Joachim Kößler
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur eines sagen: Es passt prima: Nach den Spekulationsgeschäften befassen wir uns mit dem Glücksspiel. Das hat eventuell etwas miteinan der zu tun.
Wir haben heute mit dem Gesetz zur Änderung des Landes glücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes über die Änderung zweier Gesetze zu beraten und zu beschließen.
Die Änderungen im Landesglücksspielgesetz fußen darauf, dass der Staatsgerichtshof – der künftige Verfassungsgerichts hof – am 17. Juni 2014 ein Urteil gefällt hat. In diesem Urteil wird moniert, dass die Stichtagsregelung im Landesglücks spielgesetz unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes und des Vertrauensschutzes nicht rechtens sei.
Der Staatsgerichtshof sagt, der Stichtag sei nicht der Tag, an dem die Ministerpräsidentenkonferenz über den Glücksspiel staatsvertrag beraten habe, sondern der Tag, an dem die Re gelungen durch eine Landtagsdrucksache – am 18. Novem ber 2011 – veröffentlicht worden seien. Daraus ergibt sich für die Übergangsregelungen ein anderes Ausgangsdatum. Das Urteil des Staatsgerichtshofs macht deshalb eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes notwendig.
Darüber hinaus hat der Staatsgerichtshof die Spielersperre im Landesglücksspielgesetz moniert und gesagt: Diese Spieler sperre ist nicht rechtens. Es geht darum, dass wir im Landes glücksspielgesetz eine umfassende Spielersperre normiert ha ben. Sie ist aber weder rechtskonform noch verfassungskon form. Aus diesem Grund müssen wir eine neue Spielersperre im Land erlassen: keine umfassende, bundeseinheitliche, son dern eine betreiberbezogene Spielersperre.
Die Landesregierung hatte in ihrem Entwurf zuerst vorgese hen, eine betreiberbezogene Spielersperre dahin gehend zu er lassen, dass sich jeder Spieler bei einem Betreiber sperren las sen kann und diese Sperre dann für alle seine Spielhallen gel ten soll. Dies hätte bedeutet, dass erstens ein umfassendes On linesystem hätte installiert werden müssen und zweitens ein hohes Maß an Datenschutz für dieses System notwendig ge wesen wäre. Angesichts dessen, dass es zu Schließungen von Spielhallen und zum Streichen von Mehrfachkonzessionen kommt, wäre dieses System nur von kurzer Dauer gewesen.
Deshalb hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nach seiner Beratung mehrheitlich beschlossen, dass ein betreiber bezogenes Sperrsystem nur für die einzelne Spielhalle und für
alle Spielhallen des Einzelbetreibers am Ort erlassen werden sollte. Das ist eine Vorstufe zu einem zentralen, bundesein heitlichen, sektorenübergreifenden Sperrsystem.
Wir wollen in Zukunft ein Sperrsystem für alle Spielsektoren: etwa für die Spielbanken, für die Spielhallen, für die Wettbü ros usw. Das muss das Ziel der nächsten Änderung des Glücks spielstaatsvertrags sein. Dann haben wir ein effektives Sys tem.
Anzumerken wäre zu diesem Gesetzentwurf auch, dass die Hürde der einjährigen Sperre sehr hoch ist. Die Spielsuchtex perten sagen, die Hürde sei zu hoch.
Nichtsdestotrotz wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen; denn wir glauben, es ist ein erster Schritt. Bei Änderungen des Glücksspielstaatsver trags sollten wir noch einmal darüber beraten, ob es richtig ist, eine Einstiegssperre von einem Jahr festzulegen. Exper ten sagen: Drei Monate wären als Einstieg besser und würden zum Ziel führen.
Dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes stimmen wir zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von John F. Kennedy stammt der Satz:
Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.
Wenn Sie mir bei diesem Satz folgen, möchte ich einen zwei ten Gedanken einbringen. Der australische Bildungsforscher John Hattie hat in einer Metaanalyse mit 50 000 Einzelunter suchungen bei 250 Millionen Schülern folgendes Ergebnis he rausgearbeitet: Der entscheidende Faktor für den Lernerfolg sind die Lehrerinnen und Lehrer.
Wenn Sie auch diesem Gedanken folgen, erkennen Sie, dass das für uns bedeutet: Wir müssen die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land unterstützen, gut behandeln und gut entloh nen. Gerade durch die vor uns liegenden Herausforderungen in den Bereichen der Integration und der Inklusion werden die Lehrerinnen und Lehrer stark belastet. Allein schon aus die sem Grund ist es notwendig, sie zu motivieren und sie gerecht zu bezahlen.
Wir sollten deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns das Beamtenrecht bietet, die Besoldung leistungsgerecht zu gestalten und insgesamt für eine gerechte Situation unter den Lehrern zu sorgen.
Ihr Gesetzentwurf bringt aber keine Gerechtigkeit. Dieser Ge setzentwurf ist auf keinen Fall gerecht. Die Grundschullehrer bleiben in Besoldungsgruppe A 12, genauso wie die bisheri gen Werkrealschullehrer und die Hauptschullehrer.
Sie degradieren hier die Lehrkräfte in zweite und dritte Klas se.
Das stimmt doch gar nicht. Darauf gehen wir nachher ein.
Sie haben diese erfahrenen, kompetenten Lehrer abgehängt. Dies kritisieren nicht nur wir, sondern auch die GEW, der Be amtenbund, der Verband Bildung und Erziehung und alle an deren Verbände auch. Aus diesem Grund haben wir im Finanz- und Wirtschaftsausschuss einen Antrag gestellt.
Sie haben ihn abgelehnt. Meine Damen und Herren, Sie re den oft von Gerechtigkeit. Aber wenn es konkret wird, ver lassen Sie das Spielfeld. Wir stellen den Antrag heute noch mals. Sie haben die Chance, dazu beizutragen, dass es eine gerechte Entlohnung an den Schulen gibt.
