Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Frau Abgeordnete, die Debatte über die Inten danz von Herrn Petras kann man in der Presse nachlesen. Es gibt immer wieder die Fragen – ich hoffe, dass sich alle Ver waltungsratsmitglieder an der Diskussion darüber beteili gen –: Ist Herr Petras ein guter Schauspielintendant in Stutt gart? Wie erfolgreich sind seine bisherigen Spielzeiten? Das ist eine Debatte, die läuft. Ansonsten habe ich Sorge dafür ge tragen, dass dies ein sehr – –

Es gab in der Tat ein Gespräch mit Herrn Petras, im Vorfeld. Ich bin auf ihn zugegangen. Wer Herrn Petras kennt, weiß, dass er eine eher bescheidene Person ist. Sie können sich vor stellen, dass er nicht kommt und sagt: „Ich bitte, darüber nach zudenken, die Laufzeit meines Vertrags zu verlängern.“ Des wegen hat es dieses Gespräch gegeben. Ansonsten habe ich für größtmögliche Zurückhaltung gesorgt – ich wiederhole meine Argumente –, um eine diskrete Entscheidung zu ermög lichen.

Eine weitere Zusatzfra ge der Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Frau Ministerin, Sie ha ben uns jetzt auf meine Frage keine Antwort gegeben. Wir ha ben selbstverständlich größtes Interesse daran, dass solche Personen nicht beschädigt werden. Aber glauben Sie nicht, es wäre vielleicht besser gewesen, im Vorfeld bestimmte Perso nen darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung ansteht? Wenn dies geschehen wäre, hätten wir die Debatte jetzt nicht hier im Parlament.

Bitte, Frau Ministerin.

Frau Abgeordnete, wir haben diese Debatte im Verwaltungsrat geführt und mit einer ganz eindeutigen Mehr heit eine Entscheidung getroffen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Im Vorfeld die ser Entscheidung, sagte ich! – Abg. Sabine Kurtz CDU: Sie drücken sich um die Antwort, Frau Minis terin!)

Ich bin der Überzeugung, dass ich es genau richtig gemacht habe. Ich möchte Sie zurückfragen: Glauben Sie nicht, dass diese Debatte entsprechende Fragen in Bezug auf Ihre Positi onierung gegenüber dem Schauspielintendanten aufwirft?

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Keine weiteren Zusatz fragen mehr? – Vielen Dank, Frau Ministerin.

Vielleicht sollten diejenigen, die es betrifft, im Verwaltungs rat einmal klären: Wie ist der Ablauf? Was wird kritisiert? Wie sieht die Geschäftsordnung aus? Das ist eigentlich nicht un bedingt unsere Aufgabe. Ich sage das bloß einmal als Tipp.

(Abg. Sabine Kurtz CDU: Wir vertreten den Land tag!)

Nein, die Geschäftsordnung, die Frage, wie ein Verwaltungs rat arbeitet, ist wirklich eine Aufgabe des Verwaltungsrats selbst, weil er ja nur zu einem Teil aus Landtagsabgeordneten besteht. Es gibt ja, glaube ich, einen zweiten Teil, der ebenso stark ist, nämlich die Gemeinderäte der Stadt Stuttgart.

(Abg. Winfried Mack CDU: Darf man hier nicht mehr fragen? – Abg. Sabine Kurtz CDU: Die Frage ist zu gelassen worden!)

Ja, das mag durchaus sein. Deswegen haben wir es ja auch durchgezogen. Ich sage nur, wenn es jetzt noch darum geht, wer vorher Sitzungen macht, ob es sinnvoll ist, das so zu ma chen, oder ob man diesen Punkt das nächste Mal auf die Ta gesordnung nimmt usw.: Das wäre wirklich eine Frage – das ist mein Tipp –, die man im Verwaltungsrat behandeln sollte. Dafür ist der Landtag wahrscheinlich nicht der richtige Ort.

(Beifall der Abg. Bärbl Mielich und Wilhelm Halder GRÜNE)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C l a u s P a a l C D U – I n g e n i e u r g e s e t z

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kol legen! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist der Landesregierung bekannt, wie die Ingenieurkammer

Baden-Württemberg die Anerkennung ausländischer Ab schlüsse in der Praxis umsetzen will bzw. ob bereits ein Konzept der Kammer vorliegt, also Finanzierung, Gebüh ren, Personalaufbau, Know-how usw.?

b) Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die

Übertragung hoheitlicher Aufgaben wie der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in einem weiteren Schritt eine verpflichtende Mitgliedschaft der Ingenieurbe rufe in der Kammer eingeführt werden soll?

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Staatssekretär Hofelich das Wort.

