Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Ich frage die Lan desregierung:

a) Aus welchen Gründen hat die Landesregierung noch im

mer nicht der Einrichtung einer Außenstelle der Evangeli schen Hochschule Ludwigsburg am Campus Schwäbisch Hall zugestimmt?

b) Sieht sie im Entwurf des Einzelplans 14 des Doppelhaus

halts 2015/2016 in Verbindung mit dem beschlossenen „Hochschulpakt 2020“ (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/5030) nun die Mög lichkeit, dem Standort zuzustimmen?

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Hochschulministerin Bauer das Wort.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bullin ger wie folgt:

Wir haben bereits in unserer Antwort auf die Kleine Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger, Drucksache 15/5030, im April 2014 dargelegt, dass über den Antrag bislang nicht entschie den worden ist, da er angesichts der offenen Finanzierungs fragen nicht entscheidungsreif war. Dies ist er immer noch nicht. Da sich die Finanzierung des Antrags maßgeblich auf eine Refinanzierung durch das Land stützt, kann eine Geneh migung der Studiengänge vor Ort so nicht erfolgen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Gemeinsame Wissen schaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich zwar aktu ell für die Fortführung des „Hochschulpakts 2020“ ausgespro chen, jedoch steht der entscheidende Beschluss der Minister präsidentenkonferenz noch aus. Diese findet im Dezember dieses Jahres statt. Erst danach kann über eine Verwendung der auf Baden-Württemberg entfallenden Mittel im Lichte der vorliegenden Ausgestaltung des Hochschulfinanzierungsver trags für die staatlichen Hochschulen entschieden werden.

Ob eine finanzielle Förderung des Antrags der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg möglich sein wird, lässt sich erst vor dem Hintergrund dieser Entscheidung im Dezember be urteilen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Herr Präsi dent!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Was den zweiten Teil, den „Hochschulpakt 2020“, angeht, okay. Aber es sind acht Monate vergangen. Die Beratung des Doppelhaushalts 2015/2016 steht vor der Tür. Deshalb zitiere ich noch einmal aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 15/5030:

Allerdings gibt es keine Spielräume, um aus den vorhan denen Mitteln des Einzelplans 14 ein derartiges Vorha ben zu realisieren.

Darin ist von „den vorhandenen Mitteln“ die Rede. Jetzt spre chen wir über 2015 und 2016. Wann endlich kommt vonsei ten des Landes ein klares Signal, damit für dieses hervorra gende Engagement vor Ort endlich die Sicherheit besteht, wei ter planen zu können?

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Dr. Bullinger, ich habe es schon einmal er läutert. Wir haben im Rahmen unserer bisherigen Planung des Doppelhaushalts Möglichkeiten für den Ausbau neuer grund ständiger Studiengänge nicht vorgesehen. Wir wollen weite re Schritte gehen, wenn wir wissen, welche Möglichkeiten uns der „Hochschulpakt 2020“ bietet. Dass es vorher nicht zu ei ner Entscheidung gekommen ist, lag nicht in unserer Hand. Das lag daran, dass sich die Bundesregierung bis vor Kurzem geweigert hat, überhaupt nur die GWK mit dem Thema zu be fassen.

Jetzt haben wir eine erste Vor-Beschlussfassung. Aber die Mi nisterpräsidentenkonferenz, die sich mit der Bundesregierung zu einigen hat, findet erst im Dezember statt. Wir haben das

Geld nicht, und wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht, nach welchen Modalitäten es wirklich im Land ankommt. Über dieses Geld können wir im Rahmen des nächsten Dop pelhaushalts beim besten Willen nicht verfügen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich habe immer erläutert, dass wir im Rahmen des Hoch schulfinanzierungsvertrags große Anstrengungen unterneh men, die Grundfinanzierung unserer bestehenden Hochschu len zu verbessern. Das tun wir. Dafür nehmen wir viel frisches Geld in die Hand.

Der Hochschulfinanzierungsvertrag bezieht sich nicht darauf, neue Standorte und neue Programme zu eröffnen. Wenn wir in diesem Bereich daher zu neuen Regelungen und Maßnah men kommen, brauchen wir dafür anderes frisches Geld. Ei ne Möglichkeit bestünde, wenn wir im Rahmen des „Hoch schulpakts 2020“ große, neue Spielräume bekämen. Aber die Zeit ist noch nicht reif.

Vielen Dank, Frau Mi nisterin. – Keine weiteren Fragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – A u s w i r k u n g e n d e s L k w - Ü b e r h o l v e r b o t s i m Z e i t r a u m v o n 6 U h r m o r g e n s b i s 1 9 U h r a b e n d s a u f V e r k e h r s f l u s s u n d U n f a l l g e f a h r e n i m S t r e c k e n a b s c h n i t t v o m A u t o b a h n k r e u z W e i n s b e r g b i s z u r b a y e r i s c h e n L a n d e s g r e n z e a u f d e r A u t o b a h n A 6

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Auch wenn der Staatssekretärin dieses Thema häufig wider fährt: Die A 6 ist eben die große Ost-West-Achse. Deshalb fra ge ich die Landesregierung:

a) Wie hat sich das Überholverbot für Lkws über 7,5 t auf Un

fallgeschehen und Verkehrsfluss in dem oben genannten Streckenabschnitt seit seiner Einführung ausgewirkt?

b) Hält die Landesregierung es aufgrund der gemachten Er

fahrungen in den letzten fünf Jahren in Verbindung mit der Tatsache, dass der tägliche Pendlerverkehr in der Regel be reits um 5 Uhr morgens beginnt und bis 21 Uhr am Abend dauert, für zielführend, das Überholverbot für Lkws jeweils morgens und abends um eine Stunde zu verlängern?

Für die Landesregie rung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Kollege Bullinger! Wir haben in der Tat schon öfter genau über dieses Thema gesprochen. Aber natürlich gibt es auch immer wieder Neues, sodass sich auch neue Fragen stellen.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich Folgendes antworten: Das Lkw-Überholverbot hat sich bewährt und zu einem homoge neren Verkehrsfluss geführt. Allerdings ist die A 6 auf dem ge samten Streckenverlauf zwischen dem Autobahnkreuz Wall dorf und der bayerischen Landesgrenze im landesweiten Ver gleich aufgrund der hohen Lkw-Belastung besonders unfallauffällig bei den Unfällen mit Lkw-Beteiligung.

Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Lkw-Beteiligung auf dem angefragten Streckenabschnitt ist seit fünf Jahren annähernd konstant. Sie wäre wahrscheinlich noch höher, wenn man die Maßnahmen nicht ergriffen hätte.

Im Jahr 2009 ereigneten sich 138 Verkehrsunfälle mit LkwBeteiligung. Im vergangenen Jahr waren es 148 Unfälle mit Lkw-Beteiligung.

Verkehrsunfälle unter Lkw-Beteiligung mit Getöteten und Schwerverletzten haben in den Jahren 2012 und 2013 die höchsten Werte im Betrachtungszeitraum erreicht. So wurden 2012 bei 14 Lkw-Unfällen mit schwerem Personenschaden sechs Menschen getötet und 21 schwer verletzt. Im Jahr 2013 wurden bei 21 Lkw-Unfällen mit schwerem Personenschaden insgesamt drei Menschen getötet und 30 schwer verletzt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Spitzenzeiten des Verkehrs auf den Bundesautobahnen in Baden-Württemberg liegen in den Zeiten des Berufsverkehrs. Dies führt auf den Autobahnen in Ost-West-Richtung, also auf der A 6 und auf der A 8, sowie in den Ballungsräumen regelmäßig zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses bis hin zum Stau.

Zwischen den morgendlichen und den abendlichen Spitzen zeiten des Berufsverkehrs ist das Verkehrsaufkommen insbe sondere des Schwerverkehrs auf diesen Autobahnen so stark, dass häufige Überholvorgänge von Lkws die Geschwindig keit auf den Überholstreifen deutlich vermindern würden. Da durch würde der Verkehrsfluss stark gestört und die Verkehrs sicherheit deshalb erheblich beeinträchtigt.

