Protokoll der Sitzung vom 29.10.2015

Dann darf ich den Herrn Staatssekretär mit Dank auf die Re gierungsbank entlassen.

Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 2 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – B a u b e g i n n f ü r d a s P o l i z e i r e v i e r S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Lan desregierung:

a) Wann ist mit dem Spatenstich für den Bau des Polizeire

viers Schwäbisch Hall zu rechnen, der ursprünglich für 2011 als Neubau der Polizeidirektion Schwäbisch Hall vor gesehen war?

b) Ist im Zuge des geplanten Neubaus einer Landeserstauf

nahmeeinrichtung (LEA) für maximal 1 000 Flüchtlinge in Schwäbisch Hall im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Polizeireviers in der Stadtmitte auch ein Ser vicecenter der Polizei vor Ort bei der LEA geplant?

Unter Servicecenter verstehe ich ein Bürgerbüro für Flücht linge vor Ort, das mit Ansprechpartnern der Stadt, des Land kreises, der Polizei und anderen besetzt ist.

Ans Mikrofon darf ich Herrn Staatssekretär Hofelich bitten.

Herr Präsident, Kollege Bullinger, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zur ersten Frage: Die ursprünglichen Planungen für die neue Unterbringung der ehemaligen Polizeidirektion in Schwäbisch Hall sind aufgrund der Polizeistrukturreform entbehrlich ge worden. Im Zuge der Polizeistrukturreform sollen nun am Standort Salinenstraße/Johanniterstraße in Schwäbisch Hall das Polizeirevier Schwäbisch Hall sowie das Kriminalkom missariat, der Bereich Prävention des Polizeipräsidiums Aalen und die Leitung der Verkehrspolizeidirektion, die ja derzeit noch in Kirchberg an der Jagst angesiedelt ist, untergebracht werden.

Jetzt zum eigentlichen Kern der Antwort auf Ihre Frage: Die se Maßnahme wurde im Staatshaushaltsplan 2015/2016 eta tisiert, und ein Spatenstich für diese Maßnahme kann im Früh jahr 2016 erfolgen.

(Zuruf: Vor der Wahl!)

Ich gehe davon aus, dass die örtlichen Abgeordneten auch das präzise Datum rechtzeitig erfahren werden.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sicher vor dem 13. März! – Gegenruf: Aber sicher!)

Das ist ja auch im Interesse von Herrn Bullinger.

(Heiterkeit – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das Frühjahr beginnt am 20. März, also nach der Wahl!)

Gibt es Zusatzfragen?

Ich darf noch – –

Ach so, ja, die Antwort auf die zweite Frage noch. – Bitte.

Ich darf noch die zweite Fra ge beantworten. Es ist so, Herr Bullinger, dass bei Neubauten von Landeserstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich auch Räumlichkeiten für die Polizei vorgesehen sind; das wissen Sie. In welcher Form und in welchem Umfang diese Räum lichkeiten dann genutzt werden, bedarf aber einer zum Zeit punkt der Inbetriebnahme aktuellen Lagebewertung. Ich bit te um Verständnis, dass ich da nicht schon jetzt präzise sein kann.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich habe jetzt vernommen, dass auch die sehr gut funktionierende Station an der A 6 bei Kirchberg teilwei se nach Schwäbisch Hall verlagert werden soll. Worin liegt denn der Sinn, die Station von ihrem Standort an der Auto bahn – gut funktionierend für den gesamten Bereich der Po lizeidirektion Aalen – jetzt in die Stadt zu verlegen? Das er schließt sich aus Ihrer Antwort nicht ganz.

Grundsätzlich wollen wir schon Synergievorteile suchen. Sie sind ja sicher auch an ei nem starken Standort Schwäbisch Hall interessiert, und auch der liegt ja mit der Aufgabe, denke ich, nicht falsch. Alles Wei tere, was dann wirklich auf der polizeitaktischen Ebene eine Rolle spielt, müssten wir noch in einem persönlichen Ge spräch klären.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Mit Gall!)

Keine weiteren Zusatz fragen? – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h L u s c h e C D U – Ü b e r p l a n u n g s b e d a r f d e s K n o t e n p u n k t s d e r A n s c h l u s s s t e l l e L ö r r a c h - M i t t e d e r A 9 8 u n d d e r W i e s e n t a l s t r a ß e B 3 1 7

Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

a) Unterstützt die Landesregierung die Priorisierung einer

Überplanung des Knotenpunkts der Wiesentalstraße

(B 317) in Lörrach und der Anschlussstelle Lörrach-Mitte der A 98? b) Wenn ja: Welcher Zeitplan und welche Aktivitäten des Re

gierungspräsidiums Freiburg sind dafür vorgesehen?

Für die Landesregie rung darf ich Herrn Minister Hermann an das Rednerpult bit ten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die B 317 zwischen Lörrach und Schopfheim ist neben dem Bundesau tobahnzubringer an der B 31 bei Freiburg zur A 5 die am stärksten belastete Bundesstraße im Bereich Südbaden, jeden falls außerorts. Der verkehrlich notwendige vierspurige Aus bau ist deshalb auch vom Land anerkannt und für die Fort schreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet.

Auch die verkehrliche Situation am Knotenpunkt der Wiesen talstraße/B 317 in Lörrach und der Anschlussstelle LörrachMitte der A 98, genannt Hasenloch,

(Vereinzelt Heiterkeit)

ist uns bekannt. Der Knoten Hasenloch ist der westliche End punkt der vierstreifigen Ausbaumaßnahme für die B 317 zwi schen Lörrach und Schopfheim und somit Bestandteil der Be darfsplanmaßnahme. Mit der Anmeldung der Maßnahme für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans sehen wir den Ausbaubedarf der B 317 und unterstützen selbstverständ lich Überlegungen und Planungen, die zur Verbesserung der verkehrlichen Situation an diesem Knotenpunkt, genannt Ha senloch, führen können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. – –

Zu Frage b:

Ach so, Entschuldi gung. Ja, bitte.

Zunächst müssen wir abwarten, wie der Bund im Früh jahr 2016 den Ausbau der B 317 in dem neuen Bundesver kehrswegeplan einstufen wird. Sollte eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf erfolgen, wird in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie zur dortigen Verkehrssituation in Auftrag gegeben. Als Grundlage für die Machbarkeitsstudie soll zuvor allerdings eine Verkehrserhebung, voraussichtlich mit Videomethoden, durchgeführt werden.

Auf der Grundlage dieser Daten können dann mögliche Vari anten entwickelt werden, welche die Örtlichkeiten – z. B. Wasserschutzgebiet, Nähe zur Wiese, Bebauungsfragen – be rücksichtigen.

Bei einer Nichtaufnahme der B 317 in den Vordringlichen Be darf des Bundesverkehrswegeplans gestaltet sich die Situati on allerdings schwieriger. Hier wären zunächst mit dem Bund Gespräche darüber zu führen, wie unabhängig vom Bundes verkehrswegeplan eine Verbesserung der Situation an diesem Knotenpunkt, genannt Hasenloch, erzielt werden kann.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Lusche.

Vielen Dank für diese Informati on zum Hasenloch, Herr Minister. Hierzu habe ich folgende Nachfragen: