Rainer Stickelberger
Sitzungen
15/3
15/11
15/12
15/13
15/18
15/19
15/20
15/25
15/31
15/33
15/46
15/48
15/49
15/50
15/52
15/53
15/61
15/63
15/64
15/65
15/67
15/69
15/75
15/80
15/83
15/86
15/89
15/92
15/94
15/104
15/105
15/106
15/108
15/109
15/112
15/113
15/115
15/118
15/119
15/123
15/126
15/133
15/135
15/137
15/144
Letzte Beiträge
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Gelegen heit gern wahr, zum Asylverfahren, soweit es das gerichtliche Verfahren betrifft, Stellung zu nehmen. Denn im gerichtlichen Verfahren besteht die Landeszuständigkeit.
Aber eines vorweg, Herr Kollege Dr. Rülke: Sie haben sich jetzt beim Thema Abschiebung wieder sehr ereifert. Wir ha ben heute Mittag den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Abschiebeeinrichtung auf der Tagesordnung. Sie sind der vehementeste Gegner einer Abschiebeeinrichtung in Pforzheim – der vehementeste Gegner!
Sie traktieren uns seit Wochen mit parlamentarischen Anfra gen, in denen Sie unser Vorgehen, eine solche Einrichtung zu schaffen, kritisieren, und zwar massiv. Sie heucheln hier et was vor in einer Weise, die wir so nicht akzeptieren können.
Herr Präsident, nein. Ich werde jetzt zum gerichtlichen Verfahren Stellung nehmen.
Herr Kollege Dr. Wolf – –
Entschuldigung; das ist mir so herausgerutscht. Es soll nicht wieder vorkommen.
Herr Kollege Wolf, Sie haben ja auf Ihre Vergangenheit als Asylrichter abgehoben. Ich war auch einmal Asylrichter.
Ich würde vorschlagen, dass Sie sich ein aktuelles Bild bei den Asylgerichten verschaffen und sich um eine dieser Stel len, die wir jetzt schaffen, bewerben.
Dann werden Sie bei diesem Praxistest Folgendes erfahren:
Erstens: Wir sind rechtsstaatlich gehalten, Asylverfahren vor dem Hintergrund des Asylanspruchs durchzuführen. Der Rechtsstaat bewährt sich in der Krise, und deshalb gelten die
Verfahrensvorschriften im asylgerichtlichen Verfahren auch jetzt, in dieser akuten Situation.
Ich wollte es aber doch einmal klarstellen; denn man ist ja doch sehr schnell dabei, rechtliche Grundstrukturen infrage zu stellen.
Zweitens: Wir haben, wenn ein Antrag auf vorläufigen Rechts schutz gestellt und eine Klage erhoben wird, die Möglichkeit, in den Fällen, in denen der Asylantrag offensichtlich unbe gründet ist, im Eilverfahren zu entscheiden, ohne mündliche Verhandlung. Und dann kann abgeschoben werden. Denn ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Verwaltungsge richts in der ersten Instanz im Eilverfahren gibt es bei den of fensichtlich unbegründeten Fällen nicht.
In diesen Fällen kommen wir sehr schnell zu einer Abschie bung.
Das Innenministerium – der Kollege Gall – unternimmt ja auch alle Anstrengungen, jetzt die Abschiebungen zügig durchzuführen.
Und dazu brauchen wir eine Abschiebeeinrichtung, wie wir sie jetzt in Pforzheim vorsehen.
Drittens werden Sie bei den Asylgerichten dann feststellen, dass wir den Stau, den es bei Kosovo-Albanern einmal gab, abgebaut haben. Dort haben wir keine Rückstände.
Was sich als Problem darstellen kann, ist der Fall, dass das BAMF in großem Umfang mit Entscheidungen nachkommt, wie sie hier jetzt schon mehrfach angemahnt wurden. Dann kann es eine weitere Welle bei den Asylgerichten geben. Für diesen Fall treffen wir jetzt mit der Schaffung entsprechender Stellen Vorsorge.
Insofern sind wir im Zeitplan. Wir reagieren, wir steuern nach, so, wie es beim Flüchtlingsgipfel auch angekündigt wurde.
Ich sehe da keinen Widerspruch, Herr Dr. Rülke. Wir haben in der Situation damals gesagt, was wir machen müssen. Das haben wir gemacht, und wir werden jetzt in diesem Zweiten Nachtrag entsprechend weiter fahren –
auf Sicht, wie es der Ministerpräsident bereits angekündigt hat. Ich lade Sie ein, uns bei diesen Verfahren zu begleiten,
die wir rechtsstaatlich abwickeln werden.
Wenn wir den Beschluss der Ministerpräsidenten – die ja ei nen Appell an die Länder gerichtet haben, uns entsprechend auszustatten – jetzt umsetzen, dann, glaube ich, können wir die Verfahren bei den Verwaltungsgerichten auch bewältigen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kol lege Kopp, ich freue mich über Ihre Frage; denn Sie sehen mich bei diesem Thema ganz entspannt, jedenfalls seit zehn Tagen, nämlich seitdem die Bürgerinnen und Bürger in Rott
weil in einem Bürgerentscheid dem Standortvorschlag, den die Landesregierung im Einvernehmen mit der Stadt Rottweil gemacht hat, zugestimmt haben.
Das ist umso bemerkenswerter, als wir einen langen Suchlauf hatten, der durchaus schwierig war und zu kontroversen Dis kussionen geführt hat, auch vor Ort. Ich freue mich, dass der Gemeinderat in einer einmütigen Entscheidung für diesen Standort eingetreten ist. Noch mehr freue ich mich, dass die Bürgerschaft mit Mehrheit diese Gemeinderatsentscheidung eindrucksvoll bestätigt hat. Ganz wichtig, auch für den kom munalpolitischen Frieden vor Ort, ist: Es gibt eine breite Mehrheit im Gemeinderat und ein breites Votum der Bürger schaft pro Haftanstalt am Standort Esch.
Wie geht es jetzt weiter? Wir haben nach dem sehr intensiven Suchlauf mit dieser Standortentscheidung, glaube ich, ein ers tes großes Ziel erreicht. Die eigentliche konkrete Projektar beit beginnt erst jetzt. Die weitere Arbeit wird so ablaufen, dass wir einen Architektenwettbewerb durchführen, der uns u. a. Erkenntnisse bringt, wie man eine solche Haftanstalt ver träglich in die Landschaft einbettet. Auf der einen Seite muss sich dieser Architektenwettbewerb an den vollzuglichen An forderungen messen lassen, die da sind: Raumgrößen, Haft platzzahl, erforderliche Therapieräume, Sporträume – all das, was man für eine Haftanstalt braucht – und, was natürlich ebenfalls sehr wichtig ist, die Sicherheitseinrichtungen, die sehr technisch ausgerichtet sind und bei einem solchen Pro jekt einen großen Anteil am Bau und damit auch an den Bau kosten ausmachen. Das ist aber nur die eine Seite.
Die andere Seite wird sein, wie man mit der Landschaft um geht, in die dieses Projekt hineinpassen muss. Deshalb wer den bei diesem Wettbewerb auch Landschaftsarchitekten mit wirken. Wir werden Architekturbüros auffordern, die automa tisch eine Landschaftsarchitekturkomponente einbringen, und – darauf lege ich besonderen Wert – wir werden die Bürger von Rottweil weiter in diesen Prozess einbeziehen.
Wir waren vor Ort präsent, haben informiert und geworben. Ich bin Frau Staatsrätin Erler mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch meinem Haus sehr dankbar, dass wir das sehr offensiv gestalten konnten, viele Missverständnisse ausräumen und eine positive Werbung für einen modernen Strafvollzug machen konnten. Das werden wir fortsetzen. Es hat bereits eine kleine Arbeitsgruppe getagt, die ein Konzept erstellt, wie man diesen Architektenwettbewerb unter Einbe ziehung der Bürgerinnen und Bürger vorbereitet.
Es gibt in Rottweil eine Begleitgruppe vor Ort, in der sich Bür gerinnen und Bürger engagieren. Dies können Pro- und Kon trapositionen sein. Uns liegt daran, dass wir auch diese einbe ziehen. Dann werden wir diesen Architektenwettbewerb kon zipieren und ausschreiben. Wir erhoffen uns gute Ergebnisse.
Sie sprachen speziell den Standort Esch an. Er liegt in der Nä he eines Naturschutzgebiets. Wir haben bereits im Vorfeld der Entscheidung zum Bürgerentscheid ein faunistisches Gutach ten eingeholt, in dem Vorschläge erarbeitet wurden, wie man ein Großprojekt – es wird ein großes Projekt sein – in die Landschaft einbettet und möglichst landschaftsverträgliche Platzierungen findet. Diese Einbettung ist sehr wichtig und wird neben den vollzuglichen Erfordernissen für diese Haft anstalt zentraler Punkt in den künftigen Gesprächen und Ver
handlungen sein. Das heißt, naturschutzrechtliche und land schaftspflegerische Belange, Fauna und Flora, all dies muss abgearbeitet werden.
Wenn wir dann einen Architektenwettbewerb haben, wenn wir ein Ergebnis haben, dann wird dies in die Bauleitplanung ein fließen. Diesen Prozess gestalten wir natürlich mit der Stadt Rottweil gemeinsam; denn sie ist Träger der Planungshoheit. Sie muss den Bebauungsplan aufstellen und die anderen pla nerischen Abklärungen vornehmen. Dabei arbeiten wir eng zusammen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Ich gehe da von aus, dass wir im Laufe des nächsten Jahres klar Schiff ha ben und mit dem Architektenwettbewerb ein gutes Ergebnis haben, das Grundlage für die Feinplanung sein kann.
Wir sind im Vorfeld bei der Konzepterstellung für den Architektenwettbewerb noch relativ frei. Aber dann, wenn wir in die konkrete Pla nungsphase kommen, wird es eine Ausschreibung geben, wie sie bei einem Projekt dieser Größenordnung zwangsläufig er folgen muss. Wer dann den Zuschlag erhält und welche Fir men zum Zuge kommen, wird vom Ausschreibungsprozess abhängen. Das kann man jetzt noch nicht sagen, wobei ich im Hinblick auf die Größenordnung davon ausgehe, dass wir auch überlegen müssen oder vielleicht gezwungen sein könn ten, sogar eine europaweite Ausschreibung zu machen. Das bleibt abzuwarten. Dies alles sind Feinklärungen, die wir noch vornehmen müssen.
Zunächst einmal: Der Architektenwettbewerb und dessen Vorbereitung nehmen ei nige Zeit in Anspruch. Wir werden diesen Architektenwettbe werb ja dann auch ausloben. Dann melden sich Planungsbü ros, Architekten, Landschaftsplaner, die auch Zeit brauchen, um ein vernünftiges Konzept zu erstellen. Das erstellt man nicht eben mal in wenigen Tagen; das wird mehr Zeit in An spruch nehmen.
Wir gehen davon aus, dass wir diesen Wettbewerb im Jahr 2016 über die Bühne bringen und dann in die Planungsfein heiten gehen. Die reine Bauzeit wird, schätze ich, für ein sol
ches Projekt zweieinhalb bis drei Jahre betragen, sodass Sie sich ausrechnen können: Es ist wahrscheinlich realistisch, an zunehmen, dass wir in vier oder fünf Jahren Einweihung fei ern können. Aber einen solchen Zeitablauf muss man schon einkalkulieren. Denken Sie einmal daran, welchen Planungs vorlauf Kommunen haben, wenn sie eine Sporthalle oder ein neues Rathaus bauen. Die Planungsphase und die Durchfüh rungsphase dauern entsprechend lang.
Zur zweiten Frage, die Sie gestellt haben: Wir sind ja seit vie len Jahren vom Rechnungshof gehalten, kleinere Haftanstal ten, die unwirtschaftlich sind, die auch baulich einem Zustand wie vor hundert Jahren entsprechen und energetisch nicht ge sichert sind, entsprechend dem vorliegenden Haftentwick lungskonzept sukzessive zu schließen. Da gehen wir schon davon aus, dass wir, wenn wir eine neue Haftanstalt haben, dann bestehende kleine Haftanstalten schließen können. Da zu gehören etwa die jetzt vorhandene Anstalt in Rottweil, aber auch die Anstalten in Hechingen, Tübingen und WaldshutTiengen, gegebenenfalls auch noch Außenstellen von ande ren Haftanstalten. Diese könnten wir dann aufgeben, weil wir dann die entsprechenden Plätze in Rottweil zur Verfügung ha ben.
Frau Kollegin HallerHaid, für die Liegenschaften, deren Eigentümer das Land ist, ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau zuständig, der beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft angesiedelt ist. Das Ministerium hat sicher eine interessante Vorstellung davon, was man mit diesem Objekt machen kann. Der Vollzug zieht sich zurück und hat volles Vertrauen in die Weiterverwendung durch Vermögen und Bau.
Die jetzt vorhandene Haftanstalt in Rottweil befindet sich in einem innerstädtischen Bereich und damit in einem Bereich, der städtebaulich für jede Stadt interessant ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass es da sinnvolle Konzepte gibt, wie man dort eine Nachnutzung organisiert. Das ist aber im Wesentli chen eine planerische Aufgabe in der Zuständigkeit der Stadt Rottweil. Das Land als Grundstückseigentümer wird sich in diesem Nachfolgeprozess sicher konstruktiv einbringen. Der Vollzug zieht sich zurück.
Herr Dr. Murschel, ich gehe davon aus, dass wir im Prozess des Architektenwettbe werbs, der ja gerade den Landschaftsaspekt mit einbezieht, sinnvolle, gute Vorschläge für Ausgleichsflächen bzw. Aus gleichsmaßnahmen bekommen. Ob da andere Projekte in Be tracht kommen, vermag ich im Moment nicht abzuschätzen. Jedes Projekt hat Flächenbedarf. Sie wissen, dass der ur sprünglich vorgesehene Standort Stallberg aus dem Grund auf gegeben wurde, weil man dem dortigen Untergrund schlicht weg nicht getraut hat und befürchtet hat, dass man dort auf unsolidem Grund bauen würde.
Ich bin überzeugt, dass wir gute Konzepte bekommen wer den, die gerade auch landschaftspflegerische Belange und Na turschutzbelange berücksichtigen. Uns geht es nicht darum, allein ein Objekt, einen Kubus Vollzugsanstalt zu errichten, sondern eine Anlage, die sich mit der Landschaft, mit der Um welt verträgt. Da wird der Architektenwettbewerb sicher gu te Ergebnisse bringen. Wir machen auch bei der Ausschrei bung des Wettbewerbs entsprechende Vorgaben.
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an die Redner aller vier Fraktionen sowie an die Fraktionen für die konstruktive Begleitung in den parlamentarischen Bera tungen und die bereits signalisierte Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich habe jetzt nur marginale Kritik vernommen.
Zutreffend ist gesagt worden: Wir haben vor zwei Jahren die Mitbestimmung der Richterinnen und Richter sowie Staats anwältinnen und Staatsanwälte in personellen Angelegenhei ten deutlich erweitert. Dies geschah in diesem Haus einver nehmlich, worüber ich mich sehr gefreut habe. Dies ist für die Justizpraxis, glaube ich, ein gutes Signal gewesen. Wir haben diese Erweiterung in personellen Angelegenheiten als Pflicht verstanden.
Mit diesem Gesetzentwurf, mit der Erweiterung der Mitbe stimmung in nicht personellen Angelegenheiten, die insbeson dere vor dem Hintergrund großer Umwälzungen in der Justiz besonders wichtig sind, machen wir die Kür.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Beamtinnen und Beam te sowie Angestellte der Justiz Prozesse wie etwa beispiels weise den elektronischen Rechtsverkehr oder die Einführung der elektronischen Akte über den Hauptpersonalrat aktiv mit gestalten können, während die ebenfalls betroffene große Gruppe der Richter und Staatsanwälte ausgeschlossen ist. Das ist vom Ergebnis her unbefriedigend. Ich glaube, bei diesen wichtigen Aufgaben ist es besonders angezeigt, dass alle Jus tizbediensteten einbezogen werden.
Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir die Stufenvertretung, also eine Vertretung auf den einzelnen Stufen der Hierarchie der Justiz. Zudem führen wir Einigungsstellen ein, sodass Konflikte auf der betreffenden Gerichtsebene gelöst werden können. Ferner verankern wir in diesem Gesetz ein qualifi ziertes Anhörungsrecht für Richter und Staatsanwälte für al le Maßnahmen, die in der Justiz getroffen werden.
Ich freue mich, dass das in großem Konsens erfolgt. Das wird über den Tag hinaus Bestand haben und zu einem Regelungs werk führen, das wir auch in der Praxis gut anwenden kön nen.
Ich möchte noch kurz auf die Einwände eingehen, die Sie, Herr Kollege Dr. Scheffold und Herr Kollege Dr. Goll, for muliert haben.
Zunächst zum einheitlichen Stichtag: Kollege Binder hat zu treffend auf die Rechtslage hingewiesen. Wenn man die Recht sprechung dazu nachvollzieht, dann stellt man fest, dass sie zwar zu einem konkreten Fall aus der Fachgerichtsbarkeit er gangen ist, aber die Grundsätze, die in dieser Rechtsprechung entwickelt wurden, gelten natürlich für alle Beurteilungen.
