Dabei hätten nachlaufende Studiengebühren auch die Chan ce geboten, die durch die Geschwisterregelung bedingten Aus nahmefälle auszugleichen. Wenn die Studiengebühren erst nach dem Studium mit dem Erreichen einer bestimmten Ein kommensgrenze fällig würden, wäre eine Berücksichtigung der familiären Verhältnisse obsolet. Da Sie von Grün-Rot für die Berechnung der Pro-Kopf-Kompensation nur das Mittel nach Abzug der Geschwisterbefreiung angesetzt haben, wird hier für die Hochschulen nicht das Optimum zur Verfügung gestellt, was aber möglich wäre.
Ihre Verweigerungshaltung in dieser Frage ist nicht nur des halb so rätselhaft, da nachlaufende Studiengebühren unbe streitbar sozial ausgewogen sind, sondern auch deshalb, weil wir Liberalen nachlaufende Studiengebühren für sozialer hal ten, als die Steuerzahler zu 100 % für die Kosten eines Studi ums aufkommen zu lassen.
Offenbar gibt es den einen oder anderen Grünen, der sich, wie auch der SPD-Landesvorsitzende, diesen Überlegungen nicht ganz verschließen kann. Meine Damen und Herren von GrünRot, bei diesem Thema fehlt es Ihnen schlicht an Mut; denn inhaltliche Gründe gegen nachlaufende Studiengebühren gibt es nicht. Einigen von Ihnen fehlt auch noch der Mut, die ei
gene Überzeugung und das für besser Erachtete zu vertreten, auch wenn einem einmal der Wind ins Gesicht bläst.
Ein weiteres Problem infolge der Abschaffung der Studienge bühren wird uns in Zukunft sicherlich noch öfter beschäfti gen. Es ist das Dilemma zwischen dem grundsätzlich nach vollziehbaren Anliegen der Hochschulen, aus den Kompen sationsmitteln feste Stellen zu erhalten, und der Frage, inwie weit durch das Schaffen fester Stellen aus Kompensationsmit teln im Landeshaushalt den Studierenden und ihrer Vertretung Schritt für Schritt die Möglichkeit genommen wird, über die Verwendung der Kompensationsmittel selbst zu entscheiden. Nachdem es sich bei den Kompensationsmitteln nicht mehr um echte Einnahmen aus Studiengebühren handelt, sondern eigentlich um Haushaltsmittel, wird diese Frage virulent blei ben. Laut aktuellem Haushaltsentwurf handelt es sich um 736 Stellen. Auch zukünftig werden es sicher nicht weniger wer den. Die FDP/DVP jedenfalls wird die Entwicklung in diesem Bereich weiter kritisch beobachten.
Am Beispiel der kirchlichen Hochschulen und ihrer berech tigten Forderung nach Beteiligung an den Kompensationsmit teln ist deutlich geworden, dass wir uns mit dem Thema Hoch schulfinanzierung nach dem Prinzip „Geld folgt Student“ noch intensiver befassen müssen. Im vorliegenden Entwurf des Ein zelplans 14 findet sich hierzu jedoch noch nichts. Sie haben aber Sympathie für das Prinzip „Geld folgt Student“ geäußert.
Wir Liberalen fühlen uns diesem Thema naturgemäß sehr ver bunden und haben mit den Studiengutscheinen schon Vor schläge in diese Richtung gemacht, dass die Hochschulfinan zierung an der Nachfrage der Studierenden ausgerichtet wer den soll und unabhängig von Hochschulart oder Trägerschaft erfolgen soll. Das würde auch eine stärkere Schwerpunktset zung im Bereich der Lehre nach sich ziehen. Denn damit wür de ein echter Wettbewerb um die Studierenden im besten Sinn entfacht. Ihre weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Prinzip „Geld folgt Student“ werden wir Liberalen mit gro ßem Interesse verfolgen und Sie gelegentlich an Ihre diesbe züglichen Vorhaben erinnern.
Bedauerlich ist schließlich auch die Ablehnung des FDP/DVPAntrags zur Beteiligung des Landes an der Förderung der em pirischen Bildungsforschung, deren Arbeit bisher hauptsäch lich aus Bundesmitteln finanziert wird. Die empirische Bil dungsforschung überprüft auf der Basis von Daten und mit hilfe von wissenschaftlichen Methoden beispielsweise, an welchen Stellen ein Bildungssystem erfolgreich ist und an welchen nicht. Damit gibt diese Forschungsrichtung wertvol le und fundierte Hinweise für Qualitätsverbesserungen und bringt Licht ins Dunkel einer häufig ideologisch geführten Diskussion über bildungspolitische Fragestellungen. Da es sich bei der empirischen Bildungsforschung um eine junge, im Aufbau begriffene Forschungsrichtung handelt, halten wir Liberalen eine verbesserte Ressourcenausstattung für notwen dig und fordern die Landesregierung auf, diese Forschungs richtung auch von Landesseite aus zu unterstützen.