Zu Ihrer Bewusstseinsschärfung
will ich Ihnen nochmals die Gründe darlegen, um Sie dazu zu bewegen, unserem Antrag zuzustimmen. Es ist falsch, die neu en Lehrkräfte nach A 13 zu besolden und die alten in A 12 zu belassen. Die CDU-geführte Landesregierung hat in der Qua litätsoffensive Bildung im Jahr 2009 für engagierte, leistungs starke Haupt- und Werkrealschullehrer die Möglichkeit ge schaffen, die Besoldungsgruppe A 13 zu erreichen.
Besser als gar nichts.
Sie haben diese Möglichkeit abgeschafft. Wer als Werkreal- und Hauptschullehrer bisher Herzblut, Kompetenz, Engage ment in seine Aufgaben gelegt hat, kann in Zukunft nicht be fördert werden. Das haben Sie erreicht.
Es ist meines Erachtens ein Anachronismus, dass heute Leh rer ihren Dienst in A 12 beginnen – Sie haben die Eingangs besoldung übrigens noch um 8 % abgesenkt – und in A 12 bleiben,
egal, welche Leistung – auch bei einer guten Leistung – sie erbringen.
Sie zementieren dies mit Ihrem Gesetzentwurf.
Stimmen Sie unserem Antrag zu: gleiche Entlohnung für glei che Arbeit.
Zum Schluss ein Satz zu unserem Abstimmungsverhalten. Wir werden Artikel 3 – Änderung des Landeshochschulgesetzes – zustimmen, weil wir glauben, dass es notwendig ist, dass die Duale Hochschule und der dortige Masterstudiengang geför dert werden; denn dort wird gute Aus- und Fortbildung ge macht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat ja schon die wesent lichen Punkte zum Gesetzesinhalt genannt. Ich will deshalb gleich auf die Stellungnahmen der Verbände eingehen.
Durchweg begrüßt wird von den Verbänden natürlich die Er höhung der Werkrealschul-, Hauptschul- und Realschullehrer besoldung nach A 13. Kritisch gesehen wird allerdings, die Grundschullehrerbesoldung in A 12 zu belassen.
Es gibt eine ganze Menge kritischer Anmerkungen der Ver bände. Ich will kurz darauf eingehen.
Die Werkrealschul- und Hauptschullehrer mit der alten Besol dung werden im Grunde im Stich gelassen. Es bleibt bei der unterschiedlichen Bezahlung bei gleicher Tätigkeit im glei chen Schulbereich und bei gleichen Abschlüssen. Dies ist ei ne Ungerechtigkeit, die den Leistungswillen und den Schul frieden stört und zerstört. Das sagen vor allem die Verbände.
Die gut gemeinten Vorschläge zur Weiterbildung, zur weite ren Qualifizierung dieser Lehrkräfte sprechen im Grunde ge nommen Bände. Man stößt diese erfahrenen und motivierten Lehrer vor den Kopf, indem man sie im Regen stehen lässt.
Die Verbände fordern darüber hinaus eine Gleichstellung der Grundschullehrer hinsichtlich der Studiendauer und der Be zahlung. Die vorgelegte Gesetzesänderung zementiert aber diesen Unterschied im Schulbereich. Die GEW sagt sogar, die Besoldung der Grundschullehrer in Baden-Württemberg lie ge an viertletzter Stelle im Bundesvergleich.
Meine Damen und Herren, klar ist, dass die Funktionsämter besser bezahlt werden müssen,
denn wir brauchen gute Führungskräfte im Schulbereich. Man muss sich vorstellen: Warum soll sich eine Lehrerin oder ein Lehrer für Funktionsämter zur Verfügung stellen, wenn sie bzw. er nicht ausreichend wertgeschätzt wird? Die Wertschät zung zeigt sich natürlich auch in der Gehaltsgruppe.
Die Höhe der Bezahlung drückt aus, inwieweit wir gute Füh rungskräfte im Schulbereich haben wollen. Wenn wir gute Führungskräfte haben wollen, müssen wir sie auch gut bezah len und wertschätzen.
Kritisiert wird natürlich auch, dass Sie die Leiterinnen und Leiter von kleinen Grundschulen vergessen haben. Die blei ben auf ihrem Gehaltsniveau.
Meine Damen und Herren, ich will kurz etwas zum Hoch schulbereich sagen, zu den funktionsgebundenen Ämtern am CAS. Es ist richtig, dass wir diese einführen, denn eine wich tige Funktion ist die Organisation, Kooperation und Durch führung der Masterprogramme an der Dualen Hochschule. Aber es wird natürlich von allen Verbänden kritisiert, dass das Ganze nur für den Masterbereich gelten soll. Insbesondere die Duale Hochschule selbst sagt, dass hier ein Verbesserungsbe darf besteht. Die Duale Hochschule vergleicht sich mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, und sie sagt, es gebe eine Zweiklassengesellschaft, die zu Verwerfungen füh
re. Klar ist aber: Wir brauchen Qualität in der Lehre sowohl bei der Dualen Hochschule als auch bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Wir von der CDU-Fraktion werden dem Vorschlag zu den Masterstudiengängen an der Dualen Hochschule zustimmen. Wir werden allerdings aufgrund der offensichtlichen Unge rechtigkeiten bei der Lehrerbesoldung dem restlichen Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast zwei Jahren, im Juli 2013, haben wir über den Gesetzentwurf zur letzten Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge beraten. Da mals wurde der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Oppo sition beschlossen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen einen Sin neswandel vollziehen. Aber ich habe festgestellt: Es ist das Gleiche wie beim letzten Mal. Sie glauben, dass Sie die Staats diener als Melkkuh für die Haushaltspolitik benutzen können.
Trotz sprudelnder Steuereinnahmen fordern Sie weiter ein Sonderopfer von den Beamten und Pensionären.
Der Landesvorsitzende des Beamtenbunds hat Folgendes ge sagt:
Der Juchtenkäfer ist dem Land wichtiger als eine zufrie dene Beamtenschaft.
Der DGB hat Sie aufgefordert, die Tarifabschlüsse zeitgleich und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft zu übertragen. Dem steht entgegen, was der Ministerpräsident und jetzt auch der Finanzminister gesagt haben. Der Ministerpräsident hat ge sagt, der Vorschlag der Regierung sei klug und sozial sehr aus gewogen. Er führte weiter aus, trotz guter Finanzausstattung des Landes wäre eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung fi nanzpolitisch nicht umsetzbar.
