Wir rücken damit auch näher an die Bürgerinnen und Bürger und stärken schon dadurch die Bürgerbeteiligung.
Soweit zur Stärkung der Bürgerbeteiligung neue gesetzliche Regelungen gefordert werden – Herr Haußmann ist darauf eingegangen –, ist das natürlich eine grundsätzliche Fragestel lung, mit der wir uns auch noch zu beschäftigen haben wer den, die aber eben nicht nur die Windkraftplanung betrifft.
Unsere zwei Planungsebenen sind der entscheidende Vorteil unseres Gesetzentwurfs gegenüber den Gesetzentwürfen von CDU und FDP/DVP. Demzufolge haben auch Städte- wie Ge meindetag diese Gesetzentwürfe abgelehnt.
Die Angst der Planungsträger vor der neuen Aufgabe, von der Sie, Herr Groh, unter dem Stichwort Konnexitätsprinzip ge sprochen haben, entspringt also wohl eher Ihrer Fantasie.
Was haben wir noch? Wir haben einen Planentwurf, mit dem wir die bestehenden Wind-Regionalpläne zum 1. Januar 2013 gesetzlich aufheben. Unseren neuen Plan werden Sie dabei je doch auf keiner Karte finden, im Gegenteil. Wir „radieren“ und heben für den Geltungsbereich – das heißt bis auf die Staatsvertragsregionen – landesweit alle bestehenden Festle gungen von Vorrang- und vor allem von Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen in den Regionalplänen auf.
Dies haben wir in unseren Berichten, dem Umweltbericht und dem Abschlussbericht zur Strategischen Umweltprüfung, um fangreich dargelegt. Wir haben dargelegt, was wir tun, war um wir es tun und was die Folgen davon sind.
Im Ergebnis wird mit unserem Plan Platz für neue Windpla nungen geschaffen, neue Windplanungen unter einem neuen, windkraftfreundlichen Planungsregime, das gleichwohl dem Arten- und dem Naturschutz Rechnung trägt. Den geschütz ten Arten – Herr Groh, ich weiß nicht, ob Ihnen das auch be wusst ist – ist im Übrigen nicht gedient, wenn wir die Ener giewende und den Klimaschutz nicht voranbringen.
Mit dem neuen Planungsregime kommen jetzt weitere Akteu re ins Spiel. Jetzt sind die Planungsträger, unsere Regional verbände – die wir im Übrigen nicht entmachten –
und unsere Städte und Gemeinden, am Zug. Wir hören über all im Land, dass entsprechende positive Windkraftplanungen bereits vorbereitet werden. Am Zug sind jetzt aber auch all diejenigen, die sich bereits im Verfahren zum Erlass von Ge setz wie Plan aktiv eingebracht haben. Hier nenne ich nur die Planungsträger, die Naturschutz- und Umweltverbände, die Windkraftunternehmen, die Planungsbüros, die Investoren und nicht zuletzt engagierte Bürgerinnen und Bürger. Jetzt gilt es, die Energiewende umzusetzen. Die planerischen Vorausset
Noch ein kleiner Hinweis zum Beschlussvorschlag: Ihnen liegt ein Gesetz- und ein Planentwurf vor. Dies erfordert eine besondere Beschlussfassung. Zunächst ist über die Planauf hebung Beschluss zu fassen. Diese erfolgt mit der Fortschrei bung des Abschlussberichts. Dann erfolgen die Beschlussfas sungen über den Gesetzentwurf, den Plan und seine begrün denden Unterlagen, den Umwelt- und den fortgeschriebenen Abschlussbericht.
Frau Staatssekretärin, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Warum haben Sie uns, dem Par lament, nicht die Pläne vorgelegt, die jetzt durch Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung aufgehoben werden sol len? Wir können doch nicht per Gesetz Pläne aufheben, die wir überhaupt nicht kennen, die dem Parlament nicht zur Kenntnis gebracht wurden.
