Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Herzlichen Dank für diese Frage zum The ma „Unerlaubter Handel mit Hundewelpen und sonstigen Haustieren“. Das ist in der Tat ein Thema, das für uns im Tier schutzbereich von größter Bedeutung ist.

Wie uns die zuständigen Veterinärämter der Kreise berichten, treten Verstöße vor allem im Bereich des Hundehandels, ins besondere im Zusammenhang mit dem Verbringen von Hun den und speziell von Hundewelpen innerhalb Europas nach Deutschland, auf. Deshalb werde ich in meinen Ausführun gen vor allem auf Hunde eingehen.

Vorweg möchte ich kurz etwas zur rechtlichen Situation sa gen. Die gesetzgeberische Zuständigkeit liegt hier aufseiten der EU und des Bundes. Tierschutzrechtlich besteht in Deutsch land eine Zulassungspflicht von Unternehmen, die Hundetrans porte durchführen. Das gilt für Transporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Diese wiederum sind nach der EU-Verordnung nicht auf Fälle beschränkt, in denen un mittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistun gen erfolgt.

Außerdem besteht tierschutzrechtlich eine Erlaubnispflicht für das gewerbsmäßige Züchten und den gewerbsmäßigen Han del mit Hunden. Darüber hinaus besteht seit August 2014 tier schutzrechtlich auch eine Erlaubnispflicht für das Verbringen von Hunden in das Inland zum Zweck der Abgabe an Dritte gegen Entgelt oder eine sonstige Dienstleistung sowie auch für das Vermitteln der Abgabe solcher Tiere.

Nach tierschutzrechtlichen Vorgaben besteht bereits seit dem 4. Juli 2004 für Hunde, die grenzüberschreitend verbracht werden sollen, die Verpflichtung zur unveränderlichen Kenn zeichnung. Mit der Anwendung der neuen EU-Verbringungs regelung für Heimtiere ist seit dem 29. Dezember des letzten

Jahres diese Kennzeichnung anlässlich der erstmaligen Aus stellung der Heimtierausweise durch die ermächtigten Tier ärzte zu dokumentieren. Diese Regelung wurde seitens des EU-Gesetzgebers geschaffen, um eine erweiterte Kontroll möglichkeit zu schaffen.

Baden-Württemberg hat zudem durch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat im Jahr 2014 gemeinsam mit der Län dermehrheit dafür gesorgt, dass die Welpen mindestens 15 Wochen alt sein müssen, um eine europäische Grenze über schreiten zu dürfen. Auch das dient dem Tierschutz und der Tiergesundheit.

Zu den von Ihnen erfragten Verstößen: Die zuständigen Be hörden haben uns von insgesamt 230 tierschutzrechtlichen Verstößen berichtet, die von Mai 2011 bis November 2015 zur Kenntnis gelangt sind. Diese Verstöße betrafen ganz überwie gend – 219 der 230 Verstöße – den Hundehandel. Von den restlichen elf Verstößen waren die Tierarten Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Pferd, Chinchilla und Chamäleon betrof fen.

Die Verstöße lagen in einer Reihe von Sachverhalten: Handel bzw. Zucht und Handel ohne entsprechende tierschutzrechtli che Erlaubnis, Handel in Verbindung mit illegaler Einfuhr, Abgabe von zu jungen Tieren, Transport von kranken Tieren sowie Tiertransport ohne die entsprechende Zulassung nach dem Tiertransportrecht. Neben Verstößen gegen tierschutz rechtliche Vorschriften wurden häufig gleichzeitig auch Ver stöße in anderen Rechtsbereichen, insbesondere Verstöße ge gen tierseuchenrechtliche bzw. ordnungsrechtliche Vorschrif ten, festgestellt.

Die Verstöße wurden nach Angaben der Behörden im Rahmen des Verwaltungsvollzugs geahndet. Hier sind in erster Linie behördliche Verfügungen zu nennen: Beschlagnahme, Einzie hung oder Wegnahme der Tiere, Bestandsreduzierung, Qua rantänisierung der Tiere oder Wiederausfuhr der Tiere. Tier schutzrechtliche Erlaubnisse wurden zum Teil widerrufen. Da rüber hinaus wurden Nachkontrollen durchgeführt, Zwangs geld angedroht bzw. festgesetzt und Bußgeldverfahren durch geführt. Zum Teil sind auch Strafanzeigen bzw. strafrechtli che Ermittlungen erfolgt.

