Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Baden-Württemberg

Hierzu liegt Abschnitt I des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/8057-1, vor, der die Einfügung ei nes Halbsatzes fordert. Wer Abschnitt I dieses Änderungsan trags der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt worden.

Wer Artikel 1 in der vom Ausschuss beschlossenen Formulie rung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheit lich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungs gesetzes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden. Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Wolfgang Raufelder und Brigitte Lösch GRÜNE)

Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/7847

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses – Drucksache 15/8005

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung keine Ausspra che zu führen.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7847. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/8005. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaats

vertrag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Gesetz einstimmig verabschiedet worden.

Punkt 8 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze – Drucksache 15/7857

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/7977

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten fest gelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Dr. Löffler das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für viele freie Berufe ist das vorlie gende Artikelgesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze das wichtigste Gesetz, über das wir in dieser Legislaturperiode entscheiden.

Es ist deshalb wichtig, weil für Architekten und Beratende In genieure die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Be rufshaftung landesrechtlich eingeführt wird. Diese Rechts form entschärft die Haftungsproblematik einer GbR und för dert die Wettbewerbsfähigkeit von Leistungsgemeinschaften. Wichtig ist es auch deshalb, weil transparente Aufsichtsstruk turen über die Versorgungswerke mehr Rechtssicherheit schaf fen. Nicht zuletzt ist es auch deshalb wichtig, weil hier För derprogramme der L-Bank angepasst werden. Insoweit herrscht auch Konsens zwischen allen Parteien.

Grün-Rot redet immer gern davon, dass die europäische Har monisierung unserem exportorientierten Land Vorteile bringt. Dem will ich gar nicht widersprechen. Aber warum wird dann die europäische Richtlinie zur Berufsqualifikation vom De zember 2013 erst heute mit heißer Nadel und auf den letzten Drücker zwischen Tagesschau und Wetterkarte umgesetzt?