Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/7415

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/7560

Berichterstatter: Abg. Helmut Rau

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion das Wort Herrn Abg. Rau.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsver trag setzt zwei weitreichende Vorgaben um. Zum einen han delt es sich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zur Zusammensetzung der Gremien des ZDF, also des Fernsehrats und des Verwaltungsrats, zum anderen handelt es sich um die EU-Richtlinie über audiovisuelle Me diendienste. Es ist ganz wichtig, dass beide Punkte mit die sem Staatsvertrag erledigt werden können.

Die EU-Richtlinie gibt einen Rechtsrahmen für ein Teleme dienangebot. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind immer wieder in eine Debatte verwickelt, inwiefern sie die modernen Medien überhaupt nutzen dürfen. Ich glaube, dass hier ein ganz verlässlicher Rechtsrahmen gesetzt wird, der auch die Themen Jugendschutz, Auskunftspflicht, Beweissi cherung beinhaltet. Das bedeutet, dass hiermit ein trimedia les Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ge sichert ist. Alles andere wäre auch nicht mehr zeitgemäß – ge rade die modernen Geräte, die im Umlauf sind, lassen gar kei ne andere sinnvolle Nutzung mehr zu.

Die Öffentlich-Rechtlichen sind damit bei ihren Angeboten im Netz nicht zu „Resteverwertern“ umdefiniert, sondern sie dürfen aktive Programmentwicklung betreiben. Nur so wer den sie auch jüngeres Publikum erreichen. Wir werden dem nächst den Staatsvertrag zum Jugendangebot hier vorliegen haben; ich glaube, dass es ganz wichtig war, dass sich die Län der darauf geeinigt haben, dieses als Netzangebot zu gestal ten.

Das Zweite, was bei der Neuregelung berücksichtigt wird, ist das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Es sieht eine Verkleinerung des Fernsehrats auf 60 Personen sowie eine Drittelquote für Träger politischer Äm ter vor. Es dürfen – das ist hier ebenfalls verbindlich geregelt – keine Mitglieder, die in irgendeiner wirtschaftlichen Verbin dung zum ZDF stehen, in dessen Gremien berufen werden. Unabhängigkeit und Transparenz sind wichtige Kriterien für die Berufung.

Es sind 16 gesellschaftliche Gruppen definiert worden, die von den 16 Bundesländern in Zukunft jeweils eine Position im Fernsehrat übertragen bekommen. Das sind hiermit privi legierte gesellschaftliche Gruppen. Das sollte man nicht un terschätzen. Deswegen ist es wichtig, dass hier eine Überprü fung nach jeweils zwei Amtszeiten vorgesehen ist, falls sich herausstellt, dass sinnvollerweise andere Gruppierungen Plät ze in diesem Gremium einnehmen sollten.

Es ist auch eine Amtszeitenbegrenzung auf höchstens drei Amtszeiten in beiden Gremien in Summe vorgesehen.

Schließlich ist die Abschaffung des Sitzlandprivilegs im Ver waltungsrat des ZDF zu erwähnen. Der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz war für dieses Gremium bisher immer gesetzt. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Es gibt auch gar keinen sinnvollen Grund mehr für dieses Privileg.

Wir haben uns mit den Inhalten beschäftigt und sind der Mei nung, dass die Regelungen, die hier vorgeschlagen werden, zielführend und richtig sind. Wir werden deshalb dieser Ge setzesvorlage zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Salomon.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meines Erachtens muss ich nach den Ausführungen von Herrn Rau nicht noch mehr dazu ausführen, was durch dieses Gesetz und den Staats vertrag geregelt wird.

Wichtig ist aus meiner Sicht noch – das ist vor allem für den Hintergrund noch wichtig –, dass die Regelungen, die wir jetzt für das ZDF gefunden haben und die auch umgesetzt worden sind, den SWR-Staatsvertrag als Grundlage haben. Den ha ben wir schon umgesetzt. Aus diesem sind viele Regelungen übernommen worden. Ich glaube, dass das in die richtige Richtung geht.

