Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Abg. Dr. Stolz.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Ich denke, wir werden heute keine Grund satzdiskussion zum Thema „Inklusive Beschulung“ führen. Es geht uns bei diesem Antrag darum, festzustellen, wo wir auf dem Weg zum Ausbau inklusiver Bildungsangebote ste hen.

Wir sind uns bewusst, dass dieses Thema eine hohe Sensibi lität und Sorgfalt erfordert, dass wir bei diesem Thema auch auf ganz spezifische individuelle Bedürfnisse von vielen ver schiedenen Kindern eingehen müssen, dass wir diesen Bedürf nissen gerecht werden müssen.

Baden-Württemberg hat sich vor gut einem Jahr auf den Weg gemacht, die UN-Behindertenrechtskonvention in die Wege zu leiten, und zwar auf der Grundlage des Expertenrats. Wir haben hierzu Experten um ihre Meinung gebeten, auch vor dem Hintergrund, dass bereits ein Drittel der Kinder mit son derpädagogischem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule unterrichtet werden, also vor dem Hintergrund, dass wir viel Wissen und Know-how bezüglich inklusiver Beschulung ha ben.

Wir sind uns bewusst, dass es keine Patentlösungen gibt. Es ist uns klar, dass es auch keine holzschnittartigen Lösungen

geben kann. Es kann nur passgenaue Lösungen geben, für je des Kind mit seinen Bedürfnissen.

Wir haben uns auf der Grundlage des Expertenrats auf den Weg gemacht. Das heißt, dass alle staatlichen Schulämter auf freiwilliger Basis ihre inklusiven Bildungsangebote erweitern können. Wir wissen, dass die Regionen hier unterschiedlich weit sind. Das haben wir berücksichtigt.

Der zweite Punkt war das Kernelement, dass alle Beteiligten, also Eltern, Schulträger und auch Kommunen, über Bildungs wegekonferenzen einbezogen werden und dass in diesen Bil dungswegekonferenzen der richtige und beste Weg für das je weilige Kind herausgefunden wird. Dabei haben das Wohl des Kindes und der Elternwunsch im Mittelpunkt zu stehen. Das war der zweite wichtige Punkt.

Der dritte Punkt war, dass sich die Sonderschulen zu sonder pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwi ckeln sollen. Das ist insbesondere auch Elternwunsch. Hier darf Kompetenz nicht verloren gehen.

Wir haben uns auch auf den Weg gemacht, in fünf Schulamts bezirken Verfahren und Instrumentarien systematisch zu er proben.

Uns war klar, dass es um alle Schularten geht, nicht nur um einzelne Schulen. Das Ziel war, den zieldifferenten Unterricht im Schulgesetz zu verankern und Sonderschulen auch für Schüler ohne Behinderung zu öffnen, und zwar – das ist ein ganz wichtiges Merkmal – auf der Grundlage eines umfassen den Elternwahlrechts.

Heute, ein gutes Jahr später, ist die Frage: Wo stehen wir? Wir erfahren aus der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag z. B., dass sich die sonderpädagogische Diagnostik als sehr bedeutsam erweist. Das ist gut so. Wir benötigen eine gute Di agnostik, damit Kinder die Förderung bekommen, die sie brauchen. Wir erfahren, dass eine starre Regionalplanung den Erfordernissen kaum Rechnung trägt. Wir erfahren aber nicht, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Wir erfahren, dass sich Bildungswegekonferenzen grundsätzlich bewährt haben. Wir erfahren auch, dass man noch ausführlich beraten muss.

Jetzt muss ich der Fairness halber sagen: Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag stammt aus der Zeit vor den Som merferien. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gegangen. Der Antrag hat vielleicht auch ein bisschen Patina angesetzt. Aber umso mehr müssen wir doch jetzt fragen, welche Konsequen zen aus den bisherigen Erfahrungen gezogen werden. Es müs sen Fragen beantwortet werden, z. B.: Welche Fachkonzepte zu den Kosten, zu den Strukturfragen sind in diesem Jahr ent wickelt worden? Welche Erfahrungen aus der bisherigen in klusiven Beschulung geben die Schulämter weiter? Was wün schen die Eltern und in welcher Zahl? Welche Wünsche ha ben sie für den inklusiven Unterricht? Wir wissen, dass Schwerpunktschulen von den Eltern durchaus kritisch gese hen werden. Ich habe dafür großes Verständnis. Denn wir brauchen nicht noch eine weitere Sonderschule als Schwer punktschule.

Die Frage ist also: Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den bisherigen Erfahrungen in der ganz konkreten Um setzung des notwendigen Gesetzes?

Es stellt sich auch die Frage: Inwieweit werden die Kommu nen einbezogen? Welche Gespräche werden mit den Kommu nen geführt? Denn die Kommunen und Schulträger sind auch wichtige Partner.

Aber wir erfahren auch: Zum Schuljahr 2013/2014 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Das verwundert mich allerdings etwas. Ich erinnere mich noch an die vehe menten Debattenbeiträge des damaligen SPD-Abgeordneten Zeller – ich darf zitieren –:

Es gibt genügend Erfahrungen... Wir wollen, dass das Schulgesetz jetzt geändert wird, und zwar noch in dieser Legislaturperiode...

Das war in der letzten Legislaturperiode. – Es hieß:

Das, was Sie machen, ist ein Hinausschieben um weitere zwei bis drei Jahre.

Die SPD sagte damals sinngemäß: „Wir wissen, dass wir die Lehrer mitnehmen müssen.“

Das ist klar. Das wissen wir auch.

Wir wissen, dass es gute Beispiele inklusiver Beschulung gibt.

Auch das ist klar.

Wir wissen, dass es zieldifferenten Unterricht braucht.

Auch das ist klar.

Wir wissen, dass es nicht nur um eine Inklusionsklasse an einer Schule geht, sondern dass sich die Schulen insge samt verändern müssen.

Das waren damals die Worte, die auch ich voll unterschreiben kann.

Vor diesem Hintergrund die letzte Frage an die Regierung: Bleibt es bei diesem Zeitplan 2013/2014, oder schaffen Sie es schneller – was, wenn man alles weiß, zu erwarten wäre?

Wir warten auf jeden Fall auf konkrete Antworten zur konkre ten Umsetzung. Ich will bei dieser Diskussion jetzt keine künstlichen Gräben aufwerfen, weil wir uns in der Zielsetzung auch in den letzten Diskussionen sehr einig waren. Sie wer den uns bei der notwendigen Gesetzgebung auf jeden Fall auf Ihrer Seite haben, wenn bei dem, was Sie tun, das Wohl des einzelnen Kindes im Mittelpunkt steht und die Qualität seiner Förderung gesichert ist. Da schließe ich nahtlos an das an, wo rüber wir gerade bei der Schulgesetzgebung diskutiert haben: Die Qualität der Förderung der Kinder muss gewährleistet sein. Daran werden Sie sich messen lassen müssen, und Sie werden sich auch an Ihren eigenen Ansprüchen messen las sen müssen.

Wir möchten auf jeden Fall nicht, dass das heutige Urteil des Städtetags über die Schulpolitik der neuen Landesregierung bei den Bemühungen um die inklusive Beschulung eine Fort setzung findet. Ich zitiere:

Schulpolitisch in dieser Weise auf der Stelle zu treten, dür fen wir uns im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen keinesfalls leisten.

So der Städtetag heute zur Schulpolitik der neuen Landesre gierung. Das hat mit dem Wohl der Kinder nichts zu tun, und das genannte Urteil wollen wir bei uns auch nicht bei der Be schulung der Kinder haben, die besonderen Förderbedarf ha ben. Wir warten also auf konkrete und vor allem auf gute Ant worten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Kollegen Poreski das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Stolz, mich hat natürlich schon gefreut, dass der Zungenschlag, den Sie in Ihrer Rede erken nen ließen, doch deutlich moderater war als die sehr testoste ronlastige Sprache,

(Zurufe von der CDU: Oh, oh!)

in der der Antrag der CDU-Fraktion abgefasst war mit dem Tenor, dass in Baden-Württemberg alles ganz wunderbar sei.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Be hinderungen ist bekanntermaßen seit 2009 geltendes Recht, das, wie wir wissen, über dem nationalen Recht steht. Zur Umsetzung der UN-Konvention gehört ganz selbstverständ lich ein inklusives Bildungssystem.

Wir haben festgestellt: Baden-Württemberg traf das offen sichtlich ziemlich unvorbereitet. Denn andere Bundesländer und andere europäische Staaten sind uns da meilenweit vor aus.

(Abg. Winfried Mack CDU: Ein Unsinn ist das!)

Einige Bundesländer beschulen inzwischen alle Schüler von Beginn an inklusiv, und das wird selbstverständlich wissen schaftlich begleitet. Im schwarz-gelb regierten Baden-Würt temberg wurde dagegen experimentiert und ohne klare Pers pektive auf Sicht gefahren. Das will dieser Antrag nun zum Konzept erheben.

In fünf sogenannten Erprobungsregionen wird als Versuch be trieben, was anderswo längst funktioniert. Für Inklusion gibt es in Baden-Württemberg leider keine gewachsene Basis. In itiativen von Schulen und Eltern wurden über viele Jahre sys tematisch ausgebremst – mit wenigen Ausnahmen. Es gab die Phase zwischen 1993 und 1996, in der durchaus respektable Ergebnisse und Versuche gelaufen sind; danach leider nicht mehr. Wir erinnern uns: Die Waldorfschule Emmendingen musste klagen, um überhaupt inklusiv beschulen zu können. Das ist noch gar nicht lange her. Es sind nur wenige Initiati ven und Schulen „durchgeschlüpft“, aber die waren immer hin erfolgreich.

Die von oben bestimmten Schwerpunktregionen wurden oh ne Vernetzung mit den Basisinitiativen, Schulen, Schulträgern und Pädagogischen Hochschulen implementiert, obwohl die se seit Jahren teilweise sehr erfolgreich daran arbeiten.

Ich stelle fest: Zu keinem bildungspolitischen Thema – es gibt bekanntlich viele bildungspolitische Themen – werden wir

seit der Regierungsübernahme durch Grün-Rot mehr befragt und mehr bestürmt als zum Thema Inklusion. Diese Bestür mung, diese Nachfragen sind übrigens unabhängig von den sogenannten Schwerpunktregionen, ebenso wie die Problem anzeigen. Die Qualität der Beratungen, die es dort gab, und der Lösungen ist – das stellen wir auch fest – extrem unter schiedlich. Es gibt offensichtlich Probleme, weil es einen ek latanten Mangel an Fortbildungen gibt. Auch das hätte man seit Jahren ändern können.

Es gibt – das schmerzt uns natürlich – sehr viele Vorbehalte, einfach weil es zu wenig Vorbilder gibt. Denn Leute, die ge eignete und gelungene Modelle gesehen haben, kommen meist sehr entspannt zurück.

Die Fragen zur Inklusion und zu den jeweiligen Schulen spie geln ein sehr weites Spektrum wider, von ablehnend bis außer ordentlich motiviert und sachkundig. Zum Teil sind sie auch rein taktisch motiviert, weil der Schulstandort gefährdet er scheint. Die Eltern stehen häufig dazwischen, zumal bei gu ten Konzepten am Ende oft der Kostenträger der Eingliede rungshilfe einen Strich durch die Rechnung macht. Auch das hat Gründe; denn es gibt in Baden-Württemberg für die In klusion kein an internationalen Standards ausgerichtetes Be darfsbemessungssystem.

In Bezug auf den Weg der vorherigen Landesregierung gibt es keine qualifizierte Evaluation. Das heißt, die Erfolgsmel dungen des Antrags haben auch keinerlei Fundament.

(Abg. Winfried Mack CDU: So ein Quatsch!)