Klaus Burger

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Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie ist aktuell der Erledigungsstand bei der zur Entlastung
der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg dringend benötigten Auszahlung im Rahmen der Förder verfahren für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg?
b) Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse stehen
bislang noch nicht erfolgten Auszahlungen entgegen?
Herr Minister, welches Ziel ver folgt die Landesregierung damit, dass die Flächenangaben, welche die Landwirte in Baden-Württemberg vornehmen müssen, im Gegensatz zu den Vorgaben in anderen Bundes ländern auf vier Stellen hinter dem Komma genau sein müs sen? Halten Sie es für verwunderlich, dass es, weil die Land wirte dabei zu Abweichungen gelangen – die sich in einer Größenordnung von 10, 20 oder auch 30 m2 bewegen; es sind also marginale Abweichungen –, zu einem erhöhten Kontrollaufwand kommt?
Herr Minister, warum möchte die Landesregierung die Bauern dazu verpflichten, zukünftig ih re Flächenangabe über ein digitales Verfahren vorzunehmen? Ist das überhaupt möglich angesichts der Breitbandversorgung im ländlichen Raum? Nun sind die Flächenangaben vier Stel len hinter dem Komma bereits aufgenommen. Sind mit dem neuen Verfahren nicht schon wieder marginale Abweichun gen und ein höherer Kontrollaufwand vorgezeichnet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung des Gesetz entwurfs am 18. November 2015 und die Beratung darüber im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am gleichen Tag haben offensichtlich keine Veränderungsbe reitschaft zur Folge. Dies bedaure ich ausdrücklich. Deswe gen halte ich es für notwendig, den Standpunkt der CDULandtagsfraktion noch einmal darzulegen.
Erstens: Ein weiteres Mal will die grün-rote Landesregierung ein Bevormundungsgesetz unbefristet verankern, das tief in das Nutzungsrecht von Grünlandeigentum der Menschen in Baden-Württemberg eingreift.
Zweitens: Baden-Württemberg hat nach dem Saarland mit 40 % den höchsten Grünlandanteil aller Bundesländer.
Auch vor 2011 lag der Rückgang des Grünlandanteils bei 1,8 % und damit weit unter der von der EU festgelegten Gren ze. Der Rückgang liegt sehr oft in Infrastrukturmaßnahmen und in der Ausweisung von Baugebieten begründet. Dieses Gesetz verhindert aber solche Infrastrukturmaßnahmen nicht.
Drittens: Jeder Landwirt, der am Greening teilnimmt, ist durch die Vorschriften der EU ohnehin verpflichtet, jeden Quadrat meter Grünland, den er umbrechen will, zu ersetzen. Ausge nommen waren bisher nur drei kleine Gruppen: ökologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger mit einer Förderung bis zu 1 250 € pro Jahr und Landwirte, die überhaupt keinen Antrag stellen.
Ich frage Sie, Herr Minister Bonde: Wie groß ist Ihr Misstrau en gegenüber dem Berufsstand der Landwirte, einem Berufs stand, den Sie selbst im Ministerium vertreten, dass Sie ein solch bevormundendes Gesetz überhaupt brauchen?
Eine weitere Frage, die wir auch schriftlich gestellt hatten und die – man höre und staune – gestern beantwortet wurde, ist teilweise nach wie vor offen. Unklar ist, inwieweit die Nie derstammanlagen von Erwerbsobstbauern wie bisher bewirt schaftet werden können. Zwar sind dies nur ein Drittel der ge samten Erwerbsobstbauflächen, aber die Landwirte sind dar auf angewiesen, dass ihre Kulturen nach und nach wieder ver setzt werden können, um die Erträge und die Qualitäten hoch zu halten.
Ich habe sehr deutlich den Eindruck, dass die mehr als berech tigten Bedenken des Landesverbands Erwerbsobstbau BadenWürttemberg, des Landesbauernverbands und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands in Ihrem Haus offen sichtlich nicht ernst genommen werden. Andere Interessen gruppen tun sich da möglicherweise leichter.
Festzuhalten ist ebenfalls, dass durch das Gesetz – entgegen allen Hinweisen der Landesregierung – Bürokratie nicht ab geschafft wird. Im Gegenteil, wir befürchten, dass künftig die Kosten für Anträge steigen und die Zeiten bis zur Entschei dung noch länger werden.
Würde das Gesetz mit den Stimmen von Grün-Rot heute be schlossen, hätte dies zur Folge, dass bei der Bearbeitung und Kontrolle die Zuständigkeiten von den Landratsämtern auf die Regierungspräsidien verlagert würden und entsprechende Fi nanzmittel umgeschichtet werden müssten. Der Landkreis- und der Städtetag haben dieser Umschichtung von 6,4 Milli onen € zugestimmt. Deshalb werden wir diesem ersten Teil des Gesetzes auch zustimmen, obgleich wir kritisch vermer ken, dass die Zuweisungen im ersten Schritt nur um 3 Milli onen € erhöht werden sollen.
Abschließend betone ich noch einmal: Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat bei der Bewältigung der Aufgaben – der Landschaftspflege, der Ökologie und der CO2-Minderung – mehr zu bieten, wenn man die Berufsgruppe der Landwirte als Partner behandelt.
Den Bauern mit dem LLG aber wieder einmal Flexibilität zu verbieten ist der falsche Weg für eine konkurrenzfähige Zu kunft des bäuerlichen Berufsstands in Baden-Württemberg.
Aus den besagten Gründen empfehle ich für die CDU, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagsprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Einbringen des grün-roten Gesetzentwurfs will die Landesregierung das generelle Umwandlungsverbot bei Dauergrünland und die Ge nehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland über 2015 hinaus unbefristet verlängern. Ein weiteres Bevor mundungsgesetz soll, wie z. B. das Jagd- und Wildtierma nagementgesetz oder die Regelungen zu den Gewässerrand streifen, zementiert werden.
Wieder hat die grün-rote Landesregierung keine Bedenken, tief in das Eigentumsrecht der Menschen in Baden-Württem berg einzugreifen. Wenn sie aber dann noch behauptet, es wer de eine zusätzliche Flexibilisierung erreicht, indem man per Verordnungsermächtigung weitere Ausnahmen für Dauerkul turen ermöglicht, so ist dies schlichtweg irreführend.
