Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vor schriften – Drucksache 15/7721
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, sehr ver ehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Mal beraten wir in kurzer Zeit über die Än derung der Gemeindeordnung. Zum dritten Mal innerhalb we niger Monate legt uns die Landesregierung einen Gesetzent wurf zur Änderung dieses nun 60 Jahre alten bedeutenden und wichtigen kommunalpolitischen Gesetzes vor.
Inhaltlich gibt es sehr wenig dazu zu sagen, aber man fragt sich natürlich: Warum wird so ein wichtiges Gesetz scheib chenweise geändert? Dieses Gesetz ist nämlich wichtig. Es wird jetzt genau 60 Jahre alt. Im Jahr 1955 wurden hier im Landtag die Kommunalverfassungsgesetze beraten und ver abschiedet, am 1. April 1956 sind sie in Kraft getreten. Immer wieder wurde daran etwas verändert, aber noch nie in kurzer Zeit scheibchenweise so vieles.
Man fragt sich da natürlich: Warum ist das so? Man könnte zu derselben Begründung kommen wie vorhin Kollege Throm: Man ist sich nicht ganz einig, was man nun ändert. Denn ei nige dieser Änderungen sind der Einführung der Doppik ge schuldet. Das war ja auch in der Vergangenheit immer wieder umstritten. Ich kann mich gut daran erinnern, dass einige Kan
didaten von Grün und Rot vor der Landtagswahl 2011 durchs Land gezogen sind und gesagt haben: „Wir werden das schon ändern. Wir lassen das nicht so stehen.“
Ich kann nur sagen: Es ist gut so. Es ist ganz vernünftig, dass Sie dieses Wahlrecht nicht einführen. Aber jetzt ändern Sie die Gemeindeordnung, um den Anforderungen der Einfüh rung der Doppik gerecht zu werden.
Ich habe es ja gesagt. Ich bin der Meinung, es ist richtig, dass Sie die Änderung nicht vornehmen. Aber Sie haben den Leuten etwas versprochen, was Sie nicht halten, und die wer den natürlich auch enttäuscht sein, dass Sie wieder einmal ein Versprechen nicht gehalten haben.
Ansonsten kann man zu diesem Gesetz nur sagen: Es sind Be griffsdefinitionen, Begriffserläuterungen dabei. Etwas verste he ich nicht ganz. Es erschließt sich mir nicht, weshalb man bei § 87 Absatz 1 noch hinzufügt, wie man innere Darlehen umwandelt. Da hätte man es bei der jetzigen Rechtslage auch belassen können; aber das schadet niemandem.
Ich denke, man kann der Änderung der Gemeindeordnung und auch des Gesetzes, nach dem die Kommunen für die Unter bringung der Notariate Entschädigungen bekommen, zustim men. Es gibt kein Problem. Wir stimmen zu.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetz zur Ände rung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften setzen wir unsere kommunalfreundliche Politik in diesem Land fort. Das ist ein gutes Zeichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieses Gesetz reiht sich hervorragend in eine Reihe kommu nalfreundlicher Handlungen dieser Koalition ein.
Ich freue mich auch, dass die CDU heute diesem Gesetz zu stimmt, denn es greift sehr viele Anregungen der kommuna len Seite auf. Die Kommunen haben 50 Vorschläge zu gesetz lichen Regelungen, 170 Vorschläge zur Gemeindehaushalts ordnung vorgetragen. Die Evaluation, die der Innenminister durchgeführt hat, zeigt, dass es an einigen Stellen Verbesse rungsbedarf gibt. Die Stichworte lauten: Flexibilisierungen, Verfahrensvereinfachungen, redaktionelle Klarstellungen. Für uns heißt das: Das kommunale Haushalts- und Rechnungswe sen in Baden-Württemberg ist damit in guter Ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will noch einmal sagen, Herr Minister Gall: Strukturen untersuchen, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern in den Kämmereien, in den Städten und Gemeinden Verbesserungspotenzial aufzeigen, um das Beste für die Men schen im Land zu erreichen, das nenne ich eine verantwor tungsvolle Politik. Diese Politik kommt bei den Menschen und bei den Kommunen gut an. Machen Sie weiter so!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diesen Gesetzentwurf sehr nüchtern betrachtet, muss man sagen: Es ist ein sehr trockener Stoff. Wenn man tiefer einsteigt und sich mit diesem Material inten siv befasst, dann bleibt das ein trockener Stoff, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Kollege Hollenbach, Sie haben jetzt hier versucht, einen Rundumschlag zu machen. Über was reden wir heute? Wir re den über eine Evaluierung, die wir hier im Plenum vereinbart haben – nicht mehr und nicht weniger. Wir haben diejenigen, die sich auskennen, ins Boot geholt und haben mit ihnen in tensiv gesprochen, diskutiert. Dies waren die kommunalen Landesverbände – Landkreistag, Gemeindetag, Städtetag – und natürlich auch die Gemeindeprüfungsanstalt und der Fach verband der kommunalen Kassenverwalter e. V., Landesver band Baden-Württemberg. Alle haben gesagt: Das ist ein gu tes Gesetz; dem stimmen wir zu.
Der Gesetzentwurf spiegelt das Ergebnis von intensiven Gesprächen zwischen Innenministerium und kommuna len Landesverbänden wider. Deshalb sind wir mit dem Entwurf einverstanden.
Es war übrigens eine schöne Zeit, als wir hier um die Frage „Doppik oder Kameralistik?“ gerungen haben. Was das The ma Wahlfreiheit, Herr Kollege Hollenbach, anbelangt, so ha ben wir diese um vier Jahre verlängert. Das ist gut für viele Kommunen, die das in Anspruch nehmen und in Anspruch nehmen müssen.
Zu diesem Gesetzentwurf, um den es heute geht, habe ich Fol gendes gemacht: Ich habe ihn einer Mitarbeiterin bei uns im Rathaus vorgelegt. Als Anlagebuchhalterin im Rahmen der Umstellung auf das doppische Haushaltsrecht – das machen wir ja auch in Waghäusel – ist sie u. a. mitverantwortlich für die Erfassung des beweglichen, unbeweglichen usw. Vermö gens der Stadt Waghäusel – Klammer auf: soweit vorhanden; Klammer zu.
Ihr habe ich das gegeben und habe sie darum gebeten, einfach eine Kommentierung abzugeben. Sie hat das sehr umfassend gemacht – Kollege Hollenbach, in ihrer Freizeit wohlgemerkt, nämlich über das Wochenende. Daraus zitiere ich jetzt ein bisschen. Am Anfang hat sie geschrieben: