Stefan Scheffold

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Stärkung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten haben wir bereits im Mai 2013 behandelt. Wir, die CDU-Fraktion, haben diesem Gesetz da
mals auch zugestimmt. Es ist daher konsequent, dass jetzt das Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz auch zur Beteiligung von Richtern und Staatsanwälten an allgemeinen und sozia len Angelegenheiten geändert wird. Das war bisher nur auf der örtlichen Ebene möglich. Jetzt soll es auch auf der Ebene der Obergerichte, der Generalstaatsanwaltschaft und des Jus tizministeriums möglich werden. Das war ein dringender Wunsch der Justizpraxis, Herr Minister. Daher ist es folgerich tig, dass an diesem Gesetz gearbeitet wurde und der Gesetz entwurf jetzt auch vorgelegt wird.
Zudem soll auch das Freistellungsjahr für Richter gesetzlich verankert werden. Das war bisher nur für Beamte und Tarifan gestellte im Landesbeamtengesetz geregelt. Jetzt ist auch für die Richter eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden. Das begrüßen wir ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Aber wir haben natürlich, Herr Minister, schon in der ersten Lesung bemängelt, dass Freistellungsstaffeln hätten erarbei tet werden müssen und dass diese auch mit Haushaltsmitteln hätten hinterlegt werden sollen und können. Sie haben im Aus schuss jetzt die Aussage getätigt, das sei nicht möglich und das sei auch nicht erforderlich. Daran haben wir Kritik, Herr Minister. Seitens der CDU-Fraktion haben wir Sie bereits da rauf hingewiesen, dass das Landespersonalvertretungsgesetz Ihnen sehr wohl die Möglichkeit geben würde, hier Abschät zungen vorzunehmen und dann auch Ressourcen vorzusehen. Daher ist die Aussage, dass das nicht möglich sein soll, sehr stark zu hinterfragen.
Sie haben weiter darauf hingewiesen, dass das aber auch nicht erforderlich sei. In der ersten Instanz seien die Richterräte oh ne solche Freistellungsregelungen bereits tätig und deswegen bestehe auch kein großer Bedarf in diesem Bereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie selbst haben im Ausschuss dann auch gesagt, es bleibe abzuwarten, ob dies auch so eintrifft. Sie wollten das sehr gut überprüfen und ge gebenenfalls dann auch nachbessern. Ich darf Sie an dieser Stelle bitten, das dann auch zu tun. Sie haben jetzt zumindest noch sechs Monate Zeit, Herr Minister. Danach schauen wir dann, was vorliegt und wer Änderungen gegebenenfalls vor nehmen kann und vornehmen muss.
Der zweite Punkt: Das Anhörungsverfahren hat das Ergebnis erbracht, dass eindeutige Kritik an der Einführung eines ein heitlichen Beurteilungsstichtags geübt worden ist. Der Auf wand für Vorgesetzte, insbesondere in der ordentlichen Ge richtsbarkeit und bei den großen Gerichten, ist erheblich, wenn die Beurteilungen zu einem einheitlichen Stichtag er folgen sollen. Insbesondere dort, wo eben auch große Perso nalkörper tätig sind, führt das automatisch zu erheblichen Be lastungen. Das ist mehrfach intensiv angesprochen worden. Sie selbst haben gesagt, Sie hätten dieses Problem ebenfalls gesehen und Sie hätten es intensiv geprüft. Sie haben darauf verwiesen, dass es aber eine verwaltungsgerichtliche Recht sprechung gebe, die Ihnen hier Änderungen unmöglich ma che, und Sie haben zudem darauf verwiesen, dass auch Zeit korridore eingerichtet werden könnten, die das Problem ent schärfen.
Wir von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass die von Ihnen zitierte Rechtsprechung Sie nicht hindern würde, hier Regelungen im Gesetz vorzusehen. Die Rechtsprechung be schäftigt sich eindeutig nur mit der Fachgerichtsbarkeit. Sie beschäftigt sich gerade nicht mit den großen Gerichten. Da ist Spielraum vorhanden. Das Bundesverwaltungsgericht und der VGH lassen einen Spielraum in ihrer Rechtsprechung zu, wenn bei großen Gerichten der Stichtag zu erheblichen Pro blemen führen könnte. Deswegen hätten wir es eigentlich gern gesehen, wenn Sie die Einführung von unterschiedlichen Stich tagen für die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt ist das Ge setz in Ordnung. Wir werden es auch unterstützen und ihm zustimmen. Aber die geäußerte Kritik ist aus unserer Sicht an gebracht. Die Beteiligung an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten war der Wunsch der Justizpraxis. Dem wol len wir uns seitens der CDU-Fraktion auch nicht verschlie ßen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz ist seit 1964 nahezu unverändert geblie ben. Deswegen darf ich für die CDU-Fraktion sagen, Herr Jus tizminister, dass wir es durchaus sehr begrüßen, dass die rich terlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmungsrech te ausgebaut und gestärkt werden. Wir unterstützen dieses Vor haben, das die CDU-Fraktion auch der Sache nach befürwor tet. Ich darf daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bereits 2013 das Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes mit getragen hat.
Das ist heute der letzte Plenartag vor der Sommerpause, mei ne sehr verehrten Damen und Herren, und nachher haben wir ein gemeinsames Sommerfest. Daher nutze ich die Gelegen heit, um Ihnen, Herr Justizminister, und auch den Damen und Herren der Regierungsfraktionen eine kleine Freude zu ma chen: Wir sagen: Das Gesetz, das Sie hier einbringen, bietet durchaus eine recht brauchbare Grundlage,
damit es in den Ausschussberatungen eine gute Fortsetzung finden kann. Ich will natürlich nicht überziehen, Herr Justiz minister und meine Damen und Herren von den Regierungs fraktionen. Sie sollen ja Ihre natürliche Bescheidenheit in den kommenden Monaten, die für Sie und auch für uns wichtig werden, beibehalten können.
Es fällt aber schon auf – das muss ich an dieser Stelle auch sagen –, dass Sie jetzt im Gesetzgebungsverfahren eine er staunliche Eile an den Tag gelegt haben. Nachdem man über das Gesetz und die Änderungen schon seit Jahren diskutiert und debattiert, ging es jetzt eigentlich relativ rasch. Da kann man sich denken, was man will. Sei’s drum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetze sind dann gut, wenn sie Bewährtes erhalten und um Sinnvolles ergän zen. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Erhalt der Präsidi alverfassung in diesem Gesetzentwurf unberührt bleibt, dass die Bestimmungen zu den örtlichen Richter- und Staatsan waltsräten neu gefasst werden und ein Ausbau der Beteili gungsrechte auf der Ebene der Obergerichte, der General staatsanwaltschaften und auch im Justizministerium selbst er folgt. Es wird ein eigenständiges Freistellungsrecht geben. Auch das Freistellungsjahr, das Sabbatjahr, das Sie in diese Regelungen einfügen, wird von uns durchaus begrüßt.
Insgesamt sehen wir den erfolgreichen Versuch, ein effizien tes System der Beteiligung zu schaffen bzw. voranzubringen. Das ist Ihnen also recht gut gelungen. Ich sage aber ganz be wusst: Es ist Ihnen recht ordentlich gelungen. Denn wir ha ben schon einige Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf.
Zunächst einmal werden im Gesetzentwurf der Verwaltungs aufwand und damit auch die finanziellen Auswirkungen als – ich zitiere – „nicht näher bezifferbar“ bezeichnet. Das ist aus unserer Sicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht ganz nachvollziehbar. Bei den entsprechenden Regelungen im Landespersonalvertretungsgesetz haben Sie bereits erhebli che Erfahrungen machen können. Dort sind die entsprechen den Folgekostenabschätzungen möglich gewesen. Deswegen erachten wir es durchaus als möglich, entsprechende Berech nungen auch im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens anzu stellen. Das wäre wahrlich keine Herkulesaufgabe. Im Gegen teil, Herr Justizminister: Sie haben eine gewisse Verpflich tung, Auswirkungen, die ein Gesetz in der Zukunft haben kann oder hat, auch zu berechnen, Vorschläge zu machen und für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu sorgen. – Das wäre der eine Punkt.
Insbesondere das Freistellungsrecht wird zu einem zusätzli chen Bedarf an Personal- und Sachmitteln führen. Da vertre ten Sie meines Erachtens eine etwas merkwürdige Einschät zung, nämlich, dass diese Freistellungen durch Mehrarbeit und durch besser motiviertes Personal ausgeglichen werden könnten. In meiner täglichen Arbeit habe ich mit Staatsanwäl ten und mit Richtern zu tun. Daher kann ich gut beurteilen, dass diese sehr viel und sehr effizient arbeiten. Sie sind hoch motiviert. Deswegen glaube ich, dass Ihre Einschätzung nicht richtig ist.
Der dritte Punkt ist, dass die Freistellungen erst gar nicht zu lasten anderer Mitarbeiter der Justiz gehen. Wir halten es für geboten, auch hier nachzubessern. Freistellungsstaffeln soll ten erarbeitet und entsprechend mit Haushaltsmitteln hinter legt werden.
Sie haben hier also summa summarum die Möglichkeit, ein gutes Gesetz zu formulieren. Es muss nicht dabei bleiben, dass Sie einen ordentlichen Gesetzentwurf vorlegen, den Sie dann in Kürze werden nachbessern müssen.
In diesem Sinn wünsche ich uns in den Ausschussberatungen gute Beratungen über den vorgelegten Entwurf, sodass dann auch die jetzt aufgezeigten Kritikpunkte überwunden werden. Dann kann, wie ich meine, das Gesetz auch zu einem guten Abschluss gebracht werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notariatsreform ist eine große Reform und hat weitreichende Auswirkungen. Sie be trifft insbesondere sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Vor diesem Hintergrund halten wir die Regelungen im Härtefallbereich für zwingend notwendig. Die vorgesehenen Gelder sind richtig eingesetzt. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Die Bewahrung der Schöpfung und der Klimaschutz sind für die CDU-Fraktion natürlich sehr wichtige Anliegen. Die eingeleitete Energie wende legt ein beredtes Zeugnis davon ab. Vor diesem Hin tergrund unterstützen wir das Anliegen, auch bestehende Ge setze daraufhin zu überprüfen, ob ein Mehr an Klimaschutz möglich ist.
Das Nachbarrechtsgesetz ist eine Hauptquelle für nachbar rechtliche Regelungen. Dabei geht es um Licht und Luftzu fuhr sowie Brandgefahren, die es zu vermeiden gilt. Insge samt zielt das Nachbarrechtsgesetz darauf ab, das gute nach barschaftliche Verhältnis zu festigen und Regeln hierfür vor zugeben.
Wir wissen, dass es viele Auseinandersetzungen unter Nach barn gibt, sodass dieses Gesetz sehr sorgfältig formuliert wer den muss. Wir sind der Meinung, dass wir mit den vorgeleg ten Änderungen beim Klimaschutz ein Stück weit vorankom men. Gleichwohl ist der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich kein großer Wurf.
Wichtig für den Klimaschutz ist sicherlich die Dämmung von Altbauten. Bisher hat derjenige, der ein unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehendes Gebäude nachträglich dämmen wollte, dies nicht machen können. Mit der angestrebten Ge setzesänderung wird dies möglich. Der Nachbar darf aber nur geringfügig beeinträchtigt werden.
Wir unterstützen es, dass als ein Ergebnis der Anhörung die Obergrenzen von 30 cm auf 25 cm abgesenkt wurden. Damit ist eine effiziente Dämmung möglich; zugleich wird die Be einträchtigung des Nachbarn begrenzt.
Auch die Regelung zu den Mindestabständen für die Anpflan zung großer Bäume wird von uns unterstützt. Damit wird die Verschattung von Nachbargrundstücken reduziert. Somit kön nen Photovoltaik- und Solaranlagen wesentlich effektiver ge nutzt werden. Trotzdem können kleine Grundstücke in den Städten begrünt werden.
Der nachbarrechtliche Anspruch auf die Beseitigung höher wachsender Bäume ist bisher auf fünf Jahre befristet. Danach tritt Verjährung ein. Aus der Erfahrung weiß man, dass gera de hohe Bäume zu gewaltigen Störungen führen können, doch oftmals ist dann die Verjährungsfrist schon abgelaufen. Die Verdopplung dieser Frist ist daher geboten. Auch insoweit stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Kritisch sehen wir bei der Gesetzesänderung, dass versäumt wurde – es wäre möglich gewesen –, die gesamte Regelungs dichte hinsichtlich der Grenzabstände wesentlich zu kompri mieren und zu vereinheitlichen. Das wurde auch in der Anhö rung so angeregt. Wir meinen, dass hier ein Mehr an Leistung durch die Regierung möglich gewesen wäre. Insgesamt aber wird der Klimaschutz durch die Gesetzesänderung sicherlich verbessert.
Eine Illusion machen wir uns nicht. Aber die getroffenen Re gelungen sind für die Privaten tragbar und bringen dem Land sowie den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück weit mehr Kli maschutz. In diesem Sinn werden wir dem Gesetzentwurf zu stimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Max Frisch stammt das be kannte Zitat:
Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einmischen.
Das halten wir auch für richtig und für sehr wichtig. Die Men schen in einer Demokratie sind eingeladen, selbst über ihre Lebensumstände mitzubestimmen und zu entscheiden. Das geschieht in der repräsentativen Demokratie über die Abge ordneten, über die Gemeinderäte. Aber das kann auch sehr gut ergänzt werden durch unmittelbare Mitwirkung der Bürgerin nen und Bürger. Sie sind die Hauptbetroffenen, wenn Straßen gebaut werden, wenn Kindergärten gebaut werden, wenn Schu len ausgebaut werden und viele andere Lebensumstände mehr
betroffen sind. Deswegen halten wir dieses Zitat für zutref fend.
Wir halten es auch für zutreffend, dass man Ableitungen dar aus entwickeln muss, nämlich dass sich die Politik auch dar um zu kümmern und Voraussetzungen zu schaffen hat, die es den Menschen möglichst gut gestatten, an diesen Entschei dungen teilzunehmen. Politikverdrossenheit, die lustlose Be teiligung an Wahlen, der Rückzug in die Privatsphäre – das schadet der Demokratie und untergräbt sie letztlich auch.
Deswegen waren wir, die CDU-Fraktion, eigentlich sehr glück lich und zufrieden, dass Sie von den Regierungsfraktionen das Thema Bürgerbeteiligung aufgegriffen haben und in dieser Legislaturperiode bearbeiten wollten. Wir haben das ausdrück lich begrüßt. Die repräsentative Demokratie hat ihre Berech tigung. Aber die Gesellschaft hat sich verändert, und vielleicht haben sich manche Regelungen, die man vor vielen Jahren richtigerweise getroffen hat, etwas überholt und können über arbeitet werden.
Deswegen hat die CDU-Fraktion auch ihre konstruktive Mitar beit in solchen Arbeitsgruppen und bei solchen Bemühungen angekündigt und praktiziert. Wir haben in der Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung nicht nur mitgearbeitet und zugehört, was die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, sondern wir haben auch eigene Vorschläge entwickelt. Wir haben eigene Positionen formuliert. Darüber konnte und kann in der Ar beitsgruppe dann auch eine Entscheidung gefunden werden. Ich glaube, zum Teil sind wir in unseren Positionen gar nicht so weit voneinander entfernt, dass es keine Einigung geben könnte.
Ich will aber trotzdem einen kleinen Schlenker machen und sagen, dass wir in unserer Fraktion schon einigermaßen ent täuscht sind über das, was bisher an Bürgerbeteiligung tat sächlich von Ihnen praktiziert worden ist.
Das betrifft die Äußerungen des Ministerpräsidenten, das be trifft die Arbeit der Landesregierung, und das betrifft auch die Arbeit der sie tragenden Fraktionen von Grün und Rot. Die bisherigen Aktionen, die sich in der Öffentlichkeit abgespielt haben, haben aus unserer Sicht nicht für mehr Bürgerbeteili gung gesorgt, sondern im Gegenteil eher für Bürgerfrustrati onen.
Ich will das Trennende hier nicht vertiefen, und ich will das auch nicht ausmalen, weil ich das, was der Kollege Goll ge sagt hat, nachdrücklich unterstreiche. Wir sind jetzt auf dem Weg und können eine Einigung finden. Aber das erfordert na türlich, dass wir uns gemeinsam darum bemühen und auch ge meinsam dafür Vorschläge ausarbeiten und rechtzeitig ein bringen.
Denn wer Menschen einlädt, sich einzubringen, wer sie ein lädt, Ideen zu entwickeln und Meinungen zu äußern, der muss
ihnen auch das Forum und die Möglichkeit dazu geben und dann auch diese Meinungen bei seinen Entscheidungen be rücksichtigen.
Dabei spielt für uns natürlich eine zentrale Rolle – der Kollege Goll hat es schon angesprochen –, dass wir von Anfang an im mer wieder ein Gesamtkonzept bei diesen Regelungen ange mahnt haben. Das wurde zuletzt in den Arbeitsgruppen in Zweifel gezogen. Aber ich habe einmal ältere Unterlagen he rangezogen, aus denen hervorgeht – Herr Präsident, ich darf daraus zitieren –: Sehr konstruktive erste Gespräche hätten stattgefunden, es gebe eine endgültige Fassung des Protokolls einer Sitzung aus dem Jahr 2012. Damals waren sich alle Be teiligten einig, dass diese Bereiche möglichst im Konsens neu geregelt werden sollen, und die Staatsrätin hat bemerkt, dass die Landesregierung ein Gesamtpaket zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung anstrebe.
Es war also von Anfang an klar, dass wir ein Gesamtpaket brauchen, das all die angesprochenen Punkte umfasst: die lan desgesetzlichen Regelungen, die kommunalen Regelungen, aber natürlich auch den Planungsleitfaden. Zum Planungsleit faden stellen wir sachlich fest, dass bis heute keine Regelung vorliegt.
Ich darf Sie auf die heutige Zeitungsveröffentlichung hinwei sen, die mir zugeleitet worden ist, wonach – jedenfalls nach den Berichten, die in der „Stuttgarter Zeitung“ vom heutigen Tage stehen – jetzt zum ersten Mal auf den Tisch kommt, dass für den Ausbau der Bürgerbeteiligung ein Stellenaufwuchs von 50 bis 60 Stellen erforderlich sei. Davon war vor weni gen Tagen in der Arbeitsgruppe nicht die Rede.
Sie können sich doch nicht ernsthaft vorstellen, dass wir hier gemeinsam sagen: „Wir machen backe, backe Kuchen“, aber Sie sich dann die schönsten Stücke heraussuchen und wir uns mit den Krümeln beschäftigen dürfen. Nein, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, wir, die CDU-Fraktion, fordern, dass wir eine Gesamtlösung erreichen. Wir fordern, dass die landesrechtlichen und die kommunalen Regelungen gemein sam getroffen werden und dass auch ein Leitfaden gefunden wird, der aufzeigt, wie man zu diesen Ergebnissen und zu mehr Bürgerbeteiligung kommt. Anders ist mit unserer Mit wirkung und unserer Mitentscheidung nicht zu rechnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Sakel lariou uns nach Griechenland in eine vergangene Zeit entführt hat, hoffe ich nicht, dass er alles, was dort im Augenblick statt findet, auch auf das Land Baden-Württemberg übertragen möchte, sondern sich auf die Punkte konzentriert, die wir in der Arbeitsgruppe besprechen. Ich glaube, das würde den wei teren Ablauf erleichtern.
Nochmals zu unserem Kernpunkt. Wir sind durchaus mit vie len Änderungsvorschlägen, die Sie gemacht haben, einver standen. Wir sind auch damit einverstanden, dass die Zahlen bezüglich Quoren und anderem, die Sie in den Raum gewor fen haben, noch etwas von den Zahlen abweichen, die wir vor geschlagen haben.
Aber mit der Wahrnehmung, die Sie, Frau Staatsrätin, bezüg lich einer Gesamtkonzeption hier wiedergegeben haben, kön nen wir uns so nicht einverstanden erklären. Die Gesamtkon zeption war von Anfang an Teil dieser Arbeitsgruppe, und selbstverständlich erwarten wir, dass auch der Planungsleit faden – zumindest in den Kernpunkten – mit uns abgestimmt ist und wir damit einverstanden sind. Sonst kann man kein ge meinsames Ergebnis bei diesem wichtigen Anliegen erzielen.
Es ist doch völlig in die falsche Richtung gesprochen, wenn Sie sagen, wir trügen hier unterschiedliche Aspekte hinein oder wir trügen nicht dazu bei, dass noch weitere Vorschläge gemacht werden. Das Kernelement Ihrer Arbeit besteht doch darin, dass Sie zunächst mit den Ministerien – die Ministeri en sowie die ganze Landesverwaltung sind von einem solchen Leitfaden betroffen – eine Einigung, einen Konsens finden.
Ich entnehme der Zeitung von heute, dass dieser Konsens nicht gefunden sein soll. Wenn dies eine Zeitungsente ist, dann habe ich dies auch erst vor wenigen Minuten aus Ihrem Mund zum ersten Mal erfahren. Es ist doch ein Kernbestandteil, dass Sie zunächst innerhalb der Ministerien ein abgestimmtes Ver fahren vorlegen und wir uns dann darüber unterhalten und nicht eigene Vorschläge machen müssen, bevor Sie das ge macht haben.
