Nicole Razavi
Sitzungen
15/6
15/7
15/9
15/10
15/13
15/15
15/17
15/18
15/21
15/25
15/27
15/30
15/33
15/34
15/37
15/40
15/41
15/42
15/46
15/48
15/51
15/54
15/58
15/59
15/60
15/61
15/62
15/64
15/71
15/77
15/78
15/80
15/84
15/86
15/90
15/93
15/94
15/99
15/100
15/102
15/105
15/106
15/107
15/108
15/115
15/122
15/125
15/129
15/131
15/135
15/137
15/139
15/140
15/144
15/145
15/146
15/150
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Im Sommer letzten Jahres verkün dete Verkehrsminister Hermann, mittelfristige Fahrverbote oder die Einführung einer „blauen Plakette“ in Stuttgart vor nehmen zu wollen.
Ja, ja. Ich muss auch sagen, worum es geht. Also, ganz ru hig, Herr Schwarz.
Wieso sind Sie denn so nervös? Angst vor der Frage?
Sind wir so weit?
Letztendlich musste er auf Druck des Ministerpräsidenten und des Stuttgarter OB etwas zurückrudern und setzte dann auf freiwillige Maßnahmen.
Deswegen frage ich die Landesregierung:
a) Welche inhaltliche Position vertritt die Landesregierung
hinsichtlich der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereichten Klage gegen die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg, mit der die DUH u. a. ein Fahrverbot in der Stadt Stuttgart gerichtlich durchsetzen will?
Somit keine freiwillige Maßnahme, sondern ein verpflich tendes Fahrverbot.
b) In welchem zeitlichen Rahmen will die Landesregierung
sich für die Einführung einer sogenannten „blauen Plaket te“ einsetzen und Fahrverbote verschiedener Ausprägun gen in der Stadt Stuttgart umsetzen?
Frau Staatssekretärin, können Sie denn sagen, wie viele Pendler, wie viele Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen wären?
Zweitens: Wie viele wären denn von der Einführung einer blauen Plakette betroffen? Sie haben ja gerade gesagt, wenn 80 % der Fahrzeuge eine blaue Plakette hätten, machte es Sinn. Aber ich frage jetzt andersherum: Wie viele wären be troffen, und wie viele gibt es denn, die keine blaue Plakette haben?
Danke schön, Herr Präsident, für das Verständnis. Ich versuche immer, einigermaßen sportliche Einlagen zu bringen, und der STB-Präsident wird dafür Ver ständnis haben.
Es geht mir um die Vergabe des Netzes 7 a/b, Stadtbahn Karlsruhe, und den Zuschlag an die AVG. Da habe ich schlicht und ergreifend die erste Frage an den Herrn Minister und die Frau Staatssekretärin, wie hoch der derzeitige Zugkilometerpreis an die AVG ist. Sie schrei
ben in Ihrer Pressemitteilung, dass der künftige Preis 9,62 € sein wird. Deswegen die erste Frage: Wie hoch ist denn der aktuelle Preis?
Herr Minister, ich habe das Ge fühl, Sie reden nicht gern über die Stadtbahn Karlsruhe und die AVG. Aber ich werde Ihnen jetzt nicht den Gefallen tun, von diesem Thema abzulassen.
Sie haben leider meine Frage nicht beantwortet. Ich habe ganz konkret nach dem jetzt gültigen Zugkilometerpreis, der an die AVG entrichtet wird, gefragt. Ich helfe Ihnen noch ein biss chen auf die Sprünge. Ich darf aus Ihrer eigenen Pressemittei lung zitieren:
Das Land zahlt für die von der AVG erbrachten Leistun gen künftig
das haben Sie gerade ausgeführt –
einen Preis von 9,62 Euro... „Auch bei dieser Vergabe liegen wir mit dem Preis 2 Euro unter dem des großen Verkehrsvertrags der früheren Landesregierung.“
Ich darf – nachdem Sie nicht aufklären wollen, darf ich das tun – sagen: Die Stadtbahn Karlsruhe ist gar nicht Bestandteil des großen Verkehrsvertrags, weil er mit der DB AG abge schlossen ist. Punkt 1.
Punkt 2: Die AVG war der bisherige Betreiber und wird auch der künftige Betreiber sein.
Nach meinen Informationen war der alte Preis günstiger als der jetzige. Deswegen frage ich Sie zum einen noch einmal: Wie ist der jetzt gültige Preis, den das Land an die AVG zahlt?
Die zweite Frage bezieht sich auf Ihre Pressemitteilung vom 9. Dezember, wie sie im Netz war. Komischerweise fehlt die se Passage jetzt in der Pressemitteilung auf Ihrer Homepage. Dort wird auch OB Frank Mentrup zitiert. Dieser lobt auch die Vergabe und sieht den Vertrag als „Grundlage für eine Di rektvergabe der Verkehrsleistungen nach 2022“.
Erstens also die Frage nach dem jetzigen Preis. Da erwarten wir von Ihnen heute eine Antwort. Zweitens: Was heißt Di rektvergabe? Plant das Land eine Direktvergabe nach 2022?
Drittens: Warum fehlt diese Passage in der jetzigen Pressemit teilung auf der Homepage des MVI?
Herr Minister, noch einmal zur AVG und zur Stadtbahn Karlsruhe. Warum haben Sie denn in Ihrer Pressemitteilung, die eine Information für die Öffent lichkeit ist, nicht einfach die Tatsachen so dargestellt, wie sie sind, nämlich den Preis, den es bisher gab, und den neuen Preis benannt? Warum stellen Sie einen Zusammenhang mit einem Vertrag her, der für diese Strecke überhaupt keine Gül tigkeit hat? Warum täuschen Sie damit die Öffentlichkeit in doppelter Hinsicht, nämlich zum einen in Bezug auf den gro ßen Verkehrsvertrag und zum anderen, indem Sie der Öffent lichkeit vorgaukeln, Sie hätten hier ein großartiges Verhand lungsergebnis für den Zugkilometerpreis erzielt, das Sie aber, wie Sie selbst gesagt haben, nicht erzielt haben? Ich bitte Sie, dem Parlament bzw. uns Bericht zu erstatten, wie der Preis denn aktuell tatsächlich ist, wenn Sie es momentan selbst nicht wissen.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! „Baden-Württemberg ist nicht mehr Autoland.“ Das hat unser Verkehrsminister schon mehrfach gesagt. Das ist es, wovon der Verkehrsminister von BadenWürttemberg wohl träumt. Er versucht alles, was in seiner Macht und eben auch nicht in seiner Macht steht, um das zu erzwingen, Gesetzeslage hin oder her.
Aber im Gegensatz zu Ihnen, Herr Minister, und im Gegen satz zu den Grünen bekennt sich die CDU zum Automobil land Baden-Württemberg,
nicht nur weil unser Wohlstand von seiner Weiterentwicklung abhängt, sondern weil das Auto auch in Zukunft das zentrale Verkehrsmittel im Land sein wird, auch mit dem Ausbau des ÖPNV.
Sie, Herr Minister, haben dem Auto Ihren Kampf angesagt – und den Autofahrern mit.
Was der Bürger von Ihrer Bevormundungspolitik hält, das sollten Sie allerdings spätestens seit dem Veggie Day wissen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Unsere Freiheit ist uns wichtiger als Ihre Gängelei.
Aber was ein echter Überzeugungstäter ist, der bleibt halt da bei. Die Liste der Grausamkeiten ist lang: Abgasschnüffelei mit Hermanns Messkommando, Fahrbahnverengungen, City maut, blaue Plakette und Fahrverbote, gerade und ungerade Autokennzeichen, aus denen hervorgeht, wer hereinfahren darf oder auch nicht, mindestens zwei Personen pro Auto – frei nach Guido Wolf: die Schaufensterpuppenindustrie freut sich. Das Auto – Herr Minister, das sagen Sie, und das den ken Sie – samt Fahrer muss weg.
Und bist du nicht willig, so brauche ich eben Gewalt. Das ist unser verkehrspolitischer Erlkönig in Baden-Württemberg.
Wie die Menschen zum Arzt kommen oder wie sie zur Arbeit kommen, das ist Ihnen gelinde gesagt schlicht und ergreifend egal. Sie erteilen mit Ihren Fahrverboten quasi Arbeitsverbo te. Sie bauen den ÖPNV aber eben auch nicht aus
und lehnen den Cityring um Stuttgart ab. Das heißt, Sie sagen auch nicht, wo der Verkehr dann hin soll, wenn Sie die Autos verdrängen und Fahrverbote erteilen.
Ihre Lehre, Herr Minister – „Man muss den Verkehr nur ver bieten, um ihn zu vermeiden“ –, ist eine Irrlehre.
Dass sie die Regelfetischisten der Nation sind, beweisen die Grünen, wie der FOCUS am 4. Dezember schrieb, bei einem ganz aktuellen Thema: Tempo 120 auf Autobahnen. Zitat FO CUS:
Die Grünen dokumentieren in diesen Tagen wieder ein mal lebhaft, wie sehr ihre Politik von Ideologie geleitet ist.
120 km/h auf 80 km auf der A 81 und der A 96 über vier Jah re unter dem Vorwand eines Modells – Herr Minister, dieser Versuch ist fadenscheinig und eben durchsichtig.
Der FOCUS – ich zitiere weiter – schrieb:
Und man kann getrost davon ausgehen, dass die grün-ro te Landesregierung darauf setzt, damit eine Dauereinrich tung zu schaffen – und darüber hinaus den Einstieg für eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung.
Herr Minister und meine sehr geehrten Kolleginnen und Kol legen von den Grünen,
so sehen wir das auch: Das ist ein generelles Tempolimit durch die Hintertür und sonst nichts.
Nein.
Das tun Sie, obwohl die Länder überhaupt gar keine Befugnis zur Gesetzgebung dafür haben
und obwohl in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich kei ne verbindliche Höchstgeschwindigkeit für Bundesautobah nen angeordnet wurde. Das ist eine klare Entscheidung des Gesetzgebers gegen das Tempolimit.
Zur Erklärung, Herr Lucha – vielleicht verstehen Sie es dann auch für sich daheim –: Es gibt zwei Möglichkeiten für ein Tempolimit. Erstens gibt es das besondere Tempolimit. Dafür brauchen Sie aber einen punktuellen Streckenabschnitt und einen besonderen Grund: Gefahrenlage, Gefälle, Lärm etc. Gescheitert sind Sie bei diesem Thema schon allein wegen der langen Streckenlänge von 80 km – einmal 48 km, und einmal 32 km auf der A 81. Es fehlt eben an solchen konkreten Grün den über die ganze Strecke hinweg, und das sagen Sie auch selbst. Würden diese punktuellen Gründe aktuell vorliegen, hätten Sie die Straßenschilder nach der StVO schon längst aufstellen können, nämlich in Geisingen und in Leutkirch. Aber, Herr Lucha, das wissen Sie gar nicht.
Das ist also ein ziemlich gescheiterter Versuch, den Wahlkreis abgeordneten Wolf hier als Kronzeugen vorzuführen.
Der hatte sich nämlich für einen punktuellen Lärmschutz an der A 81 auf einem kurzen Abschnitt bei Geisingen eingesetzt, und das hätten Sie längst umsetzen können.
Nein. – Und Sie, Herr Lucha – ich komme gleich zu Ihnen; vielleicht erledigt sich dann Ihre Wortmeldung –, können sich eben nicht auf den Petitionsaus schuss berufen. Denn der hatte den Minister am 16. Oktober keineswegs aufgefordert, auf der A 96 auf 48 km Strecke ein Tempolimit umzusetzen, sondern ihn aufgefordert, auf den Bund zuzugehen, um einen zweijährigen Modellversuch auf einem deutlich kürzeren Abschnitt, nämlich nur 20 km, zu er reichen.
Also: Unser Verkehrsminister missbraucht sogar den Beschluss des Petitionsausschusses. Er hat etwas ganz anderes gemacht, und zwar ohne Rücksprache mit dem Bund. Viel schlimmer, meine Damen und Herren: Er missbraucht damit auch die In teressen der Menschen für ein grünes allgemeines Tempoli mit. Sie setzen sich eben gerade nicht für die Interessen der Menschen ein.
