Es ist natürlich auch richtig, dass, wenn man den Vorwegab zug reduziert, dieses Geld in der genannten Höhe beim öffent lich-rechtlichen Rundfunk für kulturelle Zwecke fehlt. Da möchte ich aber schon einmal daran erinnern, dass ich für mei ne Fraktion den bescheidenen Vorschlag gemacht habe, dass man das zurückgibt, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Gebührenneuordnung eigentlich im Moment mehr einnimmt als geplant. Davon ist aber nichts oder nicht viel zu rückgegeben worden, jedenfalls nicht in einem nennenswer ten Umfang. Ich selbst habe sogar einmal vorgeschlagen, zu prüfen, ob man nicht Teile des Geldes mit der Maßgabe dort lässt, kulturelle Zwecke z. B. in der Weise zu unterstützen, dass das frühere SWF-Sinfonieorchester erhalten wird.
Wir sind da ziemlich dicht beieinander, wenn wir dem öffent lich-rechtlichen Rundfunk für kulturelle Zwecke Geld geben wollen. Aber er hat es schon, und er hat es ziemlich reichlich. Ich glaube, in der Abwägung ist es vertretbar, zu sagen, dass wir die 600 000 € an dieser Stelle wegnehmen. Wir werden diesen Gesetzentwurf seitens unserer Fraktion also unterstüt zen.
Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Auch die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Landesmedien gesetzes und unterstützt das mit dem Gesetz verfolgte Ziel, die vielfältige Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg zu erhalten und zu unterstützen. Es ist heute schon erwähnt wor den – auch ich möchte noch einmal daran erinnern; insofern trifft die Einführung von Ihnen, Herr Abg. Dr. Goll, in diesem Fall nicht wirklich zu –: Was das Landesmediengesetz und ei
ne bessere Unterstützung in Bezug auf die technische Verbrei tung der privaten Anbieter angeht, haben wir zu Beginn der Legislaturperiode schon sehr schnell gehandelt. Hier ist nur die Situation entstanden, dass wir sehen, was niemand vorher gesehen hat, dass nämlich der gewährte Zuschuss nicht aus reichend ist und wir jetzt aufgrund eines relativ aktuellen Hin weises noch reagieren. Das hätten wir vor zwei Jahren nicht machen können; denn vor zwei Jahren hat diese Notlage, die se Situation, noch nicht bestanden.
Ich freue mich im Übrigen, dass wir uns in der Zielrichtung einig sind. Zu anderen Punkten komme ich gleich noch.
Wir unterstützen, dass der Vorwegabzug entsprechend gekürzt wird – die Zahlen fielen heute schon –, um eine Aufstockung des Zuschusses der LFK, so sie sich dafür entscheidet, mög lich zu machen. Ich möchte auch noch einmal festhalten: Die ser Zuschuss ist für die Förderung der kostenintensiven Satel litenverbreitung bestimmt. Deswegen ist er eingeführt wor den. Es geht also um die Kosten für die technische Verbrei tung, die damit bezuschusst werden, und nicht um andere Be lange, die für regionale TV-Programme eventuell im Raum stehen.
Grund dafür, die Satellitenverbreitung zu unterstützen, ist aber auch, für die Sender eine höhere Reichweite sicherzustellen und einen entsprechend größeren Werbemarkt erschließbar zu machen, damit die Refinanzierung besser gelingen kann. Das ist das Ziel.
Wir – Sie alle – haben seit Anfang des Jahres Rückmeldun gen erhalten, dass es den Anbietern aber derzeit nicht gelingt, über diese Verbreitung die wirtschaftlichen Herausforderun gen erfolgreich zu meistern. Ein Grund dafür sind hohe Ver breitungskosten für die Umstellung auf die aktuellen techni schen Standards, und dies hat – Sie haben es wahrscheinlich zum Teil verfolgt – auch schon dazu geführt, dass der erste Anbieter, „TV Südbaden“, seinen Sendebetrieb einstellen musste und nur noch im Internet präsent ist.
Wir haben, seit die Problemlage gemeldet wurde, also seit Be ginn dieses Jahres, eine Vielzahl von Gesprächen geführt, zum einen mit den Anbietern im regionalen Bereich, zum anderen mit der LFK, aber auch – dazu komme ich gleich noch – mit den anderen Bundesländern.
