Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Das LBV begründete die Ablehnung damit, dass es nach amts ärztlichen Äußerungen keinerlei wissenschaftliche Studien gebe, welche die Wirkung dieser Einlagen belegen würden. In Studien der Klinischen Prüfstelle für orthopädische Hilfs mittel habe kein Einfluss dieser Einlagen auf Haltung und Statik der Probanden nachgewiesen werden können. Aufwen dungen für sensomotorische Einlagen könnten daher nicht als beihilfefähig anerkannt werden.

In der Ausschussberatung wurde auf ein anderslautendes Gutachten des behandelnden Orthopäden verwiesen, das der Petent vorgelegt hatte. Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage hat der Ausschuss in diesem Einzelfall beschlossen, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Das für die Beihilfe zuständige Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat diesem Beschluss Rech nung getragen und das LBV gebeten, das für die Umsetzung des Beschlusses in der Beihilfepraxis Erforderliche zu ver anlassen. Das bedeutet, dass in diesem besonders gelagerten

Fall die Kosten der Einlagen, mit sensomotorischer Wirkung als Nebeneffekt, bei Senk-/Spreizfuß der Tochter des Peten ten in Höhe von 75,00 € im Wege der Einzelfallentschei dung als beihilfefähig berücksichtigt und Beihilfe in Höhe von 60,00 € gewährt wurde.

Erteilung der Approbation

Der Petent begehrte die Erteilung der Approbation aufgrund seines in der Türkei absolvierten Medizinstudiums, die vom Regierungspräsidium zunächst abgelehnt wurde.

Nach Eingang der Petition ist vom Regierungspräsidium un ter Einholung einer weiteren ärztlichen Stellungnahme noch mals geprüft worden, ob bestehende Defizite durch eine in der Türkei absolvierte Facharztweiterbildung für Herz- und Gefäßchirurgie sowie die vom Petenten nachgewiesene ins gesamt ca. sechsjährige Tätigkeit als Herz- und Gefäßchirurg in drei Großstädten in der Türkei ausgeglichen werden kön nen oder ob eine Kenntnisprüfung absolviert werden muss.

Die Überprüfung hat ergeben, dass grundsätzlich davon aus gegangen werden kann, dass die postulierten Defizite bei den aufgeführten Themen bezüglich der fehlenden Nachweise im Studium für die jetzige Tätigkeit als Arzt generell, insbeson dere als Facharzt in der Herz- und Gefäßchirurgie, zum Teil nicht relevant sind. Außerdem ist davon auszugehen, dass eine Reihe von fachlichen Inhalten über die langjährige Tä tigkeit – insbesondere in leitender Position – als Bestandteil der Weiterbildung in Theorie und Praxis sowie in der alltägli chen Arbeit vermittelt und weiterentwickelt wurden.

Die festgestellten Unterschiede konnten daher durch die nach gewiesene Berufserfahrung des Petenten als ausgeglichen an gesehen, eine Approbation nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Bundes ärzteordnung erteilt und die Petition damit für erledigt erklärt werden.

Einstellung in den Polizeidienst des Landes

Der Petent hatte die Laufbahnprüfung für den gehobenen Poli zeivollzugsdienst nicht bestanden, nachdem er in einer Mo dulprüfung im Hauptstudium wiederholt die erforderliche Punktzahl nicht erreicht hatte. Der Petent wurde daraufhin von der Hochschule exmatrikuliert.

In seinem Schreiben an den Petitionsausschuss schilderte der Petent, dass er sich von Kindheit an für den Polizeiberuf in teressiert habe, der Polizeidienst quasi Berufung für ihn sei. Die vierjährige Ausbildung sei damit für ihn umsonst ge wesen, habe auf der anderen Seite aber das Land viel Geld gekostet. Gleichwohl suche das Land dringend neue Polizei anwärter.

Dass die Entscheidung rechtlich in Ordnung ist, war ihm klar. Das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung begründete er mit der äußerst angespannten familiären Situation während der Wiederholungsphase, die er dem Petitionsausschuss in seinem Schreiben eindrücklich schilderte.

Nach seinen Recherchen sei auch eine Rückstufung in den mittleren Dienst oder eine Neubewerbung nicht möglich. In dieser für ihn bedrückenden Situation wandte sich der Pe tent an den Petitionsausschuss und bat den Ausschuss, einen Weg zu finden, wie er doch noch seinen Traumberuf ausüben könne.

Die Prüfung der Petition hat ergeben, dass die Entscheidung der Hochschule in der Tat rechtlich nicht zu beanstanden war. Die Prüfung der Petition hat allerdings auch aufgezeigt, dass – entgegen der Annahme des Petenten – grundsätzlich die Möglichkeit einer Neubewerbung für eine Laufbahnausbil dung im mittleren Polizeivollzugsdienst besteht.

Folgender Verfahrensvorschlag konnte dem Petenten im Rah men des Petitionsverfahrens unterbreitet werden: Der Petent muss das für eine Einstellung in den mittleren Polizeivoll zugsdienst notwendige Einstellungsverfahren mit Ausnahme der polizeiärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Po lizeidiensttauglichkeit (diese ist für die Berufung in ein Be

amtenverhältnis im Polizeivollzugsdienst unerlässlich) nicht mehr vollständig durchlaufen. Was die Ausbildung betrifft, würde das Innenministerium die Möglichkeit einer Sonder regelung nach § 26 Absatz 1 Nummer 3 der Polizeilaufbahn verordnung in Anspruch nehmen und von den grundsätzlich vorgesehenen 30 Monaten der Laufbahnausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst noch sechs Monate einfor dern (Einstieg in den sogenannten Abschlusskurs), damit der Petent die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivoll zugsdienst ablegen kann.