Wenn der Minister auf 80 km jetzt einen Modellversuch macht, dann kann es sich nur um die Erprobung eines allgemeinen Tempolimits handeln. Das ist aber überhaupt nicht zulässig, weil der Gesetzgeber, wie wir vorhin gehört haben, ein sol ches bundesweites Tempolimit für unzulässig erklärt hat.
Die Rechtslage ist also eindeutig, Herr Minister. Sie können kein allgemeines Tempolimit installieren, auch nicht auf 80 km Strecke.
Dann kommt es eben, wie es kommen musste: Wer mit dem Kopf durch die Wand will, bekommt die Rote Karte oder den blauen Brief vom Bundesverkehrsminister sowie die rechtli che Belehrung. Ich zitiere aus dem Brief des Bundesverkehrs ministers, der von Ihrem Ansinnen wohl nur aus der Zeitung erfahren hat. Sie reden also auch gar nicht mit Berlin, aber das tun Sie in anderen Angelegenheiten ja auch nicht. Ich zitiere aus dem Brief vom 25. November:
Auf Nachfragen meiner Fachabteilung in Ihrem Hause konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden, auf welche Ermächtigungsgrundlage diese Versuche konkret gestützt werden sollen. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen die Rechtslage zu erläutern:
Dann folgt die Erläuterung. Zum Schluss folgt der Satz von Minister Dobrindt:
Vor diesem Hintergrund sehe ich für die von Ihnen ge planten Modellversuche keine Rechtsgrundlage. Ich bit te daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.
Sie haben dann gesagt: „Ich mache es trotzdem.“ Wer FOCUS Online heute schon gelesen hat,
weiß, was Minister Dobrindt heute dazu sagt:
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist mit mir nicht zu machen. Bei meinem Verkehrsminister-Kollegen Winni Hermann von den Grünen kann man den berech tigten Verdacht haben, dass er versucht, auf diesem We ge eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung durch zusetzen. Das werden wir von Bundesseite nicht akzeptie ren. Der von Baden-Württemberg angekündigte vierjäh rige Versuch, eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 80 Kilometern Strecke einzuführen, wird von mir nicht genehmigt.
Bums! Also, das sitzt, Herr Minister. Der Mann scheint Sie gut zu kennen. Ich glaube aber vielmehr, dass Sie ganz genau wissen, dass es so ist, dass Sie das alles nicht dürfen. Sie wis sen, dass Sie sich in einem rechtsfreien Raum bewegen. Des wegen beginnt dieser Modellversuch ja auch erst – man wun dert sich – im Mai 2016, also nach der Landtagswahl, wenn Sie, Herr Minister, schon gar nicht mehr im Amt sind.
Also liegt der Schluss nahe, dass es sich bei dem ganzen An sinnen nur um einen Wahlkampfgag handelt. Sie bedienen sich sozusagen der grünen Seele mit urgrünen Themen – fünf Jah
re Tricksen, Tarnen und Täuschen, Herr Minister Hermann. Das ist ein weiteres Kapitel.
Jetzt hat der Kollege von der FDP/DVP, Herr Haußmann, ja schon einiges zur OBU gesagt. Was für ein Eigentor! Chaos zwischen SPD und Grünen. Ihre Gutachter bescheinigen Ih nen Versagen auf der ganzen Linie. Sie müssen sich vom ei genen Gutachten distanzieren. Dabei haben Sie fünf Jahre lang die Hände in den Schoß gelegt.
Ich kann nur sagen: Überall haben Sie die Geister gerufen, die Sie jetzt einholen. Überall haben Sie gezündelt, ein Riesen chaos angerichtet. Sie wollten vor der Landtagswahl ein Rie senfeuerwerk mit grüner Verkehrspolitik losjagen. Das Dum me ist nur: Die ganzen Raketen explodieren jetzt in Ihrer ei genen Hand.
Vielen Dank.
Herr Minister, kennen Sie die ge naue Formulierung des Textes,...
... den der Petitionsausschuss – – Ja, ich lese es Ihnen vor, damit es auch das Parlament hört. Denn das, was Sie hier erzählen, ist einfach unwahr, Herr Her mann.
Sie haben auf der A 96 auf einer Streckenlänge von über 30 km einen Modellversuch gestartet.
Ganz ruhig. Einfach ganz ruhig bleiben.
Ich frage Sie: Kennen Sie folgen de Formulierung, die eindeutig belegt, dass Sie uns hier etwas erzählen, was nicht stimmt?
Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich am 16. Oktober einstimmig dafür ausgesprochen, dass das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Würt temberg mit der Bitte an das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herantritt, die Vo raussetzungen herzustellen zur Durchführung eines zwei jährigen
zweijährig, nicht vierjährig –
Modellversuchs mit Tempo 120 km/h aus Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsgründen auf der A 96
und jetzt kommt es –
zwischen Wangen-West und Leutkirch-Süd...
Das ist ein Streckenabschnitt, Herr Minister, von 20 km und nicht von über 30 km.
Ist Ihnen dieser Text bekannt?
Ich komme noch einmal zur De finition „Blaues Wunder“:
... die Redewendung ist schon seit dem frühen 16. Jahr hundert bezeugt; damals stand die Farbe „blau“ für „Lü ge, Täuschung“ (... das Blaue vom Himmel herunterlü gen oder jemandem blauen Dunst vormachen);...
Herr Minister, genau das haben Sie heute gemacht.
Es geht doch um Himmels willen nicht darum, ob das 7 % der Autobahnstrecken sind oder 50 % oder 80 %. Fakt ist einfach, dass Sie einen Rechtsbruch begehen,
wenn Sie gegen eine rechtliche Grundlage hier jetzt ein Tem polimit einführen.
Herr Minister Gall, ich habe aus Wikipedia zitiert.
Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen.
Nein.
Jetzt einmal wieder ganz langsam: Ich bin mir ziemlich sicher, Herr Minister, dass Ihre Juristen im Haus – die haben Sie –, wenn Sie sie fragen würden, Ih nen eindeutig sagen würden, dass Sie hier rechtlich auf dem Holzweg sind. Das wissen wir schon lange, Sie sprechen aber nicht mit Ihren Fachleuten. Sie lassen sich nur von denen be raten, die Ihnen nach dem Mund reden. Vielleicht sollten Sie da endlich einmal anfangen. Aber wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bleibe dabei: Sie sind hier juristisch auf dem falschen Weg.
Jetzt kommen wir doch grundsätzlich einmal zum Thema Tempolimit. Der Weg, auf dem Sie sich hier befinden, ent springt noch der altgrünen Klamottenkiste. Am letzten Frei tag haben Sie einen Festakt zum Jubiläum der Verkehrsleit zentrale in Feuerbach begangen und die Arbeit dort gelobt. Aber Sie verstehen überhaupt nicht, dass moderne Verkehrs politik nicht in rigiden Tempolimits liegt, sondern in einer mo dernen und flexiblen Verkehrslenkung. Das verstehe ich gar nicht. Eine solche administrative Anordnung steht doch ge nau dem ökologischen Interesse völlig entgegen. Das müsste doch gerade Ihnen einleuchten. Es ist doch der technische Fortschritt, der zu einer Reduzierung des Feinstaubs führt; es sind nicht irgendwelche Anordnungen von Fahrverboten, die Sie sich tagtäglich überlegen.
Vielleicht sollten Sie einmal anfangen, über moderne, zukunft gerichtete und technisch hochwertige Verkehrspolitik nach zudenken.
Herr Kollege Haller, würden Sie mir darin zustimmen, dass der Petitionsausschuss und dieses Parlament dem Minister nicht den Auftrag gegeben haben, dieses Tempolimit umzusetzen, sondern den Auftrag, den Bund um Prüfung zu bitten? Würden Sie wenigstens dem zu stimmen? Denn das ist der Kern der Wahrheit.
Bitte, was?
Herr Präsident, danke für die Geduld. Aber ich habe mit sport lichem Einsatz versucht, die Zeit wieder hereinzuholen.
Also:
a) Ist der Landesregierung bekannt, dass das ab 1. Januar 2016
geplante JobTicket BW, welches eine monatliche Subven tionierung von 20 € je Mitarbeiterin und Mitarbeiter vor sieht und den Landeshaushalt mit 15 Millionen € im Jahr belastet, in einigen Fällen, beispielsweise bei Pendlern aus dem Großraum Heidelberg, trotz staatlicher Subventionie rung teurer ist als ein reguläres Jahresticket?
b) Beabsichtigt die Landesregierung, an diesem Zustand Ver
änderungen vorzunehmen?
Der Präsident wollte mich nur noch einmal durchatmen lassen. Das ist sehr freundlich.
Frau Staatssekretärin, zum einen wundert uns: Das Kabinett hatte noch im Februar 2015 das Ganze abgelehnt, und wir hatten den Eindruck, auf Druck von OB Kuhn wurde es dann doch eingeführt.
Aber jetzt noch eine ganz konkrete Nachfrage: Wenn wir rich tig informiert sind, dann wurde das Jobticket ganz explizit auch auf die Mitarbeiter des KIT in Karlsruhe ausgeweitet. Aber wie verhält sich das jetzt? Das KIT ist, glaube ich, nicht ausschließlich eine Landesgesellschaft. Wieso wird beim KIT eine Ausnahme gemacht, bzw. heißt das dann für alle anderen Gesellschaften mit Landes- oder kommunaler Beteiligung, dass diese dann auch Anspruch darauf hätten?
Wir versuchen einfach nur, etwas Licht ins Dunkel zu bekommen, Frau Staatssekretärin, weil wir schon den Eindruck haben, Sie haben uns – –
Hände hoch! – Noch einmal: Wir versuchen nur, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, weil wir den Eindruck haben, Sie haben da etwas eingeführt, aber die Bedingungen sind überhaupt nicht klar.
Nun haben Sie geschildert, wie es in Heidelberg ist: dass das normale Jahresticket günstiger ist als das vom Land bezu schusste. Aber können Sie uns erklären, wie das dann verrech net wird? Kann also jemand, der das günstige Jahresticket in Heidelberg kauft, dann auch noch vom Jobticket profitieren? Wird das abgezogen? Kommt es obendrauf? Wie funktioniert das dann im Praktischen?
Zum KIT noch eine Anmerkung: Wir gönnen es dem KIT, aber jetzt werden bestimmt Fragen von anderen Instituten kom men, die ein ähnliches Angebot erhalten wollen wie das KIT, und dann wird an Sie, Frau Staatssekretärin, die Frage gestellt werden: Liegt es daran, dass Sie selbst aus Karlsruhe kom men, dass das KIT eine Sonderregelung bekommt?
Aber jetzt einmal zur Klärung des ersten Sachverhalts: Wer bekommt was, und wie wird es verrechnet?
Echt? Hat da jemand meinen Com puter gehackt? – Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung vor Kurzem hat die CDU-Fraktion ihre Haltung zur Gesetzesnovelle des LGVFG deutlich gemacht. An unserer Haltung hat sich nichts geändert.
Im Gegenteil: Wir halten diese Novelle weiterhin für grund legend falsch – ich begründe das noch einmal ganz kurz –, weil Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, damit das volle Kostenrisiko auf die Kom munen übertragen, weil Sie die Kommunen und Unternehmen durch die Verdopplung des Eigenanteils überfordern, weil Sie für die große Zahl neuer Fördertatbestände zu wenig Geld zur Verfügung stellen und weil Sie damit den barrierefreien Aus bau des ÖPNV bis 2022 verhindern, weil Sie als Folge wich tige Investitionen in den ÖPNV und in den Straßenbau ver hindern werden
und weil Sie – SPD, Grüne und Landesregierung – damit dem ganzen Land, den kleinen Kommunen und den Städten dau erhaft schaden werden.
Sie, verehrter Herr Schmiedel, Ihre Fraktion und die Grünen, tragen damit die Verantwortung für den Investitionsstillstand beim ÖPNV und beim Straßenbau nicht nur in den vergange nen vier Jahren, sondern auch in Zukunft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzent wurf zeigt: Weder Grüne noch SPD noch der Herr Verkehrs minister haben auch nur im Ansatz verstanden, welche Ak zente gute Verkehrspolitik setzen muss, um Baden-Württem berg nach vorn zu bringen, und dass sich am Fußgängerver kehr, am Radverkehr und am Flüsterasphalt leider nicht ent scheiden wird, ob unsere Infrastruktur zukunftsfähig ist. Sie haben nicht einmal im Ansatz verstanden, dass es nicht dar um geht, die Umsetzung Ihrer eigenen Vorstellungen zu er
zwingen, sondern darum, den Bedürfnissen dieses Landes und der Menschen gerecht zu werden.
Dabei hatten Sie eine Chance. Wir haben die Durchführung einer Anhörung im Ausschuss beantragt. Das haben Sie rigo ros abgelehnt. Wir haben dann in der Fraktion eine Anhörung durchgeführt. Danach kann ich fast verstehen, dass Sie zu ei ner Anhörung nicht bereit waren. Denn dann wäre deutlich geworden, dass Sie diese Gesetzesnovellierung auf diese Art und Weise niemals hätten durchpeitschen können.
In unserer Anhörung wurde offensichtlich, dass die Kommu nen und die Verkehrsunternehmen diese Novelle und die ein zelnen Prämissen, die Sie darin setzen, ablehnen. Außerdem kann nach unserer Anhörung bei Weitem nicht die Rede da von sein, es gebe keinen Änderungsbedarf, weil die betroffe nen Verbände und Institutionen die geplanten Änderungen mehrheitlich begrüßen würden und keine eigenen Anregun gen abgegeben hätten, wie Sie es noch im September behaup tet haben, Herr Minister. Das hat sich in unserer Anhörung völlig anders angehört.
Es gehört schon ziemlich viel Ignoranz dazu, das einfach so auszublenden. An die Grünen gerichtet möchte ich sagen, dass wir es schon ein bisschen amüsant fanden, dass Sie uns Ihren für die Verkehrspolitik zuständigen parlamentarischen Bera ter gesandt haben. Sie haben extra angefragt, ob dieser an der Anhörung teilnehmen dürfe.
Wir haben damit kein Problem, weil wir auch kein Problem mit der Wahrheit haben. Da Ihr parlamentarischer Berater an der Anhörung teilgenommen hat, wissen Sie, wie das abge laufen ist.
Dass die Novelle grundsätzlich falsch ist, hätten Sie schon viel früher wissen können. Als Sie zu unseren Anträgen zum Mit telabfluss Stellung genommen haben, wurde deutlich – man höre und staune –, dass allein im Jahr 2014 aus dem LGVFG 40 Millionen € für den kommunalen Straßenbau und 10 Mil lionen € für den ÖPNV von den Kommunen nicht abgerufen worden sind. Das Geld ist als sogenannter Haushaltsrest an die Regierungspräsidien und an das Land zurückgeflossen.
Insofern fragen wir uns, wo das Geld geblieben ist. Vor allem aber hätten Sie daran merken müssen, dass die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, den Eigenanteil zu stemmen und das Kostenrisiko zu tragen.
Ferner haben Sie sich verweigert – das war eine der wichtigs ten Erkenntnisse aus unserer Anhörung –, gemeinsam mit den Betroffenen einen Weg zu suchen. Diese wären bereit gewe
sen, gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu gehen. Gegen ein Bonus-Malus-System hätten die Betroffenen nichts gehabt. Auch vonseiten der Betroffenen hat es hierzu gute Vorschlä ge gegeben. Auch beim Thema Kostenkontrolle und bei einer gerechten Verteilung der Risiken auf die Kommunen, die Ver kehrsunternehmen und das Land hätten sie durchaus mitge macht. Wenn man sie aber nicht fragt, wenn man sie nicht ein bindet, können natürlich keine Vorschläge kommen.
Dieses Verhalten sind wir von Ihnen aber gewöhnt. Beim ÖPNV-Finanzierungsgesetz haben Sie das genauso gemacht und sind dann krachend gescheitert.
Den besten Beweis aber, dass diese grün-rote Gesetzesnovel le grundlegend falsch ist, den liefern Sie gerade selbst, Herr Minister Hermann: Stichwort Bahnhalt Merklingen an der Neubaustrecke.
Es ist völlig unzweifelhaft, dass jede Raumschaft einen be rechtigten Anspruch auf eine gute Infrastruktur hat. Nach der Frage nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen stellt sich dann aber immer auch die Frage nach der Finanzierung. Bereits vor zwei Jahren haben Sie große Erwartungen geweckt und den Menschen auf der Alb den Bahnhalt versprochen. Die Finan zierung sollte nach dem LGVFG erfolgen.
Herr Rivoir, Sie tragen bei der ganzen Geschichte auch ei ne erhebliche Verantwortung. Warten wir es einmal ab.
Sie haben aber nicht gesagt, dass nach Ihrer Lesart das Kos tenrisiko vollständig von den Kommunen und dem Landkreis getragen wird. Diese waren aber schlau und haben es gemerkt. Sie haben den Spieß herumgedreht und gesagt: „Wir verein baren eine Festbetragsförderung; die Kommunen und der Landkreis stellen 13 Millionen € zur Verfügung.“ Sie haben dem zugestimmt und zugesagt, dass das Land den Rest über nimmt.
Dann gab es viel Hin und Her. Das werden wir an anderer Stelle noch zu diskutieren haben.
Jetzt müssen Sie Ihr Versprechen einhalten. Aufgrund der kla ren Haltung der Kommunen und des Landkreises, nur einen fixen Anteil zu zahlen, muss das Land die Mehrkosten allein tragen. Zudem liegt das Risiko der Kostensteigerung beim Land. Herr Minister, nach Ihren eigenen neuen Vorgaben des LGVFG geht das aber dummerweise überhaupt nicht. Das ist völlig ausgeschlossen.
Das werden wir sehen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Herr Schmiedel, das werden wir sehen. Da bin ich gespannt.
Herr Minister, diese Situation ist für Sie nicht nur peinlich. Das ist ein kompletter Kollateralschaden für Sie, für die Grü nen, aber auch für die SPD-Fraktion und vor allem für Ihre Gesetzesnovelle. Ich kann nur sagen: Ziehen Sie hier und heu te die Notbremse!
Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf, der falsch ist, einfach zu rück.
Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen! Dass sich vonseiten der Opposition unser Mitleid mit Ihnen in Grenzen hält angesichts dessen, dass Sie es sich so mit den Kommunen und den Ver kehrsbetrieben verschmerzen – ich meine natürlich: verscher zen –,
ist, glaube ich, selbstverständlich. Machen Sie also ruhig so weiter. Sie haben jetzt schon so viel Porzellan zerschlagen. Machen Sie so weiter; das ist aus unserer Sicht ganz gut so, aber es ist aus Sicht des Landes natürlich schlecht.
Zum Bahnhalt Merklingen nur noch einen Satz: Nach dem al ten GVFG, nach dem alten LGVFG mit einer 75-%-Förde rung durch das Land und ohne Festbetragsregelung wäre die ser Bahnhof da oben schon finanziert.
Nur so viel.
Frau Staatssekretärin, wir haben mitbekommen, dass die Haltung zu den eigenen Abgastests auch in den Regierungsfraktionen sehr unterschiedlich ist. Können Sie uns denn die Stimmungslage im Kabinett be schreiben? Hat der Minister hier Zustimmung?
Herr Kollege Schwarz, dass Sie bei so viel Eigenlob nicht rot anlaufen, das wundert mich schon sehr.
Aber in der Tat, die Einigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten, das GVFG über 2019 hinaus zu verlängern und die Regionalisierungsmittel zu erhöhen, ist ei ne gute Nachricht. Über 200 Millionen € mehr für BadenWürttemberg, das ist auch eine wichtige Entscheidung. Nur, wenn Sie den Königsteiner Schlüssel erwähnen, dann frage ich mich – wenn Sie so viel Eigenlob verteilen –: Warum ha ben wir denn nicht den Königsteiner Schlüssel erreicht? Lag es denn nicht am Ministerpräsidenten und am Verkehrsminis ter, dass wir darunter geblieben sind? Also: Bei so viel Eigen lob müssen Sie aufpassen. Wir, die CDU-Fraktion, bedanken uns nicht bei Ihnen, sondern in erster Linie beim Bund.
Wir waren uns in diesem Haus immer einig, dass eine Fort setzung des Bundes-GVFG zwingend ist und dass die Regio nalisierungsmittel nach der Revision steigen müssen und der Anteil für Baden-Württemberg ebenso. Das hat bereits 2009 der damalige Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle gefor dert, indem er mit Blick auf die Verkehrsentwicklungen sagte:
Deshalb müssen wir mit dem Bund und mit den anderen Ländern ernsthaft darüber diskutieren, ob nach 2015 die Verteilung der Regionalisierungsmittel... neu auf die... sehr unterschiedliche Situation und Entwicklung in den Ländern ausgerichtet werden muss.
Das ist klar. Die Daehre-Kommission hatte das übrigens auch schon festgestellt, und auch auf Bund-Länder-Ebene gab es hierüber nie einen Streit. Dass Sie sich, Herr Minister Her mann, in den Verhandlungen nach zwei interfraktionellen An trägen beim Bund dafür eingesetzt haben, davon gehen wir einfach aus und bezweifeln das auch nicht. Dass Sie aber, wie Herr Schwarz und nachher wahrscheinlich auch Sie selbst uns in dieser Debatte glauben machen wollen, dieses Ergebnis quasi im Alleingang erzielt hätten, daran zweifeln wir doch sehr.
Übrigens, eines fällt überhaupt auf: Über alle Felder der Ver kehrspolitik zwischen Bund und Land hinweg handelt unser Verkehrsminister stets nach einem grotesken Motto, nämlich: Solange der Bund nichts tut, ist die CDU schuld, sobald der Bund aber etwas tut, waren es die Grünen und zumeist natür lich er selbst.
Zugegeben, meine Damen und Herren, das ist ziemlich aus gebufft. Das ist aber auch ziemlich läppisch und, Herr Minis ter, leider auch überhaupt nicht logisch. Es ist die Bundesre gierung, die deutlich mehr Geld in den Bundesfernstraßenbau investiert, es ist die Bundesregierung, die jetzt auch ein deut liches Signal für mehr Investitionen in den öffentlichen Nah verkehr setzt und vielen Projekten eine Perspektive gibt, und es ist der Bund, der verkehrspolitisch in allen Bereichen in die Offensive geht. Das Land profitiert davon, aber der einzige Anteil, den die Grünen im Bund daran haben, ist, dass Sie al le Erhöhungen der Mittel für Infrastruktur ablehnen.
Also, der Investitionshochlauf in Berlin ist beachtlich, aber wo bleibt eigentlich der Investitionshochlauf im Land? Fehl anzeige! Im Gegenteil, Sie loben den Bund zu Recht, aber bei Ihnen ist da große Leere.
Schauen wir es uns an: Investitionen in Infrastruktur, Straße und ÖPNV stagnieren oder sinken sogar, und das, obwohl die Finanzsituation im Land mindestens so gut ist wie im Bund.
Das Geld aus Berlin, Herr Minister, nehmen Sie ja sehr gern, leider aber auch nicht immer. Selbst tun Sie aber viel zu we nig. Auch schon der Titel dieser Aktuellen Debatte – Herr Schwarz, da müssen Sie vielleicht ein bisschen besser aufpas sen – weist ja darauf hin: Der Berliner Geldsegen ermöglicht den ÖPNV-Ausbau im Land.
Nach vier Jahren, Herr Minister Hermann, ist Ihre Bilanz ziemlich mager.
Das müssen Sie jetzt in den nächsten sechs Monaten kaschie ren. Ihre Eigenwerbung kostet nicht nur ein Vermögen, son dern nimmt zuweilen ziemlich groteske Züge an.
Ich sage einmal: Als Kinder haben wir ja alle, glaube ich, „As terix und Obelix“ gelesen. Ich habe da den Majestix vor Au gen. Den heben seine Gefolgsleute auch immer aufs Schild vor lauter Eigenlob. Das Problem ist nur: Er bleibt immer gleich am nächsten Türrahmen hängen und fällt wieder her unter.
Daran muss ich immer ein bisschen denken, wenn ich so hö re, welche Werbeaktionen Sie in eigener Sache starten.
Nur ein paar Beispiele. Vor Kurzem hat der Bund 15 Straßen baumaßnahmen freigegeben, über 500 Millionen €. Die erste panische Reaktion des Ministers: Viel zu wenig und viel zu spät. Dann hat er gemerkt, dass diese Kritik überhaupt nicht ankommt, und macht die Rolle rückwärts, bejubelt das alles und sagt – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, das gehe ja nur, weil er die ganzen Maßnahmen planfest gestellt habe.
Jetzt haben wir einen Antrag gestellt und nachgefragt, wann die Maßnahmen denn alle planfestgestellt und zur Baureife
gebracht wurden. Und da stellte sich heraus: Keine einzige Maßnahme wurde seit 2011 planfestgestellt und bis zur Bau reife geführt.
Das ist die Wahrheit.
Und letzte Woche – machen wir einmal weiter – gaben Sie ei ne eigene Pressemitteilung heraus und verkündeten,
bei der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke hätten Sie einen Durchbruch erreicht. Aber der Durchbruch war gar keiner. Stattdessen: Im Süden nichts Neues. Sie haben von keinem einzigen der Beteiligten irgendwelche Zusagen.
Nächstes Beispiel. Sie loben sich – Sie haben es erwähnt – nach vier Jahren Untätigkeit für die Vergabe des Gäu-MurrNetzes zu einem guten Preis. Das werden Sie demnächst auch für die Stuttgarter Netze tun. Aber diese Preise waren zu er warten,
nur eben schon viel früher. In Wirklichkeit haben Sie bei den Ausschreibungen viel Zeit und damit Steuergelder vergeudet.
Jetzt werden wir noch einmal ganz tagesaktuell: Sie bringen heute die Novelle des Landes-GVFG in den Landtag ein, Sie loben diesen Entwurf als wegweisendes Instrument für den ÖPNV und für den Straßenbau im Land, und dann behaupten Sie – ich zitiere aus Ihrer eigenen Pressemitteilung vom 22. September –:
Die betroffenen Verbände und Institutionen haben die ge planten Änderungen mehrheitlich begrüßt und weitere An regungen gegeben. Diese wurden sorgfältig geprüft, ins gesamt gab es jedoch keinen wesentlichen Änderungsbe darf.
Dem setze ich ein weiteres Zitat aus der Pressemitteilung des Städtetags und des VDV vom 24. September entgegen – Zi tat, und jetzt ganz gut zuhören –:
Beiden Verbänden ist nicht klar, wie der Minister zu ei ner derart positiven Einschätzung der kommunalen Ver kehrsfinanzierung kommen kann.
„Wir haben das Gefühl, bei einer anderen Veranstaltung gewesen zu sein“,... „Wenn das Ministerium behauptet, es habe im Rahmen der schriftlichen Anhörung seitens der betroffenen Verbände keinen wesentlichen Änderungs bedarf am Gesetzentwurf gegeben, trifft dies nicht den Kern des Problems“,...
„Trifft dies nicht den Kern des Problems.“ Der Kern des Pro blems ist, Herr Minister, dass Ihre Politik die Kommunen und Verkehrsunternehmen völlig überfordert und zu einem Still stand beim ÖPNV und beim Straßenbau führen wird.
Herr Minister, das sagt nicht irgendwer. Das sagt übrigens auch nicht die Opposition. Das sagen die Spitzen der Kom munen und der Verkehrsunternehmen im Land. Vernichtender kann ein Urteil über Ihre Arbeit, über die Arbeit des Verkehrs ministers in Baden-Württemberg, nicht ausfallen. Sie peit schen dieses Gesetz gegen die berechtigten und begründeten Interessen der Betroffenen mit einer erschreckenden Ignoranz und einer erschreckenden Überheblichkeit durch. Sie kündi gen damit endgültig die bislang gute Partnerschaft des Lan des mit den Kommunen auf.
Meine Damen und Herren, wir wissen auch, warum: Sie sind nämlich ein Getriebener. Schon im letzten Jahr sind Sie mit einem völlig verkorksten Gesetz am Widerstand der Betrof fenen gescheitert, nämlich mit der ÖPNV-Finanzierungsre form. Ich kann nur sagen: Zum Glück sind Sie gescheitert. Aber das können Sie sich eben nicht noch einmal erlauben.
Jetzt scheuen Sie sich sogar vor einer öffentlichen Anhörung, damit die Wahrheit nicht auf den Tisch kommt. In ganz ent scheidenden Punkten stimmt Ihnen nämlich niemand zu. Nie mand stimmt Ihrem Gesetzentwurf zu. So, Herr Minister und verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wird der Ausbau des ÖPNV im Land ganz bestimmt nicht weiterge hen.
Wir wollen von Ihnen heute wissen, wie Sie den ÖPNV im Land voranbringen wollen, wo Sie die gewonnenen 200 Mil lionen € investieren. Zeigen Sie uns, dass Sie nicht nur gern Geschenke annehmen, sondern auch aus eigener Kraft und mit eigenen Konzepten gute Politik fürs Land machen. Wir sind gespannt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Debatte heute.
Herr Schwarz, an sich verstehen wir uns ja ganz gut. Aber ich muss ehrlich sagen – das meine ich jetzt ganz ernst –: Mir wird fast ein bisschen schlecht, wenn ich höre, mit welcher Unverfrorenheit Sie hier vorn Un wahrheiten erzählen.
Aber ich muss auch sagen: Ich bin froh, dass alles im Proto koll steht; denn wir werden das alles auseinandernehmen. Sie wissen, dass Ihre Zahlen nicht stimmen. Sie wissen, dass Ih re Zahlen frisiert sind.
Wer hier im Saal ebenfalls weiß, dass Ihre Zahlen nicht stim men, das sind der Minister und seine Mitarbeiter. Was Sie be haupten, ist schon in der Stellungnahme zu Anträgen, die wir gestellt haben, alles widerlegt worden. Dass Sie sich dazu he rablassen, in diesem Stil Politik zu machen – – Wir sind hier ja nicht irgendein Spaßverein, der sich irgendwelche Dinge um die Ohren haut, sondern eine gewisse Seriosität in dem, was man behauptet, und ein Fundament sind, denke ich, zu erwarten. Nur: Herr Schwarz, zu dem, was Sie hier tun, feh len mir einfach die Worte.
Aber auch der Minister hat Sie ja schon ein wenig korrigie ren müssen. Herr Minister, ich fand Ihre Rede gut. Das ist ernst gemeint.
Was mir aber gefehlt hat, ist – – Ich bin ja dankbar, dass Sie das, was der Bund macht, anerkennen und sagen: „Wir haben alle dafür gekämpft.“ Aber Sie sind bei der Überschrift „ÖPNV-Ausbau kann weitergehen...“ die Auskunft schuldig geblieben: Was tut denn das Land dafür? Immer nur auf den Bund zu zeigen und zu sagen: „Bund, gib mehr Geld“ – – End lich hat der Bund mehr Geld gegeben. Eine Blockade war es nicht, sondern die Verhandlungen waren schwierig; das wis sen Sie genau. Aber vom Land kommt überhaupt nichts.
Insgesamt, Herr Schwarz, sind die Mittel im Straßenbau nicht mehr geworden, um keinen Euro.
Im Gegenteil: Sie haben in Ihrer Regierungszeit zwischen 2011 und 2014 die Mittel zwischendurch erheblich abgesenkt,
und jetzt, vor der Wahl, machen Sie eine Spatenstichhysterie, damit das im Land in Vergessenheit gerät.
Zum Thema „Ausschreibungen im SPNV“: Die Gäu-MurrBahn wurde ausgeschrieben, und ein guter Preis wurde erzielt.
Ich kann nur sagen: Genau das haben wir erwartet. Deshalb haben wir immer gesagt: Das muss schneller passieren.
Auch bei den Stuttgarter Netzen – hoch lukrativ – werden Sie im Wettbewerb – den es übrigens im Jahr 2003 noch gar nicht gab – einen guten Preis erzielen. Hoffentlich tun Sie das. Es ist Ihre Pflicht und Schuldigkeit.
Worüber Sie überhaupt nicht reden – Sie wissen genau, war um; denn Sie retten sich gerade bis zum Wahltag –, ist, was nach 2016 passiert. Das interessiert Sie heute nicht. Was ist mit den Netzen, die nicht so lukrativ sind? Was geschieht mit diesen Ausschreibungen? Welche Preise werden Sie dort er zielen? Was ist mit dem Übergangsvertrag? Wird er auch so günstig sein wie die Gäu-Murr-Bahn oder die Stuttgarter Net ze, oder wird er womöglich teurer werden? Die Verantwor tung für diese Differenz, Herr Minister, für dieses zusätzliche Steuergeld liegt bei Ihnen. Das wird das Land teuer zu stehen kommen. Wir zählen nach 2016 zusammen,
und dann werden wir Ihnen das in dem Wissen, dass wir das alles jetzt schön zu Protokoll gegeben haben, vorrechnen. Das ist dann Ihre Erblast, und das werden wir Ihnen vorrechnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Das Landesgemeindeverkehrsfinan zierungsgesetz war in der Vergangenheit eine verlässliche Grundlage zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfra struktur im Land. Mit der Änderung des LGVFG bringt die Landesregierung heute eine Gesetzesvorlage ein, die nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht nur ungeeignet ist, wich tige Investitionen im kommunalen Straßenbau und ÖPNV im Land auch in Zukunft zu sichern; wir halten sie sogar für kom munal- und für zukunftsfeindlich.
Bereits im April hatten wir nach der Verabschiedung im Ka binett über die zentralen kritischen Punkte diskutiert. Erstens: Absenkung der Förderquote auf 50 % und damit Verdopplung des Eigenanteils der Kommunen. Zweitens: Festbetragsför derung und Ausschluss von Erhöhungsanträgen, volles Kos tenrisiko bei den Kommunen. Und drittens – diesen Punkt ha ben Sie leider vorhin vergessen, aber das ist eigentlich einer der wichtigsten –: Ausweitung der Fördertatbestände, ohne dass Sie mehr Geld zur Verfügung stellen.
Sie selbst sagen dazu – da zitiere ich Sie –: „Und das ist gut so.“
Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und Verkehrsunterneh men haben Ihre Novelle bereits 2013 entschieden abgelehnt. Sie haben all denen ins Stammbuch geschrieben, dass sie kei ne Ahnung hätten, auch nicht davon, was in ihren Kommunen gedacht wird.
Sie hätten Zeit gehabt, das Gesetz entsprechend zu korrigie ren. Leider ist aber nichts geschehen. Im Gegenteil: Sie be haupten in Ihrer Pressemitteilung – ich habe sie heute Mor gen schon zitiert, mache es aber noch einmal –:
Die betroffenen Verbände und Institutionen haben die ge planten Änderungen mehrheitlich begrüßt und weitere An regungen gegeben. Diese wurden sorgfältig geprüft, insge samt gab es jedoch keinen wesentlichen Änderungsbedarf.
Sie beziehen sich also in Ihrer Pressemitteilung auf die Ver bände, denen Sie gerade ins Stammbuch geschrieben haben, sie hätten keine Ahnung.
Diese Feststellung, Herr Minister, es gebe keinen Änderungs bedarf, ist nachweislich falsch. Lassen Sie mich nur aus we nigen Stellungnahmen zitieren.
Der Gemeindetag sieht in der Novelle eine erhebliche Belas tung für den kommunalen Haushalt
und schreibt,
... dass die Aufnahme neuer Fördertatbestände und die Reduzierung des Fördersatzes auf 50 % bei gleichzeiti ger Beibehaltung des bisherigen Fördervolumens eine nicht vertretbare Handlungsweise darstellt.
Ähnliches sagt der Landkreistag:
Die finanzielle Ausstattung ist nicht auskömmlich.
Der Städtetag stellt zudem fest,
... dass dies insbesondere bei größeren verkehrlichen und wichtigen Projekten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen übersteigt und das Aus für die Projekte be deuten wird.