Protokoll der Sitzung vom 30.09.2015

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Kommen Sie gleich in den dritten Akt!)

Ich könnte es auch dabei bewenden lassen, Ihnen zu sagen, dass ich hierfür nicht die zuständige Ministerin bin. Denn es geht hier um eine Bauangelegenheit.

(Vereinzelt Beifall)

Dafür ist der Kollege vom MFW zuständig. Er ist jetzt aber nicht hier.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Hofelich, bitte!)

Ach, da ist er ja. Entschuldigung.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Jetzt aber im Ernst: In der Tat geht es hier um eine hochkom plexe Angelegenheit. Der Verwaltungsrat hat sich schon in mehreren Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt. Das Wis senschaftsministerium, aber auch das Finanzministerium sind in engem Austausch mit der Intendanz, um entsprechende Überlegungen voranzutreiben.

Vielleicht ist Ihnen auch bekannt, dass wir uns jetzt zu Beginn des Herbstes, Anfang November, auf eine gemeinsame Reise begeben, um uns kundig zu machen, wie Opernsanierung ge lingen kann.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Nach Mailand?)

Wir werden hierzu nach London und Kopenhagen reisen, wo große Vorhaben in diesem Zusammenhang gestemmt wurden.

Wir sind also mitten in der Debatte. Das erste Gutachten, das einen sehr großen Wurf wagt, ist presseöffentlich bekannt ge worden. Der Verwaltungsrat hat sich inzwischen insoweit po sitioniert, als er die grundsätzliche Notwendigkeit bestätigt,

die Staatsoper einer grundlegenden Sanierung und Moderni sierung zu unterziehen, um einen modernen Opernbetrieb auf höchstem Niveau gewährleisten zu können. So weit ist der Konsens schon vorangeschritten.

Darüber hinaus haben wir in der letzten Verwaltungsratssit zung die verschiedenen Elemente des Gutachtens bewertet und erörtert, an welchen Stellen es eine grundsätzliche Bereit schaft und einen Konsens gibt, bauliche Veränderungen vor zunehmen, und an welchen Stellen nicht. Da gab es ein abge stuftes System, um die verschiedenen Standorte zu bewerten und zu prüfen. Da gab es teilweise Konsens, aber auch Berei che, in denen der Verwaltungsrat entschieden hat, dass er die Idee nicht weiterverfolgen will. Andere Bereiche wurden zur vertieften Prüfung freigegeben.

Ich kann Ihnen das in der Tat nicht auswendig und in der Kür ze der Zeit nicht ausführlich darstellen. Ich kann Ihnen aber empfehlen, sich von Frau Abg. Kurtz, die Mitglied im Ver waltungsrat ist, ausführlich informieren zu lassen; sie kann Sie intensiv informieren. Ansonsten sprechen wir auch im Wissenschaftsausschuss in schöner Regelmäßigkeit über die ses Thema.

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Ich möchte es heute wie folgt auf den Punkt bringen: Der Ver waltungsrat befasst sich intensiv mit dem Thema. Wir gehen da auch sehr strukturiert weiter voran. Wir haben die grund sätzliche Einschätzung, dass wir dieses Thema bearbeiten müssen. Wir haben die Linien festgelegt, in welche Richtung wir vertieft prüfen und was wir nicht weiter prüfen. Das The ma Interimsspielstätte gehört zu den komplizierten Fragen. Insbesondere der Standort dieser Interimsspielstätte ist natür lich nicht unumstritten, sodass da auch verschiedene Lösun gen geprüft werden müssen.

Deswegen – das abschließend – können wir zum jetzigen Zeit punkt nicht ernsthaft über irgendwelche Eurobeträge sprechen. Denn je nachdem, welchen Teilaspekten der Sanierung, Er tüchtigung, Erweiterung man nähertritt und welchen nicht, kommt man am Ende zu anderen Zahlen. Deswegen bitte ich da um Zurückhaltung. Wir können im Moment nicht seriös über Zahlen sprechen. Wir müssen unsere Planung weiterver folgen und uns sozusagen Schicht für Schicht belastbaren Zah len annähern. Wenn das Ganze gereift ist, wird natürlich recht zeitig auch der Landtag mit in die Entscheidungsfindung ein bezogen werden.

Es ist klar: Bei einem solchen Vorhaben ist die Stadt Stuttgart natürlich mit dabei. Wir haben einen Vertrag, der diese Frage eindeutig festlegt. Das ist auch nicht umstritten.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 – Regierungsbefragung – beendet.

Ich rufe nochmals Tagesordnungspunkt 4 auf, den wir vor hin wegen des Feueralarms unterbrochen hatten:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Abschaffung der Altersgrenze für

Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverwe ser nach § 48 Absatz 3 Gemeindeordnung (Gesetz zur Än derung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschrif ten) – Drucksache 15/6893

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/7200

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

Die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4 war beendet. Des halb steigen wir jetzt sofort in die A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf ein.

Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mit der Beschlussemp fehlung Drucksache 15/7200, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen Änderungsanträge vor: der Än derungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/7418-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Druck sache 15/7418-2.

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen sowie zuvor die beiden Änderungsanträ ge getrennt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einver standen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksa che 15/7418-1, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Druck sache 15/7418-2, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Änderungsan trag der Fraktion der FDP/DVP ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 15/6893 im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsan waltsgesetzes – Drucksache 15/7135

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses – Drucksache 15/7419

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort in der Allgemei nen Aussprache Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Stärkung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten haben wir bereits im Mai 2013 behandelt. Wir, die CDU-Fraktion, haben diesem Gesetz da

mals auch zugestimmt. Es ist daher konsequent, dass jetzt das Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz auch zur Beteiligung von Richtern und Staatsanwälten an allgemeinen und sozia len Angelegenheiten geändert wird. Das war bisher nur auf der örtlichen Ebene möglich. Jetzt soll es auch auf der Ebene der Obergerichte, der Generalstaatsanwaltschaft und des Jus tizministeriums möglich werden. Das war ein dringender Wunsch der Justizpraxis, Herr Minister. Daher ist es folgerich tig, dass an diesem Gesetz gearbeitet wurde und der Gesetz entwurf jetzt auch vorgelegt wird.

Zudem soll auch das Freistellungsjahr für Richter gesetzlich verankert werden. Das war bisher nur für Beamte und Tarifan gestellte im Landesbeamtengesetz geregelt. Jetzt ist auch für die Richter eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden. Das begrüßen wir ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Aber wir haben natürlich, Herr Minister, schon in der ersten Lesung bemängelt, dass Freistellungsstaffeln hätten erarbei tet werden müssen und dass diese auch mit Haushaltsmitteln hätten hinterlegt werden sollen und können. Sie haben im Aus schuss jetzt die Aussage getätigt, das sei nicht möglich und das sei auch nicht erforderlich. Daran haben wir Kritik, Herr Minister. Seitens der CDU-Fraktion haben wir Sie bereits da rauf hingewiesen, dass das Landespersonalvertretungsgesetz Ihnen sehr wohl die Möglichkeit geben würde, hier Abschät zungen vorzunehmen und dann auch Ressourcen vorzusehen. Daher ist die Aussage, dass das nicht möglich sein soll, sehr stark zu hinterfragen.

Sie haben weiter darauf hingewiesen, dass das aber auch nicht erforderlich sei. In der ersten Instanz seien die Richterräte oh ne solche Freistellungsregelungen bereits tätig und deswegen bestehe auch kein großer Bedarf in diesem Bereich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie selbst haben im Ausschuss dann auch gesagt, es bleibe abzuwarten, ob dies auch so eintrifft. Sie wollten das sehr gut überprüfen und ge gebenenfalls dann auch nachbessern. Ich darf Sie an dieser Stelle bitten, das dann auch zu tun. Sie haben jetzt zumindest noch sechs Monate Zeit, Herr Minister. Danach schauen wir dann, was vorliegt und wer Änderungen gegebenenfalls vor nehmen kann und vornehmen muss.

(Minister Rainer Stickelberger: Sechs Monate geht die Legislaturperiode noch!)

Der zweite Punkt: Das Anhörungsverfahren hat das Ergebnis erbracht, dass eindeutige Kritik an der Einführung eines ein heitlichen Beurteilungsstichtags geübt worden ist. Der Auf wand für Vorgesetzte, insbesondere in der ordentlichen Ge richtsbarkeit und bei den großen Gerichten, ist erheblich, wenn die Beurteilungen zu einem einheitlichen Stichtag er folgen sollen. Insbesondere dort, wo eben auch große Perso nalkörper tätig sind, führt das automatisch zu erheblichen Be lastungen. Das ist mehrfach intensiv angesprochen worden. Sie selbst haben gesagt, Sie hätten dieses Problem ebenfalls gesehen und Sie hätten es intensiv geprüft. Sie haben darauf verwiesen, dass es aber eine verwaltungsgerichtliche Recht sprechung gebe, die Ihnen hier Änderungen unmöglich ma che, und Sie haben zudem darauf verwiesen, dass auch Zeit korridore eingerichtet werden könnten, die das Problem ent schärfen.

Wir von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass die von Ihnen zitierte Rechtsprechung Sie nicht hindern würde, hier Regelungen im Gesetz vorzusehen. Die Rechtsprechung be schäftigt sich eindeutig nur mit der Fachgerichtsbarkeit. Sie beschäftigt sich gerade nicht mit den großen Gerichten. Da ist Spielraum vorhanden. Das Bundesverwaltungsgericht und der VGH lassen einen Spielraum in ihrer Rechtsprechung zu, wenn bei großen Gerichten der Stichtag zu erheblichen Pro blemen führen könnte. Deswegen hätten wir es eigentlich gern gesehen, wenn Sie die Einführung von unterschiedlichen Stich tagen für die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen hätten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt ist das Ge setz in Ordnung. Wir werden es auch unterstützen und ihm zustimmen. Aber die geäußerte Kritik ist aus unserer Sicht an gebracht. Die Beteiligung an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten war der Wunsch der Justizpraxis. Dem wol len wir uns seitens der CDU-Fraktion auch nicht verschlie ßen.