Aber im Gegensatz zu Ihnen, Herr Minister, und im Gegen satz zu den Grünen bekennt sich die CDU zum Automobil land Baden-Württemberg,
nicht nur weil unser Wohlstand von seiner Weiterentwicklung abhängt, sondern weil das Auto auch in Zukunft das zentrale Verkehrsmittel im Land sein wird, auch mit dem Ausbau des ÖPNV.
Was der Bürger von Ihrer Bevormundungspolitik hält, das sollten Sie allerdings spätestens seit dem Veggie Day wissen.
Aber was ein echter Überzeugungstäter ist, der bleibt halt da bei. Die Liste der Grausamkeiten ist lang: Abgasschnüffelei mit Hermanns Messkommando, Fahrbahnverengungen, City maut, blaue Plakette und Fahrverbote, gerade und ungerade Autokennzeichen, aus denen hervorgeht, wer hereinfahren darf oder auch nicht, mindestens zwei Personen pro Auto – frei nach Guido Wolf: die Schaufensterpuppenindustrie freut sich. Das Auto – Herr Minister, das sagen Sie, und das den ken Sie – samt Fahrer muss weg.
Und bist du nicht willig, so brauche ich eben Gewalt. Das ist unser verkehrspolitischer Erlkönig in Baden-Württemberg.
Wie die Menschen zum Arzt kommen oder wie sie zur Arbeit kommen, das ist Ihnen gelinde gesagt schlicht und ergreifend egal. Sie erteilen mit Ihren Fahrverboten quasi Arbeitsverbo te. Sie bauen den ÖPNV aber eben auch nicht aus
(Lachen der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE – Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Ich glaube, Sie haben das verpasst, Frau Razavi!)
und lehnen den Cityring um Stuttgart ab. Das heißt, Sie sagen auch nicht, wo der Verkehr dann hin soll, wenn Sie die Autos verdrängen und Fahrverbote erteilen.
Ihre Lehre, Herr Minister – „Man muss den Verkehr nur ver bieten, um ihn zu vermeiden“ –, ist eine Irrlehre.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das glaubt doch niemand!)
Dass sie die Regelfetischisten der Nation sind, beweisen die Grünen, wie der FOCUS am 4. Dezember schrieb, bei einem ganz aktuellen Thema: Tempo 120 auf Autobahnen. Zitat FO CUS:
Die Grünen dokumentieren in diesen Tagen wieder ein mal lebhaft, wie sehr ihre Politik von Ideologie geleitet ist.
120 km/h auf 80 km auf der A 81 und der A 96 über vier Jah re unter dem Vorwand eines Modells – Herr Minister, dieser Versuch ist fadenscheinig und eben durchsichtig.
Und man kann getrost davon ausgehen, dass die grün-ro te Landesregierung darauf setzt, damit eine Dauereinrich tung zu schaffen – und darüber hinaus den Einstieg für eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung.
und obwohl in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich kei ne verbindliche Höchstgeschwindigkeit für Bundesautobah nen angeordnet wurde. Das ist eine klare Entscheidung des Gesetzgebers gegen das Tempolimit.
Zur Erklärung, Herr Lucha – vielleicht verstehen Sie es dann auch für sich daheim –: Es gibt zwei Möglichkeiten für ein Tempolimit. Erstens gibt es das besondere Tempolimit. Dafür brauchen Sie aber einen punktuellen Streckenabschnitt und einen besonderen Grund: Gefahrenlage, Gefälle, Lärm etc. Gescheitert sind Sie bei diesem Thema schon allein wegen der langen Streckenlänge von 80 km – einmal 48 km, und einmal 32 km auf der A 81. Es fehlt eben an solchen konkreten Grün den über die ganze Strecke hinweg, und das sagen Sie auch selbst. Würden diese punktuellen Gründe aktuell vorliegen, hätten Sie die Straßenschilder nach der StVO schon längst aufstellen können, nämlich in Geisingen und in Leutkirch. Aber, Herr Lucha, das wissen Sie gar nicht.
Das ist also ein ziemlich gescheiterter Versuch, den Wahlkreis abgeordneten Wolf hier als Kronzeugen vorzuführen.
Der hatte sich nämlich für einen punktuellen Lärmschutz an der A 81 auf einem kurzen Abschnitt bei Geisingen eingesetzt, und das hätten Sie längst umsetzen können.
Nein. – Und Sie, Herr Lucha – ich komme gleich zu Ihnen; vielleicht erledigt sich dann Ihre Wortmeldung –, können sich eben nicht auf den Petitionsaus schuss berufen. Denn der hatte den Minister am 16. Oktober keineswegs aufgefordert, auf der A 96 auf 48 km Strecke ein Tempolimit umzusetzen, sondern ihn aufgefordert, auf den Bund zuzugehen, um einen zweijährigen Modellversuch auf einem deutlich kürzeren Abschnitt, nämlich nur 20 km, zu er reichen.
Also: Unser Verkehrsminister missbraucht sogar den Beschluss des Petitionsausschusses. Er hat etwas ganz anderes gemacht, und zwar ohne Rücksprache mit dem Bund. Viel schlimmer, meine Damen und Herren: Er missbraucht damit auch die In teressen der Menschen für ein grünes allgemeines Tempoli mit. Sie setzen sich eben gerade nicht für die Interessen der Menschen ein.
Wenn der Minister auf 80 km jetzt einen Modellversuch macht, dann kann es sich nur um die Erprobung eines allgemeinen Tempolimits handeln. Das ist aber überhaupt nicht zulässig, weil der Gesetzgeber, wie wir vorhin gehört haben, ein sol ches bundesweites Tempolimit für unzulässig erklärt hat.
Die Rechtslage ist also eindeutig, Herr Minister. Sie können kein allgemeines Tempolimit installieren, auch nicht auf 80 km Strecke.
Dann kommt es eben, wie es kommen musste: Wer mit dem Kopf durch die Wand will, bekommt die Rote Karte oder den blauen Brief vom Bundesverkehrsminister sowie die rechtli che Belehrung. Ich zitiere aus dem Brief des Bundesverkehrs ministers, der von Ihrem Ansinnen wohl nur aus der Zeitung erfahren hat. Sie reden also auch gar nicht mit Berlin, aber das tun Sie in anderen Angelegenheiten ja auch nicht. Ich zitiere aus dem Brief vom 25. November:
Auf Nachfragen meiner Fachabteilung in Ihrem Hause konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden, auf welche Ermächtigungsgrundlage diese Versuche konkret gestützt werden sollen. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen die Rechtslage zu erläutern:
Vor diesem Hintergrund sehe ich für die von Ihnen ge planten Modellversuche keine Rechtsgrundlage. Ich bit te daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.