(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Das hätten Sie bes ser auch getan! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ehrt ihn!)
Der Datenschutz verwehrt mir, jetzt hier in die Tiefe zu ge hen. Ich meine nur, da sollten Sie ganz, ganz vorsichtig sein mit Ihrem Bogen an Behauptungen, Unterstellungen und Ver drehungen, den Sie hier leider auch abgeliefert haben.
Interessant ist, dass Sie das heute so thematisieren, nachdem ich im abgelaufenen Jahr außer dem Lob des Kollegen Dr. Scheffold, über das ich mich vorhin sehr gefreut habe, eigent lich kaum rechtspolitische Themen von Ihnen benannt bekom men habe. Da herrscht Schweigen im Walde. Sie müssen mit aller Gewalt irgendetwas skandalisieren, weil Sie offensicht lich rechtspolitisch nichts auf der Pfanne haben
oder – das unterstelle ich jetzt zu Ihren Gunsten – mit der Rechtspolitik dieser Landesregierung einverstanden sind.
In Baden-Württemberg erfolgt die Besetzung von Stellen bei den Gerichten nach strengen Vorgaben. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften. Die Stellen werden öffentlich ausge schrieben. Bewerber, die eine solche Stelle anstreben, werden von den Präsidenten und den Leitenden Oberstaatsanwälten beurteilt. Aufgrund dieser Beurteilungen treffe ich dann eine Auswahlentscheidung, die sich nach den Maßstäben in Arti kel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes richtet. Da ist die Entschei dung natürlich durch unterschiedliche Beurteilungen durch aus vorgegeben, die dann in rechtlicher Weise gewürdigt wer den müssen.
Dann kommen die heute schon in anderem Zusammenhang angesprochenen Mitwirkungsmechanismen zur Sprache. Ein Besetzungsvorschlag, den ich mache, wird dem Präsidialrat bzw. dem Hauptstaatsanwaltsrat vorgestellt. Stimmt der Prä sidialrat bzw. das analoge Organ für die Staatsanwälte dem Vorschlag zu, hängt das weitere Prozedere davon ab, um wel che Stelle es geht: eine R-1-, R-2- oder R-3-Stelle. Ich ernen ne die Kandidaten auf R-1-Stellen. Bei R-2-Stellen schlage ich die Kandidaten dem Herrn Ministerpräsidenten vor, der sie nach Artikel 51 der Landesverfassung ernennt.
Ab R 3 ist die Zustimmung des Ministerrats zu meinem Er nennungsvorschlag erforderlich, und anschließend erfolgt die Ernennung durch den Herrn Ministerpräsidenten.
Frei von jeglicher politischer Einflussnahme habe ich meinen damaligen Abteilungsleiter Strafrecht für die Stelle des Gene ralstaatsanwalts in Stuttgart vorgeschlagen. Auf meinen Vor schlag hin erfolgte dann die Ernennung nach den genannten Vorschriften.
Ich will da jetzt schon einmal in die Einzelheiten gehen. Da werden Sie dann sehen, dass für Skandalisierung kein Raum ist.
Die öffentliche Ausschreibung ist im März 2013 auf der Homepage des Justizministeriums erfolgt. Mein Besetzungs vorschlag wurde dann dem Hauptstaatsanwaltsrat mit Schrei ben vom 6. Mai zugeleitet. Dieser hat dann am 16. Mai seine Zustimmung erteilt. Ich habe die Ernennung mit Wirkung vom 1. August vorgeschlagen. Dieser Vorschlag durchlief im Staatsministerium den üblichen Dienstweg über das Personal referat, die Fachabteilung und den Chef der Staatskanzlei und die Frau Ministerin im Staatsministerium, bevor der Herr Mi nisterpräsident dann nach seiner Rückkehr von seiner Dele gationsreise nach Israel am 1. Juli 2013 die Einbringung in den Ministerrat gebilligt hat. Bereits am 2. Juli hat daraufhin der Ministerrat keine Einwendungen gegen den Besetzungs
vorschlag erhoben. Die Unterzeichnung der Ernennungsur kunde erfolgte schließlich am 5. Juli 2013 durch den Herrn Ministerpräsidenten.
