Ulrich Müller

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Herr Minister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass die Kooperation beim Datenaustausch unter den Behörden nicht an der Landesregierung scheitern würde. Im Mai vergangenen Jahres gab es einen Antrag von CDU-Abgeordneten, der genau das zum Gegenstand hatte. Dieser wurde damals abgelehnt, u. a. unter Hinweis auf den Datenschutz.
Von uns gab es auch den Vorschlag, dass es so etwas wie ei nen Flüchtlingsausweis geben sollte. Vor wenigen Wochen ha be ich die Integrationsministerin noch einmal darauf ange sprochen. Sie sagte, da hätte die Landesregierung dazugelernt.
Wo liegt jetzt das Problem? Hätten Sie damals einen Vorschlag von uns aufgegriffen, dann hätten wir eine sehr viel bessere Situation als die, die Sie jetzt beschrieben haben.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist die Landesregierung seit der Beantwortung des Antrags
Drucksache 15/6909 vom 20. Mai 2015 angesichts des Asylpakets II und unverändert großer Abstimmungsproble me und Doppelarbeit unter den Behörden sowie einer per manent weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen mittler weile zu der Erkenntnis gelangt, dass die in dem Antrag er fragten Verbesserungen immer dringender werden und in sofern eine neue Bewertung und eigene Maßnahmen nötig sind?
b) Ist die Landesregierung bereit, sofern sie noch immer an
dem Einwand von Datenschutzgründen gegen eine zentra le Datenerfassung beim einzelnen Flüchtling und Daten austausch zwischen den Behörden festhält, dazu beizutra gen, das Datenschutzrecht über den Bundesrat zu ändern sowie jede erforderliche Maßnahme zu ergreifen – auch im Zusammenwirken mit den Bundesbehörden –, um Zahl, Identität, Aufenthaltsort und alle für eine gegebenenfalls anzustrebende Integration nötigen persönlichen Eigen schaften zu erfassen, zu dokumentieren und an die zustän digen Behörden weiterzuleiten?
Frau Ministerin, Sie verweisen auf die gestiegenen Zahlen. Als unsere Anfrage kam, hat man die
Entwicklung der Zahlen vielleicht noch nicht vorhersehen können. Die qualitativen Probleme konnte man aber vorher sehen.
Ich kann Ihnen sagen, wie ich auf diesen Antrag gekommen bin. Das war schlicht ein Besuch bei einem Arbeitsamt. Dort sind die Probleme beschrieben worden.
Sie haben in Ihrer Antwort seinerzeit erstens auf den Daten schutz verwiesen – das kann man aber ändern, und das wird auch geändert – und zweitens gesagt, dies sei nicht nötig. Die qualitativen Fragen haben sich damals aber genauso gestellt. Würden Sie sagen, dass die Landesregierung insofern nicht schlecht beraten gewesen wäre, den Antrag seinerzeit etwas anders zu beantworten?
Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war eine ehrliche Antwort. Das akzeptiere ich.
Mich würde noch eines interessieren: Es gibt ja immer eine Art Frontstellung zwischen den einen, die für mehr Integrati on sind, und den anderen, die für mehr Sicherheit, Abwehr und was es sonst noch so gibt, sind. Die Instrumentarien, die jetzt geschaffen werden, dienen mindestens so sehr dem Zweck der Integration wie dem Bedürfnis nach Sicherheit, Gesund heit und dergleichen mehr.
Würden Sie den Vorstoß des Bundes und auch den seinerzei tigen Vorstoß von uns auch als einen Beitrag, einen angemes senen Beitrag zur Integration ansehen?
Herr Ministerpräsident, ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt auf einen Satz zurückkommen muss, der am Anfang Ihrer Ausführungen stand. Es hat jetzt einfach ein bisschen gedauert, bis ich meine Zwischenfrage stellen kann.
Sie sagten, wenn Sie selbstgerecht wären, dann hätten Sie kei ne Kompromisse gemacht, dann hätten Sie sich nur an dem orientiert, was Ihrer eigenen Überzeugung entspricht. Könn ten Sie bitte darstellen, was bei den Kompromissen, die Sie geschlossen haben, in die Abteilung „dahinter stehe ich inhalt lich“ gehört und was in die Abteilung dessen gehört, was Sie nur aus Kompromissgründen akzeptiert haben?
Danke sehr. – Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist die Landesregierung bereit, sich an einer Sicherung und
Weiterentwicklung des Flughafens Friedrichshafen ange sichts des Konkurses der Fluggesellschaft I. einerseits – das ist der einzige Homecarrier an diesem Flughafen – und der Förderung des konkurrierenden Flughafens Memmin gen durch die dortigen Kommunen (siehe Bürgerentschei de vom 22. November 2015) und den Freistaat Bayern an dererseits zu beteiligen, sei es als Verantwortlicher für die Luftverkehrspolitik im Land, sei es als Zuschussgeber und/ oder als Mitgesellschafter des Flughafens Friedrichshafen, der das Land ja ist?
b) Welche Umstände müssten vorliegen, damit die Landesre
gierung ihren seit 2011 vollzogenen völligen Ausstieg aus jeglicher Förderung dieser regional wichtigen Verkehrsin frastruktur, die im öffentlichen Interesse liegt und überwie gend durch öffentlich-rechtliche Träger geschaffen wurde, korrigieren würde, nachdem auch das Beihilferecht der EU in bestimmtem Umfang die Förderfähigkeit und Förderbe dürftigkeit von Regionalflughäfen anerkennt?
Wenn ich Ihre Aussagen in den letzten Sätzen richtig verstehe, signalisieren Sie Gesprächs bereitschaft, aber ohne jede Perspektive auf ein erfolgreiches Gespräch.
Darf ich die Position der Landesregierung wie folgt zusam menfassen? Nachdem in der letzten Legislaturperiode von der damaligen Landesregierung immer ein Luftverkehrskonzept gefordert worden ist, besteht das Luftverkehrskonzept des Landes bezüglich der Regionalflughäfen nun in dem schönen schwäbischen Grundsatz „Mir gäbet nix“.
Ich habe noch eine Frage bezüg lich des Landesanteils: Das Land ist bis vor ungefähr einem Jahr zu 12 % Gesellschafter des Flughafens gewesen. Dann hat es eine Kapitalerhöhung gegeben, weil die anderen Ge sellschafter ihre Anteile entsprechend angehoben haben. Das Land ist bei seinem Anteilsvolumen geblieben. Der Anteil des Landes ist damit auf 5,7 % gesunken.
Wäre es ein erster Schritt, wenigstens wieder auf die 12 % Landesanteil zu kommen? Sehen Sie darin ein beihilferecht liches Problem, oder welchen Einwand hätten Sie dagegen, das zu tun, was andere öffentlich-rechtliche Gesellschafter ge tan haben? Wäre es nicht angemessen, dass das Land da als weiterer öffentlich-rechtlicher Gesellschafter wenigstens im selben Maß mitzieht?
Herr Minister, wir wissen genau so wenig wie Sie, ob die Ursache aufseiten des Bundes liegt. Dazu kann ich nichts sagen, offensichtlich auch Sie nicht. Dann müssen wir das auf Bundesseite klären. Aber jetzt klä ren wir es noch einmal auf Landesseite.
Es gibt die Aussage der früheren Landesregierung, es gibt Ih re Aussage in Friedrichshafen, und es gibt die Aussage von Minister Schmid in Ravensburg vor einiger Zeit: „Wir zahlen die Hälfte.“ Gibt es irgendeine Einschränkung gegenüber die ser Aussage „Wir zahlen die Hälfte“? Verhandeln Sie? Oder gibt es einen Dissens zwischen Bund und Land, der an dieser Grundaussage „Wir zahlen die Hälfte“ irgendein Minus macht, und ist das möglicherweise der Grund des Dissenses? Ich weiß es auch nicht. Es wäre nur interessant, zu erfahren: Bleibt es bei der Aussage: „Wir zahlen die Hälfte der Kosten ohne Randbedingungen“?
Eine Randbedingung gibt es – die ist von der Region grund sätzlich auch akzeptiert –, nämlich dass die Planungskosten endgültig von den Kommunen übernommen werden. Das las sen wir jetzt einmal weg. Aber gibt es im Verhältnis zum Bund noch irgendeine Kondition,
die ein Minus gegenüber der Aussage „Wir zahlen die Hälf te“ bedeuten würde?
Herr Kollege Sckerl, ist Ihnen be wusst, dass Sie Angehöriger einer Regierungsfraktion sind und sich Ihnen diese Frage genauso stellt und Sie einen In nenminister haben, der diese Frage vielleicht einmal konzep tionell bearbeiten könnte?
Herr Präsident, ich frage die Lan desregierung:
a) Ist die Landesregierung bereit, Fördermittel nach dem Ge
meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Entflechtungsgesetz) für den Bau der Ortsumfahrung Markdorf zur Verfügung zu stellen (unter Angabe der Förderhöhe bzw. der Gründe, die gegen eine Förderung sprechen)?
b) In welchem zeitlichen Abstand zum Abschluss der noch
anhängigen Klage gegen die Planfeststellung wird die Fi nanzierung in welchen Etappen erfolgen (sofern die Plan feststellung in dem Urteil bestandskräftig festgestellt ist)?
Herr Minister, Sie haben jetzt die Hürden beschrieben. Das ist klar: Solange kein Baurecht be steht, kann man nicht fördern.
Meine Frage zielte jetzt auch auf den Fall, dass das Baurecht bestehen würde. Wie bewerten Sie das denn politisch? Denn man kann feststellen: Erst war das Vorhaben voll im Pro gramm, dann war es im nachrichtlichen Programm, mittler weile ist es in gar keinem Programm mehr drin.
Genau vor diesem Hintergrund – das konnte man auch einer Landtagsdrucksache entnehmen – würde mich einfach inter essieren: Wo positionieren Sie das denn? Stehen Sie hinter dem Projekt? Halten Sie es für wertvoll? Halten Sie es für richtig? Das ist eigentlich die Frage gewesen, um die es geht, und dazu haben Sie jetzt gar nichts gesagt.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren Kollegen! Die Legislaturperiode neigt sich allmählich dem Ende zu. Es ist nun die richtige Zeit, um Bilanz über eines Ihrer wichtigsten Projekte dieser Legisla turperiode zu ziehen, nämlich zu dem Thema Gemeinschafts schule.
Bei dieser Bilanz ist sicherlich einer der wichtigsten und ob jektivsten Gesichtspunkte: Wie ist die Akzeptanz gemessen an den Schülerzahlen und damit die Akzeptanz bei den El tern? Das kann man in Zahlen ausdrücken. Deswegen werde ich hier auch relativ viele Zahlen nennen, um zu überprüfen, ob das, was Sie mit großem Anspruch formuliert haben, nun tatsächlich von der Wirklichkeit gedeckt ist.
Zunächst einmal kann man ganz simpel feststellen: Wenn die absolute Zahl der Schulen zunimmt, nimmt auch die absolu te Zahl der Schüler zu. Aber die meisten der Gemeinschafts schulen sind ehemalige Haupt- und Werkrealschulen.
Es ist kaum noch eine Realschule dazugekommen.
Diese Konzentration, diese annähernde Identität zwischen Ge meinschaftsschulen und früheren Haupt- und Werkrealschu len hat Folgen.
Folge 1: Es gibt eine abnehmende Anzahl von neuen Anträ gen auf die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen. Das Po tenzial ist allmählich ausgeschöpft. Man sieht es an der Zu meldung des Kultusministeriums vom gestrigen Tag: Es gibt nur noch 32 neue Anträge, und in den Folgejahren wird es noch weniger geben. Das Potenzial ist offensichtlich er schöpft.
Folge 2: Es gibt eine Kannibalisierung der einzelnen Stand orte untereinander. Sie nehmen sich gegenseitig die Schüler weg. Auch das hat das Kultusministerium gestern bestätigt.
Folge 3: Das Motiv vieler Bürgermeister, ihren Standort zu sichern, indem sie aus ihrer Hauptschule eine Gemeinschafts schule machen, fängt an, sich ins Gegenteil zu verkehren bzw. zum Bumerang zu werden. Denn je mehr Gemeinschaftsschu len es gibt, desto mehr nehmen sie sich gegenseitig die Schü ler weg. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die ersten wieder geschlossen werden müssen.
Dass die Gemeinschaftsschulen im Wesentlichen ehemalige Haupt- und Werkrealschulen sind, zeigt sich nicht nur an den Standorten, sondern auch an der Zusammensetzung der Schü lerschaft und der Qualifikation der Lehrer. Der Anteil der Schüler mit Hauptschulempfehlung steigt an den Gemein schaftsschulen von Jahr zu Jahr und liegt mittlerweile bei fast zwei Dritteln, während der Anteil der Schüler mit Gymnasi alempfehlung sinkt und mittlerweile bei 9 % liegt. Was die Qualifikation der Lehrkräfte anbelangt, ist festzustellen, dass es pro Gemeinschaftsschule im Schnitt eine Lehrkraft mit der Ausbildung zum Gymnasiallehrer gibt.
Dieser Verdrängungswettbewerb, der sich im Prinzip auf ein ganz bestimmtes Set von Schulen, Schülern und Standorten
bezieht, müsste nicht so stattfinden, wenn der Kuchen insge samt größer würde, das heißt, wenn es einen Zulauf zu den Gemeinschaftsschulen gäbe und nicht das Wachstum an der einen Stelle mit dem Nichtwachstum an der anderen Stelle er kauft würde. Genau dieser Zulauf findet nicht statt. Der Ku chen wird nicht größer, und wenn die Zahl der Stücke größer wird, dann wird die Größe der Stücke kleiner. Das ist genau der Effekt: Die Zahlen pro Klasse schrumpfen.
Das hat natürlich auch mit Ihrer Politik der Installation der Gemeinschaftsschulen zu tun. Im Überschwang der Gefühle haben Sie viel zu viele dieser Gemeinschaftsschulstandorte und auch Kleinststandorte genehmigt, und das holt jetzt alle Beteiligten ein.
Sie wollten bei der Einführung die stabile Zweizügigkeit, als Mindestgröße 40 Schüler. Das darf man wirklich als Mindest größe ansehen.