Aufgrund der Art des Delikts ist hier nach Einschätzung der Behörden die Anwendung einer sogenannten Aufklärungsquo te nicht zweckdienlich, da natürlich hier in der Regel genau dann die Zuwiderhandlung als solche festgestellt worden ist. Aus Zeitgründen will ich hierauf nicht noch einmal genauer eingehen. An der Rechtslage, auch bei der Anwendung der Regelungen durch die Polizeibehörden, hat sich gegenüber der in der Stellungnahme zu Ihrem Antrag betreffend illegale Hundetransporte, Drucksache 15/5139, geschilderten Situati on nichts geändert.

Zu Ihrer zweiten Frage: Uns, dem Ministerium, wie vor allem auch den zuständigen Veterinärbehörden der Kreise ist es das ganze Jahr über ein Anliegen – nicht nur zur Weihnachtszeit –, möglichen Rechtsverstößen auf den verschiedenen Kanä len – sei es im Internet oder sei es auch in anderen Bereichen – zu begegnen. Auf die in diesem Zusammenhang bestehen den Regelungen – Erlaubnis- und Zulassungspflicht – habe ich bereits hingewiesen.

Die zuständigen Behörden geben darüber hinaus auf BundLänder-Ebene abgestimmte Verfahrenshinweise an die Hand. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten unterliegen nach § 16 des Tier schutzgesetzes des Bundes der Überwachung durch die unte ren Verwaltungsbehörden. Die Kontrollen erfolgen hier in der Verantwortung der Behörden risikoorientiert sowie anlässlich der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen und vor allem dann, wenn Beschwerden vorliegen. Zusätzlich gibt es jedes Jahr Kontrollwochen, in denen die Veterinärämter gemeinsam mit der Polizei verschärfte Transportkontrollen durchführen.

Auf Ebene der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeits gemeinschaft Verbraucherschutz wird derzeit ein Leitfaden für die Kontrolle von innergemeinschaftlichen Hunde- und Katzentransporten auf der Straße abgestimmt. Da aber haupt sächlich Handlungsbedarf auf der europäischen Ebene besteht, haben wir, also das Ministerium, am 12. November dieses Jah res gemeinsam mit anderen Organisationen in Brüssel eine in ternationale Tagung zum Thema „Wohl von Hunden und Kat zen im Handel“ durchgeführt. Bei dieser erfolgreichen Veran staltung wurden auch die Ergebnisse einer von der EU-Kom mission veranlassten Studie über den Tierschutz beim gewerb lichen Hunde- und Katzenhandel vorgestellt. Darüber hinaus hat die Kommission dort über den Status quo berichtet, und es wurden Ansatzpunkte diskutiert, wie auf diesem Gebiet in Europa gemeinsam weiter vorgegangen werden kann.

Natürlich bieten auch umfassende Kontrollmaßnahmen keine Garantie dafür, dass unerlaubte Aktivitäten in diesem Bereich nicht stattfinden. Im Übrigen sind Kontrollmaßnahmen insbe sondere dann, wenn eine Vielfachverbringung im Sprinter und in ähnlichen Fahrzeugen stattfindet, an den innereuropäischen Grenzen schwierig.

Ein entscheidender Punkt für uns ist, dass die Bürgerinnen und Bürger den Schlüssel haben, um unerlaubten Welpenhan del zu bekämpfen. Denn dieser besteht natürlich nur dort, wo Menschen auch tatsächlich meinen, lieber einen billigen Hund kaufen zu wollen als einen, der ordnungsgemäß gezüchtet, ausgebildet und gehandelt wird. Insofern ist der Ansatzpunkt, den wir für den wichtigsten halten, hier regelmäßig zu infor mieren – auch durch entsprechende Pressemitteilungen, in der Regel kurz vor Weihnachten, aber auch bei anderen Gelegen heiten.

Ich will aber auch Sie als Abgeordnete bitten, entsprechend mitzuhelfen, darüber zu informieren, dass Angebote von be sonders billigen Tieren – möglicherweise laut Anzeige auch nur per Handy zu erwerben – Anlass geben können, hier zum Wohl der Tiere, aber auch zum Wohl der Halter etwas genau er hinzuschauen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Ich habe nur noch eine Nachfrage mit Blick auf die Route über die Autobahn A 6, auf der sehr viel trans portiert wird – Stichworte Schmuggel, Drogen und Sonstiges. Auch wenn Sie mir die Frage vielleicht nicht aus dem Steg reif beantworten können, weil das eher eine Frage an die Po lizei ist, frage ich die Landesregierung: Gibt es die von Ihnen genannten Schwerpunktkontrollen gerade auf solchen Rou ten, die quasi einschlägig bekannt sind? Gibt es dort auch ei

ne höhere Kontrolldichte? Und, wenn ja, mit welchem Ergeb nis? Gerade jetzt vor Weihnachten bekommt man durch An zeigen mit, wie oft Tiere mit dem Hinweis „Aus örtlicher Zucht“ angeboten werden, obwohl die Tiere oft einfach „rechts runter von der Autobahn“, in einer Garage, unterge bracht sind.

Meine Frage lautet also: Gibt es darüber Zahlen und Erkennt nisse, dass man verstärkt auf solchen Routen, die internatio nal dafür genutzt werden, bestrebt ist, solche Transporte aus osteuropäischen Ländern zu unterbinden? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Antwort aus dem Innenministeri um schriftlich nachreichen ließen. Das ist ein wichtiger An satz. Erfolgt also eine verstärkte Kontrolle in diesem Zeitraum und auf diesen Routen? Das ist die konkrete Frage.

Ich kann Ihnen über den konkreten Zeit punkt der Kontrollen keine Auskunft geben. Das wird jeweils zwischen den Polizeibehörden und den Veterinärbehörden ab gestimmt; wichtig ist, gezielte Kontrollschwerpunktwochen im gesamten Bereich der Tiertransporte festzulegen und Kon trollen durchzuführen. Nach meiner Kenntnis findet das na türlich gezielt auch auf den Routen statt, auf denen verstärkt Tiertransporte stattfinden.

Insbesondere, was den Bereich Hunde und andere Kleintiere angeht, ist das schwieriger als in den Bereichen, in denen wir über Rinder oder Schweine reden, wo dem Fahrzeug, mit dem der Transport erfolgt, schon rein äußerlich angesehen werden kann, dass es sich um einen Tiertransport handelt. Seit es die neuen Sprinter-Reihen gibt, sieht man von außen nicht einmal mehr, ob es sich um ein belüftetes Lieferfahrzeug handelt oder nicht, sodass das eine zusätzliche Erschwernis ist. Gleichwohl finden diese Kontrollen statt.

Über die exakten Ergebnisse liegen mir für das Jahr 2015, weil es noch nicht abgelaufen ist, keine Zahlen vor. Die Zahlen für 2014 wurden in der Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz am 26. März berichtet. Falls Sie dazu die Sitzungsunterlagen nicht mehr haben, kann ich Ihnen die gern noch einmal zur Verfügung stellen. Wie gesagt: Zahlen für 2015 haben wir, weil es sich ja noch um das laufende Jahr handelt, nicht vor liegen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielen Dank!)

Vielen Dank, Herr Mi nister. – Keine weiteren Fragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e K u r t z C D U – H o c h s c h u l f i n a n z i e r u n g

Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage nach der Hochschulfinanzierung:

a) Aufgrund von wie vielen Studienanfängerplätzen der ein

zelnen Hochschularten werden dem Land Baden-Württem berg im Jahr 2015 Bundesmittel im Rahmen des Hoch schulpakts 2020 zugewiesen?

b) Wie viele dieser Bundesmittel fließen in der Folge den ein

zelnen Hochschularten zu?

Danke schön.

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Bauer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich antworte auf die gestellten Fragen wie folgt:

Die Zuweisung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt er folgt anhand der zusätzlichen Studienanfängerzahl gegenüber dem Referenzjahr 2005. Der Bund weist seine Mittel unab hängig von den geschaffenen Studienanfängerplätzen zu; denn er beteiligt sich nicht an den Kapazitätsplanungen der einzel nen Länder. Es wird also analog zu Köpfen und nicht analog zu Plätzen finanziert.

Der Bund nimmt dabei auch keine Differenzierung nach Hochschularten oder nach Fächergruppen vor. Das bedeutet: Für einen Medizin-Studierenden wird dasselbe an Ressour cen zur Verfügung gestellt wie für einen BWL-Studierenden.

Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hoch schulpakt liegt es in der Verantwortung jedes Landes, die Mit tel je nach der Kostenstruktur des jeweiligen Studiums be darfsgerecht auf die Hochschulen zu verteilen und dabei die Gesamtfinanzierung des Studierendenaufwuchses sicherzu stellen.

Sie fragten nach den Zahlen für 2015. Konkret erhält BadenWürttemberg im Jahr 2015 insgesamt 233 Millionen € vom Bund. Die Bundesmittel im Jahr 2015 setzen sich aus folgen den Teilen zusammen: 15,6 Millionen € als Vorauszahlung für den Aufwuchs im Jahr 2015 von ursprünglich erwarteten 7 522 zusätzlichen Studienanfängern, 21,3 Millionen € als zweite Rate der Vorauszahlung für den Aufwuchs im Jahr 2014 von ursprünglich erwarteten 9 322 zusätzlichen Studi enanfängern, 119,1 Millionen € als dritte Rate und zugleich erste Abrechnung für den Aufwuchs 2013 von 21 763 zusätz lichen Studienanfängern und 77,1 Millionen € als Schlussra te für den Aufwuchs 2012 von 23 859 zusätzlichen Studien anfängern.

Die Bundesmittel werden im Jahr 2015 durch Landesmittel in Höhe von rund 200 Millionen € verstärkt und für die Zwecke des Hochschulausbaus verwendet. Dieses Prinzip unserer Vor gängerinnen und Vorgänger wurde von der aktuellen Landes regierung übernommen und weiterentwickelt. Die Mittel flie ßen den Hochschulen im Rahmen verschiedener Programme zu, so u. a. des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“, des Masterausbauprogramms „Master 2016“ sowie einzelner Pro gramme, z. B. im Rahmen der Akademisierung der Gesund heitsfachberufe, um jetzt hier die wichtigsten Programmlini en zu nennen.

Mit den 233 Millionen € an Bundesmitteln und den zusätzli chen Landesmitteln in Höhe von rund 200 Millionen € stehen im Jahr 2015 also insgesamt rund 433 Millionen € für Zwe cke des Hochschulausbaus zur Verfügung. Diese werden durch rund 7 Millionen € an weiteren Landesmitteln ergänzt, die be reits im Rahmen der Umsetzung des Hochschulfinanzierungs vertrags „Perspektive 2020“ in die Haushalte der Hochschu

len übertragen wurden, Stichwort „Umwandlung von Zweit mitteln in die Grundfinanzierung zur besseren Planbarkeit und flexibleren Mittelverwendung“.

Bei der Herkunft der Mittel können wir nach Bundes- und Landesmitteln unterscheiden, bei der Verteilung dieser Mittel ist diese Unterscheidung so nicht mehr möglich. Deswegen führe ich die Verteilung der gesamten Summe auf. Die einzel nen Hochschularten partizipieren im Jahr 2015 an der Gesamt heit dieser Ausbaumittel, gespeist aus Bundes- und Landes mitteln, gerundet wie folgt: die Universitäten inklusive der Medizinischen Fakultäten mit 39 %, die Hochschulen für an gewandte Wissenschaften mit 34 %, die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 17 %, die Pädagogischen Hochschu len mit 4 %, die Kunsthochschulen mit knapp 1 %. Der rest liche Anteil von 7 % verteilt sich auf alle Hochschularten.

Keine weiteren Fragen? –

(Zuruf: Nein!)

Dann würde ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 been den. – Vielen Dank, Frau Ministerin.

Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 hat mir die Kollegin Razavi gesagt, dass sie nicht da sei. In der Fragestunde kann nach der Geschäftsordnung niemand anders das Vortragen der Frage übernehmen. Das habe ich ihr auch gesagt. Ich habe ihr angeboten, die Frage gegebenenfalls zurückzustellen, bis sie vielleicht da sein kann. Wenn sie innerhalb der Fragestunde nicht hier sein sollte, müssten wir halt vereinbaren, dass die Regierung die Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet. Aber nach der Geschäftsordnung ist es so, dass sich der Ab geordnete, der gefragt hat, beim Vortragen der Frage nicht ver treten lassen kann.

(Abg. Nicole Razavi CDU betritt den Plenarsaal.)