Ich würde als Abgeordneter, bevor ich Anträgen zustimme, gern erfahren, wie sich das kostenmäßig auswirkt und was wir da langfristig zu erwarten haben.
Dieses Konzept wird noch dieses Jahr vorgelegt werden. Wir werden dann Gelegenheit haben, es zu beraten. Es ist so, wie es Kollege Rösler gesagt hat: Das Ministerium hat den Antrag der FDP/DVP schon längst eingeholt.
Um eine Angleichung der Bezahlung – ich glaube, da sind wir einig – wird man auch aus rechtlichen Gründen nicht herum kommen, weil das Bundesverwaltungsgericht hier in einem Urteil einen Präzedenzfall entschieden hat. Deshalb – das läuft genau auf die Weiterbildung hinaus – werden wir dieses Kon zept zwingend beraten müssen.
Die Folgekosten dieses Gesetzes sollten nicht aus dem Blick verloren werden. Die strukturelle Mehrbelastung macht 2017 2,9 Millionen € aus. Sie steigt ohne irgendwelche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen bis zum Ende auf etwa 85 Milli onen €, ist also eine ganz ordentliche Belastung für den Haus halt.
Unstrittig ist der Teil des Gesetzes, der sich mit den funkti onsgebundenen Ämtern der Besoldungsgruppen befasst. Ich gehe auch davon aus, dass die neu geschaffene Möglichkeit für Anwärter und Auszubildende, einen Zugang zum Jobticket zu bekommen, unstrittig ist und dass dem zugestimmt wird.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Völlig überraschend!)
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Besoldungsgefüge der Lehrerin nen und Lehrer ist ein Spiegel des Gesamtzustands unserer Schulen. Mit der Einführung und Privilegierung der Gemein schaftsschule hat die Landesregierung das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft in Baden-Württemberg kräftig durch einandergebracht. Da hätten wir uns sehr wohl einen Spaten gewünscht und nicht den Schaufelradbagger, mit dem Sie seit viereinhalb Jahren durch die Schullandschaft in Baden-Würt temberg fahren.
Wenn an der Gemeinschaftsschule ein Gymnasiallehrer, ein Realschullehrer und ein Hauptschullehrer arbeiten, dann kann
es sein, dass der eine in die Besoldungsgruppe A 14, der an dere aber in A 13 und der Dritte in A 12 eingestuft ist. Ich ha be übrigens damals die Wissenschaftsministerin – sie wird sich vielleicht daran erinnern – auf dieses Problem angespro chen, und sie sagte mir: „Ja, an die Besoldung müssen wir auch noch ran.“ Vielleicht dachte sie schon damals an den Ein heitslehrer auf Gymnasialniveau, den die Leiterin einer von der Wissenschaftsministerin eingesetzten Kommission for dern sollte.
Irgendwie alles durch Vereinheitlichung lösen, das könnte so ein grün-roter Personalplan gewesen sein.
Allerdings bemerkten die Koalitionäre schnell, dass sie die Gemeinschaftsschule mit Privilegien würden ausstatten müs sen, um auf vorzeigbare Verkaufszahlen für ihr Prestigeobjekt zu kommen. Eine offensichtliche Privilegierung wurde dann auch bei den Gehältern der Schulleiter vorgenommen. Die Schulleiter an Gemeinschaftsschulen wurden kurzerhand in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft,
Dabei sind die Gemeinschaftsschulen zum Großteil aus Haupt- und Werkrealschulen hervorgegangen. Schulleiter von Haupt- und Werkrealschulen werden dann nach der vorliegen den Gesetzesnovelle in A 13 sein, nun mit einer Amtszulage in Höhe von 200,48 €.