Deutlich gezeigt hat sich, dass die Refinanzierung des regio nalen Fernsehens über den regionalen Werbemarkt sehr schwie rig und nicht ausreichend ist. Das hat auch die bereits erwähn te Studie von Professor Kühnle von der Hochschule der Me dien eindeutig aufgezeigt. Es gibt zwar ein großes Interesse an der regionalen Information, also eine große Bereitschaft, sich die Programme anzuschauen und sie zu nutzen, gleich zeitig aber einen Kostendeckungsgrad, der nicht auskömm lich ist.
Der Grund dafür ist, dass der regionale Werbemarkt stark um kämpft ist. Zum einen – darum ging es auch in der letzten Plenardebatte – geht es darum, dass die großen Anbieter nicht auch noch in den regionalen Werbemarkt gehen. Dafür hatten wir den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Beratungen. Das andere ist die vor Ort bestehende Konkur renz mit Tageszeitungen usw.
Aber die entscheidende neue Qualität, die die Schwierigkei ten hervorruft, sind die Werbemöglichkeiten im Internet, ins besondere von Google und Facebook, mit der Möglichkeit, sehr spezifische Werbezuschnitte zu konkurrenzfähigen Prei sen zu buchen. Das ist der Einbruch in den Werbemarkt, der auch den Zeitungsverlegern und eben auch den regionalen Rundfunkanbietern schwer zu schaffen macht.
Uns geht es darum, die regionale Medienvielfalt zu stabilisie ren. Wir haben in Baden-Württemberg eine große Vielfalt in der Medienlandschaft, gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Diese wollen wir erhalten. Wir haben auch geprüft, ob man über Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag, was die Möglichkeit betrifft, mit anderen Mitteln zu helfen, Öffnungen möglich macht. Es war leider nicht möglich, dazu im Länderkreis eine Einigkeit herzustellen. Also konnten wir diesen Weg nicht beschreiten.
Den Weg über den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag habe ich bereits angeführt. Die einzige andere Möglich keit, etwas zu tun, die noch im Raum stand, war eine weitere Reduzierung des Vorwegabzugs. Das war das Einzige, was der Landtag und wir im Land noch konkret in der Hand ha ben. Entsprechend wurde der Gesetzentwurf von den Regie rungsfraktionen erarbeitet, um diese Möglichkeit zu erschlie ßen.
Ich möchte aber auch eindeutig sagen – dies wurde bereits von Ihnen, Herr Abg. Rau, angeführt und von Herrn Abg. Profes sor Dr. Goll nochmals bekräftigt; ich weiß aber, dass auch die Regierungsfraktionen dieser Auffassung sind –:
Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen privaten, kommerziellen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Anbie tern. Das ist die Grundstruktur der Medienlandschaft, wie wir sie wollen. Genau so wollen wir sie auch erhalten, und es kann nicht sein, dass wir jetzt anfangen, in eine schleichende Vari ante von Dauerbezuschussung zu gehen und im Endeffekt lo gischerweise auch in immer stärkere Regulierungen gegen über den Privaten kommen zu müssen, je mehr öffentliches Geld man gibt. Damit würden die Unterschiede verwischt. Das ist nicht das Ziel des Ganzen.
Deshalb ist es richtig, dass die Evaluierung stattfindet, jedoch nicht nur in dem Sinn, dass man schaut, ob die Höhe stimmt, sondern auch in dem Sinn – im Medienbereich sind zwei Jah re unter Umständen eine Menge Zeit, was Veränderungen in der Entwicklung betrifft –, zu prüfen, ob die Verbreitungswe ge, die gewählt werden, noch die richtigen sind, ob damit sta bile Perspektiven gegeben sind und wie sich die Nutzungsge wohnheiten der Bevölkerung inzwischen verändert haben.
In zwei Jahren wird man sehen müssen, ob es grundsätzlich eine finanzielle Grundlage für regionales Fernsehen in der jetzt angebotenen Form gibt oder ob man, was Verbreitungs wege betrifft, dies z. B. vonseiten der Anbieter nochmals wird überdenken müssen. Dieser Zuschuss ist wichtig, um die Zeit zu geben, sich ein Modell zu suchen und sich den schwieri gen Bedingungen anzupassen. Als dauerhafte Unterstützung und als ein dauerhaftes Schließen der Finanzierungslücke ist er nicht gedacht, und dies wäre auch nicht sinnvoll und nicht angebracht.
Ich freue mich, dass sich in diesem Sinn eine große Einigkeit bei allen Fraktionen abzeichnet. Wie gesagt, die Regierung unterstützt dies ebenfalls.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7715 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen.