Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmiedel hat uns ja bemerkenswerterweise mitgeteilt, die grün-rote Liebesehe sei intakt. Wenn es notwendig ist, eine solche Aussage zu beto nen, führt das normalerweise dazu, dass man sie hinterfragt.
Da wir aber mittlerweile wissen, dass Herr Kollege Schmie del zu den Guten zählt, auf denen Gottes Segen ruht, habe ich es zunächst geglaubt.
Aber dann habe ich seine Rede gehört, und dann kam ich zu dem Ergebnis: Jawohl, die Flamme lodert, aber es ist nicht die Flamme der Liebe, sondern es ist die Flamme
was Sie da in Richtung Ihres grünen Koalitionspartners ge schleudert haben. Denn Ihre Ehe mag auf dem Papier noch bestehen, aber mit dieser Ehe ist es wie beim Glühwürmchen: Das Feuer ist aus, aber der Wurm ist noch drin.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP/ DVP und der CDU – Zuruf von der SPD: Wie in der FDP!)
Richtig ist auch, Herr Kollege Schmiedel, was Sie in Rich tung von Herrn Hermann geschleudert haben. Denn dieser Verkehrsminister ist seit vier Monaten im Amt und hat sich am heutigen Tag wieder als das erwiesen, was er ist, nämlich ein Standortrisiko –
durch sein verkehrspolitisches Handeln und durch die Art und Weise, wie er Gesetze in dieses Parlament einbringt. Denn er hat bei seiner heutigen Rede wieder den Eindruck erweckt – wie auch in der öffentlichen Debatte –, dass man bei diesem Gesetz darüber abstimmen könnte, ob das Land aus dem Pro jekt Stuttgart 21 aussteigt oder nicht. Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Vielmehr geht es lediglich um den Finanzierungsanteil des Landes. Selbst eine Kündigung des Vertrags würde wahrscheinlich dazu führen, dass das Ganze vor Gericht käme und dort dann keinen Bestand hätte; denn die Bahn müsste das Ganze dann gerichtlich überprüfen las sen.
Zum Zweiten müssten sich die anderen Projektpartner bei ei nem Ausstieg des Landes aus der Finanzierung überlegen, ob man dieses Projekt auch ohne den Finanzierungsanteil des Landes zu Ende führt. Denn andernfalls würde das Ganze zu einem Torso mitten im Land Baden-Württemberg führen.
Allein schon die Anhörungsergebnisse – Frau Kollegin Sitz mann, Sie haben sie wohlweislich nicht zitiert, sondern haben behauptet, Sie würden sie ernst nehmen – sprechen für sich. Dass eine Regierung ein solches Gesetz vorlegt, das zu sol chen Reaktionen führt, schädigt das Ansehen des Landes Ba den-Württemberg.
Ich will nur einmal die eine oder andere Äußerung im Rah men der Anhörung zitieren. So stellt der Handwerkstag Ba den-Württemberg fest, „dass der vorliegende Gesetzentwurf vertrags- und verfassungswidrig ist“, und führt wörtlich aus – ich zitiere –:
Ein Gesetz, das die Landesregierung verpflichtet, einen Vertrag... ohne gesetzliches Kündigungsrecht zu kündi gen, verpflichtet die Regierung zum Vertragsbruch.
Der Flughafen Stuttgart dringt auf die Erfüllung der Verträge. Der Verband Region Stuttgart sieht eine Bindung des Landes an das Vertragswerk. Die Deutsche Bahn erklärt sinngemäß: Kündigungsrechte bestehen nicht. Die Landesregierung ver stößt gegen die der Landesregierung obliegende Projektför derungspflicht.
Herr Minister Hermann, Sie sprechen von einer Überschrei tung des Finanzierungsvolumens. Herr Minister, das ist reine Spekulation. Das ist die Hoffnung, die Sie seit Langem he gen, die Sie und die Grünen immer wieder pflegen, weil Sie hoffen, angesichts dieses Finanzierungsvolumens das Projekt noch zum Stillstand zu bringen. Aber Sie sind auch am heu tigen Tag den Beweis schuldig geblieben. Sie haben an dieser Stelle einzig und allein spekuliert,
Der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie erklärt, er halte es „für bedenklich, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Verlässlichkeit des Staates als Vertragspartner infrage stellt“. Es ist eigentlich das Schlimmste, was Sie unserem Land mit dieser Diskussion an tun, dass das Land Baden-Württemberg als Investitionsstand ort infrage gestellt wird. Wenn es Ihnen tatsächlich gelingt, das Projekt Stuttgart 21 zu kippen, werden Sie diesen Inves titionsstandort auf Jahrzehnte schädigen, meine Damen und Herren.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskam mertag mahnt die Verlässlichkeit des Staates als Vertragspart ner an. Ich zitiere:
Allein das Ausstiegsgesetz selbst könnte Schadensersatz ansprüche der Bahn gegenüber dem Land auslösen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart – das passt zu dem, was ich eingangs gesagt habe – zitiert Sie, Herr Minister Hermann:
Sie können dieses Projekt durch diese Volksabstimmung je doch überhaupt nicht beenden. Das ist ein Irrglaube. Sie streu en den Menschen Sand in die Augen, denn eine Beendigung liegt gar nicht in der Kompetenz des Landes, des Landtags und auch nicht des Landessouveräns, der Bevölkerung.
Die kommunalen Landesverbände sehen einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Sie vermissen eine sorgfältige Rechtsfolgenabschätzung. Die Bürger werden über Folgen der Volksabstimmung nicht informiert. So ist es auch, meine Damen und Herren.
Grün-Rot hat auch schon seinen eigenen Koalitionsvertrag ge brochen. Sie versprechen den Leuten darin nämlich, Sie wür den ihnen deutlich sagen, was es kostet, aus dem Projekt Stutt gart 21 auszusteigen.
oder kostet er immerhin 500 Millionen €, wie es der Minis terpräsident gegenüber der „Südwest Presse“ am 24. August eingeräumt hat?
Das macht auch deutlich, dass die Einigung¸ die Sie in der letzten Woche getroffen haben, vorgeschoben ist. Sie haben behauptet, wir dürften gar keine Zahlen nennen; andernfalls wäre das für die Bahn möglicherweise ein Argument vor Ge richt. Glauben Sie im Ernst, die Bahn würde den Hinweis auf die 500 Millionen €, die der Ministerpräsident in einer öffent lichen Äußerung schon konzediert hat, vor Gericht nicht vor bringen, meine Damen und Herren? Es würde zur Ehrlichkeit gehören, wenigstens einmal diese Mindestzahl in das Gesetz zu schreiben und sie der Bevölkerung mitzuteilen. Das tun Sie nicht. Sie wollen nämlich die Ausstiegskosten vertuschen, da mit ein Votum der Bevölkerung für einen Ausstieg wahr scheinlicher wird, meine Damen und Herren. Das ist Ihr wah rer Hintergedanke.
Jedenfalls ist eines klar: Ein solcher Ausstieg würde zu einer deutlichen Schädigung des Vermögens des Landes BadenWürttemberg führen. Es ist die Aufgabe des Landes BadenWürttemberg und seiner Landesregierung, das Vermögen des Landes zu schützen, und nicht, es zu schädigen. Genau Letz teres tun Sie mit diesem Gesetz.
Die kommunalen Landesverbände – Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag – rügen ausdrücklich die Verkürzung der regelmäßigen Anhörungsfrist. Von wegen Kultur des Gehört werdens! Sie haben Zweifel an der verfassungsmäßigen Zu lässigkeit dieses Volksentscheids. Deshalb begehren wir mit unserem unter Buchstabe b der Tagesordnung aufgeführten Antrag, die Anhörungsfrist nicht zu verkürzen, sondern zu ver längern. Ein durchgepeitschtes Verfahren mit einem Miss brauch des Parlaments ist nicht im Interesse dieses Landes Ba den-Württemberg, meine Damen und Herren.
Dass Sie das Parlament mit diesem verqueren Verfahren miss brauchen, wird auch deutlich. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Landesregierung beschließt
ein Gesetz, angeblich mit Mehrheit. Wenn eine Regierung ein Gesetz mit Mehrheit beschließt, dann will die Mehrheit die ser Regierung normalerweise auch, dass das Gesetz angenom men wird. Das will sie in diesem Fall aber gar nicht. Vielmehr bringt sie dieses Gesetz mit dem Wunsch ein, das Parlament möge dieses Gesetz ablehnen. Wenn die Regierung dann eine Mehrheit gegen dieses Gesetz bekommt, erwartet sie von ei nem Teil der Abgeordneten, die das Gesetz abgelehnt haben, dass sie es in eine Volksabstimmung einbringen, damit es viel leicht doch beschlossen werden kann.
Das ist ein klarer Missbrauch des Parlaments. Von wegen Kul tur des Gehörtwerdens! Von wegen Ernstnehmen des Parla ments! Das ist ein fortgesetzter Rechtsbruch und ein Miss brauch des Parlaments, meine Damen und Herren.
Wenn Ihnen die Kommentare all jener Organisationen, die ent weder ein Interesse an diesem Projekt haben oder sich neut ral verhalten sollten, noch nicht ausreichen, dann schauen Sie sich doch einmal die Kommentare Ihrer Verbündeten an. Selbst die Projektgegner wie der BUND und Pro Bahn regen Änderungen dieses Gesetzes an. Selbst sie haben gemerkt, was für ein saumäßiges Machwerk dieser Gesetzentwurf ist, meine Damen und Herren.
Dafür gibt es viele Belege. Da wird im Grunde wörtlich die Begründung der Parkschützer gegen dieses Projekt übernom men.