Protokoll der Sitzung vom 30.09.2015

Wenn ich mir ansehe, wie viel Investitionsbedarf wir im kom munalen Straßenbau haben, dann weiß ich nicht, ob die vor

gesehenen Änderungen dieses Gesetzes so nachhaltig sind, wie Sie es immer versuchen kundzutun. Auf dieser Grundla ge wird die FDP/DVP-Fraktion nicht zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Röhm CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7416 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infra struktur zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Wider spruch. Dann ist dies so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 10 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg – Drucksache 15/7417

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Pe ter Hofelich.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kol legen! Von der Landesregierung wird heute ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Würt temberg in den Landtag eingebracht. Wesentlicher Inhalt ist die Neueinstufung von Lehr- und Funktionsämtern im Schul bereich ab dem Schuljahr 2017/2018. Ich darf hierzu Folgen des ausführen:

Zum Wintersemester 2011/2012 wurde die Lehrerausbildung neu strukturiert. Durch die Einführung eines Lehramts Wer kreal-, Haupt- und Realschule wurde die Ausbildung der an gehenden Lehrkräfte mit Blick auf gestiegene Anforderungen an den Lehrerberuf inhaltlich angepasst und die Ausbildungs zeit verlängert. Die neu ausgebildeten Lehrkräfte sind für den Einsatz in Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschu len qualifiziert. Damit können sie auch in verschiedenen Ko operationsformen zwischen diesen Schularten eingesetzt wer den. Sie sollen wie bisher schon die Realschullehrer beim Ein tritt in den Schuldienst des Landes einheitlich nach Besol dungsgruppe A 13 besoldet werden. Hierbei wurde berück sichtigt, dass sie eine identische Ausbildung absolvieren und die gleiche Lehrbefähigung erwerben.

Die Landesregierung ist überzeugt, dass diese Einstufung der Lehrkräfte dazu beitragen wird, die am besten ausgebildeten Lehrkräfte für baden-württembergische Schulen zu gewinnen und damit für eine noch bessere schulische Bildung der Schü lerinnen und Schüler des Landes zu sorgen.

Damit zwischen den Schulleitern an den Werkreal- bzw. Haupt schulen und den neu ausgebildeten Lehrkräften in A 13 wei terhin ein angemessener Besoldungsabstand gewahrt wird, soll für diese Schulleiter ab dem 1. August 2017 gleichzeitig das Besoldungsgefüge wiederhergestellt werden, das während der Zeit der Qualitätsoffensive Bildung bis Ende 2012 im Lan

desbesoldungsgesetz verankert war. Hier gab es ein Beförde rungsamt für Hauptschullehrer in der Besoldungsgruppe A 13.

Die Besoldung der neu ausgebildeten Grundschullehrer soll sich weiterhin nach A 12 bemessen. Diese Einstufung ist ge rechtfertigt, da das Studium der Lehrkräfte an Grundschulen im Vergleich zum Studium der Lehrkräfte an Schulen der Se kundarstufe I anders strukturiert ist und sich auch die Lehrbe fähigung unterscheidet.

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung sollen auch funktionsgebundene Professorenämter für das Leitungsperso nal am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, kurz CAS, in der Besoldungsgruppe W 3 ausgebracht werden. Die Landesregierung hat im November 2013 die Errichtung des CAS mit Sitz in Heilbronn beschlos sen, in dem die berufsbegleitenden dualen Masterstudiengän ge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zusammen gefasst werden. Die Durchführung der Masterangebote erfolgt sowohl zentral in Heilbronn als auch dezentral an den regio nalen Standorten der Dualen Hochschule.

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Landesbesoldungs gesetzes und des Landeshochschulgesetzes werden die erfor derlichen zeitlich befristeten W-3-Ämter für die Leitungsfunk tionen des CAS geschaffen. Es geht um den Leiter des CAS und dessen Fachbereichsleiter.

Wie vergleichbare andere Leitungsfunktionen der Dualen Hochschule wird auch die Leitungsebene des CAS im Beam tenverhältnis auf Zeit befristet besetzt. Dieser Schritt ist not wendig, um auch für das CAS die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die dortigen Leitungsstellen mit geeigneten Führungspersönlichkeiten besetzen zu können.