Denn es soll ja eine Schule für alle sein und für alle Abschlüs se. Da ist eine Mindestgröße von 40 Schülern pro Stufe wirk lich ein sehr bescheidenes Ziel. Aber dieses Ziel ist nicht er reicht. Tatbestand ist, dass heute landesweit nahezu 30 % al ler Gemeinschaftsschulen diese 40 Schüler pro Jahrgangsstu fe nicht erreichen. Im Regierungsbezirk Tübingen sind es üb rigens nahezu 50 % der Schulen, die diese Mindestgröße, die Sie sich selbst als Ziel gesetzt haben, nicht erreichen.
Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Das Zweite ist: Vor der Einrichtung einer Gemeinschaftsschu le kann man natürlich nicht fragen: „Sind 40 Schüler da oder nicht?“ Man muss erst einmal eine Prognose aufstellen, ob es 40 Schüler geben wird oder nicht. Darauf verweist das Minis terium immer wieder nach dem Motto: Bei Prognosen kann man sich irren. Das ist richtig. Wenn Sie sich jetzt gleicher maßen geirrt hätten, nach oben wie nach unten, könnte man sagen: „Okay, Irren ist menschlich.“ Aber es ist nicht so. Die Zahl der Fälle, in denen Sie zu optimistisch geschätzt haben, ist deutlich größer als die Zahl der Fälle, in denen Sie zu pes simistisch geschätzt haben. Abgesehen davon: Sie haben je de Menge von Standorten genehmigt, die schon nach der Pro gnose bei unter 40 Schülern lagen.
Ich darf das einerseits unter Hinweis auf die Drucksache vom August 2015 belegen, aber ich will es auch einmal ganz sim pel an meinem eigenen Wahlkreis belegen. In diesem Wahl kreis gibt es fünf Gemeinschaftsschulen. Meersburg: Progno se 40 Schüler; im Schnitt der letzten Jahre tatsächlich 30, das heißt, in der Summe der Jahre nie die Zahl 40 erreicht. Ge meinschaftsschule Überlingen: Prognose 67 Schüler; tatsäch lich im Schnitt der letzten Jahre 24; wie gesagt, Zielgröße wä re 40. Man hat die Prognose verfehlt, und man hat die Min destgröße verfehlt. Macht aber nichts! Die Schule gibt es wei terhin. Gemeinschaftsschule Schreienesch, Friedrichshafen:
Prognose 57; tatsächlich 47. Gemeinschaftsschule Graf So den, Friedrichshafen: Prognose 112 – eine ehemalige Real schule, deswegen hier eine höhere Prognose –; tatsächlich 89. Gemeinschaftsschule Salem: Prognose 47. Das war noch oh ne Schließung der Realschule; die ist dann gegen den Willen der Schule geschlossen worden. Dadurch ist hier ausnahms weise die Zahl der Schüler höher als die Prognose, nämlich 83. Würde man aber jetzt noch die Abwanderung der Real schüler mit berücksichtigen, dann würde man auch hier se hen, dass das Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft wor den ist.
Selbst bis in dieses Jahr hinein – obwohl Sie so langsam ja ei gentlich gemerkt haben müssten, dass diese Ministandortpo litik problematisch ist – lassen Sie noch Gemeinschaftsschu len in einer Größenordnung von 20 Schülern statt 40 zu. Ich möchte exemplarisch auf das Beispiel Ofterdingen verweisen.
Tatbestand ist schließlich, meine Damen und Herren, dass die Schülerzahlen sinken. Im Schuljahr 2014/2015 hatten wir 62 Gemeinschaftsschulen mit steigenden Schülerzahlen – erfreu lich für Sie –, aber 124 – genau die doppelte Zahl – mit sin kenden Schülerzahlen. Gemessen an den Anmeldezahlen des Jahres 2015/2016, also des laufenden Schuljahrs, lautet der Anteil der Gemeinschaftsschulen mit sinkenden Schülerzah len wie folgt: Regierungspräsidium Stuttgart 62 %, Regie rungspräsidium Freiburg 54 %, Regierungspräsidium Karls ruhe 63 %, Regierungspräsidium Tübingen 54 %. Landesweit verzeichnen 59 % der Gemeinschaftsschulen sinkende Schü lerzahlen.
Abgesehen davon: Früher waren es weniger Schulen mit sin kenden Schülerzahlen, mittlerweile sind es mehr. Ich will das jetzt in Zahlen nicht mehr im Einzelnen ausführen, weil sich meine Redezeit dem Ende zuneigt.
Ich will aber noch einmal einen Blick in die Zukunft werfen. Beispiel Regierungsbezirk Tübingen: Wir haben in diesem Regierungsbezirk 58 Gemeinschaftsschulen. Davon haben be reits 19 Schulen weniger als 19 Schüler pro Klasse. Bei 16 ist die Grenze erreicht.
Ja.
Das ist mir bis jetzt nicht bekannt. Aber es ist klar: Wenn die Wirklichkeit so gnadenlos auf den Tisch kommt, von Jahr zu Jahr mehr, dann wird man sich fra gen: Haben wir aufs falsche Pferd gesetzt?
Das ist dann nicht nur das falsche Pferd gewesen, was die Schulkonzeption anbelangt, sondern natürlich auch in finan zieller Hinsicht. Die Kommunen sind die Gelackmeierten, und das ist das Tragische. Sie wollten ihre Standorte erhalten und erreichen im Prinzip neben Mehrausgaben, dass Standorte ge nauso gefährdet sind – mit einer gewissen Verzögerung – wie vorher.
Zurück zum Regierungspräsidium Tübingen. Wie gesagt, von 58 Schulen haben 19 Schulen bereits weniger als 19 Schüler pro Klasse, und 14 von diesen 58 Gemeinschaftsschulen sind nur einzügig.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Ich habe jetzt nicht davon gesprochen, mit welchen Methoden die Schüler zahlen möglichst nach oben getrieben worden sind. Ich will das jetzt im Einzelnen gar nicht schildern. Ich habe z. B. heu te noch eine Mail bekommen
von einer Mutter, die beschrieben hat, dass es mittlerweile auch Tricksereien bei den Schulbezirkszuweisungen gibt,
nur damit Kinder in die Gemeinschaftsschule gebracht wer den können.
Ich habe auch nicht von qualitativer Bewertung der Gemein schaftsschulen gesprochen. Diese Qualitätsfragen werden üb rigens mit den zunehmenden Flüchtlingskinderzahlen noch weiter strapaziert werden; denn man kann sich vorstellen, dass jetzt erst recht die Gemeinschaftsschule zur Quadratur des Kreises wird,
wenn man sich klarmacht, welche pädagogischen Anforde rungen bei Flüchtlingskindern zu erfüllen sind.
Ich habe auch nicht davon gesprochen, welche Intransparenz es im quantitativen und qualitativen Vergleich gegenüber den Gemeinschaftsschulen gibt. Es ist gar nicht nötig, das alles zu erwähnen.
Die Zahlen sprechen für sich, und sie lassen einen simplen Schluss zu. Dieser Schluss heißt, dass das Experiment Ge meinschaftsschule schon am Ende der ersten Legislaturperi ode an seine Grenzen gestoßen ist, an seine Akzeptanzgren zen, dass es ein Auslaufmodell ist, was den Zuwachs anbe langt, und dass es am Ende ist, bevor es eigentlich richtig be gonnen hat.
So ist es, meine Damen und Herren, wenn man Politik gegen die Bürger und Schulpolitik gegen die Eltern macht.
Dann stößt man an die Grenzen der Wirklichkeit,
wie das leider in einigen anderen Bereichen der Bildungspo litik auch der Fall ist.
