Protokoll der Sitzung vom 29.10.2015

Herr Präsident, ich frage die Lan desregierung:

a) Ist die Landesregierung bereit, Fördermittel nach dem Ge

meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Entflechtungsgesetz) für den Bau der Ortsumfahrung Markdorf zur Verfügung zu stellen (unter Angabe der Förderhöhe bzw. der Gründe, die gegen eine Förderung sprechen)?

b) In welchem zeitlichen Abstand zum Abschluss der noch

anhängigen Klage gegen die Planfeststellung wird die Fi nanzierung in welchen Etappen erfolgen (sofern die Plan feststellung in dem Urteil bestandskräftig festgestellt ist)?

Das Wort darf ich für die Landesregierung Herrn Minister Hermann erteilen. – Bit te.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Die K 7743 (neu), die Ortsumfahrung von Markdorf, ist derzeit nicht im Förderprogramm des Landesgemeindever kehrsfinanzierungsgesetzes von 2015 bis 2019 enthalten. Das Land Baden-Württemberg hatte die K 7743 (neu), also die Ortsumfahrung Markdorf, nach der Anmeldung durch den Bo denseekreis im Jahr 2003 in das damalige LGVFG-Förder programm aufgenommen. Bei der Aufstellung des Förderpro gramms 2011 bis 2015 musste die Maßnahme aufgrund der angespannten Haushaltssituation und einer Vielzahl anderer baureifer prioritärer Projekte in das nachrichtliche Förderpro gramm nach dem LGVFG verschoben werden. Die Aufnah me in das eigentliche Förderprogramm ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine Förderung.

Eine erneute Aufnahme in das Programm erfordert zum einen gemäß Ziffer 7.3 der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eine An meldung vonseiten des Vorhabenträgers bis zum 31. Oktober des Vorjahrs. Dies ist im vergangenen Jahr nicht und in die sem Jahr noch nicht erfolgt. Es sind ja noch drei Tage; da kann ja noch manches passieren. Das ist aber die Voraussetzung, und die war nicht gegeben.

Nach derzeitigem Stand sollen die Mittelzuweisungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz 2019 auslaufen. Über die Anschlussfinanzierung besteht zwischen Bund und Län dern noch keine Klarheit. Das Restmittelvolumen bis 2019 ist bereits in großem Umfang durch im Bau befindliche und be willigte oder bereits im Förderprogramm enthaltene Maßnah men gebunden. Die Anzahl der vorliegenden Förderanträge, die eine Vielzahl anderer dringender Maßnahmen beinhalten, übersteigt übrigens bei Weitem das geringe noch freie Volu men bis zum Jahr 2019.

Das Vorhaben ist mit derzeit zuwendungsfähigen Kosten von etwa 11,1 Milliarden €

(Heiterkeit des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

11,1 Millionen € – verbunden. – Ein Milliardenbetrag wäre jetzt leicht übertrieben, aber trotzdem ist es eines der teuers ten Projekte in diesem Bereich, vor allem im Regierungsbe zirk Tübingen. Die Fördermöglichkeiten müssen sich zwangs läufig auch an den verfügbaren Mitteln orientieren. Das heißt,

je teurer eine Maßnahme ist, umso schwieriger ist eine Maß nahme ins Programm aufzunehmen und zu finanzieren.

Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass in die sem Jahr u. a. mit der Förderung der K 7725 – die Südumfah rung Kehlen, die auch 6,6 Millionen € kostet – bereits ein be trächtlicher Teil an Mitteln im Bodenseekreis gebunden bzw. für diesen bewilligt wurde. Aufgrund des noch fehlenden Bau rechts ist ein möglicher Zeitplan zur Umsetzung der Maßnah me derzeit ohnehin ungewiss.

Wegen dieser Gründe konnte das Vorhaben bei der Fortschrei bung zum Förderprogramm 2015 bis 2019 nur mit einer nach rangigen Priorität in der Vorschlagsliste der noch nicht bewil ligten und nicht im Programm enthaltenen Maßnahmen auf geführt werden.

Zur künftigen Programmaufnahme: Am 24. September 2015 wurde die Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungs gesetzes des Bundes über 2019 hinaus vereinbart. Eine Eini gung des Bundes mit den Ländern bezüglich der Entflech tungsmittel steht allerdings noch immer aus. Ich habe den Bund aufgefordert, nun auch rasch eine Fortsetzung der Ent flechtungsmittel zu klären. Wir alle hoffen, dass das noch im kommenden Monat passiert – im Rahmen der Ministerpräsi dentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin –, aber wir wissen nicht, ob es wirklich zu einer Verlängerung kommt. Das ist noch offen. Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn es endlich eine Entscheidung gäbe, vor allem eine positive Ent scheidung; denn viele Kommunen können ihre Projekte zu künftig nicht mehr finanzieren, wenn es da keine Nachfolge regelung gibt.

Wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist und finanzielle Spiel räume dies erlauben, kann unter Berücksichtigung der kon kurrierenden Projekte auch dieses Vorhaben prinzipiell wie der in ein Programm aufgenommen werden.

Ihre zweite Frage wird daher so beantwortet: Abhängig von einer etwaigen Aufnahme der Südumfahrung Markdorf in das Förderprogramm kann der Antrag auf Förderung erst dann ge stellt werden, „wenn das Vorhaben so weit vorbereitet ist, dass der Beginn der Bauarbeiten möglich und eine rechtmäßige un gehinderte Durchführung in absehbarer Zeit gewährleistet ist“. Das schreibt die Verwaltungsvorschrift zum Landesgemein deverkehrsfinanzierungsgesetz vor. Hierzu ist in der Regel ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss Voraussetzung. Aufgrund aktueller Erfahrungen ist für die Prüfung und die Genehmigung des Förderantrags ein Zeitraum von einem hal ben bis zu einem Jahr erforderlich. Die Voraussetzungen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und insbeson dere der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel müssen jedoch er füllt sein. Die Finanzierung würde im Falle einer Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt erfolgen.

(Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Müller.

Herr Minister, Sie haben jetzt die Hürden beschrieben. Das ist klar: Solange kein Baurecht be steht, kann man nicht fördern.

Meine Frage zielte jetzt auch auf den Fall, dass das Baurecht bestehen würde. Wie bewerten Sie das denn politisch? Denn man kann feststellen: Erst war das Vorhaben voll im Pro gramm, dann war es im nachrichtlichen Programm, mittler weile ist es in gar keinem Programm mehr drin.

Genau vor diesem Hintergrund – das konnte man auch einer Landtagsdrucksache entnehmen – würde mich einfach inter essieren: Wo positionieren Sie das denn? Stehen Sie hinter dem Projekt? Halten Sie es für wertvoll? Halten Sie es für richtig? Das ist eigentlich die Frage gewesen, um die es geht, und dazu haben Sie jetzt gar nichts gesagt.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Muss er auch nicht!)

Ich glaube, wir haben die Fragen, die Sie gestellt ha ben, sehr passgenau, sehr ausführlich und sehr korrekt beant wortet. Für Hätte-, Wenn- und Sollfragen bin ich nicht zustän dig.

(Abg. Ulrich Müller CDU: Aber für politische Fra gen vielleicht!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Schwarz.

Es wundert mich, dass nach einer kommunalen Maßnahme gefragt wird, die vom kommu nalen Maßnahmenträger gar nicht angemeldet wurde. Deshalb fällt das nicht in die Zuständigkeit des Landes.

Herr Minister, Sie haben die Entflechtungsmittel angespro chen. Können Sie uns sagen, ob die Bundesregierung inzwi schen perspektivisch aufgezeigt hat, ob die Entflechtungsmit tel, die für den kommunalen Straßenbau von großer Bedeu tung sind, über das Jahr 2019 hinaus gewährt werden?

Leider gibt es dazu keine eindeutigen Äußerungen. Man hört zum einen, dass es die Einsicht gibt, dass eine Fi nanzierung erforderlich ist. Man hört zum anderen die Posi tion, das sei schon bei der letzten Bund-Länder-Finanzreform, also vor etwa zwölf Jahren, geregelt worden, dabei seien den Ländern Umsatzsteuerpunkte zugeschrieben worden, und des halb würde es nichts mehr geben.

Ich muss ganz offen sagen, diese Position wäre verheerend. Ich kann nicht erkennen, dass die Länder in der Lage wären, diese Summen allein mit Haushaltsmitteln zu stemmen. In Ba den-Württemberg sind dies etwa 165 Millionen €, die erfor derlich wären, um kleinere Maßnahmen im Bereich des Stra ßenbaus, des ÖPNV, des Radwegebaus usw. umzusetzen. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das ges tern verabschiedet worden ist, werden viele Möglichkeiten ge fördert. Es wäre fatal, wenn die angesprochene Bundesfinan zierung nicht käme.

Ich bin immer wieder überrascht, dass ich so wenig von der CDU-Fraktion höre, was sie eigentlich tut, damit in Berlin ei ne positive Lösung gefunden wird.

(Abg. Werner Raab CDU: Immer die anderen!)

Ich höre immer nur, dass Sie Mittel für Projekte in Ihrem Wahlkreis haben wollen.

(Abg. Werner Raab CDU: Sind Sie Minister hier, oder was sind Sie?)

Ich erkenne aber nicht, dass Sie auf Bundesebene aktiv wer den, damit es endlich eine Lösung gibt.

(Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Hahn.

Herr Minister, Sie sagten, die Maßnahme sei im Förderplan 2011 bis 2015 nicht als Vor dringlicher Bedarf, sondern als nachrangiger Bedarf einge stuft worden. Wann ist denn der Förderplan 2011 bis 2015 er stellt worden?

In einem Teil des Jahres 2011 hat die CDU noch Re gierungsverantwortung getragen. Wir haben auf die Schnelle nicht klären können, ob dieser Plan schon vor der Regierungs übernahme förmlich weitergeleitet worden ist oder ob es da nach passiert ist. Auf jeden Fall drängt sich der Eindruck auf, dass die Vorgänger mit verantwortlich sind für dieses Verfah ren.

(Abg. Ulrich Müller CDU: Das war im nachrichtli chen Programm, und jetzt ist es nicht mehr drin, und für die Zukunft äußern Sie sich gar nicht!)

Wie Sie wissen, ist das nachrichtliche Programm eine Nach richt, aber kein Programm.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: So einfach ist das!)

Gibt es weitere Zusatz fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich.

Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt und die Behand lung von Tagesordnungspunkt 6 beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Bestat tungsgesetzes – Drucksache 15/7553

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festge legt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Raab das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung des Bestat tungsgesetzes ist erforderlich geworden, weil der Verwal tungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Be stattungssatzung der Stadt Kehl bezüglich der Grabsteine auf gehoben hat, da es keine offiziell anerkannten Zertifikate gibt, die bestätigen, dass die Produktion dieser Grabsteine nicht ausbeuterische Kinderarbeit zur Grundlage hat.

Genau das ist die Überschrift dessen, was wir heute beraten. Alle Fraktionen dieses Hauses waren sich 2012 einig darin – das kann man in den Protokollen nachlesen –, dass wir alles