Klaus Maier

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Sehr geehrte Frau Landtagspräsi dentin, sehr geehrter Herr Präsident Munding, liebe Kollegin nen und Kollegen! Auch in der Denkschrift 2015 hat der Rech nungshof erneut wichtige Hinweise gegeben und Vorschläge gemacht, wo und wie wirtschaftlicher mit Steuergeldern um gegangen werden kann. Die Beiträge des Rechnungshofs sind bei unserer Fraktion auf großes Interesse gestoßen. Sie wur den im vergangenen Jahr sehr intensiv und mit großer Sorg falt im Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten. Es wurde dabei erneut deutlich, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen diese Anregungen sehr ernst nehmen und gewillt sind, zahlreiche Vorschläge zeitnah und konse quent umzusetzen. Teilweise wurde sogar während der lau fenden Prüfungen Entsprechendes in die Wege geleitet. Ein Beispiel ist die Einführung eines Sponsoringberichts. Die Re gierung ist damit einer Forderung des Rechnungshofs zuvor gekommen.
Zahlreiche Beschlüsse und Empfehlungen des Rechnungshofs zu den 25 Denkschriftbeiträgen wurden vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss nahezu unverändert übernommen. Auch wurde im Ausschuss eine hohe Anzahl von Beschlüssen ein stimmig gefasst. Die Beratungen verliefen zügig und konzen triert – dafür darf auch ich mich recht herzlich beim Kollegen Klein bedanken –, sie konnten bereits im November 2015 ab geschlossen werden.
Herr Munding hat einiges schon angesprochen. Die Punkte, die wir einhellig beschlossen haben, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Es gab aber auch Punkte, bei denen wir nicht einig waren. Nicht immer konnten wir der Linie des Rech nungshofs folgen. Ein Beispiel ist der Beitrag Nummer 25 zur Organisation des Ministeriums für Integration.
Meine Damen und Herren, in dieser Zeit ein so wichtiges Mi nisterium aufzulösen wäre wirklich ein Schildbürgerstreich. Bei uns ging da einfach Politik vor Buchhaltung. Das Minis terium bleibt bestehen.
Angesprochen wurden natürlich auch die Gutachten und Be ratungsleistungen. Da wurde vor allem das MVI recht heftig angegriffen. Aber ich sage dazu: Lieber genau arbeiten und Sachverstand von außen holen,
als einfach gestrickte Monopolverträge abzuschließen und den Steuerzahlern ein Vielfaches kaputt zu machen.
Deutlich wurden auch die Unterschiede beim Thema Schul den. Wir werden immer wieder angegriffen, dass wir Schul den aufnehmen und die hohen Steuereinnahmen, die wir ha ben, nicht richtig verwendeten oder nicht damit umgehen könnten. Seit dem Regierungswechsel setzen wir konsequent auf die Umsetzung des Dreiklangs aus Konsolidieren, Sanie ren und Investieren. Wir haben mit dem Finanzplan und den Orientierungsplänen einen klaren Konsolidierungsweg aufge zeigt, der auch beharrlich verfolgt wird. Zudem wird Schritt für Schritt der Sanierungsstau abgebaut, um das Vermögen des Landes zu erhalten.
Wir investieren gezielt in die Zukunftsfähigkeit des Landes. Mit Investitionen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Infrastruktur tragen wir Sorge, dass aus der Schuldenbremse keine Wohlstandsbremse wird. Auch unter lassene Investitionen können eine bittere Hypothek sein.
Dieser eingeschlagene Kurs hat sich bewährt. Grün-Rot ist die erste und einzige Landesregierung, die innerhalb einer Legis laturperiode vier Mal die Nullneuverschuldung erbringt.
Oft wird der Regierung vorgeworfen – natürlich von der Op position; wir haben es gerade wieder gehört –, dass trotz ho her Steuereinnahmen Schulden gemacht würden. Ich will die Zahlen, die meine Kollegin Aras angedeutet hat, einfach noch einmal erklären. Wir haben Mehreinnahmen. In der Zeit von 2011 bis 2016 gab es tatsächlich Mehreinnahmen von 11,5 Milliarden €.
Wir haben aber auch feste Ausgaben von – ich habe sie genau zusammenzählen lassen – 10,96 Milliarden €. Wie schon auf geführt, sind dies Ausgaben für Tarif- und Besoldungserhö hungen, Versorgungsrücklagen und vor allem für die Zufüh rung von 3,7 Milliarden € an die Gemeinden über den Finanz ausgleich. Bei all diesen Ausgaben von 10,96 Milliarden € hätte bzw. hat die Opposition jeweils zugestimmt. Das ist al so eine klare Verwendung dieser Ausgaben. Das waren zwin gende Ausgaben. Der Spielraum betrug also nicht 11 Milliar den €, sondern war so hoch wie in anderen Zeiten auch.
Wir haben Schulden aufgenommen; das ist ganz klar. Wir ha ben in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 3 Milliarden € aufgenommen. Dem stehen aber Zuführungen an den Versor gungsfonds und die Versorgungsrücklage von insgesamt 2,7 Milliarden € und Zuführungen in eine Sanierungsrücklage von 1,86 Milliarden € gegenüber. Verbrannt wurde dieses Geld al so nicht.
Apropos Schulden – ich sage das noch einmal an die Adres se der Opposition –: Zählt man die Schuldenaufnahme der Jahre 2001 bis 2010 zusammen, stellt man fest, dass unter Ver antwortung von Schwarz-Gelb sagenhafte 13 Milliarden € an Schulden aufgenommen wurden.
Darin nicht eingerechnet sind die 5 Milliarden € für den EnBW-Deal. Das müssen wir auch dazurechnen. Diese Aus gaben haben die Verschuldung zusätzlich erhöht.
Meine Damen und Herren, ich habe hier einen Bericht der Re gierung, in dem die Schulden aufgeführt sind. Demnach ha ben wir im Jahr 2011 43,327 Milliarden € Schulden von der Vorgängerregierung übernommen. Durch die Aufnahme von 3 Milliarden € ist die Verschuldung auf 46,299 Milliarden € gestiegen. Rechnet man aber alles zusammen – das muss man der Ehrlichkeit halber – und bezieht Extrahaushalte, verlager te Verpflichtungen, Baufinanz, BAföG, ÖPP-Projekte usw. ein, stellt man fest: Bei unserer Regierungsübernahme betrug die Schuldenlast 61,1 Milliarden €, und jetzt liegt die Schul denlast bei 61,7 Milliarden €.
Wir haben das Land also in sicheres Fahrwasser gebracht. Wir haben im Bereich der Passiva nicht mehr draufgelegt, sondern das Steuer fest in der Hand gehalten.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stimmt der Haushaltsrechnung des Jahres 2013 und der Rechnung des Rechnungshofs zu und erteilt mit Entlastung.
Zum Schluss möchte ich Ihnen, Herr Präsident Munding, den Mitgliedern des Senats und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs ganz herzlich für Ihre Anregungen und Empfehlungen danken. Sie leisten eine wich tige und überaus wertvolle Arbeit, die wir zu schätzen wissen, auch wenn wir uns in den aus den Beiträgen zu ziehenden Schlussfolgerungen nicht immer einig sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Ge setzentwurf hat das Ziel, in Notlagen Pensionäre und Pensio närinnen zur Unterstützung der Verwaltung zu gewinnen. Da zu soll die Hinzuverdienstgrenze in bestimmten Ausnahme fällen geöffnet werden. Das ruft natürlich Neider auf den Plan, die sagen: „Wie kann man nur Beamte, die sowieso schon ei ne gute Pension erhalten, noch unbegrenzt hinzuverdienen las sen?“ Wir haben schon in der Zeitung darüber gelesen; dort wurden Horrorzahlen von 9 000 € etc. genannt.
