Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Dann macht man, wenn man nicht Acht gibt, am Ende mehr kaputt,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

als man an Positivem bewirkt. Für die paar Leute, die man da holt, bleiben vielleicht – – Für zehn, die man holt, bleiben 100 andere weg, wenn sich die Stimmung ausbreitet, dass man nur genug fordern muss, und dann kommt es auf die Eigenmoti vation nicht mehr so an, die wir von den anderen erwarten.

Der Widerspruch wurde zu Recht angesprochen: Wie wirkt die neue Regelung auf jemanden, der an freiwillige Weiterar beit denkt? Ich muss die Regelung doch eigentlich mit der zur freiwilligen Weiterarbeit harmonisieren, sonst komme ich zu unmöglichen Ergebnissen. Gerade ein Institut, das uns auch wichtig ist, die freiwillige Weiterarbeit, machen wir doch ka putt, wenn die Leute denken: „Mensch, ich mache für 110 % weiter, und auf einmal kommt ein anderer und bekommt 170 %. Ich bin doch nicht blöd. Dann bleibe ich jetzt auch da heim.“

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Deswegen raten wir auch dringend, sich über eine Begren zung Gedanken zu machen. Uns wäre es am allerliebsten ge wesen, einfach zu sagen: Das letzte ruhegehaltsfähige Gehalt bleibt als Obergrenze erhalten.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Genau!)

Man kann sicher auch über die 135 % diskutieren, die genannt worden sind. Oder nehmen wir doch die 110 %. Dann wäre die Regelung mit derjenigen harmonisiert, die für die gilt, die freiwillig weiterarbeiten, aber so, dass das Ganze ein Gesicht hat und auch darstellbar ist.

Ich fürchte, das Ganze wird Ihnen um die Ohren fliegen. Wir sehen das ohne Freude, weil eine wichtige Problemlösung da durch eher gestört als befördert wird.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte: In der Tat kommt es nicht nur auf die Vergütung am Ende der Laufbahn an. Es kommt vielmehr auch auf die Vergütung am Anfang an. Des wegen werden wir uns Folgendes erlauben: Wir werden Ih nen noch eine weitere Gelegenheit geben, Ihre Glaubwürdig keit unter Beweis zu stellen. Wir werden im Ausschuss noch einmal einen Antrag stellen, die Absenkung der Eingangsbe soldung rückgängig zu machen. Das darf ich schon jetzt an kündigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7846 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 10 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/7847

Das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung kei ne Aussprache geführt wird. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Ich rufe die Punkte 12 bis 19 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Punkt 12:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 29. Oktober 2015 – Bericht der Landesregie rung zu Beschlüssen des Landtags; hier:

a) Denkschrift 2013 des Rechnungshofs zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Beitrag Nr. 9: Länderübergreifende Justizprü fung Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften und Straf- und Bußgeldverfahren bei Amtsgerichten

b) Denkschrift 2014 des Rechnungshofs zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Beitrag Nr. 9: Personalplanung in der Justiz

Drucksachen 15/7626, 15/7806

Berichterstatter: Abg. Florian Wahl

Punkt 13:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung des Rechnungs hofs vom 29. September 2015 – Rechte und Pflichten des Landes als Anteilseigner der EnBW Energie Baden-Würt temberg AG – Drucksachen 15/7400, 15/7807

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 14:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung des Rechnungs hofs vom 30. Oktober 2015 – Beratende Äußerung „Lan desbetriebe“ – Drucksachen 15/7606, 15/7808

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 15:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung des Rechnungs hofs vom 12. November 2015 – Ergebnisbericht 2015 – Drucksachen 15/7667, 15/7809

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 16:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung der Landesregierung vom 1. Dezember 2015 – Informati on über Staatsvertragsentwürfe; hier: Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche In stitut für Bautechnik – Drucksachen 15/7803, 15/7833

Berichterstatter: Abg. Ulrich Lusche

Punkt 17:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Finanzen und Wirtschaft vom 25. November 2015 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Aktionsplan Kapitalmarktunion, gemeinsame Vor schriften über die Verbriefung und Aufsichtsanforderun gen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Drucksa chen 15/7764, 15/7831

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 18:

Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsaus schusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 15/7824, 15/7825, 15/7826, 15/7827

Punkt 19:

Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüs se zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 15/7755

Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zu stimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.