Vielen Dank für diese Informati on zum Hasenloch, Herr Minister. Hierzu habe ich folgende Nachfragen:
Ist der Landesregierung erstens bekannt, dass es sich dort – entgegen dem harmlosen Namen dieses Knotenpunkts – um einen Unfallschwerpunkt mit besonders schweren Unfällen handelt?
Zweitens: Ist der Landesregierung bekannt, dass es Angebo te, Vorschläge für entsprechende Überplanungen gibt? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie außerhalb des von Ihnen geschilderten Zeitrahmens zunächst keine weiteren Aktivitä ten sehen?
Uns sind die Probleme selbstverständlich bekannt. Sonst hätten wir die Maßnahme gar nicht anmelden können. Wie Sie vielleicht wissen, ist ein wichtiges Kriterium zur An meldung zum Bundesverkehrswegeplan die Frage der Ver kehrssicherheit: Ist eine Straße ein Sicherheitsrisiko, und ist eine Ausbaumaßnahme eine Abhilfe, was die Sicherheitspro bleme anbelangt? Wir haben das so eingeschätzt. Allerdings müssen wir jetzt abwarten, was der Bund entscheidet. Erst auf dieser Grundlage kann weitergeplant und -gedacht werden. Im Moment haben wir keine Handlungsgrundlage, schon zu planen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – E n t l a s t u n g f ü r d i e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n B e t r i e b e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g – A u s z a h l u n g d e r F ö r d e r m i t t e l v o r z i e h e n
Herr Präsident, sehr geehrte Kol leginnen und Kollegen! Wir haben in der Landwirtschaft ei ne sehr angespannte Marktsituation: fallende Erzeugerpreise, Russlandembargo, Dürrefolgen. Deshalb zwei Fragen an die Landesregierung:
fahren der Landwirtschaft in Baden-Württemberg (insbe sondere die Betriebsprämie, die Ausgleichszahlungen, die Greening-Prämie sowie die Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klima schutz und Tierwohl – FAKT-Programm) zur Entlastung der von der derzeitigen Marktsituation betroffenen Betrie be in unserem Land vollständig in diesem Jahr sicherzu stellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Herzlichen Dank für die Frage, die uns im Moment sehr intensiv beschäftigt. Wir haben durch den ver späteten Startschuss für die Gemeinsame Europäische Agrar politik und durch sehr lange Abstimmungsprozesse auf der europäischen Ebene einen sehr späten Start in die neuen För derprogramme erhalten, die wir ab diesem Jahr anbieten kön nen. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union und die Umsetzung des Bundes lagen sehr spät vor.
Was uns in der Fläche massiv beschäftigt, ist, dass die Euro päische Union uns jetzt neue, noch komplexere Verfahren vor schreibt, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand ins besondere bei der Antragstellung und vor allem bei den Be triebskontrollen führen. Wir haben also, kurz zusammenge fasst, kürzere Bearbeitungszeiten bei gleichzeitig gestiegenem Aufwand. Das bedeutet, dass wir Risiken auf unterschiedli chen Verwaltungsebenen haben.
Nichtsdestotrotz tun wir alles, damit die Fördermittel, bei de nen dies rechtlich möglich ist, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Sie haben es angesprochen: Die Marktlage in vielen Bereichen der Branche führt zu Liquiditätsengpässen, sodass es umso wichtiger ist, schnellstmöglich Auszahlungen vorzu nehmen.
Wir wollen die Auszahlung der Direktzahlungen erreichen, die von allen Ländern einheitlich über den Bund erfolgen, ebenso wie die Auszahlung der Ausgleichszulage Landwirt schaft und der eigenen Landesprogramme wie der Steillagen förderung sowie des Vertragsnaturschutzes nach der Land schaftspflegerichtlinie. Die Mittel all dieser Programme sol len wie in den vergangenen Jahren vor dem Jahreswechsel ausgezahlt werden.
Die Mittel aus dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Kli maschutz und Tierwohl, dem FAKT-Programm, können ge nauso, wie es beim Vorgänger MEKA der Fall war, erst im Frühjahr des Folgejahrs ausbezahlt werden. Das liegt daran, dass erst mit Abschluss des Programmjahrs im Januar die Da tenabgleiche und Belege vorliegen. Es liegt in der Fördersys tematik, dass die Auszahlung erst im Frühjahr erfolgen kann.
Unser Ziel ist es, trotz höherer Anforderungen und geringerer Bearbeitungszeiten die Auszahlungen im Dezember zu hal ten. Das bedeutet allerdings ein hohes Engagement auf allen Ebenen. Insbesondere die Landkreise sind hier sehr intensiv gefragt.
Um die zweite Frage gleich mit zu beantworten: Vor dem Hin tergrund der extremen Arbeitsintensität der Verwaltungen ha ben alle 16 Bundesländer und der Bund einstimmig für Deutschland vorgesehen, sich auf die frühzeitige Auszahlung zu konzentrieren und insofern keine Teilauszahlungen der Ag rarzahlungen für November zu realisieren.
Die Direktzahlungen sollen bis zum Jahresende 2015 erfol gen. Damit die Zahlungen möglichst noch in diesem Jahr bei
den Antragstellern gutgeschrieben werden können, plant der Bund eine Auszahlung ab dem 29. Dezember. Wir wissen al lerdings auch – das hat in den letzten Jahren immer wieder zu Irritationen geführt –, wie lange die Überweisung tatsächlich dauert. Aber unser Ziel ist, vonseiten des Landes zu tun, was wir nur tun können, damit die Zahlungen frühzeitig kommen.