Bei genauerer Betrachtung wird allerdings nur eine Unge reimtheit im System der Beamtenversorgung ausgeglichen. Beamte dürfen nur begrenzt hinzuverdienen, während Rent ner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt hin zuverdienen dürfen. Sie müssen ihre Beschäftigung beim Ren tenversicherungsträger auch nicht anmelden.
Die neue Regelung tritt nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Weiterarbeit. Bei der freiwilligen Weiterarbeit bleibt der Be amte unverändert in seiner bisherigen Verwendung; er ist Be amter, er erhält sein bisheriges Beamtengehalt plus Zuschlag oder die Möglichkeit, Höchstruhegehaltssätze zu erreichen. Bei der Reaktivierung von Pensionären wird kein Beamten verhältnis begründet, sondern es wird ein Tarifvertrag abge schlossen. Der Tätigkeitsbereich kann in diesem Fall sachlich etwas ganz anderes sein und kann auch örtlich völlig verschie den sein. Es gibt eine zeitliche Befristung, die Initiative geht vom Arbeitgeber aus, es muss sich um qualifiziertes Personal handeln, und die Beschäftigung ist auf Notlagen mit akutem Mehrbedarf an Personal beschränkt. Der Beamte selbst kann hier also nicht steuern. Auf keinen Fall aber darf es eine Kon kurrenzsituation mit Berufsanfängern geben; diese haben auf jeden Fall Vorrang.
Eine Deckelung der Hinzuverdienstgrenze ist immer willkür lich und hat einen Abschreckungseffekt. Der Verwaltungsauf wand dürfte hier deutlich steigen. Für jeden Interessenten müsste im Zweifel eine individuelle Höchstgrenzenberech nung gemacht werden. Wir wollen diese Abschreckungseffek te möglichst vermeiden, damit wir die Leute bekommen.
Eine jahresbezogene Anrechnung wie beim Bund – dies war auch im Gespräch – wirkt sich nur bei Beschäftigten aus, die wenige Monate arbeiten. Die Folgen wären kurze Beschäfti gungsverhältnisse, mit denen der Sache, hier z. B. der Flücht lingsverwaltung, nicht gedient ist.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat am 3. Dezember 2015 einer Vorgriffsregelung zugestimmt. Es sind deshalb schon einige Verträge abgeschlossen worden, deren Zahl sich allerdings in engen Grenzen hält. Von 55 Arbeitsverträgen beim Innenministerium – das ist der Stand von vor etwa zehn Tagen – wurden nur zehn entsprechend der Vorgriffsregelung abgeschlossen, beim Kultusministerium sind es derzeit neun von 100 Verträgen. Man sieht also, dass von den Menschen, die daran interessiert sind, wieder in die Verwaltung zu gehen, nicht die Vollbeschäftigung, sondern vor allem zeitlich be
grenzte Beschäftigungen gewählt werden. Die Zahl der Inte ressenten insgesamt dürfte bei knapp 1 000 liegen; angesichts der verhaltenen Nachfrage müssen wir vermeiden, irgendwel che Abschreckungseffekte einzubauen.
Bei den beiden Anträgen, die von der Opposition kommen – ich nehme an, von der FDP/DVP kommt auch noch ein An trag; dieser wurde ja gestern in der Diskussion schon ange kündigt –,
handelt es sich unserer Meinung nach um ungeeignete Kopp lungsgeschäfte. Das Thema gehört hier eigentlich nicht dazu; das ist vermutlich der Wahlkampfzeit geschuldet.
Die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung steht im Wahlprogramm der SPD. Aber dort steht auch drin, dass wir Gespräche führen und dann einen Pakt mit den Verbän den der Beamten und den Gewerkschaften schließen wollen. In diesen Gesprächen bringen wir dann das Thema „Absen kung der Eingangsbesoldung“ auf den Tisch. Alles andere sind Wahlkampfmanöver der Opposition, und über dieses Stöck chen springen wir natürlich nicht.
Lassen Sie mich aber noch das Augenmerk auf die vielen eh renamtlichen Helferinnen und Helfer in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise richten. Ohne sie hätten manche schwierigen Situationen nicht gemeistert werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich dafür bedanken, und ich möch te auch darum bitten, diese Menschen ins Blickfeld zu rücken.
Ebenso möchte ich an die Lehrkräfte erinnern, die zurzeit an Volkshochschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ar beiten, in der Regel als Honorarkräfte ohne ausreichende so ziale Absicherung. Es wäre der Mühe wert, für diese Men schen annähernd so gute Arbeitsbedingungen zu schaffen wie für Pensionäre.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Flüchtlingsthematik ist eine große Aufgabe, und um die se große Aufgabe zu bewältigen, müssen wir eine ganze Men ge von Entscheidungen treffen, vielleicht auch von kleinen Entscheidungen. Hier treffen wir auf jeden Fall eine Entschei dung, und wir sind auf dem Weg, die Verwaltung zu stärken und hierdurch einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlings krise zu leisten.
Wir brauchen dazu Menschen. Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir brauchen hauptamtli che Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unzählige Bürger en gagieren sich in diesem Bereich. Wir brauchen aber zusätz lich auch Menschen, Fachleute, die schon in den betreffenden Bereichen gearbeitet haben und etwas davon verstehen. Dies sind Pensionärinnen und Pensionäre, die wir kurzfristig ge winnen wollen.
Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten, die in Rente sind, können pensionierte Beamte nur in sehr engen Grenzen hin zuverdienen. Diese Hinzuverdienstgrenze ist ein Hemmschuh; hier soll sie abgeschafft werden. Hier besteht auch ein Unter schied zu den Rentnern: Rentner können hinzuverdienen. – Herr Herrmann, die Einschränkung gilt nur bis 65 Jahre. Wer früher in Rente geht, hat Einschränkungen beim Hinzuver dienst; ab einem Alter von 65 kann man ganz normal hinzu verdienen.
Die Probleme, die hier von der Opposition aufgezeigt werden, sind also eher theoretischer Natur.
Der Gesetzentwurf ist klar; er steckt einen engen Rahmen: kurzfristig, Notlage, akuter Mehrbedarf an Personal; zudem muss die Initiative vom Arbeitgeber ausgehen. Diese Rege lung bedeutet auch keine Konkurrenz zur freiwilligen Weiter arbeit.
Bei der freiwilligen Weiterarbeit soll es den im aktiven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten ermöglicht werden, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis zum 70. Lebens jahr hinauszuschieben. Ein dienstliches Interesse muss dies erfordern. Die Weiterarbeit erfolgt im bisherigen Amt mit ei nem Besoldungszuschlag.
Bei der geplanten Gesetzesänderung handelt es sich hingegen um einen Anreiz für ehemalige Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Sie bekommen einen neu en Arbeitsplatz – sie arbeiten also nicht automatisch da wei ter, wo sie aufgehört haben –, die Entlohnung orientiert sich konkret an der ausgeübten Tätigkeit – diese kann auch sehr niedrig eingestuft sein –, und sie richtet sich nach dem Tarif recht. Bei der Änderung des Landesbeamtenversorgungsge setzes geht es also lediglich darum, die Beschäftigung nicht durch Hinzuverdienstgrenzen unattraktiv zu machen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gab es überwiegend Zu stimmung. Der Beamtenbund und der DGB haben wiederum weitgehende Forderungen gestellt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des vorliegenden Ge setzentwurfs stehen. Die Kritik verstehe ich nicht. Ich glau
be, man ist dem Beamtenbund selten so sehr entgegengekom men wie mit diesem Gesetzentwurf.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat der sofortigen An wendung der neuen gesetzlichen Regelung im Vorgriff auf die Entscheidungen des Parlaments zugestimmt, also hier schon eine positive Aussage getroffen. Dieser positiven Aussage schließt sich die SPD-Fraktion an. Wir werden dieses Gesetz positiv begleiten.
Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2016.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Der Nachtrag liegt vor. Man kann zum Nachtrag polemisieren, aber in der Sache ist eigent lich nichts beigetragen worden.
Sache ist, dass wir vier wichtige Ziele mit diesem Nachtrag verfolgen: die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme – da sind wir uns einig, Herr Herrmann –, die Terrorbekämpfung – da gibt es auch Einigkeit –; vergessen haben Sie die Digita lisierung der Wirtschaft –
das ist für Baden-Württemberg ein wichtiges Zukunftsthema – und die Absenkung der Kreditermächtigungen auf null im Jahr 2015.
Der Nachtrag zeigt auf, dass die Landesregierung mit der Flüchtlingskrise eine schwierige Aufgabe finanziell meistert, nach den Terroranschlägen in Paris das Sofortprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus deutlich aufstockt und damit Polizei, Verfassungsschutz und Justiz stärkt. Sehr erfreulich ist natürlich, dass es gelingt, diese Aufgaben ohne neue Schulden jetzt auch 2015 zu stemmen.
Dem Finanz- und Wirtschaftsminister gelingt es damit nach 2011 und 2012, nun auch 2015 und 2016 keine neuen Schul den aufzunehmen. Wer von den Schulden von 2013 und 2014 redet, muss um der Wahrheit willen dazusagen: Diese Beträ ge finden sich in den Rücklagen wieder – eine Rücklage zum Abbau des Sanierungsstaus, Pensionsrücklagen und vor allem Rücklagemittel, mit denen wir jetzt die Flüchtlingskrise finan ziell bewältigen können.
Das findet Anerkennung. Das ist eine Politik, die solide ist. Anerkennung findet es natürlich nicht bei der Opposition, son dern in Fachkreisen. Die Ratingagenturen bewerten diese Po litik mit einem dreifachen A, der höchsten Wertung.
Wir haben diese Woche auch weitere positive Signale vernom men, und zwar zum Länderfinanzausgleich. Ich war gestern
und vorgestern in Hamburg bei Olaf Scholz zusammen mit den finanzpolitischen Sprecherkollegen der Länder. Einhellig haben hier alle 16 Bundesländer großes Lob gezollt, auch Bayern, auch Hessen. Sogar Sachsen sagt: Das ist die Vollen dung der deutschen Einheit.
Jetzt lese ich Zeitung in Baden-Württemberg. Herr Wolf war wenigstens ehrlich und hat gesagt, er habe es noch nicht ge lesen und könne dazu noch nicht Stellung nehmen. Aber Herr Mack, stellvertretender CDU-Vorsitzender, sagt, es sei ein ka tastrophales Ergebnis für Baden-Württemberg. Wo leben Sie denn? Das war ein Riesenerfolg für diese Landesregierung.
Wir können nur Danke sagen, dass man hier strukturell fast 1 Milliarde € einspart.
Meine Damen und Herren, mit diesem Nachtrag werden wir den Herausforderungen der Flüchtlingskrise gerecht. Wir stel len 2015 weitere 223 Millionen € bereit, 2016 sind es insge samt 1,6 Milliarden €. Der größte Teil dieser Mittel geht an die Kommunen. Dort ist es gelungen, wieder eine Vereinba rung zu treffen: Es gibt eine nachlaufende Spitzabrechnung. Grün-Rot stellt damit sicher, dass die Stadt- und Landkreise eine auskömmliche Erstattung für die vorläufige Unterbrin gung von Flüchtlingen erhalten.
Hinzu kommt eine Förderung des Wohnungsbaus. Wir geben viel Geld in den Wohnungsbau, und zwar nicht erst jetzt. Gleich mit Beginn der Regierung sind wir dieses schwierige Problem angegangen und haben EU-Hürden überwunden. Für die SPD sage ich ganz eindeutig: Wir fördern Wohnungsbau für Einheimische u n d für Flüchtlinge.
Viel Geld wird in Richtung Bildung, in den Spracherwerb, ge geben. Das sind unabdingbare Voraussetzungen für eine gute Integration. Die Landesregierung stellt 562 zusätzliche Lehrer stellen für den Unterricht von Flüchtlingskindern bereit. Wei tere 600 kommen mit dem Nachtrag dazu, und die Sprachför derung wird ausgebaut.
Es gibt eine Reihe von Integrationsprogrammen, und wir stär ken auch die Justiz. In den Asylverfahren soll schneller ent schieden werden können. Zwei weitere Kammern kommen dazu. Der Haushalt sieht sogar vor, bei Bedarf eine dritte ein zurichten.
Die Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive – das gehört auch zur Wahrheit – müssen wieder zurück in ihre Heimat. Der Nachtrag schafft die Voraussetzungen für ein effektives Rückkehrmanagement. Die Sachmittel werden erhöht und 65 Neustellen beim Regierungspräsidium Karlsruhe geschaffen. Damit treten wir auch dem Märchen entgegen, dass es diese Regierung versäumt, Flüchtlinge, die ausreisepflichtig sind, abzuschieben. Wir machen große Anstrengungen, dass auch diese Aufgabe gelingt.
Trotz großer Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung wol len wir aber nicht auf die Bewältigung wichtiger, zukunftwei sender Aufgaben verzichten. Im Mittelpunkt steht die Digita lisierung. Baden-Württemberg muss auf diesem Zukunfts markt vorn bleiben. Die Mittel in Höhe von 30 Millionen € teilen sich auf zwei Bereiche auf: zum einen Maßnahmen im Bereich der digital gestützten Mobilität wie eine Transferplatt form Industrie 4.0 für die Automobilindustrie mit Testfeld oder ein Steinbeis-Unternehmen mit Einbindung der Hoch schulen Aalen, Esslingen und Heilbronn, und zum anderen Maßnahmen wie den Aufbau von Lernfabriken.
Wir haben im Finanz- und Wirtschaftsausschuss nicht weni ger als 39 Anträge bearbeitet. Davon haben wir 22 angenom men, 16 davon einstimmig. Die Diskussionen im Ausschuss waren also, wenn es um die Sache ging, auf einer Linie.
Eine deutliche Aufstockung um 17 Millionen € wird es für die freien Schulen geben. Die Zuschüsse des Landes liegen nach der Berechnungsmethode des Kultusministeriums zwischen 78 und 81 %. Wir erfüllen damit die Vorgaben unseres Koa litionsvertrags.
Die Förderung von Musikschulen, Jugendbildungsakademi en und Jugendkunstschulen wird gesichert. Bergrettung und Wasserrettung erhalten mehr Geld für ihren Beschaffungsbe darf. Der Schulbesuch syrischer Flüchtlinge in der Türkei wird über kommunale Partnerschaften gefördert. Es gibt aber auch Starthilfe für das Biosphärengebiet Südschwarzwald. Die Ta rifbeschäftigten des Gestüts Marbach werden besser eingrup piert. Personell verstärkt wird auch die Landtagsverwaltung.
Lieber Herr Herrmann, im Haushalt stehen 23 Millionen € für die Straßenbauverwaltung. Damit werden wir unseren Aufga ben nachkommen können.
Zur Blasmusik haben wir auch einen Entschließungsantrag vorgelegt. Die Blasmusik wird nicht untergehen; wir werden sie rechtzeitig retten,
wenn Gefahr in Verzug ist.
Der Hauptpunkt der Entscheidungen im Finanz- und Wirt schaftsausschuss war allerdings die Terrorbekämpfung. Es herrschte Einvernehmen, dort zusätzlich zum Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors mehr Mittel be reitzustellen: insgesamt 30 Stellen für Personal beim Verfas sungsschutz; bei der Polizei sollen Spezialisten eingestellt werden, Stellenbesetzungssperren werden aufgehoben, und es wird eine Erschwerniszulage gewährt.
Gestärkt wird auch die Justiz. Es gibt eine neue Abteilung „Staatsschutz/Extremismus“. Auch der Justizvollzug bekommt zusätzlich Personal. Außerdem gibt es für die technische Aus stattung der Polizei 15 Millionen € Barmittel und 5 Millio nen € Verpflichtungsermächtigungen.
