(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Das müssten Sie auf führen, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Helmut Wal ter Rüeck CDU)
Frau Präsidentin, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Ein Dank an die Regierung für die Vor lage des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Verfassten Stu dierendenschaft in Baden-Württemberg. Mit dieser Vorlage des Gesetzentwurfs wird pünktlich zum einjährigen Bestehen der Koalition ein weiteres zentrales Wahlversprechen einge löst.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich erkläre Ihnen gleich, was ein Meilenstein ist! – Zuruf: Wir hatten das schon viel früher erwartet!)
Mit der vorgesehenen Einführung einer Verfassten Studieren denschaft bekommen die Studierenden in Baden-Württem berg – das wurde hier schon mehrfach angesprochen – nach 35 Jahren wieder eine organisierte Stimme. Die Tatsache, dass neben Bayern unser Bundesland mit seiner hervorragenden Hochschullandschaft das einzige Land ohne Verfasste Studie rendenschaft ist bzw. war, zeigt, wie dringend der Handlungs bedarf ist.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass unsere Hochschu len nicht nur bei Lehre und Forschung, sondern auch bei Mit bestimmung und Demokratie spitze werden.
Die Studierenden sollen sich endlich auf Augenhöhe am po litischen Prozess beteiligen können und für eigene soziale, wirtschaftliche und kulturelle Interessen eintreten können.
Die geringe Wahlbeteiligung hängt vielleicht auch damit zu sammen, dass die Gewählten nichts zu sagen hatten. Vielleicht haben wir jetzt neue Strukturen.
Wir werden jetzt – zumindest gehe ich davon aus – eine hö here Wahlbeteiligung haben, wenn diejenigen, die gewählt werden, am Ende auch ernsthaft mitbestimmen können.
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Dasselbe Gesetz gibt es ja auch in anderen Bundesländern, und die Wahl beteiligung ist dort nicht höher! – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Meine Damen und Herren, der Austausch und die politische Willensbildung innerhalb der Studierendenschaft werden durch die Verfasste Studierendenschaft auf neue Beine ge stellt. Deswegen soll nach unserem Gesetzentwurf die Ver fasste Studierendenschaft auch zu gesellschaftlichen Fragen der Hochschule sowie zur Anwendung wissenschaftlicher Er kenntnisse und deren Folgen für die Gesellschaft und die Na tur Stellung beziehen können.
Außerdem soll die Beteiligung der Verfassten Studierenden schaft an den Entscheidungen über die Verwendung der Mit tel für die Kompensation der weggefallenen Studiengebühren zukünftig gesichert werden. Damit wird die Einbindung der Studierenden in die Gestaltung der sie unmittelbar betreffen den Angelegenheiten weiterentwickelt und auf eine neue, de mokratisch legitimierte Basis gestellt. Das ist echte Teilhabe als Element der Politik des Gehörtwerdens.
Unsere Hochschullandschaft soll zukünftig beispielhaft auf zeigen, was man jungen Menschen auf dem Weg in eine de mokratische Gesellschaft mitgeben will; denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Das soll zukünftig auch an unseren Hoch schulen möglich sein.
Wir sehen die Verfasste Studierendenschaft als Instrument der gesellschaftlichen Diskussion, zur Ausbildung eines demo kratischen Bewusstseins und einer gesellschaftlichen Verant wortung.
Deswegen erhält die Verfasste Studierendenschaft ihre Sat zungsautonomie. Sie legt die Beiträge fest, sie stellt einen Haushaltsplan auf. Das alles wurde von der Frau Ministerin schon ausführlich dargelegt.
Ich will noch einmal auf diesen Gestaltungsprozess bei der Gesetzgebung eingehen; auch das hat hier schon ausführlich eine Rolle gespielt. Ich glaube, das ist ein Beispiel für einen gelungenen Dialog mit den Beteiligten. Erstmalig war es mög lich, in einem Onlineverfahren an der Entstehung eines Ge setzes teilzuhaben. So früh wurde eine breite Öffentlichkeit noch nie an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Diese Beteiligung war nicht nur Formsache. Anregungen und Vor schläge aus diesem Verfahren wurden in den aktuellen Ge setzentwurf eingearbeitet.