Die Auszahlung der Ausgleichszulage planen wir – soweit die Kontrollen in den Landkreisen schnell genug abgeschlossen werden können – für Anfang bis Mitte Dezember.
Bei den Agrarumweltmaßnahmen kommt es je nach konkre ter Maßnahme und gesetzlicher Verpflichtung zu unterschied lichen Auszahlungsterminen.
Die Auszahlung für die neue Landesförderung für die Bewirt schaftung von steilem Dauergrünland soll ebenfalls in dem genannten Zeitraum erfolgen.
Ich habe es angesprochen: Besonders gefordert sind die Land kreise, die eine zusätzliche Menge an Kontrollen bewältigen müssen. Wir haben die Situation, dass die Kontrollen vor der Zahlung abgeschlossen sein müssen. Insofern will ich die Ge legenheit nutzen, an die Landkreise zu appellieren, alles ih nen Mögliche zu tun. Wir unterstützen die Landkreise bei spielsweise dabei, die Vor-Ort-Kontrollen zusätzlich mit Un terstützung aus dem Vermesserpool durchzuführen – auch über Landkreisgrenzen hinweg.
Das sind die Maßnahmen, die wir im Moment gemeinsam er greifen müssen, um die notwendige Liquidität frühestmöglich an die Betriebe zu geben. Das findet, wie gesagt, in schwieri gem Umfeld statt. Das birgt durchaus Risiken. Es gibt euro päische Länder, aus denen wir im Moment Rückmeldungen haben, dass sie glauben, die kompletten Kontrollen nicht vor März abschließen zu können. Wir tun alles, um den bewähr ten Dezembertermin zu halten.
Herr Minister, Sie hat ten gerade angesprochen, dass Ihr Haus die Landkreise bei der Kontrolle unterstützt, die Voraussetzung für die schnelle Ab wicklung der Anträge ist.
Wir haben vom Rechnungshof die Information bekommen, dass der Kontrollaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem steht, was nachher an Förderbeträgen ausgezahlt wird. Der Faktor liegt teilweise bei 1 : 80. Das heißt, 1 € wird aus gezahlt, aber man muss 80 € aufwenden, um den Fördertatbe stand festzustellen.
Meine Frage geht in die Richtung: Ist da angedacht, z. B. auch mit elektronischen Systemen wie FIONA – das ist ein GISInformationssystem – verstärkt in diese Bereiche einzustei gen und vielleicht auch an die Frage heranzugehen, ob es Ba gatellgrenzen gibt, unterhalb derer sich eine Kontrolle über haupt nicht mehr lohnt?
Rechnungshofs ist sehr hilfreich, weil es sehr eindrücklich be legt, dass wir hier einen massiven Bedarf für eine Entbüro kratisierung der Abwicklung der europäischen Programme ha ben.
Das Gutachten des Rechnungshofs macht auch sehr deutlich, dass nicht Länder und Bund Ausgangspunkt und Ursache des Aufwands sind, sondern dass dies tatsächlich die europäischen Regelungen in der Abwicklung sind. Die Untersuchung des Rechnungshofs hat sich auf die alte Förderperiode bezogen. Wir sind da sehr dankbar, weil das, glaube ich, auch noch ein mal hilft, über die europäischen Rechnungshöfe, aber auch die Verwaltungen in Brüssel noch einmal Aufmerksamkeit für das Problem im Kontrollbereich zu schaffen.
Gleichwohl haben wir die Situation, dass die neue Förderpe riode in Brüssel hier keine Entlastung bringt, sondern im Ge genteil insbesondere der Bereich der Kontrolle noch komple xer wird. Das ist ja auch genau das, was uns vor Ort im Mo ment vor die enormen Herausforderungen stellt, diese zusätz liche Intensität an Kontrolle auch tatsächlich frühzeitig ab schließen zu können.
Insofern werden wir in den Gesprächen mit Brüssel – das ist zum Teil schon erfolgt – auch unter Hinweis auf den Landes rechnungshof weiter auf Entbürokratisierung drängen. Gleich wohl liegt es nicht in der Entscheidungsgewalt des Landes, sondern wir sind hier verpflichtet, die europäischen Richtli nien so umzusetzen, wie die europäische Ebene sie beschlos sen hat. Ich glaube allerdings, der Rechnungshof gibt viele Hinweise, weshalb man darüber in Brüssel noch einmal nach denken sollte.
Herr Minister, ist es richtig, dass speziell die Greening-Maßnahmen und die damit verbunde nen Vor-Ort-Kontrollen – z. B. die Kontrolle von Legumino sen – einen besonders hohen Aufwand hervorgerufen haben?
Es gibt, sage ich einmal, querdurch zu sätzliche Kontrollverpflichtungen, die auf die unteren Behör den zukommen. Aber es ist richtig, dass auch im Bereich des Greenings zusätzliche Kontrollen hinzugekommen sind, ins besondere dadurch, dass wir auf Wünsche der Branche in Deutschland eingehen, die die Ausgestaltung des Greenings möglichst breit haben will und versucht hat, möglichst viele Maßnahmen im Rahmen des Greenings umzusetzen. Das führt natürlich auch dazu, dass es hier mit den entsprechenden Kon trollverpflichtungen aus Europa nicht einfacher geworden ist.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – F ö r d e r u n g d e r O r t s u m f a h r u n g M a r k d o r f