Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015

(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD)

Für die Schlussabstim mung ist namentliche Abstimmung gewünscht.

Dann stimmen wir zunächst noch über die Einleitung und die Überschrift ab.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Oktober 2015 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrs finanzierungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Meine Damen und Herren, für die Schlussabstimmung ist na mentliche Abstimmung beantragt worden. Der Antrag hat die nach § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstüt zung durch fünf Abgeordnete.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7416 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer den Gesetzentwurf ablehnt, der möge mit Nein antworten, und wer sich der Stimme ent hält, der antworte mit „Enthaltung“.

Ich bitte nun den Schriftführer, den Namensaufruf vorzuneh men. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben A.

(Namensaufruf)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es im Saal jetzt noch jemanden, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schrift führer, das Abstimmungsergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, das Ergebnis der namentlichen Ab stimmung liegt nunmehr vor.

Beteiligt haben sich 128 Abgeordnete.

Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt.

Damit ist dem Gesetz zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Bravo!)

Mit J a haben gestimmt:

GRÜNE: Muhterem Aras, Theresia Bauer, Beate Böhlen, Sandra Boser, Jürgen Filius, Josef Frey, Jörg Fritz, Petra Häffner, Martin Hahn, Wil helm Halder, Manfred Kern, Winfried Kretschmann, Daniel Andreas Le de Abal, Siegfried Lehmann, Andrea Lindlohr, Brigitte Lösch, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Wolfgang Raufelder, Daniel Renkonen, Dr. Mar kus Rösler, Alexander Salomon, Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Alexander Schoch, Andreas Schwarz, HansUlrich Sckerl, Edith Sitzmann, Dr. Gisela Splett, Nikolaus Tschenk, Franz Untersteller.

SPD: Katrin Altpeter, Sascha Binder, Hans Heribert Blättgen, Wolfgang Drexler, Dr. Stefan Fulst-Blei, Thomas Funk, Gernot Gruber, Rosa Grün stein, Hidir Gürakar, Hans-Martin Haller, Rita Haller-Haid, Helen He berer, Walter Heiler, Rainer Hinderer, Klaus Käppeler, Gerhard Klein böck, Ernst Kopp, Klaus Maier, Georg Nelius, Thomas Reusch-Frey, Martin Rivoir, Gabi Rolland, Nikolaos Sakellariou, Dr. Nils Schmid, Claus Schmiedel, Rainer Stickelberger, Johannes Stober, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Sabine Wölfle.

Mit N e i n haben gestimmt:

CDU: Norbert Beck, Thomas Blenke, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Dr. Marianne Engeser, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Friedlin de Gurr-Hirsch, Peter Hauk, Klaus Herrmann, Dieter Hillebrand, Bernd Hitzler, Manfred Hollenbach, Karl-Wolfgang Jägel, Karl Klein, Wilfried Klenk, Rudolf Köberle, Joachim Kößler, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard La sotta, Paul Locherer, Dr. Reinhard Löffler, Ulrich Lusche, Winfried Mack, Bettina Meier-Augenstein, Ulrich Müller, Paul Nemeth, Claus Paal, Matthias Pröfrock, Werner Raab, Dr. Patrick Rapp, Helmut Rau, Nicole Razavi, Heribert Rech, Dr. Wolfgang Reinhart, Wolfgang Reuther, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Helmut Walter Rüeck, Volker Schebesta, Dr. Stefan Scheffold, Jutta Schiller, Viktoria Schmid, Felix Schreiner, Katrin Schütz, Marcel Schwehr, Willi Stächele, Dr. Monika Stolz, Gerhard Stratthaus, Stefan Teufel, Alexander Throm, Karl Traub, Georg Wacker, Guido Wolf, Karl Zimmermann.

FDP/DVP: Dr. Friedrich Bullinger, Andreas Glück, Dr. Ulrich Goll, Jo chen Haußmann, Dr. Timm Kern, Niko Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Wir kommen nun noch zur Abstimmung über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und Inf rastruktur, Drucksache 15/7441. Der Ausschuss schlägt Ihnen in den Ziffern 1 bis 3 von Abschnitt II vor, die Anträge Druck sachen 15/7040, 15/6913 und 15/6491 für erledigt zu erklä ren. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspau se eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: Im Rahmen eines kleinen Empfangs wird gleich die Arbeit der Deutschen Knochenmarkspenderdatei, die heute noch bis 15:30 Uhr ei ne Typisierungsaktion für potenzielle Stammzellenspenderin nen und -spender im Rosengartenzimmer durchführt, gewür digt. Hierzu und zu einem kleinen Imbiss lade ich Sie herz lich ins Foyer ein.

Wir treten nun in die Mittagspause bis ein. Die Sitzung wird um 14:45 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:36 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Das erste Thema lautet:

F l ü c h t l i n g s u n t e r b r i n g u n g i n B a d e n W ü r t t e m b e r g

Es wurde beantragt von der Fraktion der CDU.

Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Lasotta das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Flüchtlingsunterbringung stellt unser Land vor große Herausforderungen. Das Thema wird auf allen Ebenen diskutiert.

Zunächst einmal möchte ich eine Frage zum Thema Gesund heitskarte stellen, zu der ich gern Auskunft von der Landes regierung hätte. Die Gesundheitskarte wird insbesondere von den Grünen massiv eingefordert. In der Berichterstattung der „Heilbronner Stimme“ vom 19. Oktober und der „Stuttgarter Nachrichten“ vom 20. Oktober unter dem Titel „Angst vor Kostenfalle Gesundheitskarte“ ist ein internes Papier der Lan desregierung thematisiert worden, das wohl erhebliche prak tische Probleme in der Umsetzung sieht. Auch Hessen hat die Einführung der Gesundheitskarte verschoben.

Daher stelle ich folgende Fragen: Was für ein internes Papier ist das? Wer hat es in Auftrag gegeben? Von wem wurde es gezeichnet? Stimmen die in der Presseberichterstattung ge nannten Punkte, bei denen es Probleme in der Umsetzung ge ben soll? Welche Bedenken werden in diesem Papier genannt? Welche Kostenrisiken sind insbesondere vorhanden? Wie soll die Abgrenzung der Gesundheitskarte im Hinblick auf die ein geschränkten Leistungen stattfinden? Wie können daten schutzrechtliche Probleme gelöst werden? Wie ist der Stand der Einführung der Gesundheitskarte? Zu welchem Datum will die Landesregierung diese einführen, insbesondere auch bezogen auf den Stand des einzelnen Asylverfahrens, also ab welchem Zeitpunkt des Asylverfahrens plant die Landesregie rung die Einführung?

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Frau Ministerin Öney das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Lasotta, die angemeldete Frage hatte eigentlich „Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg“ als Thema, und nun möchten Sie et was zu einem Vermerk wissen, der offenbar dem „Mannhei mer Morgen“ zugespielt wurde.

Ich habe den Vermerk nicht dabei und kann nicht auf jeden Satz des Vermerks im Einzelnen eingehen. Es ist aber in der Tat so, dass wir beschlossen und auch angekündigt haben, in Baden-Württemberg eine Gesundheitskarte einzuführen. Die se Möglichkeit besteht, nachdem das Asylverfahrensbeschleu nigungsgesetz am Wochenende in Kraft getreten ist und der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene schafft, damit in den Ländern diese Gesund heitskarte auf freiwilliger Basis eingeführt werden kann.

Ein paar rechtliche Fragen müssen noch geklärt werden, ins besondere was den Leistungsumfang betrifft, weil Flüchtlin ge in der Regel nicht sämtliche Gesundheitsleistungen wie normale Krankenversicherte erhalten. Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, ist es eben nicht so, dass sie zum Zahn arzt gehen können, um sich ein komplett neues Gebiss ma chen zu lassen. Vielmehr bekommen sie nur die akute Versor gung bei Schmerzen oder bei besonderen Krankheiten, die ei ne akute Notfallversorgung erfordern.

Um diesen Leistungsumfang zu gewährleisten oder um die Karte so zu gestalten, dass der Leistungsumfang nicht über das laut Asylbewerberleistungsgesetz erforderliche Maß hin ausgeht, müssen wir noch einige Fragen im Detail klären. Des halb sind wir im Gespräch mit den Krankenkassen und mit den kommunalen Spitzen, die wir auch immer bei allem ein beziehen, was wir in Flüchtlingsfragen machen. Wir sind na türlich auch im Gespräch mit dem zuständigen Sozialminis terium, das bei Gesundheitsthemen die Federführung hat.

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Lucha.

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass es sich beim Leistungsumfang ausschließlich um die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleis tungsgesetz handelt und dass die Einführung der Karte, wie von den kommunalen Landesverbänden gefordert, vor allem bürokratische Hemmnisse beseitigen, Zugangswege verkür zen und Kosten, die bisher bei den Kommunen entstanden sind, vermeiden soll?

Können Sie auch bestätigen, dass die AOK von Anfang an be teiligt wurde, um beim Organisatorischen hinsichtlich der ver sicherungstechnischen Umsetzung und der Gestaltung der Karte mitzuwirken, sodass im Prinzip klar ist, für welchen Leistungsbereich die Karte gilt?

Genau, das ist der wichtigste Aspekt darin. Es geht darum, dass es eine Gesund heitskarte wird, mit der man ohne großen bürokratischen Auf wand zum Arzt gehen kann. Bislang mussten Flüchtlinge, die krank wurden, zunächst einmal bei dem zuständigen Regie rungspräsidium um einen Krankenschein bitten oder zum Arzt überwiesen werden. Sie können sich vorstellen, dass das bei spielsweise bei schwangeren Frauen, die in der Nacht Wehen bekommen, aber auch in anderen Fällen schwierig ist. Es war

ein kompliziertes Verfahren. Um dieses komplizierte Verfah ren, diese bürokratischen Hindernisse zu beseitigen, haben wir die Gesundheitskarte ohne eine Erweiterung des Leistungs umfangs in Erwägung gezogen.

Es geht tatsächlich nur um eine akute Notfallversorgung von Flüchtlingen. Es geht nicht darum, dass der Leistungsumfang erweitert wird und damit auch die Kosten für normale Versi cherte steigen. Denn wie Sie wissen, werden die Kosten im mer auf die Versicherten umverteilt. Um einen Kostenanstieg zu verhindern, müssen wir Sorge dafür tragen, dass der Leis tungsumfang nicht erweitert wird. Das müssen wir sicherstel len.