Ich will ausdrücklich das Ministerium für Wissenschaft, For schung und Kunst loben und den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern danken, die sich bei der Auswertung der Anregun gen aus dem Onlineverfahren viel Mühe gegeben haben. De mokratische Teilhabe, meine Damen und Herren, ist manch mal sehr anstrengend. Vielen Dank an das Ministerium für die gute Arbeit.
Auch meine Fraktion – meine Kolleginnen und Kollegen – hat dazu eine Anhörung durchgeführt. Auch Vorschläge aus dieser Anhörung sind zur Verbesserung des Gesetzentwurfs eingeflossen.
Jetzt folgt noch eine Anhörung des Wissenschaftsausschus ses. Es ist uns besonders wichtig, dass zwischen dieser Anhö rung des Ausschusses und dem weiteren Gesetzgebungsver fahren hier im parlamentarischen Betrieb ein vernünftiger Zeithorizont besteht. Die Anhörung soll keine Farce sein, son dern eine reale Chance für Diskussionen und Entscheidungen über Vorschläge und Anregungen bieten.
Ich erinnere mich an viele Gesetzgebungsverfahren und An hörungen, die wir auch im Wissenschaftsausschuss früher durchgeführt haben: Da fand die Anhörung eine Stunde, be vor der Ausschuss endgültig entschieden und das Gesetz wei tergeleitet hat, statt. Es waren fünf, sechs, sieben Experten da, die ihre Beiträge vorgelesen haben, und es war keinerlei Mög lichkeit gegeben, in das Gesetz überhaupt noch einzugreifen. Es wurde etwas vorgelegt und ohne Diskussion, ohne Verän derung weitergeleitet.
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Ich erinnere an das Studiengebührengesetz! Da waren viele Sachverstän dige da!)
Wir werden dies ändern. Wir werden diese Anhörung nicht zur Farce machen, sondern das, was dort an vernünftigen Vor schlägen kommt, auch noch in das endgültige Gesetz einar beiten.
Meine Damen und Herren, es wurde schon gesagt, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch noch andere wichtige Berei che der Hochschulen regelt. Ich will kurz zwei Bereiche nen nen: Das Prinzip „Lebenslanges Lernen“ wird als Kernaufga be der Hochschulen definiert, und die Öffnung der Hochschu len für weitere gesellschaftliche Gruppen soll gesichert wer den. Wir brauchen mehr Migrantinnen und Migranten, mehr Kinder aus sozial schwachen Familien, mehr ausländische Studierende an unseren Hochschulen. Dies ist nicht nur eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, sondern hier geht es im Rah men der demografischen Entwicklung auch um die Zukunfts sicherung unseres Landes.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weitere Dis kussion über diesen Gesetzentwurf und bedanke mich bei Ih nen, dass Sie mir aufmerksam zugehört haben.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Sie machen es einem aber auch wirk lich nicht leicht.
In dieser Legislaturperiode verfolgt Grün-Rot ein durchaus richtiges und wichtiges Ziel, nämlich die Stärkung der studen tischen Mitbestimmung.
Aber leider bestimmen auch in diesem Fall ideologische Wahl versprechen und deren wenig pragmatische Umsetzung Ihre Regierungsarbeit.
Dass diese Charakterisierung Ihres heute eingebrachten Ge setzentwurfs nicht eine bloße Unterstellung der Opposition ist, haben CDU und FDP/DVP bei unserer gemeinsamen An hörung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschu len bestätigt bekommen. Kollege Dr. Birk hat dazu schon ei nige Punkte angesprochen.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion bekennt sich auch heute aus drücklich zum Ziel, die studentische Mitwirkung an den Hochschulen unseres Landes inhaltlich und strukturell zu stär ken und auszubauen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unseren Gesetzentwurf zur Einführung des Studentenpar laments zu Beginn der neuen Legislaturperiode. Nach unse rer Überzeugung ist unser Gesetzentwurf sowohl inhaltlich als auch rechtlich besser umzusetzen, weil wir in ihm auf Wer te und Instrumente setzen, die sich im demokratischen Gefü ge unseres Staates auf vielfältige Weise bewährt haben.
Stattdessen wird aber mit dem grün-roten Gesetzentwurf den Hochschulen ein hoch problematisches Konstrukt serviert, das bürokratisch, intransparent, konfliktträchtig und kosteninten siv ist.