Dies ist beispielsweise darauf zurückzuführen, dass wir auch in diesem Bereich einen Investitionsstau bei den Polizeige bäuden abbauen. Das Maßnahmenpaket wird dann in mehre re Bauabschnitte gegliedert sein. Gerade deshalb können wir die Durchführung des Fortbildungsbetriebs am Standort Böb lingen gewährleisten und damit auch die erwarteten fachli chen, personellen und wirtschaftlichen Synergien im polizei lichen Bildungsbereich sicherstellen.
Die Gebäude für die Unterbringung von rund 250 Fortbil dungsteilnehmern in erwachsenengerechten Einzelzimmern werden, wie ich bereits gesagt habe, in einzelnen Abschnitten in den Jahren 2015 bis 2017 schrittweise ertüchtigt. Die bau lichen Maßnahmen für das Gebäude der Institutsleitung, der Verwaltung, für die Dozenten sowie für den Institutsbereich Personalgewinnung werden derzeit konkret geplant.
Die für die Fortbildung der Kriminaltechnik benötigten Lehr säle werden bereits in diesem Jahr, also 2015, entsprechend ertüchtigt, sodass die derzeit noch in Wertheim angebotenen Fortbildungen dann auch nach Böblingen verlagert und in Räumen durchgeführt werden können, wie sie nach aktuellen Standards der Kriminaltechnik erforderlich sind.
Weitere für die Fortbildung erforderliche Seminarräume ste hen bereits jetzt in Böblingen zur Verfügung. Ein Teil dieser Seminarräume wird dann in den folgenden Jahren durch den Neubau des Seminar- und Tagungszentrums ersetzt. Diese
Maßnahme ist für den Haushalt 2017 und 2018 eingeplant. Nach den derzeitigen Planungen ist mit einer umfänglichen Fertigstellung aller für die Fortbildung erforderlichen Bau- und Ertüchtigungsmaßnahmen im Jahr 2019 zu rechnen.
Trotz dieser baulichen Maßnahmen kann die für eine moder ne Fortbildungseinrichtung erforderliche Infrastruktur am Standort Böblingen mit der Aufgabe der Außenstelle in Wert heim durchgängig gewährleistet werden. Falls es dann in der Umbauphase zu Spitzenbelastungen in der Fortbildung kom men sollte, kann dies hochschulintern kompensiert werden, beispielsweise am Standort der Hochschule in VillingenSchwenningen.
Zu Frage b, wie hoch die Kosten für eine eventuelle Interims lösung beziffert werden, kann ich Ihnen sagen, Herr Bullin ger: Wir können den Fortbildungsbetrieb – ich habe es ge schildert – für die Polizei Baden-Württemberg am Standort Böblingen grundsätzlich gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine Interimslösung mit den entsprechenden Kosten nicht er forderlich.
Herr Minister, Sie wissen ja, dass in Wertheim 12 Millionen € investiert wurden. Das ist im Rahmen der Konversion eine Stärkung des ländli chen Raums gewesen. Deshalb die Frage: Wie ist die Folge nutzung, und was haben Sie bisher unternommen, um abzu klären, wie man dort die Folgenutzung gestaltet? Halten Sie diesen Beitrag – weg vom ländlichen Raum ins teure Metro polgebiet mit allen Folgen für die Beteiligten bei Miete, An fahrt, Verkehr etc. – für einen besonderen Beitrag der Landes regierung zur Stärkung des ländlichen Raums?
Die zweite Frage: Es ist ja auch bekannt, dass die Ausstattung in Wertheim eigentlich hervorragend ist. Man muss sich schon fragen – darauf sollten Sie vielleicht eine Antwort geben –, weshalb man diesen Standort dann unbedingt zum Ende des Jahres schließen möchte.
Herr Kollege Bullinger, jetzt gehe ich einmal wirklich davon aus: Wir brauchen die inhalt lichen Diskussionen in dieser Form nicht mehr zu führen. Das haben wir im Zusammenhang mit der Polizeireform wieder holt, um nicht zu sagen x-mal breit diskutiert. Wir haben Ih nen seinerzeit Schritt für Schritt und punktgenau aufgeglie dert und auch zu erläutern versucht, warum wir auch im Bil dungsbereich die entsprechenden Bündelungs- und Kompen sationsmaßnahmen an bestimmten Standorten vollzogen ha ben.
Wir haben die bisher sehr gegliederte Ausbildung der Polizei Baden-Württemberg an unterschiedlichsten Standorten des Landes Baden-Württemberg mit unterschiedlichen Zuständig keiten in eine Hand gegeben und haben Schwerpunkte gebil det, um Synergien zu erzielen. Wir haben bei der Wirtschaft lichkeitsbetrachtung zugrunde gelegt: Was kann durch die Zentralisierung des Standorts beispielsweise an Fahrtkosten gespart werden?
Das sollten wir jetzt nicht alles vollumfänglich noch einmal von vorn diskutieren. Ich habe deutlich gemacht: Wir sind auf einem guten Weg. Wir setzen das um, was wir auch transpa
rent gemacht haben, was wir inhaltlich-sachlich, finde ich je denfalls, sauber begründet haben: Bildung aus einer Hand, zentral gesteuert, um wirtschaftliche Synergien zu erzielen.
Ihre Unterstellung – „weg aus dem ländlichen Raum“ – ist einfach falsch. Wir, diese Landesregierung, haben in den zu rückliegenden vier Jahren in unterschiedlichsten Themenbe reichen bewiesen, dass wir den ländlichen Raum
nicht nur zu schätzen wissen, sondern ihn weiter stärken, was die Verkehrsinfrastruktur anlangt, was Schulstandorte anlangt, was den Erhalt von Polizeirevieren und Polizeiposten in der Fläche des Landes anlangt. Das ist alles Politik, die dazu bei trägt, den ländlichen Raum in Baden-Württemberg stark zu halten.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Nach der Folgenutzung habe ich noch gefragt!)
Herr Dr. Bullinger, schon die erste Zusatzfrage, die Sie gestellt haben, hätte ich gar nicht mehr zulassen dürfen, weil sie sich nicht mit der Schließung befasste, sondern nur mit der Folgenutzung.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wenn ich etwas schließe, muss ich als Eigentümer sagen, was die Folgenutzung ist! Sonst bin ich als Eigentümer fehl am Platz! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das ergibt sich doch logisch!)
Das ist aber nicht Teil Ihrer Frage gewesen. Aber bitte schön. Der Herr Minister kann ja vielleicht noch eine Antwort geben oder die Antwort schriftlich nachreichen.
Ich vermute, der Kollege Bullinger kennt die Antwort schon; das hoffe ich jedenfalls. Sonst würde auch dies deutlich machen, dass Sie mit dem The ma nicht richtig befasst sind, sondern ausschließlich auf Pres semitteilungen des Oberbürgermeisters reagieren.
Wir haben nämlich zugesagt, eine entsprechende Arbeitsgrup pe ins Leben zu rufen. Sie wurde unter Federführung des Fi nanz- und Wirtschaftsministeriums eingerichtet. Für die Fol genutzung liegt ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe noch nicht vor.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – D u r c h f ü h r u n g v o n A b s c h i e b u n g e n
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Kollegen Blenke namens der Landesregierung wie folgt:
Zu a: Für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer ist in Baden-Württemberg zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Bei abgelehnten Asylbewerbern erhält das Regierungspräsidium Karlsruhe vom Bundesamt für Mi gration und Flüchtlinge nach negativem Abschluss des Asyl verfahrens eine entsprechende Mitteilung über die vollzieh bare Ausreisepflicht des Ausländers.
Sofern bei Ausländern die Ausreisepflicht aufgrund eines an deren Verwaltungsakts, beispielsweise der Ablehnung eines Aufenthaltstitels einer anderen Ausländerbehörde, eintritt oder – bei illegal eingereisten Personen – kraft Gesetzes besteht, erhält das Regierungspräsidium Karlsruhe diese Mitteilung von der dann jeweils zuständigen Ausländerbehörde.
Es gilt – das darf ich hier bei dieser Gelegenheit anfügen – der Vorrang der freiwilligen Ausreise. Kein Ausländer wird abge schoben, der nicht vorher Gelegenheit erhalten hat, freiwillig auszureisen.
Mit der Ablehnung des Antrags auf Asyl bzw. auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder bei einer Ausreiseaufforderung wird dem Ausländer eine Frist zur freiwilligen Ausreise ein geräumt. Sofern dann keine Ausreise erfolgt, hat das Regie rungspräsidium Karlsruhe die Durchsetzbarkeit der Ausreise pflicht im Wege der Abschiebung zu prüfen.
Das Regierungspräsidium prüft, ob Ausreisehindernisse wie beispielsweise ein fehlendes Rückreisedokument oder Krank heiten, die einer Abschiebung entgegenstehen, vorliegen oder ob diese Abschiebehindernisse gegebenenfalls vorher ausge räumt werden können. Eine Reiseunfähigkeit und damit ein Grund zur Aussetzung der Abschiebung liegt dann vor, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder viel leicht sogar lebensbedrohlich verschlechtert. In diesen Fällen findet selbstverständlich eine Abschiebung nicht statt. Gege benenfalls kann der Gefahr einer Verschlechterung des Ge sundheitszustands jedoch auch durch ärztliche Begleitung be gegnet werden.
Sofern dann weder Ausreise- noch Abschiebungsverbote vor liegen und keine freiwillige Ausreise erfolgt, ordnet das Re gierungspräsidium die Durchführung der Abschiebung an. Dies ist bundesrechtlich zwingend vorgegeben. Hier besteht auch für das Regierungspräsidium kein Ermessensspielraum mehr.
Überaus häufig werden dann aber vor der geplanten Abschie bung Rechtsmittel eingelegt, sodass die Verwaltungsgerichte oder die Härtefallkommission oder auch der Petitionsaus schuss des Landtags von Baden-Württemberg mit den jewei ligen Einzelfällen befasst werden. Das führt dazu, dass Ab schiebungen storniert werden müssen, zumal dann, wenn die Rechtsmittel so knapp eingelegt werden, dass das Gericht nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann.
Auch Eingaben beispielsweise an die Härtefallkommission – das Verfahren kennen Sie –, die zunächst zu einer Aussetzung der Abschiebung führen, werden regelmäßig erst kurzfristig vor den Abschiebemaßnahmen eingebracht, um die Abschie bung quasi in letzter Minute zu verhindern.
Im weiteren Fortgang wird am Flughafen die Bundespolizei mit der Abschiebemaßnahme befasst. Sie nimmt auch die Auf gabe der Grenzbehörde wahr, kontrolliert die Pässe bzw. Pass ersatzpapiere der abzuschiebenden Personen und macht dann auch die entsprechenden Vermerke in den Pässen der Perso nen, die abgeschoben werden.
Mit der Abschiebung ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden. Deshalb raten wir und machen gerade auch dar auf aufmerksam, dass es eigentlich klug wäre, freiwillig aus zureisen.