Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich für die Mit glieder des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schloss garten II“ noch folgenden Hinweis: Die Sitzung, zu der Sie
bereits schriftlich eingeladen worden sind, findet zehn Minu ten nach Eintritt in die Mittagspause im Königin-Olga-Bau, viertes Obergeschoss, im Raum 433 statt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. B e t t i n a M e i e r - A u g e n s t e i n C D U – G a n z t a g s g r u n d s c h u l e
stellung auf eine Ganztagsgrundschule (Oberwaldschule) bei gleichzeitiger Schließung bzw. bei Auslaufen eines Schülerhorts (Schülerhort Grazer Straße) in Karlsruhe-Dur lach der Wahlfreiheit zwischen einer Ganztagsbetreuung und einem ergänzenden Betreuungsangebot gerecht?
Umstellung auf das Ganztagsangebot nach Landeskonzept und der beschlossenen Schließung bzw. dem Auslaufen des Schülerhorts in der Grazer Straße in Karlsruhe-Durlach ei ne Bedarfsabfrage seitens der Stadt durchgeführt, die die Notwendigkeit des Beschlusses zur Schließung des Horts untermauert?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich be antworte namens der Landesregierung die Anfrage der Kolle gin Meier-Augenstein wie folgt:
Bei der Oberwaldschule handelt es sich um eine Grund- und Werkrealschule im Stadtteil Karlsruhe-Durlach-Aue. Die Schule hat als Gebäude die Kapazität, alle erforderlichen Räumlichkeiten für einen Ganztagsschulbetrieb zur Verfügung stellen zu können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang kurz ausholen und auf die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kom
munalen Landesverbänden zur Änderung des Schulgesetzes und zur Einführung der Ganztagsschule zurückkommen.
Sie wissen, wir haben uns bereits im Januar 2014 auf ein neu es Konzept bei der Thematik „Ganztagsschule und Betreu ung“ geeinigt. Bis zu diesem Zeitpunkt war im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg die Ganztagsschule nicht ei genständig verankert. Deswegen haben in der Vergangenheit, der Not gehorchend und vor allem dem Wunsch vieler Eltern gehorchend, viele Kommunen auf eigene Kosten Hortinfra strukturen aufgebaut, das heißt klassische Ganztagsbetreuung. Dabei muss grundsätzlich – das gilt auch für die Zukunft – getrennt werden zwischen der Landesaufgabe Schule – sprich dem pädagogischen Personal – und der kommunalen Aufga be der Betreuung.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang auf das Verfahren geeinigt, dass dann, wenn endlich – nach Jahren und Jahrzehn ten, in denen dies nicht möglich war – eine Ganztagsschule nach dem neuen Konzept des Schulgesetzes eingerichtet wird, sukzessive die bisherigen Zuschüsse des Landes für kommu nale Betreuungsangebote entfallen. Das heißt, kommunale Be treuungsangebote sind weiterhin möglich; sie werden aber nicht mehr vom Land bezuschusst. Bei diesem Zuschuss han delt es sich – das war auch schon in der Zeit der Vorgänger regierung so – um freiwillige Zuwendungen. Das Land inves tiert aber durch den Ausbau der Ganztagsschulen insgesamt über 170 Millionen € zusätzlich in den Ganztagsschulausbau, sodass auch der kommunalen Seite klar war, dass hier nicht beides gleichzeitig geht, das heißt, dass sich das Land auf das Thema Ganztagsschule verlegt und das Thema Betreuung, auch die Horte, in der Verantwortung, und zwar auch in der finanziellen Verantwortung, der Kommunen steht.
Nach der zum 1. August 2015 in Kraft getretenen Änderung des Schulgesetzes gibt es auch beim sukzessiven Ausbau der Ganztagsschule in Wahlform eine Übergangsregelung. So wird es auch in diesem Fall gehandhabt. Die Ganztagsschule wird aufwachsend verankert, und deswegen wird abschmel zend in diesem Zusammenhang eine Rückführung des Lan deszuschusses für die Hortbetreuung stattfinden.
