Drucksache 15/6909 vom 20. Mai 2015 angesichts des Asylpakets II und unverändert großer Abstimmungsproble me und Doppelarbeit unter den Behörden sowie einer per manent weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen mittler weile zu der Erkenntnis gelangt, dass die in dem Antrag er fragten Verbesserungen immer dringender werden und in sofern eine neue Bewertung und eigene Maßnahmen nötig sind?
dem Einwand von Datenschutzgründen gegen eine zentra le Datenerfassung beim einzelnen Flüchtling und Daten austausch zwischen den Behörden festhält, dazu beizutra gen, das Datenschutzrecht über den Bundesrat zu ändern sowie jede erforderliche Maßnahme zu ergreifen – auch im Zusammenwirken mit den Bundesbehörden –, um Zahl, Identität, Aufenthaltsort und alle für eine gegebenenfalls anzustrebende Integration nötigen persönlichen Eigen schaften zu erfassen, zu dokumentieren und an die zustän digen Behörden weiterzuleiten?
Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Frau Ministe rin Öney ans Rednerpult bitten.
Wir haben großes Interesse an einer effizienteren Gestaltung der Verfahren und an einer Verbesserung des Datenaustauschs.
Die seit dem Spätsommer drastisch gestiegenen Flüchtlings zahlen machen es erforderlich, länderübergreifend sehr schnell zu reagieren. Die Kooperation mit dem Bund ist vorbildlich. Die zentrale Registrierungsstelle in Heidelberg findet auch bundesweit Beachtung.
Bereits beim Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 hatten sich alle Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanz lerin verständigt, eine medienbruchfreie Kommunikation al ler Verfahrensbeteiligten voranzutreiben.
Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums dem Bun desrat leider erst am 10. Dezember übermittelt. Es handelt sich um den Entwurf des sogenannten Datenaustauschverbesse rungsgesetzes. Dieser Entwurf wird unter extremer Fristver kürzung morgen, am 18. Dezember, im ersten Durchgang im Bundesrat beraten. Nach der Beratung und Beschlussfassung im Bundestag ist der zweite Durchgang im Bundesrat dem Vernehmen nach für den 29. Januar 2016 vorgesehen.
Wir werden auf Landesebene unsere Datenbank, das soge nannte Migranten-Verwaltungs-Informationssystem – kurz MigVIS genannt –, so weiterentwickeln, dass es für den er forderlichen Datentransfer mit dem Bund einerseits und der kommunalen Ebene andererseits optimal angepasst wird.
Nun zum zweiten Teil Ihrer Frage: Natürlich müssen auch wir, die Landesregierung, die Vorgaben des Datenschutzes beach ten. Das tun wir auch. Gleichwohl haben wir uns seitens des Landes in den Ausschüssen des Bundesrats mit eigenen An trägen eher für mehr Datenaustausch ausgesprochen, weil wir das für erforderlich und sinnvoll erachten. Mit eigenen Anträ gen haben sich die beteiligten Fachressorts – das waren in die sem Fall das Integrationsministerium, das Innenministerium, aber auch das Sozialministerium – dafür eingesetzt, dass auch die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu ständigen Behörden, die Gesundheitsämter und die Jugend ämter Zugang zu Daten aus dem Ausländerzentralregister er halten.
Auch beim sogenannten Ankunftsnachweis, einem bundes einheitlichen Flüchtlingsausweis mit fälschungssicheren Ele menten – das ist zwar nur ein Papierausweis, der jedoch fäl schungssichere Elemente enthält –, ist Baden-Württemberg Vorreiter. Seine Einführung wird seit vergangenem Montag im Registrierungszentrum in Heidelberg pilotmäßig erprobt.
Entwicklung der Zahlen vielleicht noch nicht vorhersehen können. Die qualitativen Probleme konnte man aber vorher sehen.
Ich kann Ihnen sagen, wie ich auf diesen Antrag gekommen bin. Das war schlicht ein Besuch bei einem Arbeitsamt. Dort sind die Probleme beschrieben worden.
Sie haben in Ihrer Antwort seinerzeit erstens auf den Daten schutz verwiesen – das kann man aber ändern, und das wird auch geändert – und zweitens gesagt, dies sei nicht nötig. Die qualitativen Fragen haben sich damals aber genauso gestellt. Würden Sie sagen, dass die Landesregierung insofern nicht schlecht beraten gewesen wäre, den Antrag seinerzeit etwas anders zu beantworten?
Die Dringlichkeit und das Erfordernis sind inzwischen deut lich in den Vordergrund gerückt. Im Mai war das noch nicht ganz klar. Im Mai gab es noch andere Zugangsvoraussetzun gen. Wir haben – Stand gestern – in den baden-württember gischen Erstaufnahmeeinrichtungen über 176 000 Flüchtlin ge aufnehmen müssen.
Nun müssen wir uns um eine datentechnisch bessere Abstim mung mit dem Bund bemühen. Uns wurde z. B. von Fällen berichtet, dass es vereinzelt zu mehrfachen Impfungen gekom men sei. Um das zu vermeiden, haben wir uns in den Aus schüssen des Bundesrats für einen umfassenderen Datenaus tausch ausgesprochen als andere Bundesländer, die am Daten schutz festhalten. Inzwischen ist bei der Landesregierung ein Lernprozess vorangeschritten.
Mich würde noch eines interessieren: Es gibt ja immer eine Art Frontstellung zwischen den einen, die für mehr Integrati on sind, und den anderen, die für mehr Sicherheit, Abwehr und was es sonst noch so gibt, sind. Die Instrumentarien, die jetzt geschaffen werden, dienen mindestens so sehr dem Zweck der Integration wie dem Bedürfnis nach Sicherheit, Gesund heit und dergleichen mehr.
Würden Sie den Vorstoß des Bundes und auch den seinerzei tigen Vorstoß von uns auch als einen Beitrag, einen angemes senen Beitrag zur Integration ansehen?
So, wie Sie es be schreiben, ja. In erster Linie dient das neue Verfahren natür lich einer besseren Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – eben dort, wo die Flüchtlinge ankommen, und dort, wo ihre Integration stattfinden soll. Insofern: Ja.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e K u r t z C D U – S c h a u s p i e l h a u s S t u t t g a r t : F r ü h z e i t i g e V e r t r a g s v e r l ä n g e r u n g d e r I n t e n d a n z
Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater Stuttgart hat am 16. November 2015 entschieden, den Vertrag von Herrn Petras als Schauspielintendant bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Zuständig für die Frage der Vertragsver längerung eines Intendanten der Staatstheater ist der Verwal tungsrat. Im Verwaltungsrat sind jeweils sechs Landtagsabge ordnete und sechs Stadträte der Stadt Stuttgart vertreten, da runter auch Sie, Frau Abg. Kurtz.
Nicht die Landesregierung, sondern der Verwaltungsrat hat sich nach gebührendem Austausch von Argumenten mehrheit lich dafür entschieden, die Entscheidung zur Fortführung der Schauspielintendanz in der Verwaltungsratssitzung am 16. No vember 2015 zu treffen und diese nicht ins Jahr 2016 zu ver schieben.
Im Vertrag ist geregelt, dass bis spätestens 31. Juli 2016 eine aktive Entscheidung getroffen werden muss. Andernfalls ver längert sich der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre. Es war daher eine bewusste Entscheidung, frühzeitig ein ent sprechendes Signal zu senden.
Unabhängig vom Zeitpunkt ist die inhaltliche Entscheidung für eine Verlängerung des Vertrags von Herrn Petras, wie Sie wissen, deutlich gefallen, und das aus gutem Grund: Mit der Verlängerungsentscheidung soll gerade vor dem Hintergrund der großen Aufgabe der Opernsanierung Kontinuität in der Führungsspitze gewährleistet werden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die erste Spielzeit unter Herrn Petras 2013/2014 war so etwas wie ein Premierenfeuerwerk, das nach der langen Zeit der Sanierung dazu geführt hat, dass das Publikum in außergewöhnlich großer Zahl gekommen ist. Es entspricht der Erfahrung, dass sich die Publikumszahlen in der zweiten Spielzeit einer neuen Intendanz wieder einem so genannten Normalmaß, wenn man das so nennen darf, annä hern. Der Rückgang der Besucherzahlen um 17 000 von rund 145 000 in der ersten Spielzeit auf rund 128 000 in der zwei