Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung angesichts der weitreichenden Tagesordnung zügig über die Bühne brin gen können.
Urlaub für heute habe ich Herrn Abg. Lehmann, Herrn Abg. Marwein, Herrn Abg. Raufelder und Herrn Abg. Wahl erteilt.
Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich Herr Mi nister Dr. Schmid, Herr Minister Untersteller und Herr Staats sekretär Dr. Mentrup.
Meine Damen und Herren, nach der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 22. Februar 2012 über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung hat der Landtag von BadenWürttemberg 79 Mitglieder zu wählen.
Für die Wahl gelten die §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.
Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlägen der Fraktionen. Dabei hat jede und jeder Abgeordnete eine Stimme.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem vorliegenden gemein samen Wahlvorschlag auch übereingekommen sind, dass ex terne Vorschlagslisten unzulässig sind. – Sie stimmen dem zu.
Kann ich davon ausgehen, dass die Wahl offen durchgeführt wird und deshalb durch Handzeichen abgestimmt werden kann? – Ich sehe keinen Widerspruch.
Wer die in der gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen aufgeführten Damen und Herren zu ordentlichen Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der 15. Bundesversammlung wählen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die in der gemeinsamen Vor schlagsliste genannten Damen und Herren zu ordentlichen Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gewählt.
Ehe ich diesen Tagesordnungspunkt schließe, möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass den heute zu Wahlleuten der 15. Bundesversammlung gewählten Damen und Herren Ab geordneten und Regierungsmitgliedern an den beiden Tischen vor den Ausgängen des Plenarsaals ein Schreiben ausgehän digt wird, dem auch der Vordruck für eine Wahlannahmeer klärung beigefügt ist.
Ich bitte die betreffenden Abgeordneten und Regierungsmit glieder, das Schreiben entgegenzunehmen und, sofern mög lich, auch gleich die Wahlannahmeerklärung zu unterzeich nen und zurückzugeben. Gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesver sammlung ist binnen zwei Tagen zu erklären, ob die Wahl frauen und Wahlmänner die Wahl annehmen. Wenn die Wahl leute bis zum Ablauf der genannten Frist keine Erklärung ab geben, so gilt die Wahl als zu diesem Zeitpunkt angenommen. Bitte beachten Sie noch, dass auf das Vorliegen der schriftli chen Annahmeerklärungen der Wahlleute Wert gelegt wird.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es gelungen ist, den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, Herrn Dr. Jo achim Gauck, dafür zu gewinnen, sich am Dienstag, 13. März
2012, um 10:30 Uhr in der Lobby des Landtagsgebäudes auf einer gemeinsamen Veranstaltung allen Fraktionen und den soeben gewählten Wahlfrauen und Wahlmännern vorzustel len. Einladungen gehen Ihnen und den von uns gewählten Mit gliedern und Ersatzmitgliedern der 15. Bundesversammlung in Kürze zu.