Ich kann nur eines sagen: Wenn man es gewollt hätte, hätte man es bei dieser Finanzausstattung ohne Weiteres erreicht. Denn schauen Sie das Vorgehen der anderen Bundesländer an. Diese stehen zumeist hinsichtlich der Steuereinnahmen, der Finanzausstattung und der Haushaltssituation viel, viel schlechter da als Baden-Württemberg. Ich will nur einige Bei spiele nennen. Bayern: Übertragung 1 : 1. Rheinland-Pfalz: Übertragung 1 : 1. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg: Übertragung 1 : 1.
In den restlichen Ländern fällt die Übertragung des Tarifer gebnisses für die Beamtinnen und Beamten meist besser aus als in Baden-Württemberg. Betrachtet man z. B. NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz näher, so kann man feststel len, dass sie nicht gerade vor Solidität in der Haushaltspolitik strotzen, aber trotzdem sind ihnen die Beamten etwas wert.
Hier wird meines Erachtens ganz deutlich, dass es bei der Lan desregierung eine Verweigerungshaltung gibt, die nicht nur auf finanzpolitischen Erwägungen beruhen kann. Entweder wollen Sie eine populistische Neidkampagne gegen die Be amten stärken, oder Sie sind grundsätzlich gegen Beamte. Wenn Ihnen beim Beamtentum etwas nicht passt, dann sagen Sie das doch deutlich,
und verstecken Sie dies nicht hinter – falsch verstandener – Haushaltspolitik.
Meine Damen und Herren, der Umgang mit dem Beamten bund spricht natürlich Bände. Warum haben es der Minister präsident und der Finanzminister in der Vergangenheit ver säumt, eine Gesprächsbasis mit dem Beamtenbund zu finden? Warum versuchen sie nicht, eine langfristige Zusammenarbeit zu pflegen und langfristige Vereinbarungen zu treffen? Der Beamtenbund war in der Vergangenheit jederzeit gesprächs bereit.
Ich will auch nicht leugnen, dass es in Zeiten von CDU-ge führten Regierungen
ebenfalls Abstriche am Tarifabschluss gegeben hat.
Aber diese wurden immer mit dem Beamtenbund kommuni ziert. Aus einer Stellungnahme zu einem Antrag des Kollegen Herrmann geht sehr deutlich hervor, dass hier andere Maßstä be da waren.
Stich sagt:
Baden-Württemberg ist eine solitäre Ausnahme, was die Sprachlosigkeit angeht.
Ich kann dazu nur eines sagen: Im Land des Gehörtwerdens ist es natürlich schlimm, dass es keine tragende Basis der Ver ständigung und der Aussprache mit dem Beamtenbund gibt.
Ich muss leider zum Schluss kommen, will Ihnen aber noch eines mit auf den Weg geben. Den Regierungsfraktionen will ich ins Stammbuch schreiben: Verzögerung der Übernahme der Tarifabschlüsse, Absenkung der Eingangsbesoldung, Kür zungen bei der Beihilfe – das motiviert die Beamten natürlich nicht, und es raubt ihnen ein Stück Optimismus, was ihre Ar beit betrifft.
Erich Kästner hat Folgendes gesagt:
Optimismus stärkt die Tatkraft, Pessimismus lähmt sie.
Wenn Sie in Zukunft optimistische und motivierte Beamte wollen, so behandeln Sie sie entsprechend ihrer Leistung. Dann wird dieses Land auch weiterhin gut verwaltet.
Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Auswirkungen sieht die baden-württembergische
Landesregierung durch die geplante Reform der Erbschaft steuer für baden-württembergische Privatpersonen?
b) Wie wird die baden-württembergische Landesregierung die
Interessen der baden-württembergischen Unternehmen, vor allem der Familienunternehmen, bei der Reform der Erb schaftsteuer schützen, insbesondere dahin gehend, dass kei ne Mehrbelastungen eintreten?
Ich habe noch eine Frage: Wenn die Grenze bei 20 Millionen € wäre, wie groß wäre dann die Anzahl der baden-württembergischen Unternehmen, die da von betroffen wären?
Es geht um die beiden Grenzen von 20 Millionen € und 100 Millionen €. Daher wäre es schon interessant, zu wissen – Sie können es wahrscheinlich nicht jetzt beantworten –, wie vie le Unternehmen davon betroffen sind und welchen Umfang dies ausmacht.
Herr Kollege Frey, wenn Sie bemängeln, dass Griechenland über 300 Millionen € an die Bundesrepublik bezahlt hat, frage ich Sie: Wollen Sie diese über 300 Millionen € erlassen? Sagen Sie dies klipp und klar. Denn Andeutungen nützen gar nichts. Wollen Sie diese 300 Millionen € Zinsen erlassen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine namentliche Abstim mung brauchen.
Wir haben im November 2012 das Landesglücksspielgesetz mit großer Mehrheit hier verabschiedet. Dieses Gesetz hat ei ne klare ordnungspolitische Zielrichtung. Einerseits soll das Gesetz dem Bedürfnis nach Glücksspiel nachkommen und es in legale Bahnen lenken, andererseits soll es Spielsucht ein dämmen.
Wir haben damals diesem Gesetz zugestimmt. Allerdings ha ben wir schon 2012 auf die rechtlichen Mängel hingewiesen, insbesondere was § 51, die Übergangsregelung, betrifft. Schon damals vertraten wir die Auffassung, dass Teile dieses Para grafen nicht haltbar sind. Dem hat der Staatsgerichtshof zu gesprochen, und er hat es genauso gesehen. Das hat aber nichts mit Hellseherei zu tun, wie sie von den Regierungsfrak tionen in der ersten Lesung dem Kollegen Hollenbach unter stellt wurde, sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir un ser gesundes Rechtsempfinden eingeschaltet haben –
im Gegensatz zu den handwerklichen Fehlern, die die Regie rung gemacht hat.
Der Staatsgerichtshof hat zu Recht bemängelt, dass der Be treiber einer Spielhalle erst im Jahr 2017 erfährt, ob sein Be trieb Bestand hat. Der Hof hat darauf hingewiesen, dass dies für die Disposition der Spielhallenbetreiber zu spät ist. Diese Gesetzesänderung, die jetzt ansteht, ermöglicht es, dass jeder Spielhallenbetreiber rechtzeitig weiß, ob und gegebenenfalls wann er seinen Betrieb schließen muss.
Lassen Sie mich jedoch insgesamt noch einmal auf das Urteil des Staatsgerichtshofs eingehen. Der Staatsgerichtshof hat über eine ganze Reihe von Beschwerdepunkten entschieden. Es ging um das Verbot der Mehrfachkonzession, das Mindest abstandsgebot, das Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendein richtungen und die Pflicht zur Erstellung eines Sozialkonzepts. Diese Punkte hat er zurückgewiesen. Er hat sie allerdings nicht inhaltlich entschieden. Ich gehe davon aus, dass noch manche Frage in diesem Gesamtkomplex rechtlich entschie den wird, und zwar im Hinblick auf den Verwaltungsvollzug.
Hinsichtlich des Stichtags für den Beginn der Übergangszeit von ein bis fünf Jahren verpflichtet der Staatsgerichtshof die Landesregierung, sich mit den anderen Bundesländern zu ei nigen, dass dieser Stichtag verändert wird, und zwar bis En de 2015.
Die im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Dauer der Über gangszeit ist zwar verfassungsgemäß, der im Vertrag gewähl te Stichtag verstößt aber gegen die Eigentumsgarantie und ge gen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Wir werden bis Ende 2015 noch weitere Änderungen vornehmen müssen.
Insgesamt stimmt die CDU-Fraktion der vorliegenden Ände rung des Landesglücksspielgesetzes zu. Wir gehen allerdings davon aus, dass wir uns weiterhin mit diesem Gesetz befas sen müssen.
Herzlichen Dank.
Ich habe eine kurze Frage und eine kurze Anmerkung. – Dass der Staatsgerichtshof Be schwerden zurückgewiesen hat, heißt doch nicht, dass wir im Verwaltungsvollzug keine Schwierigkeiten bekommen wer den, wenn die entsprechenden Betreiber klagen. Das war der Hintergrund meiner Ausführungen. Jetzt ist die Frage: Sehen Sie hier keine Probleme für die Zukunft? Sehen Sie nicht auch, dass es vor den Verwaltungsgerichten noch gewaltige Probleme geben kann?
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Europa braucht mehr Investi tionen. Die Liste derjenigen, die dies fordern, ist lang – u. a. Christine Lagarde, IWF-Direktorin, Mario Draghi, Präsident der EZB, Finanzminister Wolfgang Schäuble und auch Wirt schaftsminister Sigmar Gabriel.
Warum braucht Europa mehr Investitionen? Erstens weil ganz Europa seit Jahren zu wenig investiert und der Kapitalstock sowie die Infrastruktur in vielen Ländern veraltet ist. Zwei tens weil ohne Investitionen kein Wachstum entsteht und kei ne zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen werden. Drittens weil die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaf ten gestärkt werden muss.
Trotz niedriger Zinsen und hoher Liquidität im Bankensektor steigen die Investitionen nicht. Das Geld kommt im realen Sektor der Wirtschaft nicht an. Wir haben es hier mit einer ty pischen keynesianischen Liquiditätsfalle zu tun. Das Mehr an Liquidität führt zwar zu niedrigeren Zinsen, aber das Geld bleibt im monetären Bereich und treibt die Aktien- und An leihenkurse. Karl Schiller hat diesen Zustand so charakteri siert:
Die Pferde wollen nicht saufen. Man kann sie zwar zur Tränke treiben, aber nicht zum Saufen zwingen.
Europa braucht einen „wachstumspolitischen Kick“, wie es Kommissionspräsident Juncker fordert. Kurz- und mittelfris tig führt dies zu mehr Nachfrage, zu mehr Wachstum und Be schäftigung, und die Volkswirtschaften werden wettbewerbs fähiger.
Die EU-Investitionsoffensive bietet gerade für Baden-Würt temberg eine große Chance, zusätzliche Mittel für zentrale In frastrukturmaßnahmen ins Land zu holen.
Am 13. Januar 2015 hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Pressemitteilung mit dem Titel „EU Investitionsoffensive: Keine Zeit verlieren“ herausgegeben. Dort heißt es weiter:
„... Jetzt gilt es schnell Entscheidungen zu treffen und den Vorschlag im beschleunigten Verfahren anzunehmen, da mit noch in diesem Jahr die ersten Investitionen ange schoben werden können.“
Dieser Aufruf ist leider bei der Landesregierung in Stuttgart noch nicht angekommen.
Der Ministerpräsident und seine Landesregierung kritisieren dagegen die Finanzierung der Offensive. Wer kritisiert, muss aber Finanzierungsalternativen aufzeigen. Das haben Sie bis heute nicht getan.
Wir – die CDU in Land, Bund und Europa – sagen klar: Wir wollen für die Steuerzahler keine zusätzlichen Belastungen. Wollen Sie, dass die Mitgliedsstaaten und damit die Steuer zahler zusätzliche Mittel dafür aufbringen müssen? Auf dem Tisch liegt ein konkreter Vorschlag der Kommission, der mög lichst bis zum Sommer auch in gesetzgeberische Form gegos sen werden soll. Kommissionspräsident Juncker hat seinen Plan bereits Ende Oktober 2014 angekündigt. Am 26. Novem ber 2014 hat er die wesentlichen Grundzüge der EU-Investi
tionsoffensive vorgestellt. Die neue Kommission hat also schnell „geliefert“.
Die EU-Investitionsoffensive unterscheidet sich von anderen EU-Fonds vor allem dadurch, dass es keine Quoten für be stimmte Regionen gibt. Wer ein wirtschaftlich gutes Projekt vorlegt, das schnell umsetzbar ist, hat gute Chancen. Dies ist geradezu eine Einladung an wirtschaftlich starke Regionen wie Baden-Württemberg.
Bei der EU-Forschungsförderung gilt übrigens das gleiche Prinzip – und wir waren dabei sehr erfolgreich.
Die Auswahl der Projekte soll nach drei Schlüsselkriterien er folgen: Die Projekte sollen einen europäischen Mehrwert zur Unterstützung der Ziele der EU bringen. Projekte mit hoher sozioökonomischer Rendite und hoher Wirtschaftlichkeit er halten einen Vorrang. Der Projektstart muss innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen.
Die Landesregierung wäre eigentlich schon seit Bekanntwer den der Pläne gefordert gewesen, aktiv zu werden und geeig nete Projekte anzumelden. Im Vordergrund stehen Investiti onsmaßnahmen wie etwa der Breitbandausbau, Projekte im Bereich „Wissenschaft und Forschung“ oder in der Verkehrs infrastruktur. Offenbar steht die Landesregierung hier jedoch ziemlich blank da.
Die am 9. Dezember 2014 veröffentlichte Projektliste der Eu ropäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten und der Euro päischen Investitionsbank (EIB) enthält insgesamt elf Projek te in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-An halt und Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtvolu men von rund 5,5 Milliarden € zur Erschließung und zum Aus bau des Breitbandnetzes. Baden-Württemberg ist in dieser Lis te nicht vertreten.
Auch bei den Verkehrsprojekten sind nur einige wenige aus Baden-Württemberg.
Auch wenn keine systematische Abfrage des Bundes bei den Ländern stattgefunden hat, ist das für das Endergebnis nicht relevant. Fest steht: Derzeit gibt es offenbar keine geeigneten Projekte z. B. zum Breitbandausbau, die der Bund in BadenWürttemberg gefunden hat. Im Grunde kann die Landesregie rung sogar froh sein, dass keine Abfrage erfolgt ist, denn an sonsten hätte sie eine Nullmeldung machen müssen.
Die Landesregierung macht es sich viel zu einfach, hier den Schwarzen Peter dem Bund zuzuschieben. Das Land ist in ei ner Holschuld gegenüber dem Bund und der EU und nicht um gekehrt. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren.
Statt in Wehklagen auszubrechen, sollte die Landesregierung ihre Energie besser dafür einsetzen, jetzt gute Projekte zu ent wickeln und zu schauen, wie die EU-Mittel klug genutzt wer den können, um notwendige Investitionen schneller zu reali sieren.
Am Schluss der Rat eines großen Griechen, den Sie beherzi gen sollten. Aristoteles Onassis hat festgestellt: „Man darf dem Geld nicht hinterherlaufen, man muss ihm entgegenge hen.“ Dies ist Aufgabe der Landesregierung und der Landes vertretung in Brüssel. Sorgen Sie dafür, dass Baden-Württem berg künftig den EU-Mitteln nicht hinterherlaufen muss.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Konsolidieren, investieren und sanieren statt kaputtsparen“ –
mit diesem Untertitel hat der Finanzminister des Landes Ba den-Württemberg am 18. Oktober in der „Börsen-Zeitung“ ei nen Artikel veröffentlicht.
U. a. sagt der Finanzminister Folgendes:
Es gibt gute Gründe, keine neuen Schulden zu machen und den bereits vorhandenen Schuldenberg abzutragen.
Weiter führt der Finanzminister aus:
Das sind zum einen moralische Gründe. Denn wir dürfen nicht unseren Kindern unsere Schulden hinterlassen.
Zudem führt er „Gründe der politischen Räson“ an:
... ein hoher Schuldenstand reduziert die Handlungsfä higkeit des Staates.
Geld, das für Zinszahlungen ausgegeben wird, kann nicht in Schulen, Straßen oder die Förderung von Innovation investiert werden...
Dem kann man nur beipflichten. Aber wie sieht es tatsächlich in Baden-Württemberg aus?
Darauf kommen wir nachher noch zu sprechen.
Die Schulden des Landes sind von Ende 2010 bis 2013 um fast 2 Milliarden € gestiegen. Die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich im selben Zeitraum von 3 918 € auf 4 174 € erhöht.
Parallel dazu kann man jetzt die Einnahmen betrachten. Die Isteinnahmen betrugen im Haushaltsjahr 2011 36,9 Milliar den € und stiegen bis Ende 2013 auf 42,8 Milliarden €, also um sage und schreibe 5,9 Milliarden € oder 16 % – in drei Jahren!
Die Landesregierung hatte also, was die Istberechnung be trifft, in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt einen Spielraum von 7,9 Milliarden € zur Verfügung.
Sie haben dann – trotz guter Haushaltslage – 2013 1,78 Mil liarden € Schulden in den Haushalt eingestellt; 2014 haben Sie 1,2 Milliarden € an Kreditermächtigungen eingestellt, ob wohl Sie eine ganze Menge Kassenüberschüsse haben.
Hinzu kommt, dass Sie auf der Grundlage der Steuerschät zung vom 6. November 2014 weitere 800 Millionen € an Mehreinnahmen erwarten können.
Ich sage es ganz offen: Ihr Haushaltsgebaren zielt darauf ab, für 2015 und 2016 genügend Geld zu bunkern, damit Sie im Wahljahr 2016 und bereits auch 2015 entsprechende Ausga ben machen können,
um Ihre Basis
befriedigen zu können.
Es handelt sich also bei dem Haushalt 2015/2016 um ein Bud get für all solche Wahlgeschenke.
Lassen Sie mich auf das Haushaltsgebaren näher eingehen. Bei genauer Betrachtung gibt es im Haushalt Überschüsse und Kreditermächtigungen. Ich nenne Ihnen diese im Einzelnen, weil Sie es sonst sicherlich nicht glauben würden: Überschüs se in den Vorjahren: 3 Milliarden €. Das hat Ihnen übrigens auch der Rechnungshof attestiert. Nicht in Anspruch genom mene Kreditermächtigungen: 1,5 Milliarden €. Mehreinnah men aus der Steuerschätzung von November: 800 Millionen €. In der Summe ergibt dies 5,3 Milliarden €. Davon abgezogen werden müssen Ausgabereste 2013 von 2,2 Milliarden €.