Für den Kunst- und Kulturbereich begrüßt die FDP/DVPLandtagsfraktion ähnlich wie für den Wissenschaftsbereich, dass die Politik der CDU-FDP/DVP-Vorgängerregierung fort gesetzt wird. Gerade im Kunst- und Kulturbereich sind die handelnden Personen auf die Verlässlichkeit der Förderungen angewiesen.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Für Tü bingen kann man das nicht sagen! Das müssten Sie eigentlich wissen!)
Auch begrüßen wir, dass zur Umsetzung der in der vergange nen Legislaturperiode erarbeiteten und von allen Fraktionen mitgetragenen Kunstkonzeption zusätzlich 5 Millionen € in die Hand genommen werden. Allerdings wird hieraus ein Kunstfonds eingerichtet, zu dem im Haushaltsplan nur wenig Konkretes gesagt wird. Wir Liberalen sind jedoch der Auffas sung, dass die Verwendung öffentlicher Gelder transparent und nachvollziehbar erfolgen sollte.
Es ist doch ein Gebot der Fairness gegenüber den Kunst- und Kulturschaffenden, wenn Förderprogramme öffentlich ausge schrieben und mit ebenso klaren wie eindeutig gefassten Re geln der Förderung versehen sind. Einen Kunstfonds als Scha tulle, aus dem der Staatssekretär nach eigenem Gutdünken Wohltaten verteilt, lehnen wir Liberalen jedenfalls ab.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Andreas Le de Abal GRÜNE: Sie sind also gegen einen Kunst fonds? – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)
Leider hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Antrag der FDP/DVP auf Konkretisierung der Förderbedingungen für den Kunstfonds abgelehnt. Unser Vorschlag lautete, aus den Mitteln des Kulturfonds zum einen ein Förderprogramm für die kulturelle Bildung, insbesondere für die Kooperation von Kunst- und Kulturschaffenden mit Schulen, und zum anderen einen Wettbewerb zur Prämierung von innovativen und inter kulturell ausgerichteten Projekten zu finanzieren.
Zudem sollte ein Teil der Mittel nach unseren Vorstellungen für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Proveni enzforschung verwendet werden. Denn wir sind der Meinung, dass es neben sorgfältiger Forschung vor allem auch einer gu ten Zusammenarbeit und Vernetzung der Wissensträger ins besondere in den Museen, Archiven und Bibliotheken bedarf, um enteignetes Kulturgut und seine ursprünglichen Eigentü mer ausfindig zu machen. Dass die Regierungsfraktionen die sen Konkretisierungs- bzw. Verbesserungsvorschlag nicht an nehmen wollten, ist sicherlich der Neigung zum reflexartigen Ablehnen von Oppositionsanträgen geschuldet.
Wir hoffen aber, dass die Konkretisierung nachträglich noch erfolgt, sodass der Kunstfonds im Sinne der gemeinsam ge setzten Ziele und zum Wohle von Kunst und Kultur arbeiten kann.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Phase des Umbruchs mit großen Herausforderungen für unsere Gesellschaft und für un sere Wirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Wissenschaft, For schung und Kunst ganz entscheidend dazu beitragen können und müssen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Insbe sondere sind unsere Hochschulen als Stätten der wissenschafts basierten Ausbildung, der Weiterbildung und Forschung da für prädestiniert und in einer besonderen Weise gefordert. Dem muss auch unsere Prioritätensetzung in unserer Haus haltspolitik folgen. Der Haushalt 2012 kann in diesem Zusam menhang nur ein erster Schritt sein, um die wichtigen finan ziellen Weichenstellungen vorzunehmen, die in den nächsten Jahren auch konsequent weiterzuverfolgen sind.
Erstens: Die Hochschulen wachsen, und zwar viel stärker, als alle Prognosen vorhergesagt haben. Während sie wachsen, müssen sie leistungsfähig bleiben; sie müssen genau genom men noch leistungsfähiger werden, als sie es bislang sind; denn nur so können sie ihrer Rolle als Denkfabrik und Inno vationsschmiede gerecht werden.
Zweitens ist bei all diesen Bemühungen das Ziel der Nullneu verschuldung nicht aus den Augen zu verlieren. Das ist eine schwierige Gratwanderung, ein schwieriger Spagat.
Auf der einen Seite stellt der Einzelplan 14 sicher, dass Ba den-Württembergs Hochschul- und Forschungslandschaft ih re Stärke erhält, eine Stärke, die auch in der Vielfalt der un terschiedlichen Profilierungen unserer Hochschul- und For schungseinrichtungen liegt. Gleichzeitig gelingt es, Studien bedingungen und Teilhabechancen zu verbessern.
Auf der anderen Seite trägt die globale Minderausgabe ganz erheblich dazu bei, dass das landespolitische Ziel der Null neuverschuldung erreicht wird. Damit sind durchaus erhebli che Zumutungen, verteilt auf die einzelnen Bereiche in Wis senschaft, Forschung und Kunst, verbunden.