Wir halten das System gleichwohl für praktikabel. Wir haben die Zahl der Beurteilungsanlässe reduziert. Ferner schaffen wir die Möglichkeit, bei großen Gerichten die Beurteilungen auf einen Zeitkorridor von bis zu einem Jahr zu verteilen. Im Übrigen kann sich der Präsident eines Gerichts auch behel fen, indem er weitere aufsichtführende Richter in die Gestal tung der Beurteilungen einbezieht. Er muss das nicht von A bis Z alles selbst machen. Wir glauben, das ist zu bewältigen und dient letztlich dem Rechtsfrieden und macht zudem un sere Ernennungen und Beförderungsentscheidungen rechtssi cher gegen Konkurrentenklagen, die zu befürchten sind.
Meine Kollegen von der Opposition, Sie haben ferner die Frei stellung angesprochen. Ich habe bereits im Ausschuss Aus führungen dazu gemacht. Ich würde sagen, wir erproben das jetzt einmal und schauen, wie dieses neue System gelebt wird.
Herr Kollege Dr. Goll, Sie werfen uns vor, wir würden unsau ber arbeiten. Sie wissen aus Ihrer langjährigen Praxis als Mi nister, dass wir schon jetzt Richterräte bei den Gerichten ha ben. Diese Richterräte funktionieren seit Jahrzehnten ohne Freistellungsregelung. Sie haben es in Ihrer 13-jährigen Re gierungszeit auch nicht für nötig gehalten, Freistellungsrege lungen für diesen sehr großen Bereich einzuführen.
So gesehen sollten wir die Entwicklung abwarten. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Nachsteuerungsbedarf sowie die Notwendigkeit besteht, Freistellungsregelungen zu schaf fen, dann gehen wir das gemeinsam mit der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD in der nächsten Legislaturperi ode an.
Wir freuen uns, dass wir dem großen Bestreben aus der Pra xis nach mehr Mitbestimmung, die wir im Übrigen auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nachkommen konnten. Ich darf mich nochmals herzlich für die fraktionsübergreifen de Zustimmung im Landtag bedanken.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf heute einen Gesetzentwurf ein bringen, der ein wichtiges Reformvorhaben dieser Regierung darstellt, nämlich die weitere Stärkung der Mitbestimmungs rechte der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwäl tinnen und Staatsanwälte in der baden-württembergischen Jus tiz – ein Vorhaben, das die Regierungsparteien bereits im Ko alitionsvertrag vereinbart haben.
Ein wichtiges Etappenziel haben wir allerdings schon im Jahr 2013 erreicht. Wir haben damals das Gesetz geändert und die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in personellen An gelegenheiten im Rahmen der in Baden-Württemberg gelten den Präsidialverfassung schon deutlich ausgebaut. Wir haben damals ein Beteiligungsrecht insbesondere bei den Entschei dungen über Erprobungsabordnungen eingeführt – ein The ma, das in den letzten Jahren immer Streitpunkt war. Wir ha ben das geklärt. Ich bin dem Landtag dankbar, dass er damals dieses Vorhaben einhellig unterstützt hat.
Mit den damaligen Formen haben wir die Richterschaft in ih ren Mitwirkungsrechten durchaus gestärkt, und wir haben da mals für unsere Novellierung einen intensiven Dialog mit der Richterschaft und den Staatsanwälten geführt. Im Rahmen der Diskussion über die damalige Novellierung ist die Forderung erhoben worden, nicht nur im personellen Bereich die Mit wirkungsmöglichkeiten der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu stärken, sondern eine Stärkung auch für die allgemeinen und sozialen Angele genheiten vorzunehmen.
Bisher findet eine solche Beteiligung etwa in allgemeinen und sozialen Angelegenheiten nur auf der örtlichen Ebene eines Gerichts bzw. einer Staatsanwaltschaft statt, nicht aber auf der Ebene der Obergerichte oder der Generalstaatsanwaltschaft.
Das führt z. B. zu dem Ergebnis, dass wir im Hauptpersonal rat ein Gremium haben, das dem Justizministerium zugeord net ist und in allen wichtigen Angelegenheiten mitspricht, aber eine solche oberste Vertretung der Richter und Staatsanwälte in sozialen und allgemeinen Angelegenheiten nicht besteht.
Diesen Impuls, der damals aus der Diskussion entstanden ist, haben wir aufgegriffen und haben uns darangemacht, hier ein Gesetzesvorhaben zu initiieren. Das war gar nicht leicht. Sie können sich vorstellen: Es gab ein breites Spektrum von Mei nungen, von Vorstellungen, wie man eine solche Vertretung ausbaut. Da wir es mit Juristen zu tun haben, können Sie auch sicher sein, dass jedes Wort, jeder Paragraf und jeder Abschnitt entsprechend kontrovers diskutiert wurde und viele Vorschlä ge zusammengefasst werden mussten, damit sie in einen Ge setzentwurf einmünden.
Dabei haben wir natürlich unsere Präsidialverfassung unbe rührt gelassen. Die hat sich bewährt, und die wollen wir bei
behalten. Keines der anderen Bundesländer hat übrigens eine solche Präsidialverfassung; die haben nur wir. Jetzt ist die Fra ge: Wie regeln wir die Vertretung in den übrigen Bereichen?
Ich darf Ihnen unser Konzept dazu vorstellen. Es geht um die Einführung von Stufenvertretungen in der Vertretung der Jus tiz für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, um die allgemeinen und sozialen Angelegen heiten auf den einzelnen Stufen in unserer Justiz zu repräsen tieren.
Ich darf Ihnen das kurz skizzieren. Ein erster wesentlicher Be standteil ist, dass wir auf der Ebene der Obergerichte und der Generalstaatsanwaltschaften eine zusätzliche Mitbestim mungsebene einführen, die bisher nur unten, auf der Ebene der Gerichte, angesiedelt war. Das ist die sogenannte Bezirks ebene. Diese wird als klassische Stufenvertretung ausgestal tet. Wesentliches Element ist dabei u. a. die Errichtung von Einigungsstellen auf dieser Bezirksebene zur Konfliktlösung.
Wir wollen mit diesen Einigungsstellen Dissensfälle auf der Ebene lösen, auf der sie anfallen. Wir wollen, dass im Dis sensfall der Konflikt nicht in der eigenen Dienststelle ausge tragen wird, sondern dann die Bezirksvertretung zuständig ist, die bei Konfliktlösungsbedarf unmittelbar als Einigungsstel le eingeschaltet werden kann. Konflikte können deshalb de zentral gelöst werden.
Wir haben dann auch eine große Sachnähe zu den spezifischen Besonderheiten und Interessenlagen der jeweiligen Geschäfts bereiche – wir haben ja sehr unterschiedliche Gerichte; wir haben eine breite Gerichtslandschaft –, und Problemlösungen können dann gezielt gerichtsintern entwickelt werden und werden nicht durch die Mehrheiten anderer Geschäftsberei che verordnet. Die gerichtsbarkeitsspezifischen Konflikte blei ben also jeweils in der eigenen Gerichtsbarkeit.
Ferner werden wir – ich habe es vorhin schon angedeutet – auf der Ebene des Justizministeriums ein eigenständiges Be teiligungsorgan der Richter- und Staatsanwaltschaft, den so genannten Landesrichter- und -staatsanwaltsrat, schaffen. Die ses Gremium ist dann dafür da, in allen Angelegenheiten grundsätzlicher und justizweiter Bedeutung in unmittelbarem Kontakt auf Augenhöhe mit dem Justizministerium gemein sam Lösungen zu entwickeln.
Die Richterschaft und die Staatsanwälte werden damit bei al len großen Themen, die die Justiz bewegen, auf höchster Ebe ne einbezogen. Ich denke da etwa an die bei uns im Moment sehr stark in der Entwicklung befindliche elektronische Akte, die gerichtsweit im Rahmen des elektronischen Rechtsver kehrs eingeführt wird – ein Thema, das sich durch alle Ge richtsbarkeiten und durch die Staatsanwaltschaften zieht. Das wäre ein Thema, das dort dann adäquat erörtert werden kann, wie es analog der Hauptpersonalrat für seinen Bereich, für die dort vertretenen Laufbahnen, für die von ihm vertretenen Be amtinnen und Beamten und Angestellten schon durchführt.
Wir glauben, dass wir mit einem solchen Gremium alle Ge richtsbarkeiten adäquat abdecken. Es war einmal im Gespräch, für jede Gerichtsbarkeit ein solches Gremium auf höchster Ebene zu schaffen. Davon haben wir abgesehen, weil diese grundsätzlichen Fragen, um die es geht, wie etwa die Einfüh rung einer elektronischen Akte, gerichtsübergreifend für alle gelten. Wir, das Ministerium, wollen auch ein möglichst un
bürokratisches Verfahren. Wir sehen keine Sachnotwendig keit, dass da eine Zersplitterung erfolgt. Vielmehr wollen wir in der Richterschaft, bei den Staatsanwälten einen einheitli chen Ansprechpartner.
