Nein, wenn die Frau Staatssekretärin es auswendig weiß – das ist aber eigent lich nicht ihre Aufgabe –, dann ist es in Ordnung.
Ich weiß nur das, was ich Ihnen schon letztes Mal zu dieser Frage gesagt habe. Wir ha ben über dieses Thema hier schon gesprochen. Ich habe da mals dargestellt, welche verbesserten Möglichkeiten der Über wachung es gibt, und gehe davon aus, dass Herr Innenminis ter Gall bereit ist, neue Erkenntnisse, sofern diese vorliegen, schriftlich nachzureichen.
Gut. Dann machen wir das so. – Keine weiteren Fragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e o r g W a c k e r C D U – L e h r e r b e d a r f i m F a c h I n f o r m a t i k
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zum Thema „Lehrerbedarf im Fach Informatik“:
formatik werden im Zuge der Neuordnung der Bildungs pläne ab 2016 notwendig sein, um die Leitperspektive Me dienbildung umzusetzen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beant worte die Frage des Herrn Abg. Wacker wie folgt:
Für die Umsetzung des Bildungsplans 2016 insbesondere im Hinblick auf die Leitperspektive Medienbildung weise ich zu nächst darauf hin, dass es bei dieser Leitperspektive nicht al lein um die Frage des Informatikunterrichts geht. Die Medi enbildung hat vielmehr einen Aufbau bezüglich eines fächer übergreifenden Ansatzes und wird auch im Bildungsplan 2016 einen wesentlich breiteren Raum einnehmen, als dies im Bil dungsplan 2004 vorgesehen und verankert war.
Die grundlegende Bedeutung der Leitperspektive ergibt sich dabei aus drei wichtigen Voraussetzungen, die hier eingehal ten werden müssen. Die erste Voraussetzung ist eine Veran kerung im Kerncurriculum, die zweite eine fächerintegrative Einbindung dieser Leitperspektive der Medienbildung und die dritte ein sogenannter spiralcurricularer Aufbau dieser Leit perspektive.
Damit wird die Medienbildung ab 2016/2017 erstmals durch gängig und verpflichtend in allen Klassenstufen und umfas send in verschiedenen Fächern verankert sein. Durch einen spiralcurricularen Aufbau wird gewährleistet sein, dass in je der Jahrgangsstufe – aufbauend auf dem bisherigen Erkennt nisstand – die Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler erweitert werden.
Dabei sind die grundlegenden Felder der Medienbildung auch aus Sicht der dafür tätigen Fachkommission Information, Kommunikation, Präsentation, Produktion, Analyse, Reflexi on, Umgang mit und in der Mediengesellschaft, Jugendme dienschutz, aber auch Persönlichkeits-, Urheber-, Lizenzrecht und Datenschutz.
Damit setzt Baden-Württemberg die Forderungen der Kultus ministerkonferenz um, die in einem Papier zur Medienbildung im März 2012 eine grundlegende und durchgängige Medien bildung gefordert hat. Deswegen ist es an dieser Stelle falsch, zu fragen, wie viele Lehrer mit der Fakultas für das Fach In formatik zusätzlich an die Schulen kommen. Wir werden auch zukünftig zusätzlich Lehrer für das Fach Informatik brauchen, um die entsprechende fachliche Qualität gewährleisten zu können. Sie wissen, dass die Verankerung in den entsprechen den Fachstufen insbesondere am Gymnasium erfolgt.
Wie wird bei der Neuordnung der Lehrerausbildung da rauf geachtet, dass ausreichend Nachwuchslehrkräfte für das Fach Informatik ausgebildet werden?
Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass angehende Lehrkräfte bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums die Fächerentscheidung selbstständig treffen. Das Kultusministerium informiert auf dem Kultusportal mit dem jährlich aktualisierten Merkblatt „Berufsziel Lehrerin/Lehrer – Einstellungschancen für den öf fentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg“ über den Lehr beruf, die Bedarfsfächer, die Kombinationsmöglichkeiten und darüber hinaus auch über die voraussichtlichen Einstellungs chancen.
Aufgrund der Umstellung der Lehramtsstudiengänge – Sie wissen, wir befinden uns in der Reform der Lehramtsstudien gänge – auf die Bachelor- und Masterstruktur zum Winterse mester 2015/2016 kann das Fach Informatik wie folgt studiert werden: beim Lehramt Sekundarstufe I als Erweiterungsfach im Umfang von 65 ECTS-Punkten Fachwissenschaft und 25 ECTS-Punkten Fachdidaktik ab Beginn des Studiums bis zum Masterabschluss; das Gleiche gilt für das Lehramt Sonderpä dagogik I.
Beim Lehramt Gymnasium wird das Fach Informatik im Um fang von mindestens 90 und maximal 98 ECTS-Punkten Fach wissenschaft und 15 ECTS-Punkten Fachdidaktik oder als Er weiterungsfach ab Beginn des Studiums im Umfang von min destens 90 ECTS-Punkten Fachwissenschaft und 15 ECTSPunkten Fachdidaktik mit Masterabschluss studiert.