So haben Sie insgesamt also eine erhebliche Verfügungsmas se – was übrigens der Bund der Steuerzahler in einem Artikel als „Verschleierungspolitik“ bezeichnet.
Die Verfügungsmasse hätte also gut ausgereicht, um in den beiden Jahren keine neuen Schulden zu machen.
Der Rechnungshof hat es Ihnen ganz deutlich ins Stammbuch geschrieben – ich zitiere –:
Die Aufnahme neuer Kredite bei gleichzeitig hohen kas senmäßigen Überschüssen ist... nicht nachvollziehbar. Der stetige und zuletzt sprunghafte Anstieg der kassen mäßigen Überschüsse im vergangenen Haushaltsjahr zeigt, dass die Nettokreditaufnahme verzichtbar war.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt eingehen, und zwar auf die überzogenen Rücklagen. Der Haushalt enthält nach unserer Auffassung einen großen Teil überzogene Rück lagen. Wir haben deshalb in den Beratungen des Finanzaus schusses entsprechende Anträge gestellt. Sie sind dem nicht gefolgt. Wir haben Ihnen in Bezug auf globale Mehrausgaben bei Personalausgaben und Zuführungen zu den Rücklagen für Haushaltsrisiken Vorschläge gemacht, und wir werden diese Vorschläge nachher nochmals zur Abstimmung stellen. Ich hoffe, dass Sie diesen Vorschlägen dann zustimmen.
Würden Sie diesen Vorschlägen folgen, so wäre die Nettokre ditaufnahme im Jahr 2015 nicht notwendig. Sie haben dies nicht getan, und zwar aus den eben dargelegten Gründen.
Es ist unseres Erachtens ein Armutszeugnis, dass Baden-Würt temberg im Unterschied zu anderen Bundesländern keine Schulden zurückzahlt und auch die Nullneuverschuldung nicht erreicht. Ich verweise auf einige andere Bundesländer, um Ihr Problembewusstsein zu schärfen: Da ist Bayern mit Rückzah lungen in Höhe von 1,7 Milliarden €; es folgen Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen usw. Diese Länder haben bereits im Jahr 2013 etliche Schulden zurück gezahlt. Am Ende der Skala stehen nur noch Baden-Württem berg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Trotz dieser guten Haushaltslage planen Sie für die Jahre 2017 und 2018 weitere Schuldenrunden in einem Umfang von rund 1,5 Milliarden €. Sie werden wohl 2016 offenbar die Nullneu verschuldung erreichen; in den Jahren 2017 und 2018 wollen Sie jedoch erneut eine Dreiviertelmilliarde Euro an Schulden aufnehmen.
Ich komme noch einmal auf den Artikel in der „Börsen-Zei tung“ zurück. Der Finanzminister hat dort auch gesagt:
Sparen schafft zwar langfristig Spielräume zur Gestal tung – doch nur, wenn man eben nicht kaputtspart.
Der Finanzminister bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen Artikel von Marcel Fratzscher vom Deutschen Ins titut für Wirtschaftsforschung. Dieser bemängelt, dass in Deutschland zu viel von der Substanz gelebt wird und zu we nig investiert wird. Dem kann man nur beipflichten.
Ich sage Ihnen auch: Diese Regierung hat zu wenig investiert. Ich nenne Ihnen kurz die Investitionsquoten, beginnend mit dem Jahr 2010: 2010 waren es 10,8 %, 2011 10,7 %; die In vestitionsquote für 2013 beträgt 9 % und für 2015 und 2016 jeweils 8,9 %.
Wir stehen damit am Ende der Skala der Bundesländer, und das ist für Baden-Württemberg zu wenig.
Sie loben im Augenblick die hohe Investitionsquote. Sie lo ben die Wirtschaft. Sie loben die Patente. Sie loben die For schungsdichte. Es sind aber private Investitionen der Unter nehmen. Es sind Investitionen, die durch die Arbeitnehmer und Unternehmer in Baden-Württemberg zustande kommen. Sie haben zu wenig Investitionen vorgesehen.
Ich kann Ihnen nur raten: Nehmen Sie unsere Anträge an. Dann haben Sie weitere Spielräume, und Baden-Württemberg erreicht eine Nullneuverschuldung.
Herzlichen Dank.
Jetzt muss ich ein bisschen Was ser in den Wein schütten, und zwar aus folgendem Grund – ich lese es kurz vor und frage Sie, ob es Ihnen bekannt ist –:
Das Institut der Wirtschaft hat am 10. März 2011 berichtet, Baden-Württemberg gelte neben Bayern als Vorzeigeland. Ba den-Württemberg wird attestiert, dass es jederzeit seinen Schuldenstand senken könne. Es sei eines der besten Länder unter den westlichen Bundesländern.
Diesen Zustand hatten wir schon 2011.
Ist Ihnen das bekannt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Gesamthaushalt des Landtags beläuft sich 2015 auf 75 Millionen € und 2016 auf 79,8 Millionen €. Der Anteil am Gesamthaushalt beträgt wie in der Vergangenheit 0,2 %. Die Gesamtausgaben erhö hen sich um 2,5 Millionen € im Jahr 2015 und um 4,7 Milli onen € im Jahr 2016.
Nahezu 75 % der Ausgaben sind Personalausgaben; etwa 60 % der Personalausgaben entfallen auf Aufwendungen für die Abgeordneten, deren Mitarbeiter und die Altersentschädi gung der ausgeschiedenen Abgeordneten. Interessant ist da bei, dass die Altersentschädigung für die Versorgungsempfän ger knapp 60 % des Haushaltsvolumens der Abgeordneten entschädigungen ausmacht. Das heißt also, dass uns die aus geschiedenen Kollegen, die Pensionäre, etwas wert sind.
Nur 25 % der Personalkosten entfallen auf die eigentliche Landtagsverwaltung und den parlamentarischen Beratungs dienst. Insgesamt handelt es sich in den beiden Haushaltsjah ren um 284 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 44 im parlamentarischen Beratungsdienst und 29 beim Landesda tenschutzbeauftragten. Bei der eigentlichen Landtagsverwal tung sind es 156 Mitarbeiterstellen.