Sie sehen also, wir kommen unserer Pflicht, die innere Sicher heit in Baden-Württemberg zu stärken, nach. Polizeibeamte gibt es aber nicht auf dem Arbeitsmarkt, sondern man muss sie ausbilden.
Die Zahl der Polizeianwärter wird 2016 um 200 auf 1 100 er höht. Wir haben bereits 2012 die Zahl auf 1 200 erhöht. Die kommen jetzt in den Dienst. Diese Landesregierung hat sich immer darum gekümmert, die Polizei zu stärken.
Die einfache Übung der Opposition ist, immer mehr zu for dern. Bei der Skala der inneren Sicherheit besteht nach oben keine Grenze. Sie wollen 1 500 Polizisten mehr. Das, was Sie versprechen, setzt die Regierung längst um. In dieser Legis laturperiode einschließlich 2016 gingen 3 200 Polizeibeamte in den Ruhestand, und 5 600 Zugänge stehen dem gegenüber. Wir haben nicht um 1 000 gekürzt wie Sie damals.
Meine Fraktion sichert aber dem Innenminister und dem Jus tizminister zu: Wenn es die Sicherheitslage erfordert, stellen wir weitere Mittel zu Verfügung.
Zeitgleich mit dem Nachtrag liegen die mittelfristige Finanz planung und der Finanzplan 2020 vor. Diesen beiden Plänen kommt diesmal eine gewisse Bedeutung zu. Denn sie zeigen auf, wie sich künftige Haushalte entwickeln, wenn sich der Flüchtlingszugang auf der Basis der Berechnung des BAMF fortsetzt.
Zuerst zu den Einnahmeansätzen: Wir entwickeln uns bei der Steuerquote – das zeigt die mittelfristige Finanzplanung auf – langsam in einen guten Bereich. 2019 werden etwa 80,2 % der Ausgaben durch Steuern abgedeckt sein. Das war aber z. B. im Vorkrisenjahr 2008 noch besser. Damals sind 81,2 % abgedeckt worden. Meine Damen und Herren, Rekordsteuer einnahmen gab es also schon bei früheren Regierungen und nicht nur bei uns.
Nachdem es möglich ist, mit diesem Nachtrag die Krediter mächtigung 2015 auf null zu senken, taucht 2017 wieder ein Wert von 280 Millionen € auf. 2018 sind es 20 Millionen €.
2019 werden 320 Millionen € getilgt. Das sind rechnerische Werte des Finanzministeriums, die ich zitiert habe, für die zu lässige Kreditaufnahme. Sie ergeben sich aus der Anwendung der Rechtsverordnung zu § 18 der Landeshaushaltsordnung. Ziel der Landesregierung und des Parlaments muss es aber sein, auch 2017 und 2018 eine Nullneuverschuldung zu errei chen. Wir haben aber jetzt die Flüchtlingszahlen. Schreiben wir die Prognose weiter, werden wir einen Handlungsbedarf haben, der sich zwischen 2,2 und 2,8 Milliarden € bewegt, vornehmlich verursacht durch Lasten, die durch diese sozia le Aufgabe auf uns zukommen. Diese Kraftanstrengung wird
aber nur mithilfe des Bundes gelingen, der über 2016 hinaus dauerhaft seiner Verantwortung gerecht werden muss.
Eine große Belastung ist natürlich nicht in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant und muss auch nicht eingeplant werden: die Belastung, die das Wahlprogramm der CDU vor sieht. Danach würden noch einmal etwa 1,2 Milliarden € auf diesen Handlungsbedarf draufgesetzt.
Möge der Wähler das verhindern.
Die SPD-Fraktion stimmt der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich sehr herzlich im Namen meiner Fraktion bei allen, die zum Gelingen des Werks beigetragen haben, bei allen Kolleginnen und Kollegen, die in den Ausschüssen mitgearbeitet haben, bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums und natürlich bei un serem Minister Nils Schmid.
Die SPD-Fraktion wird diesem Nachtrag und den Änderungs anträgen der Koalitionsfraktionen zustimmen.
Länderfinanzausgleich: Was wäre die Alternative?
Die Alternative wäre irgendwann einmal ein Gerichtsverfah ren
mit dem Ergebnis, dass die Finanzkraft der Kommunen zu 100 % angerechnet würde. Das wissen wir nämlich schon aus früheren Verfassungsgerichtsurteilen. Das wäre ein riesiges Verlustgeschäft.
Erfreulich ist doch: Die Unternehmer und auch die Arbeitneh mer in Baden-Württemberg sind finanzkräftig, steuerkräftig,
zahlen viel nach Berlin. Aber jetzt bekommen wir 1 Milliar de € zurück. Das ist doch keine Katastrophe, das ist ein gro ßes Glück.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ab dem Winterse mester 2011/2012 neu geschaffenen Lehrämter für Werkreal-,
Haupt- und Realschule sowie auch für die Gemeinschaftsschu le sollen in Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden. Ana log dazu soll die Besoldung für die Funktionsämter an den Schulen entsprechend angehoben werden. Der heute zur Ab stimmung stehende Gesetzentwurf ist eine konsequente Ant wort auf diese verbesserte Ausbildung.
Daraus aber die Forderung abzuleiten, alle Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen sofort in A 13 einzustufen, ist nicht sachgerecht. Noch weniger sachgerecht wäre es, weiter zu ge hen und sogar die Grundschulen mitzunehmen. Bei den Aus bildungen besteht ein Unterschied.S
Dazu muss ich einmal etwas auf den Vorhalt „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sagen. Herr Kern, Sie haben das in der ers ten Lesung auch gebracht. Das ist ein Begriff aus dem Tarif recht. Im Beamtenrecht heißt es „Ausbildung“, und danach richtet sich die Besoldung. Ein Beamter kann auch niedrige re oder höhere Funktionen in derselben Besoldungsgruppe wahrnehmen.
Es wird in den nächsten Jahren die Situation entstehen, dass gut ausgebildete, neue Lehrkräfte neben sehr erfahrenen älte ren Lehrkräften arbeiten und diese verschieden eingruppiert sind.
Eine pauschale Anhebung von A-12- in A-13-Stellen im Um fang von 20 % – das hatte ja die CDU in einem Entschlie ßungsantrag gefordert –, wie das früher in der Qualitätsoffen sive Bildung war, halten wir nicht für gut. Wir sagen: Nicht 20 %, sondern alle Lehrer sollen nacheinander die Möglich keit haben, durch Nachqualifizierung in die Besoldungsgrup pe A 13 zu kommen. Ich glaube, das ist gerechter.
Herr Kern, Ihr Antrag kommt gleich an die Reihe; keine Angst. – Wir haben das letzte Mal hier im Plenum und auch im Ausschuss das Weiterbildungskonzept beraten,
nach dem sich bisherige Haupt- und Werkrealschulkräfte wei terqualifizieren können, wenn sie künftig an Realschulen, Ge meinschaftsschulen und Sonderschulen eingesetzt werden. Im Zuge einer solchen Weiterbildung sollte dann ein Aufstieg nach A 13 möglich sein.
Ich habe das im Ausschuss gesagt und habe heute Morgen er freulicherweise gesehen, dass die FDP/DVP diesen Vorschlag fast komplett wortgetreu abgeschrieben hat und ihn jetzt zum Entschließungsantrag erhebt. Zuständig für dieses Anliegen ist aber das Kultusministerium. Also müssen wir da erst ein mal ein anderes Ministerium mit ins Boot holen. Dieses Kul tusministerium hat vom Ministerrat bereits am 24. Februar 2015 den Auftrag bekommen, zu prüfen, welche Weiterqua lifizierungsangebote und -möglichkeiten unterbreitet bzw. an geboten werden können. Über das Ergebnis wird das Kultus ministerium in den nächsten Tagen berichten.
Das vom Kultusministerium erstellte Konzept befindet sich gerade in der Endphase. Die Weiterbildung soll danach in Tranchen erfolgen und für alle Lehrer möglich sein. Es ist noch keine Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erfolgt, weil hier natürlich auch ganz erhebli che Kosten eine Rolle spielen.
Ich würde als Abgeordneter, bevor ich Anträgen zustimme, gern erfahren, wie sich das kostenmäßig auswirkt und was wir da langfristig zu erwarten haben.
Dieses Konzept wird noch dieses Jahr vorgelegt werden. Wir werden dann Gelegenheit haben, es zu beraten. Es ist so, wie es Kollege Rösler gesagt hat: Das Ministerium hat den Antrag der FDP/DVP schon längst eingeholt.
Um eine Angleichung der Bezahlung – ich glaube, da sind wir einig – wird man auch aus rechtlichen Gründen nicht herum kommen, weil das Bundesverwaltungsgericht hier in einem Urteil einen Präzedenzfall entschieden hat. Deshalb – das läuft genau auf die Weiterbildung hinaus – werden wir dieses Kon zept zwingend beraten müssen.
Die Folgekosten dieses Gesetzes sollten nicht aus dem Blick verloren werden. Die strukturelle Mehrbelastung macht 2017 2,9 Millionen € aus. Sie steigt ohne irgendwelche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen bis zum Ende auf etwa 85 Milli onen €, ist also eine ganz ordentliche Belastung für den Haus halt.
Unstrittig ist der Teil des Gesetzes, der sich mit den funkti onsgebundenen Ämtern der Besoldungsgruppen befasst. Ich gehe auch davon aus, dass die neu geschaffene Möglichkeit für Anwärter und Auszubildende, einen Zugang zum Jobticket zu bekommen, unstrittig ist und dass dem zugestimmt wird.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs gleich etwas richtigstellen. Es gibt keine grüne Verkehrs- und Bauordnungspolitik, sondern es gibt eine Verkehrs- und Bau ordnungspolitik der grün-roten Koalition.
Wir machen das gemeinsam.
Diese Politik nimmt die Herausforderungen der Zukunft an. Die Herausforderungen sind: sozialer Wohnungsbau – das ist für uns das Wichtigste – für alle, aktuell Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge, demografischer Wandel und In klusion, Klimawandel und Energiewende. Die Landesregie rung hat für diese großen Probleme, die vor uns stehen, gute und richtige Antworten.
Eine ist z. B. der soziale Wohnungsbau. Meine Damen und Herren von der Opposition, der soziale Wohnungsbau wurde in Ihrer Regierungszeit – das richtet sich besonders an die FDP/DVP – kaputtgespart. Er war auf null. Als die Regierung gewechselt hatte, kam ein Programm in Gang. Der soziale Wohnungsbau wurde wieder gefördert. Wir haben die Hürden der EU abgebaut, und wir sind jetzt in der Lage, mit diesem Programm auf die Anforderungen, die anstehen, zu reagieren.
Die LBO wird ja immer als das Gesetz dargestellt, das alles bremst und ausbremst. Aber die LBO regelt viele Dinge, vor denen wir stehen. Sie regelt z. B. behindertengerechtes Bau en. Sie bringt Erleichterungen bei der Nutzung der erneuer baren Energien. Ihre Vorschriften verbessern das Stadtklima. Der Holzbau wird erleichtert, und es werden viele Fragen, vor allem bei Abstandsregelungen, geklärt. Wer die LBO liest, der muss feststellen: Das ist kein Gesetz, das starr etwas verhin dert, sondern die LBO ist ein Gesetz, das sehr flexibel einge setzt werden kann.
Die LBO kann auch bei der jetzt aktuellen Thematik Flücht lingsunterbringung flexibel eingesetzt werden. Man kann für soziale Zwecke in allen Baugebieten allgemein oder aus nahmsweise Bauten errichten. Die Flüchtlingsunterbringung lässt sich auch noch später mit Standards verbessern. Manche Standards können bei der Flüchtlingsunterbringung ausgesetzt werden, z. B. in Gemeinschaftsunterkünften. Behelfsbauten sind komplett verfahrensfrei. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Abweichungen auch beim Wohnungsbau. Befreiungen sind möglich, wenn Gründe und Wohl der Allge meinheit dies notwendig machen. In § 50 der LBO steckt un heimlich viel Flexibilität. Ohne diese Flexibilität wäre es auch gar nicht möglich gewesen, diese Masse an Behelfsbauten, an LEAs und BEAs in dieser kurzen Zeit zu errichten. Die LBO hat sich als Gesetz bewährt.
Auch die Regelungen zur Ausweisung von Bauflächen sind äußerst flexibel. Ich darf nur daran erinnern: Es war Günther Oettinger, der gesagt hat: Wir brauchen null Zuwachs an Bau flächen.
Wir haben hier eine Formel. In diese Formel kann man etwa den Einwohnerzuwachs einspeisen, der jetzt durch die Flücht linge zu verzeichnen ist, und dann ist es möglich, hier die rich tigen Antworten zu finden, sozialen Wohnungsbau zu ermög lichen.
Bei dem, was wir gerade von der Opposition gehört haben, kommen der Efeu, die Fahrradstellplätze, eine Menge Bei spiele aus der Geisterbahn wieder zutage.
Lieber Herr Mack, das ist Polemik auf einem niedrigen Ni veau.
Wenn Sie damit die Probleme lösen wollen, vor denen wir ste hen, dann gute Nacht Baden-Württemberg.
Die SPD-Fraktion appelliert an dieser Stelle auch an die Ak teure des Wohnungsbaugipfels, eine ausreichende Finanzie rung des sozialen Wohnungsbaus bereitzustellen. Wir haben hier Vorsorge getroffen. Wir können jetzt im Bereich der Flüchtlinge reagieren. Wir haben uns nicht kaputtgespart. Ich
plädiere auch dafür, pragmatische Lösungen anzuwenden, und wir, das Parlament, sind bereit, auch gesetzliche Regelungen, die nötig sind, zu schaffen und durchzusetzen.
Zur Verkehrspolitik sagt mein Kollege Hans-Martin Haller nachher in der zweiten Runde mehr.
Ich stelle auf jeden Fall fest: Die Verkehrs- und Baupolitik dieser Koalition schafft hohe Lebensqualität. Sie ist nachhal tig und so flexibel, dass sie den vielseitigen aktuellen und künftigen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute eingebrach te Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesol dungsgesetzes bringt eine Reihe von Besserungen vor allem im Schwerpunkt Haupt- und Werkrealschule. Dort wird das neue Lehramt in Besoldungsstufe A 13 eingeführt. Diese Re gelung ist sinnvoll, diese Regelung ist konsequent. Sie wird dem zum Wintersemester 2011/2012 erfolgten Neuzuschnitt der Lehrämter gerecht. Dieser wurde ja noch von der alten Re gierung so beschlossen. Die gemeinsame Ausbildung von Werkreal-, Hauptschul- und Realschullehrern ist länger. Sie bringt eine höhere Qualifikation und wird auch den veränder ten Anforderungen an den betreffenden Schularten gerecht, und sie ermöglicht – auch das ist sehr gut – einen flexiblen Einsatz dieser Lehrkräfte an den verschiedenen Schularten einschließlich der Gemeinschaftsschulen.
Es ist deshalb logisch, diese gleich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer auch gleich zu bezahlen und sie in Besoldungs gruppe A 13 einzustufen. Das Lehramt Grundschule bleibt aber nach diesem Entwurf wie bisher in A 12. Ein Lehramt für die Grundschule, also Primarstufe, ist natürlich etwas ande res als ein Lehramt für Sekundarstufe I. Da gibt es Unterschie de, und deswegen ist diese unterschiedliche Einstufung noch gerechtfertigt.
Die Folgekosten dieser Entscheidung steigen langsam an, wer den aber ganz erheblich. 2016 sind sie kaum bemerkbar. 2017 geht es dann mit dem ersten Jahrgang mit 2,9 Millionen € los. Das Volumen steigt über den Finanzplanungszeitraum bis zu dessen Ende auf 18,3 Millionen € und dann bis auf 85 Milli onen € im letzten Jahr, dem Jahr 2060, an. Ich sage das so deutlich, denn wer fordert, alle nach A 13 zu bezahlen,
der muss im Jahr 2017 schon einen Betrag von 85 Millionen € aufbringen. Und wer sagt, man solle auch die Grundschulleh rer nach A 13 besolden, der hat mit einer Vervielfachung die ses Betrags zu rechnen. Das ist also eine Riesensumme, über die wir reden, die sich jetzt auf viele Jahrzehnte verteilt. Aber die Forderungen, die von der CDU angedeutet worden sind, würden natürlich jetzt gleich eine Riesenbelastung für den Fi nanzplanungszeitraum bedeuten. Da sind wir einmal gespannt, wie das dann finanziert werden soll.
Folge dieser Entscheidung ist natürlich, dass man die Funkti onsämter anpassen muss. Das hat zwei Vorteile: Zum einen ist es eine Frage der Gerechtigkeit, und zum Zweiten kom men, wenn die Funktionsämter angepasst werden, vielleicht auch mehr und geeignete Bewerbungen für diese Ämter.
Der Gesetzentwurf befasst sich auch mit funktionsgebunde nen Ämtern der Besoldungsgruppe W 3, vor allem an der Du alen Hochschule in Heilbronn. Das ist okay. Ich glaube, dem können wir mit breiter Mehrheit zustimmen.
Ich begrüße auch, dass Anwärtern und Auszubildenden die Möglichkeit gegeben wird, am Jobticket, das ja demnächst kommen soll, teilzunehmen. Diese Änderung im Landesbe soldungsgesetz ist sicherlich sehr zielführend.
Eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsver ordnung für die Gewährung eines Vorschusses bei Pflegezei
ten ist ebenfalls vorgesehen. Dies ist auch eine moderne Form der Personalpolitik.
Die Gewerkschaften – das haben wir gerade gehört – fordern naturgemäß fast immer etwas mehr. Die Forderungen und Re gelungsvorschläge sind vielfach über die Bestimmungen des Gesetzentwurfs hinausgegangen. Darauf brauchen wir nicht weiter einzugehen; wir beschränken uns auf den vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Forderung, alle Grund- und Hauptschullehrer, also auch diejenigen mit einer Ausbildung nach alten Bestimmungen, in A 13 einzustufen, muss man einfach mit Blick auf die Fi nanzierbarkeit anschauen und dann entsprechend bewerten. Aber ich glaube, wir haben mit dem Gesetzentwurf auch Mög lichkeiten geschaffen, zusätzliche Leistungen zu belohnen. Man sollte den Lehrerinnen und Lehrern die Chance geben, an Weiterqualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen; entspre chende Angebote will das Kultusministerium ja organisieren. Wer sich dort qualifiziert und im Wege der Weiterbildung neue Lehrinhalte vermittelt bekommt, der soll auch die Chance ha ben, in A 13 zu kommen.
Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf, und wir freuen uns bei den Beratungen im Finanzausschuss auf die Deckungsvorschläge der CDU, sofern sie bei ihren Anträgen bleiben will.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolle ginnen und Kollegen! Ich rufe zu Beginn dieses Beitrags den Beamtinnen und Beamten einfach zu: Vorsicht vor diesen Sprüchen des Kollegen Herrmann!
Er sitzt nämlich im Glashaus und wirft mit relativ großen Stei nen.
Unter Schwarz-Gelb gab es eine ganze Menge Einschnitte, ei ne ganze Menge struktureller Verschlechterungen. Die Ar beitszeiterhöhung war eine indirekte Lohnkürzung.
Das Weihnachtsgeld wurde abgeschafft;
es wurde umgelegt, aber in viel niedrigerer Höhe.
Oftmals gab es zeitliche Verschiebungen. Ich könnte noch ei ne ganze Reihe von Maßnahmen aufzählen, die da gemacht worden sind.
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wird jetzt in haltsgleich übertragen. Die Beamten erleiden strukturell kei ne Einschnitte. Bis zur Besoldungsgruppe A 9 wird das Er gebnis zeitgleich übernommen. Die Beamten der Besoldungs gruppen A 10 und A 11 erhalten ab 1. Juli das höhere Gehalt. Ab der Besoldungsgruppe A 12 wird die Erhöhung ab dem 1. November dieses Jahres wirksam. Das ist sozial ausgewo gen, das ist ein rechtlich richtiger Rahmen, und es trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.
Das, was wir heute machen, ist eine Sparmaßnahme. Spar maßnahmen sind hart. Wir müssen sie natürlich verteidigen. Aber diese Sparmaßnahme erbringt 435 Millionen €. Ich ha be noch keine habhaften Vorschläge gehört, wie dieses Geld sonst hereinkommen soll. Sie haben einmal vorgeschlagen, dass die globale Mehrausgabe für Personalausgaben gekürzt werden solle. Dieser Sparvorschlag der CDU war eine ziem lich abenteuerliche Geschichte. Ferner sollte die Rücklage zu gunsten einer Nettonullverschuldung ausgeplündert werden, und aus dieser ausgeplünderten Rücklage sollte das Ganze auch noch finanziert werden. Ich weiß nicht, wie das gehen soll. Ich habe mir heute aufgeschrieben – das war aus der Vor lage zu ersehen –, dass Sie Überschüsse, die in künftigen Jah ren entstehen, dafür verwenden wollen. Dieser Sparvorschlag des Kollegen Herrmann hat einen tollen Namen bekommen: Vermutete Differenzen, die irgendwann in der Zukunft bei den Personalausgaben auftauchen. Das soll jetzt die Finanzie rungslösung sein.
Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Finanzierung. Das ist das Prinzip Hoffnung, auf das Sie setzen.
Das im Entwurf vorliegende Gesetz ist rechtmäßig. Der Kol lege Löffler hatte hierzu eine Große Anfrage eingebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das mit dem, was in diesem Gesetzentwurf steht, übereinstimmt. Es ist al so rechtlich in Ordnung.
Zur Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten, die im mer wieder angesprochen worden ist, stelle ich fest: Das Land bezahlt gut. Schauen Sie sich einmal die Besoldungstabellen von ganz verschiedenen Bundesländern an. In allen Fällen sieht man, dass die Beamtinnen und Beamten bei uns bei den tatsächlichen Beträgen ganz oben sind. Sie sind zusammen
mit denen in Bayern und beim Bund an der Spitze. Also: Das Land Baden-Württemberg zahlt gut.
Ja, selbstverständlich.
Herr Zimmermann, die Frau hat sich bei uns beworben, sie kennt die Bedingungen, und ich nehme an, dass das dann in Ordnung ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte in drei Punkten zusam menfassend deutlich machen, dass das Land in vielfältiger Weise etwas für den öffentlichen Dienst tut.
Erster Punkt ist: Wir haben die Personalsituation im Land ver bessert. Beispiele sind: 500 neue Stellen in der Steuerverwal tung, das Technikpaket, Ausbau der Lehrerstellen für einen qualitativ guten Unterricht, Stärkung der technischen Bauver waltung bei Vermögen und Bau oder bei der Straßenbauver waltung, Stärkung der Personalvertretung oder Streckung des 1 480-Stellen-Einsparprogramms. Wir haben in diesem Be reich also sehr viel getan.
Zweiter Punkt: Zurzeit wird über ein Jobticket diskutiert. Wir machen damit einen großen Schritt in Richtung Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Dritter Punkt: Die Besoldungsstruktur wird verbessert. Dar an arbeitet die Regierung gerade. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung, der Justiz, der Polizei oder den Fachlehrern sind einfach von einem Besoldungseng pass, einem Flaschenhals betroffen. Der wird geöffnet.