Auf Nachfrage hat die Stadt Karlsruhe mitgeteilt, dass die Stadt neben diesem Ganztagsschulangebot – vier Tage à acht Zeitstunden – eine eigene Konzeption zur Betreuung anbie tet. Hierbei wird analog zum bisherigen Hortangebot in naht losem Anschluss an die Abdeckung der Schulzeit, nämlich zwischen 16 und 17:30 Uhr, im Schulgebäude selbst eine Be treuung angeboten, die die Eltern, wie bisher auch, kosten pflichtig nutzen können. Auch dies ist ein wichtiger Unter scheidungspunkt: Der Hort, der bisher existierte, war für die Eltern kostenpflichtig. Die Ganztagsschule, wie sie jetzt an der Schule angeboten werden wird, ist für die Eltern kosten frei.
Die Stadt Karlsruhe stellt für diese Ganztagsgruppe eine Er zieherin, die an der Schule bereits ab 12 Uhr mittags in der Betreuung eingesetzt wird. Auch der Stundenplan und die In halte werden in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Erzieherinnen erstellt und abgestimmt. Damit sind auch das schulische Angebot und die nachschulische Betreuung im Sin ne einer umfassenden Betreuung und Bildung aufs Engste ver zahnt.
Deswegen die Wertung – Sie haben nach einer Wertung ge fragt –: Wir gehen seitens der Landesregierung davon aus, dass mit diesem neuen Modell den Interessen der Eltern Rech nung getragen wird und dass wir hier zu einer guten Betreu ungssituation, vor allem einer qualitativ hochwertigen Betreu ung, und einer guten schulischen Situation kommen.
Sie fragten auch nach einer Bedarfserhebung. Da können wir nur nachfragen, was die Stadt Karlsruhe in diesem Zusam menhang getan hat. Die Stadt Karlsruhe hat im November 2015 eine gesamtstädtische Abfrage durchgeführt, bei der ins gesamt der Bedarf nach Ganztagsschule und Betreuung in den unterschiedlichen Formen erhoben wurde. Die Abfrage sei – so die Information – derzeit in der Auswertung. Deswegen können wir hier noch keine Detailinformationen geben.
Mit Blick auf die konkrete Situation an der Oberwaldschule ist diese Abfrage ohnehin nachrangig zu betrachten. Bei Be darf an der Schule besteht weiterhin die Möglichkeit durch gehender Betreuung von 8 bis 17:30 Uhr. Das heißt, die Zeit abdeckung ist entsprechend gewährleistet und damit auch der bisherige Betreuungsumfang, den der Hort zur Verfügung ge stellt hat. Die Gesamtbetreuungskonzeption und vor allem die Verlagerung in die schulischen Räumlichkeiten – nicht mehr räumlich separat, sondern in die Schule – werden ein Übriges dazu beitragen, dass dieses qualitativ hochwertige Angebot auch in Zukunft erhalten bleibt.
Ich darf darauf hinweisen, dass auch nach der Definition der Kultusministerkonferenz eine Ganztagsschule bedingt, dass eine Verzahnung der Angebote im Ganztagsbetrieb insbeson dere mit dem schulischen Bereich und der Kontingentstun dentafel erfolgt. Das ist dann, wenn es räumlich getrennt ist, schwerlich möglich. In der neuen Konstellation ist es sehr viel besser möglich. Deswegen gehen wir hier von einer Qualitäts verbesserung aus.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass die Stadt Karlsruhe nach den Zeiten der Ganztagsschule noch ein Modell anbietet, um die Betreuung darüber hinaus zu gewährleisten. Diese Betreu ung gibt es aber nur für die Kinder, die die Ganztagsschule besuchen. Welche Möglichkeit haben denn dann die Kinder, die die Regelschule besuchen? Sind Sie mit mir der Meinung, dass damit keine Wahlfreiheit mehr für die Eltern gegeben ist?
Frau Kollegin, die Wahlfreiheit, soweit sie das schulische An gebot betrifft, ist sehr wohl gegeben. An dieser Schule wird eine Ganztagsschule in der Wahlform aufgebaut. Die Eltern und damit die Kinder haben die Wahlmöglichkeit, am Ganz tagsschulangebot teilzunehmen oder nicht. Es steht mir nicht zu, zu bewerten, ob an diesem Betreuungsangebot, das ein rein kommunales Angebot ist, andere Kinder teilnehmen dür fen oder nicht. Das sind Regelungen, die vor Ort getroffen werden, die letztlich dann auch vom Träger dieses Betreu ungsangebots entschieden werden müssen. Da enthalte ich mich einer Bewertung.
Aber für den schulischen Bereich kann ich sagen: Es besteht eine Wahlmöglichkeit. Wenn Sie mich nach meiner persönli chen Meinung fragen, so kann ich Ihnen sagen, dass meine
Meinung ist, dass auch diese Betreuungsmöglichkeit dann Teil dieser Wahlmöglichkeit im Rahmen des ganztagsschulischen Angebots ist.
Herr Minister, Sie haben noch einmal das Modell der Landesregierung erläutert. Es ist un strittig, dass es bedarfsgerecht verbindliche Ganztagskonzep te geben muss. Es geht aber um die entscheidende Frage: Wel chen Raum haben daneben freiwillige und flexible Betreu ungsangebote, wie eben die Kollegin Bettina Meier-Augen stein gefragt hat?
Haben Sie denn seit der Einführung der Neuregelung durch die Landesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit sich der Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten in den jeweiligen Kommunen entwickelt hat? Wir haben ja Hinweise, dass jetzt offensichtlich ein Verdrängungsprozess zulasten dieser frei willigen Betreuungsangebote stattfindet. Deswegen die kon krete Frage: Hat das Ministerium Hinweise, dass sich die Zahl der Horte seither an den jeweiligen Standorten verändert hat?
Ich habe noch eine zweite Frage: Wenn es jetzt beispielswei se an einer gebundenen Ganztagsgrundschule eine Komplett umstellung gibt, die Ihr Landeskonzept ja vorsieht, aber El tern dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben sie nach Ihren Aussagen die Möglichkeit, die Schule zu wechseln. Jetzt haben wir bei den Grundschulen immer noch die Schulbezirksgrenzenregelung. Welche Hür den müssen die Eltern nehmen, um einen solchen Wechsel vornehmen zu können?
Herr Kollege Wacker, zu Ihrer ersten Frage: In der Tat ist für die Schulen, an denen eine Umstellung auf das Ganztagsschul konzept stattfindet, in vielen Fällen die Situation gegeben, dass die Kommune dann auf ein zusätzliches Hort- oder Be treuungsangebot verzichtet und dieses Angebot somit zurück geführt wird. Es gibt aber auch Standorte, an denen dieses An gebot fortgeführt wird, weil es allein der Entscheidungshoheit der Kommune obliegt, dieses Betreuungsangebot vorzuhal ten, das größere Flexibilität bieten kann als ein Ganztagsschul konzept. Deswegen ist in der Realität beides vorhanden.
Ohne dass ich Ihnen dazu Zahlen nennen kann, kann ich Ih nen sagen, dass es aber auch Kommunen gibt, die weitere Hortgruppen beantragen. Bei den weiterführenden Schulen haben wir noch nicht per Schulgesetzänderung die Ganztags schule zur Regelschulform gemacht. In diesem Bereich gilt noch die von Ihnen stammende Regelung. In diesen Berei chen haben wir zusätzlich hinzukommende Betreuungsange bote, die die Kommunen z. B. durch die Einrichtung eines Horts organisieren.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass natürlich niemand ge zwungen ist, auf eine Ganztagsschule umzustellen. Wir haben auch eine Besitzstandswahrungsklausel vereinbart. Das be deutet, dass an den Standorten, an denen sich die Kommune oder die Schule – am besten beide – nicht für die Einrichtung einer Ganztagsschule entscheiden, das Hortangebot weiterhin erhalten bleiben kann und auch weiterhin die Landeszuschüs se gezahlt werden.
Zur Schulbezirksregelung: Es gibt keine Hürden. Wir haben gesagt: Um den Eltern die Möglichkeit zu geben, zwischen einer Ganztagsschule und einer Halbtagsbeschulung wählen zu können, gibt es die Möglichkeit der Befreiung von der Schulbezirksregelung, sodass ein Schulwechsel zugelassen ist.
Als Begründung vonseiten der Eltern reicht es aus, zu sagen: Wir möchten unserem Kind die Möglichkeit geben, ein Halb tagsangebot wahrzunehmen, sofern nur ein Ganztagsangebot vorhanden ist. Umgekehrt ist es auch denkbar, dass Schüler, für die an ihrer Stammschule nur ein Halbtagsangebot ge macht wird, an eine andere Schule wechseln können, weil sie dort ein Ganztagsangebot vorfinden.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – M e h r B e h ö r d e n k o o p e r a t i o n i n d e r F l ü c h t l i n g s p r o b l e m a t i k u n d e i n U n i v e r s a l d o k u m e n t f ü r F l ü c h t l i n g e