Wir haben im Landtag oft über das Thema Fachkräftesiche rung diskutiert. Das hat einen guten Grund; denn das ist die zentrale wirtschaftspolitische Herausforderung für uns in den nächsten Jahren. Das Bildungszeitgesetz ist ein kleiner, aber wirksamer Teil einer Strategie zur Sicherung unseres Wirt schaftsstandorts. Darum ist es ein wichtiges Gesetz für Ba den-Württemberg.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Vormittag hat Herr Minister Friedrich erklärt, die Opposition im Landtag von Baden-Württemberg würde es vermutlich nicht ertragen, dass sich die Wirtschaft im Land Baden-Württemberg bei der derzeitigen Landesregierung so gut aufgehoben finde.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das stimmt! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja! – Abg. Nikolaos Sakella riou SPD: Das muss gesagt werden! – Zuruf des Abg. Jörg Fritz GRÜNE)
Nach Friedrichs Märchenstunde wollen wir uns jetzt einmal anhören, was die Wirtschaft dazu zu sagen hat. Der Arbeitge berverband schreibt in einer Pressemitteilung vom 11. März 2015, also von heute:
Die Landesregierung steht bei uns im Wort, dass mit die ser Möglichkeit der Anrechnung eine Überlastung einzel ner Betriebe verhindert und das Weiterbildungsmanage ment der Unternehmen unterstützt werden soll.
Meine beiden Vorredner haben dann erklärt, das könne man vielleicht mit einer Durchführungsverordnung regeln. Solche Durchführungsverordnungen kennen wir bereits vom Landes jagdgesetz, meine Damen und Herren. Machen Sie vernünf tige Gesetze, und berufen Sie sich nicht ständig auf irgend welche Durchführungsverordnungen, die das Ganze dann ver schlimmbessern.
Jetzt stellt sich aber heraus, dass ein Unternehmen, das bei spielsweise aus eigener Initiative bereits 90 % seiner Beleg schaft betrieblich im Sinne des Gesetzes qualifiziert hat, trotz dem den verbleibenden 10 % der Beschäftigten den Anspruch gewähren muss.
Die Arbeitgeber Baden-Württemberg könnten nicht ak zeptieren, dass aufgrund der konkreten Formulierung des Gesetzes betriebsinterne Weiterbildung, die dem Sinn des Gesetzes entspreche, nicht nur nicht angerechnet werden könne, sondern der Arbeitgeber geradezu aufgefordert werde, nichts zu tun, um diese Ansprüche abzuwarten.
... nachdem wir seit Monaten ergebnislos auf diese Zu sammenhänge hinweisen, scheint sich dahinter eine Stra tegie zu verbergen.
Jetzt zeigt sich, dass das ganze Gerede vom wirtschafts freundlichen Bildungsurlaubsgesetz keinen Pfifferling wert war und offensichtlich falsch gespielt wurde....
„Jetzt zeigt sich eben doch, dass es ausschließlich um Kli entelpolitik und nie um die Sache gegangen ist“, sagte Dulger. „Wir fühlen uns hintergangen.“
Da erzählen Sie am heutigen Vormittag hier im Landtag von Baden-Württemberg, die Wirtschaft fühle sich bei dieser Lan desregierung gut aufgehoben. Da frage ich mich, was die Wirt schaft noch erzählen müsste, damit Sie zu dem Ergebnis kä men, Sie würden von dieser Wirtschaft kritisiert.
Herr Minister Schmid, Sie haben bei der Debatte in der ers ten Lesung erklärt, dieses Gesetz sei eine Herausforderung für die Unternehmen – da haben Sie in der Tat recht –, und zu die sem Zweck hätten Sie Ausnahmeregelungen geschaffen. Un ternehmen, bei denen mehr als 10 % der den Beschäftigten zur Verfügung stehenden Bildungszeit beansprucht wurde, und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind ausge nommen. Derartige Ausnahmen sind in § 7 Ihres Gesetzent wurfs geregelt. Wir haben jetzt gehört, dass dies offensicht lich nicht funktioniert.
Was auch nicht funktioniert, ist Ihre Begründung. Sie haben erklärt, das Völkerrecht zwinge Sie zu diesem Gesetz. Entwe der das Völkerrecht zwingt Sie zu diesem Gesetz, Herr Schmid, dann muss dieses Gesetz aber für alle gelten; oder das Völkerrecht zwingt Sie nicht zu diesem Gesetz, dann ist dieses Gesetz auch nicht notwendig. Sie können doch nicht mit einer völkerrechtlichen Begründung ein Gesetz machen, das nur für bestimmte Unternehmen und die Mitarbeiter be
stimmter Unternehmen gilt, aber für andere wiederum nicht. Ihre Argumentation ist doch höchst widersprüchlich. Das zeigt die Unredlichkeit der ganzen Verfahrensweise.
Sie muten den Unternehmen eine Bürokratieflut zu, um das Ganze umzusetzen. Darüber haben wir bei der vorangegange nen Debatte schon intensiv diskutiert. Das Ganze wird ein Bü rokratiemoloch. Allerdings ist es auch ein Stück weit Wirt schaftsförderung, nämlich Wirtschaftsförderung für bestimm te Anbieter. Da gibt es schöne Dinge. So hat sich z. B. zu die sem Thema schon ein Infoportal „www.bildungsurlaub.de“ entwickelt. Da wird im Stil von Kaffeefahrten für diese An gebote geworben.
(Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Aber das ist doch wegen der anderen Bundesländer da! – Gegenruf des Abg. Claus Paal CDU: Nein!)
Generell muss dir dein Arbeitgeber eine bezahlte Frei stellung genehmigen. Es gibt nur wenige Gründe, die zu einer Ablehnung führen können....
Bei einer erfolgten Genehmigung heißt es dann nur noch: die Vorfreude genießen und den lang ersehnten Sprach kurs mit der richtigen Reiseplanung vorzubereiten.
Wenn du dann noch normalen Urlaub dranhängst, kannst du dir eine kleine Auszeit für deinen Backpacking Trip schaffen. Es muss auch nicht unbedingt ein Sprachkurs sein, es gibt auch Angebote wie Yoga, oder ich habe so gar mal ein Angebot mit Pferden gesehen, das anerkannt wurde.
Ja da freut sich die Wirtschaft im Land Baden-Württemberg, wenn Sie solchen Gesetzen nacheifern und dann noch erklä ren, in anderen Bundesländern funktioniere es. So funktioniert es in anderen Bundesländern, meine Damen und Herren.