Protokoll der Sitzung vom 16.04.2015

Herr Abg. Zimmer mann, so geht es nicht. Wenn Sie eine Frage stellen wollen, melden Sie sich. Wenn Sie keine Frage stellen wollen, lassen Sie die anderen ihre Fragen stellen. Wir machen hier keine Zwischenrufe, sondern man kann Fragen stellen. Der Tages ordnungspunkt heißt „Fragestunde“.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Zwischenrufe sind aber erlaubt!)

Nein, bei der Fragestunde nicht. Da muss man sich zu Wort melden.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich will aber eine Antwort!)

Herr Kollege Zimmermann!

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das war ein Zwi schenruf! – Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe – Unruhe)

Nein, es war kein Zwischenruf. Wenn Sie sich zu Wort mel den, erhalten Sie für eine Frage das Wort.

Nun hat die Frau Ministerin das Wort.

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Vielen Dank. – Sehr ge ehrter Herr Präsident, ich würde auch gern die Frage des Kol legen Haußmann fertig beantworten. Gestatten Sie mir nur ei ne Anmerkung: Wenn man in einer Fragestunde eine Frage stellt und keine Antwort erwartet, weiß ich auch nicht, war um man dann eine Frage stellt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie sollten sich dar über Gedanken machen!)

Eigentlich gehört zu einer Frage auch eine Antwort.

Lieber Herr Haußmann, Sie haben mich gefragt, was ich ei nem mittelständischen Unternehmer rate, der Sorge hat, in die Unternehmenshaftung zu kommen. Ganz persönlich würde ich raten: Erst einmal Ruhe bewahren.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen)

Denn die Haftungsfrage stellt sich bei Weitem nicht in der Ve hemenz, wie es oft dargestellt wird. Das bedeutet, der in Ih rem Beispiel angeführte mittelständische Unternehmer muss, um aus der Haftung raus zu sein, nicht jeden Tag die Baustel le kontrollieren, auf der die und die Firma arbeitet, die dann wieder die und die haben, die wiederum einen Auftrag von

denen übernehmen. Es geht vielmehr schlicht und ergreifend um die Dinge, die er abschätzen und absehen kann.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Man kann sicherlich Gründe haben, warum man gegen den Mindestlohn ist. Man kann aber nicht behaupten, dass der Mindestlohn in Baden-Württemberg in den letzten 100 Tagen die Welt aus den Angeln gehoben hätte. Denn er ist für die allermeisten baden-württembergi schen Unternehmen Gott sei Dank überhaupt kein Problem, weil es uns so gut geht.

Man sollte auch darauf verzichten, eine Regelung, weil man vielleicht politisch dagegen ist, denjenigen, die nachher da mit zu tun haben, als „Gängelungsding Number one“ darzu stellen. Wenn ich mir die Dokumentationspflicht noch einmal anschaue, liebe Leute, muss ich sagen: Mir fallen nicht viele Tätigkeiten ein, die einfacher sind, als diese Liste auszufül len. Wenn das eine Schwierigkeit ist, sind wir gern bereit, im Zuge von guter und sicherer Arbeit noch Unterstützung zu ge ben.

Herzlichen Dank.

Frau Ministerin, es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger, und dann hat sich noch Herr Abg. Schmiedel gemeldet.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Herr Zimmermann würde gern noch einen Zwischenruf machen! – Ge genruf der Ministerin Katrin Altpeter: Aber nur mit Anmeldung! – Abg. Volker Schebesta CDU: Nur wenn Sie es zulassen!)

Nur wenn ich es zulasse. Danke. – Herr Dr. Bullinger, bit te.

Frau Ministerin, es freut mich, dass sich die Sozialministerinnen und -minister dazu durchgerungen haben, das etwas flexibler zu handhaben und auszuweiten. Als gelernter praktischer Bauer weiß ich: Wenn Erntezeit ist und es schönes Wetter gibt, schaut man nicht auf die Uhr, und wenn es am Tag danach regnet, geht man dann nicht raus. Das ist einfach so.

Vielleicht noch ein Hinweis zu den Aspekten Wettbewerb und Mindestlohn. Es ist schon ein Unterschied, ob man als Produ zent für den Spargelstecher aus Polen 2,50 oder 8,50 € pro Stunde zahlen muss. Das nur nebenbei. Schauen Sie sich ein mal an, wer linksrheinisch noch Obst und Gemüse anbaut.

