Wer Artikel 4 zustimmen will, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist ein stimmig so beschlossen.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig so beschlossen.
Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig be schlossen.
In Artikel 7 dieses Gesetzes ist bei dem neu zu fassenden Ar tikel 19 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens noch das Datum des Inkrafttretens of fengeblieben. Sie sind damit einverstanden, dass das Ausfer tigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, das Datum vor der Verkündung im Gesetzblatt zu ergänzen.
Wer Artikel 7 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Arti kel 7 ist einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 9 ist einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 10 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 10 ist einstim mig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Das tut auch einmal gut, nicht wahr?
Meine Damen und Herren, wir haben uns einvernehmlich da rauf verständigt, Punkt 5 der Tagesordnung noch vor der Mit tagspause zu behandeln.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 15/689
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/881
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.