Frau Kollegin, darf ich fragen, ob sich das, was Sie jetzt gesagt haben, in Übereinstimmung mit den Aussagen Ihres Parteivorsitzenden und Bundeswirt schaftsministers befindet? Wenn ja, inwiefern, und, wenn nein, wie erklären Sie sich das?
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Mit dem Thema unseres Antrags, der Ihnen vorliegt, befassen wir uns wahrhaftig nicht zum ers ten Mal. Seit Mitte 2012 stellen wir die simple, naheliegende und unausweichliche Frage: Was geschieht mit den Lehrern einer Schule, die es nicht mehr geben soll, nämlich mit den Lehrern an den Haupt- und Werkrealschulen?
Seinerzeit waren das ungefähr 15 000 Lehrer – eine genaue Zahl habe ich nicht verfügbar; man kann das aber schätzen. Die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen ist in der Zwischen zeit von 800 auf 300 zurückgegangen, sodass wir mit Sicher heit davon ausgehen können, dass etwa 5 000 bis 10 000 die ser etwa 15 000 Lehrer vor der Frage stehen, was mit ihnen geschieht, wenn es die Schule, an der sie bisher tätig waren, nicht mehr gibt.
Es ist nicht so, dass wir uns im Jahr 2012 erstmals mit dieser Frage befasst hätten. Vielmehr haben wir diese Frage uns und Ihnen in einer Kette von entsprechenden Initiativen, die ich kurz einmal aufzählen will, vorgelegt: die Drucksachen 15/2190, 15/2859, 15/4125, dann den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 15/5218-10, sowie zum Schluss noch einmal ein Antrag von uns unter der Drucksa chennummer 15/6480. Da steckt nun wirklich Kontinuität da hinter, weil uns die Fragen zum jeweiligen Zeitpunkt nicht be antwortet wurden.
Das hat dazu geführt, dass wir in den Ausschüssen über die Anträge gesprochen haben und dass es immerhin schon drei Plenardebatten zu diesem Thema gegeben hat, nämlich am 22. Mai 2014, am 4. Februar 2015 und am 11. Mai 2015.
Ich erwähne das nun etwas pingelig, um zu verdeutlichen, um den Beleg zu liefern, dass die Fragen wirklich auf dem Tisch liegen und unverändert nicht beantwortet sind.
Man kann hier von einem Problem mit Ansage sprechen. Denn es war klar, dass man, wenn man die Hauptschulen abschaf fen will, für die Lehrer, die dort tätig sind und die dafür ein mal ausgebildet worden sind, auch eine entsprechende Ver wendung in anderen Schulen – nicht nur an anderen Standor ten, sondern an ganz anderen Schultypen – finden muss. Man muss auch erwähnen, dass das nicht nur ein personalwirt schaftliches Problem, ein Problem hinsichtlich der Lehrer, ist, sondern automatisch auch ein Problem hinsichtlich der Schü ler ist, die möglicherweise an anderen Schulen von Lehrern unterrichtet werden, die dafür nicht die nötige Vorbereitung bekommen haben. Insofern handelt es sich hier nicht nur um ein personalwirtschaftliches Problem, sondern aus Sicht der Schüler auch um ein pädagogisches Problem.
Das ist übrigens nicht nur ein Problem mit Ansage, sondern auch ein Problem mit Zusagen gewesen, nämlich Zusagen von den Regierungsfraktionen. Ich habe den Entschließungsantrag
Drucksache 15/5218-10 genannt, mit dem Sie zu einer ent sprechenden Klärung aufgefordert haben. Das gilt jedoch nicht nur dafür. Es gab Ende 2014 auch die Aussage des Kol legen Schmiedel, dass es Aufstiegsmöglichkeiten für Haupt- und Werkrealschullehrer geben soll. Es gab auch die Aussage der Frau Kollegin Sitzmann – immerhin haben sich also die zwei Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen geäu ßert –, die die These aufgestellt hat, dass im Zuge der Umstel lung das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten müsse. Das heißt also, dass alle Lehrer, die an ein und dersel ben Schule tätig sind, grundsätzlich auch das gleiche Gehalt bekommen sollten.
Das alles sind Aussagen von Ihnen gewesen.
Warten Sie es ab. Ich werde aus einer Drucksache mit einer Stellungnahme des Kultusministeriums zitieren, die Sie sprachlos machen wird, weil nämlich nichts mehr davon üb rig geblieben ist.
Eines nach dem anderen.
Es handelt sich also um ein Problem mit Ansage, ein Problem mit Zusage, aber keine Problemlösung mit Aussage. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
Deswegen fragen wir heute erneut: Wo sind denn jetzt die Lehrer – mehrere Tausend Lehrer – hingekommen? In wel chen Schultypen, wenn es nicht mehr die Haupt- und Werkre alschulen sind, sind sie tätig? Wie weit weg sind sie versetzt worden? Waren Umzüge erforderlich? Das ist ja auch ein so zialpolitisches Problem. Wie ist das abgewickelt worden? Gibt es dafür Kriterien? Ist dies rechtzeitig gemacht worden? Ist es in Absprache mit den Betroffenen gemacht worden?
Das alles sind Fragen, bei denen wir auch durch entsprechen de Signale und Botschaften vonseiten der Basis unbefriedi gende Entwicklungen feststellen müssen. Die entscheidenden Fragen sind vor allem: Wie sind die Lehrer auf ihre neue Rol le vorbereitet worden? Welche Fortbildungskonzeption gibt es? Es handelt sich also sowohl um ein Problem der Personal entwicklung als auch um ein Problem des Fortbildungskon zepts.
Aus Personalratskreisen wissen wir, dass dort zu diesen Fra gen überhaupt nichts Genaues bekannt ist. Die Schulämter agieren mangels entsprechender Vorgaben uneinheitlich und sind auf sich gestellt. Was die Weiterbildung der Haupt- und Werkrealschullehrer in Richtung Gemeinschaftsschule anbe langt, gibt es mittlerweile einzelne Module. Bezüglich der Weiterbildung in Richtung anderer Schultypen gibt es nach Aussage der Personalräte noch nichts – noch gar nichts.
Auch ist z. B. die Frage ungeklärt, wie es sich mit einem Leh rer verhält, der an einer solchen Weiterbildung teilnimmt. Hat er dann möglicherweise einen Anspruch auf Verwendung in der Zielschule, für die er sich vorbereitet hat?
Sie können nun sagen, das seien Gerüchte. Wir haben aber nach der vorletzten Debatte vom 5. Februar 2015 in der
Drucksache 15/6480 noch einmal ganz exakt nach solchen Weiterbildungskonzepten gefragt. Die Stellungnahme der Re gierung ist mager bis schmallippig. Wir entnehmen der Stel lungnahme, die mittlerweile vorliegt, Folgendes:
Erstens: Erste Fortbildungsmaßnahmen sind für das vergan gene Schulhalbjahr vorgesehen gewesen. Das hätte jedoch schon vor mehreren Jahren stattfinden müssen, weil die Ab wanderung von den Haupt- und Werkrealschulen bereits seit mehreren Jahren stattfindet. Hier wäre durchaus von Interes se, wie viele Lehrer daran teilgenommen haben, ob diese Fort bildungsmaßnahmen qualitativ erfolgreich gewesen waren und was das Ergebnis ist.
Zweitens: Wir wissen, dass für die Lehrerfortbildung insge samt – nicht nur für diesen Personenkreis – 300 000 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Man muss schon sagen: Das ist ein biss chen mager.
Drittens – Herr Schmiedel, jetzt kommt der Punkt –: Laut Stel lungnahme der Regierung auf die Frage nach Aufstiegsmög lichkeiten beinhalten die Fortbildungen keine berufsqualifi zierenden Prüfungen und haben deswegen keine Auswirkun gen auf die Besoldung.
Sie haben die Frage gestellt, die Antwort hat der Minister ge geben.
Es besteht leider eine große Differenz zwischen dem, was Sie wollten, und dem, was die Regierung tut. Das muss man ganz einfach feststellen.
Aus dieser Stellungnahme haben wir auch gelernt, dass die Weiterbildung, um die es geht, die notwendig ist und die im Interesse der Unterrichtsqualität eigentlich umfangreich sein muss, während der Unterrichtszeit der Lehrer – also sozusa gen abgedeckt durch das Deputat – stattfinden soll, was logi scherweise dann einen erheblichen Unterrichtsausfall zur Konsequenz hat. Man fragt sich, wie das abgewickelt wird.
Auf die Frage, ob die Lehrer, wenn sie versetzt werden, früh zeitig darauf vorbereitet werden, lautet die Antwort: „mög lichst frühzeitig“. Das war es. Mehr steht in der Stellungnah me dazu nicht drin.
Auf die Frage, wohin sie denn versetzt werden können, heißt es – wörtliches Zitat –, „rein rechtlich“ könnten sie an jede andere Schule versetzt werden. Wenn man sagt „rein recht lich“, heißt das theoretisch; praktisch ist das offensichtlich nicht so.
Auf unsere Frage, was es denn an konkreten Weiterbildungs maßnahmen gibt, wurde – Stand März 2015 – von der Regie rung geantwortet: „Es sind Module geplant.“ Die Weiterbil dungsmaßnahmen sollten in dieser Zeit aber eigentlich schon durchgeführt werden. Für den Grundschulbereich sind fünf Tage, für den Realschulbereich zehn Tage, für den Sonder schulbereich zehn Tage Theorie und 20 Tage Praxis geplant,
und für die übrigen Schulen ist noch gar nichts an Weiterbil dung bekannt.
Meine Damen und Herren, jetzt muss man sich vorstellen: Es geht hier um Unterrichtsqualität.
Das ist nicht nur eine Sache, die die Lehrer betrifft, sondern das betrifft die Schüler gleichermaßen. Wir wissen von Hat tie: Auf den Lehrer kommt es an. Wir haben mehrere Tausend Lehrer, die offensichtlich an Schulen unterrichten, ohne dar auf entsprechend vorbereitet zu sein, und das, wie gesagt, bei einem Problem mit Ansage.
Jetzt haben wir wieder ein Schuljahresende, der nächste Schul jahresbeginn steht bevor, und es ist weiterhin nichts klar. Wir verlangen mit unserer heutigen Debatte, mit dem entsprechen den Antrag, dass endlich Klarheit geschaffen wird, dass kein Lehrer ohne Vorbereitung auf seine neue Aufgabe in andere Schulen versetzt wird, dass wir klären müssen, was die Kon sequenz bezüglich der Unterrichtsqualität ist. Das alles läuft bereits seit Jahren, doch Sie geben keine Antworten darauf. Deswegen wird es höchste Zeit, dass wir Klarheit bekommen, und die versuchen wir mit der heutigen Debatte und unserem Antrag zu bekommen.
Es muss in Ihrem Interesse sein, aus den Folgen Ihres eige nen Handelns, nämlich aus der Zerstörung der Hauptschule, die Konsequenzen zu ziehen,
indem Sie für die Lehrer und für die Schüler die entsprechen den Konsequenzen ziehen, die Sie bis heute – nach vier Jah ren – nicht gezogen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Kontakte gab es wann zwischen dem Kultusminis
terium und dem Landesdatenschutzbeauftragten, um die datenschutzrechtlichen Aspekte der Weitergabe bzw. Nicht weitergabe der Grundschulempfehlung an die aufnehmen de Schule zu klären bzw. datenschutzrechtliche Einwände zu überwinden?
b) Welche Inhalte hat die von wem entwickelte datenschutz
rechtliche Begründung der Nichtweitergabe der Grund schulempfehlung im Einzelnen?
Herr Minister, verstehe ich Ihre Antwort richtig, wenn ich feststelle, dass erstens die daten schutzrechtlichen Erwägungen von Ihrer Seite aus im Kultus ministerium entwickelt worden sind, der Landesdatenschutz beauftragte dann einbezogen worden ist und dieser – so hat er mir geschrieben – auf die Frage, wie er dies datenschutzrecht lich sieht, keine Einwendungen erhoben hat? Das heißt, ist es richtig, dass die Prüfung selbst durch das Ministerium statt gefunden hat? – Das ist der eine Teil der Frage.
Der zweite Teil lautet: Wenn Sie – Klammer auf: erfreulicher weise; Klammer zu – im Herbst letzten Jahres mit ihm noch einmal gesprochen haben, könnte dahinter die Überlegung ge steckt haben, zu prüfen, ob man die datenschutzrechtlichen Erwägungen überwinden kann? Sehe ich es richtig, dass Sie den Versuch unternommen haben, diese datenschutzrechtli che Problematik zu beenden, das heißt also – eigentlich ohne Datenschutz – für die Weitergabe der entsprechenden Infor mation wären?
Herr Minister, wir haben jetzt mit dem Frage- und Antwortspiel die Dinge etwas eingegrenzt, nämlich dass es sich um eine politische Entscheidung handelt und Sie in der Abwägung sagen, dass es nicht so wichtig ist. Das heißt, die ganze datenschutzrechtliche Argumentation ist eine Folgeentscheidung der politischen Entscheidung.
Ich darf Ihnen einmal vorlesen, was mir der Landesdaten schutzbeauftragte zum Datenschutzrecht geschrieben hat.
Ich stelle die Frage, muss sie aber vorher begründen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat mir geschrieben:
Inwieweit heute die Weitergabe der Grundschulempfeh lung an eine weiterführende Schule zur Aufgabenerfül lung im o. g. Sinn erforderlich ist, stellt zunächst eine pä dagogische Frage dar, die der datenschutzrechtlichen Be wertung vorgreiflich ist und außerhalb meines
also des Datenschutzbeauftragen –
Aufgabenbereichs zu beantworten ist.
Sehe ich es recht, dass Sie mit Datenschutz argumentieren, aber tatsächlich die These „pädagogisch nicht erforderlich“ politisch begründet haben und es deswegen genauso gut auch anders machen könnten, wenn Sie es politisch anders woll ten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche investiven Maßnahmen (Elektrifizierung, Doppel
spurinseln, zusätzliche Haltepunkte) sind bis wann auf der Bahnstrecke Friedrichshafen–Radolfzell vorgesehen?
b) Welche Bedienungsqualitätsverbesserungen im Zuge der
Ausschreibung von Schienenverkehrsleistungen über den heutigen Zustand hinaus (häufigere, schnellere, komfortab lere Züge) sind bis wann auf der genannten Strecke geplant, oder ist umgekehrt mit einer Verschlechterung bzw. Stag nation – wenn ja, bis wann – bezüglich der beispielhaft er wähnten Bedienungsqualitätskriterien zu rechnen?
Frau Staatssekretärin, ich habe ei ne ergänzende Frage, was das Verfahren anbelangt. Seit 2010 gibt es die Interessengemeinschaft Bodenseegürtelbahn. Sie hat eine Studie in Auftrag gegeben, die dem Ministerium im Juli 2013 übermittelt worden ist. Dies hat zu keinerlei Reak tion geführt. Die Studie ist dem Minister nochmals persönlich in die Hand gegeben worden. Daraufhin hat es Kontakte, aber keine inhaltlichen Aussagen gegeben.
Können wir das heute als erste inhaltliche Aussage werten? Was ist an Kontakten mit der Interessengemeinschaft vorge
sehen? Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass z. B. ei ne Nutzen-Kosten-Studie von der Region finanziert werden müsste. Wäre es der Gegenstand des Kontakts, dass Sie den Ball zunächst einmal zurückspielen?
Ganz simpel die Frage: Wenn es Gespräche gegeben hat, inhaltlich aber bislang nichts bekannt geworden ist: Was ist die Position des Landes in den Gesprä chen gewesen? Was hat man angeboten? Hat man Probleme geschildert? Wie muss man sich das vorstellen?
So, wie es sich mir darstellt – jedenfalls nach den Informati onen in der Presse –, ist man im Kontakt nach dem Motto „Schön, dass wir darüber geredet haben“. Aber wir haben vor allem bezüglich dessen, was das Land machen könnte, keine Aussagen oder Zusagen. Bei der Ausschreibung ist natürlich das Land zuständig. Beispielsweise bei der Finanzierung von zusätzlichen Haltestationen ist auch das Land zuständig. Das hat mit dem Bund nichts zu tun. Der Bund ist nur für Doppel spurinseln und die Elektrifizierung zuständig. Welche Aussa gen hat es bisher im Kontakt mit dem Landratsamt gegeben?
Meine Damen und Herren! Ihrer erfreuten Reaktion darauf, dass ich erneut antrete, entnehme ich, dass Sie mir an den Lippen hängen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich.
Ich darf Sie beruhigen: Ich halte eine andere Rede als gestern.
Ich würde Ihnen empfehlen, nicht reflexartig gleich zu glau ben, jetzt würde wieder die große Gemeinschaftsschulorgie kommen. Denn zumindest das Thema an sich müsste völlig unumstritten sein: Eltern von Grundschülern sollten objektiv über die weitere Schullaufbahn ihrer Kinder informiert sein.
Ich glaube, darüber haben wir Konsens. Es wäre ganz erstaun lich, wenn es anders wäre.
Die Eltern müssen darüber informiert sein, weil es eine schwierige Entscheidung ist, weil es eine wichtige Entschei dung ist und weil man natürlich in der Öffentlichkeit unge mein viel Unterschiedliches dazu hört. Deswegen taucht für uns als nächstes die Frage auf: Was gehört zu den relevanten Informationen, und werden sie erbracht? Auch diese Frage ist sicher noch im Konsens zu stellen.
Im Konsens sind auch noch zwei weitere Punkte. Sie werden es kaum glauben, ich fange ganz moderat an. Aber im Weite ren wird es schon noch ein bisschen knackiger.
Diese Information wird einerseits so etwas wie allgemeine Öf fentlichkeitsarbeit über das Schulsystem insgesamt sein, auf der anderen Seite wird sie so etwas wie Elternberatung und Elterninformation im konkreten Fall sein. Das ist das eine, was ich sicher im Konsens feststellen kann.
Jetzt billigen wir Ihnen gern auch zwei Punkte zu. Zum einen: Wenn eine Regierung etwas Neues macht, darf sie über das Neue natürlich zunächst einmal etwas sagen; das ist logisch.
Bitte. Jawohl. – Es ist auch richtig – was in der einen oder anderen Landtagsdrucksache auch erwähnt wird –, dass man über etwas Neues etwas mehr informieren muss als über et was, was es schon gibt; auch einverstanden.
Das sind zwei Legitimationen, die Sie in Anspruch nehmen können, die wir im Kern nicht bestreiten. Die Frage ist: Wie sehr, in welchem Umfang, wie intensiv darf man diese zwei Karten ziehen? Und ab wann wird die Geschichte einseitig? Ab wann wird aus der Information Werbung, und zwar Wer bung nur noch für eine Sache? Das ist die eigentliche Frage stellung.
Schauen Sie einfach einmal in die Tagesordnung hinein; da steht es.
Um es jetzt ganz präzise zu sagen: Zu dem heutigen Tages ordnungspunkt – zu der Frage, wie man Eltern für ihre Kin der richtig und objektiv informiert – haben wir vier unter schiedliche Drucksachen mit entsprechenden Fragestellungen vorliegen. Das waren die Drucksachen 15/3740, 15/4271, 15/4272 und 15/5009. In allen diesen Drucksachen war für uns die Fragestellung: Was macht die Regierung im Wege der Elterninformation? Wir haben dort Beispiele gebracht, bei de nen wir sagen: Hier ist die Grenze überschritten – die Gren ze, die ich gerade beschrieben habe –, bis zu der man Ver ständnis haben kann, dass über etwas Neues zunächst einmal ausführlicher informiert wird als über das Bekannte. Dort fin det eine einseitige, eine überzogene Information statt, und da mit haben wir es eben nicht mehr mit der objektiven Informa tion zu tun, auf die die Eltern Anspruch hätten.
Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen, die nicht in den Drucksachen beschrieben werden, auch noch verdeutlichen, damit man einfach einmal sieht, was Elterninformation be deuten kann oder soll und was sie nicht bedeutet. Wenn sich beispielsweise Schulen bei einem Elternabend im Rahmen ei ner Elterninformation vorstellen können, dann ist das voll kommen in Ordnung. Aber es ist nicht in Ordnung – einen sol chen Fall gibt es –, dass überhaupt nur noch die Gemein schaftsschule zu Wort kommt – mit der Begründung, diese re präsentiere ja alle Abschlüsse, Hauptschule, Realschule und Gymnasium, und
deswegen sei sie die einzige, die überhaupt noch zu informie ren brauchte. Das ist mit Sicherheit nicht in Ordnung.
Das kann geliefert werden.
Beispiel Didacta 2014.
Beispiel Didacta 2014: Bayern in formiert über alle Schulen, Baden-Württemberg aktiv nur über
die Gemeinschaftsschulen. Ein Realschulrektor kommt an den Stand und fragt nach Informationsmaterial, konkret nach ei nem sogenannten Rollup – das sind diese Ständer – über die Realschulen. Daraufhin wird ihm geantwortet: „Die haben wir nicht, aber wenn Sie einen haben wollen, kommen Sie ins Kul tusministerium, leihen Sie ihn aus, und bringen Sie ihn an schließend wieder zurück.“ Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was ein Realschulrektor z. B. aus Lörrach für einen Aufwand treiben muss, um über seine Schule informieren zu können. Der muss hierzu nach Stuttgart fahren. Das darf ja wohl nicht wahr sein.
