Im Abschnitt Schwäbisch Hall-Hessental–Nürnberg – dazu komme ich jetzt – geht es dann über die Landesgrenze. Ge
genüber heute gibt es ein unverändertes Grundangebot im Zweistundentakt zwischen Schwäbisch Hall-Hessental und Crailsheim. Das wird wie heute durch RE-Züge der Verbin dung Heilbronn–Crailsheim zu einem Stundentakt ergänzt. Auch diese Verbindung wird schneller: Die Verbindung Stutt gart–Crailsheim wird ca. elf Minuten bzw. in der Gegenrich tung ca. 15 Minuten schneller sein als heute.
Gemäß den Planungen der beiden Länder Baden-Württem berg und Bayern soll bei der RE-Linie am Abend im Abschnitt Crailsheim–Nürnberg noch ein weiteres Zugpaar eingeführt werden, sodass die letzte Abfahrt bzw. Ankunft in Nürnberg jeweils zwei Stunden später erfolgt als heute. Es muss sich al so um diese Uhrzeit niemand zu Fuß auf den Weg machen.
Die Planungen der DB Fernverkehr AG sehen vor, den zwei stündlichen RE Stuttgart–Crailsheim–Nürnberg und zurück durch je eine ICE-Leistung zu ersetzen. Darüber hinaus pla nen Baden-Württemberg und Bayern allerdings unabhängig von den Fernverkehrsplanungen im Abschnitt Crailsheim– Nürnberg noch ein weiteres Zugpaar am Abend, wie ich schon gesagt habe, sodass die letzte Abfahrt eben deutlich später als heute erfolgt. Konkret handelt es sich dabei um einen RE, der von Stuttgart kommt, Crailsheim um 22:17 Uhr erreicht und um 22:18 Uhr nach Nürnberg weiterfährt, wo er um 23:25 Uhr eintrifft.
In der Gegenrichtung wird der letzte RE von Nürnberg aus um 22:36 Uhr abfahren und Crailsheim um 23:41 Uhr errei chen. Es wird also keinen „blau-weißen Schlagbaum“ geben. Wie auch in der Vergangenheit werden wir die sehr gute Zu sammenarbeit mit unseren bayerischen Partnern bei der BEG in gewohnter Manier und in der gewohnten Qualität fortset zen und die begrüßenswerten Vorstöße des Fernverkehrs durch unsere Nahverkehrslinien ergänzen.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade den Intercity von Nürnberg nach Stuttgart angespro chen, der nach Inbetriebnahme der Schnellbahntrasse Nürn berg–Erfurt im Jahr 2018 kommen soll. Erstens ist mir diese Information neu, dass die Deutsche Bahn schon sicher weiß, dass dieser Zug über Schwäbisch Hall-Hessental fährt.
(Abg. Walter Heiler SPD: Nein! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Über Würzburg auch noch!)
Das Zweite ist aber: Wenn dieser Zug über Schwäbisch HallHessental fährt, dann ist natürlich die eingleisige Strecke
zwischen Schwäbisch Hall-Hessental und Backnang blockiert. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass dann ein Ersatzzug fahren soll, der bis Murrhardt fährt, aber nicht weiter bis Schwäbisch Hall-Hessental durchgebunden ist, und dass dann das Angebot zwischen Murrhardt und Schwäbisch Hall-Hes sental gegenüber dem heutigen Stand schlechter wird?
Wir haben unsere Konzeption mit einer deutlichen Verbesse rung des Verkehrsangebots. Inzwischen hat die Bahn ange kündigt, dort ein zusätzliches Fernverkehrsangebot schaffen zu wollen. Das begrüßen wir im Grundsatz, weil wir uns wün schen, dass die Bahn sich eben nicht aus der Fläche zurück zieht, sondern ihr Fernverkehrsangebot in der Fläche hält und nach Möglichkeit ausbaut.
Wir warten in bestimmten Punkten aber noch auf eine Kon kretisierung dessen, was die Bahn letztendlich vorhat, und werden dann prüfen müssen, wie das zu unseren Plänen passt. Denn man kann natürlich nicht zur selben Zeit zwei verschie dene Züge auf derselben Strecke fahren lassen. Insoweit ha ben wir jetzt auch in der Ausschreibung in ein Netz 3 a und ein Netz 3 b unterteilt, um mit dem einen Netz jetzt schnell voranzukommen und bei dem anderen Teil diese Fragen noch klären zu können.
Nur ganz kurz: Die beiden Spätverbindungen wären wirklich sehr erfreulich, trotzdem habe ich die Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass bei der Ausschreibung als solche diese Spätverbindung nicht drin ist, sondern dass es hier einer zusätzlichen Bestel lung bedarf?
Wir haben das bei unse rer Netzausschreibung aufgeteilt in das SPNV-Angebot, das unter dem Begriff „Ausschreibungsnetz 3 b“ läuft, und das soll durch die RE-Linie ergänzt werden.
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 der Drucksache 15/6895 kann aus Zeit gründen deshalb nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Die Mündliche Anfrage wird aber schriftlich beant wortet, und die Antwort wird dem Sitzungsprotokoll beige fügt. Sind Sie damit einverstanden? – Danke schön.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C l a u s P a a l C D U – L ä n d e r f i n a n z a u s g l e i c h
lich getroffene Entscheidung des Landtags von BadenWürttemberg, dass sie im Falle erfolgloser Verhandlungen mit den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich unver züglich den Klageweg zum Bundesverfassungsgericht be schreiten muss?
Beitritt zu der Klage der Landesregierungen von Bayern und Hessen gegen den aktuell geltenden Länderfinanzaus gleich treffen?
Bayern und Hessen haben im März 2013 einen gemeinsamen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einge reicht. Baden-Württemberg, alle anderen Länder und der Bund haben hierzu Stellungnahmen abgegeben. Die Landesregie rung hat den Landtag über die Stellungnahme von BadenWürttemberg unterrichtet. Wann das Bundesverfassungsge richt in dieser Sache entscheiden will, ist nicht bekannt.
Die aktuellen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzaus gleich laufen Ende 2019 aus. Über eine Anschlussregelung wird gegenwärtig intensiv verhandelt, und zwar unabhängig von dem von Bayern und Hessen angestrengten Normenkon trollverfahren.
Wenn auf dem Verhandlungsweg keine akzeptable Lösung er reicht wird, behalten wir uns vor, einen eigenen Normenkon trollantrag zu stellen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrecht licher Vorschriften – Drucksache 15/6961
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst verschiede ne Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Wir reagieren mit diesem Entwurf sowohl auf höchstrichterliche Rechtsprechung als auch auf sich ändernde Rahmenbedingun gen, die eine Anpassung in den dienstrechtlichen Vorschriften erforderlich machen.
Erstens kommen wir mit diesem Gesetzentwurf einer Ent scheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit nach. Diese war im Vergleich mit der Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung teilweise zu niedrig bemessen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir jetzt für eine verfassungskonforme Rechtslage.
Zweitens schaffen wir mit diesem Gesetz einzelne Stellen- und Erschwerniszulagen. Besonders hervorzuheben ist zum einen die Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte, die in Landeserstaufnahmeeinrichtungen tätig sind. Sie alle wissen, welche großen Herausforderungen diese Arbeit mit sich bringt. Das gilt gerade mit Blick auf steigende Flüchtlings zahlen. Die Leistungen dieser Beamtinnen und Beamten gilt es zu würdigen. Dafür sorgen wir mit dem vorliegenden Ge setzentwurf.
Wichtig sind uns zum anderen die Verbesserungen im Bereich der Leitungsämter an Gemeinschaftsschulen. Bei besonders
großen Gemeinschaftsschulen mit mehr als 850 Schülerinnen und Schülern wollen wir einen Zweiten Konrektor einsetzen. Das entlastet die Schulleitungen und eröffnet auch neue Spiel räume. Dafür schaffen wir die besoldungsrechtlichen Voraus setzungen.
Außerdem werden die Schwellenwerte für die derzeit vorhan denen Ämter für Zweite Konrektoren an Realschulen und Son derschulen
abwarten, bis alles gesagt worden ist – an dem neuen Amt bei den Gemeinschaftsschulen ausgerichtet. Für diese Ämter haben wir auch im Ersten Nachtragshaushalt 2015/2016 die entsprechenden Haushaltsstellen ausgebracht.
Für Zweite Konrektoren an bestimmten Schulverbünden soll es beim bisherigen Schwellenwert von 540 Schülerinnen und Schülern bleiben. Denn die Leitungsaufgaben dort sind im Vergleich zu reinen Real- oder Gemeinschaftsschulen einfach komplexer. Das wurde auch im Rahmen der Anhörung immer wieder betont.
Natürlich gibt es diese notwendigen Anpassungen der Besol dung und der Versorgung nicht umsonst, aber die finanziellen Mehrbelastungen halten sich absolut in Grenzen. Zum einen entstehen einmalige Kosten für rückwirkende Besoldungszah lungen in Höhe von rund 1,6 Millionen €, zum anderen wer den die laufenden jährlichen Mehrkosten rund 1,7 Millionen € betragen. Dafür schaffen wir ein modernes Dienstrecht, das im Einklang mit der Rechtsprechung und den aktuellen An forderungen steht.