Meine Damen und Herren, wir haben ferner in diesem Gesetz ein unmittelbares Beteiligungsrecht zu allen Fragen, die die Justiz betreffen, niedergelegt. Wir werden dieses Recht im Ge setz als Beteiligungsrecht, als Anhörungsrecht im Sinne der Politik des Gehörtwerdens verankern. Wir haben bei unseren Gesetzesvorhaben in diesem Bereich gute Erfahrungen ge macht, wobei sich die Beschäftigten in einer Weise engagiert und eingeschaltet haben, wie wir es uns gar nicht hätten vor stellen können. Das wird jetzt gesetzlich verankert.
Wir werden noch zwei weitere Gesetzesänderungen einflie ßen lassen:
In diesem Jahr muss unsere Beurteilungsrichtlinie für Richter und Staatsanwälte neu in Kraft gesetzt werden. Da gibt uns die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nunmehr vor, wie das zu erfolgen hat. Deswegen werden wir einen einheitlichen Stichtag für die Regelbeurteilungen vorsehen.
Als Zweites werden wir – auch das im Sinne einer Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds in der Justiz, der Richterin nen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines sogenannten Sabbat jahrs nunmehr auch für Richter eröffnen.
Das sind in aller Kürze die Novellierungen, die wir mit die sem Gesetz vorsehen. Ich bitte Sie, den Prozess der Beratung wohlwollend zu begleiten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Justiz in Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die schriftlichen Stellungnahmen der Landesregie rung – es sind ja mehrere – zu den parlamentarischen Initia tiven liegen bereits über ein Jahr zurück. Darin wurden alle Fragen beantwortet.
Die Opposition hat das Thema in zwei Aktuellen Debatten aufgerufen, und dabei wurde ausführlich Stellung genommen. Die Kollegin Krebs hat zu einzelnen Punkten erschöpfend Stellung genommen.
Gleichwohl wärmen Sie diese Debatte in der Tat wieder auf, wobei ein Kollege aus Ihrer Fraktion, die zu Beginn dieser Debatte ja zahlenmäßig sehr schwach vertreten war, sogar ein geschlafen ist. Herr Kollege Löffler, so viel zur Relevanz Ih rer skandalisierenden Beiträge heute.
Aber jetzt zur Sache. Sie haben den gleichen Einstieg in Ihre Rede gewählt wie vor zwei Wochen bei der Jahreshauptver sammlung des Bundes der Richter und Staatsanwälte.
Begriffe wie „Beute der Exekutive“, „Räuberbande“ haben Sie heute auch wieder aufgenommen. „Bananenrepublik“ war Ihr Thema bei den Aktuellen Debatten vor einem halben Jahr.
Herr Kollege Mack, jetzt hören Sie erst einmal zu. Denn das, was Sie machen, ist: Sie beschädigen die Justiz in diesem Land.
Sie beschädigen die Justiz in diesem Land, indem Sie so tun, als seien unsere Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am Gängelband der Ex ekutive und würden nicht ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Dagegen verwahre ich mich, Herr Kollege Löffler.
Wir haben gemeinsam die Veranstaltung beim Bund der Rich ter und Staatsanwälte besucht, wo Sie fast das Gleiche gesagt haben wie heute. Zumindest eine neue Rede hätten Sie sich für heute schreiben lassen können,
anstatt die Rede, die Sie dort gehalten haben, hier gleich wie der zum Besten zu geben.
Sie hätten sich nach dieser Veranstaltung einmal mit Richte rinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten darüber austauschen sollen, wie sie Ihre Rede empfunden ha ben.
Eine Beleidigung eines ganzen Standes – so wurde mir be richtet – haben sie in dieser Form von einem Abgeordneten noch nicht erlebt.
Aber, Herr Kollege Dr. Löffler, wir wissen ja, dass Sie gern zu Übertreibungen und ausschweifenden Reden neigen – meist unter Rückgriff auf griechische Philosophen.
Bedenklich stimmt mich allerdings, dass Sie, Herr Kollege Professor Dr. Goll, in diesen Chor einstimmen.
Sie sollten vielleicht auch im Nachgang zu dieser Debatte die Berichte der Landesregierung zu den Initiativen lesen. Sie sollten sich die Protokolle zu Gemüte führen. Dann bekom men Sie ein anderes Bild. Sie zeichnen insgesamt ein Zerrbild der Justiz in diesem Land. Das muss ich sagen.
Das haben die Richterinnen und Richter in unserem Land nicht verdient.
Ich werde dann auch noch auf die Kommunikation zur Frage der Ernennung des Generalstaatsanwalts eingehen. Ich werde auch auf diverse Anfragen von Abgeordneten eingehen. Herr Kollege Goll, Sie können sicher sein, unser Haus arbeitet gründlich. Da habe ich dann auch Schriftverkehr gefunden, wo Sie einen Abgeordnetenkollegen auch darauf hinweisen mussten, dass Sie seiner Bitte um politische Einflussnahme
auf Ermittlungsverfahren nicht nachkommen können.
Der Datenschutz verwehrt mir, jetzt hier in die Tiefe zu ge hen. Ich meine nur, da sollten Sie ganz, ganz vorsichtig sein mit Ihrem Bogen an Behauptungen, Unterstellungen und Ver drehungen, den Sie hier leider auch abgeliefert haben.
Interessant ist, dass Sie das heute so thematisieren, nachdem ich im abgelaufenen Jahr außer dem Lob des Kollegen Dr. Scheffold, über das ich mich vorhin sehr gefreut habe, eigent lich kaum rechtspolitische Themen von Ihnen benannt bekom men habe. Da herrscht Schweigen im Walde. Sie müssen mit aller Gewalt irgendetwas skandalisieren, weil Sie offensicht lich rechtspolitisch nichts auf der Pfanne haben
oder – das unterstelle ich jetzt zu Ihren Gunsten – mit der Rechtspolitik dieser Landesregierung einverstanden sind.
Meine Damen und Herren, im Einzelnen:
Ich habe als Justizminister sämtliche Entscheidungen frei von politischer Einflussnahme getroffen.
In Baden-Württemberg erfolgt die Besetzung von Stellen bei den Gerichten nach strengen Vorgaben. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften. Die Stellen werden öffentlich ausge schrieben. Bewerber, die eine solche Stelle anstreben, werden von den Präsidenten und den Leitenden Oberstaatsanwälten beurteilt. Aufgrund dieser Beurteilungen treffe ich dann eine Auswahlentscheidung, die sich nach den Maßstäben in Arti kel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes richtet. Da ist die Entschei dung natürlich durch unterschiedliche Beurteilungen durch aus vorgegeben, die dann in rechtlicher Weise gewürdigt wer den müssen.
Dann kommen die heute schon in anderem Zusammenhang angesprochenen Mitwirkungsmechanismen zur Sprache. Ein Besetzungsvorschlag, den ich mache, wird dem Präsidialrat bzw. dem Hauptstaatsanwaltsrat vorgestellt. Stimmt der Prä sidialrat bzw. das analoge Organ für die Staatsanwälte dem Vorschlag zu, hängt das weitere Prozedere davon ab, um wel che Stelle es geht: eine R-1-, R-2- oder R-3-Stelle. Ich ernen ne die Kandidaten auf R-1-Stellen. Bei R-2-Stellen schlage ich die Kandidaten dem Herrn Ministerpräsidenten vor, der sie nach Artikel 51 der Landesverfassung ernennt.
Ab R 3 ist die Zustimmung des Ministerrats zu meinem Er nennungsvorschlag erforderlich, und anschließend erfolgt die Ernennung durch den Herrn Ministerpräsidenten.
Frei von jeglicher politischer Einflussnahme habe ich meinen damaligen Abteilungsleiter Strafrecht für die Stelle des Gene ralstaatsanwalts in Stuttgart vorgeschlagen. Auf meinen Vor schlag hin erfolgte dann die Ernennung nach den genannten Vorschriften.
Ich will da jetzt schon einmal in die Einzelheiten gehen. Da werden Sie dann sehen, dass für Skandalisierung kein Raum ist.
Die öffentliche Ausschreibung ist im März 2013 auf der Homepage des Justizministeriums erfolgt. Mein Besetzungs vorschlag wurde dann dem Hauptstaatsanwaltsrat mit Schrei ben vom 6. Mai zugeleitet. Dieser hat dann am 16. Mai seine Zustimmung erteilt. Ich habe die Ernennung mit Wirkung vom 1. August vorgeschlagen. Dieser Vorschlag durchlief im Staatsministerium den üblichen Dienstweg über das Personal referat, die Fachabteilung und den Chef der Staatskanzlei und die Frau Ministerin im Staatsministerium, bevor der Herr Mi nisterpräsident dann nach seiner Rückkehr von seiner Dele gationsreise nach Israel am 1. Juli 2013 die Einbringung in den Ministerrat gebilligt hat. Bereits am 2. Juli hat daraufhin der Ministerrat keine Einwendungen gegen den Besetzungs
vorschlag erhoben. Die Unterzeichnung der Ernennungsur kunde erfolgte schließlich am 5. Juli 2013 durch den Herrn Ministerpräsidenten.
Dass sich der Ministerpräsident über Personalvorschläge er kundigt oder austauscht, mit mir spricht, ist der normalste Vor gang der Welt.
In dieser Regierung sprechen wir miteinander. Das hätten Sie früher auch einmal tun sollen.
Wenn Sie das nämlich gemacht hätten, wären Sie, Herr Pro fessor Goll, nicht in die Verlegenheit gekommen, die Finan zierung der Übertragung der Bewährungshilfe über das Not bewilligungsrecht bewilligen lassen zu müssen, um dann vom Staatsgerichtshof bescheinigt zu bekommen, dass Sie gegen die Verfassung verstoßen haben. So viel zur Kommunikation im Rahmen unserer Regierung.
Kritisiert wurde damals, dass personelle Vorhaben nicht recht zeitig besprochen wurden oder dass man aus der Zeitung er fahren hat, was geplant ist. Da, muss ich sagen, habe ich auch gelernt, dass man solche wichtigen Personalentscheidungen auch vorher signalisiert und bespricht, zumal der Herr Minis terpräsident ja dann den förmlichen Akt der Ernennung vor nimmt und auch einen Anspruch darauf hat, natürlich die Per son kennenzulernen, die er ernennt, bzw. Informationen zu bekommen, wen er überhaupt ernennt. Das scheint mir der normalste Vorgang der Welt zu sein.
Zur Skandalisierung eignet sich das nicht. Im Übrigen ist die se Personalentscheidung auf meinen Vorschlag hin getroffen worden, ohne dass es nur ein Zipfelchen von Kritik an der Per son des von mir Vorgeschlagenen gegeben hätte. Kein Mit glied der Landesregierung, weder der Ministerpräsident noch Kollegen, hatte irgendeinen sachlichen Einwand gegen die sen Personalvorschlag.
Soweit auch heute ein Schreiben einer Abgeordneten thema tisiert wurde, darf ich Ihnen sagen, dass Abgeordnete aller Fraktionen nicht selten an das Justizministerium herantreten. Das Instrument der Abgeordnetenbriefe ist in § 61 a der Ge schäftsordnung des Landtags explizit geregelt, und ich kann darin nichts Verwerfliches erkennen. Genau wie es jedem Bür ger unbenommen ist, sich gegenüber dem Justizministerium zu äußern oder sich zu beschweren, steht es natürlich auch Ih nen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, frei, dies zu tun. Jedenfalls hatte das Schreiben keinen Einfluss auf ein Ermitt lungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Ihre Aussage, Herr Löffler, im Rahmen der Aktuellen Debat te vom 30. April 2014 – das ist ja heute wieder aufgewärmt worden –, wonach das Ermittlungsverfahren infolge der In tervention der Vizepräsidentin des Landtags eingestellt wor den sei, ist nicht nur unzutreffend, sondern auch respektlos gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Dieser Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren nach bes tem Wissen und Gewissen geführt. Natürlich sind im Rahmen einer solchen Ermittlung vielfältige Faktoren, vielfältige Um stände zu prüfen. Übrigens, Herr Kollege Löffler, ein Viertel der Verfahren, die unter der Rubrik Js laufen, werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch das ist ein ganz alltägli cher Vorgang. Nach intensiver Prüfung ist die Staatsanwalt schaft dort zu dem Ergebnis gekommen, dass für weitere Er mittlungen oder gar für eine Anklage kein Raum ist.
Sie können sicher sein, dass ich in der Vergangenheit – das werde ich auch in der Zukunft so handhaben – auf staatsan waltschaftliche Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss ge nommen habe. Sie wissen, dass wir in Baden-Württemberg – das wird Herr Kollege Professor Goll sicher bestätigen – das sogenannte externe Weisungsrecht, also das Eingreifen in kon krete Ermittlungsverfahren, ganz zurückhaltend handhaben. Ich habe davon noch nie Gebrauch gemacht, und, soweit ich weiß, Herr Professor Goll, haben Sie in Ihrer Amtszeit ein ein ziges Mal, als es um die Exhumierung von Leichenteilen beim Flughafen ging, das externe Weisungsrecht bemüht. Ansons ten hält sich die Hausspitze aus diesen Verfahren heraus und nimmt keinen politischen Einfluss.
Ich möchte auch noch einmal auf diesen E-Mail-Verkehr ein gehen. Da muss ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass auch das in den bisherigen Debatten und insbesondere in un seren Berichten und Mitteilungen entsprechend dargestellt ist. Frau Kollegin Krebs hat dazu verdienstvollerweise schon al les erschöpfend berichtet. Aber ich gehe gern noch einmal kurz darauf ein.
Zu der E-Mail vom 10. Oktober 2011: Auf Anregung des Spie gelreferats für Verkehr und Infrastruktur wurde auf Arbeits ebene von der aufgrund des Geschäftsverteilungsplans damals zuständigen Leiterin des Referats eine Anfrage an das Justiz ministerium gestellt. Sie wissen, Stuttgart 21 hat zum dama ligen Zeitpunkt aufgrund des breiten und bundesweit beach teten bürgerlichen Protests ein großes mediales Interesse ge funden. In diesem Zusammenhang wurden auch die durchge führten Justizverfahren immer wieder in der Presse und im parlamentarischen Raum thematisiert. Dies zeigt sich schon daran, dass das Justizministerium in seiner Antwort an das Staatsministerium ausführt, dass vor dem Hintergrund zu er wartender vermehrter Anfragen aus dem parlamentarischen Raum die Staatsanwaltschaft Stuttgart um eine besondere Er hebungsstatistik gebeten worden war. Das haben wir veran lasst, damit man dazu auch konkrete Zahlen hat. Das Staats ministerium forderte die Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit S 21 an, um bei der Be antwortung der zahlreichen Bürgereingaben und Schreiben auf anhängige Verfahren verweisen zu können. Ich glaube, das ist legitim.
Das Spiegelreferat hat den zuständigen förmlichen Dienstweg eingehalten. Ich habe schon einmal gesagt: Wir tauschen uns innerhalb der Regierung mit Informationen aus.
Wenn es um Strafverfahren oder um strafrechtliche Ermitt lungsverfahren geht, dann setzt uns da die Strafprozessord nung entsprechende Grenzen. Auf die haben wir hingewiesen; die wurden eingehalten.
Was die Nachbesetzung einer Stelle des Leitenden Oberstaats anwalts angeht: Auch da hat es keinen Einfluss auf die Nach besetzung gegeben. Natürlich wissen Sie, dass die Staatsan waltschaft Stuttgart in der Presse und in der Politik kritisiert wurde. Auch das ist nichts Außergewöhnliches. Staatsanwalt schaftliche Entscheidungen, staatsanwaltschaftliche Einstel lungsverfügungen, aber auch richterliche Entscheidungen wer den immer kritisiert, auch medial, werden zunehmend kriti siert. Auch das ist Alltag und eignet sich nicht zur Skandali sierung.
Auch in Zukunft werden wir es so halten. Personalentschei dungen werden unbeeinflusst von politischer Einflussnahme getroffen. Aber dass wir diese Entscheidungen sorgfältig vor bereiten und uns darüber innerhalb der Regierung gegensei tig informieren, scheint mir selbstverständlich und eignet sich nicht für eine erneute Debatte, zu der alle Fragen schon vor einem halben Jahr geklärt worden sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Dank an meine Vorredner für die Unterstützung der Initiative aus Baden-Württemberg quer durch die Fraktionen. Herzlichen Dank!
Sie haben dankenswerterweise auch die Problemlage aufge zeigt, in die Menschen in unserem Land kommen können, und zwar nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele jüngere. Ein Unglücksfall, eine plötzliche Erkrankung, und schon steht der Partner, die Partnerin, der Ehemann, die Ehefrau vor der Situation: „Ich kann nicht handeln.“ Die Möglichkeiten sind dann begrenzt. Vielfach besteht in der Tat in der Öffentlich keit der Eindruck, der Partner könnte dann ohne Weiteres für den anderen, der verhindert ist, handeln; dem ist halt nicht so. Leider zeigt auch die gerichtliche Praxis, dass dieser Glaube noch weit verbreitet ist. Ich habe das in meinem Bekannten kreis, im beruflichen Umfeld auch immer erlebt – dies ist land läufige Meinung –: „Wenn der Partner ausfällt, kann ich für ihn handeln.“
Sie haben das zu Recht als Problem benannt. Deswegen möch te ich konkret auf unseren Vorstoß aus Baden-Württemberg eingehen, in dem Bewusstsein, dass der Bundesgesetzgeber zuständig ist – das ist zutreffend gesagt worden –, aber auch in der sicheren Erwartung, dass wir da ein dickes Brett boh ren. Ich bin da gleichwohl sehr optimistisch.
Wir haben in anderen Bereichen über Bundesratsinitiativen Erfolg gehabt. Ich darf nur an die kontroverse Diskussion zum Thema Doping erinnern. Wir haben sie in Baden-Württem berg angestoßen, und mittlerweile hat die Große Koalition in Berlin mit Zustimmung des Bundesrats ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wir werden etwa bei den synthetischen Drogen, bei „Legal Highs“, weiter am Ball bleiben; auch da stammt die Initiative, die mittlerweile auch das Bundesge sundheitsministerium beschäftigt, aus Baden-Württemberg.
Ich bin also optimistisch, aber der Rückhalt hier aus dem Landtag von Baden-Württemberg ist mir ganz wichtig.
Was haben wir konkret vor? Zutreffend ist gesagt worden: Das Thema ist nicht neu; es hat bereits in den Jahren 2004, 2005 entsprechende Initiativen im Bundesrat gegeben; auch die Bundesregierung war damals damit befasst. Allerdings sind diese Initiativen zum Erliegen gekommen. Offensichtlich hat man sich übernommen; man wollte vielleicht zu viel regeln. Jedenfalls gab es danach kein Gesetz.
Ich glaube auch nicht, Herr Dr. Goll, dass die Diskussion zur Ehe und ihrer Erweiterung bei diesem Beschluss der Justiz ministerkonferenz sozusagen Pate gestanden hat, sondern schlicht die Erkenntnis, dass in unserer älter werdenden Ge sellschaft, aber auch bei jungen Menschen, ein echtes Bedürf nis für eine gesetzliche Regelung besteht und dieses Bedürf nis in der Vergangenheit schon massiv zugenommen hat und weiter zunimmt.
Unser Vorschlag zur Angehörigenvertretung soll natürlich nicht die Vorsorgevollmacht verdrängen; das ist ganz klar. Die Vorsorgevollmacht ist und bleibt das Mittel Nummer 1 der freiwilligen Regelungen, wie und wem ich vertraue, welche Anordnungen ich für den Fall, dass ich nicht mehr selbst han deln kann, treffe.
Aber es bleibt das Problem, dass nicht alle Menschen eine Vorsorgevollmacht haben. Vielfach werden entsprechende Überlegungen schlicht verdrängt. Das ist alltäglich, das ist Re alität. Deshalb, glaube ich, besteht bezogen auf diese Prob lemlagen ein Gesetzgebungsbedürfnis.
Die Vollmacht ist natürlich immer noch im Blick. Die Zahlen wurden genannt. Es sind bereits viele Vollmachten erteilt wor den – sie sind im entsprechenden Register hinterlegt –, aber es gibt im privaten Bereich auch viele Vollmachten, die nicht registriert sind, die vielleicht nur beglaubigt sind oder nicht einmal das. Sie sind möglicherweise auch nur von begrenzter Wirkung, von begrenztem Nutzen, weil sie vielfach falsch aus gestellt sind, Bestimmtes falsch regeln, widersprüchlich re geln. All das muss man beachten.
Aber ich darf in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir alle natürlich immer gehalten sind, auch aufzuklären, für Vorsorgevollmachten zu werben. Das tut auch das Bun desministerium der Justiz. Auch wir haben in unserem Minis terium eine entsprechende Broschüre. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Justiz führen – wie viele andere Organi sationen, Sparkassen, Verbände – Veranstaltungen durch und werben für die Vorsorgevollmacht. Gleichwohl ist der Anwen dungsbereich – trotz der genannten Zahlen – immer noch be grenzt.
Die Diskussion ist nicht nur in Deutschland geführt worden und wird nicht nur bei uns geführt. Österreich und die Schweiz haben bereits eine gesetzliche Vertretungsbefugnis für Ange hörige geschaffen.
Wir haben in der Ländergruppe überlegt: Was kann man ma chen? Wie ist die Stimmung? Wie sind die Mehrheitsverhält nisse? Können wir ein solches Vorhaben überhaupt auf den Weg bringen? Ich habe da gute Resonanz verspürt. Es gab ei ne vorbereitende Arbeitsgruppe, die Eckpunkte für eine Re gelung ausgearbeitet hat. Das ist dann in den Beschluss der Justizministerkonferenz gemündet, die vor drei Wochen in Ba den-Württemberg stattgefunden hat – ein einmütiges Ergeb nis, wie schon berichtet wurde.
Jetzt kommt die Feinarbeit, Herr Hitzler; das ist völlig klar. Was wir jetzt haben, ist eine Vorstellung von einer Regelung. Die Regelung selbst müssen wir jetzt im Einzelnen entwickeln. Uns liegt am Herzen, dass wir dies in der Legislaturperiode des jetzigen Bundestags, also bis 2017, gegebenenfalls über den Bundesrat auf den Weg bringen.
Die Bundesregierung ist eingebunden. Sie hat sich bereit er klärt – obwohl früher bei der Bundesregierung durchaus auch Skepsis bestanden hat, ist sie durchaus dazu bereit –, an ei nem solchen Gesetzesvorhaben mitzuwirken, das wir jetzt fe derführend mit den Partnern aus den anderen Bundesländern entwickeln wollen.
Die Regelung bezieht sich auf Ehegatten und Lebenspartner, und zwar auf nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspart ner – um den Anwendungsbereich gleich einmal konkret ein zugrenzen. Diese Beschränkung auf Partner, Ehepartner trägt natürlich auch dem Umstand Rechnung – das wurde auch ge sagt –, dass in Familien vielfach Streit herrscht und die Über tragung auf Kinder oder nahe Verwandte wegen der schon vor handenen Konfliktsituationen nicht immer angezeigt ist. Viele Eltern haben zu ihren Kindern überhaupt keinen Kontakt mehr. Das wollen wir gar nicht einbeziehen; die Regelung be schränkt sich auf Ehegatten und Partner. Im Übrigen liegt uns überhaupt daran, hier eine Regelung zu schaffen, die klar und eindeutig ist, die jeder versteht und die auch im Konfliktfall von jedem akzeptiert wird.
Die Regelung soll die Gesundheitssorge umfassen und betrifft insbesondere die Einwilligung etwa in eine medizinische Be handlung, aber auch den Abschluss eines Behandlungsver trags oder die Geltendmachung der nach einem Unfall, Krank heits- oder Pflegefall erforderlichen Sozialleistungen, das Ein fordern von Versicherungs- und Beihilfeleistungen. Das ist in etwa der Regelungsbereich, den wir erfassen wollen.
Der Ehegatte oder der Lebenspartner, der in diese Vertretung einbezogen ist, unterliegt natürlich den gleichen Bindungen. Insbesondere ist er, wie sonst auch, an den Willen und die Wünsche des Betroffenen gebunden. Eine Vorsorgevollmacht geht also vor. Eine allgemeine Vertretungsbefugnis, die ganz umfassend ist, wie sie früher auch schon einmal diskutiert wurde, ist nicht vorgesehen. Herr Dr. Goll, Sie haben auch in diese Richtung schon ein Signal gesetzt.
Was die Ausgestaltung anlangt: Es wird gesetzgebungstech nisch eine widerlegliche gesetzliche Vollmachtsvermutung ge ben, die nur eingreift, wenn der Betroffene nichts anderes be stimmt hat, etwa durch eine Vorsorgevollmacht, und keinen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Die Vollmacht bleibt also immer vorrangig; ganz klar. Ein solcher Wille des Betrof fenen wäre auch zu beachten, wenn er ihn beispielsweise frü her einmal gegenüber einem Arzt geäußert hat. Auch dann kann diese widerlegliche Vermutung erschüttert werden. Wie man das im Einzelnen gesetzlich regelt, um da Missbrauch auszuschließen, bleibt jetzt der Gesetzgebungsarbeit im De tail vorbehalten.
Die Vorsorgevollmacht ist also, wie Sie sehen, nach wie vor nicht entbehrlich; sie bleibt notwendig.
Wir setzen da auch weiterhin auf die Kooperation mit den Be treuungsvereinen, den Betreuungsbehörden, den Landesjus tizverwaltungen, die in diesem Thema unterwegs sind. Ich be
danke mich an dieser Stelle auch einmal bei den vielen ehren amtlich Tätigen, die sich in diesem Bereich für diejenigen, die einer Betreuung bedürfen, engagieren.
Wir brauchen eine einfache und klare Regelung. Daran arbei ten wir jetzt. Mit dem Rückhalt aller Fraktionen hier im Land tag von Baden-Württemberg gehe ich gern in die weitere Ab stimmung mit den Länderkolleginnen und Länderkollegen, damit wir alsbald zu einem entsprechenden Bundesgesetz kommen. Denn das BGB muss geändert werden. Die Zeit da für ist reif.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kolle ge Dr. Bullinger, ich darf namens der Landesregierung Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Mit der Schließung der Kleincomburger Außenstelle der Jus tizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall zum 1. Mai dieses Jahres wird auch der landwirtschaftliche Betrieb seitens des Justiz vollzugs eingestellt. Die Abwicklung des Betriebs wird über den Schließungszeitpunkt hinaus andauern. Zum 30. Septem ber dieses Jahres ist geplant, die Flächen und die Gebäude an den für die Liegenschaften der Kleincomburg zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, zu übergeben. Die Flächen werden deshalb zu nächst durch die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall wei terbewirtschaftet, wobei keine neue Aussaat auf den Acker flächen erfolgen wird.
Sie sehen mir nach, dass ich jetzt ein bisschen in meine Un terlagen hineinschauen und ablesen muss, weil die landwirt schaftliche Nutzung von Flächen und insbesondere die Vieh zucht, um die es jetzt geht, nicht zu den Kernaufgaben der Jus tiz gehören.
Herr Kollege Dr. Bullinger, aktuell befinden sich neben Milch kühen und Jungtieren noch 18 Mastochsen im Laufstall auf der Kleincomburg.
Um diese unter dem Namen „Weideochse vom Limpurger Rind“ – eine bekannte Marke, wie wir wissen – vermarkten zu können, müssen die Ochsen im Stammland geschlachtet werden. In enger Zusammenarbeit mit der Züchtervereinigung Limpurger Rind e. V. und dem Zuchtleiter ist geplant, diese Tiere zunächst auf der Kleincomburg zu halten und sie nicht nach außerhalb des geografischen Gebiets zu verbringen. So fern sich Interessenten finden, sollen die Mastochsen inner halb des Stammlands an einen Biobetrieb veräußert werden. Wenn Sie zum Schicksal der einzelnen Tiere nähere Ausfüh rungen hören wollen, kann ich das nachher gern noch an schließen.
Die Weideflächen werden teilweise weiter bewirtschaftet, bis diese Mastochsen veräußert sind.
Ja. Ich kann dazu nachher gern noch Ausführungen machen.
Die JVA Schwäbisch Hall stellt in Absprache mit dem Lan desbetrieb Vermögen und Bau für das Jahr 2015 noch den so genannten Gemeinsamen Antrag, damit die Flächen für even tuelle Nachnutzer förderwürdig bleiben. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Als Gemeinsamer Antrag wird das Verfahren der Agrarförderung in Baden-Württemberg für die Gewährung von Ausgleichszahlungen durch die EU an land
wirtschaftliche Betriebe bezeichnet. Wenn in einem Jahr kein Antrag gestellt wird – das wissen Sie –, entfällt die Förder möglichkeit für die betroffenen Flächen. Deshalb machen wir das noch.
Bei der im Herbst ausgesäten Triticale handelt es sich offen sichtlich um einen Stoff, der den Boden verbessern soll, wie mir gesagt wurde.
Wenn Sie Näheres dazu interessiert, würde ich auf das zustän dige Ministerium verweisen. Diese ausgesäte Triticale wird voraussichtlich noch durch den Justizvollzug geerntet. Das noch vorhandene Brennholz aus der Brennholzherstellung wird noch durch den Justizvollzug vermarktet.
Jetzt zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Dr. Bullinger: Nach Mitteilung des Landesbetriebs Vermögen und Bau BadenWürttemberg, Amt Heilbronn, wurden die Flächen und Ge bäude noch nicht zur Verpachtung oder zum Verkauf ausge schrieben. Es haben sich jedoch bereits mehrere Interessen ten für eine Nutzung der Flächen beim Landesbetrieb Vermö gen und Bau Baden-Württemberg gemeldet. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Ich gehe davon aus, dass das noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wenn wir die Flächen und Gebäude übergeben, ist in erster Linie eine Bestandsaufnahme gefragt. Die Gebäudesubstanz, deren Sicherheit und ähnliche Aspekte müssen genau unter sucht werden. Wir gehen bisher allein für die Unterkünfte, die wir jetzt noch für die dort befindlichen Gefangenen nutzen, von einem Sanierungsbedarf in Höhe von 2,5 Millionen € aus. Das war mit ein Grund für die Schließung, die wir ins Auge gefasst haben. In diesem Betrag sind weitere erforderliche Aufwendungen noch nicht enthalten.
Das zu Ihren beiden Fragen. Wie gesagt, zu den einzelnen Tie ren bzw. Tiergruppen kann ich gern noch Ausführungen ma chen, wenn Sie das wünschen.
Herr Kollege Dr. Bullinger, im Moment steht noch nichts leer, sondern die Nut zung dauert noch an. Die Abwicklung braucht auch noch ei ne gewisse Zeit. Dann erfolgt eine umfassende Bestandsauf nahme der Gebäudesubstanz, wie ich schon ausgeführt habe, um zu prüfen, was überhaupt noch erhalten werden kann und was sanierungsbedürftig ist. Ich habe Ihnen schon den Auf wand von 2,5 Millionen € benannt, der nur einen Teil der not wendigen Aufwendungen abdecken würde.
Ob und in welchem Umfang Nutzungen in die von Ihnen ge zeigte Richtung gehen, wird in den zuständigen Ressorts – al so bei dem beim Finanzministerium angesiedelten Landesbe trieb Vermögen und Bau sowie bei der Kollegin Öney im In tegrationsministerium – zu begutachten und gegebenenfalls zu entscheiden sein. Das fällt nicht mehr in unsere Zuständig keit. Insofern müssen wir noch abwarten, welches Ergebnis die Bestandsaufnahme des Landesbetriebs Vermögen und Bau bringen wird.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie heute wieder mit einem Gesetzentwurf mit einem etwas sperrigen Titel konfrontieren: Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an Bundesrecht im Bereich der Justiz. Doch ich verspreche Ihnen, der Inhalt ist dafür umso kürzer, aber gleich wohl effektiv.
Wir, das Land, haben natürlich das Recht, im Rahmen des Fö deralismus unsere rechtlichen Vorschriften nach unseren ei genen Vorstellungen zu gestalten. Gleichwohl müssen wir uns die Frage stellen: Was machen wir, wenn 14, 15 andere Bun desländer in eine andere Richtung gehen? Liegen wir dann noch richtig? Das sollte uns Anlass geben, auch unsere eige ne Position immer wieder kritisch zu hinterfragen und zu über legen, ob und in welchem Umfang wir uns von rechtlichen Vorschriften im Sinne der Transparenz trennen können.
Ein solches Beispiel, wo wir Vorschriften vereinfachen kön nen, ist das Thema „Ermittlung der Erben von Amts wegen“. Hier sieht das Landesrecht eine entsprechende Regelung vor – Ermittlung der Erben von Amts wegen –, auf die wir ver zichten können. Andere Bundesländer haben eine solche Re gelung nicht. Lediglich Bayern hat eine im Ansatz ähnliche Regelung, aber die gilt dort nur für Grundstücke.
Ich möchte allerdings dem Eindruck vorbeugen, wir würden uns nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sozusagen in einem rechtslosen Zustand befinden und müssten mit herrenlosen Nachlässen rechnen. Das ist nicht der Fall. Das Bundesrecht gibt eine Erbenermittlung verbindlich vor – Sie wissen, wir haben ein relativ ausgeklügeltes Erbscheinerteilungsverfah ren –, und auf diesem Weg wird dann die Erbenfeststellung zutreffend erfolgen.
Auch das Erbrecht des Fiskus ist an klare rechtliche Voraus setzungen gebunden. Der Fiskus erbt nur nach einem entspre chenden Aufgebotsverfahren. Auch die Bürgernähe bleibt nicht auf der Strecke. Die Nachlassgerichte haben bei Bedarf auf Wunsch der Erben in angemessenem Umfang über erb rechtliche Rechtswirkungen zu belehren. Die Zusammenar beit mit den Standesämtern und den Nachlassgerichten funk tioniert in unserem Bundesland hervorragend.
Deswegen sollten wir diese Rechtsbereinigung vornehmen, wie auch in anderen Bereichen, in denen wir auf spezielle lan desrechtliche Vorschriften verzichten können, weil das Bun desrecht die Dinge abschließend auch in unserem Sinn regelt. Ich darf nur an die Prüfung der persönlichen und wirtschaft lichen Verhältnisse bei der Prozess- und Verfahrenskostenhil fe oder etwa bei der Verordnung über die Gestattung des mündlichen Verhandelns vor den Sozialgerichten erinnern. Hier haben wir klare bundesrechtliche Regelungen, die auf der anderen Seite aber unseren Wirkungskreis nicht einschrän ken. Aber wir können mit dieser Bereinigung des Gesetzes, gesetzlicher Vorschriften und entsprechender Rechtsverord nungen einen Beitrag zur Entrümpelung eines Regelungs werks erbringen und damit Transparenz und Übersichtlichkeit in einer schwierigen Rechtsmaterie befördern.
Ich bitte Sie in diesem Sinn um Zustimmung. Wenn Sie Er klärungs- und Erläuterungsbedarf haben, können wir das gern im Ausschuss diskutieren. Ich bitte also um Begleitung in die sem Sinn.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung wird in den nächsten Wochen über die Zukunft der Bewäh rungshilfe entscheiden.