Deshalb wurden die Lkw-Überholverbote auf den stark belas teten Bundesautobahnen in Baden-Württemberg tageszeitlich durchgehend von 6 bis 19 Uhr angeordnet. Bisher bestehen in Baden-Württemberg auf 5 % der Autobahnrichtungsfahrbah nen ganztägige und auf 32 % von 6 bis 19 Uhr zeitlich befris tete Lkw-Überholverbote.

Durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßen verkehrsordnung und die darin aufgenommene Regelung zu Zeichen 277 StVO können auf zweistreifigen Autobahnen Überholverbote auch auf längeren Strecken in Betracht kom men, wenn bei hohem Verkehrsaufkommen durch häufiges Überholen von Lkws die Geschwindigkeit auf dem Überhol streifen deutlich vermindert wird und es dadurch zu Störun gen im Verkehrsfluss kommt.

Unter diesen Voraussetzungen wurden in Baden-Württemberg eine Ausdehnung der zeitlich befristeten Lkw-Überholverbo te auf den bestehenden Lkw-Überholverbotsstrecken sowie eine räumliche Ausdehnung auf stark belasteten Autobahnab schnitten erneut geprüft. Die von der Fachabteilung schon in itiierte Umsetzung im Jahr 2010 wurde durch die vom Bun desverkehrsministerium verkündete Nichtigkeit der 46. StVONovelle ausgesetzt.

Die Auswertungen der Verkehrsverhältnisse auf allen Bundes autobahnen in Baden-Württemberg haben ergeben, dass die morgendlichen Verkehrszunahmen des Berufsverkehrs über wiegend erst ab 6 Uhr eintreten, auch wenn Ihre Erfahrung davon offensichtlich abweicht. In den Abendstunden sind je doch insbesondere auf der A 6 auch nach 19 Uhr noch erheb liche Verkehrsbelastungen durch den Schwerverkehr vorhan den.

Durch die Ausdehnung der zeitlich befristeten Lkw-Überhol verbote von 19 auf 21 Uhr auf den bestehenden Lkw-Über holverbotsstrecken im gesamten Streckenverlauf der A 6 zwi schen dem Autobahnkreuz Walldorf und der bayerischen Lan desgrenze können Störungen des Verkehrsflusses vermieden werden, Stauanbahnungen auf dem linken Fahrstreifen durch Bremsvorgänge infolge von Lkw-Überholvorgängen verrin gert, der Verkehr verflüssigt und verstetigt werden. Die Leis tungsfähigkeit der Richtungsfahrbahnen erhöht sich dadurch, und wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Unfälle insbe sondere mit Lkw-Beteiligung dadurch verringert werden kann.

Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe haben des halb bei der Dienstbesprechung des MVI am 15. Oktober die ses Jahres der Ausdehnung der abendlichen Zeitfenster auf der A 6 zugestimmt. Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen soll im zweiten Quartal 2015 erfolgen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Frau Staatssekre tärin, ich bin direkt etwas überrascht. Ich hatte wohl ein Ge spür für das, was jetzt anscheinend beschlossen wurde. Ich kannte das nicht. Herzlichen Dank für die Antwort.

Trotzdem habe ich eine Nachfrage. Sie haben gesagt, das Überholverbot habe sich insgesamt sehr positiv auf die Situ ation ausgewirkt. Meine Nachfrage bezieht sich auf die schwe ren Unfälle, vor allem die zu geringen Abstände und die zum Teil bis zu 5 km langen „Brummirennen“. Wurde diesbezüg lich im letzten halben Jahr verstärkt kontrolliert, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ich hatte das schon im Frühjahr nachgefragt.

(Minister Reinhold Gall unterhält sich mit Minister Rainer Stickelberger.)

Vielleicht kann Herr Innenminister Gall die Antwort schrift lich nachreichen, auch wenn er jetzt nicht zuhört. Vielleicht kann er das seinen Leuten mitgeben, um die Antwort nachzu reichen.

Herr Gall, Sie können im Protokoll nachlesen, was ich Sie ge beten habe, mir nachzureichen.