Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Menge Einzelpunkte, wie es der Herr Staatssekretär dargelegt hat. Soweit es sich um die Umsetzung von Rechtsprechung handelt, gehen wir davon aus, dass diese Punkte 1 : 1 umge setzt worden sind, das heißt, dass nichts zusätzlich aufgenom men wurde, was die Rechtsprechung nicht vorgegeben hat. Wenn dem so ist, können wir dem zustimmen.
Der Teil, der die Justiz betrifft, findet ebenfalls unsere Zustim mung. Wir haben es schon lange für richtig gehalten, dass es für Beamte, die in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig sind, eine Zulage gibt.
Dass das für Beamte, die in einer Landeserstaufnahmeeinrich tung arbeiten, jetzt ebenfalls eingeführt werden soll, ist eben falls richtig.
Beamte, die im Justizvollzugsdienst in der Sicherungsverwah rung tätig sind, haben Belastungen, die erheblich über das nor male Amt hinausgehen. Da ist eine Zulage ebenfalls gerecht fertigt. Seit 1. Juni 2013 gilt das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, und dieser Punkt ist hier nur folge richtig aufgeführt.
Eines ist für uns klar: Wenn Sie jetzt bei Realschulen mögli cherweise eine Verschlechterung einführen, indem ein Zwei ter Konrektor, der bisher ab 540 Schülern möglich war, künf tig erst ab 850 Schülern möglich ist, dann ist das ein Problem. Klar ist eines: Wir machen keine weitere Schwächung der Re alschulen mit.
Frau Boser, ich habe mich jetzt in der ersten Lesung nur mit den Grundzügen des Gesetzent wurfs befasst, und ich habe eben gesagt, wir schauen uns das noch genau an. Eine Schwächung der Realschulen machen wir nicht mit, egal, wie das bisher umgesetzt wurde.
Wenn eine Veränderung angestrebt wird, die keine Schwä chung bedeutet, dann kann auch dieser Punkt unsere Zustim mung finden. Aber dafür ist die Ausschussberatung da, die in der übernächsten Woche stattfinden wird. Danach werden wir eine endgültige Entscheidung treffen.
Ein weiterer Punkt, der hier aufgeführt worden ist, ist die Ver schiebung des Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungsaus kunft um ein Jahr. Mich wundert etwas, dass es da jetzt Schwierigkeiten bei der Datenerhebung gibt. Aber wenn das so ist, dann muss man es halt so machen, wie es die Regie rung hier vorschlägt. Dass hier auch eine Mitwirkung der Be amten konkretisiert wird, ist folgerichtig.
Es gibt dann noch verschiedene Änderungen bei der Lehrer ausbildung und bei der Laufbahn des gehobenen informati onstechnischen Dienstes.
Eine Kleinigkeit, die aber durchaus wichtig sein kann, betrifft den Bereich des Umweltministeriums, in dem es eine neue Laufbahn des mittleren Dienstes für Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwa chung gibt, wo eine Meisterprüfung nicht mehr notwendig ist. Dass dann die Meisterzulage entfällt, ist auch folgerichtig, und dass Betroffene eine Ausgleichszulage erhalten, damit es für
Insgesamt kostet die Umsetzung des Gesetzentwurfs 1,7 Mil lionen € jährlich mehr. Sie, Herr Staatssekretär, haben gesagt, dass diese Kosten zum Teil aus den betroffenen Einzelplänen gedeckt werden. Das steht auch in der Begründung zum Ge setzentwurf.
Der größte Anteil entfällt auf den Justizbereich. Weil wir den für richtig halten, ist diese Ausgabe sinnvoll und richtig so wie im Interesse der Betroffenen angemessen.
Wir werden im Ausschuss detailliert die für uns noch offenen Punkte nachfragen und dann entscheiden, ob wir gegebenen falls Änderungen für notwendig halten – insbesondere im Be reich der Realschulen – oder ob wir mit dem Gesetzentwurf insgesamt einverstanden sind und dann zustimmen können. Das entscheiden wir, wie gesagt, nach der Beratung im Aus schuss.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesvorlage handelt es sich um einen ganzen Korb von verschiedenen Regelun gen. Die meisten dieser Regelungen sind aus rechtlichen Gründen notwendig; das hat der Herr Staatssekretär ausge führt. Die meisten Änderungen bringen Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten mit sich.
Im Anhörungsverfahren haben sich fast alle wichtigen Orga nisationen wie beispielsweise der Gemeindetag, der Land kreistag, der Städtetag, die Kirchen und die Gewerkschaften geäußert und haben Stellung bezogen. Teile der Forderungen, die dort vorgebracht wurden, wurden aufgenommen – so z. B. die Forderung, den Schwellenwert bei den Verbundschulen bezüglich der Stelle für einen Zweiten Konrektor bei 540 Schülern zu belassen.
Andere Forderungen, die vorgebracht wurden, beispielswei se die Forderung, die Absenkung der Eingangsbesoldung ab zuschaffen oder zumindest zu modifizieren, konnten nicht auf genommen werden, weil sie nicht in einem unmittelbaren Zu sammenhang mit diesem Gesetzentwurf stehen.
Bei wiederum anderen Forderungen hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zugesagt, diese zu prüfen und gege benenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen.
Fazit: Im Anhörungsverfahren gab es seitens der beteiligten Organisationen, die ich aufgezählt habe, keine grundlegenden Ergänzungs- oder Änderungswünsche.
Jetzt haben Sie, Herr Herrmann, einen Punkt angesprochen, der Ihnen noch Schwierigkeiten macht, dem Gesetzentwurf in der Zweiten Beratung zuzustimmen. Ich würde Ihnen gern behilflich sein und einige Worte dazu ausführen. Richtig ist, dass die Realschulen bisher schon die Möglichkeit hatten – theoretisch –, die zweite Konrektorenstelle zu schaffen. Die
se Möglichkeit war gegeben, aber nicht etatisiert. Deshalb gab es faktisch keine zweiten Konrektorenstellen an den Realschu len.
Dies ändern wir jetzt mit dieser Gesetzesvorlage. Es ist zwar richtig, dass wir den Schwellenwert ausgehend von dem Schwellenwert von 540, den es bisher theoretisch gab, auf 850 erhöhen, und zwar im Einklang mit den Gemeinschaftsschu len. Sie sagen sonst auch immer, wir sollten die Schularten gleichbehandeln. Hier findet eine Gleichbehandlung statt: Der Schwellenwert liegt dann für beide Schularten bei 850. Im Unterschied zur bisherigen Regelung wird die zweite Konrek torenstelle an den Realschulen jetzt auch tatsächlich finan ziert, etatisiert und kann damit überhaupt geschaffen werden. Also ist es eine deutliche Verbesserung und keine Verschlech terung – Sie können sich gern noch einmal erkundigen –, und damit können wir, denke ich, alle sehr gut leben.
Wie gesagt: Auch im Anhörungsverfahren gab es keine we sentlichen Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen in der Ersten Beratung die Besoldungsanpassung beraten. Wir ha ben eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt, die wir für die Beamten, für die Stärkung des öffentlichen Dienstes und für die Stärkung unseres Personals einführen.
Das Gesetz, über dessen Entwurf wir jetzt beraten, das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vor schriften, fügt sich ein. Auf den ersten Blick ist es vielleicht ein kleines Gesetz, nicht sehr spektakulär, auch nicht sehr teu er. Es fügt sich in diese Reihe ein.
Wir erfüllen mit diesem Gesetz eine Pflicht. Zur Pflicht ge hört, dass wir die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge richts umsetzen. Dies betrifft hier die Umsetzung der Recht sprechung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit und zur Anwendung der Konkurrenzregelung bei der Gewährung des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags.
Wir machen aber auch Kür: Wir setzen die Notariats- und Grundbuchamtsreform weiter um, sie wird entwickelt. Es gibt neue Beförderungsmöglichkeiten für Bezirksnotare der Be soldungsgruppe A 13. Wir nehmen eine ganz wichtige Ent scheidung und Verbesserung vor, und zwar für die Beamten im Justizwachtmeisterdienst. Das war kürzlich im Parlament ein Diskussionspunkt. Sie bekommen, wenn sie in einer Si cherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein gesetzt sind, eine Stellenzulage. Das Gleiche gilt für die Lan
deserstaufnahmeeinrichtungen. Wir anerkennen auch die schwierige Arbeit, die dort geleistet wird. Zudem gibt es eine Erschwerniszulage für Beamte des Justizvollzugsdienstes, die in Abteilungen der Sicherungsverwahrung eingesetzt sind. Wir hoffen auch, dass dies alles ein Anreiz ist und hier Personal gewonnen werden kann.
Eine ganze Reihe von Vorschriften betreffen Verbesserungen und Veränderungen im Schulbereich. Das reicht von der Schaffung und Anpassung von Ämtern für Zweite Konrekto ren über die Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung bis hin zur Neueinstufung an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung.
Ich will ausdrücklich dazusagen: Wir werden hier die Real schulen stärken, indem wir die zweite Konrektorenstelle für sie überhaupt erst realisieren. Sie gibt es vielleicht theoretisch, aber wir realisieren sie jetzt und unterlegen sie auch, wenn auch der Schwellenwert an die anderen Schulformen ange passt wird. Im Ausschuss gibt es sicherlich noch genügend Gelegenheit, um darüber zu diskutieren.
Wir verbessern auch den technischen Dienst. Vor allem im in formationstechnischen Dienst werden durch Anpassungen Verbesserungen vorgenommen.