Die erfolgreiche Etablierung des CAS ist von großer Bedeu tung für die Duale Hochschule und deren überregionale Posi tionierung in der Hochschullandschaft. Das CAS befindet sich, wie Sie wissen, gegenwärtig noch in der Gründungs- und Auf bauphase. Derzeit studieren rund 500 Studierende am CAS. Die Einrichtung auf dem Bildungscampus Heilbronn, die von der Dieter Schwarz Stiftung großzügig unterstützt wird, soll in den kommenden Jahren sukzessive auf rund 2 500 Studie rende des dualen Masterstudiengangs ausgebaut werden.

Außerdem soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vo raussetzung dafür geschaffen werden, einen Fahrtkostenersatz an Anwärter und Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Aus bildungsverhältnissen zu gewähren. Dies ist erforderlich, um auch diesen Personen im Rahmen der vorgesehenen Einfüh rung eines Jobtickets einen Zuschuss zu den Fahrtkosten ge währen zu können.

Ferner soll in das Landesbesoldungsgesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung aufgenommen werden, auf deren Grundlage die Gewährung eines Vorschusses bei In anspruchnahme von Pflegezeiten geregelt werden kann. Durch diesen Gehaltsvorschuss sollen die im Landesbeamtengesetz neu eingeführten Pflegezeiten auch finanziell gefördert wer den.

Ich will kurz auf die Anhörungsergebnisse bezüglich des Ge setzentwurfs eingehen. Von den Spitzenorganisationen der Ge werkschaften und Berufsverbände sowie den kommunalen

Landesverbänden, die sich im Rahmen der Anhörung geäu ßert haben, wurde die Einstufung der Absolventen des neuen Lehramtsstudiengangs in A 13 begrüßt. Zu einzelnen Rege lungen des Gesetzentwurfs haben sich diese Organisationen allerdings auch kritisch geäußert und Änderungen vorgeschla gen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs sind.

Die Landesregierung hat sich mit den vorgetragenen Anlie gen im Einzelnen befasst und hierzu in Teil C der Gesetzes begründung auch Stellung genommen. Bei der Behandlung des Gesetzentwurfs im Finanz- und Wirtschaftsausschuss kön nen hierzu noch nähere Einzelheiten ausgeführt werden.

Kommen wir zu den Kosten des Gesetzesvorhabens. Im Jahr 2016 werden Mehrkosten in Höhe von schätzungsweise 180 000 € entstehen. Es handelt sich hierbei um Anwärterbe züge, die sich nach dem Eingangsamt richten, in das der An wärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt. Wenn die Lehrkräfte an Werkreal- und Hauptschulen höher eingestuft werden, folgt daraus, dass sich auch die An wärterbezüge erhöhen.

Im Jahr 2017, wenn die ersten Lehramtsanwärter mit neuer Ausbildung in den Schuldienst eintreten, wird mit Mehrkos ten für Stellenhebungen bei den Lehrkräften und Schulleitern sowie den Anwärterbezügen in Höhe von rund 3 Millionen € gerechnet. Die Mehrkosten werden in den Folgejahren jeweils sukzessive anwachsen.

Nach einer vollständigen Umsetzung der neuen Besoldungs strukturen im Lehrerbereich werden sich für das Land Mehr kosten bei der Besoldung und Versorgung in Höhe von vor aussichtlich rund 85 Millionen € pro Jahr ergeben. Dieser Endausbau wird jedoch voraussichtlich erst nach dem Jahr 2060 erreicht. Über die Finanzierung der Kosten ist im Zuge der jeweiligen Haushaltsaufstellung zu entscheiden.

Die Einführung der neuen Professorenämter bei der Dualen Hochschule erfolgt haushaltsneutral, da die Planstellen aus Mitteln Dritter finanziert werden.

Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sollen die besoldungsrechtli chen Konsequenzen aus der Umstellung der Lehrerausbildung im Jahr 2011 gezogen werden. Außerdem sollen die Leitungs funktionen im Center for Advanced Studies vergleichbaren anderen Leitungsfunktionen der Dualen Hochschule BadenWürttemberg gleichgestellt werden. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag, um den Bildungsstandort BadenWürttemberg voranzubringen.

Ich darf Sie herzlich bitten, diesen Gesetzentwurf der Landes regierung zu unterstützen und ihn zur weiteren Beratung an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Köß ler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat ja schon die wesent lichen Punkte zum Gesetzesinhalt genannt. Ich will deshalb gleich auf die Stellungnahmen der Verbände eingehen.

Durchweg begrüßt wird von den Verbänden natürlich die Er höhung der Werkrealschul-, Hauptschul- und Realschullehrer besoldung nach A 13. Kritisch gesehen wird allerdings, die Grundschullehrerbesoldung in A 12 zu belassen.

Es gibt eine ganze Menge kritischer Anmerkungen der Ver bände. Ich will kurz darauf eingehen.

Die Werkrealschul- und Hauptschullehrer mit der alten Besol dung werden im Grunde im Stich gelassen. Es bleibt bei der unterschiedlichen Bezahlung bei gleicher Tätigkeit im glei chen Schulbereich und bei gleichen Abschlüssen. Dies ist ei ne Ungerechtigkeit, die den Leistungswillen und den Schul frieden stört und zerstört. Das sagen vor allem die Verbände.

Die gut gemeinten Vorschläge zur Weiterbildung, zur weite ren Qualifizierung dieser Lehrkräfte sprechen im Grunde ge nommen Bände. Man stößt diese erfahrenen und motivierten Lehrer vor den Kopf, indem man sie im Regen stehen lässt.

Die Verbände fordern darüber hinaus eine Gleichstellung der Grundschullehrer hinsichtlich der Studiendauer und der Be zahlung. Die vorgelegte Gesetzesänderung zementiert aber diesen Unterschied im Schulbereich. Die GEW sagt sogar, die Besoldung der Grundschullehrer in Baden-Württemberg lie ge an viertletzter Stelle im Bundesvergleich.

Meine Damen und Herren, klar ist, dass die Funktionsämter besser bezahlt werden müssen,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

denn wir brauchen gute Führungskräfte im Schulbereich. Man muss sich vorstellen: Warum soll sich eine Lehrerin oder ein Lehrer für Funktionsämter zur Verfügung stellen, wenn sie bzw. er nicht ausreichend wertgeschätzt wird? Die Wertschät zung zeigt sich natürlich auch in der Gehaltsgruppe.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Die Höhe der Bezahlung drückt aus, inwieweit wir gute Füh rungskräfte im Schulbereich haben wollen. Wenn wir gute Führungskräfte haben wollen, müssen wir sie auch gut bezah len und wertschätzen.

Kritisiert wird natürlich auch, dass Sie die Leiterinnen und Leiter von kleinen Grundschulen vergessen haben. Die blei ben auf ihrem Gehaltsniveau.

Meine Damen und Herren, ich will kurz etwas zum Hoch schulbereich sagen, zu den funktionsgebundenen Ämtern am CAS. Es ist richtig, dass wir diese einführen, denn eine wich tige Funktion ist die Organisation, Kooperation und Durch führung der Masterprogramme an der Dualen Hochschule. Aber es wird natürlich von allen Verbänden kritisiert, dass das Ganze nur für den Masterbereich gelten soll. Insbesondere die Duale Hochschule selbst sagt, dass hier ein Verbesserungsbe darf besteht. Die Duale Hochschule vergleicht sich mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, und sie sagt, es gebe eine Zweiklassengesellschaft, die zu Verwerfungen füh

re. Klar ist aber: Wir brauchen Qualität in der Lehre sowohl bei der Dualen Hochschule als auch bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Wir von der CDU-Fraktion werden dem Vorschlag zu den Masterstudiengängen an der Dualen Hochschule zustimmen. Wir werden allerdings aufgrund der offensichtlichen Unge rechtigkeiten bei der Lehrerbesoldung dem restlichen Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.

Herzlichen Dank.