Protokoll der Sitzung vom 08.02.2012

Bleibt es beim Entwurfsvorschlag von 3 % und bezieht man Kernkapitalquote und Kapitalerhaltungsquote mit ein, liegt die Verschuldungsquote beim 23,53-Fachen des gesamten

Kernkapitals. Rechnet man den antizyklischen Kapitalpuffer, der von den nationalen Aufsichtsbehörden zur Eindämmung einer überbordenden Konjunktur eingesetzt werden kann, mit ein, so liegt die Verschuldungsquote beim 18,18-Fachen der Kernkapitalquote.

Daraus ergeben sich zwei Gefahren, nämlich dass es zu Kre ditrestriktionen und Kreditverteuerung kommt oder dass Ban ken in risikoreichere, weil ertragreichere Geschäfte auswei chen. Auch hier ist dringend geboten, die Verschuldungsober grenzen nicht für kleine und mittlere Banken – Sparkassen, Volksbanken und Förderbanken – einzuführen.

Meine Damen und Herren, der Antrag des Landes bzw. der Landesregierung an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrats kann vollumfänglich unterstützt werden. Die wichtigsten Punk te will ich kurz darstellen:

Die neuen Regeln sollten vor allem bei den Banken eingesetzt werden, die systemrelevant sind und durch ihre Geschäfte die Krise ausgelöst haben, und nicht bei den kleinen und mittle ren Instituten, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind. Sie haben bisher ihre Probleme über die Haftungsverbünde selbst geregelt.

Sollte dies nicht durchsetzbar sein, sind im Einzelnen für klei ne und mittlere Banken folgende Ausnahmen vorzusehen:

Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, Leit linien sowie Empfehlungen der EBA dürfen keine direkte Gel tung für die kleinen und mittleren Banken erlangen. Die nati

onale Aufsicht muss dazwischengeschaltet werden. Ebenso müssen die nationalen Aufsichtsbehörden die Richtlinien mo difizieren können. Außerdem sollte den Verbänden ein Mit wirkungsrecht eingeräumt werden.

Die Aufsicht über kleine und mittlere Banken sollte grund sätzlich bei den nationalen Behörden bleiben. Sprachenviel falt erzeugt Bürokratie. Die Nähe zur Aufsicht verhindert lan ge Wege und spart Kosten.

Kleine und mittlere Banken sollten von der Verschuldungs obergrenze ausgenommen werden. Verschuldungsgrenzen be hindern das Kreditgeschäft und können zur Kreditklemme führen. Kleine und mittlere Banken würden in ihrer Ertrags lage leiden.

Die langfristigen Liquiditätsstandards sollten nicht für kleine und mittlere Banken gelten.

Im Namen der CDU-Fraktion sage ich der Landesregierung im Hinblick auf das Vorgetragene die volle Unterstützung zu.

Wir sind damit am En de der heutigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Sitzung beginnt morgen um 9:00 Uhr.

Danke. Die Sitzung ist geschlossen.

(Vereinzelt Beifall)

Schluss: 17:52 Uhr

Anlage

Vorschlag

der Fraktion GRÜNE

Nachbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen

Ausschuss Funktion scheidet aus tritt ein

Ständiger Ausschuss stellvertretendes Mitglied Aras

Boser

Fritz

Kern, Manfred

Dr. Rösler

Ausschuss für Finanzen stellvertretendes Mitglied Filius

und Wirtschaft Halder

Lösch

Lucha

Dr. Murschel

Raufelder

Ausschuss für Kultus, stellvertretendes Mitglied Frey

Jugend und Sport Hahn

Dr. Murschel

Dr. Schmidt-Eisenlohr

Schneidewind-Hartnagel

Ausschuss für Wissenschaft, stellvertretendes Mitglied Böhlen

Forschung und Kunst Halder

Raufelder

Renkonen

Tschenk

Innenausschuss stellvertretendes Mitglied Böhlen

Frey

Kern, Manfred

Lindlohr

Dr. Rösler

Ausschuss für Umwelt, stellvertretendes Mitglied Aras

Klima und Energiewirt- Fritz

schaft Kern, Manfred