Erstens: die Umwandlung von W-3-Stellen in W-2-Stellen oder auch W-1-Stellen im Rahmen eines Aufstellungsverfah rens für den Haushaltsplan. Bei der Umwandlung einer Stel le im Rahmen einer Haushaltsaufstellung erhält die Musik hochschule in derselben Haushaltsaufstellung eine Erhöhung der Ansätze für Lehrauftragsmittel in Höhe der Differenz der zum Zeitpunkt der Umwandlung geltenden Personalkosten richtsätze.
Zweite Möglichkeit: die Erhöhung des Lehrdeputats für den akademischen Mittelbau. Für jede nachgewiesene Erhöhung des Lehrdeputats um eine Semesterwochenstunde erhält die Musikhochschule zweckgebunden für die Erhöhung des Lehr beauftragtenbudgets Mittel in Höhe von 1 500 €. Die Musik hochschule verpflichtet sich hierbei, die Erhöhung des Lehr deputats dauerhaft fortzuführen.
Während der Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrags werden den fünf Musikhochschulen komplementär damit ins gesamt bis zu 1,3 Millionen € landesseitig zur Verfügung ge stellt, um die Vergütung der Lehrbeauftragten zu erhöhen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Vereinbarung über die Er höhung der Budgets und darüber, wie diese Erhöhung nicht zu einer Ausweitung der Anzahl von Lehraufträgen genutzt wird, ist sowohl im Hochschulfinanzierungsvertrag selbst als auch in den Zielvereinbarungen festgehalten, die mit jeder Musikhochschule einzeln abgeschlossen wurden. Die konkre ten Pläne der jeweiligen Musikhochschule, wie die Vergütung der Lehrbeauftragten erhöht werden soll und in welchen Stu fen, liegen dem Wissenschaftsministerium vor.
Die Umwandlung von W-3-Stellen in W-2-Stellen wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung vorgenommen. In den beiden Nachträgen zum Doppelhaushalt 2015/2016 werden zur Erhöhung der Haushaltsansätze für die Lehrauf tragsvergütung insgesamt neun W-3-Professuren in W-2-Pro fessuren umgewandelt. Eine weitere – zehnte – Stellenum wandlung ist für einen späteren Haushalt vorgesehen.
Die Erhöhungen des Deputats im akademischen Mittelbau weisen die Musikhochschulen jeweils einzeln gegenüber dem Wissenschaftsministerium nach.
Nachdem selbst der Präsident staunend den Betrag von 36 € pro Stunde zur Kennt nis nahm und ich selbst fünf Jahre lang so einen Lehrauftrag hatte – vier bis fünf Stunden Vorbereitung, Nachbearbeitung, das ergibt einen Stundenlohn unter 8,50 €; wenn ich das rich tig mache, liegt er bei 6 €; da ist viel Ehrenamt und Engage ment dabei –, stelle ich deshalb die Frage zur Sicherung der Qualität – und damit man auch genügend Lehrbeauftragte be kommt – noch einmal: Ist aus Sicht der Landesregierung ei ne Dynamisierung der Honorare wünschenswert? Vor allem: Was beabsichtigen Sie zu tun, damit man die Anzahl und die Qualität von Lehrbeauftragten langfristig auch wirklich si cherstellen kann?
Wir sind damit, so unglaublich das klingen mag, diejenigen, die von Beginn an im Bereich der Musikhochschulen bundes weit am besten bezahlen. Das zeigt, dass diese Ausgangslage wirklich alles andere als rosig ist.
Aber die Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Situation zu verbessern, habe ich Ihnen eben erläutert. Wir haben nämlich mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag und den entsprechen den Zielvereinbarungen eine Erhöhung des Budgets um 20 % bei gleichzeitigem Ausschluss der Verbreiterung der Zahl der Lehraufträge beschlossen. Das ist unser Beitrag dazu, dass die Vergütung der Lehrbeauftragten relevant steigen wird. Ich ge he davon aus, dass wir in sehr kurzer Zeit auf einer durch schnittlichen Vergütung von über 40 € pro Stunde landen wer den. Damit ist Baden-Württemberg eindeutig bundesweit an der Spitze.
Darüber hinaus gilt es, Diskussionen über einen richtigen und angemessenen Stellenmix an unseren Musikhochschulen ins gesamt zu führen. Das ist eine lange Geschichte, eine Tradi tion, die sich sukzessive entwickelt hat, eine Kultur, mit Stel len zu arbeiten, die man gern hinterfragen darf. Dies weiter zuentwickeln ist aber eine große Kraftanstrengung. Ich mei ne, mit dem, was wir in Baden-Württemberg an konkreten Schritten und Verbesserungen beschlossen haben und umset zen, gehen wir bundesweit voran.
Frau Ministerin, Sie haben sehr ausführlich beschrieben, welche Maßnahmen für die Zukunft vereinbart sind. Ich würde Sie bitten, noch einmal konkreter darauf einzugehen, was denn wirklich umgesetzt wurde. Ich habe jetzt wahrgenommen: Neun W-3-Professuren werden in W-2-Professuren umgewandelt, eine zehnte ist in Planung. Vielleicht könnten Sie diese neun oder zehn Stellen einmal den einzelnen Hochschulen zuordnen, damit wir ein Gespür dafür bekommen, ob das an allen Standorten gleichermaßen gehandhabt wird.
Die zweite Frage bezieht sich auf die Erhöhung des Deputats des Mittelbaus. Vielleicht könnten Sie auch da noch einmal sagen, wie das an den einzelnen Standorten gehandhabt wird. Denn damit einher geht ja meist eine Teilung der Stelle. Das Deputat wird erhöht, um es dann teilen zu können, sodass im Grunde zwei Mittelbaustellen dort eingerichtet werden, wo es früher eine gab. Diese Auswirkungen auf den Personalkörper könnten Sie vielleicht auch noch einmal beschreiben.
Wenn Sie Interesse haben, Frau Abg. Kurtz, so in die Details zu gehen, würde ich empfehlen, dass wir das einmal ausführlicher zum Gegenstand von Beratungen im Wissenschaftsausschuss machen.
Die Zielvereinbarungen, die den Hochschulfinanzierungsver trag umsetzen, sind zum Oktober dieses Jahres beschlossen worden. Die entsprechenden Auswirkungen bis hin zur Fra ge, in welchem Bereich Mittelbaustellen ausgeweitet werden, stehen also am Anfang. Wenige Monate sind vergangen, seit die Zielvereinbarungen unterschrieben wurden. Dafür haben die Musikhochschulen durch die Umwandlung von W-3-Pro fessuren in W-2-Professuren schon sehr schnell sehr konkret reagiert. Ich empfehle, wenn Sie das wirklich im Detail ein mal anschauen möchten, dass man das dann ausgiebig und differenziert berät. Sie sehen es mir vielleicht nach, dass ich die Frage zur Aufschlüsselung auf die einzelnen Standorte jetzt hier im Rahmen dieser Fragestunde nicht beantworten kann.
Gut. Dann würden Sie die Zusatzfrage schriftlich beantworten, und die Abgeordne ten können sich dann überlegen, ob sie daraus etwas für den Ausschuss machen. Können wir so verbleiben?
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – M i t t e l d e s L a n d e s f ü r E r h a l t , S a n i e r u n g u n d A u s b a u v o n L a n d e s - u n d K r e i s s t r a ß e n i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h
H a l l , i m H o h e n l o h e k r e i s u n d i m M a i n - T a u b e r - K r e i s i n d e n J a h r e n 2 0 0 5 b i s 2 0 1 5
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Buchstabe a ist eine kleine Bilanz, b betrifft vor allem die Zukunft.
im Landkreis Schwäbisch Hall, im Hohenlohekreis und im Main-Tauber-Kreis jeweils jährlich Mittel für den Landes straßenbau bzw. Mittelzuweisungen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung gestellt?
Ich erwarte natürlich nicht, dass Sie mir 80 Zahlen vortragen, aber Aussagen zu den wesentlichen Punkten, Frau Staatsse kretärin.
und damit Priorisierung der förderfähigen Straßenbaumaß nahmen für die ländlichen Räume gegenüber der Gesamt förderung des Verkehrs in Ballungsgebieten, wo S-Bahnen und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) massiv subventioniert werden, für zukunftweisend?
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantwor te im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bullinger wie folgt – und freue mich, dass die letz te Mündliche Anfrage vor Weihnachten einem Verkehrsthe ma gewidmet ist –:
Zur Frage unter Buchstabe a: Herr Dr. Bullinger, Sie fragen unter Buchstabe a Ihrer Anfrage, in welchem Umfang im Zeit raum 2005 bis 2015 in den genannten Landkreisen jeweils jährlich Mittel für den Landesstraßenbau bzw. Mittelzuwei sungen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Ver fügung gestellt wurden.
