(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sinnvoll! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wie viele Mais körner sind das?)
Aber mit Blick auf eine effektive Schwarzwildbejagung wird es wohl bei einer Kirrstelle pro 50 ha bleiben. Pro Jagdbezirk werden weiterhin zumindest zwei Kirrstellen erlaubt sein. Auch hier gibt es keine Veränderungen im Vergleich zur bis herigen Praxis, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Kritikpunkt – wir haben es gehört – bezieht sich auf die Jagdzeiten. Nun muss man sich einmal darüber klar werden, warum ein Tier gejagt werden darf. Ausschlaggebend ist ein vernünftiger Grund. Ein Grund ist z. B., dass man das Fleisch verwerten kann. Ein weiterer vernünftiger Grund ist die Nutzung des Felles. So wird die Jagdzeit für das Herme lin danach bemessen, ob der Pelz genutzt werden kann, was eben vor allem im Winter der Fall ist.
Eine Diskussion über die Nutzung des Felles gab es auch bei der Jagdzeit für den Fuchs. Nun spielen aber auch noch ande re Faktoren eine Rolle, wie z. B. der Schutz anderer Tierar ten. So wurde die Jagdzeit für den Fuchs gegenüber der Jagd zeit, die nach einem ersten Diskussionsstand vorgesehen war, wieder erweitert. In Niederwildgebieten – also in Gebieten, wo vor allem Brutvögel leben, deren Gelege durch den Fuchs bedroht sind – sollen Jungfüchse von Hegegemeinschaften auch abgeschossen werden dürfen.
Genau. – Ähnlich war im ersten Entwurf vorgesehen, die Jagdzeiten für Rabenkrähen und Elstern zu verkürzen. Hier zu muss man wissen, dass die Rabenvögel bisher gar nicht im Jagdrecht berücksichtigt gewesen waren und dass man bei der Festlegung der Jagdzeiten jetzt die europäische Rechtspre chung im Bereich des Artenschutzes berücksichtigen muss. Die Landesregierung ist gezwungen, die Vorgaben der EUVogelschutzrichtlinie umzusetzen. Da Rabenkrähen und Els tern regional durchaus mit großen Populationen Schwierig keiten für andere Tierarten und auch die Landwirtschaft be reiten – weil sie eben auch Gelege anderer Vögel ausrauben oder sich in Scharen über die jungen Triebe der Pflanzen der Gemüsebauern hermachen –, ist für sie nach derzeitigem Stand ein Zeitfenster als Jagdzeit vorgesehen, das in den Fe bruar hineinreicht. Auch damit werden die Anliegen der Jäger berücksichtigt.
Eine große Aufregung gab es auch mit Blick auf die Jagdzei ten für seltenere Entenarten wie die Krickente und die Tafel
ente; wir haben es gehört. Von diesen Tieren gibt es in unse rem Land nur ganz wenige Brutpaare. Es besteht jedoch die Situation, dass Abertausende Vögel als Durchzugsvögel im Winter bei uns haltmachen. Aus diesem Grund soll in dieser Zeit, ohne dass damit die Population und die Art gefährdet werden können, eine Jagdzeit festgelegt werden. Auch darü ber muss man sich also nicht mehr aufregen.
Auch Neozoen – also Tiere, die bei uns eigentlich nicht hei misch sind und deshalb den Naturhaushalt beeinträchtigen – wie der Mink, der Marderhund, der Waschbär und die Nutria sollen von August bis Februar – sieben Monate – gejagt wer den dürfen. Das macht Sinn, wenn man die Tierarten zurück drängen oder zumindest an ihrer weiteren Ausbreitung hin dern will. Zugleich gilt aber natürlich auch für diese Tiere der Schutz, wenn sie Junge aufziehen oder trächtig sind. Man kommt also auch hier dem Naturschutz und der Jagd entge gen.
aber Sie sehen schon an den genannten Beispielen: Die ge spielte Aufregung vor und im Haus ist sehr künstlich und sehr unnötig.
Es ist das gute Recht der Jäger, auf Gesetzesänderungen zu drängen und diese Verordnung dazu zum Anlass zu nehmen. Es ist ebenso das Recht der Opposition, nach Verbündeten zu suchen.
Aber, meine Herren von der Opposition, leider haben Ihre Vor würfe – wie Sie gehört haben – nicht genügend Substanz, und das Beispringen der Opposition bei den Jägern ist plumper Populismus. Mit seriöser und verantwortungsvoller Opposi tionstätigkeit hat das hier nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf von der SPD: Wie so vieles! – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Ich danke dem Ministerium für Ländlichen Raum und allen an der Erarbeitung der Durchführungsverordnung zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beteiligten Fachleuten herzlich für ihre Mitwirkung. Auch diese Verordnung wird – ebenso wie das Gesetz – in Zukunft umgesetzt und gelebt wer den. Es wird sich zeigen, dass es ein gutes und wegweisendes Gesetz ist. Die Aufregung wird schnell abflauen, wenn der Alltag kommt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der FDP/DVP für diese Aktu elle Debatte,
weil sich dadurch die Möglichkeit bietet, hier noch einmal ei ne Reihe von wichtigen Themen rund um die Jagd in BadenWürttemberg zu diskutieren.
Es ist schon angesprochen worden: Draußen, vor der Tür, ste hen Jäger, die ihr Recht auf Versammlung wahrnehmen,
die gegen die Durchführungsverordnung und gegen das im letzten Jahr hier vom Landtag mit Mehrheit beschlossene Jagd- und Wildtiermanagementgesetz demonstrieren. Das ist das gute Recht der Jäger.
(Zurufe von der CDU: Aha! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das hat sich aber anders ange hört!)
Wer demonstriert, steht ein für die Forderungen, für die er de monstriert, und muss sich für diese Forderungen auch kriti sieren lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landesjagdver band hat im Internet, auf seiner Facebookseite, für diese De monstration geworben – in Baden-Württemberg und weit da rüber hinaus.
auf dem eine Katze als Vogelmörder abgebildet ist und auf dem beschrieben wird: „Geschützte Arten sind kein Katzen futter.“
Er hat mit diesem Aufruf, Haustiere wieder abschießen zu dür fen, zu dieser Demonstration aufgerufen.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, kritisiere ich. Ich bin der Auffassung, dass sich der Jagdverband
mit der Forderung nach dem freien Abschuss von Haustieren keinen Gefallen tut. Dafür gibt es keine gesellschaftliche
Mehrheit. Das habe ich kritisiert, und das werde ich weiter tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Als ob Jäger nichts anderes zu tun hätten, als Katzen abzuknallen! So ein Quatsch!)
Diese Debatte hat übrigens mit der Durchführungsverordnung nichts zu tun. Sie ist abschließend durch Sie, durch den Land tag von Baden-Württemberg, im Gesetz geregelt worden, ebenso wie das Verbot von tierschutzwidrigen Totfangfallen und viele andere Regelungen des Gesetzes.