Frage 2: Warum legen Sie nicht den Windkrafterlass vor? Denn bei der Anhörung hier an dieser Stelle ist klar gesagt worden, dass dieser Windkrafterlass, wenn man in der Syste matik Ihres Gesetzentwurfs bleibt, eine ganz wichtige Aus wirkung haben muss.
Von Vertretern des BUND und des NABU wurde vorgetragen, dass die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und der FDP/DVP viel besser wären; aber im Hinblick auf den Wind krafterlass könnte dies auch anders gesehen werden. Warum legen Sie heute keinen Windkrafterlass vor?
Zur ersten Frage: Zum einen sind die Pläne, von denen Sie sprechen, alle öffentlich zugänglich. Die Inhalte der Regionalpläne sind nicht geheim. Zum anderen haben wir eine gesonderte Vorlage an das Par lament nicht für nötig gehalten und tun dies auch heute nicht, weil wir – wie ich ausgeführt habe – keinen Plan mit einem neuen Inhalt beschließen, sondern in den Plänen „radieren“. Wir beschließen heute also über die Aufhebung von Plänen und nicht über die Pläne selbst. Deswegen besteht auch kei ne Notwendigkeit, entsprechende Pläne vorzulegen.
Zur Frage 2: Von Herrn Kollegen Stober wurde schon ange sprochen, dass der Windkrafterlass erst dann Sinn ergibt, wenn das Gesetz verabschiedet ist.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Ich glaube, einige Punkte muss man im Rahmen der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs heute noch einmal ganz klar anführen, weil dieser ein wichti ges energiepolitisches Thema betrifft.
Hier im Saal herrschte doch Einigkeit darin: Wer aussteigt, muss auch einsteigen. Wir alle wollen die Energiewende. Des wegen kann man uns, der CDU-Fraktion, auch nicht vorwer fen, wir würden blockieren, wie Herr Stober hier gesagt hat.
Herr Stober, ich muss Ihnen ehrlich sagen: Sie schlagen auf ein Feld, auf dem wir schon lange nicht mehr stehen. Das hät ten Sie doch zumindest innerhalb des letzten Jahres bemerken müssen.
Dazu muss ich Ihnen noch etwas sagen: Unser Energiekon zept liegt vor. Sie können es lesen. Der Minister hat es gele sen; er zitiert ja oft genug daraus. Wo aber ist das Energieko nzept der SPD-Landtagsfraktion?
Wir sehen keines. Die SPD taucht beim Thema Energie ab. Das haben Sie völlig den Grünen überlassen. Sie trauen sich doch gar nicht, ein Energiekonzept vorzulegen.
Das ist ein Riesenfehler. Ich möchte, dass Sie ein anständiges Konzept vorlegen, über das wir hier diskutieren können.
Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir hier nur einen Richtungsstreit darüber haben, was besser ist: Weiß-Grau, wie Sie vorschlagen, Schwarz-Weiß oder, wie wir vorschlagen, Schwarz-Weiß-Grau. Auch der NABU und der BUND und viele andere Verbände sind der Meinung, dass un ser Konzept das richtige ist.
Seien Sie doch einmal ehrlich. Wir streiten uns nur über die ses Detail. Wir sagen: Ihr Gesetzentwurf hat gravierende Schwachstellen, mit denen Sie sich noch sehr viel Ärger ein handeln werden. Sie werden hier ein Eigentor schießen, denn Sie sorgen für Wildwuchs beim Windkraftausbau statt für sinnvolle Regionalplanungen. Was Sie „gesunden Wettbe werb“ nennen, heißt in Wahrheit, dass Sie einen Zankapfel
schaffen, dass Sie alle Beteiligten, dass Sie die Kommunen gegeneinander ausspielen werden. Sie sorgen dafür, dass auf diesem Gebiet künftig Unfrieden und Rechtsunsicherheit in Baden-Württemberg bestehen.
Noch ein anderer Punkt: Um einen Anteil der Windenergie an der Bruttostromerzeugung von 10 % zu erreichen, werden Sie 1 200 – viele sagen gar 1 400, Dr. Fritz spricht sogar von 2 400 – neue Windräder benötigen.