Protokoll der Sitzung vom 25.11.2015

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Völlig zu Unrecht! – Zuruf von den Grünen: Umgekehrt aber auch!)

Wenn wir Kritik üben, wie auch bei der ersten Lesung, wird uns sofort Integrationsfeindlichkeit, Integrationsverweigerung unterstellt. Frau Wölfle, ich fand, der Duktus Ihrer Rede bei der letzten Beratung hatte überhaupt keine Gemeinsamkeiten gebracht, sondern war ein Griff in die Mottenkiste: Wenn man nicht für alles ist, was die Regierungsfraktionen vorschlagen,

dann ist man sofort ein Verweigerer der Integration in unse rem Land.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Wir sind eigentlich schon viel weiter in unserer Gesellschaft. Das ist auch genau das Problem dieses Gesetzes, dass näm lich Dinge festgeschrieben und vorgeschlagen werden, die nicht mit konkreten Maßnahmen und auch nicht mit den nö tigen finanziellen Mitteln unterfüttert werden, was letzten En des dazu führt, dass überhaupt keine Brücken gebaut werden können. Sie haben praktisch ein Gesetz innerhalb Ihrer Koa lition verhandelt und jetzt nach viereinhalb Jahren ins Parla ment gebracht, weil es in der Koalitionsvereinbarung stand, ohne eine breite Öffentlichkeit herbeizuführen, ohne Brücken zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren wie den Kommunen oder den Arbeitgebern in unserem Land zu bau en. Dementsprechend ist eben auch die Kritik gekommen.

Ich glaube, dass wir viele Punkte viel einvernehmlicher hät ten regeln können und damit auch gemeinsam als Landtag von Baden-Württemberg viel mehr Wirkung in der Öffentlichkeit hätten entfalten können. Deswegen glaube ich, dass vieles, was in dem Gesetzentwurf enthalten ist, unklar geregelt ist, Symbolcharakter hat, nicht zielgenau definiert ist und vor al lem auch nicht mit den Finanzmitteln ausgestattet ist, um tat sächlich eine Wirkung entfalten zu können.

Wir sind uns doch in diesem Haus einig, dass wir eine gleich berechtigte Teilhabe haben wollen. Wir sind uns doch einig, dass wir die Integrationsstrukturen im Land und in den Kom munen stärken wollen. Wir wollen auch eine stärkere inter kulturelle Öffnung der Verwaltung. Aber mit den Punkten, die Sie jetzt vorgeschlagen haben, erreichen wir das nicht.

Sie stülpen den Kommunen ein gesetzliches Leitbild für die Integrationsausschüsse, die Integrationsräte und die Integra tionsbeauftragten über, berücksichtigen aber nicht das, was im Endeffekt an Vielfalt in unserem Land schon vorhanden ist, und unterstützen die Kommunen auch finanziell nicht aus reichend in diesem Bereich.

Sie führen neue Strukturen an den Hochschulen ein und un terstützen das nicht mit den entsprechenden finanziellen Mit teln. Die Hochschulen haben uns gesagt: „Wir können das mit den bestehenden Budgets nicht leisten.“

Sie führen einen Landesbeirat für Integration ein und sagen, da solle es jetzt alle fünf Jahre einen Bericht an den Landtag geben, anstatt schon zu Beginn dieser Legislaturperiode, wie wir es vorgeschlagen hatten, alle gesellschaftlichen Akteure an einen Tisch zu bringen, um zu überlegen, was für die Inte gration in unserem Land tatsächlich notwendig ist.

Sie schaffen Regelungen für die Freistellung an muslimischen und alevitischen Feiertagen, die im Endeffekt von den Arbeit gebern in unserem Land so schon praktiziert werden. Das wur de auch in der Anhörung deutlich; die Arbeitgeber und Hand werksvertreter haben sich deutlich dazu geäußert.

Wie wichtig Integration ist, wissen wir alle. Integration führt zu Toleranz und Akzeptanz. Aber wir dürfen Toleranz auch nicht mit Wegsehen verwechseln. Deswegen brauchen wir ei ne ausgewogene Balance zwischen Fordern und Fördern. Das Fördern ist bei Ihnen in diesem Gesetz nicht mit den entspre

chenden Geldmitteln unterlegt. Wir hätten von Ihnen erwar tet, dass Sie einen Aktionsplan aufgelegt hätten, der folgende Themen umfasst: Sprachkurse, Investitionen in Bildung und Ausbildung, in die Förderung beruflicher Aufstiegsmöglich keiten, um eben Frustrationserlebnisse in dieser Gesellschaft zu vermeiden und die Menschen in die Gesellschaft zu füh ren, eine bessere Wertevermittlung für das, was unsere Ge sellschaft trägt, was unsere Verantwortungsgemeinschaft aus macht, eine kommunale Integrationsförderung, damit die ent sprechenden Akteure vor Ort besser ausgestattet sind, Integ rationsvereinbarungen, Zielbestimmungen für den öffentli chen Dienst anstatt schwammige gesetzliche Formulierungen.