Ich habe noch eine Nachfrage. Bei den Saisonarbeitern, die sich zum Teil über ein Vierteljahr in Baden-Württemberg auf halten, sollen, wenn ich es richtig weiß – Sie können mich gern korrigieren, wenn es nicht so ist –, die Gehälter monat lich ausgezahlt werden. Das würde bedeuten, dass beispiels weise in größeren südbadischen Betrieben mit vielleicht 100 Erntehelfern 200 000 bis 300 000 € – 2 000 bis 3 000 € mal 100 – irgendwo in den Unterkünften herumliegen, da sie we der hier noch zu Hause ein Girokonto haben.

Könnten Sie dazu eine praktische Lösung nennen? Die Ernte helfer wünschen sich am Ende der Saison eine Überweisung der Summe nach Hause. Gibt es dafür die Möglichkeit einer Ausnahme? Denn die individuelle Aufbewahrung des Bar gelds ist sehr gefährlich; das lädt geradezu ein. Das ist ein praktisches Problem.

Bitte, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Lieber Herr Dr. Bullinger, die Leute haben vorher auch schon ihr Geld verdient. Die Spargelstecher haben auch vor dem Mindestlohngesetz mehr bekommen als 2,50 € pro Stun de. Das sei einmal deutlich gesagt.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Zur Frage der Auszahlung: Es ist in der Tat so, dass insbeson dere Saisonarbeiter, die für einen gewissen Zeitraum hier sind, sagen, sie möchten das Geld am liebsten am Schluss haben, weil sie das verdiente Geld am Schluss mit nach Hause neh men wollen. Das ist auch überhaupt kein Problem, weil so wieso monatlich ein Abrechnungszettel erstellt wird, aus dem die Stunden und der Verdienst hervorgehen. Den lässt sich der Saisonarbeiter abzeichnen, und das Geld wird für ihn so lan ge aufgehoben, bis er wieder nach Hause reist, oder es wird ihm dann mit seinem Einverständnis überwiesen.

Liebe Leute, das muss man nicht komplizierter machen, als es eigentlich ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Es ist doch völlig klar, dass ich, wenn ich irgendwo arbeite, am Monatsende mein Geld dafür bekomme. Wenn ich Sorge habe, dass es mir wegkommt, und ich sage zu meinem Arbeit geber: „Behalt es bei dir und pass drauf auf“, ist das doch okay.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sie haben es nicht auszahlen lassen?)

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Schmiedel.

Zum angesprochenen Problem – Scheinproblem – der Dokumentationspflicht habe ich noch eine Zusatzfrage: Wie rechnet man denn am Monatsende den Lohn aus, wenn man keine Lohnzettel, keine Stundenauf zeichnung hat?

Lieber Herr Schmiedel, keine Ahnung.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich wollte noch zur Frage der Unternehmenshaftung, die Herr Haußmann gestellt hat, sa gen: Könnte es sein, dass die Lösung darin liegt – –

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Frage stellen!)

Könnte es sein, dass die Lösung darin liegt, dass ein Bauun ternehmer einfach keine Schlawinerfirmen als Subunterneh mer beauftragt?

Das wäre das, was wir in Baden-Württemberg unter der Redlichkeit der Unternehmer verstehen.

Danke schön.

Ich danke Ihnen. – Herr Abg. Hahn mit einer Zusatzfrage.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Aktuell müssen die geführt werden, Frau Ministerin!)

Frau Sozialministerin, ich bin froh, dass Sie die Frage der Aufzeichnungspflicht so deutlich thematisiert haben. Ich schätze das ganz genau so ein wie Sie. Würden Sie mir zustimmen, dass mit dieser Aufzeichnungs pflicht das Problem unserer Arbeitszeitregelungen ans Tages licht gekommen ist, die in vielen Bereichen wirklich Proble me machen? Lassen Sie uns doch über diese Arbeitszeitrege lungen reden und nicht über die Dokumentationspflicht.

(Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)

Frau Ministerin.

Es ist in der Tat so, Herr Hahn, dass natürlich über die Pflicht zur Dokumentation deut lich wird, dass teilweise erhebliche Überschreitungen der ge setzlich geregelten Arbeitszeit stattgefunden haben und auch weiterhin stattfinden.

(Abg. Martin Hahn GRÜNE: Danke!)

Insofern sind wir in der Tat nicht bei der Frage von Mindest lohn oder kein Mindestlohn, sondern wir sind bei der Frage der Arbeitszeitregelungen, die ja auch ihre Funktion haben. Arbeitszeitregelungen hat sich ja niemand deshalb überlegt, weil er gedacht hat: So, jetzt führen wir mal ein bisschen Bü rokratie ein.