Meines Erachtens ist es auch noch wichtig, außerhalb dieses Staatsvertrags auf die Protokollerklärungen zu schauen. Hier gibt es auch eine Protokollerklärung, die Baden-Württemberg mit verfasst hat, nach der stetig auf die Pluralität der Beset

zung der Gremien des ZDF geschaut wird. Das ist etwas, was wir auch beim SWR immer beachten müssen und was in der näheren Zukunft beim SWR möglicherweise auch eine Auf gabe sein könnte. Meines Erachtens muss dieser Punkt auch beim ZDF genauer betrachtet werden. Jetzt haben wir mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen starken Part ner im ZDF-Fernsehrat. Meines Erachtens ist dies eine gute Lösung, die wir dort gefunden haben.

Ansonsten: Nach dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag ist der Achtzehnte schon absehbar und der Neunzehn te auch schon. Vor allem auf den Neunzehnten müssen wir schauen, da dort große Änderungen im Medien- und Rund funkwesen auf uns zukommen werden. Ich glaube, dass dies schon ein kleiner Appetizer dahin gehend ist, dass der Neun zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wesentliche Ände rungen bringen wird.

Im Übrigen wird meine Fraktion dem Rundfunkänderungs staatsvertrag und dem dazugehörigen Gesetz zustimmen. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Binder.

(Zuruf – Gegenruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Die witzige Rede habe ich jetzt dem Kol legen Binder überlassen!)

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben – der Kollege Salomon hat es gerade richtig gesagt – einen Staatsvertrag nach dem anderen in diesem Hohen Haus. Nicht nur die Gremien werden umge staltet, sondern auch der Rechtsrahmen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Wir haben mit dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag einen Vertrag vorliegen, der die entsprechende Ent scheidung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht. Da geht es sehr stark um den Überbegriff „Staatsferne“. Hierbei stellt sich die Frage: Wie können wir in Zukunft eine gewis se und verbesserte Pluralität im Fernsehrat und im Verwal tungsrat des ZDF umsetzen? Der Kollege Rau hat es zu Recht erwähnt: Wir haben eine notwendige Evaluation vorgesehen, in deren Rahmen dann nach Ablauf einer gewissen Zeit nach geschaut wird: Wie hat sich die Gesellschaft verändert, und wie müssen andere gesellschaftliche Gruppen beim ZDF ver treten sein?

Wir haben aus Baden-Württemberg – das ist ein ganz gutes Beispiel dafür, was die Änderungen im ZDF-Staatsvertrag mit sich bringen – zwar die Verbraucherzentrale einbringen kön nen. Das ist eine gute und richtige Entscheidung, die meines Erachtens auch als gutes Verhandlungsergebnis der Staatsmi nisterin Krebs zu werten ist. Der Vorsitzende des Verwaltungs rats der Verbraucherzentrale, Kollege Nikolaos Sakellariou, kann dem ZDF-Fernsehrat aber leider nicht angehören, weil er gleichzeitig Mitglied des Landtags ist.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Fraglos ein Ver lust! Er will lieber Abgeordneter bleiben!)

Hieran zeigen sich beispielhaft die Auswirkungen dieser neu en Regelungen auf den Fernsehrat. Der Kollege Sakellariou hat sich entschieden, Abgeordneter bleiben zu wollen. Ich glaube aber, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat neben dem Kollegen Sakellariou noch weitere kompetente Persönlichkeiten, die Baden-Württemberg adäquat im ZDFFernsehrat vertreten können.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Es ist trotzdem ein harter Schlag!)

Noch einen Satz zur EU-Richtlinie. Nicht nur wir in den Gre mien des Landtags und in den Gremien des SWR diskutieren über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Auch die Bürgerinnen und Bürger diskutieren über die Notwendig keit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Diskussi on beschränkt sich nicht nur auf die Frage der Gebührenhö he, sondern widmet sich auch der Frage, wie sich der öffent lich-rechtliche Rundfunk auch an junge Menschen wenden kann.

Ich glaube, mit dem Jugendangebot, das SWR und ZDF auf den Weg bringen, haben wir eine gute Chance, zumindest das Durchschnittsalter der Zuschauer des SWR, das derzeit bei 59 Jahren liegt, etwas zu senken und junge Menschen für den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk zu begeistern und zu zeigen, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Dinge möglich sind, die im privaten Rundfunk nicht möglich sind. Wir haben mit diesem Jugendangebot eine Chance.

Mit dem Rechtsrahmen, den der Kollege Rau angesprochen hat, haben wir die notwendigen Regelungen geschaffen, die wir für die Trimedialität für die Zukunft des öffentlich-recht lichen Rundfunks brauchen.

In diesem Sinn wird auch die SPD-Fraktion dem Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Verblüffend kurz!)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Goll das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es gibt in der Tat so viele Änderun gen bei Rundfunkstaatsverträgen, dass man schon sehr genau auf die Nummer schauen muss, um zu wissen, wovon man ei gentlich redet. Die Entwürfe sind unterschiedlich konsensfä hig; dieser Entwurf ist jedoch voll und ganz konsensfähig. Da rin geht es um die Umsetzung von Regelungen zur Staatsfer ne. Dem werden wir Liberalen natürlich nicht widersprechen.

Davon abgesehen steht nichts Aufregendes in diesem Vertrag. Da meine Vorredner schon viel zum Inhalt gesagt haben, kann ich mich kurzfassen: Wir werden diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Krebs das Wort.

Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Jetzt ist für mich wirklich nicht mehr viel übrig geblie ben. Herr Abg. Rau hat dankenswerterweise schon sehr genau erläutert, welche Änderungen vorgesehen sind. Trotzdem möchte ich noch einige wesentliche Punkte herausarbeiten.

In Sachen Staatsferne wird das Urteil des Bundesverfassungs gerichts zum ZDF-Staatsvertrag umgesetzt. Das ist der we sentliche Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs. Ich finde, man hat eine gute Regelung gefunden – das war ja ein schwie riger Prozess –, indem die von den Ländern entsendeten Ver treter nach Themen aufgeteilt worden sind. Wir haben – es wurde schon genannt – mit dem Verfassungsschutz und mit der Entsendung eines Vertreters der Verbraucherzentrale ei nen guten Weg gefunden, das Gremium auch gut besetzen zu können.

Insgesamt ist die Pluralität in den Gremien gestärkt worden. Gewisse Modernisierungen sind möglich gewesen. Besonders wichtig ist es, dass man sich auf eine Verkleinerung der Gre mien geeinigt hat. Der Verwaltungsrat zählt künftig zwölf Mit glieder. Vier davon werden von den Ländern gestellt. Der Fernsehrat verkleinert sich von 77 Mitgliedern auf 60 Mitglie der. Darunter gibt es nur noch maximal 20 staatsnahe Vertre ter. Im Laufe der Debatte wurde jedoch durchaus dafür plä diert, die Gremien wesentlich zu vergrößern. Wir sind froh, dass es so nicht gekommen ist. Außerdem sind wir froh, dass wir eine Deckungsgleichheit zwischen den Regelungen für das ZDF und unseren Vorgaben im Rahmen des SWR-Staats vertrags erreicht haben und uns so sehr nah aneinander bewe gen.

Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2016 vorgesehen. Da mit können wir den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag abhaken. Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaats vertrag befindet sich bereits im Verfahren. Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag befindet sich in der Phase der Vorunterrichtung und wird inhaltsreicher sein. Darin wer den das Thema Jugendangebot und andere Themen enthalten sein, über die wir dann weitere spannende Debatten führen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.