Wir haben nun den stellvertretenden Vorsitzenden des Unter suchungsausschusses zu wählen. Das Vorschlagsrecht dafür steht der Fraktion der CDU zu. Sie schlägt Herrn Abg. Tho mas Blenke vor. Ich gehe davon aus, dass auch hier offene Wahl gewünscht ist.
Wer Herrn Abg. Thomas Blenke zum stellvertretenden Vor sitzenden des Untersuchungsausschusses wählen will, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Kollege Blenke einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden.
Wir haben nun noch über den interfraktionellen Antrag Druck sache 15/6047 abzustimmen, mit dem der Landtag die Fest stellung trifft, dass die Arbeit der Enquetekommission bis zur Beschlussfassung des Landtags über den Abschlussbericht des soeben eingesetzten Untersuchungsausschusses ruht. Wer die sem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag ein stimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Druck sache 15/5294
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Diese LBO-Novelle macht das Bauen in Baden-Württemberg und die Mieten teurer. Diese LBO-No velle ist ein Griff in die obrigkeitsstaatliche und in die grüne Mottenkiste.
Man muss sich nur anschauen, was die Zeitungen titeln. Die FAZ titelt: „Jetzt kommt die Zwangsbegrünung“. Und weiter: „Konjunktur für Gärtner und Juristen“. Und „Die Welt“ titelt: „Die absurde Efeunovelle der grün-roten Regierung“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die LBO ist spezielles Po lizeirecht. Das Baupolizeirecht nutzen jetzt die Grünen, um ihr Wahlprogramm aus den Achtzigerjahren endlich hier ins
Gesetzblatt zu bringen. Aus dieser Mischung aus Baupolizei recht und grünem Urwuchs ist ein geradezu lächerlicher Ge setzentwurf entstanden.
Dazu ein paar Kostproben: Fassaden- und Dachbegrünung für alle, das ist einfach Unfug. Was soll das bringen? Das Minis terium hat erklärt, das soll den Luftfeuchtehaushalt eines Quartiers ausgleichen. Aber kommt im Sommer die Hitzepe riode, dann ist der Dachgarten längst trocken. Die Begrünung des innerstädtischen Bereichs muss am Boden erfolgen. Es ist einfach unerlässlich, dort diese Begrünung zu machen. Wir brauchen mehr Wasseroberflächen, mehr Brunnen und entsie gelte Parkplätze. Aber wo wird über diese Fragen entschie den? Im Bebauungsplan und im Gemeinderat. Das Baugesetz buch des Bundes besagt, genau dort muss es hin, genau dort wird es entschieden.
In § 9 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe a des Baugesetzbuchs finden Sie bereits die Regelung der Dach- und der Fassaden begrünung.
Eine weitere Kostprobe: Zwangsverpflichtung zu zwei über dachten diebstahlgesicherten ebenerdigen Fahrradstellplätzen pro Wohnung. Mit solchen Kinkerlitzchen beschäftigt sich die Landesregierung von Baden-Württemberg.
Fahrradstellplätze – das totale grüne Muss. Sie können nicht durch Gemeinderatsbeschluss vermieden werden, sie können nicht abgelöst werden; nicht einmal durch ein Fahrradpark haus können sie abgelöst werden. Hingegen darf jetzt die Zahl der Pkw-Stellplätze auf null gesetzt werden. Das Fahrrad kann man leichter wegpacken, aber das Auto kann man nicht weg packen. Deswegen, liebe Grüne: Wir müssen endlich einmal den Leuten ihre Freiheit lassen, welches Verkehrsmittel sie wählen wollen, und dürfen nicht immer alle Leute grün be vormunden in diesem Land.
Herr Kollege Mack, Sie haben das Thema Stellplätze angesprochen. Wenn Sie in den Entwurf der Landesbauordnung schauen, stellen Sie fest, dass das als örtliche Bauvorschrift ausgeprägt ist. Das heißt, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte darüber entscheiden können, wie sie mit dem Thema Stellplätze umgehen. Haben Sie, hat die CDU-Fraktion so wenig Vertrauen in die kommu nale Selbstverwaltung? Ich bin doch sehr darüber verwundert, Herr Kollege, wie Sie den Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung handhaben.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Minister Franz Untersteller: Er hat den Entwurf doch gar nicht gelesen!)
Herr Kollege Schwarz, zum ei nen zum Thema Vertrauen: Mein Vertrauen in Sie ist gerade ziemlich auf null, und zwar deshalb, weil Sie gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ aus der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur berichtet ha ben und dadurch in der Berichterstattung ein völlig falscher Eindruck entstanden ist. Ich habe den Eindruck, Sie sind bei Herrn Sckerl in die Schule gegangen.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne ten der FDP/DVP – Lachen bei den Grünen – Unru he – Glocke der Präsidentin)
Herr Kollege Mack, ist Ih nen bekannt, dass über die Gesetzesberatung im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur ein Bericht verfasst wurde und dass dieser Bericht gestern Nachmittag öffentlich zugänglich war und somit auch den „Stuttgarter Nachrichten“ zugänglich war und dass ihn jeder im Internet lesen kann?
Dieser Bericht ist heute auf den Bänken gelegen, und Sie ha ben einfach einen kleinen Ausschnitt wiedergegeben, jedoch einen völlig falschen Eindruck erweckt.
Ich möchte fortfahren. – Weitere Vorschriften kommen in die sem LBO-Gesetzentwurf hinzu. In Kuhställen ist künftig ei ne Alarmanlage einzubauen. Für den Hühnerstall ist ein Fluchtplan auszuarbeiten. Als ob der Landwirt nicht in beson derer Weise um das Wohl seines Viehs besorgt wäre, kommen jetzt die Grünen mit solchen Vorschriften.
Nur bei einer Sache wird der Nachbarschutz und werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Wenn man ein niedliches, kleines Kleinwindrad in seinen Garten stellen will, hat man nach diesem Gesetz einen Anspruch darauf. Man darf keinen Apfelbaum zum Nachbarn hin pflanzen, man darf kein Gartenhaus größeren Ausmaßes in seinen Garten bauen, aber ein Kleinwindkraftrad darf man in seinen Garten bauen. Da zu sagt die offizielle Gesetzesbegründung wörtlich, mit die sem „Rechtsanspruch“ zur Errichtung von Kleinwindanlagen solle
die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie z. B. den Abstands- oder Brandschutzvorschriften er leichtert werden.