Denn die Ausnahmen müssen mit hohen Anforderungen von Schutzzielen vereinbar sein. Traurig ist, dass die bäuerlichen Familienbetriebe in den letzten Jahren in unserem Land kaum Schutzziele erfahren durften.
Die Begründungen für ein solch strittiges Gesetz sind dürftig. Ich frage Sie: Haben Sie nicht realisiert, dass das absolute Grünland in Deutschland zwar marginal, aber doch zugenom men hat?
In Baden-Württemberg ist der Grünlandanteil mit 40 % nach dem Saarland der höchste unter allen Bundesländern. Dies wurde bis zum Jahr 2011 ohne gesetzliche Zwangsmaßnah men erreicht.
Die EU sieht erst ab einem Rückgang um 5 % Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zum Schutz von Grünland vor. In BadenWürttemberg wäre das überhaupt nicht notwendig; denn seit 2003 lag der Rückgang bei lediglich 1,8 %
und hatte seine Ursache im Wesentlichen in Infrastrukturmaß nahmen – Straßenbau oder Wohnbauflächenerschließung. In Bayern gibt es nach meinem Wissen auch den einen oder an deren Hektar Grünland, und dort kommt man gänzlich ohne ein solches Gesetz aus.
Ich halte also fest: Die oft entschuldigende Ausrede, man müs se EU-Vorgaben umsetzen, ist schlichtweg unzutreffend.
Grün-Rot setzt wieder einmal einer EU-Vorgabe ein verschär fendes Gesetz obendrauf, wozu es von außen keinerlei Pflicht gibt.
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in das Eigentum ist zumindest infrage zu stellen, auch wenn das Ver waltungsgericht Stuttgart zwischenzeitlich in erster Instanz die Beschränkung des Eigentums gehalten hat.
Für uns ist klar: Wir wollen eine schleichende Enteignung der Landwirte in unserem Land nicht mit vertreten.
Fakt ist erstens: In keinem Bundesland geht im Jahr 2015 der Anteil des Dauergrünlands an der Landwirtschaftsfläche ins gesamt so weit zurück, dass nach EU-rechtlichen Vorgaben ein Umwandlungsverbot ausgelöst werden müsste.
Fakt ist zweitens: Dieses Gesetz nimmt nicht nur den famili engeführten landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land die notwendige Flexibilität in der Bewirtschaftung und auch die Chance, auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.
Ich erinnere hier an § 2 LLG. Dort heißt es, die Landwirtschaft diene auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit.
Drittens: Die Ausnahmen zum Umbruchverbot sind oft sehr hoch angesetzt und greifen somit nicht. In allen Fällen gehen sie jedoch immer mit einem bürokratischen Moloch einher.
Abschließend halte ich fest: Aus den beschriebenen Gründen wird die CDU-Landtagsfraktion dieses Gesetz ablehnen, wenn nicht noch in der Ausschussberatung ein Wunder im Interes se der bäuerlichen Familienbetriebe in unserem Land ge schieht und man sich in den Regierungsfraktionen daran er innert, dass Politik in allererster Linie den Menschen im Land zu dienen hat. Wir raten dazu, nicht nur Natur und Umwelt als schutzwürdig anzusehen, sondern auch Eigentumsrechte zu achten und an die Menschen zu denken.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ist es richtig, dass speziell die Greening-Maßnahmen und die damit verbunde nen Vor-Ort-Kontrollen – z. B. die Kontrolle von Legumino sen – einen besonders hohen Aufwand hervorgerufen haben?
Danke, Herr Präsident. – Ich fra ge die Landesregierung:
a) Ab wann und in welchem Umfang beabsichtigt die Lan
desregierung gegebenenfalls das denkmalgeschützte Ge bäude der früheren Japanischen Schule Toin Gakuen in Bad Saulgau als Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung zu nutzen?
b) Wird die Landesregierung sich gegebenenfalls über den
rechtskräftigen Bebauungsplan, der für das Gebäude aus schließlich eine schulische Nutzung vorsieht, hinwegset zen?
Vielen Dank. – Frau Ministerin, wie verhält sich die Landesregierung hinsichtlich des Ange bots der Stadt Bad Saulgau, die frühere Japanische Schule als Internat für minderjährige Flüchtlinge zu nutzen? Das wäre nämlich wieder konform mit dem Bebauungsplan.
Herzlichen Dank, dass Sie die Fra ge zulassen. – Ich war auch bei der Jahreshauptversammlung des Landesbauernverbands. Jetzt frage ich Sie, Herr Kollege: Haben Sie nicht auch wahrgenommen, dass Ihre Darstellung, wie Sie sich Landwirtschaft vorstellen, bei den Landwirten, bei den dort anwesenden Bauern nicht angekommen ist? Die Landwirte haben sehr wohl ihren Unmut deutlich gemacht und bekundet, dass sie es nicht verstehen, dass 90 % der Landwir te – die konventionell produzierenden – keine Beachtung mehr in diesem Land Baden-Württemberg finden.
Herr Minister, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bekannt – Sie sagten, Sie erlaubten den Landwirten jetzt, in eine erfolg reiche Branche einzusteigen –, dass die Einkommen der öko logisch wirtschaftenden Landwirte in Baden-Württemberg un terhalb der durchschnittlichen Einkünfte der Landwirte lie gen?
Herr Minister, danke, dass Sie die Zusatzfrage zulassen. – Gehen Sie davon aus, dass Sie die För derung noch aufstocken werden? In Baden-Württemberg gibt es ein Streuobstwiesennetz von 100 000 ha. Auf einem Hek tar stehen in der Regel zwischen 80 und 100 Bäume. Da könn te man noch zulegen.
Sehr geehrter Herr Landtagsprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Was ist bisher geschehen, und wo stehen wir?
Es gab die Anhörung der Verbände, der Landestierschutzbei rat hat darüber befunden, der Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst hat sich mit diesem Thema befasst. Ich er innere auch an die erste Lesung hier im Plenum. Es liegt ein Gutachten von Professor Dr. Wolfgang Löwer vor, in dem er ausführt, dass er die Verbandsklage als eine unzulässige Ver schärfung des Schutzstandards infrage stellt. Letzte Woche hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz darüber beraten und – man höre und staune – eine Ab lehnung des Gesetzes empfohlen.
Nach wie vor sind noch viele Fragen offen. Unsere Bedenken konnten nicht ansatzweise ausgeräumt werden. Bevor ich aber zu den Kritikpunkten komme, erkläre ich: Die CDU-Land tagsfraktion bekennt sich klar und uneingeschränkt
zum Tierschutz und zur Einhaltung hoher Tierschutzstandards. Ebenso ist für uns in der Wissenschaft das 3R-Prinzip wich tig. Das heißt, wir wollen erstens Tierversuche reduzieren. So weit sie weiterhin noch notwendig sind, wollen wir zweitens die Abläufe für die Tiere verbessern und drittens die For schung für Alternativmethoden weiter voranbringen.
Ich weigere mich aber, so zu tun, als ob dieses verunglückte Gesetz gebraucht wird, um das Tierwohl zu verbessern. Auch ohne dieses Gesetz hat sich in den letzten zehn Jahren vieles zum Guten verändert. So konnten z. B. die Tierversuche bei Kaninchen um 93 % reduziert werden.
94 % der Versuche beschränken sich mittlerweile auf Fische, Ratten und Mäuse.
Ganz besonders verweise ich aber auf den hohen Tierkomfort bei den heutigen modernen, neuen Ställen. Mehr Platz, mehr Bewegungsfreiheit, verbesserte Luft-, verbesserte Lichtver hältnisse, mehr Beschäftigungsmaterial werden in den Stäl len geboten, um nur wenige Eckpunkte zu nennen. Ganz be sonders lobe ich die Zoos, die wissenschaftlichen Einrichtun gen und unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die für das Wohl ihrer Tiere einen hohen finanziellen Aufwand be treiben.
Weiter lobe ich ihren verantwortlichen Umgang mit den Tie ren, den sie täglich unter Beweis stellen. Ich denke aber auch an unsere Entscheidungsträger in den Veterinärämtern, Ethik kommissionen, Aufsichtsbehörden, die mit dem Verbandskla
gerecht unter Generalverdacht gestellt werden, als würden sie ihre Tätigkeiten nicht wirklich wahrnehmen
und müssten gewissermaßen von außen unter Aufsicht gestellt werden.
Der bisherige Gesetzentwurf lässt vieles im Unklaren.
Erstens: Welche Tierschutzorganisationen sollen, bitte schön, Rechte erhalten?
Gern.
Ich denke, im Genehmigungsver fahren bei Landwirten kann es sehr wohl zu Behinderungen, zu Verschleppungen kommen, die zur Folge haben, dass die Genehmigung später oder überhaupt nicht erteilt wird.
Zurück zum Text:
Bisher ist nur klar, dass die einzubeziehenden Tierschutzver bände in Baden-Württemberg ansässig sein und fünf Jahre lang vorwiegend das Ziel des Tierschutzes im Konzept haben müssen. Ich frage aber: Was ist mit Organisationen, welche Tierhaltung überhaupt nicht mehr wünschen? Werden die auch zugelassen?
Zweitens: Ein von Grün-Rot zwangsweise vorgeschriebenes gemeinsames Büro der Tierschutzorganisationen wird die Ab läufe langsamer, teurer, schwerfälliger machen. Um es klar zu sagen: Wir brauchen und wir wollen keine faktischen Neben verwaltungen mit weitreichenden Zugriffs- und Beteiligungs rechten im Verfahren.
Drittens: Diese Landesregierung, die sonst immer höchste An sprüche in Bezug auf Datensicherheit einfordert, kommt die sen Ansprüchen beim eigenen Gesetz nicht nach. Im Gegen teil, alle betreffenden Organisationen erhalten künftig Einsicht in sensible Antrags- und Genehmigungsunterlagen.
Abschließend: Das Verbandsklagerecht verbessert nicht zwangs läufig den Tierschutz, trägt aber dazu bei, dass in unserer Ge sellschaft ein Misstrauen gegen Tierhalter entsteht.
Auch deswegen lehnen wir das Gesetz ab.
Ich fordere Sie auf: Folgen Sie der Ablehnungsempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Pix, Sie haben vor hin das Abstimmungsverhalten, die Abstimmungsniederlage, die Sie im Ausschuss erlitten haben, und die Hintergründe an gesprochen. Es mag schon sein, dass man die genauen Um stände aus Ihrer Sicht differenziert sehen kann.
Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass es in der Aus schusssitzung nur einen Tagesordnungspunkt gab, zu dem ein Beschluss gefasst werden musste. Nach einer Stunde Diskus sion konnte man davon ausgehen, dass die Abstimmung kurz bevorstand.
Jetzt möchte ich schon darauf hinweisen: Ein Abgeordneter kann auch einmal einen Fehler machen. Das kann jedem Ab geordneten passieren. Aber jetzt zu versuchen, diesen Fehler anderen in die Schuhe zu schieben, das ist unredlich, und das machen wir nicht mit.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst mache ich deutlich, dass sich die CDU-Landtagsfraktion klar und uneingeschränkt zum Tierschutz bekennt und die Einhaltung von hohen Tier schutzstandards anerkennt.
Die Haltung von Tieren, der Umfang der Nutzung von Tieren sind bundesweit im Tierschutzgesetz umfassend geregelt, er gänzt durch zahlreiche weitere Bestimmungen wie etwa der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Auch der Landesbei rat für Tierschutz ist in allen wesentlichen tierschutzrechtli chen Belangen stets eingebunden. Dazu stehen wir.
Ich mache aber auch deutlich, dass wir in gleicher Weise zu den Rechten von Tierhaltern stehen und diejenigen unterstüt zen, die verantwortungsbewusst mit ihnen anvertrauten Tie ren umgehen. Ein Verbandsklagerecht braucht es dazu nicht. Im Gegenteil, mit einem Verbandsklagerecht – wie Sie, Herr Minister Bonde, dies am grünen Tisch ausgemacht haben – werden die Tierhalter in Baden-Württemberg gleichsam un ter Generalverdacht gestellt.
Weder private Tierhalter, Forschungseinrichtungen, Zoos noch die landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land haben das verdient. Falsch ist außerdem die Annahme, dass ein Ver bandsklagerecht automatisch eine Verbesserung des Tierschut zes bringen würde.
Ich kritisiere den Gesetzentwurf daher in folgenden Punkten:
Erstens: Die Gesetzesinitiative beinhaltet eine Entwertung be hördlicher Entscheidungsorgane und der wichtigen Arbeit z. B. von Tierärzten, Ethikkommissionen sowie Aufsichtsbe hörden und unterstellt, dass sie ihre bisherige Arbeit – die durchaus erfolgreich ist – schlecht machten. Bereits heute werden nach geltendem Recht im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange Tierschutzorganisationen einbe zogen.
Zweitens: Ebenso gefährdet das Gesetz den Wissenschafts standort Baden-Württemberg. Die Forschung der pharmazeu tischen Unternehmen oder die Exzellenzen an Universitäten unseres Landes würden gefährdet.
Schon heute ist nach geltendem Recht im Verfahren der Be antragung von Tierversuchen im ersten Schritt die Tierschutz beauftragte eingebunden und im vorgeschriebenen zweiten Schritt die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes be teiligt. Ein Drittel der Kommissionsmitglieder gehören den Tierschutzvertretern an. Auch während der Durchführung ei nes Tierversuchs nehmen die Tierschutzbeauftragten vor Ort wichtige Kontrollfunktionen wahr.
Da nützt es nichts, wenn die Landesregierung im neu vorge legten Entwurf bei Tierversuchsgenehmigungen nur Feststel lungs- und keine Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen mehr zulässt und somit die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Glauben Sie im Ernst, dass ein Antragsteller das Risiko ein geht, einen Versuch durchzuführen, wenn er befürchten muss, diesen im Nachhinein aberkannt zu bekommen?
Drittens: Ein Verbandsklagerecht würde vor allem dazu füh ren, Verfahren zu verzögern und zu verteuern, die Gerichte zu belasten und Rechtsunsicherheit bei der Planung zu schaffen. Dies zeigt sich auch – ich habe andere Informationen als Sie – in Bundesländern, die Erfahrungen mit Klagerechten ma chen mussten. Hier hat sich ein Antragsstau aufgebaut.
An dieser Stelle spreche ich den Bäuerinnen und Bauern in unserem Land ausdrücklich ein Lob aus. Sie gewährleisten in der modernen Tierhaltung Tierschutzstandards, die noch nie so hoch waren wie heute.
Viertens: Weiter befürchte ich, dass ein gemeinsames Büro der Tierschutzorganisationen dem Land früher oder später Mehrkosten aufbürden würde.
Ich frage Sie, Herr Minister: Für welche Interessengruppe wollen Sie demnächst ein gemeinsames Büro vorschreiben? Das ist nicht Aufgabe des Landes.
Abschließend: Das Primat der Politik, Vorgaben zu machen, sehe ich in Gefahr. Im Extremfall wird die Exekutive des Staa
tes durch das Verbandsklagerecht so gehemmt, dass wir fak tisch handlungsunfähig werden.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben die Leistun gen für die Kulturlandschaft und das neue Programm FAKT, das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tier wohl, angesprochen. Dieses ist mit 740 Millionen €, verteilt auf 16 Einzelprogramme, ausgestattet. Warum treiben Sie hier einen Keil in die Landwirtschaft und fördern Öko- und Bio betriebe, die nur 7 % der landwirtschaftlichen Betriebe in un serem Land ausmachen – von 42 000 Landwirten sind 3 000 Bio- und Ökolandwirte –, mit rund 30 % der zu vergebenden Fördermittel?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich bei der Landesregierung für die Stellungnahme zum Antrag. Der Biber ist ein streng geschütztes Tier. 2004 hat man in Ba
den-Württemberg 350 dieser Tiere gezählt. Mittlerweile schätzt man den Bestand auf 2 500, wie aus der Stellungnah me der Landesregierung hervorgeht. Ich persönlich halte die se Schätzung für deutlich zu niedrig angesetzt, wenn ich an die wöchentlichen Schadensberichte denke, die mich errei chen. Allein im Landkreis Biberach gibt es deutlich mehr als 500 und in Sigmaringen wohl auch um die 500 Tiere.
Eigentlich ist mir der Biber ein ganz sympathischer Geselle. Er lebt in Familiengemeinschaften mit bis zu drei Generatio nen, ist partnertreu, ist ein reiner Vegetarier,
ist unwahrscheinlich fleißig und beweist beim Bau von seinen Dämmen ein hohes handwerkliches Geschick.
In den Gewässern kann er zu einer höheren Artenvielfalt bei tragen. Er baut aber seine Burgen auf Flächen, die ihm nicht gehören.
Er errichtet Dämme, vernässt dadurch hektarweise Flächen von wertvollem Grünland und Ackerland und entzieht dieses Land der landwirtschaftlichen Nutzung.
Die Fraßschäden sind noch verhältnismäßig gering. Bedeu tend höher sind die Schäden durch Überschwemmungen oder an landwirtschaftlichen Maschinen wie z. B. Achsbrüche bei Traktoren und Mähdreschern, die in Tunnelgänge einbrechen. Es gibt Fälle wie in Neukirch, wo ein 1 Million m3 großes Re genrückhaltebecken vernässt wurde. Der Hochwasserschutz, mit Steuermitteln errichtet, ist außer Kraft gesetzt, und heute sind Wohnhäuser in Gefahr. Das Gleiche geschieht im TaufachFetzach-Moos bei Leutkirch. Durch die Vernässung steht Bi berschutz gegen Menschenschutz.
Wir kennen Fälle, in denen der Biber kommunale Einrichtun gen wie Kläranlage oder Freibad bedroht.
Ich frage die Landesregierung: Was erzählen Sie einem Land wirt, der einen Bußgeldbescheid bekommt, weil er mit dem Fällen eines Baumes die Baumsatzung verletzt hat, während in der gleichen Baumreihe, die er gepflanzt hat – 5 m weiter –, ein Biber einen Baum umlegt, was wegen des allgemein ge wünschtes Daseins des Bibers toleriert wird?
Ich frage die Landesregierung: Was sagen Sie den Kindern in Ulm, die man aus großen Teilen des Stadtparks vertrieben hat,
weil dort der Biber Einzug hält und es zu gefährlich ist, wenn dort Kinder spielen?
Was sagen Sie den Fischereiverbänden mit über 55 000 Mit gliedern, die auf den Biber nicht mehr so gut zu sprechen sind, weil er Schäden in der Deichwirtschaft anrichtet, Bäche und Flüsse verschlammt und für einen extrem hohen Bodenein trag verantwortlich ist?
Oder was sagen Sie dazu, was an der Lone bei Halzhausen ge schehen ist? Dort hat der Biber durch den Bau von Dämmen das Druckpotenzial des Wassers erhöht. Dadurch ist der Bach im Karstgebiet, die Lone, ab dem Lonesee trockengefallen. Dort sind übrigens nicht nur sämtliche Wassertiere verendet, sondern auch Fischarten wie z. B. die Groppe, welche im An hang II der FFH-Richtlinie den gleichen Schutzstatus genießt wie der Biber.
Oder was sagen Sie dazu, dass in Ansbach bei Illmensee in ei ner ähnlichen Situation die Zahl der Bachmuscheln stark de zimiert wurde?
Solche Zielkonflikte, Herr Minister Bonde, müssen Sie als verantwortlicher Minister erkennen und lösen.
Sicher, der Biber genießt einen hohen Schutz. Aber derselbe Schutz gilt auch in Bayern. Doch dort geht man mit der Situ ation anders um.
Es gibt ein weitaus umfangreicheres Bibermanagement. Die kommunalen Biberbeauftragten
haben diverse Mittel zur Prävention. Es gibt einen Biberfonds, mit dem nicht nur Vorsorge getroffen wird, sondern auch Fraß schädenwiederherstellungskosten, Schäden an Flächen und Ma schinen ausgeglichen werden. Bayern sieht allerdings auch, wenn es nicht anders geht, als letzte Maßnahme vor, dass der Biberbeauftragte, welcher zugleich meist Jäger ist, mit dem Mittel des Zugriffs agieren darf.
Er gebraucht das Gewehr.
Er schießt.
In der Stellungnahme der Landesregierung zu den Forderun gen der CDU nach der Verbesserung des Bibermanagements
und der Einrichtung eines Biberfonds in Baden-Württemberg kam eine bescheidene Antwort: Der Biber sei in Bayern von den Menschen wieder eingesetzt, in Baden-Württemberg da gegen zugewandert,
und deswegen gebe es hier keinen Ausgleich.
Auch der Verweis auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist – mit Verlaub – schon etwas billig. Wenn unsere Gesell schaft den Biber will, dann soll es so sein. Aber dann müssen wir auch konsequent sein und dürfen den Umgang mit den Schäden nicht nur an die Landwirte und Fischer delegieren.
Um es klar zu sagen: Der Biber ist auch in Baden-Württem berg willkommen.
Er gehört in unser Ökosystem,
aber nicht an jeder Stelle und nicht an jedem beliebigen Ort.
Die Landesregierung muss sich wieder bewusst machen: Der Mensch muss im Mittelpunkt unseres politischen Handelns stehen. Wir müssen uns unserer Verantwortung stellen und dürfen die Geschädigten nicht einseitig mit Kosten und Ver lusten alleinlassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Bonde, ist das viel leicht bei Ihnen falsch angekommen? Ich habe kein generel les Recht auf Bejagung des Bibers gefordert, sondern das Recht auf einen Zugriff dort, wo er nicht hinpasst.
Ist das bei Ihnen falsch angekommen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Eines hat mir die Diskussion gezeigt: Entweder sind Sie weiter entfernt von der Basis, oder ich bin näher dran.
Frau Kollegin Rolland, ich glaube, auch Sie haben nicht zu gehört. Ich habe deutlich gesagt: Der Biber ist in Baden-Würt temberg willkommen.
Aber wir können ihn eben nicht an jeder Stelle dulden. Wir müssen dort regulierend eingreifen, wo es die Natur nicht tut.
Wenn Sie Menschen fragen, die – zu Recht – ihre Freizeit gern in der Natur verbringen und dabei einen Biberbau oder einen Damm betrachten und bewundern, dann – das ist in Ordnung – bekommen Sie ein anderes Ergebnis, als wenn Sie einen Fi scher oder einen Landwirt befragen, der in Gummistiefeln auf seiner überschwemmten Wiese steht bzw. sein Erntegut weg schwimmen sieht. Da bekommen Sie ein anderes Ergebnis.
Wenn wir sagen: „Wir möchten den Biber“ – das sage ich auch –, müssen wir denjenigen, die dadurch einen Schaden erlei den, einen Ausgleich bieten. Wir haben uns die Situation üb rigens in Crailsheim und auf der anderen Seite, im bayerischen Ansbach, angeschaut. Im betreffenden Landkreis leben 2 000 Biber. Ich habe vorhin die Zahlen zu unseren Landkreisen ge nannt. Auf der bayerischen Seite werden jährlich ca. 130 Bi berbauten und -dämme beseitigt; bei uns sind es im ganzen Land derzeit 39. Etwa 70 Biber werden dort abgefangen oder getötet, weil sie keinen Platz haben. In Bayern gibt es einen Biberfonds für die gesamte Fläche des Landes in Höhe von 400 000 €; dieser Fonds ist gedeckelt, und er reicht manch mal nicht ganz aus. Allerdings leben dort auch 17 000 Tiere.
Ich bin der Meinung: Wenn wir mit einem kleinen Fonds an fangen, können wir die Schäden besser beherrschen. Wir kön nen die Situation besser ordnen und in den Griff bekommen, und wir haben dann nicht solch große Aufgaben.
Wissen Sie, Herr Kollege Rösler: So ein Biber ist nun einmal kein Kuscheltier. Er hat scharfe Zähne.
Ein Baum braucht 30 Jahre, um in die Höhe zu wachsen, und ein Biber macht einen solchen Baum in zwei Nächten platt, und er kümmert sich nicht darum, ob in der Baumkrone ein Singvogel sein Nest hat.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagsprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Verbraucherinnen und Verbraucher schützen – keine Zulassung für Genmais in Europa“ – das hört sich gut an. Oberflächlich betrachtet könn
te man damit bei den Verbrauchern schon punkten. Gewun dert hat mich allerdings, dass bei der von den Grünen bean tragten Aktuellen Debatte offensichtlich die Bäuerinnen und Bauern keine Rolle mehr spielen.
Doch, mit Verlaub: Kommt diese Diskussion nicht zu spät? Der Dammbruch bei diesem Thema geschah doch bereits im Jahr 2004. „Künast gibt Genmais frei“ – erinnern Sie sich an diese Schlagzeilen? „Ministerin beugt sich der EU.“ Es war die grüne Ministerin Renate Künast, die den Weg für die Mais sorte MON 810 von Monsanto frei machte.
Ich weiß, Sie werden jetzt wieder auf die EU-Gesetze verwei sen. Aber nach der damals getroffenen Entscheidung rechtfer tigte sich Renate Künast, indem sie darstellte, dass die Ver braucherinnen und Verbraucher durch die Kennzeichnungs pflicht erstmals die Wahlfreiheit bei der Entscheidung zwi schen genveränderten und nicht genveränderten Lebensmit teln hätten. Ich frage mich: Trauen die Grünen den Verbrau chern heute diese Entscheidung nicht mehr zu?
Noch eines ist grenzwertig: Damals, 2004, wurden die Land wirte mit einer unzureichenden Abstandsregelung und den nicht versicherbaren Risiken alleingelassen.
Nun, das ist lange her. Und zugegebenermaßen könnte man die heutige Diskussion aus meiner Sicht als eine Konsensdis kussion führen. Heute geht es um die Zulassung des GV-Mai ses Pioneer 1507. Zuständig ist der Bund. Im Koalitionsver trag steht zur grünen Gentechnik nur sehr wenig. Auf Seite 87 lesen wir:
Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölke rung gegenüber der grünen Gentechnik an.
Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produk te von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zuge lassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Le bensmitteln halten wir fest – ebenso wie an der Saatgut reinheit.
Dazu will ich für unsere Fraktion deutlich festhalten:
Erstens: Es ist richtig, laut Umfrage wünschen die Mehrzahl der Verbraucher keine Gentechnik. Daher sollten wir die Vor behalte der Menschen ernst nehmen und anerkennen. Aller dings möchte ich etwas an dieser Stelle kritisch hinterfragen und möchte anmerken: Die Umfragen sind das eine. Das Han deln, das Verhalten an der Kasse, spricht oft eine andere Spra che. Aber halten wir fest: Die Verbraucher wünschen keine Gentechnik.
Zweitens: Die Bauern haben in der Bewirtschaftung keine Vorteile, weder bei der Feldbewirtschaftung noch in der wei teren Abfolge bis hin zur Vermarktung. Sie haben keine Vor teile, weder in der Ökonomie noch in der Ökologie.
Drittens: Auch die Berufsverbände sehen deswegen keinen Grund für die Zulassung und fordern eine Saatgutreinheit, wie sie besonders in der kleinteilig parzellierten Landwirtschaft Baden-Württembergs auch Sinn macht.
Schlussfolgerung: Wir lehnen gentechnisch veränderte Pro dukte ab – drei Mal Nein!
Aber genauso deutlich sage ich hier: Wir müssen auch künf tig Forschung und Entwicklung ermöglichen.
Die klassische Agrarforschung gerät immer mehr unter die Räder. Wir verlieren in Deutschland immer mehr Fachleute und damit Know-how in diesem Bereich.
Selbst durch intensive Züchtungen ist es in den vergangenen 15 bis 20 Jahren nicht mehr gelungen, die Pflanzenerträge ent scheidend zu verbessern. Die klimatischen Veränderungen nehmen an Dynamik zu, und die engen Fruchtfolgen sowie die – ökologisch sinnvolle, da korrosionsverhindernde – ge ringere Bodenbearbeitung haben oft einen größeren Krank heitsdruck auf die Pflanzen zur Folge.
Ich frage Sie: Können Sie garantieren, dass wir mit den her kömmlichen Methoden die drängenden Zukunftsfragen der globalen Energie- und Ernährungssicherheit für die schnell wachsende Weltbevölkerung beantworten können?
Ich bin mir jedenfalls nicht sicher und meine, unsere Verant wortung auch für die künftigen Generationen gebietet es, in der Forschung an diesem unbestritten weltweit immer größer werdenden Thema dranzubleiben. Denn zur Wahrheit gehört eben auch, dass gentechnisch veränderte Pflanzen heute welt weit in 25 Ländern von rund 20 Millionen Landwirten auf über 160 Millionen ha angebaut werden. Im Vergleich: Deutsch land hat eine Fläche von 35 Millionen ha, also ein Viertel da von. Deswegen ein Ja zur Forschung.
Noch etwas muss an dieser Stelle in aller Deutlichkeit gesagt werden: Wir waren und sind gegen militante selbst ernannte Feldschützer, die Versuchsanbauflächen mutwillig zerstören.
Das missachtet sowohl die Freiheit von Forschung und Leh re als auch das Eigentumsrecht.
Abschließend noch einmal: Genveränderte Pflanzen nein, Ag rarforschung und -entwicklung innerhalb unserer zu Recht en gen gesetzlichen Grenzen in Deutschland ja.
Das ist meine Auslegung des Gebots eines sinnvollen Schut zes und einer Vorsorge für Verbraucherinnen und Verbraucher, mit der ich auch die bäuerlichen Familienbetriebe stets im Blick habe.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Es war tatsächlich in weiten Teilen eine Konsensdiskussion: Nein zur Gentechnik. Ich bleibe aber dabei, dass ich Ja zur Forschung sage, und zwar kontrolliert hier in Deutschland gemäß dem Regelwerk unserer Gesetze.
Ich sage aber noch einmal, auch an die Adresse des Ministers gerichtet: Wäre es nicht gut gewesen, man hätte 2004 die For derungen der Grünen an die eigene grüne Ministerin, Frau Künast, mit den gleichlautenden verbalen Wortmeldungen ge stellt wie heute?
Nun zum Klimawandel. Ich frage Sie: Sind unsere Züchtun gen in der Lage, auf die großen Fragen des sich schnell wan delnden Klimas – Trockenheit, Hitze und Nässe – zu reagie ren? Die Pflanzen müssen sich darauf einstellen. Kann das mit der herkömmlichen Züchtung erfolgen?
Jawohl.
Herr Kollege Hahn, ich habe vor hin dargestellt, dass damals im Anschluss an die Entscheidung das Regelwerk implementiert wurde. Es ist aber unzureichend. Für die Bauern bleibt das Risiko.
Übrigens verfüge ich durchaus über Erfahrungen in diesem Bereich. Ich habe selbst ein Projekt zu einer gentechnikfrei en Anbauzone begleitet und mit Erfolg abgeschlossen.
Ich denke, wir haben einen gemeinsamen Nenner. Da die Fra ge auch an mich gestellt wurde, möchte ich sagen: Ich richte gezielte Pfeile nach Berlin.
Herr Winkler, danke, dass Sie mei ne Zwischenfrage zulassen. – Sie haben vorhin ausgeführt, dass das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern in Baden
Württemberg gestiegen sei. Ist Ihnen bewusst, dass das ProKopf-Einkommen in der Landwirtschaft in Baden-Württem berg – es sind 18 000 € pro mitarbeitendem Familienmitglied – bundesweit am geringsten ist?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich sehr herz lich für die Erarbeitung der Stellungnahme zu unserem An trag durch den Finanzminister, Herrn Dr. Nils Schmid.
Es ist schon etwas Besonderes, gerade hier im Kunstgebäude über die Kelten sprechen zu dürfen, deren Kunstschätze teil weise auf der Heuneburg gefunden und hier in der Sonderaus stellung „Die Welt der Kelten“ mit überragendem Erfolg ge zeigt wurden.
Wenn wir aber über das Freilichtmuseum Heuneburg spre chen, dann geht es um eine sensationelle archäologische Neu entdeckung des frühkeltischen Fürstensitzes Heuneburg, um das „schwäbische Troja“, die Heuneburg bzw. Pyrene, die äl teste Siedlung nördlich der Alpen, möglicherweise die ältes te Stadt Deutschlands oder sogar Mitteleuropas.
Wir sprechen aber nicht nur von der Heuneburg, dem Talhof, sondern auch von der Erkenntnis, dass der Fürstensitz und sei ne Außensiedlungen im sechsten Jahrhundert mit einer Flä che von 100 ha über 10 000 Menschen beherbergten. Wir spre chen über die Kelten, die Erfinder der Globalisierung, was die Handelsbeziehungen zu den Etruskern und zu den Griechen beweisen.
Wir sprechen aber auch über die Sicherung dieses Kulturguts und gleichzeitig die Herausforderung, dieses Kulturerbe den Menschen von heute zugänglich zu machen.
Zur Erinnerung: Das Freilichtmuseum Heuneburg steht auf Grund und Boden des Landes Baden-Württemberg. Es ist an die Gemeinde Herbertingen verpachtet. Die Gemeinde betreibt zusätzlich ein eigenes Keltenmuseum in der Zehntscheuer. Die Betriebskosten für das Freilichtmuseum in Höhe von ca. 150 000 € jährlich will sie zukünftig nicht mehr selbst tragen. Die Verhandlungen waren erfolglos. Es kam zur Kündigung des Pachtvertrags; die Schließung stand vor der Tür.
Nun hat aber die Landesregierung reagiert. Möglicherweise hat auch das ständige Nachfragen der CDU-Landtagsfraktion einen Handel beschleunigt.
Staatssekretär Ingo Rust hat eine Lösung für drei Jahre prä sentiert. Sie beschränkt sich darauf, dass in einem neuen Trä germodell erstmals die Gesellschaft für Archäologie in Würt temberg und Hohenzollern mit dem Verein Heuneburg-Mu seum vor Ort das Freilichtmuseum betreiben soll.
Zugegeben: Es ist lobenswert, dass die Landesregierung ge handelt hat. Aber ich frage Sie ehrlich: Sieht so eine nachhal tige Lösung aus?
Ist die grün-rote Landesregierung mit der alleinigen Offenhal tung der Heuneburg zufrieden? Wäre es nicht effektiver, die Heuneburg in die Staatlichen Schlösser und Gärten BadenWürttemberg zu überführen? Übrigens: Genau dieser Antrag kam am 4. November 2009 von den Grünen. Damals waren die Unterzeichner die Herren Walter, Kretschmann, Unterstel ler und Sckerl sowie Frau Lösch.
Die CDU-Landtagsfraktion ist nicht zufrieden. Wir sind der Meinung: Es fehlt ein Betriebs- und Entwicklungskonzept „Von der Vergangenheit in die Zukunft der Heuneburg“. Es fehlt ein neues Landesmuseum für die Kelten mit einem Al leinstellungsmerkmal, mit europäischem Geltungsrang. Es fehlt die Anlage eines Archäologieparks, in dem das Leben für die Besucher, ja ganze Schulklassen und Wissenschaftler im Museum erkennbar wird. Es fehlt die Durchführung von Events, kunsthistorischen Tagen, Sonderausstellungen, „Ko chen mit den Kelten“.
Sie fragen jetzt vielleicht, woher das Geld kommen soll. Die Landesregierung sollte schnellstmöglich prüfen, welche För dermöglichkeiten es gibt, z. B. aus der neuen Förderkulisse der Donauraumstrategie. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen den Donauanrainerstaaten für die Entwicklung ländli cher Räume 5 Milliarden € zur Verfügung. Denn gerade im Großraum an der Donau liegen die bisher bekannten Kelten siedlungen: Magdalensberg, Hundersingen, Heidengraben, Bopfingen, Hallein in Österreich, Kleinklein, Novo Mesto in der Slowakei.
Genauso wichtig ist aber, dass alle Betroffenen wieder an den Tisch finden: das Land, die Gemeinde, der Förderverein mit Anton Bischofberger und seinen Mitgliedern, die ich an die
ser Stelle für ihr ehrenamtliches Engagement außerordentlich lobe, der Landkreis Sigmaringen, Archäologen und Forscher.