Dass sich der Ministerpräsident über Personalvorschläge er kundigt oder austauscht, mit mir spricht, ist der normalste Vor gang der Welt.
Wenn Sie das nämlich gemacht hätten, wären Sie, Herr Pro fessor Goll, nicht in die Verlegenheit gekommen, die Finan zierung der Übertragung der Bewährungshilfe über das Not bewilligungsrecht bewilligen lassen zu müssen, um dann vom Staatsgerichtshof bescheinigt zu bekommen, dass Sie gegen die Verfassung verstoßen haben. So viel zur Kommunikation im Rahmen unserer Regierung.
Kritisiert wurde damals, dass personelle Vorhaben nicht recht zeitig besprochen wurden oder dass man aus der Zeitung er fahren hat, was geplant ist. Da, muss ich sagen, habe ich auch gelernt, dass man solche wichtigen Personalentscheidungen auch vorher signalisiert und bespricht, zumal der Herr Minis terpräsident ja dann den förmlichen Akt der Ernennung vor nimmt und auch einen Anspruch darauf hat, natürlich die Per son kennenzulernen, die er ernennt, bzw. Informationen zu bekommen, wen er überhaupt ernennt. Das scheint mir der normalste Vorgang der Welt zu sein.
Zur Skandalisierung eignet sich das nicht. Im Übrigen ist die se Personalentscheidung auf meinen Vorschlag hin getroffen worden, ohne dass es nur ein Zipfelchen von Kritik an der Per son des von mir Vorgeschlagenen gegeben hätte. Kein Mit glied der Landesregierung, weder der Ministerpräsident noch Kollegen, hatte irgendeinen sachlichen Einwand gegen die sen Personalvorschlag.
Soweit auch heute ein Schreiben einer Abgeordneten thema tisiert wurde, darf ich Ihnen sagen, dass Abgeordnete aller Fraktionen nicht selten an das Justizministerium herantreten. Das Instrument der Abgeordnetenbriefe ist in § 61 a der Ge schäftsordnung des Landtags explizit geregelt, und ich kann darin nichts Verwerfliches erkennen. Genau wie es jedem Bür ger unbenommen ist, sich gegenüber dem Justizministerium zu äußern oder sich zu beschweren, steht es natürlich auch Ih nen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, frei, dies zu tun. Jedenfalls hatte das Schreiben keinen Einfluss auf ein Ermitt lungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Ihre Aussage, Herr Löffler, im Rahmen der Aktuellen Debat te vom 30. April 2014 – das ist ja heute wieder aufgewärmt worden –, wonach das Ermittlungsverfahren infolge der In tervention der Vizepräsidentin des Landtags eingestellt wor den sei, ist nicht nur unzutreffend, sondern auch respektlos gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Dieser Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren nach bes tem Wissen und Gewissen geführt. Natürlich sind im Rahmen einer solchen Ermittlung vielfältige Faktoren, vielfältige Um stände zu prüfen. Übrigens, Herr Kollege Löffler, ein Viertel der Verfahren, die unter der Rubrik Js laufen, werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch das ist ein ganz alltägli cher Vorgang. Nach intensiver Prüfung ist die Staatsanwalt schaft dort zu dem Ergebnis gekommen, dass für weitere Er mittlungen oder gar für eine Anklage kein Raum ist.
Sie können sicher sein, dass ich in der Vergangenheit – das werde ich auch in der Zukunft so handhaben – auf staatsan waltschaftliche Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss ge nommen habe. Sie wissen, dass wir in Baden-Württemberg – das wird Herr Kollege Professor Goll sicher bestätigen – das sogenannte externe Weisungsrecht, also das Eingreifen in kon krete Ermittlungsverfahren, ganz zurückhaltend handhaben. Ich habe davon noch nie Gebrauch gemacht, und, soweit ich weiß, Herr Professor Goll, haben Sie in Ihrer Amtszeit ein ein ziges Mal, als es um die Exhumierung von Leichenteilen beim Flughafen ging, das externe Weisungsrecht bemüht. Ansons ten hält sich die Hausspitze aus diesen Verfahren heraus und nimmt keinen politischen Einfluss.
Ich möchte auch noch einmal auf diesen E-Mail-Verkehr ein gehen. Da muss ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass auch das in den bisherigen Debatten und insbesondere in un seren Berichten und Mitteilungen entsprechend dargestellt ist. Frau Kollegin Krebs hat dazu verdienstvollerweise schon al les erschöpfend berichtet. Aber ich gehe gern noch einmal kurz darauf ein.
Zu der E-Mail vom 10. Oktober 2011: Auf Anregung des Spie gelreferats für Verkehr und Infrastruktur wurde auf Arbeits ebene von der aufgrund des Geschäftsverteilungsplans damals zuständigen Leiterin des Referats eine Anfrage an das Justiz ministerium gestellt. Sie wissen, Stuttgart 21 hat zum dama ligen Zeitpunkt aufgrund des breiten und bundesweit beach teten bürgerlichen Protests ein großes mediales Interesse ge funden. In diesem Zusammenhang wurden auch die durchge führten Justizverfahren immer wieder in der Presse und im parlamentarischen Raum thematisiert. Dies zeigt sich schon daran, dass das Justizministerium in seiner Antwort an das Staatsministerium ausführt, dass vor dem Hintergrund zu er wartender vermehrter Anfragen aus dem parlamentarischen Raum die Staatsanwaltschaft Stuttgart um eine besondere Er hebungsstatistik gebeten worden war. Das haben wir veran lasst, damit man dazu auch konkrete Zahlen hat. Das Staats ministerium forderte die Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit S 21 an, um bei der Be antwortung der zahlreichen Bürgereingaben und Schreiben auf anhängige Verfahren verweisen zu können. Ich glaube, das ist legitim.
Das Spiegelreferat hat den zuständigen förmlichen Dienstweg eingehalten. Ich habe schon einmal gesagt: Wir tauschen uns innerhalb der Regierung mit Informationen aus.
Wenn es um Strafverfahren oder um strafrechtliche Ermitt lungsverfahren geht, dann setzt uns da die Strafprozessord nung entsprechende Grenzen. Auf die haben wir hingewiesen; die wurden eingehalten.
Was die Nachbesetzung einer Stelle des Leitenden Oberstaats anwalts angeht: Auch da hat es keinen Einfluss auf die Nach besetzung gegeben. Natürlich wissen Sie, dass die Staatsan waltschaft Stuttgart in der Presse und in der Politik kritisiert wurde. Auch das ist nichts Außergewöhnliches. Staatsanwalt schaftliche Entscheidungen, staatsanwaltschaftliche Einstel lungsverfügungen, aber auch richterliche Entscheidungen wer den immer kritisiert, auch medial, werden zunehmend kriti siert. Auch das ist Alltag und eignet sich nicht zur Skandali sierung.
Auch in Zukunft werden wir es so halten. Personalentschei dungen werden unbeeinflusst von politischer Einflussnahme getroffen. Aber dass wir diese Entscheidungen sorgfältig vor bereiten und uns darüber innerhalb der Regierung gegensei tig informieren, scheint mir selbstverständlich und eignet sich nicht für eine erneute Debatte, zu der alle Fragen schon vor einem halben Jahr geklärt worden sind.
(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Jetzt kommt die Entschuldigung! – Staatssekretär Jürgen Walter: Er entschuldigt sich für seine Wortwahl!)
Herr Minister Stickelber ger, Sie waren doch gar nicht im Fokus der Kritik. Ich wun dere mich eigentlich, dass Sie die Streitkultur so persönlich führen, mir gegenüber und Herrn Professor Goll gegenüber. Was ist denn da passiert?
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Er muss sich doch vor die Justiz stellen! – Staatssekretär Jürgen Walter: Lies doch mal deine Rede nach!)
Warum driften Sie plötzlich in persönliche Diffamierungen ab und setzen sich nicht mit dem Problem auseinander?