Katrin Altpeter

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Herr Präsident, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Die große Zahl der Flüchtlinge, die derzeit täglich zu uns kommen, stellt unser Land vor große Aufgaben. Darüber vergessen wir gern, dass wir die Kommu nen auch bei der Bewältigung der Zuwanderung von Men schen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterstützen müssen. Denn diese Herausforderungen stellen sich für die Kommu nen nach wie vor, auch wenn diese Thematik angesichts der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen in der öffentli chen Wahrnehmung etwas in den Hintergrund getreten sein mag.
Die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben durch die Zuwanderung aus anderen EU-Mitglieds staaten ist wichtig. Denn – die Zahlen wurden genannt – die Zuwanderung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, insbesondere zwischen den Sommern 2013 und 2014.
Um die betroffenen Kommunen zu entlasten, hat der Bund im Rahmen einer Soforthilfe seine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für das Jahr 2014 einmalig um insgesamt 25 Millionen € erhöht. Auf BadenWürttemberg entfiel dabei ein Erhöhungsbetrag von rund 3,8 Millionen €.
Mit der heutigen Gesetzesänderung schaffen wir die Rechts grundlage für eine vernünftige Verteilung dieses Geldes. Denn
nach dem derzeit geltenden Landesrecht müsste die Weiter leitung des Geldes an die Stadt- und Landkreise nach dem SGB II entsprechend dem jeweiligen Anteil eines Kreises an den Kosten der Unterkunft und Heizung erfolgen. Dieser Ver teilungsmaßstab macht in der Regel Sinn, da er eine gleich mäßige, proportionale Verteilung unter den Kreisen zur Fol ge hat. Er entspricht damit aber nicht der vom Bund verfolg ten primären Zielrichtung der einmaligen Sonderentlastung. Diese soll eine punktuelle Entlastung von besonders von der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten betroffenen Kommu nen bewirken. Daher ist ein Verteilungsmaßstab sinnvoll, der sich nach der Betroffenheit der einzelnen Stadt- und Land kreise in diesem speziellen Fall richtet.
Berücksichtigt wird dabei die Entwicklung der Zahl der nach dem SGB II Leistungsberechtigten aus Bulgarien und Rumä nien im Zeitraum 2013 bis 2014. Entsprechend dem sich hie raus ergebenden Betroffenheitswert wird der prozentuale An teil der Stadt- und Landkreise an den Mitteln errechnet und der Betrag für die Sonderentlastung verteilt. Danach erhält die am stärksten betroffene Stadt in Baden-Württemberg, näm lich Mannheim, gut 1 Million €. Ich bin mir ganz sicher, dass dieses Geld gebraucht wird,
um die für die Leistungsberechtigten erforderlichen Maßnah men in den entsprechenden Stadtvierteln in die Wege zu lei ten.
Da die Sondermittel des Bundes den Kommunen zugutekom men sollen, haben wir von Anfang an den Kontakt zu den kommunalen Landesverbänden gesucht. Auch diese haben sich für eine Verteilung nach Betroffenheit ausgesprochen. Mit dem Änderungsgesetz schaffen wir hierfür jetzt den lan desgesetzlichen Rahmen. Ich freue mich, dass wir uns hierbei alle einig sind.
Liebe Frau Schiller, Ihnen auch von mir alles, alles Gute für Ihre Zukunft. Ich habe Sie im Sozialausschuss sehr geschätzt. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der zweiten Le sung den Gesetzentwurf zur Neufassung des Chancengleich heitsgesetzes. Ein langer, ein intensiver Prozess der Erarbei tung dieses Gesetzentwurfs liegt hinter uns. Es war ein Pro zess, der mir in aller Deutlichkeit noch einmal gezeigt hat, wie viel wir noch zu tun haben, um zur tatsächlichen Gleichberech tigung von Männern und Frauen zu kommen. Denn Gleich berechtigung wird noch längst nicht bei allen großgeschrie ben, auch hier in Baden-Württemberg nicht.
Ich finde, Schlagzeilen in der Presse wie „Baden-Württem berg, ein frauenpolitisches Entwicklungsland“ sollten uns zu denken geben. Es ist nahezu vermessen, wenn dann ein Ge meindetagspräsident bestimmt, was eine überholte Sichtwei se ist und was nicht. In aller Deutlichkeit sage ich: Solange wir in Führungspositionen, in Gremien und auch hier im Par lament nicht eine 50:50-Besetzung haben, so lange wird es mit mir Frauenförderung im Land geben.
Es ist sicherlich richtig, dass sich in der Eingangsbesoldung im öffentlichen Dienst durchaus positive Entwicklungen nach weisen lassen. Wenn wir aber auf die nächsthöhere Ebene gu cken, sehen wir: Das fällt schon wieder deutlich ab.
Es ist auch richtig, dass Frauen heute bessere Chancen haben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Aber es ist eben auch noch Realität, dass der Anteil von Frauen in Füh rungspositionen weit, weit unterdurchschnittlich ist. Es ist auch kein Geheimnis, dass Frauen in Gremien immer noch in der Minderheit sind. Deswegen dürfen wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Es ist unsere Aufgabe, Diskriminierun gen abzubauen, um Frauen die gleichen beruflichen und ge sellschaftlichen Chancen zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Chan cengleichheit von Frauen und Männern vor allem auch auf der kommunalen Ebene stärken. Es steht zwar außer Frage, dass sich heute bereits viele Kommunen aktiv für die Gleichbe rechtigung einsetzen. Allerdings ist dieser Fortschritt noch nicht überall erkennbar.
Es gibt jetzt in vielen Stadt- und Landkreisen sowie in Ge meinden mit einer Einwohnerzahl ab 50 000 Gleichstellungs beauftragte. Aber wenn man hier von drei oder vier redet – oder was anscheinend noch zusätzlich hinzukommen soll –, dann muss man auch sagen, dass in einigen Kommunen der Stellenumfang der Gleichstellungsbeauftragten gerade einmal 5 % ausmacht. Da möchte ich einmal wissen, was Sie mit 5 % anfangen, um zu mehr Gleichberechtigung zu kommen.
Unter solchen Bedingungen ist eine gelungene Gleichstel lungsarbeit schlichtweg nicht möglich. Deshalb haben wir die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten erstmals im Chancen gleichheitsgesetz verankert. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war auch bitter nötig.
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Novellierung war die För derung der Chancengleichheit bei der Besetzung von Gremi en. Nach wie vor sind Frauen dort stark unterrepräsentiert. Die bisherigen Regelungen, insbesondere das oft besungene Ho helied der Freiwilligkeit bei der Besetzung von Gremien, ha ben ja offensichtlich nicht geholfen. Deshalb haben wir bei der Besetzung von Gremien, für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- und Vorschlagsrecht zusteht, einen Frauenanteil von zunächst mindestens 40 % gesetzlich verankert. Langfristig bleibt selbstverständlich die paritätische Gremienbesetzung auch im Land Baden-Württemberg das Ziel.
Ein weiteres, auch mir persönlich wichtiges Anliegen war die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be ruf. Da ist es mir wichtig, noch einmal zu sagen, dass das The ma „Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege“ ausdrück lich nicht nur ein reines Frauenthema ist, sondern Frauen wie Männer gleichermaßen betrifft. Denn die heutigen Generati onen legen Wert darauf, Karriere und Familie miteinander zu verbinden. Ich finde es nur recht und billig, wenn wir diesen Bedürfnissen auch nachkommen.
Deshalb sind die Dienststellen aufgefordert, Rahmenbedin gungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbar keit von Familie, Beruf und Pflege erleichtern. Deshalb wird es auch in Zukunft immer mehr eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir mehr familien- und pflegefreundliche Arbeits zeitmodelle haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Novellierung werden darüber hinaus die Rechte der Beauftragten für Chan cengleichheit und ihrer Stellvertreterinnen ausgeweitet und gestärkt. Denn die Beauftragten für Chancengleichheit unter stützen ihre Dienststellen in der Umsetzung des Chancen gleichheitsgesetzes und übernehmen damit eine wichtige Auf gabe bei der Verwirklichung von Chancengleichheit. Ich fin de, es ist schon besonders wichtig, dass auf den Bereich Chan cengleichheit neben den üblichen Personalmitwirkungsmög lichkeiten zusätzlich ein besonderer Blick gerichtet wird. Denn was wir in diesem Bereich noch zu tun haben, sagen uns die Zahlen deutlich.
Wir haben mit dem Gesetz auch die Veröffentlichung der Chancengleichheitspläne verpflichtend gemacht. Denn damit entsteht eine größere Transparenz. Ich glaube, eine Veröffent lichung dieser Berichte gibt vielleicht mehr her als die seithe rigen Bilanzberichte; denn durch die Transparenz entsteht na türlich auch ein öffentlicher Druck auf die einzelnen Verwal tungen, auf die einzelnen Häuser. Ich denke, das wird eher wahrgenommen oder bewirkt mehr Transparenz für die Frau enförderung als ein Bilanzbericht.
Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann und soll die Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes nicht das Ende sein. Denn wir müssen immer wieder darüber nachden ken, welche Strukturen, welche Ressourcen wir benötigen, um Teilhabe und Gleichberechtigung zu erreichen. Das wird ein Prozess sein, der uns in den nächsten Jahren ständig beglei ten wird. Aber ich bin mir auch sicher: Die Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes ist ein entscheidender, ein wich tiger und ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung.
„Mehr Frauen, mehr Gewinn“, so lautete eine Schlagzeile bei SPIEGEL ONLINE in der vergangenen Woche. Eine interna tionale Unternehmensstudie hatte herausgefunden, dass der Profit wächst, je höher der Anteil der Frauen in Führungspo sitionen ist. Mit der Novellierung des Chancengleichheitsge setzes haben wir die Chance, uns wieder auf die Gewinner seite zu bringen.
Liebe Kollegin Gurr-Hirsch, ich muss schon sagen: Lieber ein Bettvorleger als kalte Füße,
und lieber einen Teppich aus vielen Bettvorlegern.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach langer, har ter und sicherlich auch intensiver Arbeit liegt nun der Bericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zu kunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ vor. Ich habe mir eines herausgegriffen. In Ihrem Vorwort, lieber Herr Vorsitzender, haben Sie formuliert:
Es gilt, immer zu bedenken: Pflege betrifft uns alle!
Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Grundsatz. Denn betrof fen ist man sowohl bei der Pflege von Angehörigen als auch, wenn man selbst pflegebedürftig wird.
Ein Blick in den Bericht zeigt uns, dass alle relevanten Berei che bearbeitet wurden: Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Bü rokratie, Finanzierung, Gesellschaft, Kultursensibilität, Reha bilitation – um nur einige zu nennen.
Viele Themen, die Eingang in die Handlungsempfehlungen gefunden haben, stehen bereits im Fokus der Pflegepolitik des Landes. Ich darf als Beispiele nennen: die Entwicklung und die Förderung neuer Wohnformen, das Thema Entbürokrati sierung, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und nicht zuletzt die Stärkung der häuslichen Pflege.
Mit dem Bericht und seinen Handlungsempfehlungen muss uns allen neben der Herausforderung, die Pflege für uns mit sich bringt, aber auch Folgendes klar sein: Wir alle werden in der nächsten Legislaturperiode gefordert sein, die Ergebnisse der Enquetekommission umzusetzen, auch durch die Bereit
stellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für die Berei che, die nicht durch eine bundesgesetzliche Versicherung ab gedeckt sind.
Das Thema Pflege hat mittlerweile seinen festen Platz in der Gesellschaft. Ich finde, die Menschen erwarten zu Recht von der Politik Lösungen für die Entwicklung, die die Pflege mit sich bringt und die auch immer mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft drängt. Denn in 15 Jahren werden wir in BadenWürttemberg möglicherweise 100 000 pflegebedürftige Men schen mehr haben als heute.
Pflege betrifft aber heute nicht nur die Menschen, die in ei nem Pflegeheim oder daheim von einem Pflegedienst versorgt werden. Pflege bedeutet heute für uns – das halte ich für ganz wichtig –, ein selbstbestimmtes Altern in Würde mit dem höchsten Maß an Teilhabe zu ermöglichen. Das sollte uns auch der sozialpolitische Leitfaden bei der Pflege sein.
Mit dem Enquetebericht haben wir viele Handlungsempfeh lungen erhalten, einige auch bereits zur konkreten Umsetzung. Damit werden wir uns nicht erst in der neuen Legislaturperi ode intensiv beschäftigen, sondern schon jetzt. Denn wir wol len, dass Baden-Württemberg auch beim Thema Pflege ein Leuchtturm und ein Vorbild für andere Bundesländer ist und dass sich vor allem – das ist das Allerwichtigste – die Men schen hier gut und sicher versorgt fühlen.
Nichtsdestotrotz, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, haben wir auch in den vergangenen fünf Jahren mit den richtigen Ent scheidungen viel in der Pflege getan und auch viel erreicht. Ich finde, was wir getan haben, was wir umgesetzt haben, kann sich durchaus sehen lassen.
Mit der Verabschiedung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegege setzes sind die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg schon heute zukunftsfähig aufgestellt. Wenn ich vorhin gehört habe, das Gesetz habe seine Wirkung verfehlt, dann wundere ich mich schon. Denn in Baden-Württemberg wurden von den Heimaufsichten inzwischen bereits über 100 ambulant betreu te oder selbstverantwortete Wohngemeinschaften angezeigt. Für ein Gesetz, das jetzt eineinhalb Jahre in Kraft ist, finde ich das eine ordentliche Zahl, vor allem wenn man weiß, wie viel Engagement bei denen dahintersteckt, die sich für die Einrich tung dieser Wohnform eingesetzt haben.
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, war die Aussage vor hin, für den stationären Bereich sei mit dem WTPG alles noch viel schlimmer geworden. Das Schlimme wurde aber nicht konkretisiert. Dazu kann ich nur hinzufügen: Für den statio nären Bereich, für den Bereich des Pflegeheims sind die Vor aussetzungen nicht nur dieselben geblieben, sondern wir ha ben im Gegenteil noch zusätzliche Erprobungsregelungen für diesen Bereich geschaffen. Ich finde, dass wir die Möglich keiten, die wir jetzt zur Gestaltung des Wohnens im Alter durch Anbieter und Initiatoren haben, nutzen können, um die Pflegelandschaft bedarfsorientierter und den Bedürfnissen der Menschen entsprechend zu gestalten.
Die Landesheimbauverordnung ermöglicht Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen moderne Qualitätsstandards, aber auch Intimität und Privatheit. Ich möchte in aller Deut
lichkeit noch einmal sagen, dass ich nicht abgehe von dem Anrecht auf ein Einzelzimmer und davon, dass das ein ganz wichtiger Teil von Würde im Alter und von Leben in der ei genen Privatheit ist. Wenn jetzt wirtschaftliche Erwägungen ins Feld geführt werden und argumentiert wird, die Über gangszeit sei nicht lang genug und die alten Leute wollten doch eigentlich in einem Zweibettzimmer schlafen, dann möchte ich nur zwei Dinge hinzufügen.
Erstens: Wer von Ihnen würde gern in einem Pflegeheim mit einem völlig fremden Menschen, den er bis dahin nicht ge kannt hat, wohnen wollen? Ich glaube, das würden die we nigsten wollen, auch nicht, wenn sie dement sind.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Über gangsfrist. Dazu ist zu sagen, dass wir in Einzelfällen, wo es tatsächlich an wirtschaftliche Fragen geht, mit den ermessens lenkenden Richtlinien Übergangsfristen von 25 Jahren einge räumt haben. Ich möchte gern hinzufügen: In 25 Jahren wer den einige von uns schon im Pflegeheim sein. Da wird sich die Frage nach den Doppelzimmern noch einmal anders stel len. Wenn es bis dahin überall Einzelzimmer gibt, dann haben wir mit einer sehr langen Übergangszeit endlich etwas ge schafft, was wir uns schon lange vorgenommen haben. Des halb lasse ich den Vorwurf der zu kurzen Übergangszeit in diesem Bereich auch nicht gelten.
Mit der neuen Landespersonalverordnung für stationäre Ein richtungen legen wir den Grundstein für moderne Personal konzepte und sichern zugleich die hohe fachliche Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner. Ich möchte nicht verheh len, dass ich mich freue, dass gerade diese Verordnung die Zu stimmung der Enquetekommission gefunden hat. Die dort ver ankerten Modelle zur Fachkraftquote bieten den Einrichtun gen einen hohen Grad an Flexibilität beim Personaleinsatz.
Ich glaube, dass es sehr wichtig war, dass wir definiert haben, welche Aufgaben den Pflegefachkräften vorbehalten sind. Ich glaube, das ist ganz wichtig für die Profession der Pflege.
Mit einem stringenten Konzept zur Weiterentwicklung ambu lanter Versorgungsstrukturen stärken wir die ambulante Ver sorgung im Land. Damit werden wir auch den Wünschen der Menschen gerecht. Wenn man uns fragen würde, wie wir alt werden wollen, würden die meisten sagen: Ich möchte so lan ge wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich in meiner bisherigen Umgebung bleiben.
Das wollen wir mit dem Ausbau von ambulanten Versorgungs strukturen erreichen. Dazu gehört – das sage ich sehr bewusst an dieser Stelle – nicht nur das ambulante Pflegeangebot, son dern es gehört auch dazu, dass wir im Bereich der haushalts nahen Dienstleistungen noch mehr Dienste, die auch bezahl bar sind, etablieren, damit wir aus diesem Graubereich her auskommen, lieber Herr Haußmann, der in den meisten Fäl len durch illegale und teilweise auch ausbeuterische Arbeits verhältnisse gekennzeichnet ist.
Ich begrüße den von den Kassen und Kommunen vereinbar ten Ausbau der Pflegestützpunkte als ersten Schritt in die rich
tige Richtung. Es war wirklich ein zähes Ringen, das ich mit angestoßen habe. Nun hat man sich aber auf einen ersten Schritt hin zu mehr Pflegestützpunkten im Land geeinigt. Zu sätzlich zu den 48 bestehenden Pflegestützpunkten sollen in Baden-Württemberg 24 weitere eingerichtet werden. Das be grüße ich sehr. Denn es hat sich deutlich gezeigt, dass die be troffenen Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen in dieser schwierigen Lebenssituation zuallererst eine quali fizierte Beratung über die verschiedenen Angebotsformen brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Personalsituation in der Pflege wurde heute schon einige Male angesprochen. Ich wer de es mir trotz der fortgeschrittenen Zeit erlauben, einiges da zu zu sagen. Die Situation in der Pflege und die Tatsache, dass wir mittlerweile einen Mangel an Pflegefachkräften haben, haben sicherlich mit den Rahmenbedingungen zu tun. Es hat sicherlich auch mit den Dienstzeiten zu tun und damit, dass sich die Arbeit für Pflegekräfte stark verdichtet hat. Es hat auch mit dem Verdienst zu tun. Auch hier muss etwas gesche hen.
Ein Punkt ist mir jedoch besonders wichtig, den ich deshalb herausgreifen möchte. Ich finde, da sind wir alle gefordert. Wenn ein junger Mensch einen Pflegeberuf ergreift, stößt er in der Regel auf zwei Reaktionen. Die erste Reaktion ist: „Huch, dass du das kannst. Das finde ich aber toll.“ Die zwei te Reaktion ist: Vielleicht hat es zu etwas anderem nicht ge reicht.
Solange das der übliche Umgang mit dem Pflegeberuf in un serer Gesellschaft ist, so lange brauchen wir uns auch nicht zu wundern. Wenn wir ein besseres Image, mehr Anerkennung und mehr eigenständige Profession für die Pflegeberufe wol len, dann hat das auch sehr viel damit zu tun, mit welcher Hal tung wir Pflegeberufe betrachten. Es ist die Frage, ob wir den Pflegeberuf als eine eigene Profession ansehen, mit der man ordentlich Geld verdienen und eine Karriere machen kann, oder ob wir sagen: Na ja, Pflege kann ja eigentlich jeder.
An dieser Diskussion sind wir alle beteiligt. Das ist nichts, was man einfach mit Geld oder mit Rahmenbedingungen re geln könnte, sondern das sagt etwas aus über den Umgang ei ner Gesellschaft mit denjenigen, die sich für einen sozialen Beruf entscheiden. Wir alle können einen Beitrag dazu leis ten, dass dieser Umgang besser wird; denn wir alle sind im mer viel unterwegs. Das ist mir sehr wichtig neben der Frage der Praxisanleitung und neben der Frage der Arbeitsverdich tung.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen Punkt aufgreifen, der sich auch in den von der Enquetekommission vorgeschla genen Maßnahmen wiederfindet. Die Enquetekommission for dert, für eine bessere Personalausstattung zu sorgen. Ich den ke, diesem Anliegen stimmen sicherlich alle zu. Die Träger haben die Rahmenvereinbarung zur stationären Pflege gekün digt und mittlerweile mit den Kostenträgern und den Kassen neu verhandelt. Wie es halt so ist, hat man sich nicht geeinigt.
Deshalb ist die Schiedsstelle angerufen worden. Der Spruch dieser Schiedsstelle ist ergangen, liegt aber noch nicht schrift lich vor. Wenn das aber umgesetzt wird, dann wird es in ei nem zweistufigen Ausbau zu einer verbesserten Personalsitu ation in der stationären Pflege kommen. Ich denke, das ist ein
ganz wichtiger Schritt, der zu mehr Zufriedenheit der Beschäf tigten führen kann. Deshalb bin ich froh, dass man dabei jetzt einen Schritt weitergekommen ist und die im Bericht genann te Maßnahme bereits umsetzen konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Dicke des Be richts und die Schwere des Inhalts machen deutlich, dass wir um das Thema Pflege in der Zukunft noch viel weniger her umkommen als heute und dass wir wirklich alle miteinander gefordert sind, uns zu überlegen, wie wir die Pflegelandschaft in Baden-Württemberg weiterentwickeln und gestalten wol len. Da gibt es viel zu tun. Ich denke, Sie sind sicher alle be reit, dabei mitzuhelfen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr ge ehrte Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kol
legen! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes.
Ich möchte Ihnen meine Freude darüber nicht verhehlen, dass ich Ihnen nun nach einem langen und intensiven Prozess der Anhörung von Verbänden, Beauftragten für Chancengleich heit, Bürgerinnen und Bürgern den Entwurf des ChancenG heute vorstellen kann.
Das bisherige Chancengleichheitsgesetz hat sich als tragende Säule für die Partizipation von Frauen erwiesen. In der Ein gangsbesoldung lassen sich positive Entwicklungen nachwei sen. Frauen haben heute zudem bessere Chancen, beruflich aufzusteigen und dabei auch Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist heute aber noch Realität, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen noch weit unterdurchschnittlich ist. Es ist auch kein Geheim nis, dass Frauen in Gremien immer noch in der Minderheit sind. Um diesen Unterrepräsentanzen wirksam entgegenzu wirken, können wir uns nicht auf dem bisher Erreichten aus ruhen. Wir wollen und wir müssen daher Diskriminierungen abbauen, um Frauen die gleichen beruflichen und gesellschaft lichen Chancen zu ermöglichen.
Denn wenn wir die Arbeitskraft von Frauen als unverzichtbar ansehen, dann müssen wir ihnen auf der anderen Seite auch dieselben Aufstiegsmöglichkeiten bieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Chan cengleichheit von Frauen und Männern vor allem auch auf der kommunalen Ebene stärken. Es steht zwar außer Frage, dass sich einige Kommunen bereits aktiv für die Gleichberechti gung einsetzen. Allerdings ist der Fortschritt noch nicht über all erkennbar oder ist der Fortschritt auch da eine Schnecke.
Daher wird die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten nun erstmals im ChancenG verankert.
In den 44 Stadt- und Landkreisen sowie in allen Städten mit einer Einwohnerzahl ab 50 000 wird die Bestellung von haupt amtlichen Gleichstellungsbeauftragten künftig verpflichtend. Diese gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von hauptamt lichen Gleichstellungsbeauftragten ist ein längst überfälliger Schritt zur Verwirklichung der Chancengleichheit. Denn wenn wir auch sonst an vielen Stellen spitze sind, so ist BadenWürttemberg nun das letzte Bundesland, das auch dieser Not wendigkeit nachkommt.
Aber die beste Gleichstellungsbeauftragte nützt wenig, wenn sie ihre Aufgaben nicht effektiv ausführen kann. Deshalb er halten die Gleichstellungsbeauftragten nun auch gezielte Be teiligungsrechte.
Denn Gleichstellungsbeauftragte haben vielfältige Aufgaben. Einerseits beraten sie die Stadt- und Landkreise sowie die Ge meinden in Fragen der Chancengleichheitspolitik und arbei ten mit der Verwaltung zusammen. Andererseits sind sie ne
ben diesen Aufgaben auch behördenextern tätig. Chancen gleichheit umfasst also nicht nur die allgemeine Förderung von Frauen in der Dienststelle, sondern auch die Förderung außerhalb.
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Novellierung des ChancenG war die Förderung der Chancengleichheit bei der Besetzung von Gremien. Wie ich vorhin auch schon gesagt habe, sind Frauen in diesem Bereich nach wie vor stark unterrepräsen tiert. Die bisherigen Regelungen haben sich – mit Verlaub – als nicht hinreichend wirksam erwiesen.
Bei der Besetzung von Gremien, für die dem Land ein Beru fungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht, wird kurzfris tig ein Frauenanteil von mindestens 40 % gesetzlich veran kert. Langfristig bleibt selbstverständlich das Ziel, die Beset zung zu gleichen Anteilen zu gestalten.
Ein weiteres, auch mir persönlich wichtiges Anliegen war die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be ruf. Da ist es mir wichtig, eines anzufügen: Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein Thema, das keineswegs nur Frauen betrifft.
Ich möchte mich selbstverständlich nicht der Tatsache ver schließen, dass beispielsweise die Teilzeitarbeit immer noch eine Domäne von Frauen ist. Allerdings besteht bei vielen, ge rade jüngeren Männern der Wunsch, sich verstärkt in Famili enaufgaben einzubringen. Anders als vielleicht noch vor Jah ren legt die Generation Y großen Wert darauf, Karriere und Familie optimal miteinander zu verbinden. Diesen Bedürfnis sen müssen und sollen wir nachkommen. Die Dienststellen sind deshalb aufgefordert, Rahmenbedingungen anzubieten, welche Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erleichtern.
Diese Thematik wird auch durch die Aufnahme eines neuen Abschnitts im Gesetz stärker in den Vordergrund gerückt. Fa milien- und pflegefreundliche Arbeitszeitmodelle müssen in Zukunft einfach eine Selbstverständlichkeit werden. Zudem wird im Hinblick auf den demografischen Wandel der Begriff „Pflege“ erstmals in das Gesetz aufgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Novellierung des ChancenG werden darüber hinaus die Rechte der Beauf tragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin aus geweitet und gestärkt. Die Beauftragten für Chancengleich heit unterstützen ihre Dienststelle bei der Umsetzung des ChancenG und übernehmen damit eine wichtige Aufgabe bei der Verwirklichung von Chancengleichheit.
Da bereits bei Stellenausschreibungen und Personalauswahl gesprächen wichtige Weichen gestellt werden, ist eine stärke re Einbindung in den Bewerbungsprozess unerlässlich. Mit den steigenden Anforderungen und Aufgaben muss zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, auch der Stellvertreterin Auf gaben zur eigenständigen Erledigung zu übertragen.
Zudem wird der bisher vorgesehene Bilanzbericht aufgege ben. Zweifelsohne bot dieser Bericht einen umfassenden Blick auf die bisherigen Fortschritte. Allerdings – das sage ich ganz
offen – erhoffe ich mir durch die Veröffentlichung der Chan cengleichheitspläne eine größere Transparenz und auch einen gewissen öffentlichen Druck, dieser Pflicht dann auch tatsäch lich nachzukommen.
Ferner wurde erstmals ein Anreiz zum Beseitigen der Unter repräsentanz implementiert. Soweit Dienststellen die Unter repräsentanz auf sämtlichen Ebenen nahezu beseitigen, wer den sie von der Verpflichtung zur Erstellung des Chancen gleichheitsplans und des Zwischenberichts nach drei Jahren entbunden. Das heißt, wer etwas in seiner Dienststelle zur Ver wirklichung der Chancengleichheit tut, soll sozusagen auch einen Teil des Lobs dafür bekommen, damit die Anstrengun gen auch belohnt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolle gen, eines ist aber auch ganz deutlich: Die Neufassung des ChancenG kann nicht das Ende sein. Wir haben vielmehr im mer wieder neu darüber nachzudenken, welche Strukturen, welche Ressourcen wir benötigen, um tatsächliche und echte Gleichberechtigung zu erreichen. Aber ich bin mir auch si cher: Die Neufassung des ChancenG ist ein entschiedener und ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Landesgesundheitsge setz und dem ÖGD-Gesetz schaffen wir eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Würt temberg. Denn wir wollen damit die qualitativ hochwertige und flächendeckende gesundheitliche Versorgung auch in der Zukunft sicherstellen.
Unser Zukunftsplan Gesundheit sieht dazu u. a. vor, alle rele vanten Akteure des Gesundheitswesens sowie die Bürgerin nen und Bürger, aber auch die kommunale Seite besser mitei nander zu vernetzen.
Mit dem Landesgesundheitsgesetz verfolgen wir nicht etwa das Ziel, weitere Bürokratie aufzubauen. Vielmehr ist unser Ziel, den bundes- und landesrechtlich vorgegebenen Spiel raum der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sektoren und den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens aus zuschöpfen. Grundlage für die Zusammenarbeit der Akteure
im Gesundheitswesen ist das gemeinsam erarbeitete Gesund heitsleitbild, auf das sich die Akteure verständigt haben.
Nachdem jetzt schon mehrere Redner manch schwierige Si tuation und unterschiedliche Herangehensweisen in den Gre mien angesprochen haben, muss das doch eigentlich ein gu tes Gesetz sein, wenn sich die Akteure schon im Vorfeld dar auf verständigt haben. Ich finde, da ist uns ein ganz wichtiger Schritt gelungen.
Mit dem Landesgesundheitsgesetz greifen wir auch ein Er gebnis des Gesundheitsdialogs Baden-Württemberg auf, näm lich den Wunsch nach mehr Transparenz bei den gesundheit lichen Strukturen insgesamt.
Ich bin der festen Überzeugung – da bin ich mir ganz sicher –, dass die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Gesundheitswesens nur stattfinden kann, wenn es einen fort währenden Dialog aller Akteure gibt, auch mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb stellen wir bewährte und neue Dialog- und Arbeits formen nun auf eine gesetzliche Grundlage, nämlich die Ge sundheitskonferenzen auf Landes- und Kreisebene, den Sek torenübergreifenden Landesausschuss und einen Landesaus schuss für Gesundheitsförderung und Prävention; dies wollen wir nun gesetzlich verankern.
Die Gesundheitskonferenzen auf Landes- und auch auf kom munaler Ebene sowie der Landesausschuss für Gesundheits förderung und Prävention sind Gremien der Beratung von Po litik. Es sind die zuständigen Fachgremien.
Mir ist auch noch wichtig, zu sagen: Auf Landes- und kom munaler Ebene können darüber hinaus Gesundheitsdialoge zu gesundheitspolitischen Themen durchgeführt werden. Außer dem haben wir ganz zentral herausgestellt, dass die Bürgerin nen und Bürger im Regelungsbereich dieses Gesetzes auf al len Ebenen informiert, vernetzt und beteiligt werden. Wo, bit te, ist da keine Transparenz?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zentrales Ziel des Landesgesundheitsgesetzes ist, dass die kommunale Ebene besser in die Diskussion über medizinische Versorgungsfra gen, aber auch über Fragen von Prävention und Gesundheits förderung einbezogen wird.
Ich kann mir an dieser Stelle nicht verkneifen, zu sagen, dass dieses Gesetz eine ausdrückliche Forderung und ein ausdrück licher Wunsch der Kommunen war, weil sie sich von diesem Gesetz und festen Strukturen mehr Transparenz, aber auch ei ne bessere inhaltliche Arbeit versprechen.
Denn das Thema Gesundheit wird als Standortfaktor in der Kommunalentwicklung immer wichtiger. Wer, bitte, wenn nicht die Stadt- und Landkreise, sollte sich vor Ort mit dem Thema auseinandersetzen und bei Bedarf Empfehlungen an die Landesgremien richten?
Wir machen deshalb kommunale Gesundheitskonferenzen, die es in mancher Stadt und in manchem Landkreis bisher nur auf freiwilliger Basis gibt, nun zu einer kommunalen Pflicht aufgabe.
Herr Präsident,
Entschuldigung, Frau Präsidentin –, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf die wesent lichen Inhalte des ÖGD-Gesetzes eingehen.
In den letzten Jahren sind die inhaltlichen Anforderungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst ständig gestiegen. Der Fo kus liegt heute eindeutig auf den Themenfeldern Gesundheits förderung und Prävention, auf der Gesundheitsberichterstat tung, der Gesundheitsplanung und dem Gesundheitsschutz. Deshalb sind die Gesundheitsämter Ansprechpartner für Bür gerinnen und Bürger, aber auch eine Schnittstelle der verschie denen Akteure vor Ort.
Damit der öffentliche Gesundheitsdienst diese Rolle wirklich ausfüllen kann, benötigt er personelle Ressourcen. Das war eigentlich schon länger klar, auch schon unter der Vorgänger regierung. Sie haben es aber nicht geschafft, dem ÖGD für seine Zukunftsaufgaben auch die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Das ist uns nun mit dem ÖGD-Gesetz gelungen. Denn wir ent lasten mit diesem Gesetz den ÖGD von zahlreichen gutach terlichen Aufgaben, die bisher einen Großteil der amtsärztli chen Tätigkeiten umfassten. Die dadurch frei werdenden Res sourcen nutzen wir für die Umsetzung der neuen Kernberei che und Schwerpunkte des ÖGD.
Ich finde – und mit mir auch ein Großteil des Ausschusses, dem ich hier für die konstruktive Arbeit noch einmal ganz herzlich danken möchte –, dass es uns mit dem ÖGD-Gesetz gelungen ist, den ÖGD zu entlasten, dass es uns gelungen ist, Aufgabenkritik durchzuführen und die Umsetzung der neuen Kernbereiche und Schwerpunkte voranzutreiben. Was will man bitte mehr?
Für uns sind die beiden Gesetze, das Landesgesundheitsge setz und das ÖGD-Gesetz, ein wichtiger Beitrag zur Weiter entwicklung der Gesundheit im Land. In einer Gesellschaft, die älter wird, in einer Gesellschaft, die in vielen Bereichen immer größere Unterschiede aufweist, bekommt Gesundheits versorgung eine immer größere Bedeutung. Ich denke, dass wir mit diesen beiden Gesetzen den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind, ja diese sogar weitestgehend gestal ten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich freue mich über die signalisierte Zustimmung zum Heilberufe-Kammergesetz und zu der Umsetzung des Bundesgesetzes.
Beim Heilberufe-Kammergesetz war in den letzten Jahren ei niges an Reformbedarf angefallen, was wir nun umsetzen. Das kommt den Kammern bei den verschiedensten Themen doch sehr entgegen. Es handelt sich auch um eine europäische Richtlinie, die wir bis Januar 2016 umzusetzen gehalten sind. Deshalb möglicherweise auch die Eile.
Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Ver sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendli cher wird bei uns in Baden-Württemberg praxisorientiert um gesetzt, weil wir gehalten sind, etwas für die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu tun, die Flüchtlingskinder, und des halb eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht haben. Wir folgen dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Unter bringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher; denn damit soll die rechtliche Grundlage für eine bundes- und landesweite Verteilung von unbegleite ten ausländischen Kindern und Jugendlichen unter der Ver antwortung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden. Ich denke, dass es auch richtig ist, dass die Kinder- und Ju gendhilfe hier die Verantwortung hat; denn das Kindeswohl muss immer Vorrang haben und muss immer im Blick blei ben.
Ich bin sehr dankbar, dass das Gesetzesvorhaben nun durch einen auch von der Opposition unterstützten Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD zum Entwurf des Heilberufe-Kammergesetzes erheblich beschleunigt wer den kann. Denn das Gesetz soll ja zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir den Kommunen hier die nötige Sicherheit geben und mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesverteilstelle durch den KVJS auch die fachliche Kompetenz sicherstellen können. Dies ist tatsäch lich das Wichtigste.
Deshalb unterstützen wir die Jugendämter in Bezug auf die sen besonders schutzbedürftigen Personenkreis auch, und zwar durch die Erstattung der Fallkosten. Im Jahr 2015 wur den ca. 77 Millionen € aufgewendet. Angesichts der Zahlen gehen wir davon aus, dass dieser Betrag noch steigen wird. Aber jedes Kind hat es verdient, in ordentlichen Verhältnis sen aufzuwachsen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Änderung des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung ist gut gelungen. Wir haben viele positive Rückmeldungen bekom men. Aber eine Regelung ist noch offen. Denn über eines sind wir uns hier im Haus alle einig: Ausbeuterische Kinderarbeit wie z. B. bei der Herstellung von Grabsteinen oder Grabein fassungen darf auf unseren Friedhöfen keinen Platz finden.
Wir hatten uns darauf verständigt, eine Ermächtigung für die Träger von Friedhöfen in das Bestattungsgesetz mit aufzuneh men. Die Träger von Friedhöfen sollten in den Friedhofssat zungen festlegen können, dass nur Grabsteine und Grabein fassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fai rem Handel ohne ausbeuterische Kinderarbeit stammen. Der VGH Baden-Württemberg hat diese Regelung für unwirksam erklärt,
weil sie den einheimischen Handwerkern unzumutbare Vor gaben mache.
Es seien keine ausreichend belastbaren Zertifikate – ich führe es aus, Herr Schwarz –
für Grabsteine und Grabeinfassungen verfügbar. Das war – ich glaube, da sind wir uns einig – der entscheidende Punkt.
Ich habe daraufhin den Trägern von Friedhöfen empfohlen, von der Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen. Aber das löst natürlich nicht auf Dauer unser Problem, die stattfinden de Kinderarbeit insofern auszuschalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser baden-würt tembergisches Bestattungsrecht ist sicherlich ein zu kleiner Hebel, um in Indien Sozialpolitik zu machen. Denn schon die räumliche Ausdehnung der Steinbrüche ist so riesig, dass man mit Sicherheit nicht leicht einen vollständigen Überblick da rüber bekommen und behalten kann. Deshalb bin ich mir ganz sicher, dass es auch in Zukunft schwierig sein wird, belastba re Zertifikate zur Verfügung zu haben.
Aber zu behaupten, es seien hier unlösbare Probleme bei der Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit gegeben, das gin ge mir doch zu weit. Deshalb finde ich, dass wir hier nicht auf geben dürfen, und ich denke, dass wir in dieser Frage auch nicht aufgeben werden.
Unser Anliegen ist so wichtig, dass wir an allen anderen Stell schrauben drehen müssen, um unserem Ziel näherzukommen. Wir müssen deutlich machen, dass wir ausbeuterische Kin derarbeit entschieden ablehnen. Dabei – die Vorredner haben es gesagt – dürfen wir uns nicht nur auf Grabsteine und Grab einfassungen beschränken. Kinderarbeit in indischen Stein brüchen gibt es vor allem auch bei der Herstellung von Pflas tersteinen aus Steinabfällen. Ich denke, auch da ist es ange sagt, die kommunale bzw. öffentliche Beschaffung von Pflas tersteinen einmal einer kritischen Überprüfung zu unterzie hen.
Ich finde, dass es ein gutes und ein wichtiges Signal ist, dass wir auch in Zeiten des beginnenden Wahlkampfs gemeinsam mit allen Fraktionen wichtige Vorhaben in Angriff nehmen, um ausbeuterischer Kinderarbeit entschieden zu begegnen.
Zunächst bin ich froh, dass wir uns auf eine gesetzliche Re gelung verständigen konnten, die hoffentlich mehr Bestand haben wird als die bisherige. Ich denke, unser gemeinsames Anliegen, ausbeuterische Kinderarbeit zu eliminieren, ist sehr deutlich geworden. Da geht es auch nicht nur um Grabsteine.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, und es bleibt dabei: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik; denn er ist getragen vom Grundgedanken der Gerechtigkeit, und er hat die Inten tion, es arbeitenden Menschen zu ermöglichen, von ihrem ehr lich verdienten Geld leben zu können. Das ist nichts anderes als recht und billig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deshalb – auch das ist eine logische Konsequenz – haben fast 87 % der deutschen Bevölkerung die Einführung eines gesetz lichen Mindestlohns unterstützt. Im Übrigen, sehr geehrte Herren von der FDP/DVP-Fraktion, wird der gesetzliche Min destlohn auch in Ihrer Partei mehrheitlich unterstützt, näm lich von 63 % der Mitglieder.
Lieber Herr Kollege Löffler, auch wenn Sie versuchen, mit Ihren doch sehr poetischen Reisebeschreibungen zu übertün chen, dass auch Ihre Fraktion im Deutschen Bundestag maß geblich an der Einführung des Mindestlohns beteiligt war,
sollten Sie an dieser Stelle – trotz aller schönen Beschreibun gen der fremden Länder – doch nicht vergessen, dass auch 79 % Ihrer Parteimitglieder den gesetzlichen Mindestlohn richtig finden. Ich meine, heute ist es hier im Landtag von Ba den-Württemberg nicht an der Zeit, so zu tun, als würde man in Berlin von einer anderen Koalition regiert, einer Koalition, mit der man absolut nichts zu tun hat. Das, lieber Herr Löff ler, ist nicht gerade redlich.
Ich schätze den Fleiß derjenigen, die entsprechende Anfragen verfassen, und ich schätze die Gedanken, die dahinterstehen. Aber entgegen aller diesbezüglicher Annahmen hat kein Ab bau von Arbeitsplätzen stattgefunden. Die monatlichen Ar beitsmarktstatistiken belegen eindrucksvoll, dass die sozial versicherungspflichtige Beschäftigung nicht abgenommen, sondern sogar zugenommen hat. Rückläufige Zahlen – da mö gen Sie recht haben, lieber Kollege von der FDP – findet man allenfalls bei den Minijobs, und das ist auch gut so; denn Mi nijobs führen nicht nur zu einem nicht auskömmlichen Le bensunterhalt, sondern sie führen in der Folge vor allem zu nicht auskömmlichen Renten und damit auf direktem Weg in die Grundsicherung. Das aber kann nicht unser Anliegen sein.
Was mich auch wundert, ist, mit welcher Vehemenz, mit wel cher Sicherheit Sie hier unter die Leute bringen, das gesamte Handwerk und die gesamte Industrie seien gegen den Min destlohn und wir würden ihnen Dinge vorschreiben, die bar jeder Notwendigkeit sind. Ich empfehle Ihnen einfach, sich noch einmal mit den entsprechenden Personen ins Benehmen zu setzen, mit dem Handwerk zu reden, mit der Industrie zu reden. So sagte der Vizepräsident des Deutschen Handwerks kammertags, Klaus Feuler, bereits Ende April im „Handels blatt“, von einem Bürokratiemonster könne beim Mindestlohn keine Rede sein, und so sagt der zuvor von Frau Lindlohr zi tierte Präsident der Handwerkskammer und der Innung: „Wir sind froh über die Einführung des Mindestlohns, denn er ga rantiert auch uns als Arbeitgebern Sicherheit.“
Auch wenn Sie dies von uns nicht zur Kenntnis nehmen wol len – das kann ich zu einem gewissen Teil vielleicht sogar noch verstehen –, wäre es, finde ich, doch angebracht, dass Sie wenigstens die Aussagen derer zur Kenntnis nehmen, die Sie vorher als Zeugen gegen den Mindestlohn angeführt hat ten. Das wäre dann wenigstens noch fair und anständig.
Nun zum Thema Bürokratiemonster: Der Begriff „Bürokra tiemonster“ verursacht bei uns allen Vorstellungen von meter
dicken Aufzeichnungen, die minutiös geführt werden müssen, die die Menschen noch mehr beschäftigen als die eigentliche Arbeit. Das vermittelt der Begriff „Bürokratiemonster“.
Wenn man sich das einmal genauer anschaut, dann stellt man fest, dass es die Aufzeichnungspflichten und die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit sind, die aufgrund des Min destlohns in den Fokus gerückt sind. Aufzeichnungspflichten müssen sein; denn sonst könnte ein Mindestlohn weder über prüft noch durchgesetzt werden. Wer sich also heute gegen die Aufzeichnungspflichten positioniert, der sollte lieber Klar text reden und sagen, dass er keinen Mindestlohn will. Das wäre ein ehrlicher Beitrag zur Debatte.
Die Aufzeichnungspflichten dienen nicht dazu, den redlichen Arbeitgeber zu drangsalieren und zu quälen, sondern dazu – das ist durchaus eine staatliche Aufgabe –, die unredlichen Ar beitgeber herauszufischen. Wenn Sie sich das von Ihnen Bü rokratiemonster genannte Papier einmal anschauen, dann stel len Sie fest, dass es sich um ein solches DIN-A-4-Papier han delt.
Oben steht der Name. Außerdem werden das Datum, Arbeits beginn und Arbeitsende festgehalten. Unten werden die Stun den addiert und die Arbeitszeit um die Pausen gekürzt. Wenn mir jetzt irgendjemand erzählen will, dass es sich hierbei um ein Bürokratiemonster handelt, dann muss ich fragen, ob es nicht eine intellektuelle Überforderung erster Güte darstellt, wenn wir Gesetze und Verordnungen beschließen und diese dann umzusetzen sind.
Ich will nicht verhehlen, dass ich natürlich auch mit zahlrei chen Unternehmerinnen und Unternehmern über Aufzeich nungspflichten gesprochen habe.
Ich habe mir die Bürokratiemonsterfrage noch einmal zu Ge müte geführt. Im Ergebnis war das Verständnis groß. In Be zug auf den Aufwand gab es unterschiedliche Einschätzun gen. Eines ist jedoch sehr deutlich geworden: Viele wussten offensichtlich gar nicht, auf welche einfache Art und Weise solche Aufzeichnungen erfolgen können. Ein Schelm, wer Bö ses dabei denkt.
Nein.
Im Übrigen – das sei an dieser Stelle auch gesagt – hat die Bundesregierung mit den Stimmen Ihrer Fraktion, Herr Löff ler, in Berlin inzwischen Erleichterungen beschlossen, und zwar insbesondere in Bezug auf den Schwellenwert beim Mo
natseinkommen, der auf 2 000 € abgesenkt wurde. Dies gilt aber auch für ausschließlich mobile Tätigkeiten und die Be schäftigung von engen Familienangehörigen. Ich denke, dass man dabei den berechtigten Interessen vieler kleiner Betriebe entgegengekommen ist. Sie wissen, dass wir diese Vereinfa chungen auch unterstützen.
Was nun allerdings die Arbeitszeitregelung betrifft, so finde ich es nur angebracht, im Sinne der Klarheit und Wahrheit auch zu sagen, um was es geht, nämlich nicht um den Min destlohn, sondern um das von Schwarz-Gelb im Jahr 1994 eingeführte Arbeitszeitgesetz, das mit der Intention eingeführt wurde, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheit lichen Belastungen zu schützen, die entstehen, wenn pro Tag mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Anstatt sich heute zu überlegen, wie man ein bestehendes Ar beitszeitgesetz, das die eigenen Leute auf den Weg gebracht haben, umgehen kann, sollte man sich wirklich einmal über legen, was es bedeutet, wenn man sich jetzt über Aufzeich nungspflichten beschwert, die ein Gesetz betreffen, das seit 20 Jahren gültig ist und offenbar in den vergangenen 20 Jah ren durch nicht fixierte Dokumentationspflichten regelmäßig umgangen worden ist. Da muss ich fragen: Was ist das denn bitte für ein Verständnis von unseren Gesetzen und vom Staat, der dahintersteht?
Jetzt zur Frage des Volksfests usw. Im Schaustellergewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Landwirtschaft gibt es – das wissen Sie – für einige Betriebe die Möglichkeit, als Saisonbetrieb anerkannt zu werden und dabei auch länge re tägliche Arbeitszeiten genehmigt zu bekommen. Dafür ha be ich mich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkon ferenz persönlich eingesetzt, damit Flexibilisierungsmöglich keiten des Arbeitszeitgesetzes genutzt werden können.
Wenn man sich allerdings hier hinstellt und sagt, dass die Schausteller auf dem Volksfest nur zehn Stunden am Stück arbeiten können, das ginge ja wohl gar nicht, dann muss ich fragen, welches Verständnis Sie vom Arbeitszeitgesetz und vom Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu den Kontrollen durch den Zoll sagen. Dabei wird angeblich der einfache Bäcker wie ein Schwerverbrecher behandelt. Ich meine nicht, dass wir je mals in Baden-Württemberg schon einmal eine solche Situa tion gehabt hätten, abgesehen von einem damals in der Tat kriminellen Bäcker. Aber Spaß beiseite.
Es sind vereinzelt Klagen laut geworden, der Zoll habe durch sein polizeimäßiges Auftreten für Unruhe gesorgt. Der Zoll ist eine Bundesbehörde, die mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist. Dazu gehört aus Gründen des Schutzes auch eine Dienstwaffe. Das heißt aber nicht, dass der Zoll jedes Mal wie bei der Verbrechensbekämpfung anrückt.
In Baden-Württemberg gab es im ersten Halbjahr 55 Ord nungswidrigkeitsverfahren in diesem Bereich, die meisten Verfahren im Hotel- und Gaststättenbereich. Ich bin mir si
cher, dass der redliche Bäcker sehr wohl weiß, wie er Arbeits zeitvorgaben einzuschätzen hat.
Insofern – das ist ein Vorwurf, den Sie sich gefallen lassen müssen – ist es eine Frechheit, wenn Herr Strobl nun offen ankündigt, dass es in den kommenden Monaten keine Kont rollen mehr durch den Zoll geben werde.
Ich finde, das ist geradezu eine Aufforderung zum Missbrauch.
Zudem unterläuft der gute Herr auch noch das, was er auf Bundesebene gemeinsam mit den Sozialdemokraten selbst be schlossen hat. Ich finde, es ist manchmal etwas Reflexion der eigenen Handlung angesagt.
Zusammenfassend können wir heute sagen: Das Mindestlohn gesetz funktioniert insgesamt gut. Viele Menschen, vor allem in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnbe reich, erhalten eine faire Bezahlung für ihre Arbeit. Die Spi rale der Dumpinglöhne ist durchbrochen. Wichtig ist an die ser Stelle auch, dass sich der ehrliche Arbeitgeber in BadenWürttemberg freut, weil er keine Billigheimerkonkurrenz mehr fürchten muss. Einen Arbeitsplatzabbau hat es auch nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, kurzum: Wo ist eigentlich das Pro blem? Ich sehe kein Problem. Auch die allermeisten Betriebe sehen kein Problem.
Es ist schlicht und ergreifend nun einmal eine Selbstverständ lichkeit, dass man sich an bestehende Gesetze hält. Das er warten wir von allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Das kann man auch von den Betrieben und Unterneh men erwarten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Lan desregierung beantworte ich die Frage wie folgt.
Das neue Chancengleich heitsgesetz war gestern Thema im Kabinett, und der Entwurf kann nun in die Anhörung gehen. Das geplante Gesetz soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Mit diesem neuen Gesetz haben wir natürlich auch ein Instrument zur gezielten beruflichen Förderung von Frau en im öffentlichen Dienst.
Zukünftig – das sieht das Gesetz im Unterschied zur bisheri gen Regelung vor – gibt es Gleichstellungsbeauftragte in Stadt- und Landkreisen ab 50 000 Einwohnern. Das heißt, in Städten ab 50 000 Einwohnern müssen künftig hauptamtliche
Chancengleichheitsbeauftragte bestellt werden. Nach dem bis herigen Gesetz ist es Gemeinden und Landkreisen freigestellt, wie sie sicherstellen, dass die Aufgaben der Chancengleich heit wahrgenommen werden. Danach war es bisher so, dass die Stadt- und Landkreise lediglich eine Organisationseinheit oder Person benennen mussten, die diese Aufgabe wahrnimmt. Zukünftig ist dies Pflicht bei Gemeinden, Stadt- und Land kreisen ab 50 000 Einwohnern.
Die Änderung geht noch ein Stück weiter: Wenn die haupt amtlichen Gleichstellungsbeauftragten künftig auch Aufga ben wahrnehmen, die über die behördeninternen Aufgaben hi nausgehen, indem sie also nach außen tätig werden – bei spielsweise bei der Förderung von Frauen in kommunalen Gremien und Ähnlichem – und so in die Gesellschaft hinein wirken, übernimmt das Land für diesen Teil künftig die Kos ten. Denn da greift die Konnexität, und dafür wurden im Rah men der letzten Haushaltsberatungen auch Mittel in Höhe von 4,1 Millionen € bereitgestellt.
Danke schön, Frau Präsi dentin. – Bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gehen wir von einer Aufgabenteilung von 50 : 50 aus, aller dings abhängig davon, wie viele Beschäftigte es dort in der Kommune gibt; wir gehen in der Regel von 300 aus. Dort wird eine 50-prozentige Arbeit der BfC im Innenverhältnis und ei ne 50-prozentige Arbeit im Außenverhältnis angenommen. Für die Aufgaben, die ich eben geschildert habe – Frauenför derung in die Gesellschaft hinein –, werden dann die Kosten vom Land übernommen. Die anderen 50 % für die Arbeit im Innenverhältnis müssen von der kommunalen Seite wie bis her selbst aufgebracht werden.
Wenn es wesentlich mehr Beschäftigte sind – in großen Städ ten beispielsweise 600 oder mehr –, würde das auch eine Auf stockung der Zahl der Stellen gegenüber dem bisherigen Sta tus bedeuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es scheint mir zunächst notwen dig zu sein, klarzustellen, dass es bei der Regierungsbefra gung keine vorbereiteten Fragen gibt – im Gegensatz zur Fra gestunde, zu der die Fragen an dem Montag vor der Plenar sitzung eingereicht werden müssen.
Zu der Frage der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be ruf: Das war ein Thema, das wir auch im Vorfeld lange disku tiert haben. Die Frage war: Gehört die Vereinbarkeit von Fa milie, Pflege und Beruf in das Chancengleichheitsgesetz? Wir haben uns dafür entschieden, das dort aufzunehmen. Künftig müssen die Dienststellen geeignete Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schaf fen.
Dazu gehört vor allem eine familien- und pflegegerechte Ar beitszeit. Nach dem neuen Gesetz gilt dies ausdrücklich auch für Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben. Dort sind die Dienststellen verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit zu schaffen und Beur laubungen zur Wahrnehmung von Familien- und Pflegeauf gaben zu ermöglichen.
Was mir in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist: Ich mei ne, die Zeiten, in denen das Thema „Vereinbarkeit von Fami lie, Pflege und Beruf“ ausschließlich ein Frauenthema war, sind vorbei. Das Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ ist ein Frauen- und ein Männerthema und betrifft damit alle Beschäftigten. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass Männer und Frauen die se Herausforderungen auch bewältigen können.
Das war – – Darf ich?
Das betrifft auch die Fra
ge von Frau Wölfle. Noch einmal: Wir haben festgestellt – auch in den Bilanzberichten der letzten Jahre –, dass es eine deutliche Zunahme weiblicher Beschäftigter im unteren und mittleren Gehaltsbereich gibt, dass es aber bei den Leitungs funktionen und bei der Besetzung von Gremien noch Luft nach oben gibt. Deswegen haben wir im Gesetzentwurf fest gelegt, dass ab dem Jahr 2017 die Gremien im ersten Schritt mit einem Frauenanteil von 40 % besetzt werden müssen und bis 2019 dann ein Anteil von 50 % – das ist die Zielformulie rung – erreicht werden soll. Das gilt für alle landeseigenen Gremien, aber auch für Beteiligungen des Landes und Ähnli ches, mit einer Ausnahme: dort, wo der Gremiensitz von der Dienstfunktion des Ministers oder Staatssekretärs bzw. der Ministerin oder Staatssekretärin abhängt.
Liebe Frau Präsidentin, ich glaube, aus der seitherigen, langjährigen Erfahrung her aus müssen wir uns um die Wortgewaltigkeit des Herrn Abg. Zimmermann keine Sorgen machen.
Deswegen beantworte ich auch Ihre Frage gern. Wir gehen bei Gleichstellungsbeauftragten davon aus, dass sich die Be soldung im Rahmen des alten BAT IV a/IV b bewegen wird. Ich weiß nicht, wie die Besoldungsstufe im neuen Tarifver trag der Länder und der Kommunen jetzt genau benannt ist, aber es ist in dieser Größenordnung. Davon übernimmt das Land dann 50 % für die Aufgaben, die nach außen anstehen. Für Aufgaben, die sich rein auf den internen Bereich bezie hen, gilt das nicht; denn das ist seither ja schon Aufgabe der Behörde und der Verwaltung.
Vielen Dank, Frau Präsi dentin. – Uns ging es darum, die Aufgaben der BfC deutlicher zu formulieren, z. B. die Teilnahme bei Ausschreibungen und bei Bewerbungsgesprächen. Das war bisher nicht geregelt. Es ist nun klar geregelt, dass die BfC dort dabei sein können.
Die Entlastung der BfC ist deutlicher geregelt als im bisheri gen Gesetz. Dort war eine Entlastung nur im Benehmen mit der Dienststelle möglich. Heute ist die Entlastung bei einer gewissen Beschäftigtenzahl entsprechend festgelegt. Ich ha be es in Bezug auf die vorherige Frage geschildert.
Auch die Stellung der Stellvertreterin der BfC ist verbessert worden. Das bedeutet, die BfC kann Aufgaben an die Stell vertreterin übertragen, für die die Stellvertreterin dann einen gewissen Freistellungsumfang in Anspruch nehmen kann. Bis her war die Stellvertreterin der BfC eine reine Verhinderungs stellvertreterin.
Auch das Beanstandungsrecht wurde neu geregelt. Denn schon nach dem alten Gesetz ist es den Beauftragten für Chan cengleichheit möglich, Beanstandungen zu schreiben. Nun ist es so: Wenn eine Beanstandung einer BfC ankommt, muss die Dienststelle neu entscheiden, und die Entscheidungen sollen nicht vollzogen werden, wenn es eine Beanstandung gibt.
Liebe Frau Gurr-Hirsch, wir haben die kommunalen Landesverbände sehr früh einbe zogen, schon bei der Erstellung der Eckpunkte. Ich meine, wie es zu werten ist, ist eine Frage, die sicher jeder und jede per sönlich entscheidet. Aber wir haben in Baden-Württemberg durch unsere selbstsicheren Kommunen und Landkreise ein
Pfund. Auf der anderen Seite lassen sich diese natürlich un gern sagen, was sie machen sollen. Da galt es, einen Ausgleich zu finden. Den haben wir gefunden, indem wir gesagt haben: bei Landkreisen und Städten über 50 000 Einwohnern.
Natürlich – das will ich nicht verhehlen – sind nicht alle be geistert. Ich denke aber, das sind Punkte, die es zu überwin den gilt, wenn wir die Frauenförderung weiter vorantreiben wollen. Ich sage auch allen ganz deutlich: An dem Tag, an dem wir die Gremien paritätisch besetzt haben, ebenso wie die Leitungsfunktionen, verzichte ich auch gern auf weitere Regelungen, wie sie das Gesetz vorschreibt. Ich fürchte nur, dass wir bis zu diesem Tag alle gemeinsam noch große Auf gaben vor uns haben.
Zur ersten Frage: Wir schreiben ab dem Jahr 2017 einen Frauenanteil von 40 % vor, ab 2019 dann einen Anteil von 50 %. Das gilt verbindlich für alle Gremien. Daran hat man sich dann auch zu halten. Ich bin mir sicher: Das wird die eine oder andere Diskussion geben. Das ist aber vielleicht ganz wertvoll und wichtig.
Zur zweiten Frage: Ich denke, mit der Novellierung des Chan cengleichheitsgesetzes, dem Entwurf, der jetzt in die Anhö rungsphase geht, ist uns ein wichtiger Schritt zu mehr Chan cengleichheit gelungen. Insgesamt muss man aber sagen: Die Revolution ist damit noch nicht ausgebrochen. Sie wissen, dass auch hier viele Politikbereiche immer noch stark män nerdominiert sind. Deswegen wird das Ringen um tatsächli che Chancengleichheit immer ein Bohren dicker Bretter blei ben.
Der Entwurf des Gesetzes liegt nun vor. Ich denke, es liegt an uns allen, hier im Parlament, aber auch in den Gremien die entsprechenden Regelungen dann in die Praxis umzusetzen. Und – wenn ich das vielleicht sagen darf – da wäre es schön, wenn die Männer hier im Haus auch mithelfen würden.
Ja.
Wir schlagen die Kaska denquote als ein mögliches Instrument der Frauenförderung vor. Das bedeutet, dass speziell für den mittleren und unteren Unterbau des Personals in den einzelnen Häusern, in den ein zelnen Dienststellen ganz konkret geschaut wird, wie man es ermöglichen kann, dass Frauen entsprechend gefördert wer den. Kaskadenquote bedeutet ja, dass sich das sozusagen von unten nach oben, auf die nächsthöhere Ebene, entsprechend in Leitungsfunktionen niederschlägt. Ich erwarte mir davon, dass wir bei einem möglichen neuen Bilanzbericht sagen kön nen, dass es hier Erfolge gab.
Vielen Dank. – Es gab Forderungen, die sich im Bereich von Kommunen mit 6 000 bis 8 000 Einwohnern bewegten. Nun sind es 50 000 gewor den. Ich habe ja gesagt: Die Revolution ist mit diesem Gesetz nicht ausgebrochen.
Aus meinen Ausführungen zur Konnexität können Sie schlie ßen, dass bei Bezugnahme auf eine geringere Einwohnerzahl natürlich entsprechend höhere Kosten für den Teil, den das Land zu übernehmen hat, angefallen wären. Das war bei der Aufstellung des Doppelhaushalts nicht möglich. Vielmehr ha ben wir einen gewissen Betrag für die Förderung der kommu nalen Chancengleichheitsbeauftragten zur Verfügung gehabt, und mit dem haben wir arbeiten müssen. Wenn die im Land tag vertretenen Fraktionen in einem nächsten Haushalt dann entsprechend mehr Mittel zur Verfügung stellen, ist es sicher lich möglich, auch Kommunen mit geringerer Einwohnerzahl die Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das ist richtig, Frau Abg. Gurr-Hirsch. Auch ich hätte mir gewünscht – daran haben wir gearbeitet –, den Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes frü her in die Anhörungsphase zu geben. Allerdings gab es im Vorfeld – Sie haben es vorher selbst angesprochen – lange Diskussionen mit den kommunalen Landesverbänden, wie man es jetzt machen könnte, und nicht zuletzt auch mit den Ressorts, wie man die Stärkung der BfC im eigenen Haus, in den Verwaltungen vorantreiben kann. Insofern hat es sicher lich sehr viel länger gedauert, als ich es mir selbst vorgestellt habe; das ist richtig. Aber ich finde es wichtig und gut, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf haben, mit dem wir arbeiten können. Dass dieser für immer und alle Zeiten in Stein gemei ßelt ist,
möchte ich damit nicht sagen. Sie wissen aus Ihrer Position heraus selbst am besten, dass wir da noch genug zu tun haben.
Die Stellvertreterin kann freigestellt werden mit der Übertragung bestimmter Aufga ben, die die erste BfC an sie weitergibt. Entsprechend dem Umfang, den dann diese Aufgaben einnehmen werden, wird der Freistellungsanteil bei der ersten BfC abgezogen, sodass sich das wieder austariert. Grundsätzlich besteht die Möglich keit in direkter Abhängigkeit der Aufgabenstellung.
Das kann das durchaus beinhalten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Aber ich möchte ausdrücklich sagen, dass das unabhängig von der Arbeit, die politische Parteien in diesem Bereich zu machen haben und was deren Aufgabe ist, geschehen muss. Ich den ke, dass generell die Frage ist: Wie kann sich beispielsweise eine Frau und Mutter in einer Kommune entsprechend enga gieren, ohne dass damit eine Zuordnung zu einem Verein, zu einer Partei oder zu einem Verband verbunden wäre?
Ich denke, das würde auch die Möglichkeiten eines Chancen gleichheitsgesetzes weit in den Schatten stellen, und das muss ja nicht sein.
Lieber Herr Zimmermann, in unserem Haus gibt es fünf Abteilungen. Von den fünf Ab teilungsleitern sind drei Männer ausgeschieden. Zwei Abtei lungsleiterstellen sind noch nicht wieder besetzt; diese Abtei lungen werden im Moment kommissarisch geführt. Auf einer Stelle gab es eine Rotation eines Abteilungsleiters, der aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kam, sodass wir faktisch aus den unterschiedlichsten Grün den bisher zwei Stellenbesetzungen noch nicht vornehmen konnten.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Lassen Sie mich zunächst einmal eines festhalten: Ba den-Württemberg hat eine gut ausgebaute und qualitativ hoch wertige Krankenhausversorgung, und darauf sind wir stolz. Wir sind stolz auf die Gesundheitsversorgung und insbeson dere auf die Krankenhäuser in unserem Land, die sich im Ge gensatz zu denen in anderen Bundesländern zu großen Teilen in öffentlicher Trägerschaft befinden und die nicht großen Ak tiengesellschaften zur Rosinenpickerei vorgeworfen wurden.
In kaum einem anderen Bundesland steht den Bürgerinnen und Bürgern eine so gut ausgebaute und qualitativ hochwer tige Krankenhausversorgung zur Verfügung. Das sage ich nicht so dahin, weil es gerade lustig ist und weil die FDP/DVP eine Aktuelle Debatte beantragt hat. Das ist vielmehr ganz klar mit Zahlen zu belegen. Seit Jahren ist in Baden-Württemberg die Verweildauer im Krankenhaus am niedrigsten. Das heißt, bei uns werden die geringsten Berechnungstage erbracht. Zu dem sind in Baden-Württemberg die Krankenhausbehand lungskosten pro Einwohner mit deutlichem Abstand am nied rigsten. Hinzu kommt: Baden-Württemberg steht als eines der wenigen Länder, die das tun, zu seiner vollen Verantwortung bezüglich der Investitionskostenförderung und damit auch der Steuerung für die Krankenhauslandschaft im Land.
Ich muss dann schon einmal sagen, dass es 2011 einen Inves titionsstau von 1,4 Milliarden € gab, welche Krankenhäuser in der Zeit vor 2011 gefördert wurden und dass man, um sei nen Wahlkreis zu bedienen, z. B. auch Krankenhäuser mit 30 Betten gefördert hat. Deswegen haben wir es uns zur Aufga be gemacht, bei den Investitionen in Baden-Württemberg auf zuholen, um unserer Verantwortung für die Investitionen ge recht zu werden. So stellen wir allein im Haushalt 2015/2016 fast 1 Milliarde € an Investitionsmitteln für die Krankenhaus finanzierung zur Verfügung. Das bedeutet eine Steigerung um 35 %, und – mit Verlaub, meine sehr geehrten Damen und Herren – da muss Baden-Württemberg alles Mögliche tun, aber sich sicher nicht verstecken.
In diesem Zusammenhang darf es dann schon verwundern, wenn von der Opposition bemängelt wird, die zuständige Mi nisterin sei nicht Mitglied der Bund-Länder-AG zur Neustruk turierung der Krankenhäuser gewesen. Lieber Herr Hauß mann, Sie haben ja nicht einmal die Chance, dort Mitglied zu sein, weil Sie auf Bundesebene schon gar nicht mehr vertre ten sind. Deswegen wäre ich da schon etwas vorsichtig.
Jetzt reden wir einmal über „primitiv“, und dann reden wir einmal darüber, wer von der CDU aus Baden-Württemberg in
der Bund-Länder-AG vertreten war. Haben Sie ein Wort aus den Mündern der der CDU angehörenden Mitglieder des Ge sundheitsausschusses aus Baden-Württemberg, die in der Bund-Länder-AG waren, gehört, wie sich die Strukturreform auf Baden-Württemberg auswirkt? Kein Wort.
Haben Sie ein Wort von der zuständigen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, die aus Baden-Württemberg kommt, gehört? Kein Wort. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre ich mit Bewertungen diesbezüglich lieber einmal zurückhaltend.
Ich setze mich beim Bund seit Jahren für eine verbesserte Be triebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ein, weil wir trotz einer guten Krankenhausstruktur, trotz guter Ausgangslage für unsere Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei 45 % aller Krankenhäuser in den letzten Jahren keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Es ist identifiziert, dass das an der Be triebskostenfinanzierung liegt. Deswegen habe ich mich schon vor zwei Jahren dafür eingesetzt, dass der Versorgungszu schlag verlängert wird, um den Krankenhäusern zu helfen, und habe mich im Übrigen auch durchgesetzt.
Deswegen mache ich mich zusammen mit den Regierungs fraktionen weiterhin dafür stark, dass der Versorgungszu schlag beibehalten wird und dass er in den Landesbasisfall wert eingeht. Deswegen habe ich am letzten Freitag im Bun desrat die entsprechenden Anträge gestellt. Weil wir in Ba den-Württemberg nicht ganz so naiv daherkommen, wie man cher jetzt zu unterstellen versucht, haben wir für diese Anträ ge auch eine deutliche Mehrheit bekommen; im Übrigen auch mit der Zustimmung von Ländern, die zuvor mitverhandelt haben, weil nämlich manche, wenn sie es sich genau anschau en, auf einmal auf ein anderes Ergebnis kommen.
Was im Krankenhausstrukturgesetz angeboten ist – das Pfle gestellenförderprogramm, das kommen soll, und auch das Wegfallen der doppelten Degression –, wird für Baden-Würt temberg nicht die Summen aufwiegen, die durch den Wegfall des Versorgungszuschlags wegfallen. Deswegen plädiere und werbe ich dafür, dass der Versorgungszuschlag weiterhin er halten bleibt, damit die Krankenhäuser in Baden-Württem berg eine verbesserte Finanzausstattung haben und damit vor allem mehr Pflegende an den Betten arbeiten können und dort nicht ein weiterer Personalabbau stattfindet. Denn das, was im Moment bei Streichung des Versorgungszuschlags vorgese hen ist, würde bedeuten, dass den Krankenhäusern pro Jahr 60 Millionen € entzogen werden. Das entspricht 1 000 Pfle gestellen. Wenn man das, was im Pflegestellenförderpro gramm steht, umwandelt, wird man ganz eindeutig zu dem Ergebnis kommen, dass das Pflegestellenförderprogramm nicht kompensieren kann, was durch den Wegfall des Versor gungszuschlags entfällt.