Hans-Peter Storz

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der ersten Aktuellen Debatte heu te Vormittag haben wir schon über die gute wirtschaftliche La ge in Baden-Württemberg gesprochen. Mit dieser guten wirt schaftlichen Lage gehen eine hohe Beschäftigungsquote und eine historisch niedrige Arbeitslosenquote einher. Dennoch ist die Nachfrage nach Fachkräften ungebrochen. Wenn man mit Vertretern des Handwerks oder der Industrie zusammensitzt, dann stellt sich oft die Frage: Wo können wir weitere Fach kräfte gewinnen, und wer wird morgen die Arbeit in den Be trieben machen?
Darum gilt es, jedes Potenzial an Fachkräften, das sich uns bietet, auszuschöpfen. Wir stehen vor der Situation, dass ge rade auch viele Frauen, die sehr gut ausgebildet sind, in der Zeit der Familienphase in der Regel aus dem Beruf ausstei gen. Da bietet es sich an, aus diesem hohen Potenzial Fach kräfte wiederzugewinnen.
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium fördert die Kontakt stellen „Frau und Beruf“ in Zusammenarbeit mit regionalen Trägern. Solche Kontaktstellen bestehen in Freiburg, Karls ruhe, Konstanz, Ravensburg, Mannheim, Reutlingen, Stutt gart, Ulm, und die Kontaktstelle Ostwürttemberg ist geteilt in eine Stelle in Aalen und eine in Heidenheim.
Ich frage deswegen die Landesregierung: Welche Ziele ver folgt die Landesregierung mit dem Landesprogramm Kon taktstellen „Frau und Beruf“?
Danke schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben die Ergebnisse der Evaluation von 2012 im Wesentlichen schon dargestellt. Ich möchte trotzdem noch einmal nachfra gen, wie Sie das sehen: Wie wurden denn die Ergebnisse der Evaluation durch die Landesregierung umgesetzt, und wie möchten Sie die Kontaktstellen weiterentwickeln? Auch da zu haben Sie schon etwas auf die Frage von der Gurr-Hirsch, von Frau Gurr-Hirsch, gesagt.
Vielleicht können Sie das noch einmal im Einzelnen darlegen.
Danke schön. – Entschuldigung.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts macht deutlich, dass eine erfolgreiche und starke Wirtschaft auch einen festen Rahmen braucht. Die Unternehmen in Ba
den-Württemberg müssen sich darauf verlassen können, dass Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung ihre Aufgaben verlässlich erfüllen.
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket erbringt der Landtag ei ne Dienstleistung von hoher Bedeutung für die Wirtschaft. Wir haben den Entwurf daher konzentriert und schnell bera ten. Zahlreiche Verbände haben sich an den Anhörungen der Regierung und des Landtags mit konstruktiven Beiträgen be teiligt.
Wir konnten weitgehend Einvernehmen über die vorgeschla genen Veränderungen erzielen. Daher ist es dem Landtag jetzt auch möglich, die Fristen zur Umsetzung des Europarechts nur geringfügig zu überschreiten.
Schauen wir einmal in das Gesetzespaket. Wo liegen denn die wesentlichen Änderungen, und was ist deren Bedeutung? Wir übertragen das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Ingenieurabschlüsse auf die Ingenieurkammer Baden-Würt temberg. Dadurch entlasten wir nicht nur die Regierungsprä sidien. Vielmehr verfügt die Ingenieurkammer als Selbstver waltungskörperschaft über die nötige Sachkompetenz, um die se Aufgabe qualifiziert im Dienst der Menschen und der Wirt schaft auszuüben.
Gerade im Bauberufsrecht und bei der Berufsausbildung ist es sinnvoll, staatliche Aufgaben auf die Selbstverwaltung der Wirtschaft und der freien Berufe zu übertragen. Wir wissen nämlich: In den Kammern bündelt sich der Sachverstand. Die sen Sachverstand wollen wir jetzt auch nutzen.
Gerade in den technischen Berufen ist die Frage „Entsprechen ausländische Berufsabschlüsse unseren Standards?“ nicht ein fach zu klären, und je mehr Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungen aus verschiedenen Ländern zu uns kommen, desto umfangreicher und komplexer wird die Prüfung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt dazu bei, dass gründ lich und schnell geprüft werden kann. Dies ist im Interesse der Arbeitgeber und der betroffenen Menschen. Somit leistet das Gesetz auch einen wichtigen Ergänzungsbeitrag zur Fach kräftesicherung, die wir dringend brauchen.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den Entschließungs- und Änderungsanträgen machen. Kritik – Kollege Löffler hat es vorgetragen – entzündet sich am Vorschlag, die Ingenieur kammer in einem kleinen Teil ihrer neuen Zuständigkeit nicht der üblichen Rechtsaufsicht, sondern einer Fachaufsicht zu unterstellen. Das Argument, eine Fachaufsicht widerspreche dem Prinzip der Selbstverwaltung, hat natürlich eine gewisse Berechtigung. Genauso stichhaltig ist jedoch das Gegenargu ment, dass sich die neue Fachaufsicht nur auf neu übertrage ne hoheitliche Aufgaben beschränke.
Ich meine, in der Gesamtwürdigung unterscheiden sich unse re Positionen nicht wesentlich. Es ist meiner Meinung nach überzogen, Herr Löffler, wenn Sie sich deswegen hier in der Abstimmung enthalten. Ein einheitliches Votum des Landtags wäre vielmehr ein Signal an die Wirtschaft, dass wir in die sem Fall unsere gemeinsame Verantwortung als Dienstleister der Wirtschaft an- und wahrnehmen. Daher bitte ich Sie, Ihr Votum nochmals zu überdenken.
In der Fachöffentlichkeit stießen vor allem zwei Bedenken auf große Resonanz. So sorgte sich der Verein Deutscher Ingeni eure, dass durch die Übertragung der Zuständigkeiten an die Kammer eine Pflichtmitgliedschaft aller Ingenieure durch die Hintertür vorbereitet werde. Außerdem wurde befürchtet, die bewährte Berufsbezeichnung „Wirtschaftsingenieur“ wäre ge fährdet. Ich denke, dass die Landesregierung in den Beratun gen überzeugend darlegen konnte, dass die genannten Sorgen unbegründet sind.
Diese Rechtsänderung wollen wir auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. Das ist vernünftig. Schließlich wird in absehbarer Zeit ein Musteringenieurgesetz vorgelegt, auf das wir dann auch reagieren müssen. Wichtiger ist jedoch: Unsere Wirtschafts- und Arbeitswelt wandelt sich immer schnel ler. Auch als Gesetzgeber müssen wir ständig überprüfen, ob unser rechtlicher Rahmen noch den Bedürfnissen entspricht, die die Arbeitnehmer und die Unternehmen haben.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Genau. – Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Fachkräfte einstellen will, muss eine klare Vor stellung davon haben, was die künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen und was sie können. Deshalb sind Rege lungen über das Berufsrecht von hoher wirtschaftspolitischer Bedeutung. Wir legen fest, wer welche Berufsbezeichnung führen darf – auch im Bereich der Ingenieure –, und mit der Novellierung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze sor gen wir dafür, dass Arbeitgeber tatsächlich Ingenieure bekom men, wenn auf dem Zeugnis „Ingenieur“ steht.
Gesetze wie diese sind also nicht etwa überflüssige Regulie rungen. Im Gegenteil: Wir schaffen damit für die Wirtschaft Sicherheit und sorgen seitens des Landes dafür, dass eine wichtige Dienstleistung erbracht wird.
Die Arbeitswelt verändert sich heute schnell, und rechtliche Regelungen über Berufe drohen auch schnell zu veralten. Da her beweist sich jeden Tag: Es ist sinnvoll, dass die staatliche Ebene im Bereich des Berufsrechts und der Berufsausbildung Kompetenzen an die Selbstverwaltung der Wirtschaft und der freien Berufe überträgt. In den Kammern bündelt sich der Sachverstand, den wir für die komplizierten Fragen benöti gen.
Bei der Anerkennung ausländischer Titel und Berufsabschlüs se geht es um die Frage: Entsprechen sie unseren Abschlüs sen? Darauf eine Antwort zu finden ist nicht immer einfach. Die Prüfung wird umso vielfältiger und anspruchsvoller, je mehr Menschen mit unterschiedlicher Ausbildung aus den ver schiedenen Ländern der Welt zu uns kommen. Daher ist der Weg, den wir in der Landesregierung gewählt haben, richtig. Wir setzen bei dieser Frage auf die Kompetenz der Ingenieur kammer. Dadurch entlasten wir die Regierungspräsidien, die genug Aufgaben haben. Durch eine zentrale Entscheidungs ebene wird unsere Anerkennungspraxis in Baden-Württem berg einheitlicher. Außerdem übertragen wir eine bewährte Lösung aus einem verwandten Berufszweig auf die Ingenieu re. Auch bei Architekten entscheidet die Kammer und nicht die staatliche Verwaltung, ob ein Abschluss gleichwertig ist oder nicht. Das ist auch in vielen anderen Ländern üblich.
Der Diplom-Ingenieur war einmal eine Markenbezeichnung in Deutschland, die es wegen der Bologna-Reform an den Hochschulen nicht mehr gibt. Daraus entstand der Handlungs bedarf bei der Berufsbezeichnung. Bei vielen – gerade inter disziplinär ausgerichteten – Studiengängen ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass ihre Absolventen Ingenieure
sind. Hier schafft das Gesetz Klarheit in den Berufsbezeich nungen. Die Sorge allerdings, dass mit dieser Gesetzesände rung der Wirtschaftsingenieur – eine klassisch eingeführte Be rufsbezeichnung von uns – untergehen würde, wie der Ver band der Wirtschaftsingenieure deutlich gemacht hat, ist aber unbegründet. Das sehe ich nicht so.
In der Verbändeanhörung ist richtigerweise angemahnt wor den, dass das Anerkennungsverfahren für ausländische Ab schlüsse auf Länder angewandt werden sollte, die nicht Mit glied der EU sind. Für die berufliche Integration von Zuwan derern – nicht nur von Flüchtlingen – wäre das wichtig. Eine Gleichstellung von Angehörigen von Drittstaaten muss aber vorher auf Länderebene abgestimmt werden, und es muss ei ne Musterregelung gefunden werden. In der anstehenden No velle ließ sich dieses Ziel noch nicht verankern, weil wir we gen der europäischen Zeitvorgaben bestimmte Fristen einhal ten müssen. Fest steht aber: Berufliche Aspekte der Integrati on werden von uns weiteres Handeln erfordern, und das nicht nur im Bauberufsrecht.
Zwei weitere Neuregelungen sind für die Wirtschaft hilfreich. Daher will ich sie noch einmal besonders herausstellen.
Mit der Partnergesellschaft mit begrenzter Berufshaftung ge ben wir den freien Berufen die Möglichkeit, sich besser auf neue Herausforderungen vorzubereiten. Dieses Instrument schließt eine Lücke, weil die Kapitalgesellschaft dem Wesen des freien Berufs fremd ist.
Die zweite besonders erwähnenswerte Neuregelung betrifft unsere Förderbank, die L-Bank. Sie hilft bei der fachgerech ten Umsetzung unserer Förderprogramme. Die zulässige au tomatische Bearbeitung von Förderanträgen kann den Zeit raum zwischen Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern verkürzen. Davon werden die Bürger und auch die Unternehmen profitieren.
Ich denke, insofern macht das Gesetz Sinn. Wir brauchen die ses Gesetz und werden ihm auch zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade schon beim Präsidenten festgestellt: Es geht um ein Gesetz mit dem sper rigen Namen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Bei uns ist das eher unter dem Namen „Gesetz zum Meister-BAföG“ bekannt. Das wird im Bund novelliert und soll am 1. August 2016 in Kraft treten. Die Entwürfe sind bekannt.
Ich möchte gern wissen, wie die Auswirkungen für BadenWürttemberg sind und ob sich die Situation der Meisterschü ler auch verbessern wird. Darum frage ich die Landesregie rung: Welche wesentlichen Änderungen werden durch die ge plante Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsge setzes vorgenommen? Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der beruflichen Aufstiegsförderung in Baden-Würt temberg? Wie viele Meisterschüler haben in den letzten fünf Jahren von der Aufstiegsfortbildung in Baden-Württemberg profitiert? Wie hoch war das Fördervolumen? Welche Verbes serungen für Meisterschüler in Baden-Württemberg werden durch die Novellierung erreicht? Und zuletzt: Welche finan ziellen Auswirkungen wird die Novellierung für Baden-Würt temberg haben?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich einen Film über den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP/DVP drehen würde, würde ich ihm wahrscheinlich den Titel geben: „Vier Mal mit dem Kopf voll gegen die Wand“. Denn, meine Herren von der FDP/DVP, Sie haben in der Ersten Beratung gemerkt, dass alle Fraktionen gegen Ihr Vorhaben sind. Im Landwirtschaftsausschuss wur de der Gesetzentwurf mit 18 : 1 Stimmen und im Finanzaus schuss mit 22 : 1 Stimmen abgelehnt. Ich kann es nur einer gewissen masochistischen Ader von Ihnen zuschreiben,
die deutlich macht: „Wir lieben Niederlagen“, dass Sie zu die sem Gesetzentwurf heute noch einmal eine Aussprache hier im Parlament wollen.
Aus Gründen der Sitzungsökonomie – wir haben jetzt näm lich schon 12:20 Uhr – wäre es durchaus angezeigt gewesen – Kollege Bullinger, ich hatte Sie ja gefragt –, über diesen Ent wurf ohne Aussprache abzustimmen.
Aber das wollte die FDP/DVP als die den Gesetzentwurf ein bringende Fraktion nicht. Das ist natürlich auch Ihr gutes Recht. Doch wie Sie sehen, bringt es nicht immer Erfolg, wenn man stur auf seinem Recht besteht.
Sie wollen die Jagdsteuer abschaffen, um die Jäger für die Be lastungen, die sie durch das neue Jagd- und Wildtiermanage mentgesetz haben, zu entschädigen, um ihnen einen Ausgleich für behauptete Enteignungen zu bieten. Sie wollen also mit dem Verweis auf die Landespolitik kommunale Einnahmen streichen. Meine Damen und Herren, bald werden Sie sehen, dass die FDP/DVP hier einen Gesetzentwurf einbringt, der vorsieht, dass man die Belastungen, die den Autofahrern durch die Pkw-Maut entstehen, durch die Streichung von Parkge bühren wieder abmildert. Auf eine solche Initiative warte ich jetzt. Das ist das gleiche falsche Argumentationsmuster, das unterschiedliche Sachverhalte miteinander verknüpft.
Meine Herren von der FDP/DVP, Sie haben bei der Ersten Be ratung auf den Verwaltungsaufwand verwiesen und erklärt, die Jagdsteuer sei eine Bagatellsteuer und erfordere einen ho hen Verwaltungsaufwand. Sie haben ferner angeführt, dass Sie Bürokratie abbauen wollen. Aber klar ist: Die Rechnung be inhaltet doch einen Fehler. Das Argument, wenn weniger Krei se – der Kollege Pix hat gerade deutlich gemacht, dass es nur noch fünf sind – die Jagdsteuer verlangen, sinken natürlich auch landesweit die Verwaltungskosten, ist kein Argument, das da wirklich zieht.
Somit bleiben wir bei dem Erkenntnisstand aus der Ersten Be ratung, und, wie schon gesagt, bei der Beratung in den zustän digen Ausschüssen ist auch nicht mehr dazugekommen.
Zuständig für die Jagdsteuer sind die Stadt- und Landkreise. Sie entscheiden selbstständig, ob sie diese Steuer verlangen wollen oder ob sie darauf verzichten wollen. Die Kreise wis sen nämlich am besten, ob die Jagdsteuer sich für sie lohnt oder ihnen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursacht.
Ich darf, wie der Kollege Herrmann auch, hier den Kollegen Goll zitieren, der vorhin von der Freiheit gesprochen hat. Ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie doch den Kommunen auch ihre Freiheit. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass wir von der Landesebene aus den Kreisen dazu Vorschriften machen sollen. Das hat gar nichts mit der Würdigung der Jägerinnen und Jäger und ihrer Leistungen für Natur und Gesellschaft zu tun. Wir, die SPD, stehen voll dahinter, dass man die Leistun gen der Jägerinnen und Jäger würdigt.