Herr Präsident, Kollege Paal, Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung beantwor tet die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Claus Paal wie folgt:

Zu Buchstabe a: Zur Umsetzung der Anerkennungsverfahren in der Praxis steht die Ingenieurkammer in Kontakt zu ande ren Länderkammern und dem Regierungspräsidium Stuttgart. Nach uns vorliegenden Informationen beabsichtigt die Kam mer eine personelle Aufstockung ihrer Geschäftsstelle zur Be arbeitung eingehender Anträge. Die Kammer wird dabei, wie bereits bislang die Regierungspräsidien, die Expertise der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB, die als Bundeseinrichtung die Bewertung ausländischer Qualifikati onen vornimmt, zur Entscheidungsfindung heranziehen, so weit dies erforderlich ist.

Zur Durchführung von Anerkennungsprüfungen in Fällen non formaler Berufsqualifikationen, also etwa Berufserfahrungen und lebenslanges Lernen, sollen Prüfungsausschüsse bei der Kammer eingerichtet werden, in die neben Kammermitglie dern auch Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen in der jeweils einschlägigen Fachrichtung des Antragstellenden berufen werden sollen.

Das ist der heutige Stand. Ich weise aber auch darauf hin, dass wir jetzt im Verfahren noch weit vorn sind.

Zu Buchstabe b: Bei dieser zweiten Frage – ich erinnere noch einmal daran – geht es darum, ob durch einen weiteren Schritt eine verpflichtende Mitgliedschaft der Ingenieurberufe einge führt werden soll. Die Antwort lautet: Die Gesetzesnovelle belässt es bei der bewährten „Verkammerung“ der beratenden Ingenieure. Eine Pflichtmitgliedschaft für alle Ingenieure ist weder Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens noch gehei me Absicht der Landesregierung, und dies ist der Ingenieur kammer auch bekannt.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Paal.

Herr Staatssekretär, auf eines sind Sie jetzt noch nicht eingegangen: Wie wird das Ganze finanziert? Aus welchen Mitteln will die Ingenieurkammer das Personal finanzieren?

Über Gebühren.

Also dann über Gebühren. Von dem jenigen, der es beantragt?

Ja.

Es gibt keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E r h ö h u n g d e s B u d g e t s f ü r d i e L e h r b e a u f t r a g t e n a n d e n M u s i k h o c h s c h u l e n i m R a h m e n d e s H o c h s c h u l f i n a n z i e r u n g s v e r t r a g s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, es geht um die Si tuation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Ich frage daher die Landesregierung:

a) In welchem Umfang ist die in der Pressemitteilung des Mi

nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 17. November 2014 geäußerte Zielsetzung der Landesre gierung erfüllt, dass die im Rahmen des Hochschulfinan zierungsvertrags den Musikhochschulen zur Verfügung ge stellten zusätzlichen 28 Millionen € u. a. auch der Erhö hung des jeweiligen Budgets für die Lehrbeauftragten zu gutekommen sollen?

b) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Zusage der

Landesregierung, die Budgets für die Lehrbeauftragten zu erhöhen, umgesetzt wird?

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Bauer das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Abg. Dr. Bullinger, ich beantworte die Frage wie folgt:

Ich vermute, Hintergrund Ihrer Frage ist die bundesweit ge führte Debatte über die sehr moderaten Vergütungshöhen von Lehrbeauftragten. Dies ist eine Problematik, die seit vielen, vielen Jahren in der Diskussion ist. Hier in Baden-Württem berg lässt sich sagen: Anfang 2014 betrug die durchschnittli che Vergütung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen im Land 32 € pro Semesterwochenstunde. Die Landesmusikhoch schulen haben sich darauf verständigt, die Budgets für Lehr beauftragte sukzessive um 20 % im Vergleich zum Haushalts ansatz des Jahres 2014 zu erhöhen und dies je zur Hälfte zu finanzieren.

Die Musikhochschulen verpflichten sich, dieses Ziel mit Nach druck zu verfolgen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Erhöhung des Budgets nicht zu einer Ausweitung der Zahl von Lehraufträgen genutzt wird. Das Land erbringt seinen Fi nanzierungsbeitrag gleichzeitig zur Mittelausbringung der je weiligen Hochschule, maximal in Höhe von 10 % der derzei tigen Haushaltsansätze für Lehraufträge.

Die Erhöhung der Ansätze wird von den Musikhochschulen alternativ oder kumulativ wie folgt umgesetzt:

Erstens: die Umwandlung von W-3-Stellen in W-2-Stellen oder auch W-1-Stellen im Rahmen eines Aufstellungsverfah rens für den Haushaltsplan. Bei der Umwandlung einer Stel le im Rahmen einer Haushaltsaufstellung erhält die Musik hochschule in derselben Haushaltsaufstellung eine Erhöhung der Ansätze für Lehrauftragsmittel in Höhe der Differenz der zum Zeitpunkt der Umwandlung geltenden Personalkosten richtsätze.