Ein zweiter Punkt: Integration benötigt Hinsehen. Wir haben auch in diesem Land Strukturen, die davon geprägt sind, dass sich eine parallele Gesellschaft entwickelt, aus der wir die Menschen herausholen müssen, in der ultraorthodoxe, isla mistische oder nationalistische Gruppierungen eine Wertevor stellung in unserem Land leben, die es verhindert, überhaupt in diese Gesellschaft hineinzukommen. Auch da müssen wir stärkere Akzente setzen, müssen wir unterstützen, fordern, för dern, auch die liberalen Strukturen innerhalb des Islams, die es unheimlich schwer bei den ultraorthodoxen Verbänden ha ben, die in den Entscheidungsstrukturen oft die Mehrheiten bestimmen. Da hätte ich ein klares Wort erwartet. Diejenigen, die diese Gesellschaft mittragen, die unsere Werte mittragen, können letzten Endes auch ein positiveres Bild des Islams in unserer Gesellschaft vermitteln. Wo sind die Unterstützungs leistungen in diesem Gesetz für diese Gruppen?

Deswegen glaube ich, dass jetzt am Ende der Legislaturperi ode einfach die Versäumnisse der vergangenen viereinhalb Jahre zugedeckt werden sollen, indem man noch schnell ein Gesetz macht, welches letzten Endes aber keine Wirkung ent falten wird, weil es nicht mit entsprechenden Aktionen und Maßnahmen unterlegt ist, auch nicht mit dem Geld für die Ak teure. Deswegen: Zielrichtung „Gut gemeint“, aber das Ge setz beschränkt sich in vielen Teilen auf Symbolik und wird eigentlich dem Anspruch, den wir alle an gute Integrations politik in diesem Land haben, nicht gerecht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An dreas Glück FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Lede Abal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben heute in zweiter Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung von Chancengerech tigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg vorliegen. Das ist ein wichtiges Gesetz, es ist ein richtiges Gesetz, und es wird jetzt nach langer Vorarbeit, die dankenswerterweise durch das Ministerium erfolgte, auch umgesetzt.

Herr Kollege Lasotta hat gerade von Versäumnissen der letz ten viereinhalb Jahre in der Integrationspolitik gesprochen. Hier unterliegt er einem Irrtum, weil dieses Gesetz nämlich nicht dazu dient, irgendwelche angeblichen Versäumnisse der letzten viereinhalb Jahre aufzuarbeiten. Wenn wir hier über Versäumnisse reden, reden wir natürlich über die Versäumnis se, die wir in den letzten Jahrzehnten, mindestens seit den Fünfzigerjahren, hatten, seitdem wir über die Gastarbeiteran

werbung auch eine gezielte und zielgerichtete Einwanderung nach Deutschland gehabt haben, während wir uns aber in die ser Zeit nie wirklich um die Integration der Menschen, die zu uns kommen, gekümmert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Wir folgen mit dieser Gesetzesinitiative anderen Bundeslän dern. Beispielsweise hat Berlin ein solches Gesetz gemacht, beispielsweise hat in Nordrhein-Westfalen eine schwarz-gel be Landesregierung ein solches Gesetz damals auf den Weg gebracht. Das zeigt, dass nicht nur wir den Wert eines solchen Gesetzes erkannt haben, sondern auch Kolleginnen und Kol legen in anderen Bundesländern.

Ich sehe auch nicht, dass die Vorwürfe, die der Kollege gera de erhoben hat, zutreffen. Ich glaube, wir haben in den ver gangenen Jahren hier im Land programmatisch und politisch bei den Fragen der Bildung, der Bildungsgerechtigkeit, des Arbeitsmarkts und der Sprachförderung einiges auf den Weg gebracht. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. ganz kon kret an das Förderprogramm „Chancen gestalten“ erinnern, in dem die Gewährung von Sprachfördermitteln für Flüchtlinge explizit geregelt ist und das so gestaltet ist, dass diese Mittel eben nicht nur für Flüchtlinge gedacht sind, sondern allen Per sonen mit Förderbedarf im Bereich des Arbeitsmarkts offen stehen. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Programm, das zeigt, wie breit aufgefächert und wie strukturell sinnvoll diese Lan desregierung in diesem Feld agiert.

Wir haben, glaube ich, sehr gute Schwerpunkte bei der kom munalen Integrationsförderung gesetzt. Sie warnen vor Par allelgesellschaften. Auch wir halten diese für gefährlich und sehen, dass wir in der Tat natürlich auch in Baden-Württem berg Strukturen haben, bei denen die Gefahr des Abdriftens besteht. Aber ich glaube, dass gerade ein solches Gesetz da zu dient, hier Parallelgesellschaften entgegenzuwirken.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Sie stellen den Sinn des Gesetzes infrage. Ich glaube, das ist in der Tat eine Frage der Perspektive. Ich glaube, das ist auch eine Frage, bei der es sich lohnt, die Perspektive der Men schen mit Migrationshintergrund einzunehmen. Verbände und Stiftungen begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich.

Ich möchte an dieser Stelle auch den Prozess zur Erarbeitung dieses Gesetzes loben. Es gab einen großen Kongress, der hier in Stuttgart stattgefunden hat, bei dem viele Akteure aus der Integrationsszene zusammengekommen sind, um die Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzes zu diskutieren. Der Entwurf beinhaltet Regelungen zu Feiertagen. Ich glaube, dass hier auch die Frage der Anerkennung und des Gewichts verschie dener religiöser Gruppen eine wichtige Rolle spielt und wir hier auch den Menschen mit muslimischem Glauben das Ge wicht zuerkennen, das ihnen in dieser Gesellschaft wirklich gebührt.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Antidiskriminie rung. Das sind besonders wichtige Regelungen. Wir schaffen auch an anderer Stelle Regelungen, die auf Antidiskriminie rung zielen. Wir arbeiten an Integrationsstrukturen im Land, aber auch auf der kommunalen Ebene – was Sie hier als nicht ausreichend darstellen. Ich glaube, wir haben hier eine sehr gute Entscheidung getroffen, indem wir den Kommunen eine

Wahlmöglichkeit geben, welches Modell der Integrationsbei räte oder Ausländerbeiräte sie für sich denn eigentlich für not wendig erachten, auch um Rücksicht auf gewachsene kom munale Strukturen zu nehmen. Auch hier, glaube ich, haben wir die richtige Weichenstellung getroffen und sind damit ex plizit auf die Wünsche aus dem LAKA und dem LAKI einge gangen.

Es geht bei diesem Gesetz auch um die Frage des Zugangs zur Hochschule, um Bildungschancen, um Bildungsgerechtigkeit. Es geht um Teilhabe – gesellschaftliche Teilhabe, soziale Teil habe, politische Teilhabe. Es geht um die Frage des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Landesver waltung und um deren Anteil in politischen Gremien. Dafür ist dieses Gesetz richtig und wichtig.

Wir haben – um das abzuschließen – aufgrund der Diskussi onslage in der Anhörung noch Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Da geht es einerseits um die Fra ge der gesellschaftlichen Akteure, die in der Integrationspoli tik eine Rolle spielen. Da haben wir den Katalog im Gesetz erweitert. Wir haben für die Hochschulen ganz explizit auf de ren Äußerung hin deren Formulierungsvorschlag zur Zusam menlegung verschiedener Beauftragter mit Einschluss der An tidiskriminierungsbeauftragten übernommen. Ich glaube, dass wir da den Hochschulen sehr weit entgegengekommen sind und auch einen Beitrag dazu geleistet haben, das mit mög lichst geringem Aufwand regeln zu können.

Wir haben auch noch z. B. die Frage debattiert: Was ist eine rechtzeitige Anmeldung von Freistellungen aufgrund religiö ser Feiertage? Ich glaube, da besteht vielleicht noch die Mög lichkeit, untergesetzliche Regelungen zu treffen. Das halten wir einfach als Signal und im Sinne der Klarstellung für sinn voll.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Frau Abg. Wölfle.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Dr. Lasotta, ich weiß, auch Sie rin gen um gute Politik in der Integration. Wir haben da viele Ge meinsamkeiten. Ich finde es schade, dass wir hier kein Ein vernehmen herstellen können, obwohl wir eigentlich doch in vielen Punkten einer Meinung sind.

Integration ist eine Herausforderung für die gesamte Gesell schaft. Sie braucht aber klare Leitplanken, um gelingen zu können. Genau das will dieses Gesetz erreichen. Wenn wir Menschen mit unterschiedlichen Religionen und Kulturen in unsere Mitte holen wollen, dann gelingt das nur, wenn wir dis kriminierungsfreie Zugänge in alle Bereiche der Gesellschaft bekommen. Da, wo Integration vernachlässigt wird, entste hen Problemfelder, genau die, die wir kennen, die wir tatsäch lich jeden Tag aktuell mit Schrecken sehen können.

Es geht eben nicht um die Frage, wie die Aufnahmegesell schaft ihre Werte als Leitkultur gegenüber Migranten definiert, sondern es geht darum, wie wir gemeinsam im Sinne unseres Grundgesetzes hier leben können. Genau deshalb ist das Ge setz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe

in Baden-Württemberg kein überflüssiges Gesetz und schon gar kein Zeichen von Symbolpolitik.