Ich habe mich informiert, wie die Diskussion in den fünf ver bliebenen Landkreisen, die die Jagdsteuer noch erheben, ist. Alle fünf haben mir gesagt – meine SPD-Genossinnen und -Genossen, die in diesen Landkreisen vertreten sind –, sie wol len an der Jagdsteuer festhalten. Der Respekt vor der kommu nalen Selbstverwaltung gebietet es, dass wir diese Entschei
dung respektieren. Somit werden wir auch diesen Gesetzent wurf ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle gen! „Auslaufmodell Jagdsteuer“ – diesen Begriff haben Sie, meine Herren von der FDP/DVP, als Überschrift eines An trags gewählt, mit dem Sie Auskunft über das Steueraufkom men bei der Jagdsteuer verlangt haben. Es lohnt sich, die Stel lungnahme des Finanz- und Wirtschaftsministeriums gründ lich zu lesen, bevor wir über den Gesetzentwurf abstimmen, weil in der Stellungnahme klar wird, warum der Gesetzent wurf eigentlich ins Leere läuft und einige Denkfehler beinhal tet.
Was ist die Jagdsteuer? Wir haben es schon gehört: Sie ist ei ne kommunale Aufwandsteuer. Das Steueraufkommen steht den Stadt- und Landkreisen zu; sie entscheiden autonom, ob sie die Steuer erheben, und sie entscheiden auch frei, ob sie auf diese Einnahmen verzichten wollen.
Die meisten Stadt- und Landkreise haben diese Steuer inzwi schen ausgesetzt. Warum? Weil man immer wieder abgewo gen hat, ob der Verwaltungsaufwand und das Steueraufkom men in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Diese Dis kussion haben auch viele in ihren Kreistagen geführt. Ande rerseits nimmt man Rücksicht auf die Leistungen der Jäger, weil sie sich im Gegenzug oft bereit erklären, Unfallwild von der Straße zu beseitigen,
und deswegen von der Steuer befreit werden. Es verwundert daher nicht, dass nur noch fünf Landkreise diese Steuer erhe ben.
Wir werden den Gesetzentwurf der FDP/DVP dennoch ableh nen. Warum? Der Gesetzentwurf enthält drei Denkfehler.
Erster Denkfehler: Die Jagdsteuer ist eben keine Landessteu er; sie ist keine Vorgabe des Landes. Die Rechtsgrundlage ist daher kein eigenes Gesetz, sondern ein Gesetz, das Verfahren zur Erhebung kommunaler Steuern und Abgaben regelt. Schaffen wir die Jagdsteuer ab, mischen wir uns in die kom munale Selbstverwaltung ein. Wir haben es schon mehrfach gehört.
Da staune ich jetzt auch über Sie, meine Herren von der FDP/ DVP: Im Landtag geben Sie sich immer als die Verteidiger der Freiheit vor der grünen Gängelei. Jetzt mischen Sie sich selbst in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Zweiter Denkfehler: Sie begründen den Gesetzentwurf damit, dass Jäger viele Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.
Jäger schützen durch ihre Hege indirekt das Auerhuhn, das Rebhuhn oder die Feldlerche und tragen wesentlich zum Wild tiermonitoring bei. Ohne Jäger wüssten wir weitaus weniger über das Vorkommen an Wildkatzen oder anderer seltener Tierarten. Die Leistungen der Jäger haben wir in den Debat ten zum Jagdgesetz immer wieder herausgestellt und betont.
Mit dem Wegfall der Jagdsteuer solle das Land dieses Enga gement anerkennen, schreiben Sie. Warum Sie aber nur die Leistungen der Jäger honorieren wollen, deren Reviere in den Kreisen Freudenstadt, Waldshut, Emmendingen, Hohenlohe und im Alb-Donau-Kreis liegen, bleibt Ihr Geheimnis.
Dritter Denkfehler: Es gibt keinen inneren Zusammenhang zwischen der Jagdsteuer und den Beiträgen der Jäger für den Natur- und Artenschutz. Niemand käme auf die Idee, Ärzte mit der Begründung von der Einkommensteuer zu befreien, sie hätten einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit.
Wir Sozialdemokraten haben Vertrauen in die Vernunft der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kreistage nehmen ihr Recht vernünftig und mit Augenmaß wahr.
Das gilt nicht nur bei der Jagdsteuer. Viele von uns haben in den Kreistagen für die Abschaffung der Jagdsteuer gestimmt.
Wir sehen aber keinen Grund, den Kreistagen Vorschriften zu machen. Solche Vorschriften könnten das Land übrigens auch Geld kosten; denn selbstverständlich müsste man prüfen, ob das Land einen Ausgleich leisten muss. Wer Konnexität und Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen ernst nimmt, darf das nicht ignorieren.
Mit der Wahl Ihrer Antragsüberschrift – „Auslaufmodell Jagd steuer“ – haben Sie bereits die Prognose für die weitere Ent wicklung abgegeben. Sie rechnen damit, dass sich die verblie benen fünf die Jagdsteuer erhebenden Kreise der Mehrheit an schließen. Deshalb macht es keinen Sinn, ein Gesetz zu be schließen. Denn auf etwas, was schon am Boden liegt, muss man gar nicht mehr schießen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer seine Wa re nicht zum Kunden bringen kann, der verkauft nichts. Das mag erst einmal trivial klingen,
beschreibt aber allgemein verständlich die Bedeutung der Lo gistik für die Wirtschaft. Allerdings steckt dahinter ein altes Verständnis von Logistik, das nicht mehr der Realität und der Entwicklung in der Branche entspricht. Daher spricht man im englischsprachigen Raum synonym von Supply-Chain-Ma nagement, also der intelligenten Planung und Steuerung von Wertschöpfungsketten. Daran wird schon eher deutlich, dass Logistik mehr meint als den Transport von Gütern und dies daher ein wichtiges Thema für die Wirtschaftspolitik ist.
Die Unternehmen der Logistikbranche erbringen wichtige Dienstleistungen für alle Wirtschaftszweige. Ohne verlässli che Zuliefererketten lässt sich die Industrieproduktion nicht mehr organisieren.
Schon das alte Schlagwort der Just-in-time-Produktion mach te deutlich, wie stark die Bedeutung der Logistikbranche für die Industrie zugenommen hat. Die immer stärkere Vernet zung der Unternehmen, die mit dem Begriff „Industrie 4.0“ – oder besser „Wirtschaft 4.0“ – beschrieben wird, ist ohne funktionierende Logistik mit differenzierten und maßgeschnei derten Angeboten nicht mehr denkbar.
Daher den Herren von der FDP/DVP einen herzlichen Dank. Da muss ich Sie jetzt ausnahmsweise wirklich einmal loben, dass Sie dieses wichtige Thema aufgegriffen haben. Einen be sonderen Dank aber auch an das Ministerium für Finanzen
und Wirtschaft, das sehr umfassend die Bedeutung der Logis tik für die Wirtschaft in unserem Land beschrieben hat.
Was verdient besondere Beachtung? Klar ist: Baden-Würt temberg zählt innerhalb Deutschlands sowohl in Bezug auf die ansässigen Unternehmen als auch in Bezug auf die Be schäftigungszahlen zu den wichtigsten Bundesländern für den Wirtschaftszweig Logistik.
10 % der besten deutschen Logistikdienstleister haben ihren Stammsitz in Baden-Württemberg, und die Kernbranche – wir haben es bereits gehört – hat mit fast 200 000 Beschäftigten einen Anteil von 5 % der Beschäftigten im Land.
Wie in anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik bewähren sich gerade auch im Bereich der Logistik unsere Unterstüt zungs- und Förderinstrumente. So regt das Land die Bildung von Clustern oder Netzwerken an und unterstützt sie auf viel fältige Art. Dazu gehören der Cluster-Atlas oder das alle zwei Jahre stattfindende Cluster-Forum. Im Speziellen sind es aber auch – das sind, Herr Haußmann, neue Dinge – das LogistikNetzwerk Baden-Württemberg, das 2011 seine Arbeit aufge nommen hat und in der laufenden EFRE-Periode mit 0,5 Mil lionen € unterstützt wird, sowie das Intralogistik-Netzwerk IN, das vom MWK immerhin 2 Millionen € zum Aufbau und zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojek ten erhalten hat.
Die grün-rote Landesregierung hat die wirtschaftsnahe For schung ausgebaut und auf eine stabile Grundlage gestellt. Da her ist die Fraunhofer-Gesellschaft in der Lage, das Projekt LOGWERT in Heilbronn, ein Kompetenzzentrum für regio nale Wertschöpfung und Logistik der Zukunft, mit 1 Million € zu unterstützen. Die Logistikbranche profitiert auch von der neuen Ausgestaltung der Förderung im Rahmen der Regio WIN-Wettbewerbe durch das Projekt efeuCampus, welches die Einrichtung eines Innovations- und Kompetenzzentrums für nachhaltige urbane Mobilität in Bruchsal vorsieht.
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wesentliche Vo raussetzung für eine leistungsfähige Logistik. Mängel in der Infrastruktur schaden der Wirtschaft. Für weite Bereiche in der Verkehrspolitik ist der Bund verantwortlich, und dieser Verantwortung wird der Bund – außer vielleicht in Bayern – nur unzureichend gerecht.
Dies schadet nicht nur der Logistikbranche in unserem Land, sondern insgesamt dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Da rüber haben wir – der Kollege Schwarz hat es schon angedeu tet – erst kürzlich in der Debatte über die Lang-Lkws disku tiert. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Proto koll eine Aussage meines Kollegen Hans-Martin Haller zitie ren. Er hat deutlich gemacht:
Das Volumen des Gütertransports in dieser Republik steigt und steigt... und die Transportwege werden nicht entspre chend ausgebaut. Das betrifft die Straße, aber noch viel mehr das Schienennetz und die Wasserwege. Der Bund... versagt beim Ausbau des Schienennetzes und der Wasser wege, um Alternativen zur Straße zu haben. Denken Sie nur einmal darüber nach, wie lange man für den Bau des dritten und des vierten Gleises im Rheintal braucht.
So weit mein Kollege. – Versäumnisse des Bundes finden wir also in der Schieneninfrastruktur, deren Ausbau im Schne ckentempo geplant wird, es gibt Versäumnisse des Bundes bei den Wasserstraßen – der Kollege Schwarz hat bei der oben ge nannten Diskussion darauf hingewiesen – und Versäumnisse bei den Bundesfernstraßen, bezogen auf die wir ständig zu wenig Mittel haben und Genehmigungen nicht bekommen.
Zuletzt, meine Herren von der FDP/DVP: Sie können es nicht lassen, auch auf den Mindestlohn und die vermeintliche Bü rokratie hinzuweisen. Gerade die Logistikbranche zählt natür lich zu denen, die – gerade die Fahrer – unter strengen Doku mentationspflichten stehen. Da kann ich nur lachen.
Sie vergessen: Wer weniger als den Mindestlohn zahlen will, bekommt heute keine Fachkräfte mehr. Der Mindestlohn ge fährdet also keine Arbeitsplätze in der Logistik. Das Problem heißt vielmehr – Sie haben es beschrieben –: Ohne Fachkräf te gibt es keine Umsätze, keine Gewinne. Das ist die zentra le wirtschaftspolitische Aufgabe, der sich unsere Landesre gierung stellt, der wir uns stellen. Unsere Politik hilft nicht nur der Logistik, sondern der ganzen Wirtschaft, besser zu werden, damit man mehr produktive, qualifizierte und gut be zahlte Arbeitskräfte bekommen kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Ministerialdirektor, unser Finanz- und Wirtschaftsmi nister Nils Schmid hat die Allianz Industrie 4.0 ins Leben ge rufen. Ich frage Sie: Was sind die wichtigsten Ziele dieser In itiative?
Sie haben gerade angesprochen: Die großen Unternehmen schaffen quasi den Weg selbst, aber gerade die kleinen und mittleren Unternehmen brauchen viel Unterstützung auf dem Weg in die digitale Wirtschaft. Was tut das Land, um ihnen zu helfen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute wieder eine Aktuelle Debatte – Kollege Rapp hat es schon angesprochen –, bei der man sich fragt: Was ist daran aktuell, und was ist daran Debatte?
Aktuell ist das Thema deswegen nicht, weil es keine neuen Sachstände gibt, und in der Regierungsbefragung vom 4. Fe bruar hatte Minister Bonde alle Einzelheiten des Verfahrens recht deutlich gemacht. Bei einer Debatte geht es eigentlich um Inhalte, über die man sich auseinandersetzen kann. Der Titel „Minister Bonde unterliegt im Kartellverfahren um das Einheitsforstamt“, den die CDU für diese heutige Debatte ge wählt hat, verrät aber: Sie wollen eigentlich keine Debatte über die richtige Forstpolitik im Land führen, sondern Sie wollen nur dem zuständigen Mitglied der Landesregierung das Etikett eines Verlierers anheften.
Sinnvoll wäre es gewesen, meine Damen und Herren von der CDU, hier gemeinsam für das Land Argumente gegen das Kartellamt zu sammeln, so, wie wir alle es als Vertreter der verschiedenen Fraktionen beim Parlamentarischen Abend der Forstkammer am 4. November 2014 gemacht haben. Damals haben wir uns gemeinsam gegen den Vertreter des Kartellamts positioniert, haben Argumente gesammelt und standen für das Land da wie eine Wand. Jetzt verlassen Sie den gemeinsamen Weg. Mit einer sachbezogenen Oppositionsarbeit, die nicht nur kritisiert, sondern auch ernsthaft Alternativen aufzeigt, hat Ihr Auftreten heute nichts zu tun.
Ich denke, man merkt: Wir machen in der Regierung eine so gute Arbeit, dass Ihnen gar keine anderen Themen mehr ein fallen. Ihre Oppositionsstrategie, mit der Sie versuchen, Punk te zu machen, macht den Bürgern eher deutlich, dass sie mit der jetzigen Regierung, die das Land voranbringen will, einen verlässlichen Partner haben, und wie richtig es war, Sie abzu wählen.
Das Thema ist aber zu wichtig, um nur kurz Profit daraus zu ziehen. Im Kern führen wir nämlich eine Debatte über das Spannungsverhältnis zwischen verschiedenen Ordnungsprin zipien der Marktwirtschaft. Das Kartellamt hat die Aufgabe, über den freien Wettbewerb in unserem Land zu wachen und Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen. In der bisherigen Struktur des Einheitsforstamts sieht es eine Form der Verzer rung und will deswegen die Zerschlagung des Einheitsforst amts. Es hat die Sichtweise, dass der Wald aus rein wirtschaft lichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist: Wald, das sind Bäu me, die sich verkaufen lassen, und das gibt Geld.
Der Wald hat aber nicht nur einen wirtschaftlichen Wert, er besteht eben nicht nur aus Bäumen, die für das Sägewerk ge fällt werden können. Der Wald ist Erholungsraum für Men schen, Schutz- und Rückzugsgebiet für Tiere. Der Wald ist öf fentlich zugänglich. Er steht Spaziergängern und Sportlern un entgeltlich zur Verfügung. Wald ist Daseinsvorsorge und Hei mat.
Waldwirtschaft unterscheidet sich grundlegend von anderen Branchen. Nirgendwo ist das Produkt gleichzeitig Produkti onsmittel. Nirgendwo sind die Produktionszyklen so lang wie in der Waldwirtschaft. Es ist keine Seltenheit, dass bis zur Ver marktung von Holz über 100 Jahre vergehen.
Wegen dieser wirtschaftlichen Besonderheiten, wegen der öf fentlichen Güter, wegen des Gemeinwohls wehrt sich BadenWürttemberg gegen die Vorgaben des Kartellamts. Dabei geht es nicht nur um die Vermarktung des Holzes, sondern es geht um den Charakter der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, den Revierdienst, das Auszeichnen des zu schlagenden Holzes. Das Kartellamt bezeichnet das als rein wirtschaftliche Tätig keiten. Weil es aber beim Wald, wie gerade erwähnt, nicht nur um das Holz geht, aus dem Balken und Bretter gemacht wer den, sagen wir im Land: Es ist eine hoheitliche Aufgabe.
In dieser Einschätzung haben wir Konsens mit dem Land und mit den betroffenen Landesverbänden. Wir haben auch Kon sens mit anderen Ländern. Daher haben sich alle Länder in der Agrarministerkonferenz – wir haben es schon gehört – ge gen das Kartellamt zusammengeschlossen und sich für eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes ausgesprochen. Ge meinsam fordern die Länder, dass die Revierleitung und die Tätigkeiten, die dem Holzverkauf vorgelagert sind, als hoheit liche Tätigkeiten ausgewiesen und der Daseinsvorsorge zuge rechnet werden. Damit wäre einem großen Teil der Kritik des Kartellamts der Boden entzogen.
Es gibt also kein Duell Grün-Rot gegen das Kartellamt, das ein Minister verlieren kann. Sie sehen: Wir sind nicht allein, sondern kämpfen mit anderen.
Lösen lässt sich der Konflikt nur auf zwei Wegen: über Ver handlungen oder vor Gericht. Richtigerweise haben wir sei tens des Landes den Verhandlungsweg gewählt. Trotz weit reichender Zugeständnisse des Landes mit der Ausgliederung des Staatswalds konnten die Verhandlungen nicht zufrieden stellend zum Abschluss gebracht werden.
Dabei trifft den Minister keine Schuld. Ich darf nochmals an den letzten Parlamentarischen Abend der Forstkammer erin nern, an dem der Vertreter des Kartellamts deutlich gemacht hat, dass das Modell mit der Herausnahme des Staatswalds ei ne tragfähige Lösung sei. Wenn dann im Anhörungsschreiben zentrale Punkte des Modells, nämlich die Bewahrung des Ein heitsforstamts für den Kommunal- und Privatwald, infrage ge stellt werden, ist das nicht tragbar, meine Damen und Herren.
Die Rechtsauffassung des Kartellamts hätte eine erhebliche Rechtsunsicherheit für den kommunalen Wald bedeutet. Da her ist es nach wie vor richtig, dass die Landesregierung ihre Verpflichtungszusage gegenüber dem Kartellamt zurückgezo gen hat. Beharrt das Amt auf seiner Rechtsposition, wird ein Rechtsstreit unvermeidbar sein.
Im Grunde – das haben wir auch gehört – besteht doch Einig keit. Der öffentliche Nutzen des Waldes erfordert das Einheits forstamt. Diese Struktur hat sich bewährt und wird seit vielen Jahren von allen befürwortet. Deshalb wird, wenn wir den Rechtsstreit verlieren, nicht der Minister der Unterlegene sein. Verlierer ist dann vielmehr das Land.
Deshalb lade ich Sie ein, meine Damen und Herren von der CDU: Lassen Sie uns gemeinsam unseren Einfluss auf der Bundesebene für die Änderung des Bundeswaldgesetzes gel tend machen. Machen Sie vor allem Ihre Oppositionsarbeit so, dass Sie nicht den Schaden breittreten, der dem Land zu
gefügt wird, sondern lassen Sie uns miteinander dafür eintre ten, dass das Land gut aufgestellt ist und keinen Schaden nimmt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU, über die Politik von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid spre chen, wiederholen Sie gebetsmühlenartig den Vorwurf, seine Politik und damit auch unsere Politik sei wirtschaftsfeindlich.
Folgerichtig taucht dieser Vorwurf natürlich auch in der Dis kussion über das Bildungszeitgesetz auf. Dass aber ein Ge setz, das der beruflichen Weiterbildung dient, die Wirtschaft gefährde, das ist ein absoluter Witz.
Meine Damen und Herren, wer glaubt, Wirtschaftspolitik sei nur dann gut und erfolgreich, wenn sie den Unternehmensver bänden dient und von diesen gelobt wird, der hat ein einseiti ges und letztlich falsches Verständnis von Wirtschaft, aber auch von unserer Demokratie.
Wirtschaftsverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. So haben wir heute noch einen Brief von den Arbeitgeberver bänden erhalten, die deutlich gemacht haben: „Letzter Appell, dringender Appell: Überdenken Sie das Bildungszeitgesetz noch einmal.“ Auf der anderen Seite stehen die Gewerkschaf
ten sowie die Bildungs- und Sozialverbände mit ihrer Aktion „Gib mir 5“.
Dies macht deutlich, dass jeder eine fachlich begründete Stel lungnahme eingereicht hat, um Gesetzgebungsprozesse zu be einflussen. In einer pluralistischen Demokratie ist das nicht nur legitim, sondern auch erwünscht. Wir wollen keine gehei men Klüngeleien, sondern einen offenen Austausch der Argu mente, insbesondere dann, wenn diese interessengeleitet sind.
Unternehmen mahnen, durch einen Anspruch auf fünf Arbeits tage Bildungszeit pro Jahr könnten zusätzliche Kosten auf sie zukommen. Die Arbeitgeberverbände tragen das sachlich vor. Sie hingegen sprechen von Kostenrisiken in enormem Aus maß.
Da muss man sich schon fragen, was denn „enorm“ ist. Der Landesverband der Arbeitgeberverbände schrieb am 19. De zember 2014 von Personalkostensteigerungen in Höhe von 0,25 %. Das sind 2,5 Promille.
Wenn man dem Alkoholkonsum zuneigt, sind 2,5 Promille ge fährlich.
In der Arbeitswelt ist das meines Erachtens jedoch zu vernach lässigen.
Kommen wir auf den Nutzen zu sprechen. Für die Bildungs zeit gilt: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen ist weitaus grö ßer als die Kostensteigerungen für die Unternehmen. Wir ha ben in der ersten Lesung viel über die Notwendigkeit des le benslangen Lernens und der Weiterbildung gesprochen. Die Zahlen der baden-württembergischen Wirtschaft hinsichtlich der Weiterbildung sind in der Tat beeindruckend. Da wir sie schon gehört haben, muss ich sie nicht wiederholen.
Ich möchte vielmehr auf einen Denkfehler hinweisen. Das ho he Engagement der Unternehmen macht die Bildungszeit als zusätzliches Instrument
nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu – zur Förderung der Weiterbildung keineswegs überflüssig, weil es um die be rufliche Zukunft jedes einzelnen Arbeitnehmers geht wie auch um die Zukunft der Gesellschaft, in der dieser Arbeitnehmer lebt und in der der Betrieb angesiedelt ist.
Arbeitnehmer, die Bildungszeit in Anspruch nehmen, finan zieren die Kosten der Weiterbildung selbst. Den Nutzen ha
ben aber auch die Arbeitgeber; denn besser qualifizierte Mit arbeiter sind produktiver. Das gilt auch dann, wenn der Ar beitnehmer die Bildungszeit für Maßnahmen der politischen Bildung oder Weiterbildung im Ehrenamt nutzt.
Denn gerade in diesen Tätigkeiten erwerben Menschen die so genannten Soft Skills, die sich im betrieblichen Alltag positiv bemerkbar machen und damit auch für Unternehmen beson ders nützlich sind.
Klar ist auch, dass das Engagement der Wirtschaft nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. Mitarbeiter kleinerer Unternehmen, atypisch Beschäftigte oder Arbeitneh mer mit schlechteren Qualifikationen haben von den Angebo ten der Wirtschaft weniger, obwohl sie vielleicht größeren Be darf als andere Gruppen haben. Das Bildungszeitgesetz schafft hier ergänzend einen zusätzlichen Anreiz.
Dem Engagement der Wirtschaft tragen wir aber Rechnung, indem Bildungsangebote der Unternehmen oder tarifliche Re gelungen auf den Bildungszeitanspruch angerechnet werden. Das ist sachgerecht und sorgt dafür, dass der Aufwand nicht unkalkulierbar steigt.
Natürlich – das haben wir im Ausschuss auch diskutiert – gibt es Punkte, die man untergesetzlich regeln sollte – darauf hat Kollege Fritz schon hingewiesen –, und das werden wir auch tun.
Ihre Kritik an dem Gesetz ist in vielen Punkten widersprüch lich und unglaubwürdig.
Herr Abg. Paal sagte im Ausschuss, gesamtgesellschaftliche Aufgaben könnten nicht von den Unternehmen getragen wer den. Ich dachte immer, bei einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe seien alle gefordert. Der Staat, die Wirtschaft, Ver bände, Bürger, alle diese Akteure müssen ihre Beiträge leis ten.
Oder Sie geben sich als den selbst ernannten Wirtschaftsver steher – um auf den Titel der Aktuellen Debatte von heute Morgen zurückzukommen –, aber die Beispiele, die Sie dann im Ausschuss anführen, sind rein hypothetisch und konstru iert. Sie erzählen von Fällen, die es vielleicht in einem Betrieb in Absurdistan geben kann, aber diese Konstrukte haben mit der Wirklichkeit der Arbeitswelt in Baden-Württemberg gar nichts zu tun.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.
Ich habe keine Redezeit mehr und möchte meine Ausführun gen noch zu Ende bringen.
Wir haben im Landtag oft über das Thema Fachkräftesiche rung diskutiert. Das hat einen guten Grund; denn das ist die zentrale wirtschaftspolitische Herausforderung für uns in den nächsten Jahren. Das Bildungszeitgesetz ist ein kleiner, aber wirksamer Teil einer Strategie zur Sicherung unseres Wirt schaftsstandorts. Darum ist es ein wichtiges Gesetz für Ba den-Württemberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regel ist die Jagd ein leises Geschäft. Man verbringt viel Zeit auf dem Ansitz und wartet. Doch gehört dann auch dazu, dass es einmal laut wird, wenn nämlich ge schossen wird. Hinterher, zum Ende der Jagd, werden die Hör ner geblasen.
Nachdem es nun eine Weile still war um das Jagdgesetz, ist heute wieder ein lauter Tag. Vor dem Landtag werden die Hör ner geblasen, und rhetorisch wird heftig geschossen.
Der Ton der Debatte ist gewohnt scharf und laut. Die Rhetorik – auch in der Landespresse – verwendet Kampf- und Kriegs vokabular. So lesen wir dort, die Jägerproteste seien ein laut starkes und letztes Gefecht, oder sie seien ein letztes Halali.
Angestachelt von der Demonstration der Jäger schlägt die Op position immer einen schrillen Ton an. Herr Bullinger, ich hal te sowohl den Ton als auch die Wortwahl für übertrieben. Sie sorgen für ein überzeichnetes, verzerrtes Bild. Mit Blick auf die Jagd befinden wir uns keineswegs in einer letzten Ent scheidungsschlacht.
Die Dramatik und Wichtigkeit, die Sie, die Opposition, die sem Thema zuschreiben, ist weit von der tatsächlichen Sach lage entfernt. Betrachtet man Ihre Aufregung, könnte man meinen, es gehe um Freiheit und Leben. Um was geht es aber in Wirklichkeit?
Nicht ohne emotionale und heftige Diskussionen haben wir im vergangenen Jahr das neue Jagd- und Wildtiermanage mentgesetz verabschiedet. Dafür hatte man zwei Jahre lang intensiv mit allen Beteiligten kommuniziert. Zahllose Kom promisse zwischen Jägern, Landwirten, Waldbesitzern und Naturschützern sowie Tierschützern wurden gefunden und ins Gesetz eingebaut.
Wir haben mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ein modernes Jagdrecht geschaffen, das Tier- und Naturschutz be rücksichtigt. Das Gesetz beachtet ebenso die Bedürfnisse und berechtigten Interessen der Jäger. Man musste aber natürlich Kompromisse machen. Man kann sagen: Es hat beim Jagdge setz keine Sieger und keine Verlierer gegeben.
Mir als Vertreter der SPD war es immer wichtig, zu betonen, dass wir für ein Jagdrecht eintreten, das praktikabel ist, das die Bedürfnisse der Jäger berücksichtigt, aber auch den Vor gaben aus den juristischen Veränderungen im Tier- und Na turschutz gerecht wird.
Daher gibt es keinen Grund, in der Diskussion um die Durch führungsverordnung nach einer Revanche zu streben. Der Vor wurf, es würden durch die Hintertür Dinge geregelt, für die es im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit gab, ist völlig haltlos.
Eine Rechtsverordnung klärt keine Grundsatzfragen. Das bleibt dem Gesetz vorbehalten. Mit der Durchführungsverordnung regelt die Regierung eher technische Fragen der Ausführung und konkretisiert gesetzgeberische Vorgaben. Eine entspre chende Durchführungsverordnung gab es auch für das alte Jagdgesetz. Auch die Inhalte, die darin geregelt wurden, sind fast die gleichen wie die jetzt geplanten.
Gerade weil die DVO so kleinteilige Fragen regelt – Kollege Pix hat das schon deutlich gemacht –, wird das Parlament nicht damit befasst. Denn die Abgeordneten wären gar nicht in der Lage, diese Fragen richtig zu beurteilen und über die se Themen richtig Bescheid zu wissen.
Auch schon im Gesetzgebungsverfahren war es dem Minis terium sehr wichtig, die Verbände und alle betroffenen Grup pierungen einzubeziehen. Zur inhaltlichen Abstimmung der DVO fand eine Klausurtagung statt. Ich weiß, dass das Mi nisterium alle Verbände umfassend angehört und viele Anre gungen aufgegriffen hat, sodass sich der Wortlaut der Verord nung im Laufe der Beratungen verändert hat. Im Verordnungs entwurf haben auch zahlreiche Anregungen der Jägerschaft Berücksichtigung gefunden.
Woran macht sich nun Kritik fest? Kollege Reuther hat es deutlich gemacht. Allerdings merken wir auch, dass er den letzten Stand der Diskussion noch nicht kennt. Die DVO ist noch nicht ganz fertig. Daher reden wir zum Teil auch noch über ungelegte Eier.
An einigen Beispielen will ich erläutern, welche Schwierig keiten sich zeigen, aufgrund derer eine Entscheidung gefällt werden muss.
Zum einen das Thema Fütterung: Schon während der Geset zesberatungen haben wir darüber leidlich gestritten. Ein kla res Fazit war: Die heimischen Wildtiere sind an die Bedingun gen der hiesigen Naturräume angepasst und brauchen in der Regel keine Fütterung. Mit dem Wildbret gibt es ein wertvol les naturbelassenes Lebensmittel. Durch übertriebene Fütte rung kommt schon fast der Status eines Haustiers auf,
was diesem Lebensmittel nun wirklich nicht dienlich ist. Des wegen ist die Fütterung verboten. Weil es aber in Hochlagen Wildtierbestände gibt, die in ihren Wanderungsbewegungen gehindert sind, sind für diese Ausnahmen vom Fütterungsver bot vorgesehen.
Dazu müssen Fütterungskonzeptionen erstellt werden. Dies ist in § 33 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes deut lich geregelt. Es ist festgelegt, dass eine Fütterungskonzepti on für eine Fläche von über 2 500 ha erstellt werden muss. In der DVO wird das noch einmal konkretisiert; dort werden die Feinheiten für diese Konzeption geregelt. Hier wird also gar
nichts durch die Hintertür verschärft. Vielmehr ist das Ganze im Gesetz geregelt.
Kontrovers wird auch die Anzahl der zulässigen Schwarzwild kirrungen diskutiert; Kollege Reuther hat das auch angespro chen. Hier war bisher eine große Futtermenge von drei Litern je Kirrstelle erlaubt. Mit der neuen DVO wird die Menge – so, wie es aussieht – auf einen Liter beschränkt sein.
Aber mit Blick auf eine effektive Schwarzwildbejagung wird es wohl bei einer Kirrstelle pro 50 ha bleiben. Pro Jagdbezirk werden weiterhin zumindest zwei Kirrstellen erlaubt sein. Auch hier gibt es keine Veränderungen im Vergleich zur bis herigen Praxis, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Kritikpunkt – wir haben es gehört – bezieht sich auf die Jagdzeiten. Nun muss man sich einmal darüber klar werden, warum ein Tier gejagt werden darf. Ausschlaggebend ist ein vernünftiger Grund. Ein Grund ist z. B., dass man das Fleisch verwerten kann. Ein weiterer vernünftiger Grund ist die Nutzung des Felles. So wird die Jagdzeit für das Herme lin danach bemessen, ob der Pelz genutzt werden kann, was eben vor allem im Winter der Fall ist.
Eine Diskussion über die Nutzung des Felles gab es auch bei der Jagdzeit für den Fuchs. Nun spielen aber auch noch ande re Faktoren eine Rolle, wie z. B. der Schutz anderer Tierar ten. So wurde die Jagdzeit für den Fuchs gegenüber der Jagd zeit, die nach einem ersten Diskussionsstand vorgesehen war, wieder erweitert. In Niederwildgebieten – also in Gebieten, wo vor allem Brutvögel leben, deren Gelege durch den Fuchs bedroht sind – sollen Jungfüchse von Hegegemeinschaften auch abgeschossen werden dürfen.
Genau. – Ähnlich war im ersten Entwurf vorgesehen, die Jagdzeiten für Rabenkrähen und Elstern zu verkürzen. Hier zu muss man wissen, dass die Rabenvögel bisher gar nicht im Jagdrecht berücksichtigt gewesen waren und dass man bei der Festlegung der Jagdzeiten jetzt die europäische Rechtspre chung im Bereich des Artenschutzes berücksichtigen muss. Die Landesregierung ist gezwungen, die Vorgaben der EUVogelschutzrichtlinie umzusetzen. Da Rabenkrähen und Els tern regional durchaus mit großen Populationen Schwierig keiten für andere Tierarten und auch die Landwirtschaft be reiten – weil sie eben auch Gelege anderer Vögel ausrauben oder sich in Scharen über die jungen Triebe der Pflanzen der Gemüsebauern hermachen –, ist für sie nach derzeitigem Stand ein Zeitfenster als Jagdzeit vorgesehen, das in den Fe bruar hineinreicht. Auch damit werden die Anliegen der Jäger berücksichtigt.
Eine große Aufregung gab es auch mit Blick auf die Jagdzei ten für seltenere Entenarten wie die Krickente und die Tafel
ente; wir haben es gehört. Von diesen Tieren gibt es in unse rem Land nur ganz wenige Brutpaare. Es besteht jedoch die Situation, dass Abertausende Vögel als Durchzugsvögel im Winter bei uns haltmachen. Aus diesem Grund soll in dieser Zeit, ohne dass damit die Population und die Art gefährdet werden können, eine Jagdzeit festgelegt werden. Auch darü ber muss man sich also nicht mehr aufregen.
Auch Neozoen – also Tiere, die bei uns eigentlich nicht hei misch sind und deshalb den Naturhaushalt beeinträchtigen – wie der Mink, der Marderhund, der Waschbär und die Nutria sollen von August bis Februar – sieben Monate – gejagt wer den dürfen. Das macht Sinn, wenn man die Tierarten zurück drängen oder zumindest an ihrer weiteren Ausbreitung hin dern will. Zugleich gilt aber natürlich auch für diese Tiere der Schutz, wenn sie Junge aufziehen oder trächtig sind. Man kommt also auch hier dem Naturschutz und der Jagd entge gen.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch mehr Beispiele aufzählen,
aber Sie sehen schon an den genannten Beispielen: Die ge spielte Aufregung vor und im Haus ist sehr künstlich und sehr unnötig.
Es ist das gute Recht der Jäger, auf Gesetzesänderungen zu drängen und diese Verordnung dazu zum Anlass zu nehmen. Es ist ebenso das Recht der Opposition, nach Verbündeten zu suchen.
Aber, meine Herren von der Opposition, leider haben Ihre Vor würfe – wie Sie gehört haben – nicht genügend Substanz, und das Beispringen der Opposition bei den Jägern ist plumper Populismus. Mit seriöser und verantwortungsvoller Opposi tionstätigkeit hat das hier nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren.
Ich danke dem Ministerium für Ländlichen Raum und allen an der Erarbeitung der Durchführungsverordnung zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beteiligten Fachleuten herzlich für ihre Mitwirkung. Auch diese Verordnung wird – ebenso wie das Gesetz – in Zukunft umgesetzt und gelebt wer den. Es wird sich zeigen, dass es ein gutes und wegweisendes Gesetz ist. Die Aufregung wird schnell abflauen, wenn der Alltag kommt.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Wir schließen heute die Beratungen über den Gesetzent wurf der FDP/DVP zur Aufhebung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes ab, und das ist gut so. Weder in der ers ten Lesung noch in der Auseinandersetzung im Ausschuss ha ben die FDP/DVP oder die CDU neue Aspekte in die Diskus sion gebracht.
Die Kollegen von der FDP/DVP haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil sie – so muss man sagen – den Mindestlohn bekämpfen. Herr Rülke, Sie haben das in der ersten Lesung deutlich gemacht. Ich darf Sie aus dem Plenarprotokoll zitie ren:
Wir waren schon immer gegen einen allgemeinen flächen deckenden Mindestlohn.
Dafür erhalten Sie die Zustimmung der Union, und das war auch zu erwarten.
In der Diskussion bemühen Sie immer das Argument der Bü rokratie beim Mindestlohn. Doch Ihr Ziel ist: Sie wollen ei nen Arbeitsmarkt, in dem keine Regulierung vonseiten des Gesetzgebers stattfindet, damit die Löhne beliebig auch nach unten sinken können. So sieht es aus. Daher lehnen Sie einen flächendeckenden Mindestlohn ab. Das ist nichts Neues. In teressant ist allenfalls, dass die CDU in Baden-Württemberg nicht mitbekommen hat, wie ihre Bundestagsabgeordneten abgestimmt haben, als der Mindestlohn in Berlin beschlossen wurde.
Interessanter jedoch ist die Frage: Warum diskutieren Sie fast ausschließlich über den Aspekt des Mindestlohns? Warum sa gen Sie fast nichts zum Kern des Gesetzes, nämlich zur Ver pflichtung zur Tariftreue? Tarifverträge sind ein Instrument, mit dem Arbeitnehmer und Gewerkschaften bessere Arbeits bedingungen aushandeln und gute Bezahlung erkämpfen kön nen. Funktionierende Tarifverträge sind eine Versicherung ge gen Lohndrückerei. Aber nach Ihrem ökonomischen Verständ nis schaden kollektive Verhandlungen dem Arbeitsmarkt und damit der Wirtschaft.
Die Wahrheit ist: Sie bekämpfen nicht den Mindestlohn al lein, Sie bekämpfen alles, was die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern in der Wirtschaft stärken könnte. Sie verges sen dabei: Die Wirtschaft Baden-Württembergs ist nicht etwa erfolgreich, weil die Unternehmen die niedrigsten Löhne in Deutschland zahlen, sondern im Gegenteil: Wirtschaftlicher Erfolg ergibt sich dann, wenn Unternehmen und Arbeitneh mer gemeinsam dafür arbeiten und wenn die Mitarbeiter ei nen fairen Anteil an den Ergebnissen ihrer Arbeit erhalten.
Die Wirtschaft weiß, dass Billiglöhne keine Fachkräfte anlo cken.
Aber überprüfen wir einzelne Kritikpunkte, die Sie vorge bracht haben. Da ist zum einen das Argument der Bürokratie. Wer weniger Bürokratie fordert, findet natürlich schnell Bei fall. Verwaltung, Beamte, Anträge: Sie verstehen trefflich, mit diesen Begriffen Stimmung zu machen. Der Schönheitsfehler dabei ist: Ihre Kritik hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Ihr Vorwurf, mit dem Tariftreuegesetz sei ein neues bürokra tisches Monster geschaffen worden, steht unbewiesen im Raum. Wer mit konkreten Belegen im Gesetzgebungsverfahren ge rechnet hat, wartet bisher vergeblich.
Herr Löffler, Sie haben beklagt, dass Leistung und Qualität bei einer Vergabe öffentlicher Aufträge zu randständigen Kri terien würden, und kritisieren vergabefremde Vorgaben. Auch diese Kritik greift nicht. Das Vergaberecht schreibt nämlich nicht vor, dass das billigste Angebot zum Zug kommen soll, sondern das wirtschaftlichste. Wenn wir soziale und ökono mische Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berück sichtigen, geht es um den volkswirtschaftlichen Nutzen.
In der Debatte ist die Bedeutung der öffentlichen Hand für die Wirtschaft schon erwähnt worden. Gerade öffentliche Auf
traggeber dürfen bei der Vergabe nicht nur auf Kosten achten. Wenn Arbeitgeber nur deshalb Vorteile haben, weil sie unter Tarif bezahlen, so bringt dies volkswirtschaftliche Schäden. Die betroffenen Arbeitnehmer verdienen weniger, sie führen weniger Sozialabgaben und weniger Steuern ab. Es ist also im öffentlichen Interesse, nur den Unternehmen Aufträge zu er teilen, die sich an die Regeln halten. Zum Glück ist diese Gruppe bei uns in der Mehrheit, meine Damen und Herren.