Dem Petenten konnte somit ein Weg aufgezeigt werden, wie er doch noch in seinen Traumberuf gelangen kann.

Informationsreise des Petitionsausschusses vom 3. bis 7. Februar 2014 nach Sizilien und Malta

Der Petitionsausschuss hat sich im Rahmen dieser fünftägi gen Informationsreise über die Flüchtlingssituation auf Sizi lien und Malta informiert.

Der Ausschuss hat dazu auf Sizilien Gespräche mit dem Bür germeister von Palermo und Vertretern des Regionalparla ments, der Polizeipräsidentin von Palermo, der Vizepräfektin von Palermo sowie Vertretern verschiedener NGOs gespro chen. Außerdem hat der Ausschuss die Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (CARA) in Caltanissetta besucht.

Auch auf Malta standen Gespräche zur Flüchtlingssituation und der Besuch entsprechender Aufnahmeeinrichtungen auf dem Programm. Gesprächspartner waren sowohl Vertreter des Innenministeriums als auch der maltesische Flüchtlingskom missar. Einen nachhaltigen Eindruck hat der Besuch zweier Aufnahmeeinrichtungen hinterlassen: der Besuch der offe nen Flüchtlingseinrichtung Marsa sowie der Besuch der ge schlossenen Einrichtung SAFI Detention Center beim Flug hafen durch eine Delegation des Ausschusses.

Äußerst interessant waren für den Ausschuss auch die Ge spräche mit Vertretern von UNHCR auf Malta sowie Vertre tern des European Asylum Support Office (EASO). Thema dort war das sogenannte Dublin-Verfahren – Umsetzung und Auswirkungen. Zurück in Baden-Württemberg hat der Aus schuss die Gespräche fortgesetzt und hierzu einen Vertreter von UNHCR Berlin am 5. November 2014 in den Ausschuss eingeladen.

Auch auf Malta hatte der Ausschuss Gelegenheit, mit Ver tretern von NGOs, Menschenrechtsorganisationen und Kir chenvertretern über die Flüchtlingssituation zu sprechen.

Schließlich nutzte der Ausschuss seinen Besuch auf Malta aber auch zu einem Treffen und Informationsaustausch mit dem dor tigen Ombudsmann.

Teilnahme der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses am 9. Regionalse minar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürger beauftragten und Petitionsausschüsse vom 22. bis 24. Juni 2014 in Cardiff/Wales

Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten besteht aus über 95 Einrichtungen in 36 europäischen Län dern. Das Netzwerk umfasst nationale und regionale Bür gerbeauftragte und ähnliche Einrichtungen, insbesondere die Petitionsausschüsse der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Alle zwei Jahre findet ein Treffen des Verbindungsnetzes statt. Das Motto des Seminars in Cardiff lautete „Bürgerbeauftrag te und Petitionsausschüsse: Stimmen für die Stimmlosen“. Behandelt wurden folgende Themen:

1. Sitzung: Die Rechte junger Leute fördern

2. Sitzung: Mehr Rechte für eine alternde Bevölkerung

3. Sitzung: Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbe auftragten

4. Sitzung: Das Recht auf hochwertige Gesundheits- und So zialversorgung

5. Sitzung: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vor sitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder mit den Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland und den benachbarten Ländern Europas am 22. September 2014 in Bremen

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden treffen sich alle zwei Jahre zu einem Informationsaustausch über ak tuelle Fragen des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens.

Themen der Tagung in Bremen waren:

1. Kontinuität in der Beratung von Petitionen beim Wahlpe

riodenwechsel

2. Elektronische Petitionen im digitalen Zeitalter

3. Umgang mit Petitionen im Zusammenhang mit Überstel

lungen auf der Basis der Dublin-Verordnung (Dublin II/ III) – Zuständigkeitsabgrenzung der Petitionsausschüsse des Bundestags und der Landtage in Fällen nach der euro päischen Dublin-Verordnung/Überschneidungen von asyl rechtsrelevanten und asylunabhängigen Tatsachen und Rechtsfragen

4. Befugnisse der Petitionsausschüsse gegenüber der Exeku

tive

Gespräch mit einem Vertreter von UNHCR Berlin über aktuelle Entwicklungen im Bereich „Dublin II/III“ am 5. November 2014

Der Petitionsausschuss hatte anlässlich seiner Informati onsreise im Februar 2014 ein Gespräch mit Vertretern von UNHCR auf Malta geführt. In Fortführung dieses Gesprächs wurde ein Vertreter von UNHCR Berlin in die Ausschusssit zung am 5. November 2014 nach Stuttgart eingeladen.

Thema waren aktuelle Entwicklungen im Bereich „Dublin II/ III“.

Gespräch mit dem Vorsitzenden der Härtefallkommission des Landes am 10. Juni 2015

Wie bereits in der Vergangenheit wurde auch zur Erläuterung des Neunten Tätigkeitsberichts der Härtefallkommission beim Ministerium für Integration der Vorsitzende der Härtefall kommission in die Ausschusssitzung am 10. Juni 2015 ein geladen.

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden der Härtefallkom mission zum Neunten Tätigkeitsbericht schloss sich wieder ein informativer Erfahrungsaustausch über die Arbeit beider Gremien – sowohl der Härtefallkommission als auch des Pe titionsausschusses – an.

Tagungen, Konferenzen und Informationsgespräche

(Berichtszeitraum 1. November 2013 bis 30. November 2015)