Die Sachausgaben, Verwaltungsausgaben, Zuweisungen und Zuschüsse sowie die Investitionen machen etwa 25 % des Haushalts des Landtags aus. Wesentliche Veränderungen sind 2016 festzustellen, und zwar 2,5 Millionen € für die Neuaus stattung und Möblierung im Rahmen des Abschlusses der Baumaßnahmen.
Im Zusammenhang mit den Sachkosten will ich auf drei Titel eingehen: erstens auf den Schülerwettbewerb zur Förderung der politischen Bildung, zweitens auf die Einführung von Ju gendgruppen in die Parlamentsarbeit und drittens auf die Zu schüsse für Besuchergruppen der Abgeordneten.
Diese Aktivitäten des Landtags tragen dazu bei, unsere Arbeit für die Öffentlichkeit transparenter zu machen. Wer hier ein
mal im Landtag war – ich habe das gestern erlebt –, der sieht die Arbeit vor Ort, der sieht, was wir hier im Parlament ma chen, und für Jugendliche ist es zum Teil die erste Berührung mit der politischen oder praktischen Arbeit eines Parlaments. Ich denke, jeder Euro, den wir hier ausgeben – wir sollten viel leicht in Zukunft, wenn der Neubau fertig ist, mehr ausgeben –, ist es wert; denn er dient dazu, unsere Arbeit hier besser darzustellen.
Demokratie erlebt man am besten, wenn man sie sieht und wenn man mit den Abgeordneten bzw. Politikern redet.
Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang besonders den Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern des Besucherdienstes.
Sie leisten eine hervorragende Arbeit.
Ich habe es vorhin schon gesagt: Wir sollten diese Aktivitä ten so weit wie möglich und soweit es räumlich und auch zeit lich machbar ist ausdehnen.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch den Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Sie unterstüt zen uns, sie machen uns die Arbeit leichter. Ohne sie könnten wir hier keine hervorragende Arbeit – ich denke, sie ist her vorragend – leisten.
Herr Vizepräsident, übermitteln Sie den Dank – der Landtags direktor sitzt dort hinten – den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern; denn sie machen uns die Arbeit leichter und sorgen dafür, dass wir hier in einer guten und angenehmen Atmosphä re arbeiten.
Lassen Sie mich zum Schluss einige Worte zu den Kosten des Landtags sagen. Weiterhin ist der Landtag von Baden-Würt temberg der kostengünstigste – nicht der billigste – Landtag mit 6,30 € pro Einwohner im Jahr 2015 und 6,70 € im Jahr 2016. Unser Landtag ist damit der kostengünstigste Landtag aller Flächenländer.
Genauso verhält es sich mit der Relation zwischen der Abge ordnetenzahl und der Einwohnerzahl. Mit 78 000 Einwohnern pro Abgeordnetem ist unser Landtag der Landtag, der pro Ab geordnetem die meisten Einwohner betreut und ihnen zur Sei te steht.
Ja, aber das ist kein Flächenstaat.
Dessen Größe erinnert eher an einen Landkreis.
Lassen Sie mich zum Schluss noch die Baumaßnahmen an sprechen. Wir alle können froh sein, dass die Baumaßnahmen voranschreiten, dass sie 2016 zeitgerecht beendet werden. Ich gehe davon aus, dass wir dann in einem lichtdurchfluteten Raum arbeiten können und dass das unsere Stimmung und un sere Leistung natürlich beflügelt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Lan deskirchensteuergesetzes geht es um eine Umsetzung von bundesrechtlichen Regelungen. Zum einen geht es darum, dass die Einführung eines automatischen Verfahrens zum Kir chensteuerabzug bei Kapitaleinkünften geordnet wird, zum anderen geht es um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit Ehegatten im Kirchensteuerrecht.
Lassen Sie mich ganz kurz etwas zum Verfahren sagen. Seit 2009 führen Banken – z. B. Sparkassen – und Kapitalgesell schaften 25 % Abgeltungssteuer plus Soli an das Finanzamt ab. Die Kirchensteuer wurde bisher nur dann abgeführt, wenn der Kunde seiner Bank die Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Tat er das nicht, musste er in der Vergangenheit seine Ka pitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklarieren, und diese Abgaben wurden dann eingezogen. Allerdings ha ben das manche nicht gemacht, und es kam daher zu Steuer ausfällen größeren Ausmaßes. Man spricht von Hunderten von Millionen Euro.
Das ändert sich jetzt. Sowohl Banken – z. B. Sparkassen – als auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften führen künftig Steuern auf Kapitalerträge automatisch ab. Dazu ist ein besonderes Verfahren notwendig. Sie müssen beim Bun deszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit anfra gen und bekommen von dort einen sechsstelligen Schlüssel. Diesem Schlüssel können die Banken allerdings nicht entneh men, welcher Religion ihr Kunde angehört.
Der Steuerzahler kann allerdings beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk beantragen. Dann wird seine Re ligionszugehörigkeit nicht bekannt gegeben. Für Kirchensteu erzahler, die diesen Sperrvermerk beantragen, ist es allerdings auch künftig notwendig, dass sie bei ihrer Einkommensteuer erklärung die Kapitalerträge zur Ermittlung der festzusetzen den Kirchensteuer deklarieren. Das zuständige Finanzamt be kommt vom Bundeszentralamt eine Benachrichtigung über den Sperrvermerk.
Lassen Sie mich ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Verfahren machen. Etwa 600 000 Kapitalgesellschaften müs sen nachfragen, welche Religionszugehörigkeit jeweils der einzelne Gesellschafter hat. Diese Abfragen kosten viel Ener gie und viel Zeit und sind natürlich sehr bürokratisch. – Ich versuche, gleich zum Ende zu kommen.
Diese Abfrage muss auch für Einmanngesellschaften durch geführt werden, und zwar jedes Jahr.
