Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 3. Sitzung des 15. Landtags von Baden-Württemberg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem mich das Hohe Haus am 12. Mai 2011 zum Ministerpräsidenten gewählt hat, gebe ich aufgrund von Artikel 46 Abs. 2 der Landesverfassung die von mir gebildete Landesregierung bekannt.
Herrn Dr. Nils Schmid, Mitglied des Landtags, zum Mi nister für Finanzen und Wirtschaft – ihn bestelle ich zu gleich zu meinem Stellvertreter; er vertritt mich auch in meiner Funktion als Kirchenbeauftragter der Landesre gierung –
Herrn Peter Friedrich, Mitglied des Bundestags, zum Mi nister für Bundesrat, Europa und internationale Angele genheiten – er wird zudem die Aufgaben des Bevollmäch tigten des Landes Baden-Württemberg beim Bund wahr nehmen –
Herrn Franz Untersteller, Mitglied des Landtags, zum Mi nister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Herrn Alexander Bonde, Mitglied des Bundestags, zum Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Frau Katrin Altpeter, Mitglied des Landtags, zur Minis terin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Frau Dr. Gisela Splett, Mitglied des Landtags, zur Staats sekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit Stimmrecht in der Regierung – sie wird die Aufgaben der Beauftragten der Landesregierung für den Lärmschutz wahrnehmen –
Frau Gisela Erler zur Staatsrätin im Staatsministerium für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung mit Stimmrecht in der Regierung
Ich bitte den Landtag, die Regierung gemäß Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung zu bestätigen und Frau Staatssekretä rin Dr. Splett sowie Frau Staatsrätin Erler nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regie rung zu verleihen.
Die Landesregierung wird die Zustimmung des Landtags zu der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien und deren Bezeichnung alsbald nach der Entscheidung des Minis terrats beantragen. In Abstimmung mit den berufenen Regie rungsmitgliedern kündige ich bereits jetzt folgende wesentli che Änderungen an:
Der Geschäftsbereich des Finanzressorts und umfangreiche Teile des Geschäftsbereichs des Wirtschaftsressorts werden unter dem Dach eines Ministeriums für Finanzen und Wirt schaft zusammengeführt.
Der Bereich „Kindergärten und vorschulische Bildung“ beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird thematisch durch den Bereich Kleinkindbetreuung abgerundet.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wird in „Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“ umbenannt. Sein Geschäftsbereich wird ergänzt um die bis her beim Wirtschaftsministerium ressortierenden Bereiche Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus Bio masse und nachwachsenden Rohstoffen, Energieaufsicht, Bergbau, Landesgeologie, Vermarktung und Umwelttechno logien.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren wird in „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren“ umbenannt. Aus dem Bereich des Kultusministeriums werden die Zentrale Anlaufstelle für
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Ver braucherschutz trägt künftig den Namen „Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz“. Der bisherige Ge schäftsbereich wird durch den bislang beim Wirtschaftsminis terium angesiedelten Bereich des Fremdenverkehrs sowie den bisher beim Ministerium für Umwelt und Verkehr angesiedel ten Bereich des Naturschutzes ergänzt.
Die bislang beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ressortierenden Bereiche Verkehr und Straßenwesen gehen auf das neue Ministerium für Verkehr und Infrastruk tur über. Dieses erhält zudem die Bereiche Städtebaurecht, Raumordnung und Landesplanung, die bisher beim Wirt schaftsministerium angesiedelt waren.
Es wird ein neues Ministerium für Integration gegründet. Hier erfolgt künftig die Koordinierung der Ausländer-, Migrations- und Integrationspolitik. Weitere Bereiche sind die interkultu relle Öffnung der Landesverwaltung und der Gesellschaft. Auch die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlich keit sowie von Diskriminierung werden beim Ministerium für Integration angesiedelt. Sein Geschäftsbereich umfasst auch die bisher beim Innenministerium angesiedelten Bereiche Flüchtlinge und Aussiedler einschließlich der Eingliederung der Spätaussiedler, der Aufnahme und Eingliederung auslän discher Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie Fragen der Staats angehörigkeit.
Ferner gebe ich dem Hohen Haus bekannt, dass ich im Ein vernehmen mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern folgende politische Staatssekretäre ernennen werde:
Herrn Dr. Frank Mentrup, Mitglied des Landtags, zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Ju gend und Sport
Herrn Jürgen Walter, Mitglied des Landtags, zum politi schen Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Herrn Ingo Rust, Mitglied des Landtags, zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirt schaft
Nach Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung bedarf die Re gierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Land tag. Der Beschluss muss mit mehr als der Hälfte der abgege benen Stimmen gefasst werden. Der Herr Ministerpräsident hat soeben den Antrag auf Bestätigung der Landesregierung gestellt und gebeten, Frau Staatssekretärin Dr. Gisela Splett und Frau Staatsrätin Gisela Erler nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4
Wer diesem Antrag des Herrn Ministerpräsidenten zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Ent haltungen? – Das Erste war die Mehrheit.
Die Landesregierung ist damit bestätigt, und Frau Staatsse kretärin Dr. Splett und Frau Staatsrätin Erler sind gemäß Ar tikel 45 Abs. 2 der Landesverfassung mit Stimmrecht in der Regierung ausgestattet.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 48 der Landesverfas sung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amts antritt den Amtseid vor dem Landtag. Der Amtseid hat folgen den Wortlaut:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wen den, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, mei ne Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit ge gen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.