Erstens: Die Zuständigkeit der Verfassten Studierendenschaft bleibt unklar. Die im Gesetzentwurf vorgenommene Definiti on des politischen Mandats ist so unscharf, dass Konflikte und auch Rechtsstreitigkeiten über die Zuständigkeit vorprogram miert sind.
Zweitens: Die Behauptung der Landesregierung, die Verfass te Studierendenschaft verursache keine Mehrkosten, ist schlicht falsch. Allein die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für die Kontrolle des aus Pflichtgebühren gespeisten Haushalts verursachen einen erheblichen Mehraufwand, ebenso die Rechts aufsicht angesichts der vielerorts zur erwartenden Streitigkei ten.
Drittens: In der Verfassten Studierendenschaft ist jeder Stu dierende der Hochschule Zwangsmitglied. Es gibt weder ei ne Austrittsmöglichkeit noch ein festgelegtes Quorum der Mindestbeteiligung seitens der Studierenden bei der Abstim mung darüber, ob man eine Verfasste Studierendenschaft ein führen will oder nicht. Es ist in einer Demokratie mehr als nur fragwürdig, wenn eine kleine Minderheit der Studierenden an einer Hochschule darüber entscheiden kann, dass die Gesamt heit der Studierenden Zwangsmitglied mit Zwangsbeiträgen wird.
Aus unserer Sicht liegen demgegenüber die Vorteile eindeu tig aufseiten des Studentenparlaments. Hier gibt es klare Zu ständigkeiten für die studentischen Belange, einfache und transparente Strukturen und eine Wahl anhand allgemein gül
tiger Wahlgrundsätze. Das Studentenparlament kommt ohne zusätzliche Bürokratie, ohne Unklarheiten, ohne Streitigkei ten und ohne Kosten für die Studierenden aus.
Wenn eine Verfasste Studierendenschaft vor Ort nicht zustan de kommt, ist ein demokratisch gewähltes Studentenparla ment vorgesehen.
Allerdings hat die Integration des Studentenparlaments einen Schönheitsfehler. Wenn ich den Gesetzentwurf richtig gele sen habe, besteht keine echte Wahlalternative zwischen Ver fasster Studierendenschaft und Studentenparlament. Denn das Studentenparlament soll wohl nur eine Möglichkeit der Ver fassten Studierendenschaft sein. Das heißt, Zwangsmitglied schaft, politisches Mandat usw. sollen auch hierfür gelten. Wenn ich mich allerdings hierbei geirrt haben sollte, würde mich dies natürlich freuen.
Die FDP/DVP fordert die grün-rote Regierung auf, den Stu dierenden eine echte Wahlmöglichkeit zu geben. Wir schlie ßen uns dem überzeugenden Vorschlag der baden-württem bergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften an, dass sich mindestens 25 % der Studierenden an der Abstim mung über die Einrichtung einer Verfassten Studierenden schaft beteiligen sollten, damit die Abstimmung als gültig ge wertet werden kann. Gleiches muss aus Sicht der FDP/DVP folgerichtig auch für spätere Vorschläge zur Änderung der Sat zung gelten. Sonst ergäbe das 25-%-Quorum keinen Sinn. Dies halten wir für eine sehr gut begründete und abgewoge ne Forderung, die Sie als selbsternannte Regierung des Ge hörtwerdens nicht ignorieren sollten.
Wir werden beide Gesetzentwürfe gemeinsam in einer öffent lichen Anhörung am 25. Mai im Wissenschaftsausschuss und danach in der zweiten Lesung beraten. Ich bin gespannt auf die Beratung und würde mich freuen, wenn die Landesregie rung gemäß ihrem eigenen Anspruch hierbei nicht nur anhört, sondern die Vorschläge und Einwände der Betroffenen auch ernst nimmt.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1600 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsver trag und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder – Drucksa che 15/1570
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Über den Gesetzent wurf, den ich hiermit für die Landesregierung einbringe, kann, glaube ich, emotionsloser diskutiert werden
als über den einen oder anderen Tagesordnungspunkt am heu tigen Morgen. Gleichwohl ist meines Erachtens das Gesetz, das wir heute auf den Weg bringen, wichtig.