Der letzte Punkt ist auch klar. Ob Sie jetzt 50, 60 oder 35, 40 oder 45 Stellen brauchen, ist nicht die Kernfrage. Aber eine
Kernfrage ist doch die: Wenn Kosten damit verbunden sind, wenn Stellen beansprucht werden und wir die Stellen für die Abwicklung dieses Leitfadens benötigen, dann ist selbstver ständlich auch dieses Parlament betroffen. Denn wir stimmen im Haushalt auch über Haushaltsplanung, über Kosten und Stellen ab. Sie können uns nicht vorhalten, dass wir hier mit reden wollen, von Anfang an dabei sein, uns einbringen und mitbestimmen möchten.
Wenn das gelingt, dann sind wir am 24. Oktober oder viel leicht wenige Tage später weiter. Wenn es jedoch nicht ge lingt, dann wird es auch kein einheitliches und einverständli ches Ergebnis geben. So einfach sind die Dinge.
Herzlichen Dank.
Nachdem nun eine Bil dungsreform stattfindet, wird dies zukünftig sicherlich alles besser.
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:
a) Wie war der Dienstwagenbestand der Landesregierung am
12. Mai 2011, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landes ministerien und insgesamt, unter Berücksichtigung der je weiligen Fahrzeugklasse und der Emissionswerte?
b) Wie war der Dienstwagenbestand der Landesregierung am
21. Februar 2011, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Lan desministerien und insgesamt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrzeugklasse und der Emissionswerte?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2010 hat eine Studie der Bertelsmann Stiftung ein durchaus bedenkenswertes Ergebnis erbracht: 70 % der Deutschen haben kein Vertrauen mehr in die Politik und in die Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Stoch, ist es natürlich naheliegend, zu sagen: Wir brauchen mehr politische Betei ligung; wir brauchen Selbstbestimmung der Einzelnen; dies ist der Weg aus dieser Vertrauenskrise.
In Baden-Württemberg mag dies allemal zutreffen. Ich darf Sie persönlich, Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung zitie ren:
Dass Baden-Württemberg überhaupt entstehen und sich dann zu einem der leistungsstärksten deutschen Bundes länder entwickeln konnte, haben wir der Volksabstim mung vor 60 Jahren zu verdanken.
Das ist die eine Seite, meine sehr verehrten Damen und Her ren: Eine Volksabstimmung stand am Beginn unseres Bundes lands. Aber auf der anderen Seite stehen natürlich auch die Fakten.
Fakt ist: Baden-Württemberg ist ein erfolgreiches Bundesland, aber Volksabstimmungen und Volksbegehren haben dazu mit Sicherheit keinen großen Beitrag geleistet, um nicht zu sagen, gar keinen Beitrag geleistet. Es gab in Baden-Württemberg insgesamt vier Volksabstimmungen bzw. Volksbegehren – ich möchte es replizieren –: Das Volksbegehren und die Volksab stimmung im Jahr 1971 zur Verwaltungsreform waren erfolg los, das Volksbegehren zu den ABC-Waffen im Jahr 1985 war unzulässig und ebenfalls erfolglos, und das Volksbegehren zur unmittelbaren Demokratie bei den Gemeinden und Landkrei sen im Jahr 2000 war auch erfolglos.
Jetzt hatten wir die Volksabstimmung am 27. November 2011. Das Ergebnis war, dass das, was wir von der CDU-Fraktion immer vertreten haben, was in den Parlamenten entschieden worden ist und was die Gerichte bestätigt haben, auch vom Volk so entschieden worden ist. Deswegen war es natürlich in allererster Linie eine politische Niederlage für die Fraktion GRÜNE, aber natürlich auch für die Landesregierung insge samt. Das wollen wir am heutigen Tag nicht vergessen.
Ob es für die SPD ein so großer Erfolg war, Herr Kollege Stoch, dass Sie sagen können: „Wir, die SPD, haben diese Volksabstimmung initiiert“, das wage ich auch zu bezweifeln. Wenn über 50 % der Stimmberechtigten an der Volksabstim mung gar nicht teilnehmen, dann ist das sehr, sehr mager.
Trotz dieses großen medialen Spektakels, das da gemacht wor den ist, ist die Beteiligung relativ gering. Und ob die Befrie dungsfunktion eintritt, das werden wir erst noch sehen. Die Parkschützer haben es ja schon abgelehnt, dieses Ergebnis zu akzeptieren. Deswegen wage ich auch zu bezweifeln, dass es für die SPD ein großer Erfolg war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 27. November 2011 haben auch andere Wutbürger abgestimmt, die für den Weiterbau von Stuttgart 21 sind, die gesagt haben: „Wir wol len im Schlossgarten keine Demonstrationen mehr und kein Campen mehr. Wir wollen keine Demonstrationen mehr auf den Straßen.“ Meines Erachtens sollte man auf diese Men schen hören. Die direkte Demokratie ist nicht automatisch eine bessere Demokratie, sondern repräsentative und direkte Demokratie können sich allenfalls ergänzen. Darum meine ich, dass die von Ihnen initiierte Debatte in manchen Dingen vom Thema wegführt.
Sie sagen, man solle den Schwung der Volksabstimmung für mehr direkte Demokratie nutzen. Aber ich glaube, im Ergeb nis wollen Sie mehr davon ablenken, dass Rot und Grün die Volksabstimmung verloren haben.
Sie wollen das Ergebnis schönreden, und Sie wollen über den eigenen Abschwung hinwegtäuschen.
Ist die direkte Demokratie wirklich die bessere Demokratie? Ein Blick über den Tellerrand hilft vielleicht, um das zu be trachten. In Frankfurt wurde eine neue Landebahn gebaut, in München wird eine neue Landebahn gebaut, in Berlin wird ein neuer Großflughafen entstehen. Überall, wohin wir schauen, gibt es Proteste: vor dem Bau, während des Baus und nach dem Bau. Dazu stellt sich die Frage: Wer trägt eigentlich die Mehrkosten dafür, die juristischen Kosten, die Polizei kosten, die Kosten für die Bauverzögerungen? Das alles sind Konflikte, die bewältigt werden müssen und die Sie nach träglich durch eine Volksabstimmung nicht bewältigen kön nen.
Die entscheidende Frage an die Politik, an die Gesellschaft und auch an uns, an die Parteien, ist: Wollen wir die zusätzli chen Kosten, die durch Volksabstimmungen entstehen – 16 Millionen € sind es in diesem Fall –, immer tragen? Wol len wir, die Gesellschaft, dass zusätzliche Kosten durch die Bauverzögerungen und durch die ganzen Begleiterscheinun gen dazukommen? Wollen wir diese Form der Bewältigung des Konflikts und der zusätzlichen Kosten haben? Ich sage für die CDU-Fraktion: So wollen wir das nicht haben.
Sie haben durchaus die Kurve bekommen, Herr Kollege, in dem Sie festgestellt haben, dass es entscheidend darauf an kommt, Beteiligungsverfahren zu entwickeln, die zeitlich vor einer Volksabstimmung ansetzen, mit denen sich Menschen im Vorfeld beteiligen. So sieht das auch die Bundestagsfrak tion der SPD, wie den gestrigen Veröffentlichungen in der Presse zu entnehmen war:
Bürgerbeteiligung dürfe nicht nur als Mittel angesehen werden, um nachträglich Akzeptanz zu schaffen. Eine Ein beziehung sei daher schon in Vorplanungen nötig, „also bereits bei der Frage, ob ein Projekt überhaupt gebaut wird“.
Mit dieser Fragestellung, mit dieser Thematik können wir uns einverstanden erklären. Aber dann müssen Sie gleichzeitig die Frage erlauben, was Sie in der Zwischenzeit hierzu getan ha ben, außer einige Erörterungstermine durchzuführen. Wir ha ben ganz konkrete Vorschläge hierzu gemacht. Die vorherige Landesregierung hat es auf den Weg gebracht. Sie hat auch eine Bundesratsinitiative in diesem Sinn gestartet. Sie haben sie im Grunde nur mit leeren Worten begleitet. Es käme da rauf an, dass Sie diese Fragen gut beantworten und eine gute Politik daraus entwickeln.
Deswegen lassen Sie mich abschließend sagen: Die CDUFraktion ist durchaus für mehr Bürgerbeteiligung. Die CDU ist aber für ein schlüssiges Gesamtkonzept, das unsere Gesell schaft trägt, das auch Akzeptanz findet, damit die Menschen, wenn sie dann einbezogen sind, am Schluss der Debatte auch sagen: „Das gefundene Ergebnis akzeptiere ich, trage ich mit,
und ich protestiere nicht nachträglich noch weiter.“ Allein da rauf, Herr Kollege Stoch, kommt es an.