Der vorliegende Gesetzentwurf verrät immerhin etwas von Problembewusstsein. So findet sich bei der Kommentierung der Anhörung folgender Vermerk – Zitat –:
Der Ministerrat hat das Kultusministerium in seiner Sit zung am 24. Februar 2015... beauftragt zu prüfen, wel che Weiterqualifizierungsmöglichkeiten mit dem Ziel ei nes Laufbahnwechsels für Grund- und Hauptschullehr kräfte mit alter Ausbildung angeboten werden können, die an anderen Schularten eingesetzt werden. Über das Er gebnis dieser Prüfung ist dem Ministerrat bis zum 30. September 2015 zu berichten.
Der Zusatz „die an anderen Schularten eingesetzt werden“ verrät, dass die Zielgruppe des Berichts im Wesentlichen die Lehrerinnen und Lehrer an den Gemeinschaftsschulen sind. Da es kein eigenständiges Gemeinschaftsschullehramt gibt, soll für alle an die Gemeinschaftsschule abgeordneten Grund- und Hauptschullehrer eine Lösung gefunden werden.
Der Lehrer an den Haupt- und Werkrealschulen dagegen nimmt sich die Landesregierung bislang nicht an.
Während ihre neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen we gen des neuen gemeinsamen Lehramts Haupt-, Werkreal- und
Die FDP/DVP unterstützt die Einstufung der neuen Haupt-, Werkreal- und Realschullehrer in A 13, und wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Allerdings werden durch seine Unvollstän digkeit erhebliche Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen, wenn der altgediente und erfahrene Hauptschullehrer deutlich schlechter bezahlt wird als die jungen Kolleginnen und Kol legen.
Trotz diverser Ankündigungen, zuletzt in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, hat die Landesregierung kein Konzept vorgelegt, wie ein Weiterqualifizierungsangebot aussehen soll, mit dem den in der Besoldungsgruppe A 12 befindlichen Leh rerinnen und Lehrern an den Haupt- und Werkrealschulen ein Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 13 ermöglicht wird. Da Sie nichts vorgelegt haben, kann die FDP/DVP auch nirgend wo etwas abgeschrieben haben.
Damit diese offensichtliche Lücke zeitnah geschlossen wird, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion einen Entschließungsan trag vorgelegt: Das Weiterentwicklungs- und Aufstiegskon zept für die A-12-Lehrer an den Haupt- und Werkrealschulen soll bis zum Jahresende vorgelegt werden.
Auch wenn die Regierung die Haupt- und Werkrealschulen lieber früher als später aussterben lassen würde, machen ge rade die Haupt- und Werkrealschullehrer einen erstklassigen Job und eröffnen mit ihrer fördernden und fordernden Päda gogik und dem praxisnahen Unterricht echte Lebenschancen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gerade viele Haupt- und Werkrealschulen haben den Ehrgeiz, dass keine Schülerin und kein Schüler ohne einen Hauptschul abschluss die Schule verlässt. Das ist ein hartes Stück Arbeit und verdient unser Lob und unsere Anerkennung. Genau das begehrt unser Entschließungsantrag, und hierfür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Diskussion des Gesetzentwurfs im Plenum am 30. September 2015 sowie im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft gilt, denke ich, nach wie vor: Die vorgeschlagenen Änderungen des Landesbesol dungsgesetzes sind und bleiben notwendig und sinnvoll, vor allem, um das Bildungsland Baden-Württemberg voranzubrin gen. Ich habe bei den Argumenten der Opposition nichts ent deckt,
was in Bezug auf diesen Anspruch störend wäre; vielmehr bin ich der Meinung, dass wir genau das heute tun.
Mit der vorgeschlagenen Neueinstufung von Lehr- und Funk tionsämtern im Schulbereich ab dem Schuljahr 2017/2018 tra
gen wir der vorgenommenen Neustrukturierung der Lehrer ausbildung Rechnung. Ich will kurz wiederholen, was wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs schon deutlich gemacht haben: Mit dem neuen Lehramt Werkreal-, Haupt- und Real schule haben wir die Ausbildung effektiv an die gestiegenen Anforderungen des Lehrerberufs angepasst. Das hat einerseits eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Folge; andererseits erweitert dies auch das Einsatzspektrum der neu ausgebilde ten Lehrkräfte. Sie sind für den Einsatz an einer Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule qualifiziert und sind damit auch für Kooperationen zwischen den Schularten ideal geeignet. Auch dies rechtfertigt die Besoldung nach A 13.
Diese Einstufung wird uns auch helfen, die am besten ausge bildeten Lehrkräfte für baden-württembergische Schulen zu gewinnen. Durch die beabsichtigte Wiederherstellung des Be soldungsgefüges, das während der Zeit der Qualitätsoffensi ve Bildung bis Ende 2012 im Landesbesoldungsgesetz veran kert war, sorgen wir außerdem für einen angemessenen Ab stand zwischen der Besoldung der Schulleiterinnen und Schul leiter an Werkreal-, Real- bzw. Hauptschulen und den neu aus gebildeten Lehrkräften.
Was die Frage der altgedienten und sehr wertvollen Lehrkräf te angeht, die hier angesprochen wurde, ist es, meine ich, völ lig klar, dass die Landesregierung hier unterwegs ist. Es gibt klare Aussagen, dass wir hier auf jeden Fall mit Weiterbil dungsangeboten unterwegs sein werden. Deswegen sage ich – genauso, wie auch Sie es gesagt haben –: Uns sind alle Leh rerinnen und Lehrer an diesen Schulen wertvoll, und wir lo ben sie für ihren großen Einsatz, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Die Besoldung der neu ausgebildeten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer soll sich weiterhin nach A 12 bemes sen. Auch nach den Diskussionen im Ausschuss bin ich wei terhin überzeugt: Diese Unterscheidung ist und bleibt gerecht fertigt; schließlich unterscheidet sich auch das Studium der Lehrkräfte an Grundschulen von dem der Lehrkräfte für die Sekundarstufe I.
Ganz abgesehen davon bedarf – es ist ebenfalls schon ange klungen – jegliche Angleichung, wie sie gerade gefordert wur de, auch immer einer entsprechenden Gegenfinanzierung. Ich habe hierzu heute keine Vorschläge gehört, mit Ausnahme des Satzes von Herrn Kößler, der lautete: „Geld ist da“ – und dies in der jetzigen Situation! Ich habe in der Vergangenheit auch von der CDU schon etwas andere Äußerungen gehört als nur die Aussage, Geld sei da.
Ich denke also, dass wir mit diesem Gesetzentwurf durchaus richtig liegen. Richtig ist auch, funktionsgebundene Profes sorenämter für das Leitungspersonal am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in der Besoldungsgruppe W 3 auszubringen. Denn nur so können wir sicherstellen, dass wir qualifiziertes Personal auch für die se wichtige Bildungseinrichtung gewinnen und halten kön nen. Auch da zeichnet sich eine Einigung ab, und es gibt Klar heit, dass wir alle das wollen. Die erfolgreiche Etablierung des CAS ist von großer Bedeutung für die Duale Hochschule und deren überregionale Positionierung in der Hochschulland schaft.
Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten, wenn auch heute bis lang noch nicht angesprochen, ist die beabsichtigte Schaffung der Voraussetzungen, um Anwärterinnen und Anwärtern so wie Auszubildenden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbil dungsverhältnis einen Fahrtkostenersatz zu gewähren. Auch dies ist und bleibt richtig. Es ist erforderlich, um auch diesen Personen im Rahmen der vorgesehenen Einführung eines Job tickets einen Fahrtkostenzuschuss gewähren zu können.
Auch die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, um die Gewährung eines Vorschusses bei Inanspruchnahme von Pflegezeiten zu regeln, bleibt richtig und wichtig. Denn so können wir die im Landesbeamtengesetz neu eingeführten Pflegezeiten auch finanziell fördern.