Wir sind stolz darauf und freuen uns sehr, dass es gelungen ist, das Ausgabenvolumen für Wissenschaft, Forschung und Kunst insgesamt in diesem Haushalt zu steigern. Wir verzeich nen eine Steigerung um 9 %; das heißt, 373 Millionen € flie ßen zusätzlich in diesen Bereich. Dennoch wird in bestimm ten Bereichen durch die globale Minderausgabe und durch die Einsparauflagen wieder etwas weggenommen. Das mindert dieses Wachstum, neutralisiert es aber nicht.
Ich möchte nicht unter den Teppich kehren, dass die Einspar auflagen, die im Einzelplan 14 zu erbringen sind, besonders diejenigen Bereiche treffen, die zwar nicht vom Solidarpakt erfasst werden, aber unsere eigenen politischen Schwerpunk te darstellen. Das gilt neben der globalen Minderausgabe ins besondere für das Stelleneinsparprogramm, das noch von der vorherigen Landesregierung auferlegt wurde, das sogenann te 1 480-Stellen-Einsparprogramm. Im Rahmen dieses Stel leneinsparprogramms sind im Einzelplan 14 bis zum Jahr 2020 99 Stellen einzusparen. Betroffen sind davon im We
sentlichen Kunst und Kultur, ein wenig die Forschung sowie das Ministerium an sich. Damit sind erhebliche Zumutungen verbunden; das möchte ich einfach nicht unerwähnt lassen. Wir schöpfen hier nicht aus dem Vollen, sondern muten – im Gegensatz zu den Ansagen, die wir alle miteinander fraktions übergreifend für den Kulturbereich gemacht haben – diesen Einrichtungen viel zu.
Ich sagte es eben: Die Aufwendungen im Bereich Forschung, Wissenschaft und Kunst wachsen erheblich. Ich möchte beto nen, dass ein Teil dieses Wachstums nicht allein auf eigene Anstrengungen aus dem Landeshaushalt zurückgeht, sondern dass auch Mittel, die vom Bund in unsere Forschungs- und Wissenschaftslandschaft fließen, einen relevanten Teil ausma chen. Das ist erfreulich. Ich bin überzeugt davon, dass dies unverzichtbar ist. Es hat aber auch seine Schattenseiten. Denn die Bundesprogramme sind befristet; das bedeutet, dass beim Auslaufen der Bundesförderung das Land in der Verantwor tung ist, für Nachhaltigkeit und Stabilität einzustehen und die Nachfolgefinanzierung zu übernehmen.
Ich möchte Ihnen an ein paar wichtigen Punkten verdeutli chen, wo der Bund in unsere Finanzierung von Forschung und Wissenschaft eingreift und woran er beteiligt ist.
Erstens ist da natürlich die Exzellenzinitiative zu erwähnen. Gerade in Baden-Württemberg hat sie für einen enormen Schub gesorgt, auch für viele zusätzliche finanzielle Ressour cen. Wir haben im Moment – die Exzellenzrunde I läuft noch – rund 87 Millionen € jährlich, die von Landesseite um jähr lich 29 Millionen € ergänzt werden und zu einem relevanten Finanzierungsschub von 116 Millionen € führen.
Wir befinden uns in der Antragsphase für die Exzellenzrun de II. Im Sommer werden wir mehr wissen. Baden-Württem berg ist auch für diese zweite Runde hervorragend aufgestellt. 20 Anträge sind unterwegs, davon zehn Neuanträge. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es gelingen kann, über die bestehen den Erfolge hinaus weitere Erfolge in der Exzellenzinitiative zu erreichen. Das bedeutet, dass nicht nur zusätzliches Geld vom Bund, sondern auch zusätzliche Kofinanzierungsaufga ben des Landes kommen werden. Landesregierung und Lan desparlament haben schon signalisiert: Wir stellen uns dieser Verantwortung,
Wir wissen auch: Wenn dieses Programm ausläuft, sind wir in der Verantwortung, für die Nachhaltigkeit von sinnvollen neuen Strukturen mit einzustehen. Wir können die Universi täten damit nicht alleinlassen.
Ein zweites Beispiel ist das Programm zur Sicherung der Qua lität in der Lehre, sozusagen ein gewisses nachgelagertes Pen dant zur Exzellenzinitiative: Aus diesem Programm erhält Ba den-Württemberg bis 2016 insgesamt 130 Millionen € vom Bund.
Ein drittes Beispiel ist der „Hochschulpakt 2020“, der das Landesprogramm „Hochschule 2012“ ergänzt und übrigens aus gutem Grund mit einem anderen Zeithorizont versehen ist.
Wir haben in unserem Land so viele zusätzliche Studienan fängerinnen und Studienanfänger, dass wir jetzt auch die po sitiven finanziellen Folgen dieser Entwicklung zur Kenntnis nehmen dürfen. Wir freuen uns, dass im Jahr 2012 durch un sere wachsenden Studierendenzahlen rund 133 Millionen € an Bundesgeld aus dem „Hochschulpakt 2020“ in unser Land fließen. Zusätzlich stecken wir weitere Landesmittel in die Fi nanzierung dieses Aufwuchses.
Lassen Sie mich das erläutern, verehrter Herr Kollege Dr. Kern: Ich habe in diesen Tagen in der Tat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir eine Finanzierungslücke haben.