Die Anhörung in der vergangenen Woche im Ausschuss ergab ein differenziertes Bild. Es ist natürlich klar, Herr Dr. Lasot ta, dass Sie jetzt die negativen Beispiele benannt haben. Ich habe das aus meiner Sicht anders wahrgenommen. Es gab na türlich Kritik, aber auch Zustimmung und auch Verwunde rung, warum die Opposition hier Ablehnung signalisiert. Es gab Anregungen, die wir jetzt – das hat der Kollege Lede Abal gerade gesagt – per Änderungsantrag hier noch einfließen las sen.

In der Anhörung begrüßte die Liga der freien Wohlfahrtspfle ge, dass es künftig feste Richtlinien und Grundsätze geben soll, ebenso klare Zuständigkeiten, und dass die Förderung der interkulturellen Öffnung in der Verwaltung als Ziel defi niert wird.

Der Vertreter der katholischen Kirche begrüßte ebenso das Gesetz vollumfänglich und betonte sogar, dass es damit eine sinnvolle Antwort geben würde auf die aktuellen gesellschaft lichen Herausforderungen und Umbrüche. Die Kirchen unter stützen das Gesetz nicht nur, sie halten es sogar für unverzicht bar.

Interessant war der Hinweis des Vertreters der Kirche auf die Stellungnahmen der Vertreter der Wirtschaft. Diese argumen tierten, dass vieles im Gesetz bereits gängige Praxis sei und man z. B. Beurlaubung an religiösen Feiertagen nicht infrage stellen würde. Der Vertreter der Kirche sagte aber zu Recht, dass das Gesetz eine Art Appellfunktion darstelle, um positi ve Verhaltensziele verbindlich zu definieren.

Genau das ist der Kern dieses Gesetzes. Auch wenn es vor Ort vielleicht auch ohne Gesetz geregelt werden konnte, gab es doch keine Rechtssicherheit. Gerade jetzt, wo durch den Ter ror von extremistischen Gruppen die Gesellschaft Gefahr läuft, die unter uns lebenden Muslime kritischer, ja auch ängst licher zu betrachten, darf es nicht dazu kommen, dass wir uns in eine Art Klassengesellschaft aufteilen und die Spaltung un serer Gesellschaft befördert wird.

Wie fragil diese Stimmung ist, wurde gerade gestern Abend in einer ZDF-Sendung klar. Sie nannte sich: „Wie viel Islam verträgt Deutschland?“ So wächst angesichts der Flüchtlings krise in Teilen der Bevölkerung die Angst vor dem Islam. Zu gleich aber – das finde ich erschreckend – fühlen sich viele bei uns lebende Muslime zunehmend verunsichert. 46,8 % sagten, sie fühlten sich nicht mehr als Muslime in Deutsch land akzeptiert, und 27,6 % der Befragten sagten, sie stimm ten gar nicht zu, akzeptiert zu werden.

Deswegen teile ich die von der Wirtschaft kritisierte Freistel lung bei muslimischen Feiertagen in keiner Weise. Natürlich mag es hier in den Betrieben in der Vergangenheit keine Pro bleme gegeben haben.

(Abg. Claus Paal CDU: Genau!)

Aber wie begründen wir denn, dass – bedingt durch den Staats vertrag mit der Israelitischen Gemeinde – sieben jüdische Fei ertage rechtsverbindlich geregelt sind, ebenso die christlichen, und dass für beide weder eine gesetzliche Mitteilungsfrist noch ein Widerrufsvorbehalt vorgesehen ist? Die Widerruf

barkeit aus betrieblichen Gründen gilt ja auch für Christen und Juden. Warum soll das Gesetz hier bei Muslimen in der For mulierung anders sein? Würden wir für Muslime eine Aus nahme machen, wäre dies eine klare Diskriminierung.

Wir wollen eine weltoffene und tolerante Gesellschaft in Ba den-Württemberg. Das sind wir den über 1,2 Millionen Men schen mit ausländischen Wurzeln einfach schuldig.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines deutlich sagen: Der islamistische Terror hat ein Ziel: die westliche Gesellschaft zu spalten und die Muslime ins Abseits zu stellen. Ziel ist es, dass Muslime sich diskriminiert fühlen sollen und damit an fällig werden für islamistische Gruppierungen. Je besser wir Integration und Teilhabe gestalten, desto mehr fühlen sich Muslime und auch Aleviten als Teil dieser Gesellschaft und tragen dazu bei, dass wir zusammenhalten und uns mit Tole ranz und Menschlichkeit begegnen. Dazu gehört ganz klar, dass wir keine sogenannte Leitkultur brauchen. Wir brauchen nur einen einzigen Leitfaden, und das ist unser Grundgesetz.