Dabei sind für uns zwei Gesichtspunkte wichtig: die Siche rung der Qualität der Bewährungshilfe und die rechtmäßige Ausgestaltung der Bewährungshilfe.
Herr Kollege Zimmermann, wenn Sie jetzt,
was den Zeitplan angeht, einwerfen, wir hätten letztes Jahr schon Ankündigungen gemacht: Gott sei Dank haben wir noch keine Festlegungen getroffen – Gott sei Dank.
Stellen Sie sich vor, das vernichtende Urteil des Bundesver waltungsgerichts wäre ergangen, nachdem wir bereits eine neue Struktur, eine Ausschreibung gemacht hätten – das wür de alles wie eine Seifenblase zerplatzen.
Bevor ich auf die beiden Gesichtspunkte eingehe, doch drei Vorbemerkungen.
Erstens: Wie stellt sich die „Gefechtslage“ dar? Vielfach wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob die Bewährungshilfe in staatliche Regie zurückgenommen wird oder ob NEUSTART die Bewährungshilfe weiterführt. Das ist nicht die Frage – auch wenn es häufig so gesehen wird. Die Frage ist: Schaffen wir eine Bewährungshilfe weiterhin mit einem privaten Be treiber, oder nehmen wir sie in staatliche Regie? Wenn wir sie mit einem privaten Betreiber fortführen wollen, müssen wir neu ausschreiben, und zwar europaweit. Das wäre ein riesi ges Unterfangen, das dann entsprechenden Aufwand erfor dern würde. – Das nur zur Klarstellung, weil häufig so getan wird, als wäre ein Konflikt zwischen einer Lösung mit NEU START und einer staatlichen Lösung im Raum. Das ist gera de nicht der Fall.
Zweitens: Herr Kollege Professor Dr. Goll, wenn Sie sagen, wir hätten gerade jetzt eine Reform bekommen: Richtig ist, wir hatten früher – Kollege Binder hat das auch ausgeführt – keine geordnete Struktur. Es gab viele Einzelkämpfer, die sich Mühe gegeben haben. Aber es gab keine organisierte Struk tur, kein Controlling, keine Standards, kein Berichtswesen und, und, und. Diese Struktur ist aufgebaut worden,
aber sie war auch geschuldet. Das Land hat mit NEUSTART einen Vertrag geschlossen, in dem die Bewährungshilfe über nommen und strukturiert werden sollte. Das Land hat dafür gezahlt,
und es zahlt weiterhin jedes Jahr einen entsprechenden Betrag für die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden.
Der dritte Punkt: Sie haben darauf hingewiesen, dass das mit den Beamten gar kein so großes Problem sei.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehe ich da schon ein Problem. Darauf komme ich aber noch zurück.
Wenn Sie sagen, in anderen Bereichen der Sozialarbeit oder in wirtschaftlichen Bereichen habe es auch schon Beamte ge
geben, die sozusagen übernommen worden seien: Das trifft zu; aber hier haben wir es mit dem Problem zu tun, dass in dem Gesetz, das Sie gemacht haben, ein Weisungsrecht ent halten ist, das die beamtenrechtlichen Entscheidungen zur Dienstgestaltung auf einen privaten Träger überträgt. Das ist im Beamtenwesen eigentlich systemfremd.
Wenn man noch berücksichtigt, dass wir es in der Bewäh rungshilfe mit einer sehr hoheitsnahen Tätigkeit zu tun haben, erkennt man, dass es viel kritischer ist als bei einer Gesell schaft des Landes, die sich wirtschaftlich betätigt.
Die Qualität der Bewährungshilfe ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. Wichtig ist, dass wir den Schlüssel bezüglich der Zahl der Probanden einerseits und der Zahl der Bewährungs helferinnen und Bewährungshelfer andererseits erhalten und vielleicht noch verbessern können. Das ist ganz wichtig.
An dieser Stelle gilt mein Dank auch allen Bewährungshelfe rinnen und Bewährungshelfern, allen hauptamtlichen und al len ehrenamtlichen Kräften, die sich in der Bewährungshilfe einsetzen. Sie ist notwendig für unsere Sozialarbeit im An schluss an den Strafvollzug, und idealerweise ersetzt sie den Strafvollzug.
Wir werden deshalb darauf achten, dass wir – egal, in welcher Betreiberform wir die Bewährungshilfe haben – die Standards, die entwickelt wurden, beibehalten, dass wir die Qualitätskon trolle fortführen, dass wir das Berichtswesen fortführen und dass wir die Struktur, die sich jetzt durchaus angelassen hat, beibehalten. Aber: Diese Struktur ist – das sage ich ausdrück lich – unabhängig von einem Betreiber. Wenn Sie bedenken, dass wir europaweit ausschreiben müssen, können Sie nicht sicher sein, dass NEUSTART automatisch wieder zum Zug kommt. Eine europaweite Ausschreibung ist natürlich jetzt viel interessanter als vor zehn, elf Jahren, da man eine Struk tur hat, in die ein Betreiber dann einsteigen kann. Ich bin si cher, wenn man ausschreiben würde, gäbe es im Rahmen ei ner europaweiten Ausschreibung zahlreiche Mitbewerber.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jetzt schon ei niges gesagt worden. Das Urteil führt dazu, dass wir natürlich genau prüfen müssen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir die Bewährungshilfe fortführen. Das Gesetz, das damals ge macht wurde, liefert diese Grundlage nicht. Es ist nicht geeig net, es ist in sich widersprüchlich. Das Bundesverwaltungs gericht spricht sogar von einem Scheitern des Gesetzes. Ich habe selten ein derart vernichtendes Urteil – auch wenn es da zu bisher nur eine Pressemitteilung gibt – erlebt wie in die sem Fall, in dem von einem Scheitern des Gesetzes die Rede ist.
Das Justizministerium war vonseiten des beklagten Landes natürlich in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsge richt vertreten. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort waren, haben mir geschildert, dass es in einer mündli chen Verhandlung vor einem obersten Gericht selten einen derartigen vernichtenden Verriss wie in diesem Verfahren ge geben hat, in dem das Gesetz über die Übertragung des Wei sungsrechts zur Verhandlung anstand.
Deswegen: Wir müssen dieses Urteil genau prüfen, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen. Diese waren einmal für En
de Januar, Anfang Februar angekündigt. Ich hoffe, dass sie bald vorgelegt werden. Dann werden wir klare Regelungen schaffen. Ich bin sicher, wir werden Regelungen schaffen, bei denen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Be währungshilfe auch künftig motivieren können und bei denen es uns sicher auch gelingt, die Motivation und den Beitrag der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu er halten und auszubauen.
Eines muss ich doch sagen: Wir haben nun einmal im Bereich der Bewährungshilfe noch viele Beamtinnen und Beamte. Wir brauchen sie auch künftig. Wir brauchen sicher künftig auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht Beamtinnen und Beamte sind. Aber wir müssen das ordentlich regeln. Da ran arbeiten wir dann, wenn das Urteil vorliegt. In den nächs ten Wochen werden wir dann eine Entscheidung treffen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzent wurf zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften setzen wir einen weiteren Baustein zur Umsetzung der Notariatsreform. Wie Sie wissen, sind Grundbuch- und Notariatsreform Bestandteile der größ ten Umwälzung, die wir im Bereich der Justiz erleben. Erfasst werden von ihr ca. ein Sechstel der Beschäftigten in der Jus tiz; das sind über 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Reform erfolgt nun in einem weiteren Schritt etwa drei Jahre vor dem Reformstichtag, an dem wir den Übergang zum freiberuflichen Notariat haben werden. Deshalb nehmen die Umsetzungsmaßnahmen auch immer stärkere Konturen an. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Errichtung der grund buchführenden Amtsgerichte, die jetzt im württembergischen Landesteil ansteht, wo wir sieben Amtsgerichte zu grundbuch führenden Amtsgerichten umwandeln.
Das gilt auch für die Auswahl der Notare im Landesdienst, die dann in das freie Notariat überwechseln. Wichtig war für uns, auf die Notare zu achten und ihnen auch – sofern sie beim Land bleiben, als staatliche Beamte dann bei den Gerichten Dienstleistungen erbringen – Perspektiven über das Jahr 2018 hinaus zu bieten. Das war ursprünglich so nicht vorgesehen. Natürlich behalten diese Notare ihre Statusämter, auch wenn sie dann nicht mehr die klassische Notartätigkeit ausüben. Aber wir wollen ihnen mit diesem Gesetz weiterhin eine be rufliche Perspektive bilden. Deshalb werden wir die Sonder laufbahn für Bezirksnotare fortführen, damit die berufliche Karriere nicht bei A 12 und A 13 endet, sondern weitere Per spektiven bestehen.