Zweitens: In diesem Gesetzentwurf zeigt sich, dass Grün-Rot für studentische Beteiligung steht. Ein von einigen Seiten ge nannter Kritikpunkt – er wurde gerade wieder genannt –
ist, dass das studentische Einvernehmen bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel jetzt natürlich wegfällt. Aber Sie waren immer gegen ein solches Einvernehmen. Deswegen ist es echt schwierig, dass Sie hier jetzt die Speerspitze sein wol len; das ist vollkommen unglaubwürdig. Ich sage aber sehr selbstkritisch: Die Idee, Studierende an der Vergabe dieser Mittel auf Augenhöhe zu beteiligen, war richtig.
Schließlich geht es um die Qualität von Studium und Lehre. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass das an vielen Hochschu len sehr gut funktioniert hat, dass es aber an einigen Hoch schulen kaum auflösbare Konflikte gab.
Wir sind lernfähig und haben mit dem Begleitgesetz nun eine bundesweit einmalige Form gefunden, Studentinnen und Stu denten zu beteiligen. Rund 12 % dieser Gelder, 20 Millio nen €, werden aus den ehemaligen Qualitätssicherungsmitteln genommen und können zukünftig auf studentischen Vorschlag vergeben werden. Das ist eine deutschlandweit einmalige Form der Beteiligung von Studierenden.
Das ist eine einmalige Aufwertung. Studierende können über die Verfasste Studierendenschaft im Rahmen eines Katalogs selbst über diese Vergabe bestimmen. Ich finde, darauf kann man sehr stolz sein. Das gibt es sonst nirgends. Grün-Rot steht in Baden-Württemberg also für vorbildliche studentische Be teiligung auf Augenhöhe.
Drittens – das zeigt sich in diesem Gesetzentwurf auch –: Grün-Rot steht für faire Arbeitsverhältnisse. Darüber haben wir schon heute Morgen diskutiert. Das ist gerade auch wie der in der Rede der Ministerin thematisiert worden.
Die Beschäftigungssituation in den Hochschulen ist ein The ma, das uns immer wieder vorantreibt und das uns sehr be schäftigt, und zwar bundesweit in der gesamten Wissenschafts community.
Ich denke, mit dem Beschluss zu diesem Gesetzentwurf wer den wir einen großen Schritt vorankommen. Die Hochschu len haben schon zugesagt, über eine Selbstverpflichtung mit dem Thema Befristung anders umzugehen. Diesem Unwesen kurzfristiger und sachgrundloser Befristungen werden wir jetzt mit diesem Schritt an den Kragen gehen.
Aber es geht nicht nur darum, Selbstverpflichtungen zu ha ben, sondern diese müssen natürlich auch mit Stellen unter mauert werden. Da war immer ein großes Problem, dass man diese durch die Qualitätssicherungsmittel nur in begrenzter Anzahl geschaffen hat. Deswegen – hierzu gibt es mittlerwei le Rückmeldungen der Hochschulen – können wir erfreut fest stellen, dass die große Zahl von 2 217,5 Stellen neu oder in übertragener Form geschaffen werden. Dass in einem ersten Schritt 2 217,5 Stellen in Baden-Württemberg über den Dop pelhaushalt geschaffen werden, das ist, finde ich, eine große Leistung.
Sie sind eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsverhältnis se in der Wissenschaft. Das betrifft wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Stellen. Ich denke, damit haben wir eines der größten Hemmnisse der Wissenschaft in den vergan genen Jahren, die die Solidarpakte ausgelöst haben, aus dem Weg geräumt. Gute Wissenschaft – das ist an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen – braucht gute Arbeitsverhält nisse. Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein großer Schritt in diese Richtung gegangen.
Mit dem Nachtragshaushalt und dem Begleitgesetz wird der Hochschulfinanzierungsvertrag konkret. Das ist gut für Ba den-Württemberg und die Hochschulen im Land.
Herr Deuschle, lassen Sie mich noch einen letzten Satz zu Ih rer Forderung sagen, da müsse jetzt mehr passieren. Wir wer den heute im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts über Gelder reden.
Morgen, Entschuldigung. Aber in diesem Rahmen diskutie ren wir heute darüber. – Wenn Sie das Gefühl haben, dass zu wenig Geld in diesen Bereich hineinfließt, ist es Ihnen unbe nommen, einen Antrag hierzu zu stellen. Da warte ich darauf, dass Sie heute bzw. morgen einen Antrag auf den Tisch legen, mit dem Sie mehr Geld für bestimmte Bereiche fordern. Wenn Sie das nicht machen, verbreiten Sie nur heiße Luft. Wer nicht konkrete Zahlen und echte Anträge vorlegt, der krittelt nur he rum.
Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für gut und erwar te, dass die Kritik, die daran geübt wird, auch finanzrelevant untermauert wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt im Prinzip die Fortsetzung der Aktu ellen Debatte von heute Morgen. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt und zur Überweisung an den Ausschuss ansteht, ist nach unserer Auffassung ein Meilenstein für die Entwicklung der Hochschullandschaft in Baden-Württemberg. Wir werden damit das umsetzen, was der Wissenschaftsrat gefordert hat, nämlich die Grundfinanzierung um 3 % jährlich erhöhen. Ba den-Württemberg ist das erste Bundesland, das diesen Weg beschreitet und diese Vorgaben, diese Forderungen erfüllt.
Der zweite Punkt, der uns wichtig ist, ist das Thema Entfris tungen. Auch heute Vormittag wurde darüber schon ausführ lich gesprochen. Ich will auf zwei Punkte hinweisen. Zum ei nen befinden wir uns da schon in einer Geschichte. Bereits im Doppelhaushalt 2013/2014 haben wir fast 1 400 Stellen ent fristet und die entsprechenden finanztechnischen Vorausset zungen geschaffen.
Wir setzen konsequent den Weg fort, gute Arbeit und gute Ar beitsbedingungen an unsere Hochschulen zu bringen.
Aber – darauf will ich auch noch einmal hinweisen – es geht uns nicht nur darum, dass die Menschen gute und unbefriste te Arbeitsverhältnisse bekommen, sondern es ist auch ein Rie senvorteil für den Arbeitgeber, der nicht jedes halbe Jahr nach neuen Mitarbeitern suchen muss, weil immer nur Arbeitsver
hältnisse auf ein halbes Jahr vergeben werden und dann die Leute entlassen werden müssen und neue eingestellt und ein gearbeitet werden müssen. Dieses Thema Entfristungen hat also zwei Seiten; es sind zwei Seiten einer Medaille: Diejeni gen, die dort arbeiten, haben den Vorteil der Planungssicher heit, der Familienfreundlichkeit, und die Arbeitgeber haben den Vorteil, dass sie nicht ständig nach neuem Personal su chen müssen.
Insofern ist das ein wichtiger Beitrag zu einem guten Klima an unseren Hochschulen und Universitäten.
Der dritte Punkt, auf den ich noch eingehen will, sind die Qua litätssicherungsmittel; Kollege Schmidt-Eisenlohr hat schon darauf hingewiesen. Wir haben uns auch mehr erwartet von diesem Thema, wie die Hochschulen, wie die Studierenden mit dieser Möglichkeit der Mitbestimmung bei der Vergabe umgehen. Wir haben gesehen, dass an manchen Hochschulen alles sehr gut funktioniert hat, aber an vielen Hochschulen auch über die Zielrichtung der Ausgaben Streit herrschte. Die ser Streit hatte zur Folge, dass die Mittel nicht ausgegeben wurden, dass – der Betrag wurde schon genannt – ein hoher zweistelliger Millionenbetrag an Haushaltsresten da war. Wir brauchen das Geld nicht in Haushaltsresten im Finanzminis terium, sondern wir brauchen das Geld an den Hochschulen. Deswegen musste da eine Änderung herbeigeführt werden.
Der zweite Aspekt in diesem Zusammenhang war schlicht weg, dass wir auch gesehen haben, dass unser Thema der gu ten Arbeit, nämlich der entfristeten Arbeitsverhältnisse, in die sem Bereich der Qualitätssicherungsmittel nicht möglich war bzw. auch von den Studierenden nicht richtig ernst genom men wurde, weil sie immer gesagt haben: Auch die nächste Generation der Studierenden soll noch Entscheidungsmög lichkeiten haben. Deswegen haben sie sich meist auch nur für befristete Arbeitsverhältnisse eingesetzt. Das war nicht in un serem Sinn. Deswegen mussten wir eine Änderung bei der Vergabe dieser Qualitätssicherungsmittel vornehmen, wie es jetzt in diesem Gesetzentwurf steht.
Ich meine, es ist ein guter Kompromiss. Die Studierenden können künftig allein, ohne die Hochschulspitze über 20 Mil lionen € in einem vorgegebenen Rahmen entscheiden. Sie sind dort im gesetzlichen Rahmen frei in ihrer Entscheidung. Man redet ihnen nicht hinein. Sie können frei entscheiden. Ich den ke, auch dies ist ein bundesweit einmaliger Vorgang. Die Stu dierenden in der ganzen Bundesrepublik Deutschland schau en neidvoll auf die Einflussmöglichkeiten, die die Studieren den in Baden-Württemberg haben.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende: Dieses Ge setz, das hier vorliegt, ist das Instrument, mit dem der Finan zierungsvertrag „Perspektive 2020“ umgesetzt wird. Wir ha ben dieses Projekt in großen Diskussionen auf den Weg ge bracht. Wir haben auf Augenhöhe mit allen Beteiligten disku tiert
und dann gemeinsam entschieden. Die Weichen für die Zu kunft der Hochschulen in Baden-Württemberg sind gut ge stellt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wortungetüm „Hochschulfinanzierungs vertrags-Begleitgesetz“ ist im Grunde genommen ein viel zu sympathischer Titel für den Inhalt des Gesetzentwurfs.