In den Vorbereitungsdiensten werden die angehenden Lehr kräfte dann entsprechend ausgebildet und geprüft. Das ist die Informatikausbildung im engeren Sinn. Sie ist im Hinblick auf den Bedarf letztlich die richtige Ausbildung.
Herr Minister, um es vorweg zu sagen: Wir teilen den Stellenwert der Medienbildung; das steht für uns außer Frage. Dass sie fächerübergreifend verankert wird, ist zielführend.
Ich habe jetzt noch folgende Frage: Sehen Sie vor dem Hin tergrund, dass eine informationstechnische Grundbildung auch Datenverarbeitung oder Kenntnisse im Programmieren bein haltet, einen Unterschied zwischen der Medienbildung und den informationstechnischen Inhalten? Das heißt, dabei geht es eher um die praktische Anwendung mit dem Computer. Das ist allerdings – so haben Sie es gerade beschrieben – nicht Be standteil der Medienbildung. Wo sind denn die informations technischen Inhalte verankert, wenn nicht im Bereich der Me dienbildung?
Die zweite Frage, die ich in diesem Zusammenhang habe: Sie sprechen von einem Erweiterungsfach, das die angehenden Lehrkräfte belegen können. Ist das Erweiterungsfach ver gleichbar mit dem bisherigen Studienschwerpunkt, den Infor matiklehrer studieren konnten?
Sehen Sie denn auch die Perspektive, dass die Lehramtsan wärter, die jetzt nur das Erweiterungsfach Informatik studie ren können, dieses auch tatsächlich belegen und dann den Per sonalbedarf an den Schulen decken können?
Die Frage lautet: Hat das Erweiterungsfach Informatik den gleichen Stellenwert im Vergleich zur bisherigen Ausbildung?
Zu ihrer ersten Frage, die sich insbesondere auf die Frage bezog, inwieweit die Informatik im engeren Sinn in dem großen Kon text der Medienbildung verankert und berücksichtigt ist: Man muss im Hinblick auf den Sprachgebrauch sehr genau tren nen. Es gibt den Oberbegriff Medienbildung. Innerhalb der Medienbildung geht es eben insbesondere auch um die Frage des Lernens, um den Umgang mit Medien sowie um die Re flexion von Mediennutzung.
Darüber hinaus – auch diesen Begriff gibt es bereits – spre chen wir von der informationstechnischen Grundbildung. Die informationstechnische Grundbildung findet ebenfalls in ver schiedenen Fächern und damit fächerübergreifend statt. Die informationstechnische Grundbildung beinhaltet auch bereits den Umgang mit dem technischen Gerät, mit den Rechnern, ist aber eben nicht nur darauf beschränkt. Es geht nämlich um die Anwendung von Medien, um den Erwerb und das Anwen den von Kenntnissen im Hinblick auf gebräuchliche Arbeits-, Kommunikations- und Präsentationsmedien. Es geht hier al so quasi auch um die Grundbegriffe der Informatik.
Wenn wir von Informatik im engeren Sinn sprechen, das heißt auch von dem Verarbeiten von Daten, dem Anwenden von Programmiersprachen, dann sprechen wir im Prinzip über die Grundlagen elektronischer Datentechnik. Diese sind dann in bestimmten Fächern am Gymnasium – das ist Ihnen bekannt –, in zweistündigen Wahlfächern bzw. im vierstündigen Fach Informatik – der Schulversuch läuft immer noch –, verankert. Zu Ihrer Information: Dort wird im Übrigen – ich sehe darin
Zu Ihrer zweiten Frage, was das Ergänzungsfach angeht: Es ist versucht worden, die bisherige Struktur im Rahmen der Bachelor- und Masterstruktur zu übertragen. Deswegen wur de aus der bisherigen Handhabung das Ergänzungsfach gebil det. Wir gehen davon aus, dass – je nachdem, wie die jewei ligen Lehramtsstudienabsolventen ihre Fächerkombination gewählt haben – auch mit dem Ergänzungsfach, mit dem Er gänzungsstudium ein entsprechender Einsatz im Unterricht auch zur Unterrichtung von Informatik möglich ist.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – W i l l d a s I n n e n m i n i s t e r i u m j e t z t d u r c h d i e H i n t e r t ü r d a s W a h l r e c h t v o n P o l i z e i f r e i w i l l i g e n b e i d e n P e r s o n a l r a t s w a h l e n a u s h e b e l n ?
Danke, Herr Präsident. – In der letzten Fragestunde hatte der Herr Innenminister mir auf mei ne Frage bestätigt, dass bei den kommenden Personalratswah len Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes wahlberech tigt sind. Aufgrund neuer Informationen stellen sich mir zwei weitere Fragen, die ich hiermit an die Landesregierung rich te.
ein Aufruf zum Dienst innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate und die Prognose über einen Aufruf zum Dienst „in absehbarer Zeit“ rechtssicher dafür maßgeblich sein, ob einem Polizeifreiwilligen ein Wahlrecht bei der kom menden Personalratswahl zustehen soll, nachdem das In nenministerium gerade erst ein Wahlrecht für die Poli zeifreiwilligen auf der Grundlage des neuen Landesperso nalvertretungsgesetzes festgestellt hat?