Sie wissen, meine Damen und Herren: Die Ministerpräsiden ten der Länder mit Ausnahme von Schleswig-Holstein haben im Dezember vergangenen Jahres den Ersten Glücksspielän derungsstaatsvertrag unter dem Vorbehalt einer positiven Stel lungnahme der EU auf den Weg gebracht. Diese aus unserer Sicht positive Bewertung liegt seit dem 20. März dieses Jah res vor. Das heißt, der Weg für die Ratifizierung in den Bun desländern ist nunmehr frei.
Das vorgelegte Gesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Inhal te: Erstens wird der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag jetzt als Landesrecht ratifiziert, und zweitens wird der von al len 16 Bundesländern, das heißt auch von Schleswig-Holstein, unterzeichnete Staatsvertrag über die Gründung einer gemein samen Klassenlotterie der Länder jetzt in Landesrecht über führt, wofür es allerdings erforderlich ist, dass der Glücks spieländerungsstaatsvertrag ebenfalls ratifiziert wird.
Mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, verfol gen wir mehrere Ziele. Wir sind uns, denke ich, darin einig, dass wir Glücksspielsucht verhindern wollen, wo immer dies möglich ist, und dass wir auch die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung schaffen. Wir wollen den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten, und wir haben auch das Ziel, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung – zumindest von Teilen der Bevölkerung; es haben nicht alle ein Faible dafür – in geordnete, auch überwachte – das will ich schon zugeben – Bahnen zu lenken. Wir wollen natürlich auch unerlaubtes Glücksspiel eindämmen.
Diese Ziele, meine Damen und Herren, sind im Wesentlichen nicht neu – zugegeben –, aber wir haben sie gegenüber dem bisherigen Staatsvertrag, wenn man so will, neu justiert und auch neu akzentuiert. Sie stehen jetzt vor allem auch gleich rangig nebeneinander.
Die materiellen landesrechtlichen Regelungen werden wir dann in einem Landesglücksspielgesetz regeln, in dem dann auch das Landesspielbankengesetz aufgehen soll.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist – ich hatte es schon an gedeutet – die Schwarzmarktbekämpfung. Diese steht jetzt im Zentrum der Kanalisierung und der Begrenzung des Glücks
spielangebots. Wir wollen natürlich auch, dass das staatliche Veranstaltungsmonopol bei den Lotterien mit geringem Ge fährdungspotenzial bleibt. Allerdings müssen wir aufgrund der EU-Vorgaben auch den Vertriebsweg über das Internet wieder eröffnen bzw. diese Möglichkeit einräumen.
Wir möchten bei Sportwetten vom bisherigen Veranstaltermo nopol abweichen. Im Rahmen einer Experimentierklausel werden wir für sieben Jahre Konzessionsmodelle erproben. 20 Konzessionäre – im Klartext: bis zu 20 private Anbieter – können dann legal Sportwetten veranstalten.
Auch bei Pferdewetten wollen wir, dass insbesondere in un serem Land nicht zugelassene Veranstalter daran gehindert werden, entsprechende Wetten zu vermitteln.
Wichtiger Inhalt der neuen Regelung wird sein: Wir werden für Spielhallen Abstandsregelungen vorschreiben. Mehrfach konzessionen werden wir im neuen Gesetz nicht zulassen. Wir wollen, dass das Spielersperrsystem zukünftig auch auf Fest quotenwetten bei den Buchmachern angewendet wird.
Die Werbung für Lotterien, Sport- und Pferdewetten im Fern sehen und im Internet kann dann erlaubt werden, wobei es auch dort entsprechende Einschränkungen geben wird, auf die ich heute nicht im Detail eingehen möchte.
Wir denken, dass auch die Zusammenarbeit der Länder ins gesamt effizienter wird. Wir werden bestimmte Bündelungs funktionen sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Hes sen und in unserem Land durchführen. Ich finde auch den Hin weis ganz wichtig, dass in Hessen bis zum Juli 2013 eine zen trale Sperrdatei für alle Spielersperren eingerichtet wird.