Beispiel Öffentlichkeitsarbeit in den Lokalzeitungen: Es wird wunderbar beschrieben,
wie schön und wie gut es in den Gemeinschaftsschulen läuft. Aber jetzt haben wir seit einigen Wochen Untersuchungser gebnisse. Das ist ja eine traditionelle Geschichte, die wir schon seit Jahren machen, aber dieses Jahr sind zum ersten Mal auch Gemeinschaftsschulen mit der Klassenstufe 7 dabei – es gibt die Diagnose- und Vergleichsarbeiten; die werden je doch nicht publiziert. Das wäre eine hoch relevante Informa tion.
Die einen Informationen werden gebracht, die anderen nicht. Das ist Einseitigkeit.
Ich nenne noch ein letztes Beispiel; Sie werden es jetzt ertra gen müssen. Es ist noch einmal das Beispiel Salem. Die Ge meinde Salem hat die Eltern falsch informiert.
Das hat der Kultusminister auch festgestellt und hat darauf hin gesagt: Wir werden die Anmeldefrist für die Eltern ver längern, weil falsch informiert worden ist. Das ist aber schlicht nicht geschehen.
So viel zu diesem Thema.
Jetzt zur Elterninformation im konkreten Fall, also zur Eltern beratung. Da haben Sie ein Problem ausgelöst, das wir ges tern schon erörtert haben: Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Ich will gar nicht über den Wegfall der Verbindlichkeit als solchen diskutieren, sondern ich spre che über das Missverständnis, das damit ausgelöst wird. Die ses Missverständnis besteht darin, dass man meint, etwas, was nicht verbindlich ist, sei wertlos geworden. Das stimmt natür lich nicht. Die Grundschulempfehlung hat immer noch ihren Sinn. Sie hat ihren Wert. Sie hat einen hohen Informations
wert, und deswegen sollte man für sie werben, um dieses Missverständnis auszuräumen.
Daher haben wir vor einigen Wochen einen Antrag gestellt – das ist der Antrag Drucksache 15/6075, der fünfte Antrag in derselben Sache –, in dem wir dafür eingetreten sind und von der Regierung verlangt haben: Schildert doch einmal in einer Öffentlichkeitskampagne, worin der Wert der Grundschulemp fehlung liegt. Das wurde von der Landesregierung abgelehnt.
Wir haben Elternberatung ab Klasse 1 gefordert – abgelehnt.
Wir haben eine Ergänzung der Schulstatistik gefordert, sodass auch die unterjährigen Wechsel in den Klassen und den Schu len publik gemacht werden, was einen Informations- und Si gnalwert hätte –
abgelehnt.
Wir haben gefordert: Legt euch darauf fest, dass es die ver mutlich geplante Abschaffung des Sitzenbleibens nach der Klassenstufe 5 nicht geben soll, weil die Frage, ob Kinder durchfallen oder nicht – das war die gestrige Diskussion –, nicht nur für die betroffenen Eltern, sondern auch für die All gemeinheit einen Informationswert hat. – Nein, es ist offen sichtlich vorgesehen, dass Sie das in der Klassenstufe 5 ab schaffen wollen, weil Sie diese Information unterdrücken wol len.
Meine Damen und Herren, all das sind Beispiele für Informa tionen, die Sie nicht bringen.
Zum Schluss will ich die Frage stellen: Ist es möglicherwei se so, dass Sie bei diesem starken politischen Impuls und Im petus, den Sie für die Gemeinschaftsschule entwickeln, gar nicht in der Lage sind – dafür hätte ich politisch sogar ein ge wisses Verständnis –, objektiv zu informieren?
Sie haben sich auf das Thema Gemeinschaftsschule festgelegt und Ihr politisches Schicksal damit verbunden. Sie privilegie ren diese Schulart – auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Aber Sie privilegieren nicht nur eine Schulart als Option neben an deren Schularten, sondern Sie privilegieren eine Schulart, die die anderen Schularten verdrängen soll.
Jetzt haben Sie in der Öffentlichkeitsarbeit das Problem, dass Sie für eine Schulart werben sollen, die Sie à la longue ab schaffen wollen. Das ist Ihr Kernproblem.
Daher muss ich sagen: Was Sie in diesem Bereich tun, ist nicht Information, sondern Werbung, und ist nicht Information mit pädagogischem Impuls, sondern politische Werbung, und so sollten Sie es auch verstehen.
Vielen Dank.
Herr Minister, ich möchte Sie um etwas Generelles bitten und Sie fragen – das hängt mit dem akustischen Eindruck zusammen, den Sie soeben hervorgeru fen haben –: Wäre es möglich, dass sich ein Minister der Lan desregierung in politischen Debatten persönlicher Bewertun gen, Kommentierungen, Verunglimpfungen – das betraf in diesem Fall gerade den Kollegen Dr. Kern bezüglich seines Tonfalls – enthält?
„Reden Sie doch normal. Das kommt so komisch rüber“, sag ten Sie in etwa. Und ich selbst bin für Sie der „Kreuzzügler“ und was auch immer. Lassen Sie doch das um Gottes willen bleiben.
Meine Frage ist: Wie schwach sind Ihre Argumente, dass Sie ins Persönliche gehen müssen?
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren Kollegen! An den baden-württember gischen Schulen sind insgesamt ungefähr 43 000 Lehrkräfte mit der Qualifikation als Grund-, Haupt- und Werkrealschul lehrer tätig. Diese große Zahl von Landesbediensteten hat ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und ei ne Zukunftsperspektive.
Der Verband Bildung und Erziehung macht auf die Probleme der Lehrer einer Schulart, die es nicht mehr geben soll, seit über zwei Jahren immer wieder aufmerksam. Wir selbst ha ben vor genau zwei Jahren einen Antrag vorgelegt, der heute Gegenstand dieser Debatte ist, und haben von der Landesre gierung Konzepte, Klarheit und Engagement erwartet.
In einer Lehrerzufriedenheitsstudie der GEW, die vor einem Dreivierteljahr vorgestellt worden ist, sprach die GEW-Lan desvorsitzende mit Blick auf die miserablen Zufriedenheits
werte bei den Lehrern von einem – so wörtlich – „letzten Warnschuss für die Landesregierung“. Die Befragung bezog sich nicht nur auf Hauptschullehrer.
Vor zwei Monaten hat der Fraktionsvorsitzende der SPD da von gesprochen, dass die SPD überlege, wie man Hauptschul lehrern einen Aufstieg ermöglichen könne.
Im Januar wolle man das beraten. Herr Schmiedel, jetzt ist Fe bruar. Heute, im Februar, liegt nichts auf dem Tisch, übrigens auch nicht im Hinblick auf den Landeshaushalt, der vor we nigen Wochen verabschiedet worden ist. Die Landesregierung erweist sich als Rabenmutter einer großen Zahl ihrer Beschäf tigten gegenüber
Sie hören es ungern, aber so ist es halt –, weil sie ein ums andere Mal die Probleme verschärft hat, sie über einen langen Zeitraum hinweg nicht gelöst hat, die Betroffenen ohne Kon zept und Perspektive lässt und so eine immer weiter wachsen de Zahl von Lehrern in eine immer schwierigere Situation bringt.
Wenn es sich hier um einen Strukturwandel handeln würde, meine Damen und Herren, der nur aus demografischen Grün den entsteht, dann könnte man sozial verträglich, u. a. durch Fluktuation, die damit zusammenhängenden Probleme rela tiv leicht lösen. Aber die politischen Entscheidungen, die Sie in der relativ kurzen Zeit seit 2011 getroffen haben, haben ge nau zu der Problemsituation geführt, vor der wir jetzt stehen. Ich will diese einmal aufzählen.
Es fängt damit an, dass die Verbindlichkeit der Grundschul empfehlung weggefallen ist und damit der Anteil der Schüler, die in die Hauptschule übertreten, von damals – also 2011 – 25 % auf mittlerweile ungefähr 10 % gesunken ist.
Durch das Konzept der regionalen Schulentwicklung kommt es zu einer gezielten Schulschließungsstrategie gerade bei Hauptschulen.
Durch die Umwandlung von Hauptschulen und Werkrealschu len in Gemeinschaftsschulen entstehen für Hauptschullehrer zusätzliche Probleme, auf die ich im Einzelnen noch eingehe, nämlich zusätzliche Belastungen, gestiegene Ansprüche und Ungerechtigkeiten innerhalb der Lehrerschaft.
Durch das Zulassen einer Reihe von viel zu kleinen Gemein schaftsschulen wird das nächste Schulsterben schon wieder vor der Tür stehen, das heißt, die nächste Welle der Probleme steht bevor.
Und schließlich: Durch die Stellenstreichungen wird die Si tuation zusätzlich verschärft.
Was heißt das für die Lehrer? Das heißt, dass für diejenigen Lehrer, die nicht an einer Gemeinschaftsschule tätig sind, Stel len wegfallen, dass Schulen wegfallen, ja dass der ganze Schultyp Hauptschule wegfallen soll
und dass es insofern keine Perspektive mehr gibt, dass es zu Versetzungen kommt, auch zu Mehrfachversetzungen, und die Ungewissheit, was eigentlich geschehen soll, unerträglich ist.
Für die Hauptschullehrer, die an einer Gemeinschaftsschule tätig sind und dort übrigens immerhin 80 % des Unterrichts erteilen, ergeben sich andere Probleme, aber keine kleineren. Sie sollen eine neue Pädagogik übernehmen und anwenden. Sie haben es mit einer heterogeneren Schülerschaft zu tun, mit gestiegenen Anforderungen einschließlich von weiter gehen den Schulabschlüssen bis hin zum Abitur. Sie sollen den Auf gaben von Ganztagsbetreuung und Inklusion gerecht werden. Sie können nicht alle Fächer unterrichten. Sie werden schlech ter bezahlt als ihre Kollegen an derselben Schule. Im Maxi malfall liegt die Spannweite zwischen A 9 und A 14. Sie ha ben schlechtere Perspektiven, was Leitungsfunktionen anbe langt. Zudem werden sie nicht auf die Situation, in die Sie sie gestellt haben, vorbereitet, in Sonderheit nicht durch ein be rufsbegleitendes Weiterbildungskonzept, das Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten schaffen würde, das auf die neuen Herausforderungen vorbereiten würde, also beispielsweise ei nen entsprechenden Aufbaustudiengang. Das wäre das zent rale Instrument, das auch von den Lehrerverbänden gefordert wird – aber tatsächlich: tote Hose.
Wohlgemerkt, meine Damen und Herren von den Regierungs fraktionen und von der Regierung: Das sind die Lehrer, die Ihr Lieblingsprojekt Gemeinschaftsschule umsetzen sollen. Der Frust und der Krankenstand genau in diesem Teil der Leh rerschaft sind überdurchschnittlich. Die Probleme verschär fen sich quantitativ und qualitativ, wenn Sie jetzt auch noch an die Umwandlung der Realschulen so herangehen wollen, wie Sie das seit November 2014 auf den Tisch gelegt haben.
Das heißt insgesamt: Das alles waren und sind Probleme mit Ansage. Die waren klar vorhersehbar. Es sind Probleme, die Sie geschaffen haben; sie sind nicht vom Himmel gefallen. Wir haben sie frühzeitig thematisiert. Die Lehrerverbände kri tisieren und fordern Konzepte, und die Regierung steht mit leeren Händen da.
Die durch Sie geschaffenen Probleme lassen sich ganz be stimmt nicht auf einen Schlag lösen; das ist uns auch klar. Aber was man wirklich erwarten kann, ist der Einstieg in die Problemlösungen und eine Perspektive, um die tiefe Verunsi cherung zu überwinden.
Meine Damen und Herren, man hat ja immer so den Eindruck: Die Union ist sozusagen eher der Typ Arbeitgeber, und die Sozialdemokraten sind der Betriebsrat der Gesellschaft.
Deswegen müssten Sie eigentlich für die sozialen Aspekte Ih res Handelns eine besondere Sensibilität haben. Die Wirklich keit ist tatsächlich eine andere. Man müsste von Ihnen eigent lich wenigstens dieselbe soziale Verantwortung erwarten kön nen, wie wir sie in der vergangenen Legislaturperiode, und zwar genau gegenüber diesem Personenkreis, bereits an den Tag gelegt haben.
Wir waren es – man höre –, die damals schon, vor 2011, we gen der besonderen pädagogischen Belastungen einen Beför derungskorridor im Umfang von 20 % für den Hauptschulbe reich geschaffen haben. Sie haben die Anforderungen und Be lastungen erhöht, aber diesen Korridor abgeschafft. Wie kann man das zu gleicher Zeit machen?
Falls jetzt je die übliche alte Leier kommen sollte, dass das ja nicht durchfinanziert sei, will ich Ihnen nur zwei Dinge sagen – dies könnte man ebenso auf viele weitere Punkte beziehen, wenn Sie das Wort von der alten Leier auch an anderen Stel len bringen sollten.
Erstens: Auch bei uns wären es natürlich seit 2011 mindestens 35 % mehr Steuereinnahmen gewesen. Die Welt ist ja seit 2011 nicht stehen geblieben. Und zweitens: Die Vorstellung der Nachfolgeregierung, dass die Vorgängerregierung auch noch gleich eine Rücklage bildet, um bei einem mehrjährigen Programm die Durchfinanzierung zu gewährleisten, ist schon einigermaßen witzig.
Meine Damen und Herren, die Slogans, die Ihnen eigentlich sehr vertraut sind, fliegen Ihnen jetzt um die Ohren. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – von wegen! Frau Sitzmann hat zwar gefordert, dass alle Lehrer, die an ein und derselben Schule tätig sind, das Gleiche verdienen müssten – eine The se, die ich jetzt nicht unbedingt unterstreiche, aber es ist ja Ih re These und Ihre Forderung, und Sie kommen ihr nicht nach. „Guter Lohn für gute Arbeit“ – von wegen! „Differenzierung abschaffen“ – bei den Schülern ja, bei den Lehrern nein. Ihre Slogans wenden sich gegen Sie selbst.
Die Schlussfolgerung aus alledem: Wenn eine Firma durch Managementfehler Probleme mit den Beschäftigten hat, dann muss man einen Sozialplan machen. Wir dachten bisher, dass Sie bei allen Managementfehlern, die Ihnen bei der Firma „Schule Baden-Württemberg“ jetzt schon passiert sind, we nigstens kompetent im Erstellen eines Sozialplans sind – aber weit gefehlt! Darauf warten zigtausend Beschäftigte seit vier Jahren. Ich sage Ihnen ganz einfach dazu: Wir warten jetzt nur noch ein Jahr, und dann brechen hoffentlich wieder andere Zeiten an.