Vor der Betrachtung der erfragten einzelnen Ausgaben für die drei Landkreise ist darauf hinzuweisen, dass es um zwei un terschiedliche Dinge geht. Bei den Landesstraßen geht es um Investitionen, und die sind natürlich gebunden an die Reali sierung einzelner Maßnahmen, sei es Erhalt oder Neu- oder Ausbau. Die Ausgaben bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus sind insbesondere abhängig von den von den Kommunen beantragten und anschließend von der Bewilli gungsstelle bewilligten Förderprojekten. Dabei ist zu berück sichtigen, dass angekündigt ist, dass die Bundesmittel nach dem Entflechtungsgesetz im Jahr 2019 auslaufen und deswe gen – wir reden immer über mehrjährige Planungen und zum Teil auch über größere Projekte – die Spielräume enger ge worden sind und noch werden. Wenn man die Durchschnitts werte der Investitions- und Förderausgaben für die genannten
Kreise im genannten Zeitraum von 2005 bis 2014 ansieht und mit dem Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2014 vergleicht, dann zeigt sich, dass wir uns da auf gleichem Niveau, auf gleicher Flughöhe bewegen. Für 2015 liegen die Zahlen im Übrigen noch nicht vor.
So haben beispielsweise die Landesstraßeninvestitionen im Landkreis Schwäbisch Hall in dem Zehnjahreszeitraum im Durchschnitt 3,43 Millionen € pro Jahr betragen, in den vier Jahren von 2011 bis 2014 3,28 Millionen € pro Jahr. Das ist nur eine geringe Abnahme dieser Durchschnittswerte von 0,15 Millionen € pro Jahr. Im Main-Tauber-Kreis haben die Lan desstraßeninvestitionen im betrachteten Zehnjahreszeitraum im Durchschnitt 3,23 Millionen € pro Jahr betragen, in den vier Jahren von 2011 bis 2014 jedoch 3,67 Millionen € pro Jahr. Das sind also etwas höhere Ausgaben als durchschnitt lich im Gesamtzeitraum.
Im Hohenlohekreis bewegen sich die jährlichen Investitionen für Landesstraßen bei rund 3 Millionen €. Die Fördermittel waren seit 2011 mit durchschnittlich 0,5 Millionen € pro Jahr maßnahmenbedingt rückläufig.
Die Zusammenstellung mit den einzelnen Zahlen für den Zeit raum 2005 bis 2014 kann ich, wenn Sie das wünschen, gern zur Verfügung stellen. Ich möchte davon absehen, diese Zah len hier jetzt alle vorzutragen.
Wenn gewünscht, kann ich auch gern eine Liste der laufen den und fertiggestellten LGVFG-Fördermaßnahmen der ver gangenen drei Jahre vortragen. Das würde aber auch einige Minuten unserer gemeinsamen Zeit in Anspruch nehmen. Ich könnte auch noch ausführen, in welchen neuen Landtags drucksachen Sie Angaben zu diesem Themenkomplex finden. Doch ich sehe, Sie wollen das jetzt nicht alles vorgetragen be kommen.
Ich komme noch zu Ihrer Frage unter Buchstabe b. Diese Fra ge kann man eigentlich ganz kurz beantworten: Ja, die Lan desregierung hält die Straßenbaupolitik und ihre Kriterien für zukunftweisend, gerade auch für den ländlichen Raum.
Ich möchte aber noch ein bisschen mehr dazu sagen. Insge samt kommt der Grundsatz der Schwerpunktbildung auf Sa nierung gerade auch der geringer ausgelasteten Straßeninfra struktur im ländlichen Raum zugute, die lange Zeit vernach lässigt wurde.
Sie fragen nach der Priorisierung der förderfähigen Straßen baumaßnahmen. Das Land fördert nur im Bereich des kom munalen Straßenbaus über das Landesgemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz. In diesem Bereich haben wir aufgrund der Verschiedenartigkeit und der schwierigen Vergleichbarkeit der Maßnahmen durch das Land keine zentrale Priorisierung nach Kriterien durchgeführt. Hier werden die Förderprogramme auf Vorschlag der Regierungspräsidien anhand von Zweck mäßigkeitserwägungen erstellt.
Auch bei den kommunalen Straßen liegt der Bedarfsschwer punkt hinsichtlich des Aus- und Neubaubedarfs aufgrund der Verkehrsbelastung oder der Notwendigkeit der Entlastung von Ortsdurchfahrten in Verdichtungsräumen. Bei der Frage der Förderfähigkeit sind die Kriterien des LGVFG dennoch be wusst auch auf den ländlichen Raum ausgerichtet. So konkur rieren Kreisstraßenprojekte im ländlichen Raum hinsichtlich der erforderlichen Mindestverkehrsmenge nicht mit hochbe lasteten Straßen im Verdichtungsraum, weil wir da immer nur auf den Durchschnittswert im jeweiligen Kreis abstellen. Da mit sind auch die Landkreise im Land gleichgestellt. Insge samt kann bei der Straßenbauförderung nach dem LGVFG si cherlich auch anhand der real geförderten Projekte nicht da von gesprochen werden, dass der ländliche Raum dabei zu kurz kommen würde.