Die Forderung der Tariftreue verstößt genauso wenig gegen das Prinzip der negativen Koalitionsfreiheit wie die Regelun gen im Entsendegesetz oder die Bestimmungen zur Allge meinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Wer Tarifverträge aushöhlt, handelt genauso wettbewerbswidrig wie Unterneh men, die mit Preisdumping Konkurrenten ausschalten wollen. Es gehört ebenfalls zum Vergaberecht, solche Dumpingver suche zu erkennen und zu bekämpfen. Wie die Tariftreue dient dies dazu, eine faire Wettbewerbsordnung zu sichern, ohne die eine soziale Marktwirtschaft nicht bestehen kann.
Meine Damen und Herren, der Kampf der Opposition gegen Mindestlohn und Tariftreue zeigt vor allem eines: Sie wollen keine soziale Marktwirtschaft. Sie wollen eine Wirtschafts ordnung, die dem freien Spiel der Kräfte gehorcht – ohne fai ren Wettbewerb und sozialen Ausgleich. Damit schaden Sie unserem Wirtschaftsstandort, gefährden Arbeitsplätze in un serem Land und untergraben die Grundlage unseres wirt schaftlichen Erfolgs. Deswegen werden wir Ihren Gesetzent wurf ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis darf ich aus unserer Lan desverfassung zitieren. Dort lesen wir in Artikel 1:
Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemein schaft seine Gaben in Freiheit... zu seinem und der an deren Wohl zu entfalten.
Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu die nen.
Meiner Einschätzung nach beschreibt der erste Artikel unse rer Landesverfassung sehr gut, warum Baden-Württemberg eines Bildungszeitgesetzes bedarf.
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der sich jede und jeder einbringen kann, zu seinem und der anderen Wohl ent falten kann. Gerade uns Landtagsabgeordneten sollte die För derung des gesellschaftlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine Herzensangelegenheit sein.
Ja, Baden-Württemberg wäre ein kulturell und gesellschaft lich armes Land, wäre da nicht das bürgerschaftliche Engage ment in den Gemeinderäten, in der Feuerwehr, in der Jugend, in der Altenpflege, im Sport oder ganz aktuell auch bei den Flüchtlingsunterkünften. Ich will von dieser Stelle aus für die ses Engagement ganz herzlich Danke sagen.
Kollege Paal, ich teile Ihre Einschätzung zum Ehrenamt nicht. Ich sehe das Ehrenamt in den Gemeinden gefährdet. Reden Sie mal mit einem Feuerwehrkommandanten, oder reden Sie mal mit mir! Ich bin bei uns erster Vorsitzender des StadtTurnvereins, und ich kann Ihnen erzählen, wie schwierig es ist, jemanden als Übungsleiter zu finden. Denn jeder, der Übungsleiter werden will, muss eine Woche Urlaub nehmen, um den Übungsleiterschein in Steinbach zu machen.
Ein junger Familienvater tut sich das mit Rücksicht auf die Familie nicht an.
Unsere Gesellschaft verändert sich und verlangt deshalb auch von uns Veränderungen:
technische Neuerungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen. Wir müssen uns ständig neu orientieren. Wir müssen persönlich, aber auch gesellschaftlich eine Ant wort auf neue Fragen finden. „Non scholae, sed vitae disci mus“, so haben wir es in der Schule gelernt. Aber das gilt nicht nur für die Schule, sondern ein Leben lang.
Mit dem Bildungszeitgesetz geben wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jetzt die Chance, dem Anspruch nachzu kommen und sich während der Arbeitszeit unter Lohnfortzah lung an bis zu fünf Tagen beruflich, politisch oder ehrenamt
lich weiterzubilden. Deswegen ist die Bildungszeit gut für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg und gut für unser Land.
Auch wirtschaftlich ist die Einführung des Bildungszeitgeset zes zu befürworten. Erst letzte Woche unterhielt ich mich mit einem Unternehmer, der große Hoffnung auf die Einführung des Bildungszeitgesetzes setzt. Warum? Ganz einfach: Wenn das gesellschaftliche und kulturelle Engagement eine Aufwer tung erfährt, werden sich auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesellschaftlichen und kulturellen Leben ihrer Gemeinde einbringen. Insbesondere für die Unternehmen im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Standortfaktor. Denn Kommunen, in denen es ein funktionierendes Vereinsleben gibt – wo man merkt: hier ist eine lebendige Gemeinschaft, in der man sich wohlfühlen kann –, sind attraktiv für Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmer und auch für Arbeitgeber. Mit dem Bildungszeitgesetz unterstützen wir daher insbesondere Unternehmen im ländlichen Raum bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Außerdem darf nicht vergessen werden: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich und politisch weiterqua lifizieren, sich ehrenamtlich engagieren, sind in der Regel auch motivierte Mitarbeiter. Von ihnen kann ein Unternehmen nie zu viele haben.
Mit dem Bildungszeitgesetz investiert das Land daher auch in den Erhalt und die Erhöhung der Beschäftigung im Land.
Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Bildungszeitgesetz auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes insgesamt steigern werden. Voraussetzung hierfür wird sein, dass wir aktiv bei Arbeitgebern, aber auch bei Arbeitnehmern für das Bildungs zeitgesetz werben.
Ich weiß – Sie haben es deutlich gemacht, Herr Paal –, Wirt schaftsvertreter haben Vorbehalte gegen das Bildungszeitge setz. Es heißt, es verursache gerade in der Verwaltung zu ho he Kosten. Aber den Kosten muss der Nutzen gegengerech net werden. Die Erfahrungen aus den zwölf Bundesländern mit teils lang etablierten Weiterbildungsgesetzen zeigen mir: Viele Befürchtungen der Verbände sind unbegründet.
Da wir uns als Sozialdemokraten dem Wirtschaftsstandort Ba den-Württemberg verpflichtet fühlen, waren wir zu Zuge ständnissen in Richtung Wirtschaft bereit. So ist es nicht mög lich, Ansprüche auf Bildungszeit ins Folgejahr zu übertragen. Auch gibt es die Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen. Ich freue mich, dass die Arbeitgeberseite dies wahrnimmt und wir so am Dienstag in der „Stuttgarter Zeitung“ lesen konn ten: „Arbeitgeber loben Bildungszeitentwurf“.
Die Überschrift war gut. – Meine Damen und Herren, mit dem Bildungszeitgesetz fördern und wertschätzen wir das ge sellschaftliche Engagement der Bürger unseres Landes. Mit diesem Gesetz fördern wir den Wirtschaftsstandort BadenWürttemberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf Ihnen von dieser Seite aus noch einmal ganz herzlich zu Ihrer Wahl gratulieren. Ich wünsche Ihnen für Ihr Amt ei ne glückliche Hand und Gottes Segen; und ich wünsche Ih nen, dass Sie mit der notwendigen Weitsicht die Abgeordne ten und die Rechte des Parlaments in unserem Land vertreten.
Ich freue mich, dass wir in der ersten Aktuellen Debatte in Ih rer Amtszeit über ein Wirtschaftsthema reden, bei dem wir in besonderer Weise die erfolgreiche Arbeit der grün-roten Lan desregierung darstellen können. Ich denke, Sie werden das mit Freude verfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir reden heu te über die Bedeutung der wirtschaftspolitischen Forschungs institute für die gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Zwei Zitate des Statistischen Landesamts bilden für mich gleichsam den Rahmen oder das Fundament zu diesem Thema.
So heißt es in der Veröffentlichung des Innovationsindex im Dezember 2014 – ich zitiere –:
Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Uni on die Region mit der höchsten Innovationskraft. In kei ner anderen europäischen Region wird ein höherer An teil der Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwick lung investiert, nirgendwo ist der Anteil der Erwerbstäti gen in forschungsintensiven Industriezweigen höher, und nirgendwo werden... mehr Patente angemeldet als im Südwesten.
Noch eine zweite Aussage, diesmal aus dem Bericht „Kon junktur Südwest“, der letzte Woche veröffentlicht wurde: Ba den-Württembergs Wirtschaftswachstum setzt sich 2015 fort.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen belegen: Mit der SPD an der Regierung schaffen wir die Grundlagen für eine erfolg reiche Zukunft der Wirtschaft in unserem Land. Mit uns geht es der Wirtschaft in unserem Land gut.