Wir haben das Ziel – deshalb gibt es in den Ländern derzeit eine gewisse Eile, die notwendig ist –, dass der Erste Glücks spieländerungsstaatsvertrag zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.
Ob sich die Regelungen, die wir anstreben und die wir vorse hen, bewähren, werden die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung des eingerichteten Fachbeirats zeit nah evaluieren. Das heißt, ein erster Zwischenbericht muss bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten abgegeben werden, ein weiterer dann innerhalb der nächsten drei Jahre.
Meine Damen und Herren, wir denken, es gibt keine Alterna tiven zu diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Denn sonst wäre eine ordnungsgemäße Kontrolle schlechterdings gar nicht mehr möglich.
Ich weiß natürlich – die Landesregierung weiß das –, dass es wegen der geplanten Neuerungen, die wir vorsehen, insbeson dere bei Spielhallenbetreibern auch Befürchtungen gibt. Das wird sicherlich in Richtung aller Fraktionen auch entspre chend geäußert. Dabei geht es insbesondere um das Verbot von Mehrfachkonzessionen und die vorgesehenen Abstands regelungen. Diese können sich auf bestehende Spielhallen auswirken. Das wissen wir. Das sollen sie aber auch; das sa ge ich ausdrücklich dazu.
Es besteht jedoch kein Anspruch darauf – das sage ich in al ler Deutlichkeit auch in Richtung derjenigen, die dies kritisie ren und bemängeln –, dass eine einmal erlangte Rechtsposi
tion für alle Zeiten beizubehalten sei. Der Gesetzgeber ist viel mehr befugt, um nicht zu sagen gefordert, bestehenden Rech ten auch neue Inhalte zu geben, wenn es die Situation gebie tet. Unseres Erachtens gebietet es die Situation, dass wir den bisherigen Rechtspositionen neue Inhalte geben.
Sie wissen es aus Ihrer Abgeordnetentätigkeit vor Ort: Die Städte und Gemeinden klagen zunehmend über einen Wild wuchs im Bereich der Spielhallen.
Deshalb reagieren wir. Aber gleichwohl verschließen wir uns auch nicht den Bedenken bewährter Strukturen. Deshalb se hen wir eine Härtefallklausel vor, mittels der dann eine ent sprechende Einzelfallabwägung vorgenommen werden kann.
Noch eine kurze Bemerkung zur gemeinsamen Klassenlotte rie: Wir möchten mit diesem Gesetz auch eine gemeinsame Klassenlotterie aller Länder schaffen. Alle 16 Bundesländer errichten auf der Grundlage des GKL-Staatsvertrags in ge meinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffent lichen Rechts. Sie wird den Namen „GKL Gemeinsame Klas senlotterie der Länder“ tragen und soll ebenfalls ab dem 1. Ju li dieses Jahres staatliche Klassenlotterien und ähnliche lega le Spiele anbieten. Das heißt im Klartext: Die bisherige Nord westdeutsche Klassenlotterie und die Süddeutsche Klassen lotterie gehen dann in diese gemeinsame Klassenlotterie über. Das, finde ich, ist ein gutes Zeichen für eine kohärente – das ist ja gefordert – ländereinheitliche Regelung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Schleswig-Holstein – das habe ich angedeutet – hat seinen Alleingang aufgegeben und macht zumindest bei diesem Gesetz mit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz entwurf haben wir folgendes Ziel: Wir möchten im Gleich klang mit den anderen Ländern insbesondere eine von der EU geforderte konforme Regelung schaffen. Nur so, meine Da men und Herren, können wir unseres Erachtens das Lotterie monopol erhalten – das wollen wir –, und nur mit diesem kön nen wir Spielerschutz und Suchtprävention auch verlässlich gewährleisten oder zumindest einen großen Schritt in diese Richtung gehen. Wir brauchen das Gesetz, wie gesagt, um in ein geordnetes Glücksspielwesen einzutreten.