Fazit des ganzen Verfahrens: Für den Steuerzahler wird es ein facher. Für viele Steuerzahler, insbesondere für diejenigen, die ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird
alles gleich bleiben. Die Banken klagen über erheblichen bü rokratischen Aufwand. Das hängt auch damit zusammen, dass das Bundeszentralamt nicht gut vorbereitet ist, was die Da tenbank betrifft.
Der automatische Steuerabzug führt insgesamt zu mehr Steu ergerechtigkeit und natürlich zu höheren Steuereinnahmen bei den Kirchen. Verschiedenen Presseberichten zufolge hat das neue Verfahren auch zu Kirchenaustritten geführt.
Ich gehe davon aus, dass noch Berichtigungen erfolgen. Mehr Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig. Denn teilweise ist der Ein druck entstanden, dass es sich um eine neue Steuer handle.
Die Kirchen werden mehr Geld einnehmen. Das ist gut so. Denn dadurch können sie mehr soziale und seelsorgerische Projekte durchführen.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es verwundert schon manch mal, wie sich innerhalb von 24 Monaten die Ansichten über die kalte Progression verändern. Noch im Mai 2012 haben die Vertreter von SPD und Grünen im Bundesrat einen Gesetz entwurf zur Abmilderung der kalten Progression abgelehnt. Dieser Gesetzentwurf hätte bedeutet, 2013 2 Milliarden € und 2014 5 Milliarden € an die Steuerzahler zurückzugeben. Sie haben dem aus wahltaktischen Gründen nicht zugestimmt.
Heute scheint die Welt ganz anders auszusehen. Neben den Wirtschaftsverbänden sind auch die Gewerkschaften sehr stark für die Beseitigung der kalten Progression. So sagen der Vor sitzende des DGB und der Vorsitzende der Industriegewerk schaft Bergbau, Chemie, Energie, dass eine Entlastung der Ar beitnehmer stattfinden müsse, und zwar ohne Erhöhung des Spitzensteuersatzes. „Die gute Wirtschaftsleistung führt zu neuen Spielräumen“, sagen die Gewerkschaften.
Jetzt kommt es noch viel besser; Herr Kollege Rülke hat es bereits erwähnt: Der SPD-Parteivorsitzende und Vizekanzler Gabriel ist für eine Entlastung bei der kalten Progression, und zwar wegen der Steuergerechtigkeit und wegen der sozialen Gerechtigkeit. Welch ein Wandel, kann ich hier nur sagen.
Der Finanzminister von Baden-Württemberg hat im Oktober 2012 in einer Landtagsdebatte noch gesagt, er sei gegen die Beseitigung der kalten Progression. Er hat von verwerflichen Steuergeschenken gesprochen, und er hat der damaligen Bun desregierung den gesunden Menschenverstand abgesprochen. Jetzt, zwei Jahre nach der Verweigerungshaltung, scheint die Erleuchtung zu kommen.
Das Gleiche gilt auch für die Grünen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundes tag hat nach einem Bericht der FAZ vom 28. Februar 2014 ge sagt: „Die Absenkung der kalten Progression ist richtig.“ Das ist eine späte Einsicht.
Und Johann Wolfgang von Goethe hat Folgendes gesagt:
Zur Einsicht in den geringsten Teil ist die Übersicht über das Ganze nötig.
Anscheinend ist diese Einsicht nach zwei Jahren erfolgt.
Meine Damen und Herren, ich will auf die kalte Progression eingehen:
Sie ist eine Verzögerung des Einbaus der Inflationsraten in die Steuersätze. Der Nominallohnzuwachs wird dann durch die Geldentwertung völlig aufgezehrt, und der Steuerzahler muss weiterhin seine Steuerschuld bezahlen.
Die kalte Progression ist eine verdeckte Steuererhöhung, durch die der Staat erhebliche Mehreinnahmen erzielt.
Das sagt übrigens Christoph Schmidt, der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaft lichen Entwicklung.
Rund 37 Millionen Beschäftigte sind davon betroffen; das sind ungefähr 80 % aller Beschäftigten. Insgesamt wurden in den Jahren 2006 bis 2012 63 Milliarden € in die Staatskassen ge spült – dies hat die Universität Bremen errechnet –, und die ses Phänomen der kalten Progression betrifft vor allem die Gering- und die Durchschnittsverdiener.
Ich will an einigen Beispielen den Zuwachs der Einnahmen durch die kalte Progression deutlich machen: 2011 betrugen die Steuermehreinnahmen 14,9 Milliarden €. Davon waren 2,7 Milliarden € durch die kalte Progression eingezogen wor den.
2014 – jetzt kumuliert – gibt es Mehreinnahmen von insge samt 50,8 Milliarden €. Davon sind 8,8 Milliarden € der kal ten Progression geschuldet.
Zur Prognose bis 2017: Die kumulierten Steuermehreinnah men von 2011 bis 2017 betragen 93,1 Milliarden €; davon sind 20,4 Milliarden € durch die kalte Progression generiert. Ins gesamt gehen also in der Zeit von 2011 bis 2017 rund 20 % der Steuermehreinnahmen auf die kalte Progression zurück.
Jetzt will ich ganz kurz die Wirkungen auf den einzelnen Bür ger betrachten. Bei einem Bruttogehalt von 20 000 € im Jahr
werden in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt rund 448 € der Steuerbelastung durch die kalte Progression generiert. Bezo gen auf die gesamte Steuerbelastung sind das 5,5 %. Bei ei nem Bruttogehalt von jährlich 50 000 € – wiederum im Zeit raum von 2011 bis 2014 – liegt die Steuerbelastung durch die kalte Progression bei über 1 000 €. Das entspricht 2,3 % der gesamten Steuerbelastung. Bei 75 000 € Jahresbruttoeinkom men sind es in diesem Zeitraum 1 500 € bzw. 1,7 % der Steu erbelastung.
Das heißt, die kalte Progression trifft vor allem die Gering verdiener und die Beschäftigten in der Mittelschicht. Sie trifft vor allem diejenigen, die eine hohe Konsumquote haben, die ihr Geld brauchen, um das tägliche Leben zu finanzieren, und die ihr Geld künftig auch brauchen, um die gestiegenen Ener gie- und Nahrungsmittelkosten zu bezahlen.