Ich glaube, es ist wichtiger, dass man Beamtinnen und Beam ten eine Perspektive auf eine Beförderung gibt und sie nicht zehn oder 15 Jahre warten lässt, als eine Gehaltserhöhung um vier oder acht Monate zeitlich zu verschieben. Das ist die Wertschätzung, die wir den Beamtinnen und Beamten gegen über zum Ausdruck bringen. Das kommt auch schon an.
Wir erhalten gute Rückmeldungen von den Gewerkschaften; in der Schmollecke ist lediglich noch der Beamtenbund, aber das werden wir hinbekommen. Wir stimmen diesem Gesetz zu.
Vielen Dank.
Herr Minister, wie konnte sich die Landesregierung in den Verhandlungen mit Bundesfinanzmi nister Schäuble durchsetzen? Es gab ja zwei verschiedene Po sitionen, einmal die des Bundesfinanzministers, einmal die der Landesregierung. Welche konkreten Punkte haben Sie für Baden-Württemberg durchgesetzt?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt das Tarifergebnis für den mittleren Dienst bis A 9 inhalts- und zeitgleich; für A 10 und A 11 gibt es eine Ver schiebung um vier Monate und für alle höheren Besoldungs gruppen um acht Monate. Ich meine, dieser Vorschlag der Landesregierung ist ein guter Kompromiss. Die inhaltsglei che Übernahme des Tarifergebnisses schützt die Beamtinnen und Beamten vor langfristigen strukturellen Nachteilen. Sie werden nicht von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt, und die zeitliche Verschiebung ist moderat und sozial ausgewo gen. Sie leistet wie schon in den Vorjahren einen maßvollen und temporären Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts.
Was den Vergleich mit anderen Bundesländern angeht, muss man sagen – der Finanzminister hat es bereits angedeutet –: Man muss den ganzen Zeitraum überschauen. Da haben an dere Bundesländer, auch Bayern, Tarifabschlüsse nicht in haltsgleich übernommen, sondern sie haben sie gedeckelt und haben damit langfristig einen strukturellen Vorteil für ihren Haushalt zum Nachteil ihrer Beamten geschaffen. So etwas zieht sich durch alle Bundesländer hindurch.
Mit dieser Übernahme ist der Beamtenbund natürlich nicht zufrieden. Seine weiter gehende Forderung ist eine komplet te inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses. Diese Forderung wird nicht erfüllt. Für dieses Ergebnis zu kämpfen ist die Aufgabe der Gewerkschaften, und wir respek tieren das.
Die Opposition trippelt hinter dem Beamtenbund her. Sie for dert das Gleiche – natürlich ist das ihr gutes Recht –, aber zur Finanzierung gibt es keinen Vorschlag von der Opposition.
Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurde von der Regierung eine Rücklage eingestellt, die die Flüchtlingskosten, Risiken der Tariferhöhung und andere Risiken abdeckt. Von dieser Rück lage werden 2015/2016 100 Millionen € nach unserer gesetz lichen Vorlage verwendet.
Das Versprechen einer 1:1-Übernahme ist jedoch weitaus teu rer. Diese kostet über den Zeitraum des Tarifvertrags 435 Mil lionen €. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie die CDU dies finanzieren würde. Sie hat z. B. zum Nachtrag den Antrag ge stellt, die Rücklage der Regierung zu plündern und auf 61 927 200 € zurückzusetzen.
Außerdem wurde vorgeschlagen, eine globale Minderausga be in Höhe von 318 Millionen € vorzusehen. Bei über 40 % Personalanteil würde sich diese natürlich auch auf den Be reich der Personalkosten auswirken. Außerdem wurde bean tragt, Überschüsse, die durch höhere Steuereinnahmen in der Zukunft erzielt werden könnten, nicht für den allgemeinen Haushalt vorzusehen, sondern stattdessen Kredite zu tilgen. Meine Damen und Herren, nach Ihrem System wäre null Komma null Spielraum für eine Erhöhung vorhanden gewe sen.
In seinem Urteil vom 5. Mai 2015 hat das Bundesverfassungs gericht einige Kriterien formuliert, an denen man die amtsan gemessene Alimentation – so heißt es im Behördendeutsch – prüfen kann. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt alle fünf Parameter und ist deshalb als verfassungskonform anzusehen.
Für ganz wichtig halte ich, dass die Besoldungserhöhung ei nen Ausdruck der Wertschätzung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt.
Ich danke im Namen meiner Fraktion allen Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen für die geleistete Ar beit, für den Einsatz und das Engagement.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen über diese Wertschätzung hinaus die Verwaltung stärken und mit vielen Maßnahmen unterstützen. Ich denke nur an die Steuerverwaltung. In dieser Legislatur periode gibt es dort 500 Stellen mehr. Es gibt ein Technikpa ket zur Erleichterung der Arbeit. Der Übergang der Verwal tung der Kfz-Steuer auf den Bund wird zur Umwandlung von Stellen genutzt. Wir haben Beförderungsstellen geschaffen und Stellenhebungen vorgenommen. Bei der Polizei wurden mehr Personen ausgebildet und eingestellt. Wir haben die Schulen durch mehr Lehrer gestärkt, und wir haben mit einem Hochschulfinanzierungsvertrag Hunderte von Stellen entfris tet. Außerdem wurde die Personalvertretung gestärkt, und ein 30-Millionen-€-Programm soll Beförderungsengpässe abbau en. Schließlich soll das Jobticket die Nutzung von öffentli chen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit fördern.
Mit diesen Maßnahmen haben wir über die Regelung der Be soldungsanpassung hinaus die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gestärkt. Die SPD-Fraktion wird deshalb dieses Ge setz unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen in der Ersten Beratung die Besoldungsanpassung beraten. Wir ha ben eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt, die wir für die Beamten, für die Stärkung des öffentlichen Dienstes und für die Stärkung unseres Personals einführen.
Das Gesetz, über dessen Entwurf wir jetzt beraten, das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vor schriften, fügt sich ein. Auf den ersten Blick ist es vielleicht ein kleines Gesetz, nicht sehr spektakulär, auch nicht sehr teu er. Es fügt sich in diese Reihe ein.
Wir erfüllen mit diesem Gesetz eine Pflicht. Zur Pflicht ge hört, dass wir die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge richts umsetzen. Dies betrifft hier die Umsetzung der Recht sprechung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit und zur Anwendung der Konkurrenzregelung bei der Gewährung des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags.
Wir machen aber auch Kür: Wir setzen die Notariats- und Grundbuchamtsreform weiter um, sie wird entwickelt. Es gibt neue Beförderungsmöglichkeiten für Bezirksnotare der Be soldungsgruppe A 13. Wir nehmen eine ganz wichtige Ent scheidung und Verbesserung vor, und zwar für die Beamten im Justizwachtmeisterdienst. Das war kürzlich im Parlament ein Diskussionspunkt. Sie bekommen, wenn sie in einer Si cherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein gesetzt sind, eine Stellenzulage. Das Gleiche gilt für die Lan
deserstaufnahmeeinrichtungen. Wir anerkennen auch die schwierige Arbeit, die dort geleistet wird. Zudem gibt es eine Erschwerniszulage für Beamte des Justizvollzugsdienstes, die in Abteilungen der Sicherungsverwahrung eingesetzt sind. Wir hoffen auch, dass dies alles ein Anreiz ist und hier Personal gewonnen werden kann.
Eine ganze Reihe von Vorschriften betreffen Verbesserungen und Veränderungen im Schulbereich. Das reicht von der Schaffung und Anpassung von Ämtern für Zweite Konrekto ren über die Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung bis hin zur Neueinstufung an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung.
Ich will ausdrücklich dazusagen: Wir werden hier die Real schulen stärken, indem wir die zweite Konrektorenstelle für sie überhaupt erst realisieren. Sie gibt es vielleicht theoretisch, aber wir realisieren sie jetzt und unterlegen sie auch, wenn auch der Schwellenwert an die anderen Schulformen ange passt wird. Im Ausschuss gibt es sicherlich noch genügend Gelegenheit, um darüber zu diskutieren.
Wir verbessern auch den technischen Dienst. Vor allem im in formationstechnischen Dienst werden durch Anpassungen Verbesserungen vorgenommen.
Das Ganze wird durch Überleitungsregelungen sowie meist redaktionelle und klarstellende Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht ergänzt.
Die Kosten halten sich, wie der Staatssekretär schon ausge führt hat, in Grenzen: 1,7 Millionen € jährlich und 1,6 Milli onen € einmalig für die rückwirkenden Maßnahmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden von den betei ligten Landesorganisationen keine gravierenden Einwände oder Anregungen zum eigentlichen Kern des Gesetzes vorge bracht.
Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, mag gemes sen an dem, was im Landtag normalerweise beschlossen wird, ein kleiner Schritt sein. Für manche Mitarbeiterin und man chen Mitarbeiter des Landes bedeutet er aber sicherlich eine echte Verbesserung. Die SPD-Fraktion wird ihn positiv be gleiten und ihm zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 17. Dezember 2014 steht es fest: Das Erbschaftsteuerrecht wurde vom Bundesverfas sungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund der weitgehenden Verschonung von Unternehmensvermögen ohne Differenzierung nach Größe des Betriebs und aufgrund sonstiger Umgehungsmöglichkeiten verstößt die Steuerbe messungsgrundlage gegen die Verfassung. Bis Mitte 2016 müssen also die Verschonungsregeln, die Regeln für Kleinbe triebe und für die Höhe des Verwaltungsvermögens neu ge fasst werden.
Bei der Erbschaftsteuer ist sehr positiv zu vermerken, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Verschonungskon zept insgesamt für Betriebsvermögen grundsätzlich bestätigt hat. Denn dadurch wird ermöglicht, dass Betriebe unter be stimmten Voraussetzungen auch künftig bis zu 100 % von der Erbschaftsteuer befreit werden. Das ist gut und wichtig für Baden-Württemberg. Denn gäbe es diese Möglichkeit nicht, könnte es in vielen Fällen dazu führen, dass ein Erbe den ge erbten Familienbetrieb an anonyme Investoren veräußern muss, weil er einfach nicht liquide ist, um ihn weiterzuführen. Damit würde die Erbschaft oder die Erbschaftsteuer der Fa milie nicht nur die Lebensgrundlage entziehen, sondern es wä ren auch Arbeitsplätze gefährdet.
Ich habe es in den Neunzigerjahren – also noch zu Zeiten der Regierung Kohl – sogar einmal erlebt, dass die Eigentümer eines Betriebs, bei dem die Erbschaftsteuer nicht aus Barver mögen bezahlt werden konnte, in ein Nachbarland ausgewan
dert sind. Das ist ja auch nicht Sinn und Zweck von Steuerge setzen. Da war es schon sehr gut, dass diese neuen Verscho nungsregeln erfunden worden sind.
Zu befürchten wäre natürlich ein schleichender Wandel – das haben wir jetzt mehrfach gehört – der baden-württembergi schen Wirtschaft. Wir haben eine Wirtschaft, die sehr erfolg reich ist. Sie beruht auf dem Mittelstand, und sie beruht vor allem auf Familienbetrieben, die über Generationen hinweg weitergeführt werden.
In der heutigen Debatte geht es um die Frage, wie sich die Landesregierung positioniert. Diese Frage hat die FDP/DVP gestellt – natürlich auch noch mit einem kleinen Unterton. Aber das sind wir ja gewohnt.
Ich habe mir zu dieser Frage auch schon Gedanken gemacht
und am 26. Februar 2015 einen Antrag an die Landesregie rung gestellt. Darauf gibt es eine Stellungnahme, und zwar zur Position der ganzen Landesregierung.
Damals kam die klare Aussage: Die Landesregierung begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Verschonung des Be triebsvermögens im Grundsatz als mit der Verfassung verein bar sieht. Weiter sollen die kritischen Punkte innerhalb des Verschonungskonzepts nachgebessert werden. Und – das ist wichtig – ein Paradigmenwechsel wird nicht angestrebt.
Die Nachbesserung soll sich an den Vorgaben des Bundesver fassungsgerichts orientieren. Die Administrierbarkeit des je weiligen Ansatzes soll berücksichtigt werden, und – jetzt kommt das Entscheidende – bei der Verschonung des Be triebsvermögens ohne Bedürfnisprüfung hält das Finanz- und Wirtschaftsministerium eine unternehmensbezogene Größen ordnung von 100 Millionen € für geeignet – da wären wir wie der bei den 100 Millionen € von damals unter der Regierung Schröder. Die Befreiung von Betrieben von der Lohnsummen regel – das wären die kleinen Betriebe – könnte ab einer Grö ße von fünf Arbeitnehmern greifen, und jedem Unternehmen könnte ein prozentualer Sockel beim Verwaltungsvermögen zugestanden werden.
Ich meine, das ist eine klare, mittelstandsfreundliche Rechts auffassung. Familienbetriebe werden nach wie vor geschützt. Die erfolgreiche Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg wird gestärkt. Wir von der SPD-Fraktion sehen diese Aussa gen als richtig an. Ich sage hier der FDP/DVP-Fraktion im Namen der SPD-Fraktion auch ganz klar: Wir stärken unse ren Wirtschaftsminister.
Wir stehen da hinter ihm.
Etwas Probleme gibt es mit dem Modell des Bundesfinanz ministers.
Dieses Modell enthält sicherlich einige mit unseren Vorstel lungen übereinstimmende Punkte, aber in ein paar Punkten weicht es eben ganz ordentlich davon ab, und zwar bei den personenbezogenen Freigrenzen von 20 Millionen € mit einer Bedürfnisprüfung auf Basis der individuellen Vermögensver hältnisse. Es ist auch eine komplizierte Unternehmensbewer tung vorgesehen. Bei den kleinen Betrieben müssen auch komplizierte Bewertungen vorgelegt werden, die den Steuer beratern viel Geld bringen. Wir meinen, das verfehlt den Schutzzweck, ist bürokratisch und schafft neue Ungerechtig keiten.
Einen Dissens in der Landesverwaltung kann ich nicht erken nen. Ich erkenne einen Dissens eher zwischen dem, was die CDU heute Morgen gesagt hat, und dem, was der Bundesfi nanzminister auf den Tisch gelegt hat. Da ist der Dissens. In der Landesverwaltung gibt es aber keinen Dissens.
Anscheinend sehen das auch die Betroffenen so. Der Präsi dent des Baden-Württembergischen Industrie- und Handels kammertags, Peter Kulitz, formuliert das so:
Finanzminister Nils Schmid... habe „sofort Schulter schluss mit den Familienunternehmen im Land gezeigt“,... Ministerpräsident Kretschmann bringe die Grünen der zeit als Wirtschaftspartei in Position.
Dies ist eine ganz eindeutige Aussage.
Die Zuständigkeit für die Reparatur des Erbschaftsteuergeset zes liegt aber beim Bund. Es liegt nun an Bundesfinanzminis ter Schäuble, sich für sein Land Baden-Württemberg einzu setzen und dessen gute Vorschläge – die Vorschläge liegen vor – ins Gesetz zu schreiben. Demnächst gibt es Verhandlungen dazu. Bei diesen Verhandlungen werden der Finanzminister und das Land Baden-Württemberg insgesamt eine wichtige Rolle spielen. Wir von der SPD-Fraktion wünschen unserem Minister und auch dem Ministerpräsidenten bei diesen wich tigen Verhandlungen viel Erfolg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Diskussion heute Morgen unter der aufgeführ ten Überschrift taugt nichts.
Sie schadet Baden-Württemberg, weil mit dieser Diskussion ganz klar versucht wird, einen Keil in die Landesregierung zu treiben.