Aus der Heuneburg kann ein Leuchtturmprojekt gemacht wer den, ein Pluszeichen für den ländlichen Raum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Heu neburg nicht weiterentwickeln, dann erleben wir ein Sterben auf Raten. Das hat auch das neue Trägermodell nicht verdient.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, es war nicht mein Ansinnen, Ihre Lösung schlechtzureden; vielleicht ha ben Sie das falsch aufgefasst.
Ich meine einfach, wir sollten jetzt zusammenstehen. Wir ha ben neue Möglichkeiten durch die Förderkulisse und neue Er kenntnisse durch die neuen Funde. Somit hat die Heuneburg auch einen neuen Stellenwert.
Das Konzept – da haben wir uns wohl missverstanden –, das bisher vorlag, ist vom Landkreis entwickelt worden. Ich ha be immer ein Betriebsentwicklungskonzept in die Zukunft hi nein gefordert, nicht nur für den aktuellen Betrieb. Es geht um die Frage: Wie sieht die Heuneburg in fünf oder zehn Jahren aus? Wir machen die Feststellung: Wenn sich etwas nicht wei terentwickelt, dann schläft es ein, und das wäre für dieses Kul turerbe zu schade.
Danke schön.
Herr Minister, vielen Dank dafür, eine Frage stellen zu dürfen.
Bei mir im Wahlkreis sind auch etwa 100 ha Grünland ent lang der Lauchert betroffen. Da ist es jetzt so, dass die Land wirte natürlich den ersten Schnitt oft wegfahren müssen. Es ist aufgrund von Belastungen mit Fäkalien und Öl nicht mög lich, ihn in den normalen Kreislauf im Hof einzubringen. Die Landwirte versuchen jetzt, eine Dunglege auf dem Feld zu er stellen, und finden jetzt die normalen Genehmigungsappara te in den Landwirtschaftsämtern vor. Könnten Sie auf die Landwirtschaftsämter einwirken, in dieser besonderen Situa tion Erleichterungen zu ermöglichen, weil das jetzt natürlich schnell gehen muss?
Vielen Dank, dass ich Fragen stel len darf.
Ich freue mich, dass die Landesregierung nun doch einen Schritt in Richtung Zukunft für die Heuneburg gemacht hat. Gleichwohl darf ich feststellen, dass sie dazu wohl gedrängt worden ist durch die Kündigung des Pachtvertrags durch die Gemeinde Herbertingen und auch durch das Drängen der CDU-Fraktion mit ihrem entsprechenden Antrag.
Meine Fragen: Warum ist die Landesregierung meinem Vor schlag nicht gefolgt und hat die Heuneburg, welche ja auf Grund und Boden des Landes steht, nicht in die landeseigene Anstalt „Staatliche Schlösser und Gärten“ überführt?
Zweitens: Warum gibt sich die Landesregierung mit dem Of fenhalten dieser Heuneburg zufrieden und strebt nicht an, die se zu einem echten Leuchtturmprojekt für den ländlichen Raum zu entwickeln – Stichworte „Entwicklung eines neuen Landesmuseums“, Archäologiepark? Weshalb nimmt sie nicht die Partner wie den Kreis Sigmaringen oder die Gemeinde Herbertingen mit ins Boot, die da auch Geld geben würden?
Und drittens: Wie will die Landesregierung mit den angege benen 20 000 Besuchern jährlich beim Betrieb des Museums eine schwarze Null erreichen, wenn bisher nichts von den Plä nen zu lesen ist, eine Museumspädagogik zu integrieren? Im merhin machten in der Vergangenheit Schulklassen 60 bis 70 % der Besucher aus.
Herr Staatssekretär Rust, Sie ha ben sich auf das Jahr 2010 berufen. Ich glaube, wir sollten dem neuerlichen Fund – die Keltenfürstin, die in Ludwigs burg immer noch untersucht wird – und auch den vor einigen Wochen erfolgten Ausgrabungen in Langenenslingen Rech nung tragen. In dieser Zeit hat sich etwas bewegt. Deswegen wäre es noch einmal eine Anstrengung wert, die Heuneburg wirklich zu einem richtigen Leuchtturmprojekt auszubauen. Wir sollten die Heuneburg zunächst zu einer Außenstelle des Landesmuseums machen. Es wäre wichtig, das hinzubekom men, damit der Weg nicht nur für die nächsten drei Jahre, son dern auf längere Zeit gesichert ist. Man muss ja nicht alles von heute auf morgen umsetzen. Aber wir sollten den richtigen Weg gehen und alle Partner mitnehmen.
Werte Präsidentin! Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Mündliche Anfrage zu stellen. Die Anfrage ist in zwei Punkte gegliedert.
a) Ist der Landesregierung bekannt, dass es bei der Anwen
dung des FIONA-Onlinesystems zur Beantragung der we sentlichen Agrarfördermaßnahmen des Landes in der Pra xis zu erheblichen Problemen kommt? – Stichworte: Stoß zeiten und überforderte Hotline.
b) Was wird die Landesregierung unternehmen, um bei der
für das kommende Jahr in Aussicht genommenen obliga torischen Beantragung über dieses System die notwendige Bandbreite und Stabilität sicherzustellen?
Ist der Landesregierung bewusst, dass ein schnelles DSL, ei ne Breitbandversorgung auch im ländlichen Raum die Vor aussetzung für ein funktionierendes System ist?
Herzlichen Dank.
Danke für die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. – Beim gängigen Verfahren besteht im mer noch die Notwendigkeit, eine unterschriebene Kurzzu sammenfassung des Antrags auf dem normalen Weg, auf dem Postweg, einzureichen. Wäre es nicht möglich, das System auch so auszubauen, dass man eine elektronische Unterschrift leisten kann? Dann bestünde der Vorzug einer noch schnelle ren Übermittlung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer! Ich frage mich schon, welches Ziel die heutige Aktuelle Debatte zum Thema „Die Brüsseler Finanzbeschlüsse schwächen die ländlichen Räume in BadenWürttemberg“ verfolgt. Ist es die einhellige Klage, dass in der Förderperiode 2014 bis 2020 weniger Geld von der EU nach Baden-Württemberg fließen soll? Wir haben vorher schon ei niges dazu gehört. Dass nicht zu allen Themen in der Koali tion völlige Einigkeit herrscht, wurde heute bei der Diskussi